Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm "Geräte- und Medienausleihe für Schülerinnen und Schüler an saarländischen Schulen"
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223 Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „Geräte- und Medienausleihe für Schülerinnen und Schüler an saarländischen Schulen“ Vom 24. August 2022 Präambel Durch die Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 „Sofortausstattungsprogramm“ vom 3. Juli 2020 (BAnz AT vom 16. Juli 2020 B7) und „Leihgeräte für Lehrkräfte“ vom 28. Januar 2021 (BAnz AT vom 18. Februar 2021 B3) wurden die Länder aufgefordert, Regelungen zu schaffen, auf deren Grundlage Schulträger schulgebundene mobile Endgeräte als Leihgeräte unter Inanspruchnahme von Finanzhilfen des Bundes beschaffen konnten. Auf der Grundlage der durch das Land erlassenen Förderrichtlinie zum „Sofortausstattungsprogramm Schule Saarland “ vom 3. November 2020 (Amtsbl. I S. 1078) sowie auf der Grundlage der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte an Schulen im Saarland (2021)“ vom 30. Juni 2021 (Amtsbl. I S. 1777) haben die saarländischen Schulträger schulgebundene mobile Endgeräte, das heißt Laptops, Notebooks und Tablet-PC, als Leihgeräte für die Hand von Schülerinnen und Schüler sowie für die Hand der Lehrkräfte an Schulen im Saarland beschafft. Das Land greift diesen Investitionsimpuls des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 auf und unterstützt die Landkreise und den Regionalverband, die im Förderprogramm „Administration Schule Saarland (2020 – 2024)“ sowie im Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ regionale IT-Bildungsinfrastrukturen zur professionellen Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Bereich von Schulträgern aufbauen, dabei, den Bestand an schulgebundenen mobilen Endgeräten in dem Umfang zu erweitern, dass eine landesweite Geräteund Medienausleihe für alle Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden kann, in der jeder Schülerin und jedem Schüler ab der dritten Jahrgangsstufe ein persönlich zu nutzendes Leihgerät angeboten wird. Das Land ergreift damit die von dem Bundesverfassungsgericht im Urteil „Bundesnotbremse II (Schulschließungen)“ vom 19. November 2021, 1 BvR 971/21 und 1 BvR 1069/21, als naheliegend bezeichnete Vorkehrung zur künftigen Vermeidung pandemiebedingter Bildungsverluste, indem ein im Umfang verbesserter Distanzunterricht möglich wird. 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Land gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie gemäß § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV-LHO) Zuwendungen zu Investitionen in die Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte für die Hand von Schülerinnen und Schülern zur Einrichtung einer landesweiten Geräte- und Medienausleihe. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. 2. Gegenstand der Förderung a) Gefördert werden Investitionen in die Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte, das heißt Laptops, Notebooks oder Tablet-PC, sowie des die Inbetriebnahme und den Betrieb solcher Gerätschaften sicherstellenden Zubehörs und des als Software zu beschaffenden Betriebssystems und einschließlich deren Ersteinrichtung und Aufnahme in ein Mobile Device Management, sofern diese zur Herstellung der Benutzbarkeit durch die Endnutzerinnen und Endnutzer erforderlich ist (Inbetriebnahme). b) In diesem Zusammenhang nicht gefördert werden insbesondere: aa) Smartphones, bb) laufende Kosten der Verwaltung (Personalund Sachkosten), cc) Kosten für Betrieb, Wartung und IT-Support der mit einer Zuwendung oder Zuweisung beschafften schulgebundenen mobilen Endgeräte und des Zubehörs, dd) Kosten für Softwarelizenzen, soweit nicht ausdrücklich in Nummer 2 Buchstabe a) genannt. 3. Ziele und Indikatoren Ziel der Förderung ist es, jeder Schülerin und jedem Schüler an einer saarländischen Schule, die der Aufsicht durch das Ministerium für Bildung und Kultur untersteht, Zugang zu einem schulgebundenen mobilen Endgerät im Rahmen einer systematischen Geräte- und Medienausleihe zu verschaffen, damit eine gerechte Teilhabe an digital unterstütztem Unterricht auf Basis einer an regionale, landesweite und länderübergreifende IT- Bildungsinfrastrukturen anschlussfähigen lokalen IT-Bildungsinfrastruktur ermöglicht wird. Dieses Ziel wird erreicht, wenn die Zuwendungsempfänger allen Schülerinnen und Schülern ab Erreichen der dritten Jahrgangsstufe, die eine von einer Gemeinde oder dem Gemeindeverband als Zuwendungsempfänger selbst getragenen Schule oder eine private Ersatzschule in freier Trägerschaft besuchen, ein Leihgerät zur Verfügung stellen können und die Leihgeräte auf der Grundlage effizienter und belastbarer, nachhaltig angelegter und eingerichteter Administrations-, IT-Wartungsund Supportstrukturen in die örtliche IT-Bildungsinfrastruktur eingebunden sind. Dem Förderprogramm wird ein Effizienz-Indikator in Gestalt des durchschnittlichen Preises je Fördergegenstand in Höhe von 494 Euro sowie ein Effektivitäts-Indikator in Gestalt der Gerätezahl von 77 454 mobilen Leihgeräten für Schülerinnen und Schüler zugrunde gelegt. Als Soll-Datum wird der 31. Dezember 2023 festgelegt. 4. Zuwendungsempfänger a) Antragsteller können sein die Landkreise Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarlouis, St. Wendel, Saarpfalz-Kreis und der Regionalverband Saarbrücken. b) Antragsteller zugunsten des Saarlandes kann sein das Ministerium für Bildung und Kultur, Referat A5, als Schulträger. c) Mehrere Antragsberechtigte können gemeinsame Anträge stellen. 5. Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungen können nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden. a) Zeitraum der Förderung aa) Eine Zuwendung wird nur für Maßnahmen gewährt, mit denen nicht vor dem 21. Dezember 2021 begonnen wurde und bei denen eine Abnahme bis zum 31. Dezember 2023 gesichert erscheint. bb) Gemäß Nummer 1.3 VV zu § 44 LHO beziehungsweise Nummer 1.2 Buchstabe c) VV-P-GK zu § 44 LHO können Investitionsvorhaben nach dieser Förderrichtlinie auch dann gefördert werden, wenn mit ihnen vor Bewilligung der Förderung begonnen wurde, soweit die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt wurde. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann auf Antrag erteilt werden. In dem Antrag ist anzugeben, aus welchen Gründen ein Zuwarten bis zum Zugang des Bewilligungsbescheides nicht zumutbar ist. Für Maßnahmen, mit denen nach dem 20. Dezember 2021 und vor dem Tag des Inkrafttretens der Förderrichtlinie begonnen wurde, gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn als erteilt. Aus der Erteilung der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann nicht auf eine Förderung geschlossen werden, das heißt, es wird kein Anspruch auf Förderung begründet. Das Risiko der Förderfähigkeit und der Anerkennung der im betreffenden Antrag angegebenen Kosten tragen auch im Falle der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn allein die Antragsteller. cc) Eine Maßnahme beginnt mit dem Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Bloße Vorbereitungshandlungen bleiben außer Betracht. b) Bestimmungen zu anderen Förderungen und Investitionsprogrammen Für eine Förderung nach dieser Förderrichtlinie bleiben mobile schulgebundene Endgeräte, die auf der Grundlage der Förderrichtlinie zum „Sofortausstattungsprogramm Schule Saarland
“ oder auf der Grundlage der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte an Schulen im Saarland
“ gefördert wurden, außer Betracht. Eine Anrechnung von Investitionskosten aus diesen Programmen findet nicht statt. Im Übrigen kann eine Förderung nach dieser Förderrichtlinie nur gewährt werden, wenn die Maßnahme, für die eine Förderung beantragt wird, nicht bereits durch ein anderes Investitionsprogramm gefördert worden ist oder wird. Dies gilt insbesondere für Fördermaßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsgesetz sowie nach der Förderrichtlinie des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Förderung von Berufsbildungszentren im Saarland im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ vom 4. Juni 2018 (Amtsbl. I S. 346). Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Die Antragsteller haben anzugeben, ob und gegebenenfalls wofür einander ergänzende Fördermaßnahmen beantragt oder gewährt wurden. c) Anschlussfähigkeit und Interoperabilität Eine Zuwendung soll nur gewährt werden, wenn der Antragsteller darlegt, dass er Vorkehrungen getroffen hat, die Fördergegenstände in eine anschlussfähig an lokale, regionale und landesweite IT-Bildungsinfrastrukturen angelegte Geräte- und Medienausleihe zu integrieren. Dies setzt insbesondere, aber nicht ausschließlich voraus, dass mittels der Fördergegenstände auf landesweite Dienste zur Bereitstellung von Bildungsmedien in der Weise zugegriffen werden kann, dass eine bedarfsgerechte Versorgung der Endnutzerinnen und Endnutzer mit den jeweils erforderlichen Bildungsinhalten über eine zentrale Mediendistributionsplattform oder zentral angelegte digitale Nutzeridentitäten datenschutzkonform sichergestellt ist. Soweit der Antragsteller die Anbindung von Schulen in Trägerschaft von Gemeinden oder privater Ersatzschulen in freier Trägerschaft an die landesweite Geräteund Medienausleihe gewährt, genügt er seiner Verpflichtung, wenn er die ihm aus den Förderbedingungen erwachsenden Verpflichtungen den Trägern der anzubindenden Schulen durch Vereinbarung auferlegt. 6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung oder Zuweisung a) Höhe der anerkennungsfähigen Kosten Die Ermittlung der höchstens anzuerkennenden Kosten richtet sich nach der Zahl der durch den Antragsteller zu versorgenden Schülerinnen und Schüler. b) Zuwendungsart Eine Zuwendung wird im Wege der Projektförderung gewährt. c) Finanzierungsart Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung. d) Form der Zuwendung Die Zuwendung an Antragsteller im Sinne von Nummer 4 Buchstabe a) erfolgt als Erstattung der anerkennungsfähigen Investitionskosten (Zuschuss). Eine Bewilligung an das Saarland erfolgt als Zuweisung. e) Bemessungsgrundlage Förderfähig sind die Aufwendungen der Antragsteller für Investitionsmaßnahmen gemäß Nummer 2 Buchstabe a). Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel auf der Grundlage der Zahl der durch den jeweiligen Antragsteller an den in der diesbezüglich abgegebenen Erklärung aufgeführten Schulstandorten versorgten Zahl von Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage der zum Schuljahr 2021/2022 zur amtlichen Statistik gemeldeten Schülerzahlen. 7. Sonstige Bestimmungen a) Zusätzlichkeit der Finanzhilfe Eine Förderung wird nur für zusätzliche Investitionsmaßnahmen gewährt. Die Zusätzlichkeit ist bei solchen Investitionsvorhaben gegeben, deren Finanzierung nicht bereits auf anderer Rechtsgrundlage wie beispielsweise gesetzlicher Förderung, einem beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan oder einem Wirtschaftsplan oder Ähnlichem eines Antragstellers gesichert ist. b) Weiterleitungsverbot Die Weiterleitung einer Zuwendung oder Zuweisung an Dritte ist ausgeschlossen. c) Bindungsfrist Die längerfristige Nutzung der Fördergegenstände muss gesichert sein; es gilt eine Bindungsfrist von fünf Jahren. Die absehbaren demografischen Entwicklungen sind zu berücksichtigen (Nachhaltigkeit). 8. Verfahren a) Antragsverfahren Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des Antragsvordrucks sowie der diesem beizufügenden Anlagen. Ein Antrag besteht aus: aa) Datenblatt zum Antragsteller; bb) Kosten- und Finanzierungsplan; cc) Erklärung zur Einpassung der Fördergegenstände in ein System der landesweiten Geräte- und Medienausleihe; dd) Erklärung über die durch den Antragsteller versorgten Schulstandorte; ee) Erklärung über die Technologieoffenheit, Erweiterungs- und Anschlussfähigkeit der zu beschaffenden Fördergegenstände an lokale, regionale, landesweite und länderübergreifende IT-Bildungsinfrastrukturen einschließlich Sicherstellung der Erreichbarkeit erforderlicher digitaler Bildungsmedien. b) Bewilligungsverfahren Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D3, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken. Anträge sollen so eingereicht werden, dass sie bis zum 31. Januar 2023 bei der Bewilligungsbehörde eingehen. c) Anforderungs- und Auszahlungsverfahren Für die Anforderung und die Auszahlung von Zuwendungen gelten die Bestimmungen in Nummer 7 VV-P-GK zu § 44 LHO. Die Frist zur Einreichung der Auszahlungsanforderung bestimmt sich nach Nummer 1.5 ANBest-P- GK. Auszahlungen stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung der Verwendung, insbesondere auch gemäß Nummer 7 ANBest-P-GK. d) Verwendungsnachweisverfahren aa) Die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung ist spätestens sechs Monate nach Beendigung des Bewilligungszeitraums der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. bb) Der Verwendungsnachweis im Sinne von Nummer 10 VV-P-GK zu § 44 LHO besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben. Dieser Nachweis ist unter Beachtung der Nummern 6.2 bis 6.5 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-P-GK) zu § 44 LHO zu führen. Unterhalten die Zuwendungsempfänger eine eigene Prüfungseinrichtung, so ist von dieser der Verwendungsnachweis vorab zu prüfen und die Prüfung unter Angabe ihres Ergebnisses zu bescheinigen. cc) Unterbleibt die Vorlage des Verwendungsnachweises zu dem festgelegten Termin, so erlischt der Zuwendungsbescheid in allen seinen Rechtswirkungen, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder Mahnung bedarf; bei einem bereits ausgezahlten Zuschuss entsteht mit Wegfall des Zuwendungsbescheides ein Erstattungsanspruch. Der ausgezahlte Zuschuss ist grundsätzlich ab dem Entstehen des Erstattungsanspruchs zu verzinsen. e) Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides beziehungsweise Zuweisungsschreibens und die Rückforderung des gewährten Zuschusses gelten die VV-P-GK zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind. Die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofes gemäß § 93 LHO und des Ministeriums für Bildung und Kultur bleiben unberührt. Durch die genannten Stellen kann eine Prüfung auch vor Ort vorgenommen werden. 9. Inkrafttreten Die Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Saarbrücken, den 24. August 2022 Die Ministerin für Bildung und Kultur Streichert-Clivot Antrag auf Gewährung einer Zuwendung/Zuweisung aus Mitteln des Programms „Geräte- und Medienausleihe für Schülerinnen und Schüler an saarländischen Schulen“ Ministerium für Bildung und Kultur Referat D3 Haushalts- und Rechtsangelegenheiten, Schulstatistik Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken Eingangsstempel 1. Antragsteller 1.1 Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller Name der Antragstellerin/des Antragstellers 1.2 Anschrift Antragstellerin/ des Antragstellers Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort 1.3 Weitere Kontaktdaten der Antragstellerin/des Antragstellers Vertretungsberechtigte Ansprechpartnerin/Vertretungsberechtigter Ansprechpartner Name Vorname Telefon Fax Vorwahl Telefonnummer Vorwahl Faxnummer E-Mail @ 1.4 Bankverbindung (Kreditinstitut, IBAN, BIC) Name des Kreditinstituts IBAN BIC DE — Anlagen — 2. Beantragung einer Zuwendung/Zuweisung für folgende Maßnahmen 2.1 Beschreibung der Investitionsmaßnahme (ggf. auf gesondertem Blatt ergänzen) Durch die Maßnahme (mit-)versorgte(r) Schulstandort(e) Anzahl der Schulstandorte (gesamt) Name der Schule Schulstandort Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte als (bitte Art und Anzahl angeben) Laptops Convertibles Tablet-PC Notebooks Nebst gesondert beschafftem notwendigem Zubehör (bitte Art und Anzahl angeben) Betriebssystem Schutzhülle Tastatur sonstiges Eingabemedium (z.B. Stift) Mobile Device Management *) Virenschutz *) 2.2 Angaben zum voraussichtlichen Maßnahmebeginn und -ende Maßnahmebeginn Maßnahmeende *) Förderfähig ist ausschließlich die Herstellung, nicht der Betrieb des MDM bzw. Virenschutzes. 3. Kosten- und Finanzierungsplan 3.1 Kosten der Gesamtmaßnahme (Beschaffungskosten) Euro: Cent: 100 % 3.2 davon werden durch die beantragte Förderung gedeckt: Euro: Cent: % 3.3 davon werden durch eigene Mittel der Antragstellerin/des Antragstellers gedeckt: Euro: Cent: % 3.4 davon werden durch Mittel Dritter gedeckt: Euro: Cent: % Der Kosten- und Finanzierungsplan wird im Falle einer Bewilligung für verbindlich erklärt werden. Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, Stempel 4. Erklärung zur Anschlussfähigkeit und Interoperabilität Die Antragstellerin oder der Antragsteller erklärt, dass die mit der beantragten Förderung zu beschaffenden Gegenstände gemäß Nummer 5 Buchstabe c) der Förderrichtlinie technologieoffen und anschlussfähig sind an lokale, regionale, landesweite und länderübergreifende IT-Bildungsinfrastrukturen sind. Sie oder er erklärt weiter, dass mittels der Fördergegenstände auf landeweite Dienste zur Bereitstellung von Bildungsmedien in der Weise zugegriffen werden kann, dass eine bedarfsgerechte Versorgung der Endnutzerinnen und Endnutzer mit den jeweils erforderlichen Bildungsinhalten über eine zentrale Mediendistributionsplattform oder zentral angelegte Nutzeridentitäten datenschutzkonform sichergestellt werden kann und sie oder er diese Verpflichtung auch einem Schulträger auferlegt hat, der sich zur Ausstattung der Schülerinnen und Schüler der Dienste der Antragstellerin oder des Antragstellers bedient. Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, Stempel 5. Erklärung über die Beantragung oder den Erhalt von Fördermitteln aus anderen Fördermaßnahmen 4.1 Ist für das Vorhaben bei einer anderen öffentlichen Stelle ebenfalls eine Zuwendung/Zuweisung beantragt worden? Ja Nein 4.2 Wurden von einer anderen Stelle bereits Mittel für das gleiche Vorhaben bewilligt oder in Aussicht gestellt? Ja Nein 4.3 Wurden im Rahmen des Förderprogramms „Administration Schule Saarland (2020-2024)“ (Förderrichtlinie vom 9. August 2021, Amtsbl. I S. 2012) Zuwendungen/Zuweisungen beantragt und/oder bewilligt? Ja Nein 4.4 Geben Sie ggf. das Datum der Bewilligung(en) und die zugehörige Projektnummer(n) an Bewilligungsdatum Projektnummer Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift der Antragstellerin/ des Antragstellers, Stempel 6. Erklärung zum Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn Die Antragstellerin/Der Antragsteller erklärt, dass mit der zu fördernden Investitionsmaßnahme nicht vor dem 21. Dezember 2021 begonnen wurde. Trifft zu Trifft nicht zu Die Antragstellerin/Der Antragsteller erklärt, dass die beantragte Zuwendung/Zuweisung für eine Beschaffung vorgesehen ist, welche vor der Veröffentlichung der Förderrichtlinie begonnen wurde. Für Maßnahmen, mit denen vor diesem Tag begonnen wurde, gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn als gewährt. Ein gesonderter Bescheid der Bewilligungsbehörde ist daher nicht erforderlich. Trifft zu Trifft nicht zu Aus der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann nicht auf die Gewährung einer Zuwendung geschlossen werden. Ich bin daher bereit, die Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko durchzuführen und vorzufinanzieren. Ich erkläre, dass zumindest eine Vorfinanzierung möglich ist. Mir ist bekannt, dass die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nur erteilt wird, wenn der Antrag vollständig ist. Für alle Maßnahmen, mit denen nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinie begonnen wurde, ist die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gesondert zu beantragen. Da die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nur in Ausnahmefällen erteilt werden kann, begründe ich meinen Antrag wie folgt (dringende sachliche und wirtschaftliche Gründe) Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, Stempel Verwendungsnachweis nach Nummer 8 Buchstabe d der Förderrichtlinie „Geräte- und Medienausleihe für Schülerinnen und Schüler an saarländischen Schulen“ Ministerium für Bildung und Kultur Referat D3 Haushalts- und Rechtsangelegenheiten, Schulstatistik Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken PROJEKT-NUMMER: 10-0-__-___-___-____-GuMAus DATUM: __.__.20__ Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger: Name der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Ansprechpartner*in Telefon E-Mail-Adresse Telefax Zweck der Zuwendung: Förderprogramm „Gereäte- und Medienausleihe für Schülerinnen und Schüler an saarländischen Schulen“ Höhe der bewilligten Zuwendung: ______,__ EUR In Anspruch genommener Betrag: ______,__ EUR Vorzeitiger Maßnahmebeginn: Zustimmung 1 wurde erteilt am: __.__.20__ Tag der Erteilung des ersten Auftrages: __.__.20__ Tag des Beginns der Auftragsausführung: __.__.20__ Eine Vorab-Prüfung 2 durch die eigene Prüfeinrichtung der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers bzw. des Zuweisungsempfängers hat stattgefunden am: __.__.20__ 1 Für Maßnahmen, die nach dem 21. Dezember 2021 bis zum Inkrafttreten der Richtlinie begonnen wurden, gilt die Zustimmung gemäß Nummer 5 a) aa) der Förderrichtlinie als erteilt. In einem solchen Fall ist das Datum der Förderrichtlinie einzutragen. 2 Sollte keine Vorab-Prüfung durch die eigene Prüfeinrichtung der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers bzw. des Zuweisungsempfängers stattgefunden haben, ist dies in einer dem Verwendungsnachweis beizufügenden Anlage zu begründen. Eingangsstempel des Ministeriums für Bildung und Kultur: Zahlenmäßiger Nachweis Gesamtausgaben der Investitionsmaßnahme: ______,__ EUR Davon Ausgaben für den Teil der Investitionsmaßnahme (ggf. selbstständiger Abschnitt eines Gesamtinvestitionsvorhabens), für den die Zuwendung bewilligt wurde: ______,__ EUR A. Einnahmen Art: Eigenanteil, Zuwendungen, Leistungen Dritter Laut Zuwendungsbescheid Laut Abrechnung EEUURR v.H. EEUURR v.H. Eigene Mittel der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers: Mittel aus dem Haushalt des Saarlandes: Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich (§ 16 Abs. 10 KFAG): Leistungen Dritter: In früheren Vorhabenabschnitten vorgesehene/eingenommene Beträge: Insgesamt: B. Ausgaben Ausgabengliederung Laut Zuwendungsbescheid nach Maßgabe des vorgelegten Finanzierungsplans Laut Abrechnung Insgesamt davon zuwendungsfähig Insgesamt davon zuwendungsfähig EUR EUR EUR EUR Ausgaben zur Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte Ausgaben für gesondert zu beschaffende Betriebssysteme Ausgaben für gesondert zu beschaffendes, notwendiges Zubehör Summe: In früheren Abschnitten des Investitionsvorhabens bereits geleistete Angaben: Insgesamt: C. Ausgabenbelegliste Beleg-Nr./Ursachenkonto: Tag der Ausgabe: Empfänger und Grund der Zahlung: Betrag in EUR: Summe der Ausgaben: D. Sachbericht Eingehende Darstellung der Durchführung der Investitionsmaßnahme, der Durchführungszeiten etc. ggf. gesondertes Blatt. E. Erklärung der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers bzw. des Zuweisungsempfängers Es wird erklärt, dass - die in den vorgelegten Unterlagen enthaltenen Angaben mit dem Investitionsstandort/den Investitionsstandorten übereinstimmen, - die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt, die Bedingungen und Auflagen des Zuwendungsbescheides bzw. des Zuweisungsschreibens eingehalten wurden und die Angaben über die Maßnahme, ihre Ausgaben und die Finanzierung vollständig, wahrheitsgetreu und belegt sind, - die vergaberechtlichen Vorgaben beachtet und eingehalten wurden, - die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, und die Ausgaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, - die Zuwendung innerhalb des Bewilligungszeitraumes zweckentsprechend verwendet wurde und die vorgelegten Rechnungen bezahlt wurden, - das Ergebnis der Prüfung nach Nr. 7.2 der ANBest-P-GK zu § 44 LHO beigefügt ist. , den __.__.20__ Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers Bericht zur Erfolgskontrolle nach Nummer 11a VV zu § 44 LHO im Förderprogramm „Geräte- und Medienausleihe für Schülerinnen und Schüler an saarländischen Schulen“ Förderjahr 20__ PROJEKT-NUMMER: 10-0-__-___-___-____-GuMAus Zuwendungsempfänger*in/Zuweisungsempfänger: Name der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers bzw Zuweisungsempfänger Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Ansprechpartner*in Telefon E-Mail-Adresse Telefax Investitionsstandort: Name oder Bezeichnung Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Kurzbeschreibung der Maßnahme(n) Zielerreichungskontrolle Soll-Ist-Vergleich des Planungsziels und des tatsächlich Erreichten: Wurden mit der Zuwendung die angestrebten Ziele bzw. der zu erreichende Zweck vollständig oder teilweise erreicht? Wirkungs- und Wirksamkeitskontrolle Was hat die Förderung bewirkt, z.B. unmittelbar oder mittelbar kausale Auswirkungen? Wirtschaftlichkeitskontrolle Wurden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Mittelverwendung beachtet? Stehen die erreichten Ziele in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgewendeten Mitteln? Wurden nur Ausgaben geleistet, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks notwendig waren? Im Anschluss an das Förderjahr geplante Maßnahme oder Maßnahmen Sonstige Anmerkungen z.B. Abweichungen von der Zeit- und Investitionsplanung etc. , den __.__.20__ Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers Erläuterungen Sachbericht Der Sachbericht dient der inhaltlichen Beurteilung des Projektes und ist formlos einzureichen. Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendungs- oder Zuweisungsmittel sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen. Die Ergebnisse sind der eingereichten, verbindlichen Zielvereinbarung gegenüberzustellen, die Zielerreichung ist darzustellen. Insbesondere sollte der Sachbericht nachstehende Angaben enthalten: • Konnte die Zielgruppe des Projekts erreicht werden oder gelang das nur teilweise? • Beschreibung der Projektaktivität (was ist wann mit dem Projekt passiert?) • Schwierigkeiten und Hindernisse im Projektverlauf: Was hat bzw. was hat nicht reibungslos funktioniert? • Änderungen gegenüber dem Antrag, dies können inhaltliche als auch organisatorische Änderungen sein sowie wesentliche Änderungen der Kosten und zwar nicht nur im Hinblick auf die Gesamtkosten sondern auch für einzelne Positionen. Die Änderungen sind entsprechend zu begründen. • Angaben über Nachhaltigkeit (ist etwas aus dem Projekt entstanden, das auch nach der Förderung fortgeführt wird?) Erfolgskontrolle Bei allen Zuwendungen und Zuweisungen ist gemäß Nummer 11a der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Grundlage ist der erstellte Sachbericht bzw. auch eine Vor-Ort-Inaugenscheinnahme. Die Erfolgskontrolle ist die nachträgliche Überprüfung, ob der gewünschte Erfolg eines Programms auch tatsächlich herbeigeführt werden konnte. Insbesondere soll sie Informationen über folgende Aspekte liefern: • Zielerreichungskontrolle (Soll-Ist-Vergleich): Wurde das Ziel des Programms vollständig erreicht bzw. nur teilweise? • Wirkungs- bzw. Wirksamkeitskontrolle: Was hat die Förderung bewirkt (Kausalität)? • Wirtschaftlichkeitskontrolle: Wurden die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet? Den Bewilligungsstellen, Prüfbehörden und ihren Beauftragten sind hierfür jederzeit die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen bzw. Termine zur Inaugenscheinnahme vor Ort zu ermöglichen.