Erlass zur Feststellung der am Kaufmännischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zusammengefassten Schulen
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114 Erlass zur Feststellung der am Kaufmännischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zusammengefassten Schulen Vom 21. April 2020 Az.: D1/A4 – III.6.0 I. Entsprechend § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2019 (Amtsbl. I S. 668), wird im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenz am Kaufmännischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken festgestellt, dass am Kaufmännischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zum 1. August 2020 die folgende berufliche Schule errichtet ist: — Kaufmännische Berufsschule. II. Dieser Erlass tritt am 1. August 2020 in Kraft. Saarbrücken, den 21. April 2020 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen