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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungdzentrum Neunkirchen zusammengefassten Schulen

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungdzentrum Neunkirchen zusammengefassten Schulen

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2023-08-01

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144 Erlass zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zusammengefassten Schulen und Erlass zur Änderung des Erlasses betreffend die Neubezeichnung der Gewerbeschule und der Sozialpflegeschule am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zusammengefassten Schulen Vom 15. Juni 2023 Az.: A 4 / C 5 – I.5.0/II.5.0 I. Erlass zur Feststellung der am Technischgewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zusammengefassten Schulen 1. Entsprechend § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 300), wird im Einvernehmen mit dem Landkreis Neunkirchen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen und der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen festgestellt, dass am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zum 1. August 2023 folgende berufliche Schulen errichtet und gemäß § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes zusammengefasst sind: — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Sozialpflegerische Berufsschule — Berufsfachschule der Fachrichtung Technik — Berufsfachschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales — Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege — Berufsfachschule für Kinderpflege — Fachoberschule – Fachbereich Ingenieurwesen (Fachrichtung Technik) – — Fachoberschule – Fachbereich Gesundheit und Soziales –. 2. Dieser Erlass tritt am 1. August 2023 in Kraft. II. Erlass zur Änderung des Erlasses betreffend die Neubezeichnung der Gewerbeschule und der Sozialpflegeschule am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neukirchen zusammen gefassten Schulen Entsprechend § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Landkreis Neunkirchen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen und der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen der Erlass betreffend die Neubezeichnung der Gewerbeschule und der Sozialpflegeschule am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zusammengefassten Schulen vom 8. April 2020 (Amtsbl. I S. 268) wie folgt geändert: 1. In der Überschrift werden die Wörter „und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zusammengefassten Schulen“ gestrichen. 2. Nummer II wird aufgehoben. 3. Nummer III wird Nummer II. III. Inkrafttreten Dieser Erlass tritt am 1. August 2023 in Kraft. Saarbrücken, den 15. Juni 2023 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen


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