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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturFörderprogramm Freiwillige Ganztagsschulen im Saarland (Förderprogramm FGTS)

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Förderprogramm Freiwillige Ganztagsschulen im Saarland (Förderprogramm FGTS)

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2013-01-30

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Amtsblatt des Saarlandes vom 7. Februar 2013 131 A. Amtliche Texte Richtlinien 235 Förderprogramm Freiwillige Ganztagsschulen im Saarland (Förderprogramm FGTS) Vom 30. Januar 2013 1. Zielsetzung Freiwillige Ganztagsschulen halten über den Unterricht hinaus hochwertige pädagogische Ganztagsangebote vor und bieten damit erweiterte Chancen zur vielfältigen Förderung der Schülerinnen und Schüler. !"#$%&$' ($)*+$, *)$ -.% &$' /),+$%0%",& &$% gesamtgesellschaftlichen Entwicklung einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie versetzen Eltern in die Lage, ihre Kinder in einem verlässlichen Rahmen 01,2+30)0 ), &$% 456"($ ), 0"+$, /3,&$, 2" 7)*- sen und so ihre familiären und beruflichen Aufgaben besser miteinander zu vereinbaren. Unter den Aspekten Bildung, Erziehung und Betreuung entwickeln sich Schulen mit einem ergänzenden Angebot im Bereich der Freiwilligen Ganztagsschule für die Schülerinnen und Schüler mehr und mehr zu einem Ort des Lebens und Lernens. Bestandteile dieses Angebotes sind unter anderem eine warme Mittagsverpflegung, die Lernzeit sowie sportliche, musisch-kulturelle und soziale Aktivitäten. Mit diesem Förderprogramm ermöglicht die saarländische Landesregierung im Zusammenwirken mit den Schulträgern, den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie sonstigen zur Mitarbeit bereiten gesellschaftlichen Kräften die Einrichtung von ergänzenden Angeboten im Bereich der Freiwilligen Ganztagsschule. Das Förderprogramm Freiwillige Ganztagsschulen im Saarland gilt für die allgemein bildenden Schulen bis einschließlich Klassenstufe 10. 2. Trägerschaft 2.1 Maßnahmeträger Träger der Bildungs- und Betreuungsangebote an Freiwilligen Ganztagsschulen können Schulträger, Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie geeignete rechtsfähige Vereinigungen sein. 2.2 Sachkostenträger Der Schulträger ist Sachkostenträger. 3. Grundsätze der Organisation 3.1 Einrichtung Der Bedarf an einem Angebot auf der Basis dieses 89%&$%:%.0%1''* 7)%& -., &$% ;$7$)()0$, 456"(- leitung ermittelt. Schulträger und Schulkonferenz entscheiden gemeinsam über die Einrichtung des Angebotes und die Maßnahmeträgerschaft. Aufgrund dieser Entscheidung beantragt der Schulträger bei der Schulaufsichtsbehörde die entsprechende Bewilligung. 3.2 Teilnahme Das ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebot an Freiwilligen Ganztagsschulen ist eine schulische Veranstaltung. Die Teilnahme hieran ist freiwillig. Aus Gründen der Planungssicherheit ist es allerdings erforderlich, dass die <$)(,16'$ =>% &1* 456"(;16% -$%?),&()56 27)- schen den Erziehungsberechtigten der betreuten Schülerinnen und Schüler, der Schule und dem Maßnahmeträger vereinbart wird. Der Aufsichtspflicht ist durch eine geeignete Dokumentation der Anwesenheiten der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 3.3 Platzvergabe Die Plätze im Rahmen des Angebotes werden durch den Maßnahmeträger unter Berücksichtigung einer Empfehlung der Steuerungsgruppe FGTS (s. Nummer 3.6) vergeben. Bei der Vergabe sollen folgende Faktoren berücksichtigt werden: a) ob diese Leistung für die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist, b) ob die Erziehungsberechtigten @ $),$% A%7$%?*+3+)0B$)+ ,1560$6$,C $),$ A%- werbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, @ *)56 ), $),$% ?$%"=()56$, D)(&",0*'1#,16- '$C ), &$% 456"(1"*?)(&",0 .&$% /.56- schulausbildung befinden oder @ E$)*+",0$, 2"% A),0()$&$%",0 ), !%?$)+ )' Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch erhalten. Lebt das Kind mit nur einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Schülerinnen und Schüler, die bereits am Betreuungsangebot der Freiwilligen Ganztagsschulen teilnehmen, sollen vorrangig berücksichtigt werden. 132 Amtsblatt des Saarlandes vom 7. Februar 2013 3.4 Räumlichkeiten Die Angebote der Freiwilligen Ganztagsschule finden in der Regel in dafür geeigneten Räumen &$% ;$7$)()0$, 456"($ *+1++F G)$ D$7)(()0",0 $),$% zusätzlichen Gruppe ist nur dann möglich, wenn weiterer ausreichend großer Betreuungsraum zur Verfügung steht. 3.5 Mittagsverpflegung Die Bereitstellung einer gesundheitsförderlichen Mittagsverpflegung ist ein fester Bestandteil des ganztägigen Bildungs- und Betreuungskonzeptes. Diese muss den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entsprechen. Es soll aufgrund dessen darauf hingewirkt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler der Freiwilligen Ganztagsschule am Mittagessen teilnehmen. Eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner, die oder der für die Einhaltung des entsprechenden Ernährungskonzeptes verantwortlich ist, ist aus der Mitte der Mitglieder der Steuerungsgruppe (s. Nummer 3.6) zu benennen. Die Mittagspause beträgt in der Regel 60 Minuten. 3.6 Steuerungsgruppe FGTS !, ;$&$' 4+1,&.%+ 7)%& $),$ 4+$"$%",0*0%"::$ gebildet. Beschlüsse der Steuerungsgruppe haben empfehlenden Charakter, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Steuerungsgruppe ist beschluss=36)0C 7$,, '$6% 1(* &)$ /3(=+$ &$% *+)''?$%$56- tigten Mitglieder (s. Nummern 3.6.1 und 3.6.2) anwesend ist. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Steuerungsgruppe FGTS tritt auf Einladung &$% 456"(($)+",0 '),&$*+$,* 27$)'1( ;36%()56 zusammen. Den Vorsitz übernimmt die Schulleitung oder eine von ihr benannte Lehrkraft. Die Sitzungen sind zu protokollieren. 3.6.1 Zusammensetzung Zur Steuerungsgruppe gehören: @ &)$ 456"(($)+$%), .&$% &$% 456"(($)+$%C @ $),$ -., &$% H$*1'+B.,=$%$,2 ?$,1,,+$ E$6%- kraft der Schule, @ $),$ I$%+%$+$%), .&$% $), I$%+%$+$% &$* 456"(J trägers, @ 27$) I$%+%$+$%),,$, .&$% I$%+%$+$% &$* K1#- nahmeträgers (davon mindestens eine an dem Standort eingesetzte Fachkraft), @ &)$ 456"($(+$%,*:%$56$%), .&$% &$% 456"(J elternsprecher oder eine von ihr oder ihm benannte Vertretung, @ 0$0$?$,$,=1((* $),$ I$%+%$+$%), .&$% $), I$%- treter des zuständigen Jugendamtes. 3.6.2 Allgemeine Aufgaben der Steuerungsgruppe @ G1* :3&10.0)*56$ L.,2$:+ M*F N"''$% OP soll mindestens zweimal im Jahr durch die Steuerungsgruppe FGTS überprüft werden. Die Steuerungsgruppe gibt Empfehlungen zur Fortschreibung des Konzeptes. @ G)$ Q(1,",0C &)$ A),%)56+",0 ",& &)$ R%01,)- sation des Angebotes (einschließlich der Festlegung der 26 Schließtage) sollen in Abstimmung stattfinden. @ G)$ I$%01?$ &$% Q(3+2$ )' S16'$, &$* !,- gebotes erfolgt unter Berücksichtigung einer Empfehlung der Steuerungsgruppe FGTS ohne Beteiligung der Schulelternsprecherin oder des Schulelternsprechers oder einer von ihr oder ihm benannten Vertretung. @ !"= A':=$6(",0 &$% 4+$"$%",0*0%"::$ 8H<4 beauftragt der Maßnahmeträger ein Unternehmen mit der Bereitstellung der Mittagsverpflegung. Die erweiterten Aufgaben der Steuerungsgruppe im Rahmen des Kooperationsmodells Schule — Jugendhilfe werden in den entsprechenden Vereinbarungen dargestellt. 3.7 Module in der Freiwilligen Ganztagsschule Die Angebote der Freiwilligen Ganztagsschule werden in Form von Modulen ausgestaltet: Modul 1: Mittagspause (in der Regel mindestens 60 Minuten) — Mittagessen und ungebundene Freizeit Modul 2: Lernzeit (mindestens 60 Minuten), ),*?$*.,&$%$ /1"*1"=01?$,?$+%$"",0 Modul 3: Pädagogische Freizeitangebote, Pro;$B+$ ",& !%?$)+*0$'$),*561=+$,F Beginn und Ende der Module werden durch die Steuerungsgruppe im Einvernehmen mit dem Maßnahmeträger festgelegt. 3.8 Ferienbetreuung In den Schulferien stellt der Maßnahmeträger für alle Kinder der Freiwilligen Ganztagsschule in eigener Verantwortung — mit Ausnahme der festgelegten 26 Schließtage — eine am Bedarf ausgerichtete ganztägige Betreuung ab einer Anmeldung von zehn teilnehmenden Schülerinnen ",& 456>($%, *)56$%F /)$%?$) *),& L..:$%1+).,$, — insbesondere mit Kindertageseinrichtungen und Ferienmaßnahmen der Jugendpflege — möglich. Der Unfallversicherungsschutz während der Ferien ist im Rahmen der Maßnahmeträgerschaft zu regeln. Der Schulträger trägt dafür Sorge, dass die für die Ferienbetreuung zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten gereinigt und geheizt 7$%&$, ",& $), /1"*'$)*+$% $%%$)56?1% )*+F 8>% die Dauer der Ferienbetreuung ist ergänzend zum pädagogischen Personal des Maßnahmeträgers Amtsblatt des Saarlandes vom 7. Februar 2013 133 der Einsatz von Personen mit sonstiger geeigneter Qualifikation möglich. Das Angebot soll auch Schülerinnen und Schülern der Schule offen stehen, die nicht in der Freiwilligen Ganztagsschule angemeldet sind. Jedoch darf es durch deren Aufnahme nicht zur Bildung einer zusätzlichen Ferienbetreuungsgruppe kommen. Das Angebot soll täglich — montags bis einschließlich freitags — mindestens in der Zeit von 8 bis 17 Uhr stattfinden. 4. Personal Die Bildungs- und Betreuungsangebote an den Freiwilligen Ganztagsschulen im Saarland werden durch das pädagogische Personal des Maßnahmeträgers, durch Lehrkräfte der Schule, durch Personal des außerschulischen Partners und gegebenenfalls durch ehrenamtlich tätige Personen gewährleistet. Bei erstmaligem Einsatz von Personal des Maßnahmeträgers, des außerschulischen Partners sowie von ehrenamtlich tätigen Personen ist die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses erforderlich. Das Erweiterte Führungszeugnis )*+ &$' ;$7$)()0$, K1#,16'$+%30$% -.%2"($0$,F Näheres hierzu bleibt einer umfassenderen Regelung die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses betreffend vorbehalten. 4.1 Pädagogisches Personal des Maßnahmeträgers Sowohl in Gruppen mit langem Angebot (s. Nummer 5.1.1) als auch in Gruppen mit kurzem Angebot (s. Nummer 5.1.1) werden pädagogische Fachkräfte als Gruppenleitung eingesetzt. Für die Leitung einer Gruppe mit langem Angebot wird eine pädagogische Fachkraft mit mindestens der /3(=+$ &$% +1%)=()56 =$*+0$($0+$, !%?$)+*2$)+ =>% Vollzeitkräfte beschäftigt. In begründeten Einzelfällen kann in den Gruppen mit kurzem Angebot auf Antrag der Einsatz von sonstigem Personal als Gruppenleitung möglich sein, wenn im Übrigen am Standort pädagogische Fachkräfte eingesetzt sind. Für den weiterführenden Schulbereich kann für Gruppen mit kurzem Angebot von den vorstehenden Regelungen abgewichen werden. Das zusätzlich eingesetzte Personal kann aus pädagogischen Fachkräften und Personen mit einer sonstigen geeigneten Qualifikation bestehen. Pädagogische Fachkräfte im Sinne dieses Förderprogramms sind in der Regel: @ Q$%*.,$, ')+ '),&$*+$,* A%*+$% 4+11+*:%>=",0 für ein Lehramt, @ G):(.'*.2)1(1%?$)+$%U),,$,C G):(.'*.2)1(- :3&10.0$,U),,$,C G):(.':3&10.0$,U),,$,C G):(.'6$)(:3&10.0$,U),,$,C A%2)$6",0*7)*- *$,*561=+($%U),,$,C 4.2)1(:*V56.(.0$,U),,$,C 4.2).(.0$,U),,$,C Q*V56.(.0$,U),,$, *.7)$ Personen mit vergleichbaren Studienabschlüssen oder mindestens abgeschlossener Zwi*56$,:%>=",0UI.%&):(.' .&$% D156$(.%1?- *56("** )' ;$7$)()0$, 8156?$%$)56C @ A%2)$6$%U),,$,C A%0.+6$%1:$"+$,U),,$,C *+11+- ()56 1,$%B1,,+$ /$)(:3&10.0$,U),,$,C !%?$)+*- $%2)$6$%U),,$,C @ Q$%*.,$, ')+ '),&$*+$,* 1?0$*56(.**$,$% W7)*56$,:%>=",0UI.%&):(.' .&$% D156$- lorabschluss in mindestens einem Unterrichtsfach, die eine Weiterqualifizierung im Bereich Pädagogik nachweisen können. Auf Antrag können zusätzlich folgende Perso,$,0%"::$, 1(* H%"::$,($)+$%U),,$, 1,$%B1,,+ werden: @ L),&$%:=($0$%U),,$,C /$)($%2)$6",0*:=($0$%U innen, @ Q$%*.,$,C &)$ &$, X"1()=)2)$%",0*B"%* Y8156- kraft für Bildung und Betreuung in der Freiwilligen Ganztagsschule“ erfolgreich absolviert haben, @ Q$%*.,$,C &)$ *)56 ), $),$% ?$%"=*?$0($)+$,- &$, !"*?)(&",0 2"% A%2)$6$%),U2"' A%2)$6$% befinden (gegebenenfalls in einem gesondert hierfür bereitgestellten Programm), @ A%2)$6$%U),,$, ')+ 1?0$*56(.**$,$% $%*+$% Teilprüfung. !, ;$&$' 4+1,&.%+ &1%= &)$ W16( &$% 1"= !,+%10 eingesetzten Gruppenleitungen die Zahl der als Gruppenleitung eingesetzten pädagogischen Fachkräfte nicht übersteigen. Dieses Verhältnis '"** 736%$,& &$* 0$*1'+$, 456"(;16%$* 1"=- rechterhalten werden. In begründeten Einzelfällen kann die Schulaufsichtsbehörde eine Ausnahme genehmigen. Dem in der Freiwilligen Ganztagsschule eingesetzten Personal ist in angemessenem Rahmen die Möglichkeit einzuräumen, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Personen mit sonstiger geeigneter Qualifikation, die zusätzlich zu den pädagogischen Fachkräften in der Freiwilligen Ganztagsschule eingesetzt werden, sollten an den Fortbildungen für Ganztagsangebote im Saarland teilnehmen. 4.2 Einsatz von Lehrkräften In allen Modellen werden Lehrkräfte mit fünf Lehrerwochenstunden pro Gruppe eingesetzt. Diese Stunden sollen regelmäßig dokumentiert werden. Der entsprechende Bedarf an Lehrerwochenstun&$, )*+ -., &$, 456"($, )' S16'$, &$% ;36%()56 vorzunehmenden Bedarfsmeldung gesondert anzugeben. Diese besonders zugewiesenen Lehrerwochenstunden sind ausschließlich der Durchführung des nachmittäglichen Bildungs- und Betreuungsangebotes vorbehalten. Sie dienen der inhaltlichen und konzeptionellen Verknüpfung des Unterrichtes mit dem außerunterrichtlichen Bildungs- und 134 Amtsblatt des Saarlandes vom 7. Februar 2013 Betreuungsangebot. Der Einsatz der Lehrkräfte erfolgt frühestens nach Beendigung der Mittagspause. Der Einsatz der Lehrkräfte erfolgt insbesondere in der Lernzeit (Modul 2). Eine im Bereich der Lernzeit einzubringende Lehrerstunde umfasst 60 Minuten, da eine Vor- und Nachbereitung nicht in gleichem Maße erforderlich ist wie bei der Unterrichtserteilung im Rahmen der Stundentafel. Die Lernzeit wird durch die Lehrkräfte und das pädagogische Personal des Maßnahmeträgers gemeinsam organisiert und gestaltet. Das Personal des Trägers gewährleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die an der Lernzeit teilnehmen, diese nach der Mittagsbetreuung aufsuchen. Die Lehrkräfte dokumentieren — auch aus Gründen der Aufsichtspflicht — die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler während der Lernzeit. Im Krankheits- oder Verhinderungsfall ist von der Schulleitung eine Vertretung sicherzustellen. 4.3 Teamleitung An Standorten mit mehr als zwei Gruppen wird $),$ <$1'($)+",0 =>% &$, ;$7$)()0$, 4+1,&.%+ aus den Reihen des dort eingesetzten Personals benannt. Die Benennung der Teamleitung soll mit der Steuerungsgruppe FGTS abgestimmt werden. Aufgabenbereiche der Teamleitung sind die Organisation des FGTS-Bereichs, die Kommunikation mit der Schulleitung (zum Beispiel betreffend Verzahnung mit dem Vormittag) und die Mitwirkung bei der Konzeptentwicklung. Der Teamleitung sollen hierfür pro Gruppe mindestens zwei zusätzliche Wochenstunden zur Verfügung stehen. 4.4 Fachliche Aufsicht Der Träger des Angebotes der Freiwilligen Ganztagsschule stellt die geeigneten Kräfte im Einvernehmen mit der Schulleitung ein. Die fachliche Aufsicht über das Personal, soweit es sich nicht um hauptamtliche Lehrkräfte der Schule handelt, liegt beim Träger des Angebotes, der sie im Einvernehmen mit der Schulleitung auf diese übertragen kann. Im Rahmen der allgemeinen Aufsicht der Schule ist die Schulleitung für die nachmittäglichen Bildungs- und Betreuungsangebote und für den Einsatz der Lehrkräfte (s. Nummer 4.2) verantwortlich; es bestehen entsprechende Aufsichtsbefugnisse der Schulaufsichtsbehörde. 5. Modelle der Freiwilligen Ganztagsschule 5.1 Standardmodell 5.1.1 Zeitlicher Rahmen Die Erziehungsberechtigten wählen bei der Entscheidung über die Teilnahme an der Freiwilligen Ganztagsschule (s. Nummer 3.2) innerhalb des Standardmodells auch die Länge des gewünschten Angebotes: @ L"%2$* !,0$?.+Z K.&"( [ ",& \ @ E1,0$* !,0$?.+Z K.&"( [ ?)* ] Die Betreuungszeit darf bei Inanspruchnahme des kurzen Angebotes in der Regel nicht vor 15 Uhr und bei Inanspruchnahme aller drei Module nicht vor 17 Uhr enden. Im Übrigen legt der Maßnahmeträger auf Empfehlung der Steuerungsgruppe allgemein verbindliche Abholzeiten fest, die die Erziehungsberechtigten — unabhängig davon, welches Angebot sie gewählt haben — einhalten sollen. Diese dürfen nicht während der Lernzeit liegen und müssen die Struktur des pädagogischen Angebotes insgesamt berücksichtigen. Abweichungen von der Einhaltung der allgemein verbindlich festgelegten Abholzeiten müssen zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Träger verbindlich im Vorfeld vereinbart werden. 8>% ;$&$, 4+1,&.%+ )*+ 2"% 4)56$%",0 &$* X"1()- tätsstandards mindestens eine Gruppe mit langem Angebot zu beantragen. 5.1.2 Gruppenbildung Die Mindestzahl für die Errichtung einer Freiwilligen Ganztagsschule an einem Schulstandort beträgt zehn beziehungsweise bei Förderschulen fünf Schülerinnen und Schüler. Die Gruppenbildung erfolgt getrennt nach langem und kurzem Angebot. Dabei werden die zuwendungsfähigen Gruppen gebildet, indem die Gesamtzahl der belegten Angebotsplätze durch 20 geteilt wird. Um den zusätzlich erforderlichen Personaleinsatz an der Freiwilligen Ganztagsschule zu gewährleisten, reduziert sich bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung sowie bei Sinnesbeeinträchtigungen im Bereich &$* 4$6$,* ",& /9%$,*C &)$ 1, &$% 8%$)7)(()0$, Ganztagsschule ihrer Regelschule teilnehmen, die maximale Gruppengröße: Diese Schülerinnen und Schüler werden in der entsprechenden Gruppe mit dem Faktor 1:3 berücksichtigt. An Förderschulen richtet sich die Gruppengröße nach der vorgegebenen Schüler-Lehrer-Relation. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die am Vormittag Anspruch auf die Unterstützung durch einen Eingliederungshelfer haben, sollen auch am Nachmittag entsprechend begleitet werden. Um eine Gruppenmehrbildung im Bereich eines kurzen Angebotes zu vermeiden, ist die entsprechende Zahl von Schülerinnen und Schülern auf freien Plätzen im Bereich des langen Angebotes zu führen. In begründeten Fällen kann die Schulaufsichtsbehörde eine geringfügige Überschreitung der maximalen Gruppengröße zulassen. Amtsblatt des Saarlandes vom 7. Februar 2013 135 5.1.3 Personalisierung Im Standardmodell einer Freiwilligen Ganztagsschule sind vom Träger die unter Nummer 4 dargestellten personellen Vorgaben einzuhalten. 5.2 Kooperationsmodell Schule — Jugendhilfe Im Kooperationsmodell findet eine finanzielle, organisatorische, personelle und pädagogische Verknüpfung von Freiwilliger Ganztagsschule und Jugendhilfe statt. Die organisatorischen Rahmenbedingungen werden in einer Rahmenvereinbarung zwischen Gemeindeverband und Land =$*+0$($0+F G$* ^$)+$%$, 7$%&$, 1, &$, ;$7$)()- gen Standorten des Kooperationsmodells Einzelvereinbarungen geschlossen, die die standortbezogenen Einzelheiten regeln. 5.2.1 Zeitlicher Rahmen Grundsätzlich umfasst dieses Modell als langes Angebot die Module 1 bis 3 und bietet eine Betreuung an, die nicht vor 17 Uhr endet. Der Maßnahmeträger kann an einem Standort, der im Kooperationsmodell betrieben wird, auch Gruppen mit kurzem Angebot im Standardmodell einrichten. 5.2.2 Gruppenbildung Die zuwendungsfähigen Gruppen werden gebildet, indem die Gesamtzahl der belegten Angebotsplätze durch 20 geteilt wird. Die ergänzenden Regelungen in Nummer 5.1.2 gelten entsprechend. 5.2.3 Personalisierung Der Einsatz des pädagogischen Personals und des /1"*7)%+*561=+*:$%*.,1(* 7)%& ), .?$, 0$,1,,+$% Rahmenvereinbarung (s. Nummer 5.2) geregelt. 6. Pädagogisches Konzept Zur Umsetzung eines Ganztagsangebots am Schulstandort ist die Ausarbeitung eines pädagogischen Konzeptes für die gemeinsame Arbeit sinnvoll und notwendig. Dieses Konzept soll gemeinsam von Schule und Maßnahmeträger erarbeitet und schriftlich festgehalten werden. Auf Wunsch des Schulträgers kann dieser beratend in die Erarbeitung des Konzeptes eingebunden werden. Das pädagogische Konzept muss zu folgenden Punkten aussagekräftige Ausführungen enthalten: @ 2$)+()56$C .%01,)*1+.%)*56$ ",& ),61(+()56$ !"*- gestaltung des nachmittäglichen Bildungs- und Betreuungsangebotes, @ W)$(J ",& 4567$%:",B+*$+2",0 ?$2>0()56 &$* Angebotes, @ H$736%($)*+",0 &$% I$%216,",0 &$* -.%')+- täglichen Unterrichtes mit dem nachmittäglichen Bildungs- und Betreuungsangebot unter anderem durch praxisorientiertes, situationsbezogenes Lernen und durch Lernzeiten, @ H$736%($)*+",0 &$% W"*1''$,1%?$)+ ')+ A%- ziehungsberechtigten sowie außerschulischen Partnern, Institutionen und Organisationen, @ 4)56$%*+$((",0 $),$* *56(>**)0$, A%,36%",0*- konzeptes unter Berücksichtigung des ganztägigen Aufenthaltes der Schülerinnen und 456>($% ), &$% 456"($F /)$%?$) *.(($, &)$ _,- terstützungsangebote der Vernetzungsstelle Schulverpflegung genutzt werden. Zur Erfassung des pädagogischen Konzeptes im Ganztagsangebot ist dem Antrag auf Förderung die Anlage „Konzeptionelle Planung der FGTS“ beizulegen. 7. Höhe der Förderung 7.1 Standardmodell Den Trägern werden folgende Zuwendungen des Landes gewährt: Im Bereich der Grund- und Förderschulen: Für eine Gruppe im Sinne eines kurzen Angebotes: bis zu 12.400 Euro Für eine Gruppe im Sinne eines langen Angebotes: bis zu 20.000 Euro Im weiterführenden Schulbereich: Für eine Gruppe im Sinne eines kurzen Angebotes: bis zu 10.400 Euro Für eine Gruppe im Sinne eines langen Angebotes: bis zu 18.000 Euro G)$ ;$7$)()0$ W"7$,&",0 '"** 2"% Q$%*.,1()*)$- rung des Angebotes und zur Abdeckung von Gemeinkosten verwendet werden. 7.2 Kooperationsmodell Schule — Jugendhilfe Die Personalkosten für das pädagogische Personal ",& &)$ Q$%*.,1(B.*+$, =>% &1* /1"*7)%+*561=+*- personal — soweit dieses im Rahmen der Mittagsverpflegung eingesetzt ist — werden hinsichtlich des Landesanteils und hinsichtlich des Anteils des Gemeindeverbandes gemäß § 9 Absatz 1 des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes vom 18. Juni 2008 (Amtsbl. S. 1254), geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2011 M!'+*?(F ` 4F \]aPC ), &$% ;$7$)(* 0$(+$,&$, 81*- sung in Verbindung mit § 14 der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes vom 2. September 2008 (Amtsbl. S. 1398), geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2011 (Amtsbl. I S. 230), in &$% ;$7$)(* 0$(+$,&$, 81**",0 =),1,2)$%+F Zusätzlich wird pro Gruppe eine Zuwendung des E1,&$* ), /96$ -., ?)* 2" bFaaa A"%. :%. 456"(- ;16% 0$736%+F G)$ W"7$,&",0 '"** 2"% Q$%*.,1- lisierung des Angebotes und zur Abdeckung von Gemeinkosten verwendet werden. 136 Amtsblatt des Saarlandes vom 7. Februar 2013 7.3 Projekte mit außerschulischen Partnern 8>% &)$ G"%56=>6%",0 -., Q%.;$B+$, ')+ 1"- ßerschulischen Partnern wird für Gruppen mit langem Angebot bis 17 Uhr eine Zuwendung ), /96$ -., ?)* 2" [Faaa A"%. )' 456"(;16% 0$- währt. 8. Elternbeiträge Für die Teilnahme an dem nachmittäglichen Bildungs- und Betreuungsangebot der Freiwilligen Ganztagsschule werden Elternbeiträge zur Abdeckung von Personalkosten erhoben. Im Rahmen des Standardmodells erhebt der Maßnahmeträger für eine Teilnahme am kurzen Ange?.+ MK.&"($ [ ",& \P $),$, c16%$*?$)+%10 ), /96$ von 360 Euro (entspricht zwölf Monatsbeiträgen ), /96$ -., ]a A"%.P ",& =>% $),$ <$)(,16'$ 1' (1,0$, !,0$?.+ $),$, c16%$*?$)+%10 ), /96$ von 720 Euro (entspricht zwölf Monatsbeiträgen ), /96$ -., Oa A"%.PF `' S16'$, &$* L..:$- rationsmodells Schule — Jugendhilfe erhebt der K1#,16'$+%30$% $),$, c16%$*?$)+%10 ), /96$ von 720 Euro (entspricht zwölf Monatsbeiträgen ), /96$ -., Oa A"%.PF Alle Maßnahmeträger gewähren eine Geschwisterermäßigung. Der Elternbeitrag reduziert sich =>% ;$&$* &$% H$*567)*+$%B),&$%C &1* 1' B"%2$, Angebot teilnimmt, auf einen Jahresbeitrag von 240 Euro (entspricht zwölf Monatsbeiträgen in /96$ -., \a A"%.PF D$) $),$% <$)(,16'$ 1' (1,- gen Angebot sowie bei einer Teilnahme im Rahmen des Kooperationsmodells Schule — Jugendhilfe reduziert sich der Jahresbeitrag auf 480 Euro M$,+*:%)56+ 279(= K.,1+*?$)+%30$, ), /96$ -., 40 Euro). Zur Darlegung des Anspruchs auf Geschwisterermäßigung erklären die Erziehungsberechtigten, dass mehrere Kinder die Freiwillige Ganztagsschule am selben und beziehungsweise oder an einem anderen Standort besuchen. Diese Beiträge sind für alle Standorte der Freiwilligen Ganztagsschule verbindlich. Die Kosten für die Ferienbetreuung sind damit abgedeckt. Für die Ferienbetreuung der Kinder, die nicht in der Freiwilligen Ganztagsschule angemeldet sind, wird ein Elternbeitrag von 30 Euro pro Woche erhoben. Für Ausflüge und ähnliche Maßnahmen kann mit den Erziehungsberechtigten darüber hinaus eine angemessene Beteiligung an den hierdurch entstandenen Kosten vereinbart werden. Die Kosten für das Mittagessen werden den Erziehungsberechtigten gesondert in Rechnung gestellt. 9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Das Förderprogramm Freiwillige Ganztagsschu($, )' 411%(1,& +%)++ ')+ D$0),, &$* 456"(;16%$* \a[]U\a[d ), L%1=+F W"0($)56 +%)++ &1* 89%&$%:%.- gramm „Freiwillige Ganztagsschulen 2011“ im Saarland vom 15. März 2011 (Amtsbl. II S. 260) außer Kraft. Saarbrücken, den 30. Januar 2013 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Lion Amtsblatt des Saarlandes vom 7. Februar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mtsblatt des Saarlandes vom 7. Februar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