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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass zur Förderung von Schulen in Trägerschaft des Landes entsprechend der Förderung von Schulen in kommunaler Trägerschaft nach dem Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019-2024)“

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Erlass zur Förderung von Schulen in Trägerschaft des Landes entsprechend der Förderung von Schulen in kommunaler Trägerschaft nach dem Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019-2024)“

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2020-09-25

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917 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 24. September 2020 234 Erlass zur Förderung von Schulen in Trägerschaft des Landes entsprechend der Förderung von Schulen in kommunaler Trägerschaft nach dem Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 — 2024)“ Vom 12. August 2020 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Förderung der kommunalen Bildungsinfrastruktur (Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 des Bundes und der Länder vom 16. Mai 2019) gewährt der Bund dem Saarland Finanzhilfen zur Etablierung und Optimierung lernförderlicher und belastbarer, interoperabler digitaler technischer Infrastrukturen sowie von Lehr-Lern-Infrastrukturen. Die Finanzhilfen dienen der Förderung von Investitionen der Länder und der Kommunen in die kommunale Infrastruktur allgemeinbildender Schulen und beruflicher Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie in die Infrastruktur in Schulen in freier Trägerschaft nach dem saarländischen Privatschulgesetz. Nach Maßgabe der gemäß § 5 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 erlassenen Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ vom 16. Oktober 2019 (Amtsbl. I S. 766) in der jeweils geltenden Fassung sowie gemäß § 23 und § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV-LHO) gewährt das Saarland dem Regionalverband Saarbrücken, den saarländischen Landkreisen sowie Städten und Gemeinden als Schulträger Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen in saarländischen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Rahmen der durch den DigitalPakt Schule zur Verfügung stehenden Mittel. 2. Investitionen in Schulen in Trägerschaft des Landes Unter denselben Voraussetzungen, unter denen dem Regionalverband Saarbrücken, den saarländischen Landkreisen, Städten und Gemeinden für Investitionen in dem unter Nummer 1 beschriebenen Sinne in die in ihrer Trägerschaft befindlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Zuwendungen gewährt werden können, können auch dem Land als Träger solcher Schulen Zuweisungen gewährt werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuweisung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Voraussetzungen, Gegenstand und Umfang der Förderung bestimmen sich für Investitionen in Schulen in Trägerschaft des Landes nach denselben Kriterien, wie sie an die Förderung von Investitionsvorhaben in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in kommunaler Trägerschaft angelegt werden. Die Bestimmungen in Nummer 1 Absatz 1, Nummern 2, 3 und 5 bis 9 der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ finden auf Investitionsvorhaben in Schulen in Trägerschaft des Landes entsprechende Anwendung, soweit in diesem Erlass keine abweichenden Regelungen getroffen werden. 3. Besondere Regelungen zur Antragstellung a) Antragsberechtigung Förderung von Investitionen in dem unter Nummer 1 genannten Sinne in Schulen in Trägerschaft des Landes kann beantragt werden durch: Saarland, Ministerium für Bildung und Kultur, Referat A5. b) Nachweis des Eigenanteils Dem Antrag auf Gewährung einer Förderung ist ein geeigneter Nachweis darüber beizufügen, dass die zur Aufbringung des Eigenanteils in Höhe von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten erforderlichen Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung stehen. c) Antragsformular In dem zu verwendenden Antragsformular nach Anlage 3 der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ ist der Begriff der Zuwendung von der Bewilligungsbehörde durch den der Zuweisung zu ersetzen. 4. Förderbudget Die Ermittlung der Höhe des Förderbudgets sowie die Verteilung auf die einzelnen Schulen erfolgt in entsprechender Anwendung von Nummer 6 c) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“. Dabei tritt an die Stelle der Anlage 2 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ folgendes Förderbudget: Basisbetrag: 849.730 Euro, mögliche Zuschläge: 225.000 Euro, Höchstförderung: 1.074.730 Euro. Nummer 8 b) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ findet keine Anwendung. 5. Besonderheiten der Bewilligung Abweichend von dem in der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ beschriebenen Bewilligungsverfahren erfolgt die Bewilligung einer Förderung von Investitionsmaßnahmen in dem unter Nummer 1 genannten Sinne in Schulen in Trägerschaft des Landes durch Zuweisung. An die Stelle des Zuwendungsbescheides tritt das Zuweisungsschreiben. 6. Inkrafttreten Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Saarbrücken, den 12. August 2020 Die Ministerin für Bildung und Kultur Streichert-Clivot


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