Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturFörderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2021-04-09

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

112 Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ Vom 17. März 2021 Präambel Anknüpfend an die Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 12. Oktober 2016 (abrufbar unter https://www.bmbf.de/files/Bildungsoffensive_fuer_die_digitale_Wissensgesellschaft.pdf) sowie an die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ vom 8. Dezember 2016 in der Fassung vom 7. Dezember 2017 (abrufbar unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2018/Strategie_Bildung_in_ der_digitalen_Welt_idF._vom_07.12.2017.pdf) haben die Bundesrepublik Deutschland und die Länder die Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ vom 16. Mai 2019 (BAnz AT 14.06.2019 B2) geschlossen. Unter besonderer Beachtung der in dieser Verwaltungsvereinbarung niedergelegten Grundsätze, insbesondere im Hinblick auf die gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 1 der Vereinbarung für regionale und landesweite Investitionsmaßnahmen vorzusehenden Förderungen, regelt das Saarland mit dieser Förderrichtlinie die Förderung regional und landesweit wirkender Bildungsinfrastrukturvorhaben. Nicht von dieser Förderrichtlinie erfasst werden länderübergreifende Bildungsinfrastrukturvorhaben. 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Land gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, insbesondere der durch den DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zur Verfügung stehenden Mittel, nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie gemäß § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV-LHO) Schulträgern sowie Trägern der Einrichtungen der Lehrerbildung der zweiten und dritten Phase Zuwendungen beziehungsweise Zuweisungen für die Etablierung lernförderlicher und belastbarer, interoperabler technischer Infrastrukturen und von Lehr-Lern-Infrastrukturen sowie für die Verbesserung und Optimierung bereits vorhandener Strukturen. Für Leistungen an Organisationseinheiten des Landes gelten die Regelungen von § 23 LHO entsprechend. Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. 2. Gegenstand der Förderung Soweit von Schulen unmittelbar nutzbar sowie technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite oder länderübergreifende Systeme, sind folgende Investitionsmaßnahmen einschließlich Planung, Beschaffung, Entwicklung, Aufbau und Inbetriebnahme, bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation, mit Ausnahme der Beschaffung von Smartphones förderfähig: a) Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern einschließlich Strukturen für die professionelle Administration und Wartung von mobilen Endgeräten der Schulträger im Rahmen von Systemen zur Bereitstellung mobiler Endgeräte; b) Aufbau und Weiterentwicklung digitaler LehrLern-Infrastrukturen, soweit diese im Vergleich zu bestehenden Angeboten pädagogische oder funktionale Vorteile bieten; an Einrichtungen der Lehrerbildung gehören zu solchen LehrLern-Infrastrukturen insbesondere Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Landesserver, Cloud-Angebote, einschließlich Dateninfrastrukturen, WLAN sowie Anzeige- und Interaktionsgeräte; c) Systeme, Werkzeuge und Dienste, die dem Ziel dienen, bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbeizuführen, die ServiceQualität bestehender Angebote zu steigern oder die Interoperabilität bestehender oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern. 3. Ziele und Indikatoren Ziel der Förderung ist die Herstellung und soweit bereits vorhanden die Verbesserung verlässlich leistungsfähiger digitaler Bildungsumgebungen, die eine datenschutzkonforme und rechtssichere digitale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Umfeld ermöglichen. Dies umfasst auch die Herstellung und Verbesserung von Bildungsumgebungen, die dabei helfen, digitale Bildungsmedien, die fachlich hochwertig und mit den notwendigen urheberrechtlichen Lizenzen versehen sind, systematisch über entsprechende Portale recherchierbar und einsetzbar vorzuhalten. Ferner dient die Förderung der nachhaltigen Qualifizierung und Unterstützung von Lehrkräften bei der Integration digitaler Medien in Lehr- und Lernprozesse. 4. Zuwendungsempfänger Antragsteller für regionale Investitionsmaßnahmen kann nur ein Zusammenschluss von Schulträgern sein. Antragsteller für Investitionsvorhaben, die schulischen Zwecken gemäß landesweiter Schulentwicklungsziele dienen (landesweite Investitionsvorhaben), kann das Landesinstitut für Pädagogik und Medien für das Saarland sein. Bewilligungen können gewährt werden an: a) die Landkreise Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarlouis, St. Wendel, Saarpfalz-Kreis und den Regionalverband Saarbrücken sowie die saarländischen Städte und Gemeinden, b) freie Träger von privaten Ersatzschulen im Sinne des Privatschulgesetzes vom 30. Januar 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985 (Amtsbl. S. 610), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 529), in der jeweils geltenden Fassung. c) Dem Saarland können Zuweisungen gewährt werden. Für Investitionen in Pflegeschulen gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 9 des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018), in der jeweils geltenden Fassung bleibt im Hinblick auf die von den Trägern zu erfüllende „Sonderaufgabe digitale Pflegeberufeausbildung“ die Stellung eines Antrages auf Gewährung einer Zuweisung dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Rahmen des landesweiten Investitionsvorhabens „Digitale Pflegeschule Saarland (2019 – 2024)“ vorbehalten. 5. Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungen oder Zuweisungen können grundsätzlich nur auf Antrag gewährt werden. Kommunale Schulträger sowie freie Träger privater Ersatzschulen stellen jeweils gemeinsame Anträge unter Benennung eines der am Antrag beteiligten Antragsberechtigten als projektleitende Stelle. a) Zeitraum der Förderung aa) Eine Förderung kann nur für Maßnahmen gewährt werden, mit denen nicht vor dem 17. Mai 2019 begonnen wurde, bei denen eine vollständige Abnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung gesichert erscheint und die bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sind. bb) Abweichend von Nummer 1.3 der VV zu § 44 LHO beziehungsweise Nummer 1.2 c) VV-P-GK zu § 44 LHO können Investitionsvorhaben nach dieser Förderrichtlinie auch dann gefördert werden, wenn mit ihnen vor Bewilligung der Förderung begonnen wurde, soweit die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt wurde. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann auf Antrag erteilt werden. In dem Antrag ist anzugeben, aus welchen Gründen ein Zuwarten bis zum Zugang des Zuwendungsbescheides nicht zumutbar ist. Für Maßnahmen, mit denen vor dem 15. August 2020 begonnen wurde, gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn als erteilt. Aus der Erteilung der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann nicht auf eine Förderung geschlossen werden, das heißt, es wird kein Anspruch auf Förderung begründet. Das Risiko der Förderfähigkeit und der Anerkennung der im betreffenden Antrag angegebenen Kosten tragen auch im Falle der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn allein die Antragsteller. cc) Eine Maßnahme beginnt mit dem Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages mit Ausnahme von Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb im Falle von Baumaßnahmen. b) Teilmaßnahme innerhalb umfassender Investitionsvorhaben Wird Förderung für eine Einzel- beziehungsweise Teilmaßnahme innerhalb eines umfassenden Investitionsvorhabens beantragt, ist zu erklären, dass es sich bei den Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wird, um einen selbstständigen, noch nicht abgeschlossenen c) Bauliche Maßnahmen Sind bauliche Maßnahmen außerhalb der Gebäudeinstandhaltung als investive Begleitmaßnahmen zur Durchführung einer beantragten Maßnahme nach Nummer 2 Buchstaben a bis c unvermeidbar, können Aufwendungen nur dann als förderfähige Kosten berücksichtigt werden, wenn die Antragstellerinnen oder Antragsteller Eigentümer oder Erbbauberechtigte oder auf vertraglicher Grundlage zur Durchführung der betreffenden Maßnahme berechtigt sind und die Nutzung der zu beschaffenden oder herzustellenden digitalen Bildungsinfrastrukturen über den gesamten Zeitraum der Bindungsfrist sichergestellt ist. Pflegeschulen gelten nicht als Dritte im Sinne von Nummer 7 Buchstabe b Satz 1. d) Bestimmungen zu anderen Förderungen und Investitionsprogrammen Eine Förderung nach dieser Förderrichtlinie kommt nur in Betracht, wenn die Maßnahme, für die Förderung beantragt wird, nicht bereits durch ein anderes Investitionsprogramm gefördert worden ist oder wird. Dies gilt insbesondere für Fördermaßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und nach der Bundesförderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland sowie nach der Förderrichtlinie des Ministeriums für Bildung und Kultur über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Berufsbildungszentren im Saarland im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ vom 4. Juni 2018 (Amtsbl. I S. 346). Eine Doppelförderung ist unzulässig. Die Antragsteller haben anzugeben, ob und gegebenenfalls wofür einander ergänzende Fördermaßnahmen beantragt oder gewährt wurden. e) Leistungsfähigkeit der Zuwendungsempfänger Zuwendungen für Investitionen dürfen kommunalen Gebietskörperschaften in der Regel nur gewährt werden, sofern diese in der Lage sind, die Folgekosten der Investition ohne Gefahr für ihre dauernde Leistungsfähigkeit aufzubringen. Von einem Nachweis hierüber kann bei Fördermaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 ausnahmsweise abgesehen werden, weil es sich um eine Investition handelt, deren zeitlich befristete Förderung auf einem Bundesgesetz im Sinne des Artikels 104c Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes beruht. Eine Einreichung des Förderantrages über die Kommunalaufsichtsbehörde ist daher entbehrlich. f) Besondere Bestimmungen für Zuweisungen an das Saarland Für Zuweisungen an das Saarland gelten die Buchstaben a bis d entsprechend mit der Maßgabe, dass für Investitionsvorhaben, die schulischen Zwecken gemäß landesweiter Schulentwicklungsziele dienen, der Antrag durch das Landesinstitut für Pädagogik und Medien oder eine oberste Landesbehörde für das Saarland ohne Beteiligung eines weiteren Schulträgers gestellt wird. 6. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung a) Förderbudgets Im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie können Gesamtkosten in Höhe von 3 338 805 Euro als förderfähig anerkannt werden. Als förderfähig anerkannt werden Gesamtkosten bis zu einem Betrag von aa) 1 532 512 Euro im Rahmen von Investitionen durch einen Zusammenschluss von kommunalen Schulträgern (Antragsteller gemäß Nummer 4 Buchstabe a), bb) 136 891 Euro im Rahmen von Investitionen durch einen Zusammenschluss von privaten Trägern von Ersatzschulen im Sinne des Privatschulgesetzes (Antragsteller gemäß Nummer 4 Buchstabe b), cc) 1 213 587 Euro im Rahmen von Investitionen durch das Saarland im landesweiten Investitionsvorhaben „Digitale Pflegeschule Saarland (2019 – 2024)“, dd) 455 815 Euro im Rahmen von Investitionen durch das Saarland in Vorhaben, die landesweiten Schulentwicklungszielen betreffend allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie in Einrichtungen der Lehreraus- und -weiterbildung dienen. Die Bindungsfrist an die vorgenannten Förderbudgets endet am 16. Mai 2022. Nach diesem Zeitraum nicht durch Bewilligungen gebundene oder durch Mittelabruf verwendete Fördermittel können durch die Bewilligungsbehörde in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zugunsten anderer oben aufgeführter Antragsberechtigter umverteilt werden, soweit bei diesen ein ihr Budget übersteigender Mittelbedarf besteht. b) Zuwendungsart Eine Zuwendung wird im Wege der Projektförderung gewährt. c) Finanzierungsart Die Förderung erfolgt als Teilfinanzierung im Wege einer Anteilsfinanzierung. d) Form der Zuwendung Die Zuwendung an Antragsteller im Sinne von Nummer 4 Buchstaben a bis c erfolgt als Zuschuss zu den anerkennungsfähigen Investitionskosten. Eine Bewilligung an das Saarland erfolgt als Zuweisung in den betreffenden Haushaltstitel. e) Bemessungsgrundlage aa) Förderfähig sind die Aufwendungen der Antragsteller für Investitionsmaßnahmen gemäß Nummer 2 Buchstaben a bis c. Nicht zu den in diesem Sinne förderfähigen Kosten gehören die Kosten der laufenden Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten) sowie Kosten für Betrieb, Wartung und IT-Support der nach dieser Richtlinie geförderten Gegenstände. bb) Aufwendungen für investive Begleitmaßnahmen sind dann förderfähig, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit den oben unter Nummer 2 Buchstaben a bis c genannten Investitionsmaßnahmen besteht. Dazu zählen auch projektvorbereitende und projektbegleitende Beratungsleistungen externer Dienstleister, die einer möglichst wirtschaftlichen Umsetzung und Nutzung dienen mit Ausnahme der Aufwände für die Erstellung der Medienkonzepte von Schulen. cc) Kosten für bauliche Maßnahmen im Sinne von Nummer 5 Buchstabe c dürfen einen Anteil von höchstens 20 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. dd) Von den anerkennungsfähigen Gesamtkosten können höchstens bis zu 90 Prozent aus Mitteln des Sondervermögens Digitale Infrastruktur des Bundes gefördert werden. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass mit dem Antrag ein Nachweis darüber erbracht wird, dass mindestens 10 Prozent der anerkennungsfähigen Gesamtkosten als Eigenanteil aufgebracht werden und die Finanzierung des Gesamtvorhabens gesichert ist. Der Eigenanteil kann auch ganz oder teilweise dadurch aufgebracht werden, dass Mittel privater Dritter zur Verfügung gestellt werden und dem Antrag ein entsprechender Nachweis beigefügt ist. Soweit ein Antrag durch kommunale Schulträger gestellt wird, kann der zu erbringende Eigenanteil ferner dadurch nachgewiesen werden, dass eine Zuwendung aus dem Ausgleichsstock gemäß § 16 Absatz 10 Kommunalfinanzausgleichsgesetz vom 12. Juli 1983 (Amtsbl. S. 462), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Februar 2020 (Amtsbl. I S. 208), in der jeweils geltenden Fassung zugesagt oder erfolgt ist. Eine Zuweisung von Fördermitteln an das Saarland kommt nur in Betracht, wenn der betreffende Haushaltstitel einen Betrag ausweist, der den Eigenanteil enthält, oder der Eigenanteil ganz oder teilweise durch Mittel privater Dritter aufgebracht wird, die die Gesamtfinanzierung des Investitionsvorhabens gesichert erscheinen lassen, und dem Antrag ein entsprechender Nachweis beigefügt ist. 7. Sonstige Bestimmungen a) Zusätzlichkeit der Finanzhilfe Eine Förderung wird nur für zusätzliche Investitionsmaßnahmen gewährt. Die Zusätzlichkeit ist bei solchen Investitionsvorhaben gegeben, deren Finanzierung nicht bereits auf anderer Rechtsgrundlage wie beispielsweise gesetzlicher Förderung, kostendeckend zu erhebenden Gebühren, Beiträgen oder Zuschlägen, einem beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan einer antragsbeteiligten Gebietskörperschaft als Schulträger oder einem Wirtschaftsplan oder Ähnlichem eines sonstigen Zuwendungsempfängers gesichert ist. b) Weiterleitungs- und Kofinanzierungsverbot Die Weiterleitung der gewährten Finanzhilfe an Dritte ist ausgeschlossen. Eigenanteile dürfen nicht durch EU-Mittel ersetzt und Bundesmittel nicht zur Kofinanzierung von durch EU-Mittel geförderten Programmen genutzt werden. c) Bindungsfrist Die längerfristige Nutzung der herzustellenden oder zu verbessernden Infrastrukturen muss gesichert sein; es gilt eine Bindungsfrist von fünf Jahren. Die absehbaren demografischen Entwicklungen sind zu berücksichtigen (Nachhaltigkeit). d) Hinweispflicht Die Empfänger von Finanzhilfen haben in angemessener Weise auf die Förderung der Investitionsmaßnahme aus Mitteln des DigitalPakt Schule hinzuweisen, zum Beispiel auf Baustellenschildern, Aushängen, Geräteplaketten oder Ähnlichem. Die beschafften Gegenstände sind in geeigneter Weise zu inventarisieren, sodass ihre Beschaffung im Zusammenhang mit dem „DigitalPakt Schule Saarland“ jeweils erkennbar gemacht werden kann. 8. Verfahren a) Antragsverfahren Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des Antragsvordrucks sowie der diesem beizufügenden Anlagen. Ein Antrag besteht aus: aa) Grunddatenblatt zur Erfassung des Vorhabens und des als projektleitende Stelle benannten Antragstellers, bb) Personendatenblatt zur Erfassung der weiteren projektbeteiligten Antragsteller (je weiterem Antragsteller ist ein Personendatenblatt auszufüllen und einzureichen), cc) Beschreibung des Investitionsvorhabens einschließlich Auflistung der von dem Investitionsvorhaben (mit)versorgten Schulen nach Schulform und Standorten; bei Anträgen auf Förderung von Vorhaben nach Nummer 2 Buchstabe b zusätzlich eine Darlegung der pädagogischen oder funktionalen Vorteile gegenüber bestehenden Angeboten und Infrastrukturen, im Falle von landesweiten Vorhaben zusätzlich die strukturbildenden Wirkungen der Investitionsmaßnahme in einem Gesamtumfang von nicht mehr als 15 000 Zeichen, dd) Nachweis des Vorliegens der erforderlichen schulspezifischen Medienkonzepte aller in den Antrag einbezogenen Schulen mit den Bestandteilen: • technisch-pädagogisches Einsatzkonzept, • Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung, • Lehrerfortbildungsplanung unter Berücksichtigung der Bedarfe der Lehrkräfte am jeweiligen Schulstandort; und Nachweis des Vorliegens eines Beschlusses der Schulkonferenz nebst Erklärung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine erfolgte Beratung und Abstimmung des Medienkonzepts mit dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien; der Nachweis kann dadurch erbracht werden, dass für alle von den im Rahmen der Investitionsmaßnahme zu beschaffenden oder herzustellenden Infrastrukturen (mit) versorgten Schulen die jeweilige Projektnummer mitgeteilt wird, unter der den betreffenden Schulen bereits eine Förderung aus Mitteln des DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024) gewährt wird und deshalb bereits das Medienkonzept vorgelegt wurde; abweichend hiervon obliegt die fachliche Prüfung des schulspezifischen Medienkonzepts einer Pflegeschule im Rahmen des landesweiten Investitionsvorhabens „Digitale Pflegeschule Saarland (2019 – 2024)“ dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, das auch eine dem Beschluss der Schulkonferenz entsprechende Beschlusslage seitens der in den Antrag einbezogenen Pflegeschule sowie die Abstimmung mit der von ihm mit der Beratung bei der Erstellung des Medienkonzepts beauftragten Stelle bestätigt; bei Anträgen für landesweite Investitionsvorhaben, die sich an Schulen mehrerer Schulformen richten und die Schulen verschiedener Schulformen zur Nutzung offen stehen, kann der Nachweis des Vorliegens von schulspezifischen Medienkonzepten aller in den Antrag einbezogener Schulen entfallen, ee) Investitionsplanung in Form von Kostenund Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben) einschließlich Zeitpunkt des Maßnahmenbeginns und des voraussichtlichen Maßnahmenendes und einschließlich Aufteilung der Kosten auf die jeweiligen Antragsteller, ff) Erklärung über die Beantragung und den Erhalt von Fördermitteln aus anderen Fördermaßnahmen beziehungsweise gesetzlicher Förderung, gg) Erklärung über die Technologieoffenheit, die Erweiterungs- und Anschlussfähigkeit der zu beschaffenden oder herzustellenden Infrastrukturen an regionale, landesweite und länderübergreifende Systeme, hh) Datenschutzerklärung gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung und Erklärung über das Lizenzmanagement in Bezug auf Betriebssysteme und einzusetzende Software, auch soweit diese von der Förderung nicht umfasst sind, ii) bei Anträgen gemäß Nummer 4 Buchstaben a und b Antragsberechtigter zusätzlich eine Kooperationsvereinbarung zwischen allen am Antrag beteiligten Antragsberechtigten mit einer Mindestlaufzeit über den Zeitraum der Bindungsfrist gemäß Nummer 7 Buchstabe c, einschließlich einer Beschreibung der zwischen den projektbeteiligten Antragstellerinnen und Antragstellern vorgesehenen Aufgabenteilung, jj) Bestätigung über ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support in Form der Anlage 2. b) Bewilligungsverfahren aa) Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D 3, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken. bb) Gehen Förderanträge ein, deren Gesamtantragsvolumen die zur Verfügung stehenden Fördermittel im jeweiligen Förderbudget gemäß Nummer 6 Buchstabe a übersteigt, erfolgt die Bewilligung von Zuwendungen und Zuweisungen auf der Grundlage der Reihenfolge des Antragseingangs und bei mehreren gleichzeitig eingegangenen Anträgen soweit erforderlich im Rahmen eines Auswahlverfahrens der bei der Bewilligungsbehörde eingegangenen, vollständigen Anträge. Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien, die wie folgt gewichtet werden: • Zahl der von dem im Antrag beschriebenen Vorhaben begünstigten Schülerinnen und Schüler in Bezug auf die Nutzbarkeit der zu beschaffenden oder herzustellenden Infrastrukturen (30 Prozent), • Zahl der von dem im Antrag beschriebenen Vorhaben begünstigten Schulstandorte in Bezug auf die Nutzbarkeit der zu beschaffenden oder herzustellenden Infrastrukturen (30 Prozent), • Zahl der von dem im Antrag beschriebenen Vorhaben begünstigten Lehrkräfte in Bezug auf die Nutzbarkeit der zu beschaffenden oder herzustellenden Infrastrukturen (15 Prozent), • Nachhaltigkeit der Investitionsmaßnahme nach der Bestimmung der Laufzeit des Vorhabens unter Berücksichtigung des über die Bindungsfrist hinausgehenden Zeitraums (15 Prozent). c) Anforderungs- und Auszahlungsverfahren Für die Anforderung und die Auszahlung von Zuwendungen und Zuweisungen gelten die Bestimmungen in Nummer 7 VV/VV-P-GK zu § 44 LHO. Die Frist zur Einreichung der Auszahlungsanforderung bestimmt sich nach Nummer 1.5 ANBest-P beziehungsweise Nummer 1.5 ANBest-P-GK. Auszahlungen stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung der Verwendung, insbesondere auch gemäß Nummer 7 ANBestP beziehungsweise Nummer 7 ANBest-P-GK. d) Verwendungsnachweisverfahren aa) Die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung oder der Zuweisung ist spätestens sechs Monate nach Beendigung des Bewilligungszeitraums der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. bb) Der Verwendungsnachweis im Sinne von Nummer 10 VV/VV-P-GK zu § 44 LHO besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über alle mit dem Zuwendungszweck beziehungsweise dem Zuweisungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben. Dieser Nachweis ist unter Beachtung der Nummern 6.2 bis 6.5 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) beziehungsweise der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-P-GK) zu § 44 LHO sowie der Nummern 3.1 und 3.2 der Besonderen Baufachlichen Nebenbestimmungen (BNBest-Bau) beziehungsweise der Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBestBau) zu § 44 LHO zu führen. Unterhalten die Zuwendungsempfänger eine eigene Prüfeinrichtung, so sind von dieser der Verwendungsnachweis vorab zu prüfen und die Prüfung unter Angabe ihres Ergebnisses zu bescheinigen. cc) Erstreckt sich eine Investitionsmaßnahme über mehrere Haushaltsjahre, so ist innerhalb von vier Monaten nach Ablauf eines jeden Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge der Bewilligungsbehörde ein Zwischennachweis in der Form eines Verwendungsnachweises vorzulegen. dd) Unterbleibt die Vorlage des Verwendungsnachweises zu dem festgelegten Termin, so erlischt der Zuwendungsbescheid in allen seinen Rechtswirkungen, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder Mahnung bedarf; bei einem bereits ausgezahlten Zuschuss entsteht mit Wegfall des Zuwendungsbescheides ein Erstattungsanspruch. Der ausgezahlte Zuschuss ist grundsätzlich ab dem Entstehen des Erstattungsanspruchs zu verzinsen. e) Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Finanzhilfe sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides beziehungsweise des Zuweisungsschreibens und die Rückforderung der gewährten Zuwendung oder Zuweisung gelten die VV/VV-P-GK zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind. Die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes gemäß § 93 der Bundeshaushaltsordnung, des Landesrechnungshofes gemäß § 93 LHO und des Ministeriums für Bildung und Kultur bleiben unberührt. Durch die genannten Stellen kann eine Prüfung auch vor Ort vorgenommen werden. 9. Inkrafttreten Die Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Saarbrücken, den 17. März 2021 Die Ministerin für Bildung und Kultur Streichert-Clivot ANLAGE 1 Antrag auf Gewährung einer Projektförderung aus Mitteln des Investitionsprogramms „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ Eingangsstempel Ministerium für Bildung und Kultur Referat D3 Haushalts- und Rechtsangelegenheiten, Schulstatistik Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken 1 1.. G Grru un nd dd da atteen nb blla atttt Der Antrag wird gestellt durch: ☐ öffentliche Schulträger ☐ private Schulträger ☐ oberste Landesbehörde ☐ Landesinstitut für Pädagogik und Medien Projektname/Projektbezeichnung: A An nggaab been n zzu urr P Prro ojjeekkttlleeiittu un ngg Name oder Bezeichnung der projektleitenden Antragstellerin oder des projektleitenden Antragstellers: Straße: Hausnummer: Postleitzahl: Ort: Vertretungsberechtigte/r Ansprechpartner/in Name, Vorname: Telefonnummer: Telefax-Nummer: +49 (0) +49 (0) E-Mail-Adresse: @ Projektleitende/r Antragsteller/in ist zum Vorsteuerabzug ☐ berechtigt ☐ nicht berechtigt. HINWEIS: Im Falle der Beantragung von Förderung zur Durchführung Investitionsvorhaben durch einen Zusammenschluss mehrerer Antragsberechtigter ist die Vorlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen allen am Antrag beteiligten Antragsberechtigten mit einer Mindestlaufzeit über den Zeitraum der Bindungsfrist gemäß Nummer 7 Buchstabe c der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ einschließlich der zwischen den Projektbeteiligten vorgesehenen Aufgabenteilung als Anlage zu diesem Antrag erforderlich. ANLAGE 1 2 2.. P Peerrsso on neen nd da atteen nb blla atttt Im Falle einer Antragstellung durch mehrere gemäß Nummer 4 der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ Antragsberechtigte, ist für jede weitere projektbeteiligte Antragstellerin und jeden weiteren projektbeteiligten Antragsteller ein eigenes Personendatenblatt mit dem Antrag einzureichen, Nummer 8 Buchstabe a) bb) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“. Hierzu ist das Formular vor der Vornahme von Eintragungen in der benötigten Anzahl auszudrucken oder zu vervielfältigen. Name oder Bezeichnung der weiteren projektbeteiligten Antragstellerin oder des weiteren projektbeteiligten Antragstellers: Straße: Hausnummer: Postleitzahl: Ort: Vertretungsberechtigte/r Ansprechpartner/in Name, Vorname: Telefonnummer: Telefax-Nummer: +49 (0) +49 (0) E-Mail-Adresse: @ Weitere/r Antragsteller/in ist zum Vorsteuerabzug ☐ berechtigt ☐ nicht berechtigt. HINWEIS: Im Falle der Beantragung von Förderung zur Durchführung Investitionsvorhaben durch einen Zusammenschluss mehrerer Antragsberechtigter ist die Vorlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen allen am Antrag beteiligten Antragsberechtigten mit einer Mindestlaufzeit über den Zeitraum der Bindungsfrist gemäß Nummer 7 Buchstabe c der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ einschließlich der zwischen den Projektbeteiligten vorgesehenen Aufgabenteilung als Anlage zu diesem Antrag erforderlich. ANLAGE 1 3 3.. B Beesscch hrreeiib bu un ng g d deess IIn nvveessttiittiio on nssvvo orrh ha ab been nss 3 3..1 1 IIn nvveessttiittiio on nssssttaan nd do orrtt//ee Durch das Vorhaben werden gemäß Nummer 8 Buchstabe a) dd) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ folgende Schulstandorte (mit-)versorgt: Name oder Bezeichnung der Schule: Postleitzahl: Ort: , , . Für den Standort wurde ☐ein Medienkonzept gemäß Nummer 8 Buchstabe c) bb) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019-2024)“ erstellt und bildet die Grundlage einer Bewilligung in diesem Programm. Die diesbezügliche Projektnummer lautet: 10-__-____-______-20____. ☐ein Medienkonzept gemäß Nummer 8 Buchstabe a) dd) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ erstellt und mit dem Schulträger sowie durch die Schulleitung mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Das Medienkonzept wurde von der Schulkonferenz in ihrer Sitzung vom ____.____.20____ beschlossen. Medienkonzept und Protokoll der Beschlussfassung bzw. die Äquivalenzbestätigung können von der Bewilligungsbehörde beim Schulträger Name oder Bezeichnung des Schulträgers: Straße: Hausnummer: Postleitzahl: Ort: angefordert werden. Name oder Bezeichnung der Schule: Postleitzahl: Ort: , , . Für den Standort wurde ☐ein Medienkonzept gemäß Nummer 8 Buchstabe c) bb) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019-2024)“ erstellt und bildet die Grundlage einer Bewilligung in diesem Programm. Die diesbezügliche Projektnummer lautet: 10-__-____-______-20____. ☐ein Medienkonzept gemäß Nummer 8 Buchstabe a) dd) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ erstellt und mit dem Schulträger sowie durch die Schulleitung mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Das Medienkonzept wurde von der Schulkonferenz in ihrer Sitzung vom ____.____.20____ beschlossen. Medienkonzept und Protokoll der Beschlussfassung bzw. die Äquivalenzbestätigung können von der Bewilligungsbehörde beim Schulträger Name oder Bezeichnung des Schulträgers: Straße: Hausnummer: Postleitzahl: Ort: angefordert werden. ANLAGE 1 HINWEIS: Formblatt ggf. vor Vornahme von Eintragungen in erforderlicher Zahl vervielfältigen. Angaben sind gem. Nr. 8 a) dd) der Förderrichtlinie bei schulformübergreifenden landesweiten Vorhaben nicht erforderlich. 3 3..2 2 B Beesscch hrreeiib bu un ngg ffu un nkkttiio on naalleerr u un nd d//o od deerr p pääd daaggo oggiisscch heerr V Vo orrtteeiillee Bei Investitionsvorhaben gemäß Nummer 2 Buchstabe b) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ kurze Beschreibung der pädagogischen und/oder funktionalen Vorteile gegenüber bestehenden Angeboten und Infrastrukturen: 3 3..3 3 B Beesscch hrreeiib bu un ngg d deess IIn nvveessttiittiio on nssvvo orrh haab been nss Bitte in einer Anlage eine Beschreibung des Investitionsvorhabens in einem Umfang von nicht mehr als 5 Seiten DIN-A-4 in üblicher Formatierung (maximal 15.000 Zeichen) beifügen. Falls der Antrag von mehreren Antragsberechtigten gestellt wird, hierbei bitte auch die Aufgabenverteilung darstellen. Bei landesweiten Vorhaben ANLAGE 1 sind in der Beschreibung des Investitionsvorhabens insbesondere die strukturbildenden Wirkungen des Vorhabens darzustellen. 3 3..4 4 IIn nvveessttiittiio on nssp pllaan nu un ngg 33..44..11 AAnnggaabbeenn zzuum m ZZeeiittrraauum m ddeerr D Duurrcchhffüühhrruunngg ddeerr IInnvveessttiittiioonnssm maaßßnnaahhm mee Mit der unter Ziffer 3.3 dieses Antrages beschriebenen Investitionsmaßnahme soll spätestens bis zum ____.____.20____ begonnen werden. Die Maßnahme soll voraussichtlich bis zum ____.____.20____ beendet sein. 33..44..22 KKoosstteenn-- uunndd FFiinnaannzziieerruunnggssppllaann ggggff.. nnaacchh AAnnttrraaggsstteelllleerrnn Bitte in einer Anlage einen ggf. nach Antragstellern gegliederten Kosten- und Finanzierungsplan beifügen. Hierzu darf das Muster verwendet werden, das über die programmbegleitende Internet-Seite des Ministeriums für Bildung und Kultur, abrufbar unter: https://www.digitale-bildung.saarland/home/digitalpakt-schulesaarland/formulare-und-downloads/, abgerufen werden kann. 4 4.. F Fö örrd deerrm miitttteell a au uss a an nd deerreen n P Prro og grra am mm meen n Die/der Antragsteller/innen erklärt/erklären, dass sie/er in Bezug auf das unter Ziffer 3.3 beschriebene Investitionsvorhaben ☐ keine Fördermittel aus anderen Programmen wie z.B. dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, der Bundesförderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland, der Förderrichtlinie des Ministeriums für Bildung und Kultur über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Berufsbildungszentren im Saarland im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ beantragt/erhalten hat/haben. ☐ folgende Fördermittel aus anderen Programmen beantragt/ erhalten hat/haben: Name des Programms: Höhe der Förderung (Euro, Cent): , . , . , . , . , . HINWEIS: Liste ggf. auf einem gesonderten Blatt fortsetzen. 5 5.. T Teecch hn no ollo og giieeo offffeen nh heeiitt,, E Errw weeiitteerru un ng gssffä äh hiig gk keeiitt u un nd d A An nsscch hllu ussssffä äh hiig gk keeiitt Die/der Antragsteller/in/nen erklären, dass das unter Ziffer 3.3 beschriebene Investitionsvorhaben und die hierin zu beschaffenden oder herzustellenden digitalen Bildungsinfrastrukturen technologieoffen, erweiterungsfähig und anschlussfähig an ANLAGE 1 landesweite und länderübergreifende Systeme sind. Es ist bekannt, dass eine Förderung nicht gewährt wird, wenn sich diese Erklärung als nicht zutreffend herausstellt. 6 6.. R Reecch httssssiicch heerrh heeiitt ffü ürr N Nu uttzzeerriin nn neen n u un nd d N Nu uttzzeerr 6 6..1 1 D Daatteen nsscch hu uttzz Gemäß Artikel 13 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 679/2016) hat der für die Datenverarbeitung Verantwortliche von der Datenverarbeitung betroffene Personen zu informieren. Für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, wer allein oder gemeinsam über die Mittel der Datenverarbeitung oder deren Zwecke entscheidet. Eine umfassende Entscheidungsgewalt ist nicht erforderlich. Insoweit sind Antragsteller aufgrund der von ihnen getroffenen Investitionsentscheidung als für die Datenverarbeitung Verantwortliche zu betrachten und somit zur Erfüllung ihrer Informationspflichten aufzufordern. Soweit die Datenschutzkonformität nicht geprüft werden kann, hat eine Bewilligung von Mitteln aus dem Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ zu unterbleiben. Daher müssen Antragsteller eine den tatsächlichen Gegebenheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechende Datenschutzerklärung dem Antrag beifügen. Eine Hilfestellung zur Formulierung ist als Lernbaustein F1 „Handreichung zur Erstellung einer Datenschutzerklärung“ auf der programmbegleitenden InternetSeite des Ministeriums für Bildung und Kultur abrufbar unter https://www.digitalebildung.saarland/home/schul-und-unterrichtsentwicklung/materialien/. ☐ die Datenschutzerklärung ist in der Anlage beigefügt. 6 6..2 2 U Urrh heeb beerrrreecch httlliicch hee E Errllaau ub bn niissssee Ferner müssen die herzustellenden oder zu beschaffenden digitalen Bildungsinfrastrukturen urheberrechtlich einwandfrei nutzbar sein. Hierzu ist von den Antragsteller/innen zu beschreiben, in welcher Weise sichergestellt ist, dass die erforderlichen urheberrechtlichen Erlaubnisse vorhanden und gültig sind. Diese Beschreibung ist dem Antrag in einer Anlage beizufügen. ☐ die Erklärung über das Lizenzmanagement ist in der Anlage beigefügt. ANLAGE 1 7 7.. A An nttrra ag g a au uff Z Zu ussttiim mm mu un ng g zzu um m vvo orrzzeeiittiig geen n M Ma aß ßn na ah hm meeb beeg giin nn n Gemäß Nummer 5 Buchstabe a) bb) ist für Maßnahmen, mit denen nach dem 1. April 2021 begonnen wird, die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zu stellen. Nur in den Fällen, in denen die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn durch die Bewilligungsbehörde erteilt wird, darf abweichend von Nummer 1.3 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 LHO bzw. Nummer 1.2 c VV-P-GK zu § 44 LHO vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides mit der Ausführung des Investitionsvorhabens begonnen werden. Die Ausführung einer Investitionsmaßnahme beginnt mit dem Abschluss des ersten Vertrages über eine zur zu fördernden Maßnahme zu rechnenden Leistung. Bloße Vorbereitungshandlungen bleiben unschädlich. Ein Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn wird ☐ nicht gestellt. ☐ aus folgenden Gründen, die ein Zuwarten mit dem Maßnahmebeginn bis zur Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides unzumutbar erscheinen lassen, gestellt: HINWEIS: Berücksichtigt werden nur dringende sachliche oder wirtschaftliche Gründe (z.B. Gefahr von Schäden, dringender Nutzungsbedarf, unzumutbare Zustände o.ä.), die einzelfallbezogen und erklärend anzugeben sind. Mögliche Kostensteigerungen oder interne Planungen stellen kein dringendes sachliches oder wirtschaftliches Bedürfnis dar. Aus einer etwaig folgenden Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann nicht auf die Gewährung einer Förderung geschlossen werden, d.h. es wird kein Anspruch auf Förderung begründet. Das Risiko der Förderfähigkeit und der Anerkennung der im betreffenden Antrag angegebenen Kosten trägt/tragen allein der/die Antragsteller/in/nen. Ort: Datum: , den ____.____.20____ Unterschrift und Dienstsiegel/Stempel projektleitende/r Antragsteller/in: ANLAGE 1 8 8.. S So on nssttiig gee E Errk kllä ärru un ng geen n 8 8..1 1 B Baau um maaß ßn naah hm mee//n n Das Investitionsvorhaben wie unter Ziffer 3.3 beschrieben beinhaltet ☐ keine Baumaßnahme; ☐ eine Baumaßnahme, die/der Antragsteller/in/nen ist/sind zur Durchführung der Baumaßnahme berechtigt, weil ☐ er/sie Eigentümer/in/nen der Grundstücke ist/sind, auf denen Baumaßnahmen durchgeführt werden; ☐ er/sie Erbbauberechtigte/r am Grundstück ist/sind, auf denen Baumaßnahmen durchgeführt werden; ☐ er/sie auf vertraglicher Grundlage zur Vornahme von Baumaßnahmen auf dem betreffenden Grundstück sowie zur Nutzung mindestens über die Bindungsfrist berechtigt ist/sind. 8 8..2 2 S Seellb bssttssttään nd diiggee T Teeiillee u um mffaasssseen nd deerr M Maaß ßn naah hm meen n Gemäß Nummer 5 Buchstabe b der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ kann Förderung auch für Teilmaßnahmen innerhalb eines umfassenden Investitionsvorhabens gewährt werden. Die/der Antragsteller/in/nen erklärt/erklären, dass es sich bei dem unter Ziffer 3.3 beschriebenen Vorhaben ☐ nicht um eine Teilmaßnahme innerhalb eines umfassenden Investitionsvorhabens handelt; ☐ um einen selbstständigen, noch nicht abgeschlossenen Teil eines umfassenden Investitionsvorhabens handelt. 8 8..3 3 IIT T--B Beettrriieeb b,, W Waarrttu un ngg u un nd d S Su up pp po orrtt Eine Bestätigung über ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support in Form der Anlage 2 zur Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ ☐ ist in der Anlage beigefügt; ☐ ist nicht beigefügt. 8 8..4 4 K Keen nn nttn niiss d deerr B Biin nd du un nggssffrriisstt Die/der Antragsteller/in/nen bestätigt/bestätigen, dass ihr/ihm/ihnen die Zweckbindungsfrist von fünf Jahren bekannt ist/sind. 8 8..5 5 V Vo ollllssttään nd diiggkkeeiitt d deerr A An nggaab been n u un nd d d deess A An nttrraaggeess Die/Der Antragsteller/in/nen bestätigt/bestätigen, dass ihr/ihm/ihnen bekannt ist, dass der Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn die Angaben und ANLAGE 1 Antragsunterlagen vollständig sind und vollständig der Bewilligungsbehörde vorliegen. 8 8..6 6 S Su ub bvveen nttiio on nsseerrh heeb blliicch hee T Taattssaacch heen n Die Fördermittel werden ausschließlich zur Finanzierung der unter Ziffer 3.3 beschriebenen Investitionsmaßnahmen, sofern diese nach der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ förderfähig sind, verwendet. Alle Tatsachen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention erheblich sind, sind unverzüglich mitzuteilen. Unvollständige oder sonst unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug bestraft werden, §§ 263 und 264 Strafgesetzbuch (StGB). Subventionserhebliche Tatsachen sind insbesondere alle förderrelevanten Angaben im Förderantrag, in den vorgelegten Unterlagen und im Nachweis über die Verwendung der Fördermittel, Tatsachen, die für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention von Bedeutung sind, sowie Tatsachen, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden. Ort: Datum: , den ____.____.20 ____ Unterschrift und Dienstsiegel/Stempel projektleitende/r Antragsteller/in: A Au usszza ah hllu un ng gssvveerrffü üg gu un ng g ffü ürr d deen n F Fa allll d deerr B Beew wiilllliig gu un ng g Für den Fall, dass für das unter Ziffer 3.3 beschriebenen Vorhaben im Rahmen des Investitionsprogramms „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ eine Zuwendung bewilligt wird, wird gebeten, Fördermittel auf das folgende Konto anzuweisen: Kontoinhaber: ____________________________________________________________________ Kreditinstitut: ____________________________________________________________________ IBAN: DE____ ________ ________ ________ ________ ____ BIC: ______________________ Zuweisungen erfolgen grundsätzlich in den betreffenden Haushaltstitel. Ort: Datum: , den ____.____.20 ____ Unterschrift und Dienstsiegel/Stempel Kontoinhaber/in: ANLAGE 2 Bestätigung über die Sicherstellung von Wartung, Betrieb und IT-Support gemäß § 6 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 sowie Nummer 8 Buchstabe a) jj) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ L Leevveell 1 1:: Lösung von Standardproblemen, Problemannahme und qualifizierte Fehlermeldung Level 1 wird vor Ort Sichergestellt durch: ☐ Personal des Landes ☐ Personal des Schulträgers ☐ externe Dritte (☐ öffentliche Unternehmen, ☐ private Unternehmen) ☐ Rahmenvertrag ☐ Einzelauftrag ☐ Sonstige: _______________________________________________________________________________ Finanzierung: ☐ Personalkosten (Finanzmittel des Landes) ☐ Personalkosten (eigene IT-Angestellte des Schulträgers) ☐ Sachkosten (Vertrag mit öffentlichem Dienstleistungsunternehmen) ☐ Sachkosten (Vertrag mit privatem Dienstleistungsunternehmen) ☐Sonstiges:_______________________________________________________________________________ L Leevveell 2 2:: Lösung von nicht auf Level 1 gelösten Problemen, z.B. Systemwartung und –pflege, Administration, Fehlerbehebung ☐ Personal des Landes ☐ Personal des Schulträgers ☐ externe Dritte (☐ öffentliche Unternehmen, ☐ private Unternehmen) ☐ Rahmenvertrag ☐ Einzelauftrag ☐ Sonstige: _______________________________________________________________________________ Finanzierung: ☐ Personalkosten (eigene IT-Angestellte) ☐ Sachkosten (Vertrag mit öffentlichem Dienstleistungsunternehmen) ☐ Sachkosten (Vertrag mit privatem Dienstleistungsunternehmen) ☐ Investitionskosten (z.B. Austausch von Hardware) ☐Sonstiges:_______________________________________________________________________________ ANLAGE 2 L Leevveell 3 3:: Lösung spezieller Probleme, die z.B. Eingriff in die Programme, Betriebssysteme, Komponentensteuerungen oder Datenbanken erfordern ☐ Personal des Landes ☐ Personal des Schulträgers ☐ externe Dritte (☐ öffentliche Unternehmen, ☐ private Unternehmen) ☐ Rahmenvertrag ☐ Einzelauftrag ☐ Sonstige: _______________________________________________________________________________ Finanzierung: ☐ Personalkosten (eigene IT-Angestellte) ☐ Sachkosten (Vertrag mit öffentlichem Dienstleistungsunternehmen) ☐ Sachkosten (Vertrag mit privatem Dienstleistungsunternehmen) ☐ Investitionskosten (z.B. Softwareentwicklung) ☐Sonstiges:_______________________________________________________________________________ Ort: Datum: , den ____.____.20 ____ Unterschrift und Dienstsiegel/Stempel projektleitende/r Antragsteller/in: ANLAGE 3 Verwendungsnachweis nach Nummer 8 Buchstabe d der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ Ministerium für Bildung und Kultur Referat D3 Haushalts- und Rechtsangelegenheiten, Schulstatistik Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken PROJEKT-NUMMER: 10-0-__-___-___-____ DATUM: __.__.20__ Z Zu uw ween nd du un ng gsseem mp pffä än ng geerr**iin n:: Name des Zuwendungsempfängers bzw. der Zuwendungsempfängerin Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Ansprechpartner*in Telefon E-Mail-Adresse Telefax ZZw weecckk ddeerr ZZuuw weenndduunngg:: IInnvveessttiittiioonnsspprrooggrraam mm m „„DDiiggiittaallPPaakktt SScchhuullee SSaaaarrllaanndd ((RReeggiioonn uunndd LLaanndd))““ Höhe der bewilligten Zuwendung: ______,__ EUR In Anspruch genommener Betrag: ______,__ EUR Vorzeitiger Maßnahmebeginn: Zustimmung1 wurde erteilt am: __.__.20__ Tag der Erteilung des ersten Auftrages: __.__.20__ Tag des Beginns der Auftragsausführung: __.__.20__ Eine Vorab-Prüfung2 durch die eigene Prüfeinrichtung des Zuwendungsempfängers hat stattgefunden am: __.__.20__ 1 Für Maßnahmen, die nach dem 16. Mai 2019 bis zum 1. April 2021 begonnen wurden, gilt die Zustimmung gemäß Nummer 5 a) bb) der Förderrichtlinie als erteilt. In einem solchen Fall ist das Datum der Förderrichtlinie einzutragen. 2 Sollte keine Vorab-Prüfung durch die eigene Prüfeinrichtung des Zuwendungsempfängers bzw. der Zuwendungsempfängerin stattgefunden haben, ist dies in einer dem Verwendungsnachweis beizufügenden Anlage zu begründen. Eingangsstempel des Ministeriums für Bildung und Kultur: ANLAGE 3 Z Za ah hlleen nm mä äß ßiig geerr N Na acch hw weeiiss Gesamtausgaben der Investitionsmaßnahme: ______,__ EUR Davon Ausgaben für den Teil der Investitionsmaßnahme (ggf. selbstständiger Abschnitt eines Gesamtinvestitionsvorhabens), für den die Zuwendung bewilligt wurde: ______,__ EUR A A.. E Eiin nn naah hm meen n Art: Eigenanteil, Zuwendungen, Leistungen Dritter Laut Zuwendungsbescheid Laut Abrechnung EEUURR v.H. EEUURR v.H. Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers: Mittel des Bundes (Sondervermögen Digitale Infrastruktur): Mittel aus dem Haushalt des Saarlandes: Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich (§ 16 Abs. 10 KFAG): Leistungen Dritter: In früheren Vorhabenabschnitten vorgesehene/eingenommene Beträge: Insgesamt: B B.. A Au ussggaab been n Ausgabengliederung Laut Zuwendungsbescheid nach Maßgabe des vorgelegten Finanzierungsplans Laut Abrechnung Insgesamt davon zuwendungsfähig Insgesamt davon zuwendungsfähig EUR EUR EUR EUR Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen gem. Nr. 2 Buchst. a): Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen gem. Nr. 2 Buchst. b) S. 1: Lern-, Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Landesserver, CloudAngebote, Dateninfrastrukturen gem. Nr. 2 Buchst. b) S. 2: Anzeige und Interaktionsgeräte gem. Nr. 2 Buchst. b) S. 2: Investive Begleitmaßnahmen (z.B. Beratungskosten, Lizenzkosten etc.) Bauliche Maßnahmen i.S. von Nummer 5 Buchst. c): Summe: In früheren Abschnitten des Investitionsvorhabens bereits geleistete Angaben: Insgesamt: ANLAGE 3 C C.. A Au ussg ga ab been nb beelleeg glliissttee Beleg-Nr./Ursachenkonto: Tag der Ausgabe: Empfänger und Grund der Zahlung: Betrag in EUR: Summe der Ausgaben: ANLAGE 3 D D.. S Sa acch hb beerriicch htt Eingehende Darstellung der Durchführung der Investitionsmaßnahme, der Durchführungszeiten etc. ggf. gesondertes Blatt. ANLAGE 3 E E.. E Errk kllä ärru un ng g d deess Z Zu uw ween nd du un ng gsseem mp pffä än ng geerrss//d deerr Z Zu uw ween nd du un ng gsseem mp pffä än ng geerriin n Es wird erklärt, dass - die in den vorgelegten Unterlagen enthaltenen Angaben mit dem/den Investitonsstandort/en übereinstimmen, - die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt, die Bedingungen und Auflagen des Zuwendungsbescheides bzw. des Zuweisungsschreibens eingehalten wurden und die Angaben über die Maßnahme, ihre Ausgaben und die Finanzierung vollständig, wahrheitsgetreu und belegt sind, - die vergaberechtlichen Vorgaben beachtet und eingehalten wurden, - die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, und die Ausgaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, - die Zuwendung innerhalb des Bewilligungszeitraumes zweckentsprechend verwendet wurde und die vorgelegten Rechnungen bezahlt wurden, - das Ergebnis der Prüfung nach Nr. 7.2 der ANBest-P-GK zu § 44 LHO beigefügt ist. , den __.__.20__ Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel des Zuwendungsempfängers bzw. der Zuwendungsempfängerin ANLAGE 3 Bericht zur Erfolgskontrolle nach Nummer 11a VV zu § 44 LHO im Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ Förderjahr 20__ PROJEKT-NUMMER: 10-0-__-___-___-____ Z Zu uw ween nd du un ng gsseem mp pffä än ng geerr**iin n:: Name des Zuwendungsempfängers bzw. der Zuwendungsempfängerin Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Ansprechpartner*in Telefon E-Mail-Adresse Telefax IIn nvveessttiittiio on nsssstta an nd do orrtt:: Name oder Bezeichnung Straße Hausnummer Postleitzahl Ort ANLAGE 3 K Ku urrzzb beesscch hrreeiib bu un ng g d deerr M Ma aß ßn na ah hm mee((n n)) Z Ziieelleerrrreeiicch hu un ng gssk ko on nttrro ollllee Soll-Ist-Vergleich des Planungsziels und des tatsächlich Erreichten: Wurden mit der Zuwendung die angestrebten Ziele bzw. der zu erreichende Zweck vollständig oder teilweise erreicht? ANLAGE 3 W Wiirrk ku un ng gss-- u un nd d W Wiirrk kssa am mk keeiittssk ko on nttrro ollllee Was hat die Förderung bewirkt, z.B. unmittelbar oder mittelbar kausale Auswirkungen? W Wiirrttsscch ha affttlliicch hk keeiittssk ko on nttrro ollllee Wurden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Mittelverwendung beachtet? Stehen die erreichten Ziele in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgewendeten Mitteln? Wurden nur Ausgaben geleistet, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks notwendig waren? ANLAGE 3 IIm m A An nsscch hllu ussss a an n d da ass F Fö örrd deerrjja ah hrr g geep plla an nttee M Ma aß ßn na ah hm mee((n n)) S So on nssttiig gee A An nm meerrk ku un ng geen n z.B. Abweichungen von der Zeit- und Investitionsplanung etc. , den __.__.20__ Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel des Zuwendungsempfängers bzw. der Zuwendungsempfängerin ANLAGE 3 Erläuterungen S Sa acch hb beerriicch htt Der Sachbericht dient der inhaltlichen Beurteilung des Projektes und ist formlos einzureichen. Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendungsmittel sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen. Die Ergebnisse sind der eingereichten, verbindlichen Zielvereinbarung gegenüberzustellen, die Zielerreichung ist darzustellen. Insbesondere sollte der Sachbericht nachstehende Angaben enthalten: • Konnte die Zielgruppe des Projekts erreicht werden oder gelang das nur teilweise? • Beschreibung der Projektaktivität (was ist wann mit dem Projekt passiert?) • Schwierigkeiten und Hindernisse im Projektverlauf: Was hat bzw. was hat nicht reibungslos funktioniert? • Änderungen gegenüber dem Antrag, dies können inhaltliche als auch organisatorische Änderungen sein sowie wesentliche Änderungen der Kosten und zwar nicht nur im Hinblick auf die Gesamtkosten sondern auch für einzelne Positionen. Die Änderungen sind entsprechend zu begründen. • Angaben über Nachhaltigkeit (ist etwas aus dem Projekt entstanden, das auch nach der Förderung fortgeführt wird?) E Errffo ollg gssk ko on nttrro ollllee Bei allen Zuwendungen ist gemäß Nummer 11a der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Grundlage ist der erstellte Sachbericht bzw. auch eine Vor-Ort-Inaugenscheinnahme. Die Erfolgskontrolle ist die nachträgliche Überprüfung, ob der gewünschte Erfolg eines Programms auch tatsächlich herbeigeführt werden konnte. Insbesondere soll sie Informationen über folgende Aspekte liefern: • Zielerreichungskontrolle (Soll-Ist-Vergleich): Wurde das Ziel des Programms vollständig erreicht bzw. nur teilweise? • Wirkungs- bzw. Wirksamkeitskontrolle: Was hat die Förderung bewirkt (Kausalität)? • Wirtschaftlichkeitskontrolle: Wurden die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet? Den Bewilligungsstellen, Prüfbehörden und ihren Beauftragten sind hierfür jederzeit die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen bzw. Termine zur Inaugenscheinnahme vor Ort zu ermöglichen.


Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen