Erlass zur Feststellung der am Kaufmännischen Berufsbildungszentrum Halberg zusammengefassten Schulen
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115 Erlass zur Feststellung der am Kaufmännischen Berufsbildungszentrum Halberg zusammengefassten Schulen Vom 21. April 2020 Az.: D1/A4 – III.8.0 I. Entsprechend § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2019 (Amtsbl. I S. 668), wird im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger sowie in Bezug auf die Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung – Fachschule – Saarbrücken (ABU Saarbrücken) mit dem Schulverband Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung – Fachschule – Saarbrücken (ABU Saarbrücken) als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenz am Kaufmännischen Berufsbildungszentrum Halberg festgestellt, dass am Kaufmännischen Berufsbildungszentrum Halberg zum 1. August 2020 folgende berufliche Schulen errichtet und gemäß § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes zusammengefasst sind: — Kaufmännische Berufsschule — Fachoberschule – Fachbereich Wirtschaft – — Höhere Berufsfachschule für Wirtschaftsinformatik — Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung – Fachschule – Saarbrücken (ABU Saarbrücken). II. Dieser Erlass tritt am 1. August 2020 in Kraft. Saarbrücken, den 21. April 2020 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen