Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm DigitalPakt Schule Saarland (2019 2024)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.
203 Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ Vom 16. Oktober 2019 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Land gewährt im Rahmen der durch den DigitalPakt Schule zur Verfügung stehenden Mittel nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie gemäß § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV-LHO) den Schulträgern Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen in saarländischen Schulen zur Umsetzung lernförderlicher und digitaler technischer Infrastrukturen sowie von Lehr-Lern-Infrastrukturen. Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers oder auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Finanzhilfen dienen der Förderung von Investitionen der kommunalen Schulträger in die kommunale Infrastruktur allgemeinbildender Schulen und beruflicher Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie in die Infrastruktur von Ersatzschulen in privater Trägerschaft. 2. Gegenstand der Förderung a) Gefördert werden Maßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen in nachfolgenden Bereichen: aa) Aufbau, Erweiterung und Verbesserung der digitalen Vernetzung; bb) Schulserver, die zur Einbindung von Geräten in pädagogische Netzwerke der Schule dienen sollen; cc) schulisches WLAN bis zu 1.300 MBit/s in Unterrichtsräumen und Lehrerzimmern mit Einbindung ins pädagogische Netzwerksystem; dd) Anzeige-, digitale Abspiel- und Wiedergabegeräte sowie Interaktionsgeräte und zugehörige Steuerungsgeräte; ee) digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung, Arbeitsplatzrechner und assistive Technologien; ff) schulgebundene mobile Endgeräte, das heißt Laptops, Notebooks und Tablets, einschließlich des den Betrieb der Gerätschaften sicherstellenden Zubehörs, wenn die Maßnahme mit medienbezogenen Schulund Unterrichtsentwicklungsvorhaben am jeweiligen Schulstandort in Verbindung steht. b) Voraussetzungen für eine Förderung sind: aa) Die Entwicklung eines schulspezifischen Medienkonzepts; dieses umfasst: — Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung mit Bezug zum beantragten Fördergegenstand sowie Bestandsaufnahme der aktuellen Internetanbindung; — technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte; — Fortbildungsplanung unter Berücksichtigung der Bedarfe der Lehrkräfte am jeweiligen Schulstandort. bb) Verbindliche Erklärung des Schulträgers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support. cc) Sofern die Infrastruktur gemäß Nummer 2 a) aa) bis Nummer 2 a) cc) an einer Schule zum Zeitpunkt der Beantragung mobiler Endgeräte noch nicht vorhanden ist, erfolgt die Bewilligung mit der Maßgabe, dass die Auszahlung erst bei Vorliegen des Nachweises der Herstellung der Infrastruktur-Voraussetzungen erfolgt. Die Förderung wird für alle allgemeinbildenden Schulen nur gewährt, wenn die Gesamtkosten für mobile Endgeräte nach Maßgabe von Nummer 2 a) ff) am Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule entweder 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder 25.000 Euro je einzelner allgemeinbildender Schule oder beides nicht überschreiten. dd) Investive Begleitmaßnahmen werden dann gefördert, wenn ein unmittelbarer und zwingend notwendiger Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen nach Nummer 2 a) aa) bis ff) besteht. Dazu zählen insbesondere auch der Erwerb von Lizenzen für zum Betrieb, zur Nutzung und zur Wartung der Geräte und Netze erforderliche Software, ausgenommen Lernapplikationen und Bildungscontent. Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleister sind ebenfalls förderfähig, wenn sie einer 767 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 24. Oktober 2019 möglichst wirtschaftlichen Projektumsetzung dienen. ee) Bauliche Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie für die Realisierung einer Maßnahme nach Nummer 2 a) aa) bis ff) notwendig sind. ff) Nicht gefördert werden aaa) Lernplattformen, Cloudangebote, Portale und pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen; bbb) für Verwaltungsaufgaben genutzte Geräte und Netze; ccc) laufende Kosten der Verwaltung (Personal- und Sachkosten); ddd) Smartphones; eee) Kosten für Betrieb, Wartung und IT-Support der geförderten IT-Infrastrukturen; fff) Beleuchtungs- und Beschattungsmaßnahmen; ggg) Kosten für Softwarelizenzen, soweit nicht von Nummer 2 b) dd) umfasst, und Kosten für Updates bereits installierter Software. 3. Ziele und Indikatoren a) Ziel der Förderung ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Infrastrukturen sowie Lehr-Lern-Infrastrukturen zu etablieren, vorhandene IT-Infrastrukturen zu optimieren und damit die Unterrichtsqualität an saarländischen Schulen im Bereich des Einsatzes digitaler Medien und Werkzeuge zu erhöhen. b) Indikatoren sind: aa) Aufbau, Erweiterung und Verbesserung der digitalen Vernetzung; bb) ein bezogen auf die Ausleuchtung mindestens zu 80 Prozent ausgebautes flächendeckendes WLAN in den Funktions- und Unterrichtsräumen; cc) Einrichtung und Ausbau der Präsentationsflächen in mindestens 70 Prozent der Funktions- und Unterrichtsräume; dd) Maßnahmen, die darauf abzielen, schulgebundene mobile Endgeräte in den Unterricht einzubeziehen. 4. Zuwendungsempfänger Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist der Schulträger der jeweiligen Schule. Zuwendungen können gewährt werden an a) den Regionalverband Saarbrücken, die Landkreise sowie an die Städte und Gemeinden, b) freie Träger von privaten Ersatzschulen im Sinne des Privatschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985 (Amtsbl. S. 610), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. November 2011 (Amtsbl. I S. 422), in der jeweils geltenden Fassung. Die für die landeseigenen Schulen vorgesehenen Zuweisungen an das Land als Träger bleiben einer gesonderten Regelung vorbehalten. 5. Zuwendungsvoraussetzungen a) Zeitraum der Förderung Eine Förderung wird nur für Maßnahmen gewährt, mit denen nicht vor dem 17. Mai 2019 begonnen worden ist, bei denen eine vollständige Abnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung gesichert erscheint und die bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sind. b) Vorzeitiger Maßnahmenbeginn – Bestimmungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn nach Nummer 1.3 der VV zu § 44 LHO beziehungsweise Nummer 1.2 c) VV-P-GK zu § 44 LHO aa) Für Förderanträge, die im Kalenderjahr 2019 eingereicht werden, gilt die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ab Inkrafttreten der Bund-Länder-Vereinbarung am 17. Mai 2019 als erteilt. Ab dem Kalenderjahr 2020 muss die Zustimmung eines etwaigen vorzeitigen Maßnahmenbeginns im Einzelfall und vor Maßnahmenbeginn schriftlich beantragt und begründet werden. Das Risiko bezüglich der Förderfähigkeit und Anerkennung entsprechender Kosten liegt auch im Falle der ausdrücklichen Zustimmung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns allein beim Antragsteller, ein Anspruch auf spätere Bewilligung kann daraus nicht hergeleitet werden. bb) Innerhalb umfassenderer oder schon begonnener Investitionsvorhaben können einzelne Investitionsmaßnahmen gefördert werden, wenn im Antrag erklärt wird, dass es sich um selbstständige, noch nicht begonnene Abschnitte eines Investitionsvorhabens handelt. Eine Maßnahme beginnt mit dem Abschluss eines der Umsetzung dienenden rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages. Projekt- und auftragsvorbereitende Planungsleistungen stellen in diesem Sinne noch keinen rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrag dar. c) Bestimmungen zu anderen Förderungen Eine Förderung nach diesen Richtlinien ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme bereits durch ein anderes Investitionsprogramm gefördert worden ist oder wird. Dies gilt insbesondere für Fördermaßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und nach der Bundesförderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland sowie nach der Förderrichtlinie des Ministeriums für Bildung und Kultur über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Berufsbildungszentren im Saarland im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vom 4. Juni 2018 (Amtsbl. I S. 346). d) Weitere Zuwendungsvoraussetzungen Bauliche Maßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn der Antragsteller Eigentümer oder Erbbauberechtigter des betroffenen Grundstücks ist oder vertraglich zur Vornahme der Investition berechtigt ist. 6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung a) Zuwendungs- und Finanzierungsart, Form der Zuwendung Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Teilfinanzierung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. b) Umfang der Förderung, Eigenbeitrag Aufgrund der Regelung in § 8 Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ vom 16. Mai 2019 erfolgt die Förderung von Infrastrukturvorhaben gemäß Nummer 2 a) aa) bis ff) zu einem Teil von 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der jeweiligen Investitionsmaßnahme aus Mitteln des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ der Bundesrepublik Deutschland nur dann, wenn ein Teil von 10 Prozent als Eigenbeitrag geleistet wird. Für Zuwendungsempfänger im Sinne von Nummer 4 a) wird der Eigenbeitrag durch das Saarland und seine Kommunen gemeinsam aufgebracht. Zuwendungsempfänger im Sinne von Nummer 4 b) weisen die Aufbringung des Eigenbeitrages in geeigneter Form gesondert nach. c) Förderbudget Die Bewilligung einer Zuwendung erfolgt auf der Grundlage von Förderbudgets. Die Höhe des dem jeweiligen Zuwendungsempfänger zustehenden Förderbudgets setzt sich zusammen aus einem Basisbetrag und gegebenenfalls einem standortbezogenen Zuschlag von maximal 25.000 Euro. Der Basisbetrag setzt sich aus schulformspezifischem Sockel und schülerabhängigem Betrag (Zahl der Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des jeweiligen Schulträgers x Schülersatz (310 Euro)) zusammen. Maßgeblich für die Ermittlung des Basisbetrages ist die Schülerzahl des Schuljahres 2018/2019 zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik (für allgemeinbildende Schulen: 22. August 2018, für berufliche Schulen: 11. September 2018). Für die einzelnen Schulformen gelten folgende Sockelbeträge: aa) Grundschulen 30.000,00 Euro bb) Gemeinschaftsschulen und Gymnasien sowie vergleichbare Schulformen (z. B. Realschulen) 50.000,00 Euro cc) Förderschulen 50.000,00 Euro dd) Berufliche Schulen 75.000,00 Euro ee) Waldorfschulen 50.000,00 Euro Der Sockelbetrag wird unabhängig von den Schülerzahlen für die einzelnen Schulen veranschlagt. Bei Schulgebäuden, die von Schulen verschiedener Schulformen des gleichen Trägers genutzt werden, wird einmal der jeweils höhere Sockelbetrag angewendet. Der Sockelbetrag ist zweckgebunden für eine Förderung der betreffenden Schulen einzusetzen. Der schülerabhängige Betrag kann bedarfsgerecht vom Schulträger für die Schulen in seiner Trägerschaft eingesetzt werden. Er kann variabel für die vom Antrag umfassten Schulen des jeweiligen Schulträgers zur Finanzierung der geförderten Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden. Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung absehbar, dass bei allen Schulen des Schulträgers die IT-Basisinvestitionen DigitalPakt (siehe Anlage 1) umgesetzt werden, sind für Schulen mit bereits vorhandener IT-Basis Investitionen in die in Nummer 2 a) aa) bis ff) genannten Fördergegenstände förderfähig, mit denen ein über das in Anlage 1 beschriebene hinausgehendes Niveau hergestellt wird. Der standortgebundene Zuschlag in Höhe von maximal 25.000 Euro wird gewährt für besondere Projekte an den Schulen, die medienbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung fördern, und ist gesondert zu beantragen. Die auf die jeweiligen Schulträger entfallenden Ergebnisse der Mittelverteilung können der Anlage 2 entnommen werden. Von dem betreffenden Förderbudget stehen Zuwendungsempfängern im Sinne von Nummer 4 b) bis zu 90 Prozent als höchstens zu bewilligender Förderbetrag zur Verfügung. d) Bemessungsgrundlage Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die zur Realisierung der in Nummer 2 a) aa) bis ff) genannten Bildungsinfrastrukturen gehören. 7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen a) Auf geltende vergaberechtliche Bestimmungen wird hingewiesen. Sie bleiben von dieser Richtlinie unberührt. b) Soweit für kommunale Investitionen in Bezug auf den DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024) ein Wertgrenzenerlass der Kommunalaufsichtsbehörde ergeht, ist dieser ergänzend zu den vergaberechtlichen Bestimmungen maßgeblich. c) Zuwendungsempfänger im Sinne von Nummer 4 b) können eine Förderung nur dann erhalten, wenn sie die Aufbringung eines Eigenbeitrages in Höhe von wenigstens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten so nachweisen, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens, für das die Zuwendung beantragt wird, gesichert ist. 8. Antragsverfahren a) Der vollständige Zuwendungsantrag ist unter Verwendung der Vordrucke in der Anlage bei der Bewilligungsbehörde (Nummer 9 a)) bis zum 16. Mai 2022 zu stellen. Nach der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 soll bis zum 16. November 2021 mindestens die Hälfte des Volumens der Finanzhilfen durch Bewilligungen gebunden sein. b) Ab dem 17. Mai 2022 entfällt die Bindung an die in Nummer 6 c) genannten Förderbudgets (einschließlich Anlage 2). Über die Verteilung der dann noch verfügbaren, nicht gebundenen Mittel wird auch im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden entschieden. c) Für Anträge sind die hierfür vorgesehenen Vordrucke zu verwenden (vergleiche Anlagen 3 ff.). Dem Antrag im Sinne von Nummer 3.3 VV/VV-P-GK zu § 44 LHO sind insbesondere folgende Informationen beizufügen: aa) Investitionsplanung – Kosten- und Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben) inklusive Beginn und voraussichtlichen Endes der Investitionsmaßnahme –, bezogen auf jede in den Antrag einbezogene Schule, nach Schulformen und Schulstandorten aufgeschlüsselt; Zuwendungsempfänger im Sinne von Nummer 4 b) fügen den Nachweis über die Aufbringung des Eigenbeitrages in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens, für das Förderung beantragt wird, bei; bb) schulspezifisches Medienkonzept mit den Bestandteilen: aaa) technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer Aspekte und technischer Voraussetzungen; bbb) Fortbildungsplanung unter Berücksichtigung der Bedarfe der Lehrkräfte am jeweiligen Schulstandort; ccc) Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung mit Bezug zum beantragten Fördergegenstand im Hinblick auf die Liste der in der Anlage IT-Basisinvestitionen angegebenen Ausstattungen sowie Bestandsaufnahme der aktuellen Internetanbindung, elektrischen Anschlussleistung und Absicherung sowie des Vorhandenseins geeigneter Aufstellungs- und Anbringungsorte, insbesondere von Präsentationsflächen; cc) verbindliche Erklärung des Schulträgers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support; dd) Beschluss der Schulkonferenz zum Medienkonzept der Schule; ee) Erklärung über Mittel aus anderen Fördermaßnahmen (siehe Nummer 5 c)); ff) Erklärung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine erfolgte Beratung und Abstimmung mit dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien bezüglich des Medienkonzepts der Schule; gg) Darlegung, inwieweit die beantragten Fördergegenstände in Zusammenhang mit den IT-Basisinvestitionen DigitalPakt nach Anlage 1 stehen; hh) eine Erklärung des Antragstellers, dass die zu erstellenden digitalen Netze und die zu beschaffenden digitalen Geräte technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite und länderübergreifende Systeme sind; ii) Datenschutzerklärung nach DatenschutzGrundverordnung und Erklärung über das Lizenzmanagement in Bezug auf Betriebssysteme und einzusetzende Software, auch soweit diese von der Förderung nicht umfasst sind. d) Zuwendungen für Investitionen dürfen grundsätzlich nur gewährt werden, sofern die kommunale Gebietskörperschaft in der Lage ist, die Folgekosten der Investition ohne Gefahr für ihre dauernde Leistungsfähigkeit aufzubringen. Von einem Nachweis hierüber kann bei Fördermaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 abgesehen werden, weil es sich um eine Investition handelt, deren zeitlich befristete Förderung auf einem Bundesgesetz im Sinne des Artikel 104c Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes beruht. Eine Einreichung des Förderantrags über die Kommunalaufsichtsbehörde ist daher entbehrlich. 9. Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren a) Bewilligungsverfahren aa) Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Bildung und Kultur, Referat B8, Trierer Str. 33, 66111 Saarbrücken. bb) Die Weiterleitung der gewährten Zuwendungen an Dritte ist ausgeschlossen. b) Anforderungs- und Auszahlungsverfahren Wurde eine Förderung bewilligt, erfolgt die Auszahlung aufgrund einer von dem Zuwendungsempfänger zu stellenden Auszahlungsanforderung. Fristen zur Einreichung von Auszahlungsanforderungen sind in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils der 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember. In einer Auszahlungsanforderung hat der Zuwendungsempfänger anzugeben, aa) in welcher Höhe er bis zum Datum der Auszahlungsanforderung tatsächlich Zahlungen auf Rechnungen für Leistungen zur Durchführung beziehungsweise Realisierung von Maßnahmen nach dieser Förderrichtlinie (Nummer 2 a) aa) bis ff), Nummer 2 b) dd) bis ee)) geleistet hat und bb) in welcher Höhe er aufgrund von vereinbarten Zahlungsfristen voraussichtlich Zahlungen bis zum Ablauf der auf die betreffende Einreichungsfrist folgenden Einreichungsfrist auf Rechnungen für Leistungen zur Durchführung bzw. Realisierung von Maßnahmen nach dieser Förderrichtlinie (Nummer 2 a) aa) bis ff), Nummer 2 b) dd) bis ee)) leisten wird (höchstens im auf den Ablauf der Einreichungsfrist folgenden Dreimonatszeitraum bis zum Ablauf der auf diese folgenden Einreichungsfrist). Für die Frist zur Einreichung der zeitlich letzten Auszahlungsanforderung gilt Nummer 1.5 ANBest-P beziehungsweise Nummer 1.5 AN- Best-P-GK. Sie enthält keine Angaben nach Buchstabe bb). Auszahlungen für die Begleichung von Rechnungen für die Beschaffung mobiler Endgeräte (Nummer 2 a) ff)) können erst dann angefordert werden, wenn die nach dieser Förderrichtlinie erforderliche Infrastruktur (Nummer 2 a) aa) bis cc)) vorhanden ist beziehungsweise hergestellt wurde. Vorzeitig angeforderte Auszahlungen mit Blick hierauf gesperrter Mittel können zur Zurückweisung der Auszahlungsanforderung insgesamt führen. Eine Auszahlung erfolgt in Höhe der Summe aus tatsächlich geleisteten Zahlungen gemäß Buchstabe aa) und zu leistenden Zahlungen gemäß Buchstabe bb) abzüglich bereits erhaltener Auszahlungen, höchstens bis zur im Bewilligungsbescheid mitgeteilten Gesamtzuwendung. Sie steht unter dem Vorbehalt der Prüfung der Verwendung insbesondere auch gemäß Nummer 7 ANBest-P-GK beziehungsweise Nummer 7 ANBest-P. Der Zuwendungsempfänger hat eine zeitgerechte Verwendung angeforderter Auszahlungen sicherzustellen. Abweichend von Nummer 1.4 ANBest-P-GK beziehungsweise Nummer 1.4 ANBest-P können Auszahlungen, die gemäß Nummer 9 b) bb) angefordert und nicht bis zum Ablauf der auf die betreffende Einreichungsfrist folgenden Einreichungsfrist (Dreimonatszeitraum) verbraucht wurden, von dem Zuwendungsempfänger zurückgefordert werden. Der Zuwendungsempfänger hat nicht zeitgerecht verbrauchte Mittel zu verzinsen. Die VV zu § 44 LHO finden insoweit Anwendung. c) Die Zuwendungsempfänger haben auf die Förderung aus dem DigitalPakt Schule in geeigneter Form hinzuweisen. d) Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Sie darf nur für zusätzliche Maßnahmen verwendet werden. Die Zusätzlichkeit ist gegeben, wenn die Zuwendung zur Finanzierung eines Vorhabens eingesetzt wird, dessen Gesamtfinanzierung nicht bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan der kommunalen Körperschaft beziehungsweise durch einen Wirtschaftsplan o. Ä. eines sonstigen Zuwendungsempfängers gesichert ist. e) Die längerfristige Nutzung muss gesichert sein. Es gilt eine Bindungsfrist von fünf Jahren. Die absehbaren demografischen Entwicklungen sind zu berücksichtigen (Nachhaltigkeit). f) Verwendungsnachweisverfahren aa) Die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung ist spätestens sechs Monate nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes dem Ministerium für Bildung und Kultur nachzuweisen. bb) Der Verwendungsnachweis im Sinne von Nummer 10 VV/VV-P-GK zu § 44 LHO besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben. Dieser Nachweis ist unter Beachtung der Nummer 6.2 bis 6.5 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) beziehungsweise der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-P-GK) zu § 44 LHO sowie der Nummer 3.1 und 3.2 der Besonderen Baufachlichen Nebenbestimmungen (BNBest-Bau) beziehungsweise der Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau) zu § 44 LHO zu führen. Unterhält der Zahlungsempfänger eine eigene Prüfeinrichtung, so ist von dieser der Verwendungsnachweis vorab zu prüfen und die Prüfung unter Angabe ihres Ergebnisses zu bescheinigen. cc) Erstreckt sich die Maßnahme über mehrere Haushaltsjahre, so ist innerhalb von vier Monaten nach Ablauf eines jeden Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge dem Ministerium für Bildung und Kultur ein Zwischennachweis in Form des Verwendungsnachweises vorzulegen. dd) Das Ministerium für Bildung und Kultur und der Rechnungshof des Saarlandes sowie der Bundesrechnungshof können die zweckentsprechende Verwendung der Mittel an Ort und Stelle prüfen. g) Unterbleibt die Vorlage des Verwendungsnachweises zu dem festgelegten Datum, so erlischt der Zuwendungsbescheid in allen seinen Rechtswirkungen, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder Mahnung bedarf; bei einem bereits ausgezahlten Zuschuss entsteht mit Wegfall des Zuwendungsbescheides ein Erstattungsanspruch. Der ausgezahlte Zuschuss ist grundsätzlich ab dem Entstehen des Erstattungsanspruchs zu verzinsen. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV und die VV-P-GK zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind. 10. Inkrafttreten Die Richtlinie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Saarbrücken, den 16. Oktober 2019 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Dr. Andres — Anlage 1 — zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ IT-Basisinvestitionen (DigitalPakt Schule Saarland) nach Nummer 6 c) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ Die vorliegende Anlage zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ beschreibt eine grundständige IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung an saarländischen Schulen. Sie legt die Grundlage für IT-Basisinvestitionen, die während der Laufzeit des DigitalPakts Schule umzusetzen sein sollten. Von dieser Basis kann in begründeten Fällen abgewichen werden. Wenn nicht alle Räume eines Investitionsstandorts angebunden und ausgestattet werden können, ist eine prozentuale Aufschlüsselung pro Unterrichtsraum der jeweiligen Zielerreichung notwendig. Ziel der Basisinvestitionen ist die Umsetzung einer lernförderlichen IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung: — Digitale Medien und Lernmittel sollten dazu geeignet sein, das Lernen gemäß der Unterrichtsplanung und didaktischen Einsatzszenarien zu unterstützen sowie der Förderung individueller und sozialer Lernaktivitäten zu dienen. — Software und Präsentationstechniken sind so zu kombinieren, dass sie — einfach zu bedienen sind und einen flüssigen unterbrechungsfreien Unterrichtsablauf (Vermeidung langer Ladezeiten oder Medienbrüche) gewährleisten sowie kompatibel zum Einsatz mobiler Geräte im Unterricht sind, — zur Umsetzung von medienbezogenen und digitaler Schul- und Unterrichtsentwicklungsvorhaben beitragen, — den Erwerb der im Basiscurriculum „Medienbildung und informatische Bildung“ beschriebenen Kompetenzen unterstützen. Darüber hinaus sollten folgende grundlegende Prinzipen bei Neuanschaffungen oder Neuinstallation beachtet werden: — Eine leistungsstarke und zuverlässige WLAN- Lösung im Schulalltag sollte benutzerfreundlich sowie konsistent auf allen kompatiblen Endgeräten lauffähig sein. Sie ist leicht skalierbar, kosteneffizient, dem aktuellen technischen Stand sowie hohen Sicherheitsstandards entsprechend. Um die Skalierbarkeit der WLAN-Lösung zu gewährleisten, sollten im Idealfall controllerlose Lösungen zum Einsatz kommen, die über eine Management-Software die Anzahl der Access-Points ansteuern und koordinieren. — Automatisierte Sicherheitsprofile für eine sichere Anwendung sollten jeweils für die Schüler*innen, Lehrkräfte und Besucher*innen implementiert werden. — Schüler*innen sollen einen durchgängigen Zugriff auf bereitgestellte Lehrmaterialien in der Schule erhalten. Förderungen über die Basisausstattung hinaus setzen eine strukturierte Verkabelung zur großflächigen WLAN-Ausleuchtung des Gebäudes voraus. Fördergegenstände im Rahmen der Umsetzung einer IT-Basisausstattung: a) Aufbau, Erweiterung und Verbesserung der digitalen Vernetzung: Netzwerkanschlüsse (förderfähig mind. CAT 7 mit strukturierter Verteilerverkabelung) — 2 Stück pro Unterrichtsraum am Lehrerarbeitsplatz — Optional: bis zu 6 Anschlüsse als Reserve, u. a. für APs bzw. Beamer b) Schulserver, die zur Einbindung von Geräten in pädagogische Netze dienen sollen c) Schulisches WLAN bis zu 1.300 MBit/s in Unterrichtsräumen und Lehrerzimmern mit Einbindung ins pädagogische Netzwerksystem und nach Bereitstellung Anbindung an eine landesweite digitale Lernumgebung Flächendeckendes WLAN in den Funktions- und Unterrichtsräumen mit einem leistungsstarken, voll gemanagten WLAN-Netz (bis zu 1.300 MBit/s) d) Anzeige-, Abspiel-, Wiedergabe- und Interaktionsgeräte sowie zugehörige Steuerungsgeräte: Projektionsmöglichkeit: Projektionsfläche in einer zum Betrachterabstand sinnvollen Größe in kabel- oder drahtloser Ausführung: — Beamer und Leinwand — Interaktives Whiteboard — Whiteboard mit interaktivem Beamer Wiedergabe- und Abspielgeräte (Aktiv-Lautsprecher, MP3-Player o. Ä.) Audiovisuelle Anschlussmöglichkeiten — Klinke/Cinch für Audio — HDMI (plus entsprechende VGA-Adapter) — Optional: VGA für Abwärtskompatibilität e) Digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung, Arbeitsplatzrechner und assistive Technologien Lehrerarbeitsplatz — Lehrerarbeitsgerät (z. B. in Form eines Arbeitsplatzrechners als Desktop-Installation) mit Verbindung zum WLAN und zum Beamer — Optional: Dokumentenkamera, Drucker und andere digitale Geräte für den Unterrichtsgebrauch f) Schulgebundene mobile Endgeräte, d. h. Laptops, Notebooks und Tablets, einschließlich den Betrieb der Gerätschaften sicherstellenden Zubehörs. — Anlage 2 — zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ Förderbudget nach Nummer 6 c) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ Verteilung der Fördermittel auf Förderbudgets nach Schulträgern Nach Nummer 6 c) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024) erfolgt die Bewilligung auf der Grundlage von Förderbudgets. Die Bindung an die Förderbudgets wie nachfolgend dargestellt endet gemäß Nummer 8 b) der Förderrichtlinie mit Ablauf des 16. Mai 2022. Soweit Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ rechtzeitig vor dem vorgenannten Tage eingehen, erfolgt eine Bewilligung von Fördermitteln für den jeweils genannten Schulträger höchstens bis zu den folgenden Förderhöchstbeträgen: Lfd.: Gebietskörperschaft als Schulträger: Basisbetrag (EUR): Zuschläge (EUR): Höchstförderung (EUR): 1. Regionalverband Saarbrücken 11.132.382 1.000.000 12.132.382 1.1 Landeshauptstadt Saarbrücken 2.545.065 675.000 3.220.065 1.2 Gemeinde Friedrichsthal 164.440 50.000 214.440 1.3 Gemeinde Großrosseln 90.923 25.000 115.923 1.4 Gemeinde Heusweiler 214.794 50.000 264.794 1.5 Gemeinde Kleinblittersdorf 175.008 50.000 225.008 1.6 Stadt Püttlingen 254.119 75.000 329.119 1.7 Gemeinde Quierschied 178.427 50.000 228.427 1.8 Gemeinde Riegelsberg 220.860 75.000 295.860 1.9 Stadt Sulzbach 222.876 50.000 272.876 1.10 Mittelstadt Völklingen 664.587 150.000 814.587 2. Landkreis Merzig-Wadern 3.581.903 400.000 3.981.903 2.1 Gemeinde Beckingen 232.672 75.000 307.672 2.2 Gemeinde Losheim 256.917 75.000 331.917 2.3 Stadt Merzig 511.969 150.000 661.969 2.4 Gemeinde Mettlach 183.400 50.000 233.400 2.5 Gemeinde Perl 127.912 25.000 152.912 2.6 Stadt Wadern 264.688 75.000 339.688 2.7 Gemeinde Weiskirchen 88.436 25.000 113.436 3. Landkreis Neunkirchen 3.796.600 450.000 4.246.600 3.1 Gemeinde Eppelborn 200.807 50.000 250.807 3.2 Gemeinde Illingen 249.457 75.000 324.457 3.3 Gemeinde Merchweiler 151.074 50.000 201.074 3.4 Stadt Neunkirchen 598.380 150.000 748.380 3.5 Stadt Ottweiler 173.143 50.000 223.143 3.6 Gemeinde Schiffweiler 227.388 75.000 302.388 3.7 Gemeinde Spiesen-Elversberg 179.049 50.000 229.049 4. Landkreis Saarlouis 6.721.491 700.000 7.421.491 Lfd.: Gebietskörperschaft als Schulträger: Basisbetrag (EUR): Zuschläge (EUR): Höchstförderung (EUR): 4.1 Gemeinde Bous 97.451 25.000 122.451 4.2 Stadt Dillingen 345.042 100.000 445.042 4.3 Gemeinde Ensdorf 86.571 25.000 111.571 4.4 Stadt Lebach 254.119 75.000 329.119 4.5 Gemeinde Nalbach 110.195 25.000 135.195 4.6 Gemeinde Rehlingen-Siersburg 243.551 75.000 318.551 4.7 Stadt Saarlouis 543.363 150.000 693.363 4.8 Gemeinde Saarwellingen 184.644 50.000 234.644 4.9 Gemeinde Schmelz 206.091 50.000 256.091 4.10 Gemeinde Schwalbach 254.741 75.000 329.741 4.11 Gemeinde Überherrn 172.210 50.000 222.210 4.12 Gemeinde Wadgassen 264.688 75.000 339.688 4.13 Gemeinde Wallerfangen 145.790 50.000 195.790 5. Saar-Pfalz-Kreis 3.926.217 450.000 4.376.217 5.1 Stadt Bexbach 254.430 75.000 329.430 5.2 Stadt Blieskastel 257.228 75.000 332.228 5.3 Gemeinde Gersheim 133.356 50.000 183.356 5.4 Stadt Homburg 580.813 125.000 705.813 5.5 Gemeinde Kirkel 175.319 50.000 225.319 5.6 Gemeinde Mandelbachtal 156.358 50.000 206.358 5.7 Mittelstadt St. Ingbert 443.265 100.000 543.265 6. Landkreis St. Wendel 2.712.947 250.000 2.962.947 6.1 Gemeinde Freisen 116.722 25.000 141.722 6.2 Gemeinde Marpingen 109.262 25.000 134.262 6.3 Gemeinde Namborn 93.410 25.000 118.410 6.4 Gemeinde Nohfelden 117.965 25.000 142.965 6.5 Gemeinde Nonnweiler 101.491 25.000 126.491 6.6 Gemeinde Oberthal 88.436 25.000 113.436 6.7 Stadt St. Wendel 342.556 100.000 442.556 6.8 Gemeinde Tholey 187.441 50.000 237.441 SUMME: 46.114.439 7.125.000 53.239.439 Zuwendungsempfängern im Sinne von Nummer 4 b) der Förderrichtlinie steht ein Förderbudget (kumuliert) in folgender Höhe zur Verfügung: Basisbetrag: 4.059.329 Euro zzgl. Zuschläge: 725.000 Euro, gesamt: 4.784.329 Euro. Von diesem Förderbudget können höchstens 90 Prozent aufgrund von Bewilligungen zur Auszahlung gelangen (Nummer 6 c) letzter Absatz der Förderrichtlinie). Die angegebenen Summen wurden kaufmännisch gerundet. ANLAGE 3 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Investitionsprogramms „DigitalPakt Schule Saarland (2019-2024 )“ 1. Antragsteller 1.1 Angaben zum Antragsteller Art der Trägerschaft Name des Schulträgers bzw. des Antragstellers 1.2 Anschrift des Antragstellers Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort 1.3 Weitere Kontaktdaten des Antragstellers Ansprechpartner/-in Name Vorname Telefon Fax Vorwahl Telefonnummer Vorwahl Faxnummer E-Mail 1.4 Bankverbindung (Kreditinstitut, IBAN, BIC) Name des Kreditinstituts IBAN BIC Ministerium für Bildung und Kultur Referat B 8 – Medienbildung und Digitalisierung von Schulen Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken Eingangsstempel: ANLAGE 3 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ 2. Investitions- bzw. Schulstandort 2.1 Angaben zum Investitions- bzw. Schulstandort Name der Schule Name der Schulleiterin/des Schulleiters bzw. der Dienststellenleiterin/des Dienststellenleiters 2.2 Anschrift des Investitions- bzw. Schulstandorts Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Durchführungsort (Gebäude, evtl. Außenstelle) 2.3 Ist der Schulträger Eigentümer des Grundstücks der Schule oder Erbbauberechtigter? ja nein 2.4 Wenn nein, Name des Eigentümers bzw. des Erbbauberechtigten sowie Anschrift angeben (Die Erlaubnis zur Durchführung der im Rahmen des DigitalPakts vorgesehenen Maßnahmen ist dem Antrag beizufügen). Name Vorname 2.5 Weitere Kontaktdaten zum Investitions- bzw. Schulstandort (soweit erforderlich nach 2.4) Ansprechpartner/-in Name Vorname Telefon Fax Vorwahl Telefonnummer Vorwahl Faxnummer E-Mail 2.6 Aktuelle Internetanbindung (MBit/s) 2.7 Elektrische Anschlussleistung Ausreichend Begleitmaßnahme erforderlich 2.8 Elektrische Aufstellungs- und Anbringunsorte ANLAGE 3 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ 3. Beantragung einer Zuwendung für folgende Maßnahmen 3.1 Kurzbeschreibung der Investitionsmaßnahme 3.2 Beinhalten die beantragten Vorhaben eine Baumaßnahme? ja nein 3.3 Wenn ja, geben Sie bitte Beginn und voraussichtliches Ende der Baumaßnahme an: Beginn: Ende: 3.4 Angaben zum voraussichtlichen Maßnahmenbeginn und -ende Maßnahmebeginn: Maßnahmenende: 3.5 Angaben zur vorhandenen LAN-Verkabelung und WLAN-Infrastruktur bei Beantragung mobiler Endgeräte 3.6 Beabsichtigte Anschaffung von mobilen Endgeräten ja nein 3.7 Die nach Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule zum Einsatz und Betrieb mobiler Endgeräte notwendige IT-Infrastruktur ist geschaffen (vgl. VV § 3 Abs. 1, Nr. 1 und 2 – Fö-RL Nr. 2 a) aa)-cc)). ja nein 3.8 Die nach Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule zum Einsatz und Betrieb mobiler Endgeräte notwendige IT-Infrastruktur werden voraussichtlich bis zum nachstehenden Datum geschaffen. Datum: ANLAGE 3 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ 4. Finanzierung 5. Finanzielle Förderung Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers, Stempel 5.1 Ist für das gleiche Vorhaben bei einer anderen öffentlichen Stelle ebenfalls eine Zuwendung beantragt worden? ja nein 5.2 Wurden von einer anderen Stelle bereits Mittel für das gleiche Vorhaben bewilligt oder in Aussicht gestellt? ja nein 5.3 Wurden im Rahmen des „DigitalPakts Schule Saarland (2019-2024)“ bereits für den im Antrag benannten Investitionsstandort bzw. die im Antrag benannte Dienststelle eine Zuwendung bewilligt (Folgeantrag)? ja nein 5.4 Wenn ja, geben Sie bitte das Datum der Bewilligung und die zugehörige Projektnummer an: Bewilligungsdatum: Projektnummer: 4.1 Kosten der Gesamtmaßnahme (bitte Kosten- und Investitionsplan – bei Baumaßnahmen Kostenplanung nach DIN 276 beifügen) 4.2 Von den in 4.1 genannten Gesamtkosten entfallen auf mobile Endgeräte (max. 25 000 € für den Investitionsstandort) 4.3 Summe der beantragten Förderung ANLAGE 3 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ 6. Anlagen zum Antrag 6.1 Sonstige Erklärungen und Angaben Der Zuwendungsempfänger ist allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) berechtigt nicht berechtigt Die Fördermittel werden ausschließlich zur Finanzierung der beschriebenen Investitionsmaßnahmen, sofern diese nach der Förderrichtlinie „DigitalPakt Schule Saarland (2019-2024)“ förderfähig sind, verwendet. Alle Tatsachen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention erheblich sind, sind unverzüglich mitzuteilen. Unvollständige oder sonst unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug bestraft werden (§§ 263 und 264 Strafgesetzbuch (StGB)). Subventionserhebliche Tatsachen sind insbesondere alle förderrelevanten Angaben im Förderantrag, in den vorgelegten Unterlagen und im Nachweis über die Verwendung der Zuwendung, Tatsachen, die für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung von Bedeutung sind, sowie Tatsachen, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden. Der Bescheid kann u. a. auch bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden. Es wird versichtert, dass bekannt ist, dass für das Projekt eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren gilt. Erklärung zur Informationspflicht nach Art. 13 und Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei der Erhebung von personenbezogenen Daten ist als Anlage beigefügt. Ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn • ab Inkrafttreten der Bund-Länder-Vereinbarung am 17.05.2019 bis zum 31.12.2019 gilt die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn als erteilt, • ab dem Kalenderjahr 2020 muss die Zustimmung zum etwaigen vorzeitigen Maßnahmenbeginn im Einzelfall vor Maßnahmenbeginn schriftlich beantragt und begründet werden, ist beigefügt. Mir ist bekannt, dass die Bearbeitung des Antrages nur möglich ist, wenn dieser Vordruck vollständig ausgefüllt und um alle erforderlichen Anlagen ergänzt wurde. Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers, Stempel ANLAGE 3 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ 6.2 Datenschutzerklärung des Antragstellers und Erklärung des Antragstellers über das Lizenzmanagement (nach Muster des Antragstellers) ANLAGE 3 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ 6.3 Erklärung zum Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn Der Antragsteller erklärt, dass mit der zu fördernden Investitionsmaßnahme nicht vor dem 17. Mai 2019 begonnen wurde. Der Antragsteller erklärt, dass die beantragte Zuwendung für einen selbstständigen Abschnitt eines laufenden Vorhabens vorgesehen ist, der nicht vor dem 17. Mai 2019 begonnen wurde. Für alle Förderanträge, die im Kalenderjahr 2019 eingereicht werden, gilt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarung Bund-Länder vom 16. Mai 2019 die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn als erteilt. Ein gesonderter Bescheid der Bewilligungsbehörde ist daher nicht erforderlich. Das Risiko der Kostenübernahme nach Antragstellung liegt allein beim Schulträger. Ab dem 1. Januar 2020 muss der vorzeitige Maßnahmenbeginn schriftlich mit Begründung beantragt werden. Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers, Stempel 6.3.1 Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn Ich beantrage hiermit die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn nach Nummer 5 b) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019-2024)“. Aus der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann nicht auf die Gewährung einer Zuwendung geschlossen werden. Ich bin daher bereit, die Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko durchzuführen und vorzufinanzieren. Ich erkläre, dass zumindest eine Vorfinanzierung möglich ist. Mir ist bekannt, dass die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn nur erteilt wird, wenn der Zuwendungsantrag vollständig ist. Da die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn auch nur in Ausnahmefällen erteilt werden kann, begründe ich meinen Antrag wie folgt (dringende sachliche und wirtschaftliche Gründe): Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann nur erteilt werden, wenn dem Antragsteller ein Abwarten des Zuwendungsbescheides aus dringenden sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Geben Sie daher bitte diese dringenden sachlichen oder wirtschaftlichen Gründe an (z. B. Gefahr von Schäden, dringender Nutzungsbedarf, unzumutbare Zustände o. Ä.). Die Begründung muss einzelfallbezogen und erklärend sein. Mögliche Kostensteigerungen oder bloße interne Planungen stellen kein dringendes sachliches oder wirtschaftliches Bedürfnis dar. ANLAGE 3 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ 6.4 Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung Im Zuge der Umsetzung des „DigitalPakts Schule Saarland (2019-2024)“ berücksichtigen die Schulträger bei der Beantragung von Investitionen die von Land und Schulträgern vereinbarten IT-Basisinvestitionen an saarländischen Schulen (vgl. Anlage 1 der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019-2024)“). Nachfolgend werden Unterrichtsräume und Lehrerarbeitsräume als Räume bezeichnet. 6.4.1 LAN/WLAN am Investitionsstandort Anzahl der Räume: vor nach der Investitionsmaßnahme Absolut Prozent Absolut Prozent Anzahl der Räume mit auf- bzw. ausgebauter LAN-/WLAN-Infrastruktur: Absolut (in MBit/s) LAN-Geschwindigkeit innerhalb der Schule (in MBit/s) WLAN-Geschwindigkeit (in MBit/s) 6.4.2 Anzeige- und Interaktionsgeräte am Investitionsstandort Absolut Prozent Absolut Prozent Anzahl der Räume mit Beamer: Anzahl der Räume mit digitalen Displays: Anzahl der Räume mit interaktiven Wandtafeln/interaktiven Whiteboards: Anzahl der Räume mit interaktiven Displays (Großformatbildschirm mit Touchfunktion): 6.4.3 Endgeräte zur Ansteuerung von Anzeige- und Präsentationsgeräten/-flächen a.) Mobile Endgeräte vor nach der Investitionsmaßnahme Absolut Anzahl der Laptops Anzahl der Tablets b.) Stationäre Endgeräte Anzahl der Desktoprechner c.) Sonstige technische Geräte Anzahl der Dokumentenkameras 6.4.4 Schulgebundene mobile Endgeräte vor nach der Investitionsmaßnahme Absolut Anzahl der Tablets Anzahl der Laptops ANLAGE 3 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers, Stempel 6.4.5 Aufbewahrungssysteme vor nach der Investitionsmaßnahme Absolut Anzahl der Schränke Anzahl mobiler Aufbewahrungsmöglichkeiten (Wagen, Trolley) 6.4.6 Digitale Arbeitsgeräte für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung im Bereich der allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Bildung Geräte Anzahl vor Anzahl nach der Investitionsmaßnahme 6.4.7 Kurze Begründung zu den Einzelposten in 6.4.6 6.4.8 Erklärung zur Technologieoffenheit, Erweiterungs- und Anschlussfähigkeit Die zu erstellenden digitalen Netze und die zu beschaffenden digitalen Geräte sind technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite und länderübergreifende Systeme. ANLAGE 3 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ 6.5 Bestätigung des Antragstellers über die Sicherstellung von Wartung, Betrieb, IT- Support nach VV § 6 Absatz 3 oder Fö-RL Nr. 8 c) cc) 6.5.1 Level 1: Lösung von Standardproblemen, Problemannahme und qualifizierte Fehlermeldung Level 1 wird vor Ort sichergestellt durch: Personal des Landes Personal des Schulträgers Externe Dritte: Öffentliche Unternehmen Private Unternehmen Rahmenvertrag Einzelauftrag Sonstige: Finanzierung: Personalkosten (Finanzmittel des Landes) Personalkosten (eigene IT-Angestellte des Schulträgers) Sachkosten (Vertrag mit öffentlichen Dienstleistungsunternehmen) Sachkosten (Vertrag mit privaten Dienstleistungsunternehmen) Sonstiges: 6.5.2 Level 2: Lösung von nicht auf Level 1 gelösten Problemen, z. B. Systemwartung und –pflege, Administration, Fehlerbehebung Level 2 wird vor Ort sichergestellt durch: Personal des Schulträgers Externe Dritte: Öffentliche Unternehmen Private Unternehmen Rahmenvertrag Einzelauftrag Sonstige: Finanzierung: Personalkosten (eigene IT-Angestellte) Sachkosten (Vertrag mit öffentlichem Dienstleistungsunternehmen) Sachkosten (Vertrag mit privatem Dienstleistungsunternehmen) Investitionskosten (z. B. Austausch von Hardware) Sonstige: ANLAGE 3 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers, Stempel 6.5.3 Level 3: Lösung spezieller Probleme, die z. B. Eingriff in die Programme, Betriebssysteme, Komponentensteuerungen oder Datenbanken erfordern Level 3 wird vor Ort sichergestellt durch: Personal des Schulträgers Externe Dritte: Öffentliche Unternehmen Private Unternehmen Rahmenvertrag Einzelauftrag Sonstige: Finanzierung: Personalkosten (eigene Angestellte) Sachkosten (Vertrag mit öffentlichem Dienstleistungsunternehmen) Sachkosten (Vertrag mit privatem Dienstleistungsunternehmen) Investitionskosten (z. B. Softwareentwicklung) Sonstige: ANLAGE 3 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ 6.6 Formular zum technisch-pädagogischen Einsatzkonzept für die beantragten Fördergegenstände 6.6.1 Angaben zum Investitions- bzw. Schulstandort Name der Schule Name der Schulleiterin/des Schulleiters bzw. der Dienststellenleiterin/des Dienststellenleiters Name des Schulträgers 6.6.2 Angaben zur Schul- und Unterrichtsentwicklung Die Schule hat wesentliche Ziele im Bereich der medienbezogenen und digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung in den zuständigen Gremien (u. a. Fachkonferenzen, Gesamtkonferenz) unter Hinzuziehung des saarländischen Basiscurriculums „Medienbildung und informatische Bildung“ beraten. Das schulische Medienkonzept wurde in der Schulkonferenz beraten und beschlossen. Datum der Schulkonferenz und Beschlussfassung: Das technisch-pädagogische Einsatzkonzept berücksichtigt die einzelnen Fächer bzw. Lernfelder sowie die im Basiscurriculum „Medienbildung und informatische Bildung“ beschriebenen Kompetenzen. Dokumente zum Einsatzkonzept der Schule liegen vor. Sie können von der Schulaufsichtsbehörde ab dem nachstehenden Datum angefordert werden. Datum: 6.6.3 Kurze Beschreibung des technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts Das Medienkonzept wurde mit dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien abgestimmt. Das Medienkonzept wurde mit dem Schulträger abgestimmt und liegt diesem vor. Datum: Unterschrift der Schulleiterin/des Schulleiters bzw. der Dienststellenleiterin/des Dienststellenleiters, Schulstempel ANLAGE 3 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ 6.7 Formular zur Lehrerfortbildungsplanung 6.7.1 Angaben zum Investitions- bzw. Schulstandort Name der Schule Name der Schulleiterin/des Schulleiters bzw. der Dienststellenleiterin/des Dienststellenleiters Name des Schulträgers 6.7.2 Lehrerfortbildungsplanung Die Schule hat in Zusammenhang mit den beantragten Investitionsvorhaben die notwendigen medienpädagogischen und fachdidaktischen Fortbildungen unter Berücksichtigung des Basiscurriculums „Medienbildung und informatische Bildung“ in den zuständigen Gremien (u. a. Fachkonferenzen, Gesamtkonferenz) beraten. Die Lehrerfortbildungsplanung wurde in der Schulkonferenz beraten und beschlossen. Datum der Schulkonferenz und Beschlussfassung: Die Lehrerfortbildungsplanung berücksichtigt die einzelnen Fächer bzw. Lernfelder sowie die im Basiscurriculum „Medienbildung und informatische Bildung“ beschriebenen Kompetenzen sowie die Bedarfe der Lehrkräfte. Dokumente zur Lehrerfortbildungsplanung der Schule liegen vor. Sie können von der Schulaufsichtsbehörde ab dem nachstehenden Datum angefordert werden. Datum: 6.7.3 Exemplarische Nennung von geplanten Veranstaltungen Anzahl der Lehrkräfte im strukturellen Einsatz am Investitionsstandort: Art der Veranstaltung Thema Datum - Zeitraum Anzahl der teilnehmenden Lehrkräfte Datum: Unterschrift der Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Dienststellenleiterin/des Dienststellenleiters, Schulstempel ANLAGE 3 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ 6.8 Dem Antrag beigefügte Anlagen (Checkliste) Allgemeine Anlagen Investitionsplanung – Kosten- und Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben) inklusive Beginn und voraussichtlichem Ende der Investitionsmaßnahme – bezogen auf die in den Antrag einbezogene Schule (vgl. entsprechende Formulare und Muster auf http://www.digitale-bildung.saarland) Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung mit Bezug zum beantragten Fördergegenstand und Bestandsaufnahme der aktuellen Internetverbindung (vgl. 6.4 Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung) Bestätigung des Schulträgers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support (vgl. 6.5 Bestätigung des Antragstellers über die Sicherstellung von Wartung, Betrieb, IT-Support nach VV § 6 Absatz 3 oder Fö-RL Nr. 8 c) cc)) Anlagen zum Medienkonzept der Schule Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte (vgl. 6.6 Formular zum technisch-pädagogischen Einsatzkonzept) Lehrerfortbildungsplanung unter Berücksichtigung der Bedarfe der Lehrkräfte am jeweiligen Schulstandort (vgl. 6.7 Formular zur Lehrerfortbildungsplanung) Protokoll der Schulkonferenz mit Beschluss zum Medienkonzept der Schule Erklärungen Erklärung der Schulleiterin/des Schulleiters über eine erfolgte Beratung und Abstimmung mit dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien bzgl. des Medienkonzepts der Schule (vgl. 6.6 Formular zum technisch-pädagogischen Einsatzkonzept) Erklärung über Mittel aus anderen Fördermaßnahmen (siehe 5.3) Datenschutzerklärung nach DS-GVO und Erklärung über das Lizenzmanagement in Bezug auf Betriebssysteme und einzusetzender Software, auch soweit diese von der Förderung nicht umfasst sind Antrag bzw. Begründung vorzeitiger Maßnahmenbeginn (für Maßnahmen nach dem 01.01.2020) Weitere Anlagen ANLAGE 4a zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ Formular zum Mittelabruf nach Nummer 9 b) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ für kommunale Schulträger Ministerium für Bildung und Kultur Referat B8 Medienbildung und Digitalisierung von Schulen Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken PROJEKT‐NUMMER: 10‐0‐__‐___‐___‐____ DATUM: __.__.20__ ANTRAGSTERMIN: 15.03.20__ 15.06.20__ 15.09.20__ 15.12.20__ Zuwendungsempfänger: Name des kommunalen Schulträgers bzw. Antragstellers Ansprechpartner*in (Vorname, Name) Telefon E‐Mail‐Adresse Graue Felder werden durch Bewilligungsbehörde ausgefüllt! CONIFERE‐Nummer: _______ Zuwendungsbescheid vom: __.__.20__ Bewilligungszeitraum vom __.__.20__ bis __.__.20__ verlängert bis __.__.20__ Hiermit wird verbindlich zum nächstmöglichen Termin beantragt, aus den Mitteln des Investitionsprogramms „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ aufgrund des mir/uns erteilten Bewilligungsbescheides auszuzahlen: Bezeichnung: Betrag: Beleg(e) Nr(n). EUR Ct A Anerkannte zuwendungsfähige Ausgaben laut Zuwendungsbescheid: Abgleich CONIFERE Bereits tatsächlich entstandene zuwendungsfähige Ausgaben seit Maßnahmenbeginn bis zum vorangegangenen Mittelabruf: Abgleich CONIFERE Aufgrund vorangegangener Mittelabrufe bereits erhaltene Zahlungen seit Maßnahmenbeginn (gesamt): Abgleich CONIFERE Von Zahlungen entfallen auf mobile Endgeräte gem. Nr. 2 a) ff) der Förderrichtlinie „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“: Abgleich CONIFERE B Tatsächliche Ausgaben seit dem vorangegangenen Mittelabruf bis zum o.g. Tag der Antragstellung gem. Nummer 9 b) aa) der Förderrichtlinie „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“: Davon entfallen auf mobile Endgeräte gem. Nr. 2 a) ff) der Förderrichtlinie „DigtalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“: C Ausgaben aufgrund vereinbarter Zahlungsfristen bis zum auf den Antragstermin folgenden Antragstermin gem. Nummer 9 b) bb) der Förderrichtlinie „DigitalPakt Saarland (2019‐2024)“: Davon entfallen auf mobile Endgeräte gem. Nr. 2 a) ff) der Förderrichtlinie „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“: Eingangsstempel der Bewilligungsbehörde: ANLAGE 4a zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ Ausgaben in den Zeilen B und C sind durch das Beifügen geeigneter Nachweise in Fotokopie (!) zu belegen. Belege bitte den Zeilen zuordnen und fortlaufend nummerieren, z.B.: B1, B2, B3 … B10 bzw. C1, C2, C3 … C10 usw. Für bereits geleistete Zahlungen genügt ein Ausdruck der Kostenstelle. Die Auszahlung soll auf folgendes Konto erfolgen: IBAN: DE__ ____ ____ ____ ____ __ BIC: __________ Institut:_______________________ Ich versichere, dass der abgerufene Betrag innerhalb des Bewilligungszeitraumes und innerhalb der Mittelverwendungsfrist gemäß Nummer 9 b) bb) der Förderrichtlinie „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ anteilig mit den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln zur Begleichung zuwendungsfähiger Ausgaben beansprucht wird. Mir ist bekannt, dass die beantragte Teilzahlung mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB jährlich verzinst wird, falls die Teilzahlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zweckgebunden innerhalb des Bewilligungszeitraumes zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet wird oder aus sonstigen Gründen eine Bescheidaufhebung oder Unwirksamkeit eintritt (Nummer 8.7 VV zu § 44 LHO). Die Subventionserheblichkeit meiner Angaben und die Strafbarkeit falscher Angaben insbesondere gemäß §§ 263, 264 StGB sind mir bekannt. Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. , den __.__20__ (Ort) (rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel des Zuwendungsempfängers) Prüfung durch die Bewilligungsbehörde: Förderfähige Gesamtausgaben: EUR: ______,__ Davon bereits abgerufen: EUR: ______,__ Davon bereits verausgabt: EUR: ______,__ Kassenbestand: EUR: ______,__ Auszahlungsbetrag: EUR: ______,__ Davon Bundesmittel: EUR: ______,__ Davon Bundesmittel: EUR: ______,__ Davon Bundesmittel: EUR: ______,__ Davon Bundesmittel: EUR: ______,__ Davon Bundesmittel: EUR: ______,__ Davon Landesmittel: EUR: ______,__ Davon Landesmittel: EUR: ______,__ Davon Landesmittel: EUR: ______,__ Davon Landesmittel: EUR: ______,__ Davon Landesmittel: EUR: ______,__ Davon Mittel gem. § 16 Abs. 10 KFAG: EUR: ______,__ Davon Mittel gem. § 16 Abs. 10 KFAG: EUR: ______,__ Davon Mittel gem. § 16 Abs. 10 KFAG: EUR: ______,__ Davon Mittel gem. § 16 Abs. 10 KFAG: EUR: ______,__ Davon Mittel gem. § 16 Abs. 10 KFAG: EUR: ______,__ Mobile Endgeräte: Infrastrukturnachweis ist vorhanden seit __.__.20__ Für mobile Endgeräte abgerufen wurden: EUR: _____,__ Für mobile Endgeräte verausgabt wurden: EUR: ______,__ Auf mobile Endgeräte entfallender Bestand: EUR: ______,__ Für mobile Endgeräte gesperrter Betrag: EUR ______,__ CONIFERE‐Erfassung: Rechnerisch richtig: Saarbrücken, den __.__.20__ Sachlich richtig: Saarbrücken, den __.__.20__ Positive Kassenbestände (Guthaben) sind zu verzinsen, Nummer 9 b) letzter Absatz der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ und Nummer 8.7 VV zu § 44 LHO. ANLAGE 4b zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ Formular zum Mittelabruf nach Nummer 9 b) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ für private Schulträger Ministerium für Bildung und Kultur Referat B8 Medienbildung und Digitalisierung von Schulen Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken PROJEKT‐NUMMER: 10‐0‐__‐___‐___‐____ DATUM: __.__.20__ ANTRAGSTERMIN: 15.03.20__ 15.06.20__ 15.09.20__ 15.12.20__ Zuwendungsempfänger: Name des privaten Schulträgers bzw. Antragstellers Ansprechpartner*in (Vorname, Name) Telefon E‐Mail‐Adresse Graue Felder werden durch Bewilligungsbehörde ausgefüllt! CONIFERE‐Nummer: _______ Zuwendungsbescheid vom: __.__.20__ Bewilligungszeitraum vom __.__.20__ bis __.__.20__ verlängert bis __.__.20__ Hiermit wird verbindlich zum nächstmöglichen Termin beantragt, aus den Mitteln des Investitionsprogramms „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ aufgrund des mir/uns erteilten Bewilligungsbescheides auszuzahlen: Bezeichnung: Betrag: Beleg(e) Nr(n). EUR Ct A Anerkannte zuwendungsfähige Ausgaben laut Zuwendungsbescheid: Abgleich CONIFERE Bereits tatsächlich entstandene zuwendungsfähige Ausgaben seit Maßnahmenbeginn bis zum vorangegangenen Mittelabruf: Abgleich CONIFERE Aufgrund vorangegangener Mittelabrufe bereits erhaltene Zahlungen seit Maßnahmenbeginn (gesamt): Abgleich CONIFERE Von Zahlungen entfallen auf mobile Endgeräte gem. Nr. 2 a) ff) der Förderrichtlinie „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“: Abgleich CONIFERE B Tatsächliche Ausgaben seit dem vorangegangenen Mittelabruf bis zum o.g. Tag der Antragstellung gem. Nummer 9 b) aa) der Förderrichtlinie „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“: Davon entfallen auf mobile Endgeräte gem. Nr. 2 a) ff) der Förderrichtlinie „DigtalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“: C Ausgaben aufgrund vereinbarter Zahlungsfristen bis zum auf den Antragstermin folgenden Antragstermin gem. Nummer 9 b) bb) der Förderrichtlinie „DigitalPakt Saarland (2019‐2024)“: Davon entfallen auf mobile Endgeräte gem. Nr. 2 a) ff) der Förderrichtlinie „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“: Eingangsstempel der Bewilligungsbehörde: ANLAGE 4b zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ Ausgaben in den Zeilen B und C sind durch das Beifügen geeigneter Nachweise in Fotokopie (!) zu belegen. Belege bitte den Zeilen zuordnen und fortlaufend nummerieren, z.B.: B1, B2, B3 … B10 bzw. C1, C2, C3 … C10 usw. Die Auszahlung soll auf folgendes Konto erfolgen: IBAN: DE__ ____ ____ ____ ____ __ BIC: __________ Institut:_______________________ Ich versichere, dass der abgerufene Betrag innerhalb des Bewilligungszeitraumes und innerhalb der Mittelverwendungsfrist gemäß Nummer 9 b) bb) der Förderrichtlinie „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ anteilig mit den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln zur Begleichung zuwendungsfähiger Ausgaben beansprucht wird. Mir ist bekannt, dass die beantragte Teilzahlung mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB jährlich verzinst wird, falls die Teilzahlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zweckgebunden innerhalb des Bewilligungszeitraumes zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet wird oder aus sonstigen Gründen eine Bescheidaufhebung oder Unwirksamkeit eintritt (Nummer 8.7 VV zu § 44 LHO). Die Subventionserheblichkeit meiner Angaben und die Strafbarkeit falscher Angaben insbesondere gemäß §§ 263, 264 StGB sind mir bekannt. Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. , den __.__20__ (Ort) (rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel des Zuwendungsempfängers) Prüfung durch die Bewilligungsbehörde: Förderfähige Gesamtausgaben: EUR: ______,__ Davon bereits abgerufen: EUR: ______,__ Davon bereits verausgabt: EUR: ______,__ Kassenbestand: EUR: ______,__ Auszahlungsbetrag: EUR: ______,__ Davon Bundesmittel: EUR: ______,__ Davon Bundesmittel: EUR: ______,__ Davon Bundesmittel: EUR: ______,__ Davon Bundesmittel: EUR: ______,__ Davon Bundesmittel: EUR: ______,__ Davon Landesmittel: EUR: ______,__ Davon Landesmittel: EUR: ______,__ Davon Landesmittel: EUR: ______,__ Davon Landesmittel: EUR: ______,__ Davon Landesmittel: EUR: ______,__ Davon eigene Mittel des Antragstellers: EUR: ______,__ Davon eigene Mittel des Antragstellers: EUR: ______,__ Davon eigene Mittel des Antragstellers: EUR: ______,__ Davon eigene Mittel des Antragstellers: EUR: ______,__ Davon eigene Mittel des Antragstellers: EUR: ______,__ Mobile Endgeräte: Infrastrukturnachweis ist vorhanden seit __.__.20__ Für mobile Endgeräte abgerufen wurden: EUR: _____,__ Für mobile Endgeräte verausgabt wurden: EUR: ______,__ Auf mobile Endgeräte entfallender Bestand: EUR: ______,__ Für mobile Endgeräte gesperrter Betrag: EUR ______,__ CONIFERE‐Erfassung: Rechnerisch richtig: Saarbrücken, den __.__.20__ Sachlich richtig: Saarbrücken, den __.__.20__ Positive Kassenbestände (Guthaben) sind zu verzinsen, Nummer 9 b) letzter Absatz der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ und Nummer 8.7 VV zu § 44 LHO. ANLAGE 5 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ Verwendungsnachweis nach Nummer 9 f) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ Ministerium für Bildung und Kultur Referat B8 Medienbildung und Digitalisierung von Schulen Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken PROJEKT‐NUMMER: 10‐0‐__‐___‐___‐____ DATUM: __.__.20__ Zuwendungsempfänger*in: Name der Zuwendungsempfängerin bzw. des Zuwendungsempfängers Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Ansprechpartner*in Telefon E‐Mail‐Adresse Telefax Zweck der Zuwendung: Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ Höhe der bewilligten Zuwendung: ______,__ EUR In Anspruch genommener Betrag: ______,__ EUR Vorzeitiger Maßnahmebeginn: Zustimmung 1 wurde erteilt am: __.__.20__ Tag der Erteilung des ersten Auftrages: __.__.20__ Tag des Beginns der Auftragsausführung: __.__.20__ Eine Vorab‐Prüfung 2 durch die eigene Prüfeinrichtung des Zuwendungsempfängers hat stattgefunden am: __.__.20__ 1 Für Maßnahmen, die im Kalenderjahr 2019 nach dem 16. Mai begonnen wurden, gilt die Zustimmung gemäß Nummer 5 a) aa) der Förderrichtlinie als erteilt. In einem solchen Fall ist das Datum der Förderrichtlinie einzutragen. 2 Sollte keine Vorab‐Prüfung durch die eigene Prüfeinrichtung der Zuwendungsempfängerin bzw. des Zuwendungsempfängers. stattgefunden haben, ist dies in einer dem Verwendungsnachweis beizufügenden Anlage zu begründen. Eingangsstempel des Ministeriums für Bildung und Kultur: ANLAGE 5 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ Zahlenmäßiger Nachweis Gesamtausgaben der Investitionsmaßnahme: ______,__ EUR Davon Ausgaben für den Teil der Investitionsmaßnahme (ggf. selbstständiger Abschnitt eines Gesamtinvestitionsvorhabens), für den die Zuwendung bewilligt wurde: ______,__ EUR A. Einnahmen Art: Eigenanteil, Zuwendungen, Leistungen Dritter Laut Zuwendungsbescheid Laut Abrechnung EUR v.H. EUR v.H. Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers: Mittel des Bundes (Sondervermögen Digitale Infrastruktur): Mittel aus dem Haushalt des Saarlandes: Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich (§ 16 Abs. 10 KFAG): Leistungen Dritter: In früheren Vorhabenabschnitten vorgesehene/eingenommene Beträge: Insgesamt: B. Ausgaben Ausgabengliederung Laut Zuwendungsbescheid nach Maßgabe des vorgelegten Finanzierungsplans Laut Abrechnung Insgesamt davon zuwen‐ dungsfähig Insgesamt davon zuwen‐ dungsfähig EUR EUR EUR EUR Aufbau, Erweiterung und Verbesserung der digitalen Vernetzung: Schulserver, zur Einbindung von Geräten in pädagogische Netzwerke: Schulisches WLAN in Unterrichtsräumen und Lehrerzimmern: Digitale Arbeitsgeräte, Arbeitsplatzrech‐ner, assistive Technologien: Schulgebundene mobile Endgeräte ggf. mit Zubehör (Laptops, Tablets etc.): Investive Begleitmaßnahmen (z.B. Bera‐ tungskosten, Lizenzkosten etc.) Bauliche Maßnahmen i.S. von Nummer 2 b) ee) der Förderrichtlinie: Summe: In früheren Abschnitten des Investitionsvorhabens bereits geleistete Angaben: Insgesamt: ANLAGE 5 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ C. Ausgabenbelegliste Beleg‐Nr./Ursachenkonto: Tag der Ausgabe: Empfänger und Grund der Zahlung: Betrag in EUR: Summe der Ausgaben: ANLAGE 5 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ D. Sachbericht Eingehende Darstellung der Durchführung der Investitionsmaßnahme, der Durchführungszeiten etc. ggf. gesondertes Blatt. ANLAGE 5 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ E. Erklärung des Zuwendungsempfängers/der Zuwendungsempfängerin Es wird erklärt, dass ‐ die in den vorgelegten Unterlagen enthaltenen Angaben mit dem Schulstandort übereinstimmen, ‐ die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt, die Bedingungen und Auflagen des Zuwendungsbescheides eingehalten wurden und die Angaben über die Maßnahme, ihre Ausgaben und die Finanzierung vollständig, wahrheitsgetreu und belegt sind, ‐ die vergaberechtlichen Vorgaben beachtet und eingehalten wurden, ‐ die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Ausgaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, ‐ die Zuwendung unter Berücksichtigung der IT‐Basisinvestitionen „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ (Anlage 1 zur Förderrichtlinie vom 7. Oktober 2019) innerhalb des Bewilligungszeitraumes zweckentsprechend verwendet wurde und die vorgelegten Rechnungen bezahlt wurden, ‐ das Ergebnis der Prüfung nach Nr. 7.2 der ANBest‐P‐GK zu § 44 LHO beigefügt ist. , den __.__.20__ Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel der Zuwendungsempfängerin bzw. des Zuwendungs‐ empfängers ANLAGE 5 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ Bericht zur Erfolgskontrolle nach Nummer 11a VV zu § 44 LHO im Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ Förderjahr 20__ PROJEKT‐NUMMER: 10‐0‐__‐___‐___‐____ Zuwendungsempfänger*in: Name der Zuwendungsempfängerin bzw. des Zuwendungsempfängers Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Ansprechpartner*in Telefon E‐Mail‐Adresse Telefax Schulstandort: Name der Schule Straße Hausnummer Postleitzahl Ort ANLAGE 5 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ Kurzbeschreibung der Maßnahme(n) Zielerreichungskontrolle Soll‐Ist‐Vergleich des Planungsziels und des tatsächlich Erreichten: Wurden mit der Zuwendung die angestrebten Ziele bzw. der zu erreichende Zweck vollständig oder teilweise erreicht? ANLAGE 5 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ Wirkungs‐ und Wirksamkeitskontrolle Was hat die Förderung bewirkt, z.B. unmittelbar oder mittelbar kausale Auswirkungen? Wirtschaftlichkeitskontrolle Wurden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Mittelverwendung beachtet? Stehen die erreichten Ziele in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgewendeten Mitteln? Wurden nur Ausgaben geleistet, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks notwendig waren? ANLAGE 5 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ Im Anschluss an das Förderjahr geplante Maßnahme(n) Sonstige Anmerkungen z.B. Abweichungen von der Zeit‐ und Investitionsplanung etc. , den __.__.20__ Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel der Zuwendungsempfängerin bzw. des Zuwendungs‐ empfängers ANLAGE 5 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019‐2024)“ Erläuterungen Sachbericht Der Sachbericht dient der inhaltlichen Beurteilung des Projektes und ist formlos einzureichen. Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendungsmittel sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen. Die Ergebnisse sind der eingereichten, verbindlichen Zielvereinbarung gegenüberzustellen, die Zielerreichung ist darzustellen. Insbesondere sollte der Sachbericht nachstehende Angaben enthalten: Konnte die Zielgruppe des Projekts erreicht werden oder gelang das nur teilweise? Beschreibung der Projektaktivität (was ist wann mit dem Projekt passiert?) Schwierigkeiten und Hindernisse im Projektverlauf: Was hat bzw. was hat nicht reibungslos funktioniert? Änderungen gegenüber dem Antrag, dies können sowohl inhaltliche als auch organisatorische Änderungen sein sowie wesentliche Änderungen der Kosten und zwar nicht nur im Hinblick auf die Gesamtkosten sondern auch für einzelne Positionen. Die Änderungen sind entsprechend zu begründen. Angaben über Nachhaltigkeit (ist etwas aus dem Projekt entstanden, das auch nach der Förderung fortgeführt wird?) Erfolgskontrolle Bei allen Zuwendungen ist gemäß Nummer 11a der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushalts‐ ordnung (LHO) eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Grundlage ist der erstellte Sachbericht bzw. auch eine Vor‐Ort‐Inaugenscheinnahme. Die Erfolgskontrolle ist die nachträgliche Überprüfung, ob der gewünschte Erfolg eines Programms auch tatsächlich herbeigeführt werden konnte. Insbesondere soll sie Informationen über folgende Aspekte liefern: Zielerreichungskontrolle (Soll‐Ist‐Vergleich): Wurde das Ziel des Programms vollständig erreicht bzw. nur teilweise? Wirkungs‐ bzw. Wirksamkeitskontrolle: Was hat die Förderung bewirkt (Kausalität)? Wirtschaftlichkeitskontrolle: Wurden die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet? Den Bewilligungsstellen, Prüfbehörden und ihren Beauftragten sind hierfür jederzeit die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen bzw. Termine zur Inaugenscheinnahme vor Ort zu ermöglichen.