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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass zur Festlegung der Schulbezirke der Kaufmännischen, Technisch-gewerblichen und Sozialpflegerischen Berufsschulen des Landkreises St. Wendel

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass zur Festlegung der Schulbezirke der Kaufmännischen, Technisch-gewerblichen und Sozialpflegerischen Berufsschulen des Landkreises St. Wendel

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2006-06-21

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Erlass zur Festlegung der Schulbezirke der Kaufmännischen, Technisch-gewerblichen und Sozialpflegerischen Berufsschulen des Landkreises St. Wendel Vom 21. Juni 2006 Az.: C 3 – 2.1.3.6 Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Juli 2005 (Amtsbl. S. 1226 ), werden die Schulbezirke der Kaufmännischen Berufsschule, der Technisch-gewerblichen Berufsschule und der Sozialpflegerischen Berufsschule St. Wendel im Benehmen mit dem Landkreis St. Wendel als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel unter Aufhebung der Erlasse vom 30. Juni 2000 (GMBl. Saar S. 205) und vom 1. März 1993 (GMBl. Saar S. 64) sowie aller weiteren dazu ergangenen Regelungen mit Wirkung vom 01. August 2006 neu festgelegt. Die Bestimmung der Schulbezirke nach Ausbildungsberufen – Grundstufe und Fachstufen – und räumlichem Gebiet/ Einzugsbereich ergibt sich aus nachfolgender Übersicht: Kaufmännische Berufsschule, Technisch-gewerbliche Berufsschule und Sozialpflegerische Berufsschule St. Wendel Ausbildungsberufe Gebiet/ Einzugsbereich Grundstufe und Fachstufen Kaufmännische Berufe Bürokaufmann/ Bürokauffrau Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel Verkäufer/-in Technisch-gewerbliche und sozialpflegerische Berufe Friseur/-in Hauswirtschaftshelfer/-in Kraftfahrzeugmechatroniker/-in – Schwerpunkt Motorradtechnik Kraftfahrzeugmechatroniker/-in – Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik Kraftfahrzeugmechatroniker/-in – Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik Saarland Gebiet/Einzugsbereich Berufsgrundbildungsjahr - Wirtschaft und Verwaltung - Elektrotechnik - Körperpflege - Metalltechnik Berufsvorbereitungsjahr Saarland Sofern eine Klassenbildung wegen zu geringer Schülerzahl nicht zugelassen wird, werden die betreffenden Berufsschulpflichtigen an andere Schulen verwiesen, an denen der Ausbildungsberuf beschult wird. Über die zuständige Berufsschule für Auszubildende eines nicht in Schulbezirkserlassen erfassten Ausbildungsberufes entscheidet auf Anfrage das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft, Abteilung C. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag Alexander Lembert Ministerialrat


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