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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturFörderrichtlinie zum Investitionsprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte an Schulen im Saarland (2021)“ auf der Grundlage des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 16. Mai 2019 (BAnz AT 14.06.2019 B2) vom 28. Januar 2021 (BAnz AT 18.02.2021 B3)

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte an Schulen im Saarland (2021)“ auf der Grundlage des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 16. Mai 2019 (BAnz AT 14.06.2019 B2) vom 28. Januar 2021 (BAnz AT 18.02.2021 B3)

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2021-07-16

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234 Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte an Schulen im Saarland (2021)“ auf der Grundlage des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 16. Mai 2019 (BAnz AT 14.06.2019 B2) vom 28. Januar 2021 (BAnz AT 18.02.2021 B3) Vom 30. Juni 2021 Präambel Die weltweite Verbreitung des Virus SARS-CoV-2, verbunden mit dem Risiko für Menschen, an COVID-19 zu erkranken, und die hierauf ergriffenen Maßnahmen zum Schutz von Menschen vor einer Infektion bedeuten für die saarländischen Schulen, dass ein Unterricht in der konventionellen Form des Präsenzunterrichts im Klassenverband zum Teil nur sehr eingeschränkt stattfinden kann und durch gute, auch digitale Lehr-LernArrangements ergänzt werden muss. Zur Förderung der Erstellung klassenspezifischer digitaler Lehr-LernArrangements durch die Lehrkräfte an saarländischen Schulen sollen die Schulträger bei dem Aufbau eines Systems zur Geräteausleihe für Lehrkräfte dadurch unterstützt werden, dass für dringliche Investitionen in die Beschaffung von in die kommunale IT-Bildungsinfrastruktur zu integrierenden mobilen Endgeräten zusätzliche Zuwendungen beziehungsweise Zuweisungen gewährt werden können. 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage a) Gewährung von Finanzhilfen durch den Bund Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Förderung der kommunalen Bildungsinfrastruktur (Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 des Bundes und der Länder vom 16. Mai 2019) (BAnz AT 14.06.2019 B2) gewährt der Bund dem Saarland Finanzhilfen zur Etablierung und Optimierung lernförderlicher und belastbarer, interoperabler digitaler technischer Infrastrukturen. Die Vergabe der Mittel erfolgt gemäß § 3 Absatz 1 und 2 der Verwaltungsvereinbarung auf der Grundlage der Förderbekanntmachung zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ vom 16. Oktober 2019 (Amtsbl. I S. 766) in der jeweils geltenden Fassung sowie der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ vom 17. März 2021 (Amtsbl. I S. 870) in der jeweils geltenden Fassung. Auf der Grundlage des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) vom 3. Juli 2020 (BAnz AT 16.07.2010 B7) stellt der Bund dem Saarland über die in § 1 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Absätze 1 und 3 der Verwaltungsvereinbarung gewährten Finanzhilfen hinaus weitere Finanzhilfen in Höhe von 6 009 850 Euro zur Verfügung. Ihre Vergabe erfolgte gemäß § 5 Absätze 1 und 2 des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) auf der Grundlage der in der Förderrichtlinie zum „Sofortausstattungsprogramm Schule Saarland (2020)“ vom 3. November 2020 (Amtsbl. I S. 1078) getroffenen Bestimmungen. Auf der Grundlage der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 5. November 2020 (BAnz AT vom 16.12.2020 B4) stellt der Bund über die in § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 8 Absätze 1 und 3 der Verwaltungsvereinbarung gewährten Finanzhilfen sowie über die auf der Grundlage des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) gewährten Finanzhilfen hinaus weitere Finanzhilfen in Höhe von nochmals 6 009 850 Euro zur Verfügung. Die Vergabe der Mittel erfolgt gemäß § 6 Absatz 1 auf der Grundlage der in der Förderrichtlinie „Administration Schule Saarland (2020 – 2024)“ zu treffenden Bestimmungen. Auf der Grundlage des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 „Leihgeräte für Lehrkräfte“ vom 28. Januar 2021 (BAnz AT 18.02.2021 B3) stellt der Bund über die § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 8 Absätze 1 und 3 der Verwaltungsvereinbarung gewährten Finanzhilfen sowie über die in dem Zusatz „Sofortausstattungsprogramm“ und der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ gewährten Finanzhilfen hinaus weitere Finanzhilfen in Höhe von 6 009 850 Euro zur Förderung der Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets) als Ergänzung des mit Hilfe des „Sofortausstattungsprogramm Schule Saarland (2020)“ aufgebauten Gerätebestandes durch weitere Leihgeräte für die Hand der Lehrkräfte zur Verfügung. Die Vergabe der Mittel erfolgt gemäß § 5 Absätze 1 und 2 des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ auf der Grundlage der in dieser Förderrichtlinie getroffenen Bestimmungen. b) Programmsteuerung Das Land gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, insbesondere der durch den Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 „Leihgeräte für Lehrkräfte“ vom 28. Januar 2021 zur Verfügung stehenden Mittel, nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie gemäß § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV-LHO) Schulträgern Zuwendungen zu Investitionen in die Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte als Leihgeräte für die Hand von Lehrkräften. Unter den Voraussetzungen, unter denen kommunalen Schulträgern Zuwendungen wie zuvor beschrieben gewährt werden, können dem Saarland als Schulträger Zuweisungen gewährt werden. Für Leistungen an Organisationseinheiten des Landes gelten die Regelungen von § 23 LHO entsprechend. Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung oder Zuweisung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. 2. Gegenstand der Förderung a) Gefördert werden Investitionen in die Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte, das heißt Laptops, Notebooks oder Tablets einschließlich des die Inbetriebnahme und den Betrieb der Gerätschaften sicherstellenden Zubehörs und des als Software zu beschaffenden Betriebssystems und einschließlich deren Ersteinrichtung, sofern diese zur Herstellung der Benutzbarkeit durch die Endnutzerinnen und Endnutzer erforderlich ist (Inbetriebnahme). b) Nicht gefördert werden in diesem Zusammenhang insbesondere: aa) Smartphones, bb) laufende Kosten der Verwaltung (Personalund Sachkosten), cc) Kosten für Betrieb, Wartung und IT-Support der mit einer Zuwendung oder Zuweisung beschafften schulgebundenen mobilen Endgeräte und des Zubehörs, dd) Kosten für Softwarelizenzen, soweit nicht ausdrücklich in Nummer 2 Buchstabe a genannt. 3. Ziele und Indikatoren a) Ziel der Förderung ist es, möglichst jeder Lehrkraft an einer Schule, die der Aufsicht des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes untersteht, den Zugang zu einem schulgebundenen mobilen Endgerät als Leihgerät zu gewähren, wobei dieses Leihgerät so in die örtliche IT-Bildungsinfrastruktur eingebunden ist, dass eine Unterrichtsvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung orts- und zeitunabhängig nachhaltig sichergestellt ist. Dieses Ziel wird erreicht, wenn eine Antragstellerin oder ein Antragsteller auf der Grundlage effizienter und belastbarer, nachhaltig angelegter und eingerichteter Administrationsinfrastrukturen, die als Fördergegenstände im Sinne von Nummer 2 der Förderrichtlinie „DigitalPakt Schule Saarland (Region und Land)“ sowie der Förderrichtlinie „Administration Schule Saarland (2020 – 2024)“ eigenständig förderfähig sind, bis zum 31. Dezember 2021 allen Lehrkräften in ihrem beziehungsweise seinem jeweiligen räumlichen Verwaltungsbereich (versorgte Schulstandorte) den Zugang zu einem schulgebundenen mobilen Endgerät als Leihgerät eröffnet und hierzu einen Gerätebestand in einer Größenordnung aufbaut, die um 5 % höher liegt als die Zahl der im räumlichen Verwaltungsbereich nach Mitteilung der personalführenden Stellen im Ministerium für Bildung und Kultur zu Schuljahresbeginn 2021/22 voraussichtlich regelmäßig beschäftigten Lehrkräfte. Bei der Bewertung der Effizienz des Vorhabens, für das eine Zuwendung oder Zuweisung beantragt wird, wird widerleglich vermutet, dass ein Zusammenschluss von Schulträgern in einer dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 26. Februar 1975 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2006 (Amtsbl. S. 1614), entsprechenden Art und Weise (öffentlich-rechtliche Vereinbarung, Arbeitsgemeinschaft, Zweckverband) oder in Form einer privat-öffentlichen Partnerschaft (sogenannte Private-public-Partnership, abgekürzt auch als PPP bezeichnet) beziehungsweise eines Zusammenschlusses der freien Träger privater Ersatzschulen Effizienzvorteile gegenüber einer rein standortbezogenen oder auf einen einzelnen Schulträger bezogenen Ausrichtung der Geräteausleihe birgt und daher grundsätzlich zur Zielerreichung besser geeignet ist als der Aufbau einer eigenen Struktur durch einen einzelnen Schulträger. b) Dem Förderprogramm wird ein Effizienz-Indikator in Gestalt des durchschnittlichen Preises je Fördergegenstand in Höhe von 680,00 Euro sowie ein Effektivitäts-Indikator in Gestalt der mindestens zu erreichenden Gerätezahl in Höhe von 9 820 schulgebundenen mobilen Leihgeräten für Lehrkräfte zugrunde gelegt. Als Soll-Datum wird der 31. Dezember 2021 festgelegt. 4. Zuwendungs- und Zuweisungsempfänger a) Antragsteller und Zuwendungsempfänger können sein: die Landkreise Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarlouis, Sankt Wendel, Saarpfalz-Kreis und der Regionalverband. b) Antragsteller für Zuweisungen zugunsten des Saarlandes kann sein: Ministerium für Bildung und Kultur, Referat A5. c) Mehrere Antragsberechtigte können gemeinsame Anträge stellen. 5. Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungen und Zuweisungen können nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden. a) Zeitraum der Förderung aa) Eine Zuwendung oder Zuweisung wird nur für Maßnahmen gewährt, mit denen nicht vor dem 3. Juni 2020 begonnen wurde und bei denen eine Abnahme bis zum 16. Mai 2024 gesichert erscheint. bb) Abweichend von Nummer 1.3 der VV zu § 44 LHO beziehungsweise Nummer 1.2 Buchstabe c der VV-P-GK zu § 44 LHO können Investitionsvorhaben nach dieser Förderrichtlinie auch dann gefördert werden, wenn mit ihnen vor Bewilligung der Förderung begonnen wurde, soweit die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt wurde. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann auf Antrag erteilt werden. In dem Antrag ist anzugeben, aus welchen Gründen ein Zuwarten bis zum Zugang des Zuwendungsbescheides oder des Zuweisungsschreibens nicht zumutbar ist. Für Maßnahmen, mit denen nach dem 3. Juni 2020 und vor dem Tag des Inkrafttretens der Förderrichtlinie begonnen wurde, gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn als erteilt. Aus der Erteilung der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann nicht auf eine Förderung geschlossen werden, das heißt, es wird kein Anspruch auf Förderung begründet. Das Risiko der Förderfähigkeit und der Anerkennung der im betreffenden Antrag angegebenen Kosten tragen auch im Falle der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn allein die Antragstellerinnen und Antragsteller. cc) Eine Maßnahme beginnt mit dem Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Bloße Vorbereitungshandlungen bleiben außer Betracht. b) Bestimmungen zu anderen Förderungen und Investitionsprogrammen Für eine Förderung nach dieser Förderrichtlinie bleiben mobile Endgeräte im Sinne von Nummer 2 Buchstabe a ff der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule Saarland (2019 – 2024)“ ebenso außer Betracht wie die in Nummer 2 Buchstabe b cc der vorgenannten Förderrichtlinie bestimmte Begrenzung der als förderfähig anzuerkennenden Gesamtkosten für die Beschaffung mobiler Endgeräte. Eine Anrechnung von Gesamtkosten der Beschaffung mobiler Endgeräte auf das jeweils andere Investitionsprogramm erfolgt nicht. Der vorgenannte Ausschluss der Anrechnung gilt in gleicher Weise für die Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte im Sinne von Nummer 2 Buchstabe a aa der Förderrichtlinie zum „Sofortausstattungsprogramm Schule Saarland (2020)“ auf der Grundlage des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 16. Mai 2019 (BAnz AT 14.06.2019 B2) vom 3. Juli 2020 „Sofortausstattungsprogramm“ (BAnz AT 16.07.2020 B7). Im Übrigen kann eine Förderung nach dieser Förderrichtlinie nur gewährt werden, wenn die Maßnahme, für die eine Förderung beantragt wird, nicht bereits durch ein anderes Investitionsprogramm gefördert worden ist oder wird. Dies gilt insbesondere für Fördermaßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und nach der Bundesförderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland sowie nach der Förderrichtlinie des Ministeriums für Bildung und Kultur über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Berufsbildungszentren im Saarland im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ vom 4. Juni 2018 (Amtsbl. I S. 346). Soweit die in Nummer 5 Buchstabe b Absätze 1 und 2 genannten Ausnahmen nicht einschlägig sind, sind Doppelförderungen ausgeschlossen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller haben anzugeben, ob und gegebenenfalls wofür einander ergänzende Fördermaßnahmen beantragt oder gewährt wurden. c) Leistungsfähigkeit der Zuwendungsempfänger Zuwendungen für Investitionen dürfen kommunalen Gebietskörperschaften in der Regel nur gewährt werden, sofern diese in der Lage sind, die Folgekosten der Investitionen ohne Gefahr für ihre dauernde Leistungsfähigkeit aufzubringen. Von einem Nachweis hierüber kann bei Fördermaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 einschließlich des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung („Sofortausstattungsprogramm“) und der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung („Leihgeräte für Lehrkräfte“) abgesehen werden, weil es sich um eine Investition handelt, deren zeitlich befristete Förderung auf einem Bundesgesetz im Sinne von Artikel 104c Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes beruht. Eine Einreichung des Förderantrages über die Kommunalaufsichtsbehörde ist daher entbehrlich. d) Anschlussfähigkeit und Interoperabilität Eine Zuwendung oder Zuweisung soll nur gewährt werden, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller darlegt, dass er Vorkehrungen getroffen hat, die Fördergegenstände gemäß Nummer 2 Buchstabe a der Förderrichtlinie in ein trägerübergreifendes, landesweites System einer Geräte- und Medienausleihe zu integrieren. Dies setzt insbesondere, aber nicht ausschließlich voraus, dass mittels der Fördergegenstände auf landesweite Dienste zur Bereitstellung von Bildungsmedien in der Weise zugegriffen werden können muss, dass eine bedarfsgerechte Versorgung der Endnutzerinnen und der Endnutzer mit den jeweils erforderlichen Bildungsinhalten über eine zentrale Mediendistributionsplattform sichergestellt werden kann. 6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung oder Zuweisung a) Höhe an anerkennungsfähigen Kosten Die Ermittlung der höchstens anerkennungsfähigen Kosten richtet sich nach der in einen Antrag einbezogenen Schulstandorte und der Zahl der durch die Maßnahme, für die eine Förderung nach dieser Richtlinie beantragt wird, mitversorgten Lehrkräfte auf der Grundlage der von den personalführenden Stellen im Ministerium für Bildung und Kultur mitgeteilten Beschäftigtenzahlen zuzüglich einer Reserve in Höhe von 5 % der regelmäßig an den betreffenden Schulstandorten regelmäßig beschäftigten Lehrkräfte. b) Zuwendungsart Eine Zuwendung wird im Wege der Projektförderung gewährt. c) Finanzierungsart Die Förderung erfolgt als Teilfinanzierung im Wege einer Anteilsfinanzierung. d) Form der Zuwendung Die Zuwendung an Antragsteller erfolgt als Zuschuss zu den anerkennungsfähigen Investitionskosten. Eine Bewilligung an das Saarland erfolgt als Zuweisung. e) Bemessungsgrundlage Förderfähig sind die Aufwendungen der Antragstellerinnen und Antragsteller für Investitionsmaßnahmen gemäß Nummer 2 Buchstabe a bis zu einer Höhe von 680 Euro je zu beschaffendem schulgebundenem mobilem Endgerät einschließlich des förderfähigen Zubehörs. Nicht zu den in diesem Sinne förderfähigen Kosten gehören insbesondere die Kosten der laufenden Verwaltung (Personal- und Sachkosten) sowie Kosten für Betrieb, Wartung und IT-Support der nach dieser Richtlinie förderfähigen Gegenstände. Von den anerkennungsfähigen Gesamtkosten können höchstens bis zu 90 Prozent aus Mitteln des Sondervermögens Digitale Infrastruktur des Bundes gefördert werden. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass mit dem Antrag ein Nachweis darüber erbracht wird, dass mindestens 10 Prozent der anerkennungsfähigen Gesamtkosten als Eigenanteil aufgebracht werden und die Finanzierung des Gesamtvorhabens gesichert ist. Der Eigenanteil kann auch ganz oder teilweise dadurch aufgebracht werden, dass Mittel des Landes zur Verfügung gestellt werden und dem Antrag ein entsprechender Nachweis beigefügt ist. 7. Sonstige Bestimmungen a) Zusätzlichkeit der Finanzhilfe Eine Förderung wird nur für zusätzliche Investitionsmaßnahmen gewährt. Die Zusätzlichkeit ist bei solchen Investitionsvorhaben gegeben, deren Finanzierung nicht bereits auf anderer Rechtsgrundlage wie beispielsweise gesetzlicher Förderung, einem beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan oder einem Wirtschaftsplan oder Ähnlichem einer Antragstellerin oder eines Antragstellers gesichert ist. b) Weiterleitungs- und Kofinanzierungsverbot Die Weiterleitung der gewährten Finanzhilfe an Dritte ist ausgeschlossen. Eigenanteile dürfen nicht durch EU-Mittel ersetzt und Bundesmittel nicht zur Kofinanzierung von durch EU-Mittel geförderten Programmen genutzt werden. c) Bindungsfrist Die längerfristige Nutzung der Fördergegenstände muss gesichert sein; es gilt eine Bindungsfrist von fünf Jahren. Die absehbaren demografischen Entwicklungen sind zu berücksichtigen (Nachhaltigkeit). d) Hinweispflicht Die Empfänger von Finanzhilfen haben in angemessener Weise auf die Förderung der Investitionsmaßnahme aus Mitteln des Programms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ hinzuweisen, zum Beispiel auf Aushängen, Geräteplaketten oder Ähnlichem. Die beschafften Gegenstände sind in geeigneter Weise zu inventarisieren, sodass ihre Beschaffung im Zusammenhang mit dem Programm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ jeweils erkennbar gemacht werden kann. 8. Verfahren a) Antragsverfahren Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des Antragsvordrucks sowie diesem beizufügenden Anlagen. Ein Antrag besteht aus: aa) Datenblatt zur Antragstellerin beziehungsweise zum Antragsteller; bb) Kosten- und Finanzierungsplan; cc) Erklärung zur Einpassung der Fördergegenstände in die vorhandene oder herzustellende IT-Bildungsinfrastruktur der Antragstellerin oder des Antragstellers; dd) Erklärung über die Technologieoffenheit, die Erweiterungs- und Anschlussfähigkeit der zu beschaffenden Fördergegenstände an landesweite und länderübergreifende Systeme; ee) Erklärung über die Beantragung oder der Erhalt von Fördermitteln aus anderen Fördermaßnahmen beziehungsweise gesetzlicher Förderung; ff) Bestätigung über ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support in Bezug auf die Fördergegenstände; gg) Datenschutzerklärung gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung und Erklärung über das Lizenzmanagement in Bezug auf Betriebssysteme und einzusetzende Software, auch soweit diese von der Förderung nicht umfasst sind. b) Bewilligungsverfahren Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D3, Trierer Straße 33, 66123 Saarbrücken. Anträge sollen so eingereicht werden, dass sie bis zum 30. September 2021 bei der Bewilligungsbehörde eingehen. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel auf der Grundlage der Zahl der durch einen einzelnen Antrag mitversorgten Lehrkräfte. Hierbei wird der Antrag, durch den die größte Zahl von Lehrkräften eine Möglichkeit zum Entleihen eines mobilen Endgeräts erhält, zuerst und der Antrag, durch den die geringste Zahl von Lehrkräften eine solche Möglichkeit erhält, zuletzt bewilligt. Soweit am 1. Oktober 2021 nicht alle Mittel im Programm „Leihgeräte für Lehrkräfte an Schulen im Saarland (2021)“ gebunden werden konnten, erfolgt die Bewilligung von Mittelresten in der Reihenfolge des Eingangs von vollständigen Anträgen. c) Anforderungs- und Auszahlungsverfahren Für die Anforderung und die Auszahlung von Zuwendungen und Zuweisungen gelten die Bestimmungen in Nummer 7 VV/VV-P-GK zu § 44 LHO. Die Frist zur Einreichung der Auszahlungsanforderung bestimmt sich nach Nummer 1.5 ANBest-P-GK. Auszahlungen stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung der Verwendung, insbesondere auch gemäß Nummer 7 ANBest-P-GK. d) Verwendungsnachweisverfahren aa) Die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung oder der Zuweisung ist spätestens sechs Monate nach Beendigung des Bewilligungszeitraums der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. bb) Der Verwendungsnachweis im Sinne von Nummer 10 VV/VV-P-GK zu § 44 LHO besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über alle mit dem Zuwendungszweck beziehungsweise Zuweisungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben. Dieser Nachweis ist unter Beachtung der Nummern 6.2 bis 6.5 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-P-GK) zu § 44 LHO zu führen. Unterhalten die Zuwedungsempfänger eine eigene Prüfeinrichtung, so ist von dieser der Verwendungsnachweis vorab zu prüfen und die Prüfung unter Angabe ihres Ergebnisses zu bescheinigen. cc) Unterbleibt die Vorlage des Verwendungsnachweises zu dem festgelegten Termin, so erlischt der Zuwendungsbescheid oder das Zuweisungsschreiben in allen seinen Rechtswirkungen, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder Mahnung bedarf; bei einem bereits ausgezahlten Zuschuss entsteht mit Wegfall des Zuwendungsbescheides oder Zuweisungsschreibens ein Erstattungsanspruch. Der ausgezahlte Zuschuss ist grundsätzlich ab dem Entstehen des Erstattungsanspruchs zu verzinsen. e) Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung beziehungsweise der Zuweisung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides beziehungsweise des Zuweisungsschreibens und die Rückforderung des gewährten Zuschusses gelten die VV/VV-P-GK zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind. Die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes gemäß § 93 der Bundeshaushaltsordnung, des Landesrechnungshofes gemäß § 93 LHO und des Ministeriums für Bildung und Kultur bleiben unberührt. Durch die genannten Stellen kann eine Prüfung auch vor Ort vorgenommen werden. 9. Inkrafttreten Die Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2022 außer Kraft. Saarbrücken, den 30. Juni 2021 Die Ministerin für Bildung und Kultur Streichert-Clivot Antrag auf Gewährung einer Zuwendung/Zuweisung aus Mitteln des Programms „Leihgeräte für Lehrkräfte an Schulen im Saarland (2021)“ Ministerium für Bildung und Kultur Referat D3 Haushalts- und Rechtsangelegenheiten, Schulstatistik Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken Eingangsstempel 1. Antragsteller 1.1 Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller Name der Antragstellerin/des Antragstellers 1.2 Anschrift Antragstellerin/ des Antragstellers Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort 1.3 Weitere Kontaktdaten der Antragstellerin/des Antragstellers Vertretungsberechtigte Ansprechpartnerin/Vertretungsberechtigter Ansprechpartner Name Vorname Telefon Fax Vorwahl Telefonnummer Vorwahl Faxnummer E-Mail 1.4 Bankverbindung (Kreditinstitut, IBAN, BIC) Name des Kreditinstituts IBAN BIC 2. Beantragung einer Zuwendung/Zuweisung für folgende Maßnahmen 2.1 Beschreibung der Investitionsmaßnahme (ggf. auf gesondertem Blatt ergänzen) Durch die Maßnahme (mit-)versorgte(r) Schulstandort(e) Anzahl (gesamt) Name der Schule Schulstandort Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte als (bitte Art und Anzahl angeben) ☐ _____ Laptops ☐ _____ Convertibles ☐ _____ Tablet-PC ☐ _____ Notebooks Nebst gesondert beschafftem notwendigem Zubehör (bitte Art und Anzahl angeben) ☐ _____ Betriebssystem ☐ _____ Schutzhülle ☐ _____ Tastatur ☐ _____ sonstiges Eingabemedium (z.B. Stift) ☐ _____ Mobile Device Management*) ☐ _____ Virenschutz*) 2.2 Angaben zum voraussichtlichen Maßnahmebeginn und -ende Maßnahmebeginn Maßnahmeende *) Förderfähig ist ausschließlich die Herstellung, nicht der Betrieb des MDM bzw. Virenschutzes. 3. Kosten- und Finanzierungsplan 3.1 Kosten der Gesamtmaßnahme (Beschaffungskosten) Euro: Cent: 100 % 3.2 davon werden durch die beantragte Förderung (einschl. Landesmittel) gedeckt: Euro: Cent: % 3.3 davon werden durch eigene Mittel der Antragstellerin/des Antragstellers gedeckt: Euro: Cent: % 3.4 davon werden durch Mittel Dritter gedeckt: Euro: Cent: % Der Kosten- und Finanzierungsplan wird im Falle einer Bewilligung für verbindlich erklärt werden. Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, Stempel 4. Erklärung zur Technologieoffenheit und Anschlussfähigkeit Die Antragstellerin oder der Antragsteller erklärt, dass die mit der beantragten Förderung zu beschaffenden Gegenstände in die bei im Sinne des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 herzustellenden oder hergestellten IT- Bildungsinfrastrukturen integriert werden. Sie oder er erklärt weiter, dass die mit der beantragten Förderung zu beschaffenden Gegenstände technologieoffen und anschlussfähig sind an lokale, regionale, landesweite und länderübergreifende IT- Bildungsinfrastrukturen. Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, Stempel 5. Erklärung über die Beantragung oder den Erhalt von Fördermitteln aus anderen Fördermaßnahmen 4.1 Ist für das Vorhaben bei einer anderen öffentlichen Stelle ebenfalls eine Zuwendung/Zuweisung beantragt worden?  Ja  Nein 4.2 Wurden von einer anderen Stelle bereits Mittel für das gleiche Vorhaben bewilligt oder in Aussicht gestellt?  Ja  Nein 4.3 Wurden im Rahmen des „DigitalPakt Schule Saarland (2019-2024)“ und/oder des „Sofortausstattungsprogramm Schule Saarland (2020)“ bereits Zuwendungen/Zuweisungen beantragt und/oder bewilligt?  Ja  Nein 4.4 Geben Sie ggf. das Datum der Bewilligung(en) und die zugehörige Projektnummer(n) an Bewilligungsdatum Projektnummer Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift der Antragstellerin/ des Antragstellers, Stempel 6. Erklärung zum Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn Die Antragstellerin/Der Antragsteller erklärt, dass mit der zu fördernden Investitionsmaßnahme nicht vor dem 3. Juni 2020 begonnen wurde.  Trifft zu  Trifft nicht zu Die Antragstellerin/Der Antragsteller erklärt, dass die beantragte Zuwendung/Zuweisung für eine Beschaffung vorgesehen ist, welche vor der Veröffentlichung der Förderrichtlinie begonnen wurde. Für Maßnahmen, mit denen vor diesem Tag begonnen wurde, gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn als gewährt. Ein gesonderter Bescheid der Bewilligungsbehörde ist daher nicht erforderlich.  Trifft zu  Trifft nicht zu Aus der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann nicht auf die Gewährung einer Zuwendung geschlossen werden. Ich bin daher bereit, die Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko durchzuführen und vorzufinanzieren. Ich erkläre, dass zumindest eine Vorfinanzierung möglich ist. Mir ist bekannt, dass die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nur erteilt wird, wenn der Antrag vollständig ist. Für alle Maßnahmen, mit denen nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinie begonnen wurde, ist die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gesondert zu beantragen. Da die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nur in Ausnahmefällen erteilt werden kann, begründe ich meinen Antrag wie folgt (dringende sachliche und wirtschaftliche Gründe) Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, Stempel Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann nur erteilt werden, wenn der Antragstellerin/dem Antragsteller ein Abwarten des Zuwendungsbescheides aus dringenden sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Geben Sie daher bitte diese dringenden sachlichen oder wirtschaftlichen Gründe an (z.B. Gefahr von Schäden, dringender Nutzungsbedarf, unzumutbare Zustände oder ähnliches). Die Begründung muss einzelfallbezogen und erklärend sein. Mögliche Kostensteigerungen oder bloße interne Planungen stellen kein dringendes sachliches oder wirtschaftliches Bedürfnis dar. Bestätigung über die Sicherstellung von Wartung, Betrieb und IT- Support gemäß § 6 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 sowie Nummer 8 Buchstabe a) ff) der Förderrichtlinie „Leihgeräte für Lehrkräfte an Schulen im Saarland (2021)“ L Le ev ve ell 1 1:: Lösung von Standardproblemen, Problemannahme und qualifizierte Fehlermeldung Level 1 wird vor Ort Sichergestellt durch: ☐ Personal des Landes ☐ Personal des Schulträgers ☐ externe Dritte (☐ öffentliche Unternehmen, ☐ private Unternehmen) ☐ Rahmenvertrag ☐ Einzelauftrag ☐ Sonstige: _______________________________________________________________________________ Finanzierung: ☐ Personalkosten (Finanzmittel des Landes) ☐ Personalkosten (eigene IT-Angestellte des Schulträgers) ☐ Sachkosten (Vertrag mit öffentlichem Dienstleistungsunternehmen) ☐ Sachkosten (Vertrag mit privatem Dienstleistungsunternehmen) ☐Sonstiges:_______________________________________________________________________________ L Le ev ve ell 2 2:: Lösung von nicht auf Level 1 gelösten Problemen, z.B. Systemwartung und – pflege, Administration, Fehlerbehebung ☐ Personal des Landes ☐ Personal des Schulträgers ☐ externe Dritte (☐ öffentliche Unternehmen, ☐ private Unternehmen) ☐ Rahmenvertrag ☐ Einzelauftrag ☐ Sonstige: _______________________________________________________________________________ Finanzierung: ☐ Personalkosten (eigene IT-Angestellte) ☐ Sachkosten (Vertrag mit öffentlichem Dienstleistungsunternehmen) ☐ Sachkosten (Vertrag mit privatem Dienstleistungsunternehmen) ☐ Investitionskosten (z.B. Austausch von Hardware) ☐Sonstiges:_______________________________________________________________________________ L Le ev ve ell 3 3:: Lösung spezieller Probleme, die z.B. Eingriff in die Programme, Betriebssysteme, Komponentensteuerungen oder Datenbanken erfordern ☐ Personal des Landes ☐ Personal des Schulträgers ☐ externe Dritte (☐ öffentliche Unternehmen, ☐ private Unternehmen) ☐ Rahmenvertrag ☐ Einzelauftrag ☐ Sonstige: _______________________________________________________________________________ Finanzierung: ☐ Personalkosten (eigene IT-Angestellte) ☐ Sachkosten (Vertrag mit öffentlichem Dienstleistungsunternehmen) ☐ Sachkosten (Vertrag mit privatem Dienstleistungsunternehmen) ☐ Investitionskosten (z.B. Softwareentwicklung) ☐Sonstiges:_______________________________________________________________________________ Ort: Datum: , den ____.____.20 ____ Unterschrift und Dienstsiegel/Stempel der Antragstellerin: Dem Antrag beigefügt (Checkliste) Erklärungen Erklärung zur Einpassung der Fördergegenstände in die vorhandene oder herzustellende IT- Bildungsinfrastruktur der Antragstellerin oder des Antragstellers Erklärung zur Technologieoffenheit, Erweiterungs- und Anschlussfähigkeit an landesweite und länderübergreifende Systeme Erklärung über die Beantragung oder den Erhalt von Fördermitteln aus anderen Fördermaßnahmen Erklärung zum Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn (nur für Anträge nach dem Tag des Inkrafttretens) Datenschutzerklärung und Erklärung über das Lizenzmanagement Weitere Anlagen Verwendungsnachweis nach Nummer 8 Buchstabe d der Förderrichtlinie „Leihgeräte für Lehrkräfte an Schulen im Saarland (2021)“ Ministerium für Bildung und Kultur Referat D3 Haushalts- und Rechtsangelegenheiten, Schulstatistik Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken PROJEKT-NUMMER: 10-0-__-___-___-____ -LfL DATUM: __.__.20__ Z Zu uw we en nd du un ng gs se em mp pffä än ng ge erriin n//Z Zu uw we en nd du un ng gs se em mp pffä än ng ge err:: Name der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Ansprechpartner*in Telefon E-Mail-Adresse Telefax ZZw weecckk ddeerr ZZuuw weenndduunngg:: FFöörrddeerrpprrooggrraam mm m AAddm miinniissttrraattiioonn SScchhuullee SSaaaarrllaanndd ((22002200--22002244)) Höhe der bewilligten Zuwendung: ______,__ EUR In Anspruch genommener Betrag: ______,__ EUR Vorzeitiger Maßnahmebeginn: Zustimmung1 wurde erteilt am: __.__.20__ Tag der Erteilung des ersten Auftrages: __.__.20__ Tag des Beginns der Auftragsausführung: __.__.20__ Eine Vorab-Prüfung2 durch die eigene Prüfeinrichtung der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers bzw. des Zuweisungsempfängers hat stattgefunden am: __.__.20__ 1 Für Maßnahmen, die nach dem 3. Juni 2020 bis zum Inkrafttreten der Richtlinie begonnen wurden, gilt die Zustimmung gemäß Nummer 5 a) bb) der Förderrichtlinie als erteilt. In einem solchen Fall ist das Datum der Förderrichtlinie einzutragen. 2 Sollte keine Vorab-Prüfung durch die eigene Prüfeinrichtung der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers bzw. des Zuweisungsempfängers stattgefunden haben, ist dies in einer dem Verwendungsnachweis beizufügenden Anlage zu begründen. Eingangsstempel des Ministeriums für Bildung und Kultur: Z Za ah hlle en nm mä äß ßiig ge err N Na ac ch hw we eiis s Gesamtausgaben der Investitionsmaßnahme: ______,__ EUR Davon Ausgaben für den Teil der Investitionsmaßnahme (ggf. selbstständiger Abschnitt eines Gesamtinvestitionsvorhabens), für den die Zuwendung bewilligt wurde: ______,__ EUR A A.. E Eiin nn naah hm meen n Art: Eigenanteil, Zuwendungen, Leistungen Dritter Laut Zuwendungsbescheid Laut Abrechnung EEUURR v.H. EEUURR v.H. Eigene Mittel der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers: Mittel des Bundes (Sondervermögen Digitale Infrastruktur): Mittel aus dem Haushalt des Saarlandes: Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich (§ 16 Abs. 10 KFAG): Leistungen Dritter: In früheren Vorhabenabschnitten vorgesehene/eingenommene Beträge: Insgesamt: B B.. A Au ussg gaab been n Ausgabengliederung Laut Zuwendungsbescheid nach Maßgabe des vorgelegten Finanzierungsplans Laut Abrechnung Insgesamt davon zuwendungsfähig Insgesamt davon zuwendungsfähig EUR EUR EUR EUR Ausgaben zur Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte Ausgaben für gesondert zu beschaffende Betriebssysteme Ausgaben für gesondert zu beschaffendes, notwendiges Zubehör Summe: In früheren Abschnitten des Investitionsvorhabens bereits geleistete Angaben: Insgesamt: C C.. A Au us sg ga ab be en nb be elle eg glliis stte e Beleg-Nr./Ursachenkonto: Tag der Ausgabe: Empfänger und Grund der Zahlung: Betrag in EUR: Summe der Ausgaben: D D.. S Sa ac ch hb be erriic ch htt Eingehende Darstellung der Durchführung der Investitionsmaßnahme, der Durchführungszeiten etc. ggf. gesondertes Blatt. E E.. E Errk kllä ärru un ng g d de err Z Zu uw we en nd du un ng gs se em mp pffä än ng ge erriin n// d de es s Z Zu uw we en nd du un ng gs se em mp pffä än ng ge errs s b bz zw w.. d de es s Z Zu uw we eiis su un ng gs se em mp pffä än ng ge errs s Es wird erklärt, dass - die in den vorgelegten Unterlagen enthaltenen Angaben mit dem Investitionsstandort/den Investitionsstandorten übereinstimmen, - die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt, die Bedingungen und Auflagen des Zuwendungsbescheides bzw. des Zuweisungsschreibens eingehalten wurden und die Angaben über die Maßnahme, ihre Ausgaben und die Finanzierung vollständig, wahrheitsgetreu und belegt sind, - die vergaberechtlichen Vorgaben beachtet und eingehalten wurden, - die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, und die Ausgaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, - die Zuwendung innerhalb des Bewilligungszeitraumes zweckentsprechend verwendet wurde und die vorgelegten Rechnungen bezahlt wurden, - das Ergebnis der Prüfung nach Nr. 7.2 der ANBest-P-GK zu § 44 LHO beigefügt ist. , den __.__.20__ Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers Bericht zur Erfolgskontrolle nach Nummer 11a VV zu § 44 LHO im Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte an Schulen im Saarland (2021)“ Förderjahr 20__ PROJEKT-NUMMER: 10-0-__-___-___-____-LfL Z Zu uw we en nd du un ng gs se em mp pffä än ng ge err**iin n//Z Zu uw we eiis su un ng gs se em mp pffä än ng ge err:: Name der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers bzw. Zuweisungsempfänger Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Ansprechpartner*in Telefon E-Mail-Adresse Telefax IIn nv ve es sttiittiio on ns ss stta an nd do orrtt:: Name oder Bezeichnung Straße Hausnummer Postleitzahl Ort K Ku urrz zb be es sc ch hrre eiib bu un ng g d de err M Ma aß ßn na ah hm me e((n n)) Z Ziie elle errrre eiic ch hu un ng gs sk ko on nttrro olllle e Soll-Ist-Vergleich des Planungsziels und des tatsächlich Erreichten: Wurden mit der Zuwendung die angestrebten Ziele bzw. der zu erreichende Zweck vollständig oder teilweise erreicht? W Wiirrk ku un ng gs s-- u un nd d W Wiirrk ks sa am mk ke eiitts sk ko on nttrro olllle e Was hat die Förderung bewirkt, z.B. unmittelbar oder mittelbar kausale Auswirkungen? W Wiirrtts sc ch ha affttlliic ch hk ke eiitts sk ko on nttrro olllle e Wurden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Mittelverwendung beachtet? Stehen die erreichten Ziele in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgewendeten Mitteln? Wurden nur Ausgaben geleistet, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks notwendig waren? IIm m A An ns sc ch hllu us ss s a an n d da as s F Fö örrd de errjja ah hrr g ge ep plla an ntte e M Ma aß ßn na ah hm me e o od de err M Ma aß ßn na ah hm me en n S So on ns sttiig ge e A An nm me errk ku un ng ge en n z.B. Abweichungen von der Zeit- und Investitionsplanung etc. , den __.__.20__ Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers Erläuterungen S Sa ac ch hb be erriic ch htt Der Sachbericht dient der inhaltlichen Beurteilung des Projektes und ist formlos einzureichen. Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendungs- oder Zuweisungsmittel sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen. Die Ergebnisse sind der eingereichten, verbindlichen Zielvereinbarung gegenüberzustellen, die Zielerreichung ist darzustellen. Insbesondere sollte der Sachbericht nachstehende Angaben enthalten: • Konnte die Zielgruppe des Projekts erreicht werden oder gelang das nur teilweise? • Beschreibung der Projektaktivität (was ist wann mit dem Projekt passiert?) • Schwierigkeiten und Hindernisse im Projektverlauf: Was hat bzw. was hat nicht reibungslos funktioniert? • Änderungen gegenüber dem Antrag, dies können inhaltliche als auch organisatorische Änderungen sein sowie wesentliche Änderungen der Kosten und zwar nicht nur im Hinblick auf die Gesamtkosten sondern auch für einzelne Positionen. Die Änderungen sind entsprechend zu begründen. • Angaben über Nachhaltigkeit (ist etwas aus dem Projekt entstanden, das auch nach der Förderung fortgeführt wird?) E Errffo ollg gs sk ko on nttrro olllle e Bei allen Zuwendungen und Zuweisungen ist gemäß Nummer 11a der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Grundlage ist der erstellte Sachbericht bzw. auch eine Vor-OrtInaugenscheinnahme. Die Erfolgskontrolle ist die nachträgliche Überprüfung, ob der gewünschte Erfolg eines Programms auch tatsächlich herbeigeführt werden konnte. Insbesondere soll sie Informationen über folgende Aspekte liefern: • Zielerreichungskontrolle (Soll-Ist-Vergleich): Wurde das Ziel des Programms vollständig erreicht bzw. nur teilweise? • Wirkungs- bzw. Wirksamkeitskontrolle: Was hat die Förderung bewirkt (Kausalität)? • Wirtschaftlichkeitskontrolle: Wurden die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet? Den Bewilligungsstellen, Prüfbehörden und ihren Beauftragten sind hierfür jederzeit die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen bzw. Termine zur Inaugenscheinnahme vor Ort zu ermöglichen.


Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte an Schulen im Saarland (2021)“ auf der Grundlage des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 16. Mai 2019 (BAnz AT 14.06.2019 B2) vom 28. Januar 2021 (BAnz AT 18.02.2021 B3)Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen