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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass zur Feststellung der am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zusammengefassten Schulen

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Erlass zur Feststellung der am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zusammengefassten Schulen

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2022-08-01

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187 Erlass zur Feststellung der am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zusammengefassten Schulen und Erlass zur Änderung des Erlasses betreffend die Neubezeichnung der Sozialpflegeschule am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken und zur Feststellung der am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zusammengefassten Schulen Vom 29. Juni 2022 Az: A 4/C 5 – II.6.0 I. Erlass zur Feststellung der am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zusammengefassten Schulen 1. Entsprechend § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), wird im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenz am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken festgestellt, dass am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zum 1. August 2022 folgende berufliche Schulen errichtet und gemäß § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes zusammengefasst sind: — Sozialpflegerische Berufsschule — Berufsfachschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales — Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung — Berufsfachschule für Kinderpflege — Fachoberschule – Fachbereich Gesundheit und Soziales – — Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik – — Fachschule für Wirtschafterinnen und Wirtschafter — Fachschule für Hauswirtschaftsmeisterinnen und Hauswirtschaftsmeister. 2. Dieser Erlass tritt am 1. August 2022 in Kraft. II. Erlass zur Änderung des Erlasses betreffend die Neubezeichnung der Sozialpflegeschule am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken und zur Feststellung der am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zusammengefassten Schulen Entsprechend § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenz am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken der Erlass betreffend die Neubezeichnung der Sozialpflegeschule am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken und zur Feststellung der am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zusammengefassten Schulen vom 21. April 2020 (Amtsbl. I S. 344) wie folgt geändert: 1. In der Überschrift werden die Wörter „und zur Feststellung der am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken zusammengefassten Schulen“ gestrichen. 2. Ziffer II wird aufgehoben. 3. Ziffer III wird Ziffer II. III. Inkrafttreten Dieser Erlass tritt am 1. August 2022 in Kraft. Saarbrücken, den 29. Juni 2022 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen


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