Erlass zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis zusammengefassten Schulen
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126 Erlass zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis zusammengefassten Schulen und Erlass zur Änderung des Erlasses betreffend die Neubezeichnung der Sozialpflegeschule und zur Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Technik am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis zusammengefassten Schulen Vom 12. Mai 2023 Az.: A 4/C 5 – I.10.0/II.10.0 I. Erlass zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis zusammengefassten Schulen 1. Entsprechend § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. März 2023 (Amtsbl. I S. 300), wird im Einvernehmen mit dem Landkreis Saarlouis als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis und der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis festgestellt, dass am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis zum 1. August 2023 folgende berufliche Schulen errichtet und gemäß § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes zusammengefasst sind: — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Sozialpflegerische Berufsschule — Berufsfachschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales — Berufsfachschule der Fachrichtung Technik — Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung — Berufsfachschule für Kinderpflege — Fachoberschule – Fachrichtung Design – — Fachoberschule – Fachbereich Ingenieurwesen (Fachrichtung Technik) – — Fachoberschule – Fachbereich Gesundheit und Soziales – — Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik – — Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtungen Wirtschaft sowie der Fachrichtung Gesundheit und Soziales“ 2. Dieser Erlass tritt am 1. August 2023 in Kraft. II. Erlass zur Änderung des Erlasses betreffend die Neubezeichnung der Sozialpflegeschule und zur Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Technik am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis zusammengefassten Schulen Entsprechend § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Landkreis Saarlouis als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis und der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis der Erlass betreffend die Neubezeichnung der Sozialpflegeschule und zur Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Technik am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis zusammengefassten Schulen vom 8. April 2020 (Amtsbl. I S. 271) wie folgt geändert: 1. Die Überschrift des Erlasses wird wie folgt gefasst: „Erlass betreffend die Neubezeichnung der Sozialpflegeschule am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis und zur Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Technik am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis zu Beginn des Schuljahres 2020/2021“ 2. Nummer II wird aufgehoben. 3. Nummer III wird Nummer II. III. Inkrafttreten Dieser Erlass tritt am 1. August 2023 in Kraft. Saarbrücken, den 12. Mai 2023 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen