Erlass zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten für Landesbedienstete auf das Landesamt für Soziales
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84 Erlass zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten für Landesbedienstete an das Landesamt für Soziales Dem Landesamt für Soziales werden ab dem 1. Mai 2019 alle Tätigkeiten im Personal- und Organisationsbereich zur selbständigen Bearbeitung übertragen. Die Aufgaben im Einzelnen werden dem Landesamt für Soziales im Rahmen einer gesonderten Verfügung mitgeteilt. Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2019 in Kraft. Saarbrücken, den 8. April 2019 Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Bachmann