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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturFörderprogramm "Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland"

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Förderprogramm "Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland"

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2011-03-15

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260 Amtsblatt des Saarlandes vom 24. März 2011 !"# $%&'(# )'*)+# ,)-)*# ./0&)+# 1)'# -)&# 2)3'(('- gungsbehörde einzureichen. 6.2.2 Während eines laufenden Schuljahres können in der Regel keine weiteren Gruppen genehmigt werden. 6.3 Verwendungsnachweis Die Personalkosten, die Kosten für pädagogische Maßnahmen und Materialien und Projektkosten mit außerschulischen Partnern sind durch Belege bei der Schlussverwendung nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis ist nach dem vom Ministerium für Bildung zur Verfügung gestellten Muster zu führen und nach Ablauf des geförderten Schuljahres spätestens bis zum 15. September vorzulegen. 6.4 Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Rücknahme bzw. den Widerruf des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO, soweit nicht nach diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. 7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Richtlinien treten zum Schuljahr 2011 / 2012 in Kraft. Zugleich treten die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für „Freiwillige Ganztagsschulen 2010“ vom 27. Mai 2010 außer Kraft. Saarbrücken, den 15. März 2011 Der Minister für Bildung Kessler 333 Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen 2011“ im Saarland Vom 15. März 2011 1. Zielsetzung Die gesellschaftliche Entwicklung hat die Lebenswelt der Kinder verändert. Das zeigt sich insbesondere in der Veränderung der Familienstruktur. Die Wandlung im Bild der Familie ist gekennzeichnet durch den hohen Anteil von Familien mit Einzelkindern und die wachsende Zahl von Familien mit alleinerziehendem Elternteil. Auch setzen viele Eltern nicht einseitig auf Familie oder Beruf, sondern wünschen sich die Vereinbarkeit beider Lebensbereiche. Für zahlreiche Frauen ist zudem die Erwerbstätigkeit — als Allein- oder Mitverdienende — eine ökonomische Notwendigkeit. Diese geänderte gesellschaftliche Realität macht in verstärktem Maße die Einrichtung von Ganztagsangeboten im Schulbereich erforderlich. Hierdurch sollen die Eltern in die Lage versetzt werden, ihre Kinder in einem verlässlichen zeitlichen Rahmen ganztägig in der Schule in guten Händen zu wissen und ihre familiären und beruflichen Pflichten besser miteinander zu verbinden. Das Zusammenspiel von Bildung, Erziehung und Betreuung am Lern- und Lebensort Schule bietet darüber hinaus zusätzliche pädagogische Chancen für die Förderung von Schülern und Schülerinnen. Bestandteile des Angebotes sind u. a. eine warme Mittagsverpflegung, die Hausaufgabenbetreuung sowie sportliche, musische und soziale Aktivitäten. Das Angebot kann durch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern ergänzt und unterstützt werden. Ganztagsangebote mit ihrem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein Element bei der Verwirklichung solcher Ganztagsangebote ist die Freiwillige Ganztagsschule. Mit diesem Förderprogramm ermöglicht die saarländische Landesregierung im Zusammenwirken mit den Schulträgern, den öffentlichen und freien Trä4)&*# -)&# .54)*-0'(6)# +73')# +7*+8'4)*# 95&# :'8- arbeit bereiten gesellschaftlichen Kräften die Einrichtung solcher Angebote. Das Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen 2011“ gilt für die allgemein bildenden Schulen bis einschließlich Klassenstufe 10. 2. Trägerschaft 2.1 Maßnahmeträger Träger der Bildungs- und Betreuungsangebote an Freiwilligen Ganztagsschulen können Schulträger, Träger der öffentlichen oder anerkannte ;&<4)&# -)&# 6&)')*# .54)*-0'(6)# +73')# 4))'4*)8)# rechtsfähige Vereinigungen sein. 2.2 Sachkostenträger Der Schulträger ist Sachkostenträger. 3. Grundsätze der Organisation 3.1 Einrichtung, Teilnahme und Platzvergabe 3.1.1 Einrichtung Der Bedarf an einem Angebot auf der Basis dieses Förderprogramms wird von der jeweiligen Schulleitung ermittelt. Schulträger und Schulkonferenz entscheiden gemeinsam über die Einrichtung des Angebots und die Maßnahmeträgerschaft. Aufgrund dieser Entscheidung beantragt der Schulträger bei der Schulaufsichtsbehörde die entsprechende Bewilligung. Bei der Einrichtung von Ganztagsklassen (Modell 2) ist zudem die Zustimmung der Gesamtkonferenz erforderlich. 3.1.2 Teilnahme Das ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebot an Freiwilligen Ganztagsschulen ist eine schulische Veranstaltung. Die Teilnahme hieran ist freiwillig. Aus Gründen der Planungssicherheit ist es allerdings erforderlich, dass die Amtsblatt des Saarlandes vom 24. März 2011 261 Teilnahme für das Schuljahr verbindlich zwischen den Erziehungsberechtigten der betreuten Schüler und Schülerinnen, der Schule und dem Maßnahmeträger vereinbart wird. Die täglichen Anwesenheitszeiten sind zu dokumentieren. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 3.1.3 Platzvergabe Die Plätze im Rahmen des Angebots werden durch den Maßnahmeträger unter Berücksichtigung einer Empfehlung der „Steuerungsgruppe FGTS“ (Nummer 3.6; mit Ausnahme der Elternvertretung) vergeben. Bei der Vergabe sollen folgende Faktoren berücksichtigt werden: a) ob diese Leistung für die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist, b) ob die Erziehungsberechtigten # =# #)'*)&#>&3)&1+8<8'4?)'8#*/@04)0)*A#)'*)#>&- werbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, # =# #+'@0#'*#)'*)&#1)&56('@0)*#2'(-5*4+B/C*/0- me, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder # =# #D)'+85*4)*#95&#>'*4(')-)&5*4#'*#$&1)'8#'B# Sinne des SGB II erhalten. Lebt das Kind mit nur einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Schülerinnen und Schüler, die bereits am Betreuungsangebot der Freiwilligen Ganztagsschulen teilnehmen, sollen vorrangig berücksichtigt werden. 3.2 Mittagsverpflegung Die Bereitstellung einer gesundheitsförderlichen Mittagsverpflegung ist ein fester Bestandkonzeptes. Diese soll den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entsprechen. Es soll aufgrund dessen darauf hingewirkt werden, dass alle Schüler und Schülerinnen der Freiwilligen Ganztagsschule am Mittagessen teilnehmen. Ein / e für die Einhaltung des entsprechenden Ernährungskonzeptes verantwortliche / r Ansprechpartner / in ist aus der Mitte der Mitglieder der Steuerungsgruppe (Nummer 3.6) zu benennen. Die Mittagspause beträgt in der Regel 60 Minuten. 3.3 Zeitlicher Rahmen 3.3.1. Zeitliche Struktur Die Angebote der Freiwilligen Ganztagsschule werden — außer in dem unter Nummer 3.4 beschriebenen Modell 2 (Ganztagsklasse) — in Form von Modulen ausgestaltet: Modul 1: Mittagessen / ungebundene Freizeit (in der Regel 60 Minuten) Modul 2: Hausaufgabenbetreuung und ggf. Übungszeit (mindestens 60 Minuten) Modul 3: Pädagogisches Freizeitangebot, Projekte und Arbeitsgemeinschaften Beginn und Ende der Module werden durch die Steuerungsgruppe im Einvernehmen mit dem Maßnahmeträger festgelegt. Die Betreuungszeit bei Inanspruchnahme aller drei Module darf jedoch nicht vor 17.00 Uhr enden. 3.3.2 Zeitlicher Rahmen bei Modell 1 (Standard) Die Erziehungsberechtigten wählen bei der Entscheidung über die Teilnahme an der Freiwilligen Ganztagsschule (Nummer 3.1.2) bei Modell 1 — Standard (Nummer 3.4.1.) — auch die Länge des gewünschten Angebots: # =# E5&9)+#$*4)178F#:7-5(# #5*-#G # =# D/*4)+#$*4)178F#:7-5(# #1'+#H Im Übrigen kann der Maßnahmeträger auf Empfehlung der Steuerungsgruppe allgemein verbindliche Abholzeiten festlegen, die die Erziehungsberechtigten — unabhängig davon, welches Angebot sie gewählt haben — einhalten sollen. Diese dürfen nicht während der Hausaufgabenbetreuung liegen. Abweichungen von der Einhaltung der allgemein verbindlich festgelegten Abholzeiten müssen zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Träger verbindlich im Vorfeld vereinbart werden. Für jeden Standort ist zur Sicherung des Qualitätsstandards mindestens eine lange Gruppe zu beantragen. 3.3.3 Zeitlicher Rahmen bei Modell 2 (Ganztagsklasse) In einer Ganztagsklasse erfolgt an vier Tagen die Rhythmisierung des Schultages sowohl im Hinblick auf den Unterricht als auch auf die daneben bestehenden außerunterrichtlichen Angebote. Es gibt einen von verpflichtenden Veranstaltungen freien Nachmittag. An den Tagen mit Ganztagsbetrieb darf der tägliche Pflichtaufenthalt der Schüler und Schülerinnen in der Schule achteinhalb Zeitstunden nicht überschreiten; der verpflichtende Ganztagsbetrieb soll nicht vor 16.00 Uhr enden. Im Anschluss an die verpflichtenden Veranstaltungen wird täglich eine Betreuung (Teilnahme freiwillig) bis 17.00 Uhr gewährleistet. 3.3.4 Zeitlicher Rahmen bei Modell 3 (Kooperationsmodell Schule — Jugendhilfe) Grundsätzlich umfasst dieses Modell die Module 1 bis 3 und bietet eine Betreuung bis 17.00 Uhr an. Ob an einem Standort, der im Kooperationsmodell betrieben wird, auch ein kurzes Angebot in 262 Amtsblatt des Saarlandes vom 24. März 2011 Form einer Standardgruppe eingerichtet wird, entscheidet der Träger. 3.4 Modelle der Freiwilligen Ganztagsschule 2011 3.4.1 Modell 1: Standard Die Mindestzahl für die Errichtung einer FGTS an einem Schulstandort beträgt zehn beziehungsweise bei Förderschulen fünf Schüler und Schülerinnen. Die Gruppenbildung erfolgt getrennt nach langem und kurzem Angebot. Dabei werden die bezuschussungsfähigen Gruppen gebildet, indem die Gesamtzahl der täglich teilnehmenden Schüler und Schülerinnen durch die Schülerrichtzahl 20 geteilt wird. Um den zusätzlich erforderlichen Personaleinsatz an der Freiwilligen Ganztagsschule zu gewährleisten, reduziert sich bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung sowie bei Sinnesbeeinträchtigungen im Bereich des Sehens und Hörens, die an der Freiwilligen Ganztagsschule ihrer Regelschule teilnehmen, die maximale Gruppengröße: Im Falle der vollständigen Belegung aller Gruppen am Standort werden diese Schülerinnen und Schüler in der entsprechenden Gruppe mit dem Faktor 1:3 berücksichtigt. An Förderschulen richtet sich die Gruppengröße nach der vorgegebenen Schüler-Lehrer-Relation. Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die am Vormittag Anspruch auf die Unterstützung durch einen Eingliederungshelfer haben, sollten auch am Nachmittag entsprechend begleitet werden. Um eine Gruppenmehrbildung im Bereich eines kurzen Angebots zu vermeiden, ist die entsprechende Zahl von Schülerinnen und Schülern auf freien Plätzen im Bereich des langen Angebots zu führen. In begründeten Fällen kann die Schulaufsichtsbehörde eine geringfügige Überschreitung der maximalen Gruppengröße zulassen. Im Standardmodell einer Freiwilligen Ganztagsschule sind vom Träger folgende personelle Vorgaben einzuhalten: Pro Gruppe ist in der Regel der Einsatz einer pädagogischen Fachkraft als Gruppenleitung vorzusehen. Das zusätzlich eingesetzte Personal kann aus pädagogischen Fachkräften und Personen mit einer sonstigen geeigneten Qualifikation bestehen. 3.4.2 Modell 2: Ganztagsklasse Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebot im Rahmen einer Ganztagsklasse ist freiwillig, sie ist jedoch für die Dauer eines Schuljahres, wie unter Nummer 3.1.2 näher beschrieben, verbindlich zu vereinbaren. Der Klassenverband bildet eine Gruppe. Die Genehmigung der Einrichtung einer Ganztagsklasse durch die Schulaufsichtsbehörde setzt voraus, dass dies nicht zur Bildung einer zusätzlichen Klasse führt. Dieses Modell gilt für die Klassenstufen 5 und 6 an Erweiterten Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien. Auf Antrag kann eine Fortführung in Klasse 7 und 8 genehmigt werden. Bezüglich der vor- und nachmittäglich stattfindenden Bildungs- und Betreuungsangebote gelten die personellen Vorgaben zu Modell 1 — Standard — entsprechend. 3.4.3 Modell 3: Kooperationsmodell Schule — Jugendhilfe In diesem Kooperationsmodell findet eine finanzielle, organisatorische, personelle und pädagogische Verknüpfung von Freiwilliger Ganztagsschule und Hort statt. Das pädagogische Fachpersonal des ehemaligen Hortes sowie das ggf. im Rahmen der Mittagsverpflegung eingesetzte Hauswirtschaftspersonal und die bei Bedarf zusätzlich eingesetzten Personen mit sonstiger geeigneter Qualifikation werden in der Freiwilligen Ganztagsschule eingesetzt. Die bezuschussungsfähigen Gruppen werden gebildet, indem die Gesamtzahl der täglich teilnehmenden Schüler und Schülerinnen in der Regel durch die Schülerrichtzahl 20 geteilt wird. (Ausnahmen s. Nummer 3.4.1 Modell Standard). Die organisatorischen Rahmenbedingungen werden in einer Rahmenvereinbarung zwischen Gemeindeverband und Land festgelegt. Des Weiteren werden an den jeweiligen Standorten des Kooperationsmodells Einzelvereinbarungen geschlossen, die die standortbezogenen Einzelheiten regeln. 3.5 Räumlichkeiten Die Angebote der Freiwilligen Ganztagsschule finden in der Regel in dafür geeigneten Räumen der jeweiligen Schule statt. Die Bewilligung einer zusätzlichen Gruppe ist nur dann möglich, wenn weiterer ausreichend großer Betreuungsraum zur Verfügung steht. 3.6 Steuerungsgruppe FGTS An jedem Standort wird eine Steuerungsgruppe gebildet. Beschlüsse der Steuerungsgruppe haben empfehlenden Charakter, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Steuerungsgruppe ist beschlussfähig, wenn 4 / 7 der Mitglieder (s. I5BB)&# H"J" K# /*3)+)*-# +'*-"# .)-)+# :'84(')-# hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des / der Vorsitzenden den Ausschlag. Die Steuerungsgruppe FGTS tritt auf Einladung der Schulleitung mindestens zweimal jährlich zusammen. Den Vorsitz übernimmt die SchulAmtsblatt des Saarlandes vom 24. März 2011 263 leitung oder eine von ihr benannte Person. Die Sitzungen sind zu protokollieren. 3.6.1 Zusammensetzung # =# -)&#L#-')#M@05(()'8)&#L#'*A # =## #)'*)# N7*# -)&# O)+/B8?7*6)&)*9# 1)*/**8)# Lehrkraft der Schule, # =## #)'*#P)&8&)8)&#7-)&#)'*)#P)&8&)8)&'*#-)+#M@05(Q trägers, # =## #93)'#P)&8&)8)&#7-)&#P)&8&)8)&'**)*#-)+#:/C- nahmeträgers (davon mindestens eine an dem Standort eingesetzte Fachkraft), # =## #-)&#L#-')#M@05()(8)&*+%&)@0)&L'*#7-)&#)'*)#N7*# ihr / ihm benannte Vertretung, # =## #446"#)'*#P)&8&)8)&#7-)&#)'*)#P)&8&)8)&'*#-)+#95- +8<*-'4)*#.54)*-/B8)+" 3.6.2 Allgemeine Aufgaben der Steuerungsgruppe: # =## #R/+# %<-/474'+@0)# E7*9)%8# S+')0)# I5B- B)&# TK# +7((# B'*-)+8)*+# 93)'B/(# 'B# ./0&# durch die Steuerungsgruppe FGTS überprüft werden. Die Steuerungsgruppe gibt Empfehlungen zur Fortschreibung des Konzepts. # =## #R')#U(/*5*4A#-')#>'*&'@085*4#5*-#-')#V&4/*'- sation des Angebots (einschließlich der Festlegung der 26 Schließtage) sollen in Abstimmung stattfinden. # =## #R')#P)&4/1)#-)&# U(<89)#'B#W/0B)*#-)+#$*- gebots erfolgt unter Berücksichtigung einer Empfehlung der „Steuerungsgruppe FGTS“ (mit Ausnahme der Elternvertretung). # =## #$56# >B%6)0(5*4# -)&# M8)5)&5*4+4&5%%)# 1)- auftragt der Maßnahmeträger ein Unternehmen mit der Bereitstellung der Mittagsverpflegung. Die erweiterten Aufgaben der Steuerungsgruppen bei Modell 3 — Kooperationsmodell Schu()#X#.54)*-0'(6)#X#3)&-)*#'*#-)*#)*8+%&)@0)*- den Vereinbarungen dargestellt. 4. Pädagogisches Konzept Zur Umsetzung eines Ganztagsangebots am Schulstandort ist die Ausarbeitung eines pädagogischen Konzeptes für die gemeinsame Arbeit sinnvoll und notwendig. Dieses Konzept soll gemeinsam von Schule und Maßnahmeträger erarbeitet und schriftlich festgehalten werden. Auf Wunsch des Schulträgers kann dieser beratend in die Erarbeitung des Konzepts eingebunden werden. Das pädagogische Konzept muss zu folgenden Punkten aussagekräftige Ausführungen enthalten: # =## #9)'8('@0)A# 7&4/*'+/87&'+@0)# 5*-# '*0/(8('@0)# Ausgestaltung des nachmittäglichen Bildungs- und Betreuungsangebotes, # =## #Y')(Q#5*-#M@03)&%5*?8+)895*4#1)9Z4('@0#-)+# Angebotes, # =## #O)3<0&()'+85*4#-)&#P)&9/0*5*4#-)+#N7&B'8- täglichen Unterrichts mit dem nachmittäglichen Bildungs- und Betreuungsangebot bzw. des rhythmisierten Schultages bei der Ganztagsklasse — u. a. durch praxisorientiertes, situationsbezogenes Lernen und durch Hausaufgabenbetreuung, # =## #O)3<0&()'+85*4#-)&#Y5+/BB)*/&1)'8#B'8#>(- tern sowie außerschulischen Partnern, Institutionen und Organisationen, # =## #>'*&'@085*4#)'*)&#'*8)&*)*#>N/(5/8'7*A# # =# #M'@0)&+8)((5*4# )'*)+# +@0(Z++'4)*# >&*<0&5*4+- konzepts unter Berücksichtigung des ganztägigen Aufenthalts der Schülerinnen und Schüler in der Schule. Hierbei sollen die Unterstützungsangebote der Vernetzungsstelle Schulverpflegung genutzt werden (http:// www.vernetzungsstelle-saarland.de). Zur Erfassung der konzeptionellen Planung des Ganztagsangebotes ist dem Antrag auf Förderung der Fragebogen in der Anlage „Konzeptionelle Planung“ beizulegen. 5. Personal Die Bildung und Betreuung an den Ganztagsangeboten im Saarland wird durch den Einsatz pädagogischer Fachkräfte gewährleistet. Als Leitung einer Gruppe mit langem Angebot werden die pädagogischen Fachkräfte mit mindestens der Hälfte der tariflich festgelegten Arbeitszeit für Vollzeitkräfte beschäftigt. In begründeten Einzelfällen kann in den kurzen Gruppen auf Antrag der Einsatz von weiterem Personal als Gruppenleitung möglich sein, wenn im Übrigen am Standort pädagogische Fachkräfte eingesetzt sind. Als zusätzliches Personal werden Lehrkräfte der Schule und Personen mit sonstiger geeigneter Qualifikation eingesetzt. Im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule werden der Schule fünf Lehrerwochenstunden je Gruppe zugewiesen; diese Stunden sollen regelmäßig dokumentiert werden. 5.1 Pädagogische Fachkräfte im Sinne dieses Förderprogramms sind in der Regel: # # =###U)&+7*)*#B'8#B'*-)+8)*+#>&+8)&#M8//8+%&Z- fung für ein Lehramt, # # =###R'%(7B+79'/(/&1)'8)&#L#'**)*A# R'%(7B+7- zialpädagogen / innen, Diplompädagogen / innen, Diplomheilpädagogen / innen, Erziehungswissenschaftler / innen, Sozialpsychologen / innen, Soziologen / innen, Psychologen / innen sowie Personen mit vergleichbaren Studienabschlüssen oder mindestens abgeschlossener Zwischenprüfung / Vordiplom im jeweiligen Fachbereich, # # =###>&9')0)&#L#'**)*A# >&4780)&/%)58)*#L#'**)*A# staatlich anerkannte Heilpädagogen / innen, Arbeitserzieher / innen, # # =###U)&+7*)*#B'8#/14)+@0(7++)*)B#[7@0+@05(- studium in mindestens einem Unterrichtsfach, die eine Weiterqualifizierung im Bereich Pädagogik nachweisen können. 264 Amtsblatt des Saarlandes vom 24. März 2011 Auf Antrag können zusätzlich folgende Personengruppen als Gruppenleiter/innen anerkannt werden: # # =###E'*-)&%6()4)&#L#'**)*A# [)'()&9')05*4+%6()- ger / innen, # # =###U)&+7*)*A# -')# -)*# \5/('6'9')&5*4+?5&+# „Fachkraft für Bildung und Betreuung in der Freiwilligen Ganztagsschule“ absolviert haben, # # =###U)&+7*)*A#-')#+'@0#'*#)'*)&#1)&56+1)4()'8)*- den Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher befinden (ggf. in einem gesondert hierfür bereitgestellten Programm), # # =###>&9')0)&#L#'**)*# B'8# /14)+@0(7++)*)&# )&+- ter Teilprüfung, jedoch nicht während der $5+1'(-5*4#'B#%&/?8'+@0)*#./0&" Die Zahl der auf Antrag eingesetzten Gruppenleitungen darf die Zahl der vor Ort als Gruppenleitung eingesetzten pädagogischen Fachkräfte nicht übersteigen. Dieses Verhältnis muss während des gesamten Schuljahres aufrechterhalten werden. In begründeten Einzelfällen kann die Schulaufsichtsbehörde eine Ausnahme genehmigen. Dem in der Freiwilligen Ganztagsschule eingesetzten Personal ist in angemessenem Rahmen die Möglichkeit einzuräumen, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Personen mit sonstiger geeigneter Qualifikation, die zusätzlich zu den pädagogischen Fachkräften in der Freiwilligen Ganztagsschule eingesetzt werden, sollten an den Fortbildungen für Ganztagsangebote im Saarland teilnehmen. 5.2 Einsatz von Lehrkräften In allen Modellen werden Lehrkräfte mit fünf Lehrerwochenstunden pro Gruppe eingesetzt. Der entsprechende Bedarf an Lehrerwochenstunden ist von den Schulen im Rahmen der jährlich vorzunehmenden Bedarfsmeldung gesondert anzugeben. Diese besonders zugewiesenen Lehrerwochenstunden sind ausschließlich der Durchführung des nachmittäglichen bzw. bei Modell 2 auch des vormittäglichen Bildungs- und Betreuungsangebotes vorbehalten. Sie dienen der inhaltlichen und konzeptionellen Verknüpfung des Unterrichtes mit dem außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangebot. Der Einsatz der Lehrkräfte erfolgt bei den Modellen 1 und 3 frühestens nach Beendigung der Mittagspause. Durch den Einsatz der Lehrkräfte ist in den Modellen 1 und 3 insbesondere die Hausaufgabenbetreuung (Modul 2) in dem zeitlichen Mindestrahmen von 60 Minuten (Nummer 3.3.1) zu gewährleisten. Eine im Bereich der Hausaufgabenbetreuung einzubringende Lehrerstunde umfasst 60 Minuten, da eine Vor- und Nachbereitung nicht in gleichem Maße erforderlich ist wie bei der Unterrichtserteilung im Rahmen der Stundentafel. Das Personal des Trägers gewährleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die an der Hausaufgabenbetreuung teilnehmen, diese nach der Mittagsbetreuung aufsuchen. Die Lehrkräfte dokumentieren — auch aus Gründen der Aufsichtspflicht — die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler in der Hausaufgabenbetreuung. Im Krankheits- oder Verhinderungsfall ist eine Vertretungsregelung durch die Schulleitung sicherzustellen. 5.3 Teamleitung An Standorten mit mehr als zwei Gruppen wird eine Teamleitung für den jeweiligen Standort aus den Reihen des dort eingesetzten Personals benannt. Die Benennung der Teamleitung soll mit der Steuerungsgruppe FGTS abgestimmt werden. Aufgabenbereiche der Teamleitung sind die Organisation des FGTS-Bereichs, die Kommunikation mit der Schulleitung (z. B. betreffend Verzahnung mit dem Vormittag) und die Mitwirkung bei der Konzeptentwicklung. Der Teamleitung sollen hierfür pro Gruppe mindestens zwei zusätzliche Wochenstunden zur Verfügung stehen. 5.4 Fachaufsicht Der Träger des Angebotes der Freiwilligen Ganztagsschule stellt die geeigneten Kräfte im Einvernehmen mit der Schulleitung ein. Die fachliche Aufsicht über das Personal, soweit es sich nicht um hauptamtliche Lehrkräfte der Schule handelt, liegt beim Träger des Angebotes, der sie im Einvernehmen mit der Schulleitung auf diese übertragen kann. Im Rahmen der allgemeinen Aufsicht der Schule ist die Schulleitung für die nachmittäglichen Bildungs- und Betreuungsangebote und für den Einsatz der Lehrkräfte (Nummer 5.2) verantwortlich; es bestehen entsprechende Aufsichtsbefugnisse des Ministeriums für Bildung als Schulaufsichtsbehörde. 6. Höhe der Förderung 6.1 Modell 1: Standard Den Trägern werden folgende Zuwendungen des Landes gewährt: Für eine Gruppe im Sinne eines kurzen Angebots (Nummern 3.3.1 und 3.3.2): bis zu 17.300 Euro Für eine Gruppe im Sinne eines langen Angebots (Nummern 3.3.1 und 3.3.2): bis zu 22.500 Euro Die jeweilige Zuwendung muss zur Personalisierung des Angebots und zur Abdeckung von Gemeinkosten — im Falle von kurzen Angeboten auch für pädagogische Maßnahmen und Materialien — verwendet werden. 6.2 Modell 2: Ganztagsklasse Es wird eine Zuwendung des Landes in Höhe bis zu 27.300 Euro gewährt. Die Zuwendung muss zur Personalisierung des Angebots und Amtsblatt des Saarlandes vom 24. März 2011 265 zur Abdeckung von Gemeinkosten verwendet werden. 6.3 Modell 3: Kooperationsmodell Schule — Jugendhilfe Die Personalkosten für das pädagogische Fachpersonal und die Personalkosten für das Hauswirtschaftspersonal — soweit dieses im Rahmen der Mittagsverpflegung eingesetzt ist — werden hinsichtlich des Landesanteils und hinsichtlich des Anteils des Gemeindeverbandes gemäß § 14 der Ausführungsverordnung zum Saarländischen Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetz (AusführungsVO-SKBBG) vom 2. September 2008 (Amtsbl. S. 1398) in der jeweils geltenden Fassung finanziert. Zusätzlich wird pro Gruppe eine Zuwendung des Landes in Höhe bis zu 5.000 Euro pro Schuljahr gewährt. Die Zuwendung muss zur Personalisierung des Angebots und zur Abdeckung von Gemeinkosten verwendet werden. 6.4 Projekte mit außerschulischen Partnern Für die Durchführung von Projekten mit außerschulischen Partnern wird für Gruppen mit langem Angebot bis 17.00 Uhr sowie für Ganztagsklassen eine Zuwendung bis zu 1.000 Euro im Schuljahr gewährt. 7. Elternbeiträge Beiträge der Erziehungsberechtigten werden nur erhoben, wenn diese sich für ein Angebot entscheiden, das — im Sinne eines langen Angebots nach den Nummern 3.3.2 und 3.3.3 — über die Mittagspause, die ein gesundes Mittagessen und einen Anteil ungebundener Freizeit beinhaltet, und die anschließende Hausaufgabenbetreuung hinausgeht. Für dieses lange Angebot erhebt der Maßnahmeträger bei Modell 1 zwölf Monatsbeiträge von 40 Euro und bei Modell 3 zwölf Monatsbeiträge von 60 Euro. Bei Modell 2 erhebt der Maßnahmeträger für die über die vier verpflichtenden Ganztage hinausgehende Betreuung bis 17.00 Uhr 40 Euro. Die Kosten für die Ferienbetreuung sind damit abgedeckt. Diese Beiträge sind für alle Standorte der FGTS verbindlich. Die Elternbeiträge sind zur Abdeckung der Kosten für Personal, für pädagogische Maßnahmen und für pädagogische Materialien zu verwenden. Für Ausflüge und ähnliche Maßnahmen kann mit den Eltern zudem eine angemessene Beteiligung an den hierdurch entstandenen Kosten vereinbart werden. Die Kosten für das Mittagessen werden den Erziehungsberechtigten gesondert in Rechnung gestellt. 8. Ferienbetreuung In den Schulferien stellt der Maßnahmeträger in eigener Verantwortung — mit Ausnahme der festgelegten 26 Schließtage — eine am Bedarf ausgerichtete ganztägige Betreuung ab einer Anmeldung von zehn teilnehmenden Schülerinnen und Schülern sicher. Das Angebot soll auch weiteren Schülerinnen und Schülern der Schule offen stehen, die nicht in der FGTS angemel-)8#+'*-"#.)-7@0#-/&6#)+#-5&@0#-)&)*#$56*/0B)# nicht zu der Bildung einer zusätzlichen Betreuungsgruppe kommen. Es soll täglich — montags bis einschließlich freitags — mindestens in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr stattfinden. Hierbei sind Kooperationen — insbesondere mit anderen Kindertageseinrichtungen und Fe&')*B/C*/0B)*#-)&#.54)*-%6()4)#X#B]4('@0"# Für die Dauer der Ferienbetreuung ist ergänzend der Einsatz von Personen mit sonstiger geeigneter Qualifikation möglich. Der Unfallversicherungsschutz während der Ferien ist im Rahmen der Maßnahmeträgerschaft zu regeln. Der Schulträger trägt dafür Sorge, dass die für die Ferienbetreuung zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten gereinigt und geheizt werden und ein Hausmeister erreichbar ist. Für die Ferienbetreuung wird für Kinder, deren Erziehungsberechtigte sich für ein kurzes Angebot entschieden haben, die in Ganztagsklassen nur an den vier verpflichtenden Ganztagen bis 16.00 Uhr teilnehmen und für die Kinder, die nicht in der FGTS angemeldet sind, ein Elternbeitrag von 30 Euro pro Woche erhoben. 9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Das Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen 2011“ tritt mit Beginn des Schuljahres 2011 / 2012 in Kraft. Das Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen 2010“ vom 27. Mai 2010 (Amtsbl. S. 544) läuft zum Schuljahresende 2010 / 2011 aus. Saarbrücken, den 15. März 2011 Der Minister für Bildung Kessler


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