Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturFörderrichtlinie zum Förderprogramm „Administration Schule Saarland (2020–2024)“ auf der Grundlage der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 3. November 2020 (BAnz AT 16.12.2020 B4)

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Förderrichtlinie zum Förderprogramm „Administration Schule Saarland (2020–2024)“ auf der Grundlage der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 3. November 2020 (BAnz AT 16.12.2020 B4)

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2021-08-20

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

(2020)

279 Förderrichtlinie zum Förderprogramm „Administration Schule Saarland (2020 – 2024)“ auf der Grundlage der ZusatzVerwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 3. November 2020 (BAnz AT 16.12.2020 B4) Vom 9. August 2021 Präambel Die mit Förderung aus dem Investitionsprogramm „ DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ sowie dem „Sofortausstattungsprogramm Schule Saarland “ getätigten Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur ermöglichen eine deutliche Stärkung der Grundlage für digital gestütztes Lehren und Lernen. Die Abweichungen vom regulären Schulbetrieb im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 haben Schulen, Schulträger und Land in ihrer Verantwortung für die Schulen vor beispiellose Herausforderungen gestellt und werden sie auch im weiteren Verlauf der Pandemie weiterhin fordern. Zugleich wurde deutlich, welche zusätzlichen Anforderungen an die digitalen Bildungsinfrastrukturen mit der Administration von Lehr-Lern-Infrastrukturen entstehen. Der Bund hat sich vor diesem Hintergrund entschlossen, die Länder in ihren gesamtstaatlich bedeutsamen Investitionen in den zügigen Aufbau und Ausbau digitaler Lehr-LernInfrastrukturen durch zusätzliche Mittel in Höhe von 500 000 000 Euro zur Förderung von professionellen Strukturen zur Administration zu unterstützen. Diese zusätzlichen Mittel werden als Finanzhilfen gemäß Artikel 104c des Grundgesetzes gewährt. 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Förderung der kommunalen Bildungsinfrastruktur (Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 des Bundes und der Länder vom 16. Mai 2019, BAnz AT 14.06.2019 B2) gewährt der Bund dem Saarland Finanzhilfen zur Etablierung und Optimierung lernförderlicher und belastbarer, interoperabler digitaler technischer Infrastrukturen. Die Vergabe der Mittel erfolgt gemäß § 3 Absatz 1 und 2 der Verwaltungsvereinbarung auf der Grundlage der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ vom 16. Oktober 2019 (Amtsbl. I S. 766) in der jeweils geltenden Fassung sowie der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ vom 8. April 2021 (Amtsbl. I S. 870) in der jeweils geltenden Fassung. Auf der Grundlage des Zusatzes zur Verwalbis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) vom 3. Juli 2020 (BAnz AT 16.07.2020 B7) stellt der Bund dem Saarland über die in § 1 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Absatz 1 und 3 der Verwaltungsvereinbarung gewährten Finanzhilfen hinaus weitere Finanzhilfen in Höhe von 6 009 850 Euro zur Verfügung. Ihre Vergabe erfolgt gemäß § 5 Absatz 1 und 2 des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) auf der Grundlage der Förderrichtlinie zum „Sofortausstattungsprogramm Schule Saarland (2020)“ vom 3. November 2020 (Amtsbl. I S. 1078) in der jeweils geltenden Fassung. Auf der Grundlage der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 3. November 2020 (BAnz AT 16.12.2020 B4) gewährt der Bund dem Saarland über die in Absatz 1 und 2 genannten Finanzhilfen hinaus weitere Finanzhilfen in Höhe von 6 009 850 Euro. Ihre Vergabe erfolgt gemäß § 6 Absatz 1 der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ auf der Grundlage der in dieser Förderrichtlinie getroffenen Bestimmungen. Das Land gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, insbesondere der durch die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 – 2024 zur Verfügung stehenden Mittel, nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie gemäß § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV-LHO) Schulträgern Zuwendungen zu Investitionen in die Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und IT-Administratoren innerhalb von Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Bildungsinfrastrukturen, für die im Rahmen des Investitionsprogramms „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ oder des „Sofortausstattungsprogramms Schule Saarland (2020)“ eine Förderung gewährt wurde. Unter den Voraussetzungen, unter denen kommunalen Schulträgern Zuwendungen gewährt werden, können dem Saarland Zuweisungen gewährt werden. Für Leistungen an Organisationseinheiten des Landes gelten die Regelungen von § 23 LHO entsprechend. Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. 2. Gegenstand der Förderung Soweit die Antragstellerin oder der Antragsteller Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur unter Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“, dem Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ oder dem „Sofortausstattungsprogramm Schule Saarland (2020)“ tätigt oder getätigt hat, können zusätzlich a) befristete Ausgaben für Personalkosten als Personalmittel oder als Sachmittel und b) Ausgaben für die Qualifizierung und Weiterbildung von IT-Administratorinnen und IT-Administratoren, die in Diensten eines Schulträgers stehen, durch pauschalierte Zuschüsse in Höhe von bis zu 10 000 Euro einmalig pro Fachkraft gefördert werden. 3. Ziele und Indikatoren a) Ziel der Förderung ist es, in Strukturen für professionelle Administration und Wartung digitaler Bildungsinfrastrukturen arbeitende Administratorinnen und Administratoren zu gewinnen und auszubilden sowie bereits als Administratorin oder Administrator tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf die speziellen Anforderungen von Bildungsinfrastrukturen zu qualifizieren und weiterzubilden. Die zu fördernden Maßnahmen bezwecken eine nachhaltige Beschäftigung der ausgebildeten, qualifizierten und weitergebildeten Administratorinnen und Administratoren. Das Ziel der Förderung wird erreicht, wenn ein zum Umfang digitaler Bildungsinfrastrukturen der Antragstellerinnen und Antragsteller adäquater Aufbau personeller Ressourcen erfolgt und das Administrations- und Wartungspersonal durch die Antragstellerin oder den Antragsteller im Wege gezielter Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen befähigt wird, die vorhandenen oder konkret geplanten digitalen Bildungsinfrastrukturen, die aus Mitteln des Investitionsprogramms „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“, des Investitionsprogramms „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ oder des „Sofortausstattungsprogramms Schule Saarland (2020)“ gefördert wurden oder werden, in einem zeitlichen Umfang von mindestens drei Stunden je Woche und je Schulstandort zu administrieren und zu warten. b) Dem Förderprogramm wird ein Effizienz-Indikator in Form der Kosten je Anschlusseinheit in Höhe von 6 900,00 Euro zuzüglich eines Betrages von 35,00 Euro je Nutzerin und Nutzer sowie ein Effektivitäts-Indikator in Form der rechnerisch mindestens für jede Anschlusseinheit zur Verfügung gestellten Administrationsarbeitszeit in einem Umfang von mindestens drei Wochenstunden je Anschlusseinheit zugrunde gelegt. Das Soll-Datum wird auf den 16. Mai 2024 festgelegt. 4. Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger a) Antragstellerinnen und Antragsteller können sein: aa) Zusammenschlüsse von Schulträgern in einer nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 723), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8./9. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341), in der jeweils geltenden Fassung vorgesehenen Form (auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, als Arbeitsgemeinschaft oder als Zweckverband); bb) Zusammenschlüsse von öffentlichen Schulträgern und freien Trägern von privaten Ersatzschulen im Sinne des Privatschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985 (Amtsbl. S. 610), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 529), in der jeweils geltenden Fassung in der Form einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP); cc) Zusammenschlüsse von freien Trägern privater Ersatzschulen im Sinne des Privatschulgesetzes in Form einer Gesellschaft des privaten Rechts. b) Zuwendungsempfänger können sein die Landkreise Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarlouis, St. Wendel, Saarpfalz-Kreis und der Regionalverband Saarbrücken sowie Zusammenschlüsse freier Träger privater Ersatzschulen im Sinne der Regelung in Nummer 4 Buchstabe a) cc) und das Landesinstitut für Pädagogik und Medien. c) Antragsteller für Zuweisungen zugunsten des Saarlandes kann sein: Ministerium für Bildung und Kultur, Referat A5. d) Mehrere Antragsberechtigte können gemeinsame Anträge stellen. 5. Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungen können nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Ausgaben gemäß Nummer 2 Buchstabe a) müssen in direktem Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“, des Investitionsprogramms „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ oder des „Sofortausstattungsprogramms Schule Saarland (2020)“ stehen und dem Aufbau oder dem Unterhalt professioneller IT-Administrations- und Support-Strukturen dienen. Maßnahmen gemäß Nummer 2 Buchstabe b) müssen einen unmittelbaren Bezug zu Systemen und Technologien aufweisen, die in den zu betreuenden Schulen eingesetzt werden oder deren Einführung konkret geplant ist und für die eine Förderung aus Mitteln des Investitionsprogramms „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“, des Investitionsprogramms „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ oder des „Sofortausstattungsprogramms Schule Saarland (2020)“ gewährt wurde oder gewährt wird. a) Zeitraum der Förderung aa) Eine Zuwendung oder Zuweisung wird nur für Maßnahmen gewährt, mit denen nicht vor dem 3. Juni 2020 begonnen wurde und die bis zum Ablauf des 16. Mai 2024 abgeschlossen sein werden. bb) Abweichend von Nummer 1.3 der VV zu § 44 LHO beziehungsweise Nummer 1.2 Buchstabe c) der VV-P-GK zu § 44 LHO können Investitionsvorhaben nach dieser Förderrichtlinie auch dann gefördert werden, wenn mit ihnen vor Bewilligung der Förderung begonnen wurde, soweit die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt wurde. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann auf Antrag erteilt werden. In dem Antrag ist anzugeben, aus welchen Gründen ein Zuwarten bis zum Zugang des Zuwendungsbescheides oder des Zuweisungsschreibens nicht zumutbar ist. Für Maßnahmen, mit denen vor dem Tag des Inkrafttretens der Förderrichtlinie begonnen wurde, gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn als erteilt. Aus der Erteilung der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann nicht auf eine Förderung geschlossen werden, das heißt, es wird kein Anspruch auf Förderung begründet. Das Risiko der Förderfähigkeit und der Anerkennung der im betreffenden Antrag angegebenen Kosten tragen auch im Falle der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn allein die Antragstellerinnen und Antragsteller. cc) Eine Maßnahme beginnt mit dem Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Bloße Vorbereitungshandlungen bleiben außer Betracht. b) Bestimmungen zu anderen Förderungen und Investitionsprogrammen Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Maßnahme, für die Förderung beantragt wird, nicht bereits durch ein anderes Investitionsprogramm gefördert worden ist oder wird. Dies gilt insbesondere für Fördermaßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und nach der Bundesförderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland sowie nach der Förderrichtlinie des Ministeriums für Bildung und Kultur über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Berufsbildungszentren im Saarland im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ vom 4. Juni 2018 (Amtsbl. I S. 346). Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Antragstellerinnen und Antragsteller haben anzugeben, ob und gegebenenfalls wofür einander ergänzende Fördermaßnahmen beantragt wurden. c) Leistungsfähigkeit der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger Zuwendungen für Investitionen dürfen kommunalen Gebietskörperschaften in der Regel nur gewährt werden, sofern diese in der Lange sind, die Folgekosten der Investition ohne Gefahr für ihre dauernde Leistungsfähigkeit aufzubringen. Von einem Nachweis hierüber kann bei Fördermaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 einschließlich der Zusatzvereinbarung „Administration“ abgesehen werden, weil es sich um eine Investition handelt, deren zeitlich befristete Förderung auf einem Bundesgesetz im Sinne des Artikel 104c Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes beruht. Eine Einreichung des Förderantrages über die Kommunalaufsichtsbehörde ist daher entbehrlich. 6. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung a) Zuwendungsentscheidung Die Bewilligung erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Förderanträge. b) Zuwendungsart Eine Zuwendung wird im Wege der Projektförderung gewährt. c) Finanzierungsart Die Förderung erfolgt als Teilfinanzierung im Wege einer Anteilsfinanzierung. d) Form der Zuwendung Die Zuwendung an Antragstellerinnen und Antragsteller im Sinne von Nummer 4 a) aa) und bb) erfolgt als Zuschuss zu den anerkennungsfähigen Investitionskosten. Eine Bewilligung an das Saarland erfolgt als Zuweisung. e) Bemessungsgrundlage Förderfähig sind die Aufwendungen der Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen gemäß Nummer 2 Buchstaben a) und b) in Höhe von bis zu 6 900 Euro je in den Antrag einbezogenen Schulstandort, wobei Dependancen einer Schule diesen Betrag nicht erhöhen, und von bis zu 35 Euro je Nutzerin oder Nutzer an den in den Antrag einbezogenen Schulen. Davon können für Aufwendungen der Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen gemäß Nummer 2 Buchstabe b) bis zu einer Höhe von 10 000 Euro zu den tatsächlich geleisteten Ausgaben einmalig pro Fachkraft verwendet werden. Von den anerkennungsfähigen Gesamtkosten können höchstens bis zu 90 Prozent aus Mitteln des Sondervermögens Digitale Infrastruktur des Bundes gefördert werden. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass mit dem Antrag ein Nachweis darüber erbracht wird, dass mindestens 10 Prozent der anerkennungsfähigen Gesamtkosten als Eigenanteil aufgebracht werden und die Finanzierung des Gesamtvorhabens gesichert ist. Der Eigenanteil kann auch ganz oder teilweise dadurch aufgebracht werden, dass Mittel des Landes zur Verfügung gestellt werden und dem Antrag ein entsprechender Nachweis beigefügt ist. 7. Sonstige Bestimmungen a) Zusätzlichkeit der Finanzhilfe Eine Förderung wird nur für zusätzliche Aufwendungen der Antragstellerinnen und Antragsteller für Fördergegenstände gemäß Nummer 2 gewährt. Die Zusätzlichkeit ist bei solchen Investitionsvorhaben gegeben, deren Finanzierung nicht bereits aufgrund anderer Rechtsgrundlage wie beispielsweise gesetzlicher Förderung, einem beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan oder einem Wirtschaftsplan oder Ähnlichem einer Antragstellerin oder eines Antragstellers gesichert ist. b) Weiterleitungs- und Kofinanzierungsverbot Die Weiterleitung der gewährten Finanzhilfe an Dritte ist ausgeschlossen. Eigenanteile dürfen nicht durch EU-Mittel ersetzt und Bundesmittel nicht zur Kofinanzierung von durch EU-Mittel geförderten Programmen genutzt werden. c) Hinweispflicht Die Empfängerinnen und Empfänger von Finanzhilfen haben in angemessener Weise auf die Förderung der Investitionsmaßnahme aus den Mitteln der „Administration“ hinzuweisen, zum Beispiel auf Aushängen, Plaketten oder Ähnlichem. 8. Verfahren a) Antragsverfahren Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des Antragsvordrucks sowie der diesem beizufügenden Anlagen. Ein Antrag besteht aus: aa) Datenblatt zur Antragstellerin oder zum Antragsteller, bb) Kurzbeschreibung der Maßnahme, einschließlich Angabe der versorgten Schulstandorte und der ausgebildeten, qualifizierten oder weitergebildeten Administratorinnen und Administratoren, cc) Beschreibung des Zusammenhangs mit Maßnahmen im Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ oder „Sofortausstattungsprogramm Schule Saarland (2020)“, dd) Kosten- und Finanzierungsplan, ee) Erklärung zur Nachhaltigkeit der geförderten Maßnahmen, ff) Erklärung über die Beantragung oder den Erhalt von Fördermitteln aus anderen Fördermaßnahmen. b) Bewilligungsverfahren aa) Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D3, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken. bb) Anträge sind so einzureichen, dass sie bis zum 31. März 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingehen. cc) Eine Bewilligung kann nur erfolgen, soweit erwartet werden kann, dass die Maßnahme bis zum Ablauf des 16. Mai 2024 abgeschlossen sein wird. c) Anforderungs- und Auszahlungsverfahren Für die Anforderung und die Auszahlung von Zuwendungen und Zuweisungen gelten die Bestimmungen in Nummer 7 VV zu § 44 LHO. Die Frist zur Einreichung der Auszahlungsanforderung bestimmt sich nach Nummer 1.5 ANBest-P beziehungsweise Nummer 1.5 AN- Best-P-GK. Auszahlungen stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung der Verwendung, insbesondere auch gemäß Nummer 7 ANBest-P beziehungsweise Nummer 7 ANBest-P-GK. d) Verwendungsnachweisverfahren aa) Die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung ist spätestens sechs Monate nach Beendigung des Bewilligungszeitraums der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. bb) Der Verwendungsnachweis im Sinne von Nummer 10 VV/VV-P-GK zu § 44 LHO besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben. Dieser Nachweis ist unter Beachtung der Nummern 6.2 bis 6.5 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) beziehungsweise der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-P-GK) zu § 44 LHO zu führen. Unterhalten Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger eine eigene Prüfeinrichtung, so ist von dieser der Verwendungsnachweis vorab zu prüfen und die Prüfung unter Angabe ihres Ergebnisses zu bescheinigen. cc) Erstreckt sich eine Investitionsmaßnahme über mehrere Haushaltsjahre, so ist innerhalb von vier Monaten nach Ablauf eines jeden Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge der Bewilligungsbehörde ein Zwischennachweis in der Form eines Verwendungsnachweises vorzulegen. dd) Unterbleibt die Vorlage des Verwendungsnachweises zu dem festgelegten Termin, so erlischt der Zuwendungsbescheid beziehungsweise das Zuweisungsschreiben in allen seinen Rechtswirkungen, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder Mahnung bedarf; bei einem bereits ausgezahlten Zuschuss entsteht mit Wegfall des Zuwendungsbescheides beziehungsweise des Zuwendungsschreibens ein Erstattungsanspruch. Der ausgezahlte Zuschuss ist grundsätzlich ab dem Entstehen des Erstattungsanspruchs zu verzinsen. e) Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides beziehungsweise des Zuweisungsschreibens und die Rückforderung des gewährten Zuschusses gelten die VV/VV- P-GK zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind. Die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes gemäß § 93 der Bundeshaushaltsordnung, des Landesrechnungshofes gemäß § 93 LHO und des Ministeriums für Bildung und Kultur bleiben unberührt. Durch die genannten Stellen kann eine Prüfung auch vor Ort vorgenommen werden. 9. Inkrafttreten Die Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Saarbrücken, den 9. August 2021 Die Ministerin für Bildung und Kultur In Vertretung Benedyczuk Antrag auf Gewährung einer Zuwendung/Zuweisung aus Mitteln der „Administration Schule Saarland (2020-2024)“ Ministerium für Bildung und Kultur Referat D3 Haushalts- und Rechtsangelegenheiten, Schulstatistik Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken Eingangsstempel 1. Antragsteller 1.1 Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller Name der Antragstellerin/des Antragstellers (mit Angabe der Rechtsform) 1.2 Anschrift Antragstellerin/ des Antragstellers Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort 1.3 Weitere Kontaktdaten der Antragstellerin/des Antragstellers Vertretungsberechtigte Ansprechpartnerin/Vertretungsberechtiger Ansprechpartner Name Vorname Telefon Fax Vorwahl Telefonnummer Vorwahl Faxnummer E-Mail 1.4 Bankverbindung (Kreditinstitut, IBAN, BIC) Name des Kreditinstituts IBAN BIC 2. Beantragung einer Zuwendung/Zuweisung für folgende Maßnahmen 2.1 Beschreibung der Investitionsmaßnahme (ggf. auf gesondertem Blatt ergänzen) Durch die Maßnahme (mit-)versorgte(r) Schulstandort(e) Anzahl (gesamt) Name der Schule Schulstandort Beschreibung der Maßnahme, für die Förderung beantragt wird, bei Personalmitteln insbesondere auch zu deren zeitlicher Befristung, bei Fortbildungsmaßnahmen insbesondere zu deren Inhalt sowie jeweils den Zusammenhang mit Vorhaben, für die Förderung aus Mitteln des „DigitalPakt Schule Saarland (2019-2024)“, des „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ oder des „Sofortausstattungsprogramms Schule Saarland (2020)“ beantragt oder gewährt wurde oder wird 2.2 Angaben zum voraussichtlichen Maßnahmebeginn und -ende Maßnahmebeginn Maßnahmeende 3. Kosten- und Finanzierungsplan 3.1 Kosten der Gesamtmaßnahme (Personalmittel, Sachmittel und Fortbildungskosten) Euro: Cent: 100 % 3.2 davon werden durch die beantragte Förderung (einschl. Landesmittel) gedeckt: Euro: Cent: % 3.3 davon werden durch eigene Mittel der Antragstellerin/des Antragstellers gedeckt: Euro: Cent: % 3.4 davon werden durch Mittel Dritter gedeckt: Euro: Cent: % 3.3 Erklärung zum zeitlichen Umfang der Administrationskapazität Die Maßnahme sichert oder schafft zeitliche Administrationskapazitäten je (mit)versorgtem Schulstandort in folgendem, durchschnittlich ermitteltem Umfang Stunden Minuten Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, Stempel 4. Erklärung zur Nachhaltigkeit der zu fördernden Maßnahme(n) Es wird erklärt, dass die Maßnahme oder Maßnahmen, für die Förderung beantragt wird, nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchgeführt wird oder werden und darauf abzielt oder abzielen, die Administration schulischer IT-Bildungsinfrastrukturen nicht nur kurzfristig, sondern nachhaltig und bedarfsgerecht sicherzustellen. Zum Zwecke der Sicherstellung des dauerhaften Betriebes der Administrationsstrukturen sind folgende Vorkehrungen getroffen und/oder Maßnahmen vorgesehen: Es wird erklärt, dass die Maßnahme oder Maßnahmen, für die Förderung beantragt wird, im Falle einer Auftragsvergabe unter Einhaltung der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen ausgewählt wird oder werden und durch die Maßnahme oder Maßnahmen die wirtschaftlichste Deckung des konkreten Bedarfs erfolgt. Es wird ferner erklärt, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Administration der schulischen IT-Bildungsinfrastruktur erfüllt und etwa erforderliche vertragliche Nutzungsrechte vorliegen oder eingeholt werden. Es wird erklärt, dass die Laufzeit von Verträgen unter Beachtung gesetzlicher Grenzen unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichsten und nachhaltigen Bedarfsdeckung und unter Berücksichtigung der vorhersehbaren demografischen Entwicklung gewählt wird. Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, Stempel 5. Erklärung über die Beantragung oder den Erhalt von Fördermitteln aus anderen Fördermaßnahmen 4.1 Ist für das Vorhaben bei einer anderen öffentlichen Stelle ebenfalls eine Zuwendung beantragt worden?  Ja  Nein 4.2 Wurden von einer anderen Stelle bereits Fördermittel für das gleiche Vorhaben bewilligt oder in Aussicht gestellt?  Ja  Nein 4.3 Wurden im Rahmen des „DigitalPakt Schule Saarland (2019-2024)“, „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ und/oder „Sofortausstattungsprogramm Schule Saarland (2020)“ bereits Zuwendungen beantragt und/oder bewilligt?  Ja  Nein 4.4 Geben Sie ggf. das Datum der Bewilligung(en) und die zugehörige Projektnummer(n) an Bewilligungsdatum Projektnummer Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift der Antragstellerin/ des Antragstellers, Stempel 6. Erklärung zum Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn Die Antragstellerin/Der Antragsteller erklärt, dass mit der zu fördernden Investitionsmaßnahme nicht vor dem 3. Juni 2020 begonnen wurde.  Trifft zu  Trifft nicht zu Die Antragstellerin/Der Antragsteller erklärt, dass die beantragte Zuwendung für eine Beschaffung vorgesehen ist, welche vor der Veröffentlichung der Förderrichtlinie begonnen wurde. Für Maßnahmen, mit denen vor diesem Tag begonnen wurde, gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn als gewährt. Ein gesonderter Bescheid der Bewilligungsbehörde ist daher nicht erforderlich.  Trifft zu  Trifft nicht zu Aus der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann nicht auf die Gewährung einer Zuwendung geschlossen werden. Ich bin daher bereit, die Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko durchzuführen und vorzufinanzieren. Ich erkläre, dass zumindest eine Vorfinanzierung möglich ist. Mir ist bekannt, dass die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nur erteilt wird, wenn der Antrag vollständig ist. Für alle Maßnahmen, mit denen nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinie begonnen wurde, ist die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gesondert zu beantragen. Da die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nur in Ausnahmefällen erteilt werden kann, begründe ich meinen Antrag wie folgt (dringende sachliche und wirtschaftliche Gründe) Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, Stempel Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann nur erteilt werden, wenn der Antragstellerin/dem Antragsteller ein Abwarten des Zuwendungsbescheides aus dringenden sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Geben Sie daher bitte diese dringenden sachlichen oder wirtschaftlichen Gründe an (z.B. Gefahr von Schäden, dringender Nutzungsbedarf, unzumutbare Zustände oder ähnliches). Die Begründung muss einzelfallbezogen und erklärend sein. Mögliche Kostensteigerungen oder bloße interne Planungen stellen kein dringendes sachliches oder wirtschaftliches Bedürfnis dar. 7. Dem Antrag beigefügt (Checkliste) Erklärungen Erklärung zum zeitlichen Umfang der Administrationskapazität (Nummer 3.3) Erklärung zur Nachhaltigkeit der zu fördernden Maßnahme(n) (Nummer 4) Erklärung über die Beantragung oder den Erhalt von Fördermitteln aus anderen Fördermaßnahmen (Nummer 5) Erklärung zum Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn (Nummer 6; nur für Anträge nach dem Tag der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Amtsblatt) Weitere Anlagen Verwendungsnachweis nach Nummer 8 Buchstabe d der Förderrichtlinie zum Förderprogramm „Administration Schule Saarland (2020-2024)“ Ministerium für Bildung und Kultur Referat D3 Haushalts- und Rechtsangelegenheiten, Schulstatistik Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken PROJEKT-NUMMER: 10-0-__-___-___-____ -Admin DATUM: __.__.20__ Z Zu uw we en nd du un ng gsse em mp pffä än ng ge erriin n//Z Zu uw we en nd du un ng gsse em mp pffä än ng ge err:: Name der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Ansprechpartner*in Telefon E-Mail-Adresse Telefax ZZw weecckk ddeerr ZZuuw weenndduunngg:: FFöörrddeerrpprrooggrraam mm m AAddm miinniissttrraattiioonn SScchhuullee SSaaaarrllaanndd ((22002200--22002244)) Höhe der bewilligten Zuwendung: ______,__ EUR In Anspruch genommener Betrag: ______,__ EUR Vorzeitiger Maßnahmebeginn: Zustimmung1 wurde erteilt am: __.__.20__ Tag der Erteilung des ersten Auftrages: __.__.20__ Tag des Beginns der Auftragsausführung: __.__.20__ Eine Vorab-Prüfung2 durch die eigene Prüfeinrichtung der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers bzw. des Zuweisungsempfängers hat stattgefunden am: __.__.20__ 1 Für Maßnahmen, die nach dem 3. Juni 2020 bis zum Inkrafttreten der Richtlinie begonnen wurden, gilt die Zustimmung gemäß Nummer 5 a) bb) der Förderrichtlinie als erteilt. In einem solchen Fall ist das Datum der Förderrichtlinie einzutragen. 2 Sollte keine Vorab-Prüfung durch die eigene Prüfeinrichtung der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers stattgefunden haben, ist dies in einer dem Verwendungsnachweis beizufügenden Anlage zu begründen. Eingangsstempel des Ministeriums für Bildung und Kultur: Z Za ah hlle en nm mä äß ßiig ge err N Na ac ch hw we eiiss Gesamtausgaben der Investitionsmaßnahme: ______,__ EUR Davon Ausgaben für den Teil der Investitionsmaßnahme (ggf. selbstständiger Abschnitt eines Gesamtinvestitionsvorhabens), für den die Zuwendung bewilligt wurde: ______,__ EUR A A.. E Eiin nn naah hm meen n Art: Eigenanteil, Zuwendungen, Leistungen Dritter Laut Zuwendungsbescheid Laut Abrechnung EEUURR v.H. EEUURR v.H. Eigene Mittel der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers: Mittel des Bundes (Sondervermögen Digitale Infrastruktur): Mittel aus dem Haushalt des Saarlandes: Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich (§ 16 Abs. 10 KFAG): Leistungen Dritter: In früheren Vorhabenabschnitten vorgesehene/eingenommene Beträge: Insgesamt: B B.. A Au ussg gaab been n Ausgabengliederung Laut Zuwendungsbescheid nach Maßgabe des vorgelegten Finanzierungsplans Laut Abrechnung Insgesamt davon zuwendungsfähig Insgesamt davon zuwendungsfähig EUR EUR EUR EUR Befristete Ausgaben für Personalkosten als Personalmittel (Nr. 2 Buchst. a) Var. 1 der Förderrichtlinie) Befristete Ausgaben für Personalkosten als Sachmittel (Nr. 2 Buchst. a) Var. 2 der Förderrichtlinie) Kosten für Qualifizierung und Weiterbildung von Personal des oder der Schulträger(s) (Nr. 2 Buchst. b) der Förderrichtlinie Summe: In früheren Abschnitten des Investitionsvorhabens bereits geleistete Angaben: Insgesamt: C C.. A Au ussg ga ab be en nb be elle eg glliisstte e Beleg-Nr./Ursachenkonto: Tag der Ausgabe: Empfänger und Grund der Zahlung: Betrag in EUR: Summe der Ausgaben: D D.. S Sa ac ch hb be erriic ch htt Eingehende Darstellung der Durchführung der Investitionsmaßnahme, der Durchführungszeiten etc. ggf. gesondertes Blatt. E E.. E Errk kllä ärru un ng g d de err Z Zu uw we en nd du un ng gsse em mp pffä än ng ge erriin n// d de ess Z Zu uw we en nd du un ng gsse em mp p-- ffä än ng ge errss b bzzw w.. d de ess Z Zu uw we eiissu un ng gsse em mp pffä än ng ge errss Es wird erklärt, dass - die in den vorgelegten Unterlagen enthaltenen Angaben mit dem Investitionsstandort/den Investitonsstandorten übereinstimmen, - die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt, die Bedingungen und Auflagen des Zuwendungsbescheides bzw. des Zuweisungsschreibens eingehalten wurden und die Angaben über die Maßnahme, ihre Ausgaben und die Finanzierung vollständig, wahrheitsgetreu und belegt sind, - die vergaberechtlichen Vorgaben beachtet und eingehalten wurden, - die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, und die Ausgaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, - die Zuwendung innerhalb des Bewilligungszeitraumes zweckentsprechend verwendet wurde und die vorgelegten Rechnungen bezahlt wurden, - das Ergebnis der Prüfung nach Nr. 7.2 der ANBest-P-GK zu § 44 LHO beigefügt ist. , den __.__.20__ Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers Bericht zur Erfolgskontrolle nach Nummer 11a VV zu § 44 LHO im Förderprogramm „Administration Schule Saarland (2020-2024)“ Förderjahr 20__ PROJEKT-NUMMER: 10-0-__-___-___-____-Admin Z Zu uw we en nd du un ng gsse em mp pffä än ng ge err**iin n:: Name der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Ansprechpartner*in Telefon E-Mail-Adresse Telefax IIn nvve essttiittiio on nsssstta an nd do orrtt:: Name oder Bezeichnung Straße Hausnummer Postleitzahl Ort K Ku urrzzb be essc ch hrre eiib bu un ng g d de err M Ma aß ßn na ah hm me e((n n)) Z Ziie elle errrre eiic ch hu un ng gssk ko on nttrro olllle e Soll-Ist-Vergleich des Planungsziels und des tatsächlich Erreichten: Wurden mit der Zuwendung die angestrebten Ziele bzw. der zu erreichende Zweck vollständig oder teilweise erreicht? W Wiirrk ku un ng gss-- u un nd d W Wiirrk kssa am mk ke eiittssk ko on nttrro olllle e Was hat die Förderung bewirkt, z.B. unmittelbar oder mittelbar kausale Auswirkungen? W Wiirrttssc ch ha affttlliic ch hk ke eiittssk ko on nttrro olllle e Wurden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Mittelverwendung beachtet? Stehen die erreichten Ziele in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgewendeten Mitteln? Wurden nur Ausgaben geleistet, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks notwendig waren? IIm m A An nssc ch hllu ussss a an n d da ass F Fö örrd de errjja ah hrr g ge ep plla an ntte e M Ma aß ßn na ah hm me e o od de err M Ma aß ßn na ah hm me en n S So on nssttiig ge e A An nm me errk ku un ng ge en n z.B. Abweichungen von der Zeit- und Investitionsplanung etc. , den __.__.20__ Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers Erläuterungen S Sa ac ch hb be erriic ch htt Der Sachbericht dient der inhaltlichen Beurteilung des Projektes und ist formlos einzureichen. Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendungs- oder Zuweisungsmittel sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen. Die Ergebnisse sind der eingereichten, verbindlichen Zielvereinbarung gegenüberzustellen, die Zielerreichung ist darzustellen. Insbesondere sollte der Sachbericht nachstehende Angaben enthalten: • Konnte die Zielgruppe des Projekts erreicht werden oder gelang das nur teilweise? • Beschreibung der Projektaktivität (was ist wann mit dem Projekt passiert?) • Schwierigkeiten und Hindernisse im Projektverlauf: Was hat bzw. was hat nicht reibungslos funktioniert? • Änderungen gegenüber dem Antrag, dies können inhaltliche als auch organisatorische Änderungen sein sowie wesentliche Änderungen der Kosten und zwar nicht nur im Hinblick auf die Gesamtkosten sondern auch für einzelne Positionen. Die Änderungen sind entsprechend zu begründen. • Angaben über Nachhaltigkeit (ist etwas aus dem Projekt entstanden, das auch nach der Förderung fortgeführt wird?) E Errffo ollg gssk ko on nttrro olllle e Bei allen Zuwendungen und Zuweisungen ist gemäß Nummer 11a der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Grundlage ist der erstellte Sachbericht bzw. auch eine Vor-Ort-Inaugenscheinnahme. Die Erfolgskontrolle ist die nachträgliche Überprüfung, ob der gewünschte Erfolg eines Programms auch tatsächlich herbeigeführt werden konnte. Insbesondere soll sie Informationen über folgende Aspekte liefern: • Zielerreichungskontrolle (Soll-Ist-Vergleich): Wurde das Ziel des Programms vollständig erreicht bzw. nur teilweise? • Wirkungs- bzw. Wirksamkeitskontrolle: Was hat die Förderung bewirkt (Kausalität)? • Wirtschaftlichkeitskontrolle: Wurden die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet? Den Bewilligungsstellen, Prüfbehörden und ihren Beauftragten sind hierfür jederzeit die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen bzw. Termine zur Inaugenscheinnahme vor Ort zu ermöglichen.


Förderrichtlinie zum Förderprogramm „Administration Schule Saarland (2020–2024)“ auf der Grundlage der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 3. November 2020 (BAnz AT 16.12.2020 B4)Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen