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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der JustizErlass zur Organisation des Kompetenzzentrums der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe

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Erlass zur Organisation des Kompetenzzentrums der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe

Ministerium der Justiz · vom 2015-05-01

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4 2 6 0 31.3.2015 Stand: 26.5.2015 Erlass zur Organisation des Kompetenzzentrums der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe AV des MdJ Nr. 1/2015 vom 31. März 2015 (J 4260-9) I. 1. Das gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes zur ambulanten Resozialisierung und Opferhilfe errichtete Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe hat seinen zentralen Sitz in Saarbrücken (zugleich Regionalstelle Mitte). Weitere Regionalstellen werden in Neunkirchen (Regionalstelle Ost) und Saarlouis (Regionalstelle West) errichtet. 2. Die Nachsorge Saar bei der Justizvollzugsanstalt Ottweiler wird organisatorisch der Regionalstelle Ost angegliedert. Die Nachsorge Saar bei der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken wird organisatorisch der Regionalstelle Mitte angegliedert. II. Dieser Erlass tritt am 1. Mai 2015 in Kraft.


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