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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und SportGemeinsame Förderrichtlinie des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport zur Herrichtung von Mietwohnungen für ältere und behinderte Menschen

Verwaltungsvorschrift

Gemeinsame Förderrichtlinie des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport zur Herrichtung von Mietwohnungen für ältere und behinderte Menschen

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 2012-02-01

§ 1
Geltungsbereich
(1)

Dieser Tarifvertrag gilt für Praktikantinnen/Praktikanten für den Beruf a) der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters, der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen und der Heilpädagogin/des Heilpädagogen während der praktischen Tätigkeit, die nach Abschluss des Fachhochschulstudiums der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder Heilpädagogin/Heilpädagoge vorauszugehen hat, b) der pharmazeutisch-technischen Assistentin/ des pharmazeutisch-technischen Assistenten während der praktischen Tätigkeit nach § 6 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutischtechnischen Assistenten in der Neufassung -.1&CR9&O!)%!17!5&IhhE&F?Q?$9&Z&O9&CRJhG4 & 8G& 3!5& P5"#!0!5#(i3!+& P5"#!0!5+& ,(3& 3!5& S#(3!5- )2$! !5#(i3!+& S#(3!5)2$! !5+& K<05!(3& 3!5& praktischen Tätigkeit, die nach den geltenden Ausbildungsordnungen der staatlichen AnerN!((,( &*$+&P5"#!0!5#(iP5"#!0!5&.3!5&S#(3!5- )2$! !5#(iS#(3!5)2$! !5&-.5*,+", !0!(&0*%4 d) der Masseurin und medizinischen Bademeisterin/des Masseurs und medizinischen Bademeisters während der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiothera)!,%!( !+!%"G& -.1& C^9& :*#& IhhJ& F?Q?$9& Z& S. 1084), e) der Rettungsassistentin/des Rettungsassistenten während der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz) vom 10. Juli 1989 F?Q?$9&Z&O9&IRUJG4 die in einem Praktikantenverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, dessen Beschäftigte unter den Geltungsbereich des TV-L fallen.

(2)

Dieser Tarifvertrag gilt nicht für Praktikantinnen/ Praktikanten, deren praktische Tätigkeit in die 356 Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2012 schulische Ausbildung oder die Hochschulausbildung integriert ist.

§ 2
Praktikantenvertrag, Nebenabreden
(1)

Vor Beginn des Praktikantenverhältnisses ist ein schriftlicher Praktikantenvertrag zu schließen.

(2)

1Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. 2Sie können gesondert gekündigt werden, soweit dies einzelvertraglich vereinbart ist.

§ 3
Probezeit
(1)

Die Probezeit beträgt drei Monate. FCG& /<05!(3&3!5&T5.7!"!#%&N*((&3*+&T5*N%#N*(%!(-!5- hältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten !#(!5&S=(3# ,( +25#+%& !N=(3# %&K!53!(9

§ 4
Ärztliche Untersuchungen
(1)

1Die Praktikantinnen/Praktikanten können bei begründeter Veranlassung verpflichtet werden, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, die nach § 1 Absatz 1 erforderliche praktische Tätigkeit auszuüben. 2Bei der beauf%5* %!(&X5"%#(i3!1&7!*,2%5* %!(&'5"%&N*((&!+&+#80& um eine Amtsärztin/einen Amtsarzt handeln, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf eine ande5!&X5"%#(i!#(!(&*(3!5!(&'5"%& !!#(# %&0*7!(9&3Die S.+%!(&3#!+!5&L(%!5+,80,( &%5< %&3!5&'57!#% !7!59

(2)

Praktikantinnen/Praktikanten, die besonderen Ansteckungsgefahren ausgesetzt oder mit gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten beschäftigt sind, sind auf ihren Antrag bei Beendigung des Praktikantenverhältnisses ärztlich zu untersuchen.

§ 5
Schweigepflicht, Nebentätigkeiten,
(1)

Haftung, Schutzkleidung Praktikantinnen/Praktikanten haben in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten des Arbeitgebers.

(2)

1Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben Praktikantinnen/Praktikanten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. 2Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die nach § 1 Absatz 1 erforderliche praktische Tätigkeit der T5*N%#N*(%#((!(iT5*N%#N*(%!(& .3!5& 7!5!80%# %!& Z(- teressen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen.

(3)

1Die Praktikantinnen/Praktikanten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen mit Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. 2Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. 3/!5- den ihnen derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen.

(4)

Für die Schadenshaftung der Praktikantinnen/ Praktikanten finden die Bestimmungen, die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils gelten, entsprechende Anwendung.

(5)

Soweit das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet ist, wird sie unentgeltlich zur Verfügung gestellt und bleibt Eigentum des Arbeitgebers.

§ 6
Personalakten

1Die Praktikantinnen/Praktikanten haben ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten. 2Sie können das Recht auf Einsicht durch eine/n hierzu schriftlich Bevollmächtigte/n ausüben lassen. 3Sie können ',+"= !&.3!5&S.)#!(&*,+&#05!(&T!5+.(*$*N%!(&!50*$%!(9& 4Die Praktikantinnen/Praktikanten müssen über Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art, die für sie ungünstig sind oder ihnen nachteilig werden können, vor Aufnahme in die Personalakten gehört werden. 5Z05!&X,;!5,( &#+%&",&3!(&T!5+.(*$*N%!(&",&(!01!(9

§ 7
Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tägliche Arbeitszeit der Praktikantinnen/Praktikanten richten sich nach den Bestimmungen, die für die Arbeitszeit der bei dem Arbeitgeber in dem künftigen Beruf der Praktikantinnen/Praktikanten Beschäftigten gelten.

§ 8
Entgelt
(1)

Das monatliche Entgelt beträgt für Praktikantinnen/Praktikanten für den Beruf - der Sozialarbeiterin/ des Sozialarbeiters, der Sozialpädagogin/ des Sozialpädagogen, der Heilpädagogin/ des Heilpädagogen ab 1. Januar 2012 1.527,02 Euro, - der pharmazeutischtechnischen Assistentin/ des pharmazeutischtechnischen Assistenten, der Erzieherin/des Erziehers ab 1. Januar 2012 1.308,19 Euro, B& 3!5&S#(3!5)2$! !5#(i 3!+&S#(3!5)2$! !5+4 der Masseurin und medizinischen Bademeisterin/ des Masseurs und medizinischen Bademeisters, der Rettungsassistentin/ des Rettungsassistenten ab 1. Januar 2012 1.252,88 Euro. Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2012 357

(2)

Für die Berechnung und Auszahlung des Entgelts gilt § 24 TV-L entsprechend.

§ 9
Sonstige Entgeltregelungen
(1)

1Für die praktische Tätigkeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, am 24. Dezember und am 31. Dezember, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge gelten die für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Regelungen sinngemäß. 2Dabei gilt als Stundenanteil des Tabellenentgelts im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 2 TV-L der auf eine Stunde entfallende Anteil des Entgelts (§ 8 Absatz 1). 3Zur Ermittlung dieses Anteils ist das jeweilige Entgelt durch das 4,348fache der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 7) zu teilen.

(2)

Soweit Beschäftigten im Sinne von § 38 Absatz 5 Satz 1 TV-L gemäß § 19 Absatz 5 Satz 2 TV-L in Verbindung mit § 33 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 6 BAT/BAT-O eine Zulage zusteht, erhalten Praktikantinnen/Praktikanten unter denselben Voraussetzungen die entsprechende Zulage in voller Höhe.

(3)

Soweit Beschäftigten, die im Heimerziehungsdienst tätig sind, eine Zulage nach der Anlage A zum TV-L zusteht, erhalten Praktikantinnen und Praktikanten unter denselben Voraussetzungen die entsprechende Zulage in voller Höhe.

(4)

Soweit Beschäftigten gemäß § 8 Absatz 7 bzw. 8 WMB>&!#(!&/!80+!$+80#80%B&7"K9&O80#80%",$* !&",- steht, erhalten Praktikantinnen und Praktikanten unter denselben Voraussetzungen 75 v. H. des entsprechenden Zulagenbetrages.

(5)

1Falls im Rahmen des Praktikantenvertrages eine Vereinbarung über die Gewährung einer Personalunterkunft getroffen wird, ist dies in einer gesondert kündbaren Nebenabrede (§ 2 Absatz 2) festzulegen. 26!5&/!5%&3!5&T!5+.(*$,(%!5N,(2%&K#53&#1& W*5#2 !7#!%& /!+%& (*80& 3!1& W*5#2-!5%5* & =7!5& 3#!& Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte vom 16. März 1974 in der jeweils geltenden Fassung auf das Entgelt (§ 8 Absatz 1) mit der Maßgabe angerechnet, dass der nach § 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 des genannten Tarifvertrages maßgebende Quadratmetersatz um 15 v. H. zu kürzen ist. 3Sachbezüge sind in Höhe der durch Rechtsverordnung (*80&]&IE&'7+*%"&I&O*%"&I&H59&J&OQ?&ZM&7!+%#11- %!(&/!5%!&*(",5!80(!(9&S*((&3#!&T5*N%#N*(%#(i3!5& Praktikant während der Zeit, für die nach §§ 10, 11 und 12 Bezüge zustehen, Sachbezüge aus berechtigtem Grund nicht abnehmen, sind diese nach den Sachbezugswerten abzugelten.

§ 10
Urlaub

1Praktikantinnen/Praktikanten erhalten Erholungsurlaub in entsprechender Anwendung der Regelungen, die für die Beschäftigten des Arbeitgebers gelten. 2/<05!(3&3!+&P50.$,( +,5$*,7+&K#53&3*+&P(% !$%&F]&U& Absatz 1) fortgezahlt.

§ 11
Entgelt im Krankheitsfall
(1)

1/!53!(& T5*N%#N*(%#((!(iT5*N%#N*(%!(& 3,580& '5- 7!#%+,(2<0# N!#%& #(2.$ !& S5*(N0!#%& .0(!& #05& M!5- schulden verhindert, die nach § 1 Absatz 1 erforderliche praktische Tätigkeit auszuüben, erhalten sie für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer 6*,!5& -.(& +!80+& /.80!(& 3*+& P(% !$%& F]& U& '7- satz 1) in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Regelungen fortgezahlt. 2Z1& j75# !(& #$%& 3*+& P(% !$%- fortzahlungsgesetz.

(2)

1Bei der jeweils ersten Arbeitsunfähigkeit, die durch einen bei dem Arbeitgeber erlittenen Arbeitsunfall oder durch eine bei dem Arbeitgeber zugezogene Berufskrankheit verursacht ist, erhält die Praktikantin/der Praktikant nach Ablauf des nach Absatz 1 maßgebenden Zeitraums bis ",1& P(3!& 3!5& C^9& /.80!& +!#%& 3!1& ?! #((& 3!5& '57!#%+,(2<0# N!#%& !#(!(& S5*(N!( !$3",+80,++9& 26!5&S5*(N!( !$3",+80,++&K#53&#(&\@0!&3!+&L(- terschiedsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialversicherungsträgers und dem sich nach Absatz 1 ergebenden Nettoentgelt gezahlt. 3M.5*,++!%",( &2=5&3#!&[*0$,( &3!+&S5*(- kengeldzuschusses ist, dass der zuständige Unfallversicherungsträger den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit anerkennt.

§ 12
Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Praktikantinnen/Praktikanten haben Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung ihres Entgelts (§ 8 Absatz 1) unter denselben Voraussetzungen wie die Beschäftigten des Arbeitgebers.

§ 13
Vermögenswirksame Leistungen

Praktikantinnen/Praktikanten haben unter denselben Voraussetzungen wie die Beschäftigten des Arbeitgebers Anspruch auf eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 Euro monatlich.

§ 14
Jahressonderzahlung
(1)

1Praktikantinnen/Praktikanten, die am 1. Dezember in einem Praktikantenverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. 2Diese beträgt für Praktikantinnen/Praktikanten im Tarif!7#!%&/!+%&ha&-9&\9&,(3&2=5&T5*N%#N*(%#((!(iT5*N- tikanten im Tarifgebiet Ost 71,5 v. H. des Entgelts (§ 8 Absatz 1), das den Praktikantinnen/Praktikanten für November zusteht. 3§ 38 Absatz 1 TV-L gilt entsprechend.

(2)

1Der Anspruch ermäßigt sich um ein Zwölftel für `!3!(& S*$!(3!51.(*%4& #(& 3!1& T5*N%#N*(%#((!(i Praktikanten keinen Anspruch auf Entgelt (§ 8 358 Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2012 Absatz 1), Fortzahlung des Entgelts während des P50.$,( +,5$*,7+& F]& IDG& .3!5& #1& S5*(N0!#%+2*$$& (§ 11) haben. 2Die Verminderung unterbleibt für S*$!(3!51.(*%!4& 2=5& 3#!& T5*N%#N*(%#((!(& K! !(& Beschäftigungsverboten nach § 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes kein Entgelt erhalten haben. 3O#!&,(%!57$!#7%&2!5(!5&2=5&S*- $!(3!51.(*%!&3!5&Z(*(+)5,80(*01!&3!5&P$%!5("!#%& nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz F?PPQG&7#+&",1&P(3!&3!+&S*$!(3!5`*05!+4&#(&3!1& 3*+&S#(3& !7.5!(&#+%4&K!((&*1&W* &-.5&'(%5#%%&3!5& Elternzeit Anspruch auf Entgelt oder auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bestanden hat.

(3)

Die Jahressonderzahlung wird mit dem für November zustehenden Entgelt ausgezahlt.

(4)

1Praktikantinnen/Praktikanten, die im unmittelbaren Anschluss an das Praktikantenverhältnis von ihrem Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden und am 1. Dezember noch in diesem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten zusammen mit der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis eine anteilige Jahressonderzahlung aus dem Praktikantenverhältnis. 2Erfolgt die j7!5(*01!&#1&>*,2!&!#(!+&S*$!(3!51.(*%+4&K#53& für diesen Monat nur die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt.

§ 15
Beendigung des Praktikantenverhältnisses
(1)

Das Praktikantenverhältnis endet mit dem im Praktikantenvertrag vereinbarten Zeitpunkt, ohne 3*++&!+&!#(!5&S=(3# ,( &7!3*529

(2)

Nach der Probezeit (§ 3) kann das Praktikanten-!50<$%(#+& ,(7!+80*3!%& 3!5& !+!%"$#80!(& S=(3#- gungsgründe nur gekündigt werden a) aus einem sonstigen wichtigen Grund ohne P#(0*$%!(&!#(!5&S=(3# ,( +25#+%4 b) von der Praktikantin/dem Praktikanten mit ei(!5&S=(3# ,( +25#+%&-.(&-#!5&/.80!(9

§ 16
Zeugnis

1Der Arbeitgeber hat den Praktikantinnen/Praktikanten bei Beendigung des Praktikantenverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. 2Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel des Praktikums sowie über 3#!&!5K.57!(!(&A!5%# N!#%!(&,(3&S!((%(#++!&!(%0*$%!(9& 3Auf Verlangen der Praktikantinnen/Praktikanten sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.

§ 17
Ausschlussfrist

1Ansprüche aus dem Praktikantenverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der Praktikantin/ dem Praktikanten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. 2Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällig werdende Leistungen aus.

§ 18
Inkrafttreten, Laufzeit
(1)

1Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2012 in S5*2%9

(2)

Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei :.(*%!(&",1&P(3!&!#(!+&S*$!(3!50*$7`*05!+4&25=- hestens zum 31. Dezember 2012, schriftlich gekündigt werden.

(3)

Abweichend von Absatz 2 kann § 8 Absatz 1 mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines S*$!(3!51.(*%+4& 25=0!+%!(+& `!3.80& ",1& RI9& 6!- zember 2012, schriftlich gekündigt werden; eine S=(3# ,( &(*80&'7+*%"&C&!52*++%&(#80%&3!(&]&U&'7- satz 1.

(4)

Abweichend von Absatz 2 kann § 14 von jeder Tarifvertragspartei auf landesbezirklicher Ebene mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember !#(!+&S*$!(3!5`*05!+4&25=0!+%!(+&",1&RI9&6!"!1- ber 2012, schriftlich gekündigt werden.

(5)

Dieser Tarifvertrag ersetzt für den Bereich der W*5#2 !1!#(+80*2%& 3!,%+80!5& ><(3!5& 1#%& /#5N,( & vom 1. Januar 2012 die in der Anlage aufgeführten Tarifverträge. Berlin, den Für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder Der Vorsitzende des Vorstandes Für — Anlage (zu § 18 Absatz 5) — I9& W*5#2-!5%5* &=7!5&3#!&-.5$<,2# !&/!#%!5 !$%,( &3!5& Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten -.1&IC9&kN%.7!5&CDD^&#(&3!5&A*++,( &3!+&X(3!- rungstarifvertrages Nr. 2 vom 10. März 2011. 2. Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten (TV Prakt) vom 22. März 1991. 3. Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten (TV Prakt-O) vom 5. März 1991. 4. Tarifvertrag über eine Zuwendung für Praktikantinnen (Praktikanten) vom 12. Oktober 1973. 5. Tarifvertrag über eine Zuwendung für Praktikantinnen/Praktikanten (TV Zuwendung Prakt-O) vom 5. März 1991. 6. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Auszubildende vom 17. Dezember 1970. 7. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Auszubildende (TV VL Azubi-O) vom 8. Mai 1991. Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2012 359 Stellenausschreibungen 302 Stellenausschreibung Zum 1. September 2012 ist folgende Stelle als Schulleiter/in zu besetzen an der Deutschen Schule Riad, Saudi Arabien Besetzungsdatum: 1. September 2012 Bewerbungsende: 30. April 2012 — Zweitausschreibung — Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel S$*++!(+%,2!(l&IBID Schülerzahl: 68 '7+80$=++!&3!5&O!N,(3*5+%,2!&Z >!057!2<0# ,( &2=5&3#!&O!N,(3*5+%,2!(&Z&7"K9&Z&,(3&ZZ Bes.Gr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L, Tarifgebiet Ost — Drittbewerbungen sind zulässig — Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. A5* !7@ !(&2=5&3#!&?!K!57,( &+%!0!(&#1&Z(%!5(!%&,(- ter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf 3!1& 6#!(+%K! & =7!5& \!#1*%+80,$7!0@53!& ,(3& S,$- tusministerium / Senatsverwaltung des Landes an das Bundesverwaltungsamt — Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) — zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleich"!#%# &*(&3*+&#1&S,$%,+1#(#+%!5#,1&i&#(&3!5&O!(*%+-!5- waltung des Landes zuständige Mitglied des BundLänder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens 4 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über die Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen K,53!(4& 3#!& #1& Z($*(3& ",5& P#(K!#+,( & #(& 3#!& *,+ !- schriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich. Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich. Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen M!52*05!(+K! !& ,(3& ?!K!57,( +1.3*$#%<%!(& Z05!+& Bundeslandes. 303 Stellenausschreibung Zum 1. August 2012 ist folgende Stelle als Schulleiter/in zu besetzen an der Deutschen Schule Alexander von Humboldt Sao Paulo, Brasilien Besetzungsdatum: 1. August 2012 Bewerbungsende: 31. März 2012 Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel / berufsbilden3!5&[K!# &FZMTG S$*++!(+%,2!(l&I&m&IC Schülerzahl: 1.073 Abiturprüfung / Hochschulreifeprüfung 6!,%+80!+&O)5*803#)$.1&3!5&S:S Sekundarabschluss des Landes M.(&3!5&S:S&*(!5N*((%!&?!5,2++80,$! >!057!2<0# ,( &2=5&3#!&O!N,(3*5+%,2!(&Z&,(3&ZZ Bes. Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Portugiesischkenntnisse sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. A5* !7@ !(&2=5&3#!&?!K!57,( &+%!0!(&#1&Z(%!5(!%&,(- ter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf 3!1& 6#!(+%K! & =7!5& \!#1*%+80,$7!0@53!& ,(3& S,$- tusministerium / Senatsverwaltung des Landes an das Bundesverwaltungsamt — Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) — zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleich"!#%# &*(&3*+&#1&S,$%,+1#(#+%!5#,1&i&#(&3!5&O!(*%+-!5- waltung des Landes zuständige Mitglied des BundLänder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. 360 Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2012 Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens 4 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen K,53!(4& 3#!& #1& Z($*(3& ",5& P#(K!#+,( & #(& 3#!& *,+ !- schriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich. Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich. Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen M!52*05!(+K! !& ,(3& ?!K!57,( +1.3*$#%<%!(& Z05!+& Bundeslandes. 314 Stellenausschreibung des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr Vom 27. Februar 2012 Z1& >*(3!+*1%& 2=5& L1K!$%B& ,(3&'57!#%++80,%"& #+%& #1& Q!+80<2%+7!5!#80& C& e/*++!5f4& A*807!5!#80& C9I& e\g3- rogeologie und Grundwassernutzung“, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet für die Dauer der Elternzeit einer Beschäftigten, die Stelle einer Bauingenieurin/eines Bauingenieurs (FH oder Bachelor) zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst im Einzelnen: V& M.$$", &3!5&/*++!5+80,%" !7#!%+-!5.53(,( !(&3!+& Saarlandes V& 6,5802=05,( &K*++!55!80%$#80!5&P5$*,7(#+-!52*05!( V& &6,5802=05,( &-.(&/*++!5+80,%" !7#!%++80*,!( V& &P5$*++&-.(&'(.53(,( !(&",&M.5N!05,( !(&7!#&P5- löschen einer Erlaubnis oder bei einer Bewilligung von Grundwassernutzungen V& Q!K<++!5*,2+#80%& #1& [,+*11!(0*( & 1#%& Q5,(3- wassernutzungen und der Entnahme von Oberflächenwasser V& A!+%+!%",( & -.(& P(%+80<3# ,( & #1& [,+*11!(- hang mit Grundwassernutzungen und der Entnahme von Oberflächenwasser Z(%!5!++!(%#((!(& ,(3& Z(%!5!++!(%!(& +.$$%!(& =7!5& !#(& abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder einen Bachelor-Abschluss im Studiengang BauingenieurK!+!(& 1#%& 3!5& M!5%#!2,( +5#80%,( & /*++!5K#5%+80*2%i& Abfallwirtschaft/Verkehrstechnik verfügen. Die Aufgabenstellung erfordert Außendienstfähigkeit, Flexibi$#%<%&,(3&W!*12<0# N!#%9&Q,%!&P6MBS!((%(#++!&#(&k2- 2#8!&CDDR&F/.534&Pn8!$4&k,%$..NG&+.K#!&3!5&?!+#%"&3!+& A=05!5+80!#(+&S$*++!&?&K!53!(&-.5*,+ !+!%"%9 Teilzeitbeschäftigung ist möglich. Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Z1& d*01!(& 3!5& %*%+<80$#80!(& 6,580+!%",( & 3!5& Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, sind wir an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sollten bis zum 22. März 2012 beim Ministerium für UmK!$%4&P(!5 #!&,(3&M!5N!054&d!2!5*%&'iR4&S!)$!5+%59&IU4& 66117 Saarbrücken, eingegangen sein. Da die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden, bitten wir auf die Übersendung -.(&k5# #(*$!(4&\!2%!5(4&S$*5+#80%0=$$!(&,9&X9&",&-!5- zichten. Die im Zusammenhang mit einer Bewerbung !(%+%!0!(3!(&S.+%!(&N@((!(&(#80%&!5+%*%%!%&K!53!(9 Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2012 361 C. Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse und Bekanntmachungen 295 Beschluss 15 II 15/11 o&Z(&3!5&',2 !7.%++*80!&",5&S5*2%$.+!5- klärung von Urkunden auf Antrag der Bank 1 Saar eG, S*#+!5+%5*;!& CD4& ^^III& O**575=8N!(4& #+%& 3!5& Q5,(3- schuldbrief mit der Nummer 23684, erteilt über die #1&Q5,(37,80&-.(&/!$$!+K!#$!54&?$*%%&IEIE&#(&'7%!#- $,( &ZZZ&H59&I&!#( !%5* !(!&Q5,(3+80,$3&#(&\@0!&-.(& 500.000,00 Franken Nennbetrag zuzüglich 7 % Zinsen kraftlos . Gründe: 6#!&S5*2%$.+!5N$<5,( &7!5,0%&*,2&]]&J^^&229&A*1AQ9 Die Antragstellerin ist gemäß §§ 1192 BGB, 467 FamFG antragsberechtigt und hat die zur Begründung erforderlichen Tatsachen glaubhaft gemacht. Das Aufgebot wurde in der gesetzlich vorgeschriebe(!(&/!#+!&7!N*((%& !1*80%9 Anmeldungen Berechtigter, die der Ausschließung entgegenstehen, sind nicht erfolgt. Daher waren die in dem Aufgebot bezeichneten Rechtsnachteile zu beschließen. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb eines Monats bei dem '1%+ !5#80%&H!,(N#580!(4&S(*))+80*2%++%5*;!&I^4&^^aRU& H!,(N#580!(4& !#(",$! !(9& 6#!& A5#+%& 7! #((%& (*80& /#5N- samwerden der öffentlichen Zustellung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Darüber hinaus können Behörden Beschwerde einlegen, soweit dies gesetzlich bestimmt ist. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichts eingelegt. Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem genannten Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Hinweis gem. § 186 Abs. 2 S. 4 ZPO, dass nach Fristablauf von einem Monat die Rechtsmittelfrist beginnt. Neunkirchen, den 7. Februar 2012 Das Amtsgericht 296 Beschluss 15 II 16/11&o&Z(&3!5&',2 !7.%++*80!&",5&S5*2%$.+!5- klärung von Urkunden auf Antrag der Eigentümerin, A5*,&W5,3!$#!+!&\.$$<(3!54&-!5%5!%!(&3,580&A5*,&S*5#(& Später, Eisenbahnstraße 46, 66539 Neunkirchen, ist der Grundschuldbrief mit der Nummer 45129746, erteilt über die im Grundbuch von Neunkirchen, Blatt 8193 #(& '7%!#$,( & ZZZ& H59& I& !#( !%5* !(!& Q5,(3+80,$3& #(& Höhe von 60.000,00 DM Nennbetrag zuzüglich 6 % Zinsen kraftlos. Gründe: 6#!&S5*2%$.+!5N$<5,( &7!5,0%&*,2&]]&J^^&229&A*1AQ9 Die Antragstellerin ist gemäß §§ 1192 BGB, 467 FamFG antragsberechtigt und hat die zur Begründung erforderlichen Tatsachen glaubhaft gemacht. Das Aufgebot wurde in der gesetzlich vorgeschriebe(!(&/!#+!&7!N*((%& !1*80%9 Anmeldungen Berechtigter, die der Ausschließung entgegenstehen, sind nicht erfolgt. Daher waren die in dem Aufgebot bezeichneten Rechtsnachteile zu beschließen. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb eines Monats bei dem '1%+ !5#80%& H!,(N#580!(4& S(*))+80*2%++%5*;!& I^4& 66538 Neunkirchen, einzulegen. Die Frist beginnt (*80&/#5N+*1K!53!(& 3!5& @22!(%$#80!(& [,+%!$$,( & 3!5& Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Darüber hinaus können Behörden Beschwerde einlegen, soweit dies gesetzlich bestimmt ist. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichts eingelegt. Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem genannten Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Hinweis gem. § 186 Abs. 2 S. 4 ZPO, dass nach Fristablauf von einem Monat die Rechtsmittelfrist beginnt. Neunkirchen, den 7. Februar 2012 Das Amtsgericht 362 Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2012 297 Beschluss 15 II 17/11&o&Z(&3!5&',2 !7.%++*80!&?*(N&I&O**54&S*#- +!5+%59&CD4&^^III&O**575=8N!(4&c*5+%!(&p,( 4&O801*$- wiese 17, 66583 Spiesen-Elversberg, Sabine Jung, Schmalwiese 17, 66583 Spiesen-Elversberg, — Antragsteller — sind die Grundschuldbriefe, erteilt über die im Q5,(37,80& -.(& O)#!+!(4& ?$*%%& ^DEa& #(&'7%!#$,( & ZZZ& Nr. 5 eingetragene Briefgrundschuld in Höhe von 270.000,00 DM und im Grundbuch von Spiesen, ?$*%%& ^DEa& #(&'7%!#$,( & ZZZ& H59& ^& !#( !%5* !(!& ?5#!2- grundschuld in Höhe von 130.000,00 DM Euro Nennbetrag, jeweils zuzüglich 15 % Zinsen kraftlos. Gründe: 6#!&S5*2%$.+!5N$<5,( &7!5,0%&*,2&]]&J^^&229&A*1AQ9 Die Antragstellerin ist gemäß §§ 1192 BGB, 467 FamFG antragsberechtigt und hat die zur Begründung erforderlichen Tatsachen glaubhaft gemacht. Das Aufgebot wurde in der gesetzlich vorgeschriebe(!(&/!#+!&7!N*((%& !1*80%9 Anmeldungen Berechtigter, die der Ausschließung entgegenstehen, sind nicht erfolgt. Daher waren die in dem Aufgebot bezeichneten Rechtsnachteile zu beschließen. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb eines Monats bei dem '1%+ !5#80%& H!,(N#580!(4& S(*))+80*2%++%5*;!& I^4& 66538 Neunkirchen, einzulegen. Die Frist beginnt (*80&/#5N+*1K!53!(& 3!5& @22!(%$#80!(& [,+%!$$,( & 3!5& Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Darüber hinaus können Behörden Beschwerde einlegen, soweit dies gesetzlich bestimmt ist. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichts eingelegt. Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem genannten Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Es wird gemäß § 186 Abs. 2 S. 4 ZPO darauf hingewiesen, dass nach Fristlauf von einem Monat die Rechtsmittelfrist beginnt. Neunkirchen, den 22. Februar 2012 Das Amtsgericht 307 Beschluss 15 II 37/11&o&Z(&3!5&',2 !7.%++*80!&7!%5!22!(3&S5*2%- loserklärung von Grundschuldbriefen des Herrn Andreas Hans Maes, geboren am 13. März 1976, wohnhaft Brückenstraße 23, 66578 Schiffweiler Beteiligte: Sparkasse Trier, Theodor-Heuss-Allee 1, 54292 Trier ist 1. der Grundschuldbrief mit der Nummer 0349824 Gruppe 02, erteilt über die im Grundbuch von O80#22K!#$!54& ?$*%%& aRha& #(& '7%!#$,( & ZZZ& H59& I^& (vormals Grundbuch von Schiffweiler, Blatt 1713 '7%!#$,( &ZZZ&H59&I^G&!#( !%5* !(!&Q5,(3+80,$3&#(& Höhe von 30.000,— DM Nennbetrag zuzüglich 10 % Zinsen jährlich, 2. der Grundschuldbrief mit der Nummer 0350581 Gruppe 02, erteilt über die im Grundbuch von O80#22K!#$!54& ?$*%%& aRha& #(& '7%!#$,( & ZZZ& H59& IE& (vormals Grundbuch von Schiffweiler, Blatt 1713 '7%!#$,( &ZZZ&H59&IEG&!#( !%5* !(!&Q5,(3+80,$3&#(& Höhe von 20.000,— DM Nennbetrag zuzüglich 12 % Zinsen jährlich, 3. der Grundschuldbrief mit der Nummer 24353626 Gruppe 02, erteilt über die im Grundbuch von O80#22K!#$!54& ?$*%%& aRha& #(& '7%!#$,( & ZZZ& H59& IU& (vormals Grundbuch von Schiffweiler, Blatt 1713 '7%!#$,( &ZZZ&H59&IUG&!#( !%5* !(!&Q5,(3+80,$3&#(& Höhe von 25.000,— DM Nennbetrag zuzüglich 15 % Zinsen jährlich kraftlos. Gründe: 6#!&S5*2%$.+!5N$<5,( &7!5,0%&*,2&]]&J^^&229&A*1AQ9 Der Antragsteller ist gemäß §§ 1192 BGB, 467 FamFG antragsberechtigt und hat die zur Begründung erforderlichen Tatsachen glaubhaft gemacht. Das Aufgebot wurde in der gesetzlich vorgeschriebe(!(&/!#+!&7!N*((%& !1*80%9 Anmeldungen Berechtigter, die der Ausschließung entgegenstehen, sind nicht erfolgt. Daher waren die in dem Aufgebot bezeichneten Rechtsnachteile zu beschließen. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb eines Monats bei dem Amtsgericht Ottweiler einzulegen. Die Frist beginnt einen Monat nach der öffentlichen Zustellung dieser Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Darüber hinaus können Behörden Beschwerde einlegen, soweit dies gesetzlich bestimmt ist. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichts eingelegt. Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2012 363 Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem genannten Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Ottweiler, den 28. Februar 2012 Das Amtsgericht 304 Ausschließungsbeschluss 36 II 67/11& o& Z(& 3!5& ',2 !7.%++*80!& #+%& 3!5& ?5#!2& über die im Grundbuch von Dudweiler, Blatt 13774 #(&'7%!#$,( & ZZZ& ,(%!5& $*,2!(3!5& H,11!5& a& !#( !%5*- gene über 106.000,— DM nebst 15 % Zinsen jährlich zugunsten der Deutschen Bank Saar AG, Saarbrücken kraftlos. 6!5&'(%5* +%!$$!5&%5< %&3#!&S.+%!(&3!+&M!52*05!(+9 Gründe: 6#!&S5*2%$.+!5N$<5,( &7!5,0%&*,2&]]&J^^&229&A*1AQ9 Der Antragsteller ist gemäß § 467 FamFG antragsberechtigt und hat die zur Begründung erforderlichen Tatsachen glaubhaft gemacht. Das Aufgebot wurde in der gesetzlich vorgeschriebe(!(& /!#+!& 3,580& ',+0*( & *(& 3!5& Q!5#80%+%*2!$& -.1& 15. November 2011 bis zum 16. Februar 2012 sowie durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 47 vom 24. November 2011 bekannt gemacht (§§ 435, 484 FamFG, 38, 39 AGJusG). Anmeldungen Berechtigter, die der Ausschließung entgegenstehen, sind nicht erfolgt. Daher waren die in dem Aufgebot bezeichneten Rechtsnachteile zu beschließen. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der Beschwerde angefochten werden. Sie ist binnen eines Monats ab schriftlicher Bekanntgabe der Entscheidung bei dem Amtsgericht Saarbrücken einzulegen. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Darüber hinaus können Behörden Beschwerde einlegen, soweit dies gesetzlich bestimmt ist. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichts eingelegt. Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem genannten Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Saarbrücken, den 28. Februar 2012 Das Amtsgericht Aufgebote 308 Aufgebot 15 II 23/11 o&Z(&3!5&',2 !7.%++*80!&3!+&\!55(&A5#!3- 5#80& \.))+%<3%!54& !79& *1& CU9& p,$#& IhRU4& S<%0!BS.$$- witz-Str. 33, 66540 Neunkirchen, hat der Antragsteller das Aufgebot des Grundschuldbriefes mit der Nummer EUaC& hDJ4& !5%!#$%& =7!5& 3#!& #1& Q5,(37,80& -.(& /#!- 7!$+N#580!(4&?$*%%&UDCU&#(&'7%!#$,( &ZZZ&H59&C&!#( !%5*- gene Grundschuld in Höhe von 24.000,— DM Nennbetrag zuzüglich 12 % Zinsen beantragt. 6!5& Z(0*7!5& 3!+& ?5#!2!+& K#53& !1<;& ]& J^h& A*1AQ& aufgefordert, spätestens bis zum 19. April 2012 seine Rechte anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird. Neunkirchen, den 19. Januar 2012 Das Amtsgericht 305 Aufgebot 36 II 95/11& o& :#80*!$& c05,7*+#N4& >.%0*5& c05,7*- +#N4& K.0(0*2%& #(& O**575=8N!(4& ,(3& A5#!35#80& S#!2!54& wohnhaft in Heusweiler, haben das Aufgebot des Briefes über folgendes, im Grundbuch von St. Johann, ?$*%%&JRCh&#(&'7%!#$,( &ZZZ&!#( !%5* !(!&Q5,(3)2*(3- recht beantragt: V& $*,2!(3!& H,11!5& Il& & =7!5& aD9DDD4o& 6:& (!7+%& 18 % Zinsen jährlich zugunsten der Sparkasse Saarbrücken, Saarbrücken (Gruppe unbekannt, Nummer unbekannt) P# !(%=1!5l& *G&&:#80*!$& c05,7*+#N4& !79& *1& 20. Juli 1988, wohnhaft in Saarbrücken & 7G&&>.%0*5&c05,7*+#N4& !79&*1&h9&p,$#&IhhD4& wohnhaft in Saarbrücken & 8G&&A5#!35#80&S#!2!54& !79&*1&CD9&p,(#&IhJU4& wohnhaft in Heusweiler zu a), b) und c) in Erbengemeinschaft 6!5&Z(0*7!5&3!+&?5#!2!+&K#53&*,2 !2.53!5%4&+!#(!&d!80- te bei dem Amtsgericht in 66119 Saarbrücken, FranzJosef-Röder-Str. 13, anzumelden und den Brief vorzulegen. Geschieht dies nicht bis spätestens 27. Mai 2012, wird der Brief für kraftlos erklärt. Saarbrücken, den 28. Februar 2012 Das Amtsgericht 364 Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2012 306 Aufgebot 36 II 103/11 — Die Sparkasse Saarbrücken hat das Aufgebot der Briefe über folgende, im Grundbuch von :*$+%*%%B?,57*804&?$*%%&aEhJ&#(&'7%!#$,( &ZZZ&!#( !%5*- genen Grundpfandrechte beantragt: V& $*,2!(3!& H,11!5& Il& =7!5& R9aDD9DDD& A5*(N!(& ",- gunsten der Sparkasse Saarbrücken, Saarbrücken (Gruppe unbekannt, Nummer 11798) V& $*,2!(3!& H,11!5& Cl& =7!5& Ia9DDD& 6:& ", ,(+%!(& der Sparkasse Saarbrücken, Saarbrücken (Gruppe unbekannt, Nummer 21379) Eigentümer: Lilli Rodermann geb. Feis, geb. am 1. Februar 1936, Fischbach/Saar 6!5&Z(0*7!5&3!5&?5#!2!&K#53&*,2 !2.53!5%4&+!#(!&d!80- te bei dem Amtsgericht in 66119 Saarbrücken, FranzJosef-Röder-Str. 13, anzumelden und die Briefe vorzulegen. Geschieht dies nicht bis spätestens 28. Mai 2012, werden die Briefe für kraftlos erklärt. Saarbrücken, den 28. Februar 2012 Das Amtsgericht 315 Aufgebot 36 II 93/11 — Dr. Günter Gerhard Harenberg und Re(*%!& \*5!(7!5 & !79& S.0$!(4& O**575=8N!(4& 0*7!(& 3*+& Aufgebot des Briefes über folgendes, im Grundbuch -.(&O80*275=8N!4&?$*%%&JIJ&#(&'7%!#$,( &ZZZ&!#( !%5*- gene Grundpfandrecht beantragt: V& $*,2!(3!&H,11!5&Jl&&=7!5&Ea9DDD4B&6:&", ,(+%!(& der Sparkasse Saarbrücken, Saarbrücken (Gruppe unbekannt, Nummer 075480) Eigentümer: Dr. Günter Gerhard Harenberg, geb. am 27. August 1949, wohnhaft in Ottweiler & &d!(*%!&\*5!(7!5 & !79&S.0$!(4& !79&*1& 31. Mai 1942, wohnhaft in Saarbrücken 6!5&Z(0*7!5&3!+&?5#!2!+&K#53&*,2 !2.53!5%4&+!#(!&d!80- te bei dem Amtsgericht in 66119 Saarbrücken, FranzJosef-Röder-Str. 13, anzumelden und den Brief vorzulegen. Geschieht dies nicht bis spätestens 28. Mai 2012, wird der Brief für kraftlos erklärt. Saarbrücken, den 29. Februar 2012 Das Amtsgericht Liquidationen 98 Liquidaton 6!5& k7+%& ,(3& Q*5%!(7*,-!5!#(& >.8NK!#$!5& S5!%%- nich e. V. ist aufgelöst. Seine Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Liquidator anzumelden. /*3!5(4&3!(&RI9&6!"!17!5&CDII Der Liquidator /!5(!5&S*+)!5 Zum Alterstein 7 ^^^UE&/*3!5(&B&S5!%%(#80 Banken und Sparkassen 298 Kraftloserklärung Die Sparkassenbücher der Sparkasse Saarbrücken Nr. 3800-460.036 lautend auf: alte Nr. 400-460.036 Ulrike Messinger, 66121 Saarbrücken; Nr. 3800-921.128 lautend auf: *$%!&H59&JDDBhCI9ICU& c05#+%#(!&:#!$N!4 & ^^RU^&O%9&Z( 7!5%Y Nr. 3805-181.413 lautend auf: alte Nr. 405-181.413 Monika Loebens, 66346 Püttlingen; Nr. 3827-196.225 lautend auf: alte Nr. 427-196.225 Richard Francois Muller, F-57510 Richeling; Nr. 3884-427.430 lautend auf: *$%!&H59&JUJBJCE9JRD& '((!%%!&S5*,+7!8N4 F-57220 Teterchen; Nr. 3899-599.108 lautend auf: *$%!&H59&JhhBahh9IDU& S*5$25#!3&\,2+801#3%4 66333 Völklingen; Nr. 3930-103.506 lautend auf: Maria Franzmann, & ^^CEI&S$!#(7$#%%!5+3.52Y werden für kraftlos erklärt, nachdem während der Vorlegungsfrist Rechte Dritter nicht geltend gemacht wurden. Saarbrücken, den 22. Februar 2012 Sparkasse Saarbrücken Öffentliche Ausschreibungen 310 HVA B-StB Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung a) Landesbetrieb für Straßenbau Lindenallee 2 a, 66538 Neunkirchen Tel.: 0 68 21/1 00-0 Fax: 0 68 21/1 00-3 39 E-Mail: poststelle@lfs.saarland.de b) Öffentliche Ausschreibung Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2012 365 c) Schriftlich d) Bauauftrag e) Erneuerung der Markierung auf BAB, Bundesund Landstraßen im Bereich der SAM Merzig f) Verkehrssicherung zur Ausführung von Markierungsapplikationen Vorarbeiten (Markierungsgeometrien beseitigen, Vormarkierung herstellen) & 8*9&JDD9DDD& 1& &Wg)&Z&o&:*5N#!5,( !(&Ta&7"K9& P6 (in Einzellängen) & 8*9& J9DDD& 1& &Wg)&ZZ&o&:*5N#!5,( !(&TE&F#(& Einzellängen) sonstige Markierungsarbeiten g) entfällt h) entfällt i) April 2012 bis 31. Oktober 2012 j) Nebenangebote sind nicht zugelassen. k) Landesbetrieb für Straßenbau Lindenallee 2 a, 66538 Neunkirchen Tel.: 0 68 21/1 00-0 Fax: 0 68 21/1 00-3 39 E-Mail: poststelle@lfs.saarland.de l) 25,50 Euro gültig für Abholer. Bei Versand zu"= $#80&T.5%.N.+%!(&2=5&Z(B&7"K9&',+$*(39&M!5N*,2& erfolgt nur gegen Rechnung. Das Entgelt wird nicht erstattet. Die Unterlagen können persönlich abgeholt bzw. per Telefon, Fax oder E-Mail angefordert werden. Das Abholen der Unterlagen ist in der Zeit von 8.30 bis 11.45 Uhr und von 13.00 bis 15.15 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr möglich. Abgabe und Versand erfolgen ab dem 8. März 2012. m) entfällt n) Frist für den Eingang der Angebote: bis 21. März 2012 um 10.00 Uhr. o) Landesbetrieb für Straßenbau Lindenallee 2a, 66538 Neunkirchen p) deutsch q) Eröffnungstermin am 21. März 2012 um 10.00 Uhr im Zimmer 19 Bieter und ihre Bevollmächtigte r) entfällt s) Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B und ZVB/E-StB. t) Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter u) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A zu machen. v) Zuschlagsfrist: 20. April 2012 w) — Nachprüfungsstelle — Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr & S!)$!5+%5*;!&IU4&^^IIE&O**575=8N!( 311 HVA B-StB Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung a) Landesbetrieb für Straßenbau Lindenallee 2 a, Zimmer 19, 66538 Neunkirchen Tel.: 0 68 21/1 00-0 Fax: 0 68 21/1 00-3 39 E-Mail: poststelle@lfs.saarland.de b) Öffentliche Ausschreibung c) Schriftlich d) Bauauftrag e) Erneuerung der Markierung auf BAB, Bundesund Landstraßen im Bereich der SAM Limbach f) Verkehrssicherung zur Ausführung von Markierungsapplikationen Vorarbeiten (Markierungsgeometrien beseitigen, Vormarkierung herstellen etc.) & 8*9&IaD9DDD& 1& &Wg)& Z& o& :*5N#!5,( !(& Ta& bzw. P6 (in Einzellängen) & 8*9& h9DDD& 1& &Wg)& Z& o& :*5N#!5,( !(& T^& Heißplastikmasse (in Einzellängen) & 8*9& U9aDD& 1& &Wg)&ZZ&o&:*5N#!5,( !(&TE&' - glomeraten (in Einzellängen) sonstige Markierungsarbeiten g) entfällt h) entfällt i) April 2012 bis 31. Oktober 2012 j) Nebenangebote sind nicht zugelassen. k) Landesbetrieb für Straßenbau, Poststelle Lindenallee 2 a, 66538 Neunkirchen Tel.: 0 68 21/1 00-0 Fax: 0 68 21/1 00-3 39 E-Mail: poststelle@lfs.saarland.de l) 26,50 Euro gültig für Abholer. Bei Versand zuzüg$#80&T.5%.N.+%!(&2=5&Z(B&7"K9&',+$*(39&M!5N*,2&!5- folgt nur gegen Rechnung. Das Entgelt wird nicht erstattet. Die Unterlagen können persönlich abgeholt bzw. per Telefon, Fax oder E-Mail angefordert werden. Das Abholen der Unterlagen ist in der Zeit von 8.30 bis 11.45 Uhr und von 13.00 bis 15.15 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr möglich. Abgabe und Versand erfolgen ab dem 8. März 2012. m) entfällt n) Frist für den Eingang der Angebote: bis 22. März 2012 um 10.00 Uhr. o) Landesbetrieb für Straßenbau, Zimmer 19 Lindenallee 2a, 66538 Neunkirchen p) deutsch q) Eröffnungstermin am 22. März 2012 um 10.00 Uhr im Zimmer 19 Bieter und ihre Bevollmächtigte 366 Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2012 r) entfällt s) Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B und ZVB/E-StB. t) Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter u) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A zu machen. v) Zuschlagsfrist: 24. April 2012 w) — Nachprüfungsstelle — Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr & S!)$!5+%5*;!&IU4&^^IIE&O**575=8N!( 316 HVA B-StB Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung a) Landesbetrieb für Straßenbau Lindenallee 2 a, 66538 Neunkirchen Tel.: 0 68 21/1 00-0 Fax: 0 68 21/1 00-3 39 E-Mail: poststelle@lfs.saarland.de b) Öffentliche Ausschreibung nach der Vergabeund Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil A (VOB/A) c) entfällt d) L 287, AS A8 Wellesweiler — OD Wellesweiler, Deckeninstandsetzung e) L 287, AS A8 Wellesweiler — OD Wellesweiler f) Massen insgesamt: 34.000 m² Asphalt fräsen 10.500 t Tragschicht aufnehmen 26.000 m² pechfreie HGT herstellen 185 t Asphalttragschicht herstellen 26.000 m² Asphalttragschicht herstellen 1.200 t Asphaltbinderschicht herstellen 26.000 m² Asphaltbinderschicht herstellen 34.000 m² Splittmastixasphalt herstellen 350 m³ Untergrundverbesserung herstellen 400 m³ Frostschutzschicht herstellen 11.400 m Markierungen herstellen & ^D& 1& A$*807.53!&SMT&*,+%*,+80!( g) entfällt h) entfällt #G& ?*,7! #((l&:*#&CDICY&?*,"!#%l&Uh&/!5N%* ! j) entfällt k) Die Vergabeunterlagen können beim Landesbetrieb für Straßenbau (Anschrift siehe unter a)) angefordert werden l) 35,00 Euro, gültig für Abholer, bei Versand zuzüg$#80&T.5%.N.+%!(&2=5&Z(B&7"K9&',+$*(39 Verkauf erfolgt nur gegen Rechnung. Das Entgelt wird nicht erstattet. Die Unterlagen können persönlich abgeholt bzw. per Telefon, Fax oder E-Mail angefordert werden. Das Abholen der Unterlagen ist in der Zeit von 8.30 bis 11.45 Uhr und von 13.00 bis 15.15 Uhr, Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr möglich. Abgabe oder Versand erfolgt ab dem 9. März 2012 m) entfällt n) Die Angebote können bis zum 28. März 2012, 10.30 Uhr, eingereicht werden. o) Landesbetrieb für Straßenbau (Anschrift siehe unter a)) p) Sie sind in deutscher Sprache abzufassen. q) Die Eröffnung der Angebote findet statt am 28. März 2012 um 10.30 Uhr im Landesbetrieb für Straßenbau, Lindenallee 2a, 66538 Neunkirchen, Raum 19. Bieter und ihre Bevollmächtigten r) Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme; Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme s) Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B und ZVB/E-StB t) Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter u) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A zu machen. v) Die Zuschlagsfrist endet am 27. April 2012. w) — Nachprüfungsstelle — Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr & S!)$!5+%59&IU 66117 Saarbrücken 317 HVA B-StB Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung a) Landesbetrieb für Straßenbau Lindenallee 2 a, 66538 Neunkirchen Tel.: 0 68 21/1 00-0 Fax: 0 68 21/1 00-3 39 E-Mail: poststelle@lfs.saarland.de b) Öffentliche Ausschreibung nach der Vergabeund Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil A (VOB/A) c) entfällt d) A 8, AS Neunkirchen — Oberstadt bis AK Neunkirchen, grundhafte Erneuerung, Verkehrssicherung für Bodenaufschlüsse e) A 8, AS Neunkirchen — Oberstadt bis AK Neunkirchen Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2012 367 f) Massen insgesamt: 4 St. Verkehrssicherung längerer Dauer aufstellen 45 d Verkehrssicherung längerer Dauer vorhalten 10.000 m vorübergehende Markierung Typ 2 durchgehend herstellen 3.000 m vorübergehende Markierung Typ 2 unterbrochen herstellen g) entfällt h) entfällt #G& ?*,7! #((l& IU9&S*$!(3!5K.80! & ?*,"!#%l& RC&/!5N%* ! j) entfällt k) Die Vergabeunterlagen können beim Landesbetrieb für Straßenbau (Anschrift siehe unter a)) angefordert werden. l) 16,00 Euro, gültig für Abholer, bei Versand zuzüg$#80&T.5%.N.+%!(&2=5&Z(B&7"K9&',+$*(39 Verkauf erfolgt nur gegen Rechnung. Das Entgelt wird nicht erstattet. Die Unterlagen können persönlich abgeholt bzw. per Telefon, Fax oder E-Mail angefordert werden. Das Abholen der Unterlagen ist in der Zeit von 8.30 bis 11.45 Uhr und von 13.00 bis 15.15 Uhr, Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr möglich. Abgabe oder Versand erfolgt ab dem 9. März 2012. m) entfällt n) Die Angebote können bis zum 28. März 2012, 10.00 Uhr, eingereicht werden. o) Landesbetrieb für Straßenbau (Anschrift siehe unter a)) p) Sie sind in deutscher Sprache abzufassen. q) Die Eröffnung der Angebote findet statt am 28. März 2012 um 10.00 Uhr im Landesbetrieb für Straßenbau, Lindenallee 2a, 66538 Neunkirchen, Raum 19. Bieter und ihre Bevollmächtigten r) entfällt s) Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B und ZVB/E-StB t) Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter u) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A zu machen. v) Die Zuschlagsfrist endet am 27. April 2012. w) — Nachprüfungsstelle — Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr & S!)$!5+%59&IU 66117 Saarbrücken 318 Öffentliche Ausschreibung Das Landesamt für Zentrale Dienste — Stabsstelle 2 — Hardenbergstraße 6, 66119 Saarbrücken, schreibt folgende Arbeiten aus: Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg; cZT::&o&H!,7*,&3!5&T0g+#.$. #! Stahlbeton-, Maurer-, Stahlbau- und Kanalarbeiten ca. 380 m³ Abtransport Erdmassen ca. 90 m Drainageleitung DN 160 ca. 720 m² Planum herstellen ca. 72 m³ Schottertragschicht d=20 cm ca. 290 m² Sauberkeitsschicht d=10 cm ca. 285 m² Stahlbeton-Bodenplatte d=25 cm ca. 225 m² Hohlwandelemente d=25 cm ca. 271 m² Filigrandecke d=5-6 cm ca. 41 m³ Aufbeton Filigrandecke d=15 cm ca. 12 m³ Stahlbeton-Bodensockel h=95 cm ca. 76 m Attika h=35 cm ca. 76 m Stahlblech verzinkt, U-Form ca. 10 St Unterzug 20/88 cm ca. 1 St Unterzug 24/42 cm ca. 4 St Fertigteilsturz 8*9& CCR& 1q& S*$N+%!#(1*,!5K!5N&3rCJ&81 8*9& CD& O%& S!5(7.05,( &3rI^D&11 8*9& EU& O%& &/*(3@22(,( &IaDnIaD&11& ca. 146 m² Gitterrost 6 St Tür 1-flügelig 5 St Tür 2-flügelig ca. 2 St Lüftungselement 2 St Fallleitung verzinkt 2 St Notüberlauf 4 St Bodeneinlauf ca. 76 m Fugenband ca. 256 m² Gefälledämmung d=20-200 mm ca. 256 m² Dämmung d=40 mm Vergabenummer: 12 V 0028L 35,00 Euro Angebotseröffnung: 10. April 2012, 9.30 Uhr M.5*,++#80%$#80!5&',+2=05,( +"!#%5*,1l&CJ9&S/&CDIC& 7#+&RR9&S/&CDIC Kassenzeichen: 8588500221111 6!5&S.+%!(7!#%5* &#+%&*(&3#!&O''d&>?&O**575=8N!(4 S.(%.(,11!5l&RDDDDDE4&?>[&ahD&aDD&DD S*+l&sss999ss9ss4&M!5 *7!BH59&99ss9sss99 zu überweisen Verdingungsunterlagen werden nur gegen Vorlage des abgestempelten Einzahlungsbeleges per Post bzw. Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr in der Stabsstelle 2, Hardenbergstr. 6, 66119 Saarbrücken, ausgegeben. 368 Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2012 Ab sofort werden keine Verrechnungsschecks mehr angenommen! Z(2.51*%#.(!(&",&3!(&',++805!#7,( !(&*,80&#1&Z(%!5- net unter www.vergabe.saarland.de. Landesamt für Zentrale Dienste — Stabsstelle 2 — Hardenbergstraße 6 – 3.OG 66119 Saarbrücken Postfach 10 30 33 66030 Saarbrücken Telefon: 06 81/5 01 44 74 Telefax: 06 81/5 01 44 11 Sonstige Bekanntmachungen 312 Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich des bundesweiten privaten Rundfunks Vom 28. Juni 2011 Aufgrund § 35 Abs. 11 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag — RStV) vom 31. August 1991 (Amtsbl. S. 1290), zuletzt geändert durch den Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 30. Oktober bis 20. November 2009 (Amtsbl. CDID& Z& O9& IDG4& !5$<++%& 3#!& >*(3!+1!3#!(*(+%*$%& O**5- land übereinstimmend mit den übrigen Landesmedienanstalten die folgende Satzung:

§ 1
Änderung der Satzung zur Erhebung von Kosten

im Bereich des bundesweiten privaten Rundfunks 6#!&O*%",( &",5&P50!7,( &-.(&S.+%!(&#1&?!5!#80&3!+& bundesweiten privaten Rundfunks vom 9. Juli 2009 (Amtsbl. S. 1205) wird wie folgt geändert: Z(&3!5&'($* !&",&]&C&o&S.+%!(-!5"!#80(#+&o&K!53!(& ,(%!5& 3!5& $*,2!(3!(& H,11!5& Z9& (*80& 3!5& $*,2!(3!(& Nummer 1.4 folgende laufende Nummern 1.5 und 1.6 eingefügt: e 1.5 Fortsetzung der Veranstaltertätigkeit 1.000 bis 10.000 1.6 X(3!5,( &3!5& Geschäftsführung 100 bis 1.000 & e

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Ersten des Folgemonats in S5*2%4& #(& 3!1& *$$!& >*(3!+1!3#!(*(+%*$%!(& #05& ", !- stimmt haben und die Satzung in den jeweiligen Verkündungsblättern aller Länder veröffentlicht ist. Der/ die ALM-Vorsitzende nach dem ALM-Statut gibt den [!#%),(N%&3!+&Z(N5*2%%5!%!(+&7!N*((%9 Saarbrücken, den 8. Dezember 2012 Landesmedienanstalt Saarland Dr. Bauer Direktor 313 Bekanntmachung Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes e/*++!5-!5+.5 ,( &3!5&O%*3%B&,(3&>*(3 !1!#(3!(&3!+& S5!#+!+&H!,(N#580!(f&#(&k%%K!#$!5&0*%&*1&C^9&O!)%!1- ber 2011 den Jahresabschluss 2010 mit einer Bilanzsumme von Euro 14.370.695,13 und einem Jahresüber+80,++&-.(&P,5.&C^I9DJU4CD&2!+% !+%!$$%9&/!#%!50#(&0*%& die Verbandsversammlung beschlossen, aus dem Jahresüberschuss Euro 76.693,78 auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von Euro 184.354,42 gemeinsam mit dem Gewinnvortrag in Höhe von Euro 232.411,64 auf das Rechnungsjahr vorzutragen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in den Geschäfts5<,1!(& 3!+& [K!8N-!57*(3!+& e/*++!5-!5+.5 ,( & 3!5& O%*3%B&,(3&>*(3 !1!#(3!(&3!+&S5!#+!+&H!,(N#580!(f& #(& k%%K!#$!54& Z(& 3!5& P%"K#!+& ^4& ^^a^J& k%%K!#$!54& #(& der Zeit vom 1. April – 15. April 2012 während der Sprechzeiten öffentlich aus. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 1. August 2011 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: e?!+%<%# ,( +-!51!5N&3!+&'7+80$,++)5=2!5+ /#5& 0*7!(& 3!(& p*05!+*7+80$,++& o& 7!+%!0!(3& *,+& ?#- lanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang — unter Einbeziehung der Buchführung und den La!7!5#80%& 3!+& [K!8N-!57*(3+& e/*++!5-!5+.5 ,( & 3!5& O%*3%B&,(3&>*(3 !1!#(3!(&3!+&S5!#+!+&H!,(N#580!(f& in Ottweiler, Ottweiler, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung des Verbandsvorstehers des Verbands. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. /#5& 0*7!(& ,(+!5!& p*05!+*7+80$,++)5=2,( & (*80& ]&RIE&\Q?&,(%!5&?!*80%,( &3!5&-.1&Z(+%#%,%&3!5&/#5%- +80*2%+)5=2!5&FZ6/G&2!+% !+%!$$%!(&3!,%+80!(&Q5,(3+<%- ze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen K!53!(&3#!&S!((%(#++!&=7!5&3#!&Q!+80<2%+%<%# N!#%&,(3& über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Feh$!5&7!5=8N+#80%# %9&Z1&d*01!(&3!5&T5=2,( &K!53!(&3#!& /#5N+*1N!#%& 3!+& 5!80(,( +$! ,( +7!". !(!(& #(%!5- (!(& S.(%5.$$+g+%!1+& +.K#!& H*80K!#+!& 2=5& 3#!&'( *- ben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Ein+80<%",( !(&3!+&M!57*(3+-.5+%!0!5+&+.K#!&3#!&/=53#- gung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2012 369 3!+&>* !7!5#80%+9&/#5&+#(3&3!5&',22*++,( 4&3*++&,(+!5!& Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Verbands. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbands ,(3& +%!$$%& 3#!& c0*(8!(& ,(3& d#+#N!(& 3!5& ",N=(2%# !(& Entwicklung zutreffend dar.“ Saarbrücken, den 1. August 2011 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schommer /#5%+80*2%+)5=2!5& ))*9&/.$$& /#5%+80*2%+)5=2!5 370 Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2012 Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2012 371 Hinweise zum Amtsblatt des Saarlandes Teil I 6*+&'1%+7$*%%&W!#$&Z&K#53&*,2&3!1&M!5N=(3,( +).5%*$&3!+&O**5$*(3!+&,(%!5&KKK9*1%+7$*%%9+**5$*(393!&-!5@22!(%- licht. Es kann kostenfrei gelesen, gespeichert und ausgedruckt werden. Gemäß § 5 Abs. 2 des Amtsblattgesetzes vom 11. Februar 2009 (Amtsbl. S. 1215) wird nachrichtlich darauf hingeK#!+!(4&3*++&#1&'1%+7$*%%&W!#$&Z&#(&3#!+!5&/.80!&N!#(!&M!5@22!(%$#80,( !(&!52.$ %&+#(39 Gemäß § 5 Abs. 4 des Amtsblattgesetzes vom 11. Februar 2009 (Amtsbl. S. 1215) wird darauf hingewiesen, dass 3*+&'1%+7$*%%&W!#$&Z&7!#&3!5&'1%+7$*%%+%!$$!&3!5&O%**%+N*("$!#&3!+&O**5$*(3!+&,(3&7!#&3!(&'1%+ !5#80%!(&#1&O**5$*(3& während der Geschäftszeiten in elektronischer und gedruckter Form eingesehen werden kann. Die Amtsblattstelle und die Amtsgerichte leisten Unterstützung beim Aufruf und Auffinden der elektronischen Dokumente und gewähr$!#+%!(4& 3*++& `!3!5& *,2& +!#(!& S.+%!(&',+35,8N!& .3!5& S.)#!(& !#(!+& !$!N%5.(#+80!(& 6.N,1!(%+& !50*$%!(& N*((9&',2& M!5$*( !(&=7!5$*++!(&3#!&'1%+7$*%%+%!$$!&,(3&3#!&'1%+ !5#80%!& ! !(&j7!5(*01!&3!5&S.+%!(&!#(!(&7! $*,7# %!(& ',+35,8N& !#(!+& !$!N%5.(#+80!(& 6.N,1!(%+9& 6*(!7!(& 7!+%!0%& 3#!& :@ $#80N!#%4& 3*+&'1%+7$*%%& W!#$& Z& K<05!(3& 3!5& Q!+80<2%+"!#%!(&7!#&3!(&+**5$<(3#+80!(&Q!1!#(3!(&!#(",+!0!(&,(3&*,2&!# !(!&S.+%!(&',+35,8N!&.3!5&S.)#!(&*(- fertigen zu lassen. 372 Amtsblatt des Saarlandes vom 8. März 2012 Bezugsbedingungen ab 3. Dezember 2009 Abonnenten: 6*+&'1%+7$*%%&3!+&O**5$*(3!+&!5+80!#(%&(*80&?!3*524&#(&3!5&d! !$&!#(1*$&)5.&/.80!9&6#!&'7.((!(%!(&3!+&'1%+7$*%%!+&N@((!(&"K#+80!(&"K!#&?!", +-*5#*(%!(&K<0$!(l Abonnement-Variante A&7!#(0*$%!%&3#!&?!5!#%+%!$$,( &3!5&!$!N%5.(#+80!(&M!5+#.(&-.(&'1%+7$*%%&W!#$&Z&,(3&'1%+7$*%%&W!#$&ZZ&#1&M!5N=(3,( +).5%*$&KKK9*1%+7$*%%9+**5$*(393!9 Abonnement-Variante B&7!#(0*$%!%&3#!&!$!N%5.(#+80!&M!5+#.(&-.(&'1%+7$*%%&W!#$&Z&#1&M!5N=(3,( +).5%*$&KKK9*1%+7$*%%9+**5$*(393!&,(3&3#!&T*)#!5-!5+#.(&-.(&'1%+7$*%%&W!#$&ZZ9& A=5&*$$!&'7.((!(%!(&3#!+!5&M*5#*(%!&+%!0%&*,80&3#!&!$!N%5.(#+80!&M!5+#.(&-.(&'1%+7$*%%&W!#$&ZZ&N.+%!(25!#&#1&M!5N=(3,( +).5%*$&",5&M!52= ,( 9 Z1&M!5 $!#80&",&H#80%B'7.((!(%!(&N@((!(&*$$!&'7.((!(%!(&3!+&'1%+7$*%%!+&#1&M!5N=(3,( +).5%*$&!5K!#%!5%!&O,802,(N%#.(*$#%<%!(&(,%"!(&,(3&+#80&*,2&/,(+80&)!5&PB:*#$&=7!5& neue Veröffentlichungen informieren lassen. Sie haben überdies die Möglichkeit, auch die Ausgaben der Amtsblätter der Jahre 1999 bis 2009 im Verkündungsportal abzurufen. Abonnenten, die zugleich Nutzer des juris Landesrechts Saarland sind, profitieren ferner von einer Verlinkung der Amtsblattinhalte mit dem saarländischen Landesrecht. Beide Abonnement-Varianten (A und B) können per Brief, Fax, E-Mail oder über das Verkündungsportal www.amtsblatt.saarland.de bestellt werden. Der Preis für das Jahresabonnement beträgt für Variante A 30,00 Euro und für Variante B 35,00 Euro. Der Preis für das Halbjahresabonnement beträgt für Variante A 15,00 Euro ,(3&2=5&M*5#*(%!&?&IE4aD&P,5.9&:*; !7$#80&#+%&3*+&`!K!#$# !&S*$!(3!5`*05&7"K9&S*$!(3!50*$7`*059 Bestellungen, die nicht rechtzeitig zu Beginn einer Abonnementperiode (Jahresbeginn bzw. Halbjahresbeginn) wirksam werden, starten in der Regel zum nächsten vollen Quartal ,(3&K!53!(&7#+&",1&P(3!&3!5&d!+%$*,2"!#%&3!5&'7.((!1!(%)!5#.3!&1#%&E4aD&P,5.&FM*5#*(%!&'G&7"K9&U4Ea&P,5.&FM*5#*(%!&?G&)5.&b,*5%*$&7!5!80(!%9&/=(+80!(&O#!&3!(&+.2.5%# !(& ?!", &K<05!(3&!#(!+&$*,2!(3!(&b,*5%*$+4&+.&K#53&Z0(!(&3*2=5&3*+&-.$$!&b,*5%*$&7!5!80(!%9 Alle Leistungen sind zahlbar im Voraus. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, da die Landesregierung mit der Herausgabe des Amtsblattes eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende hoheitliche Aufgabe erfüllt. Abbestellungen für die jeweilige Folgeperiode müssen beim Halbjahresabonnement bis zum 1. Juni bzw. 1. Dezember, beim Jahresabonnement bis zum 1. Dezember der lau2!(3!(&'7.((!1!(%)!5#.3!&)!5&?5#!24&A*n&.3!5&PB:*#$&7!#&3!5&O**5$<(3#+80!(&65,8N!5!#&,(3&&M!5$* &Q17\&!#( ! *( !(&+!#(9&P52.$ %&3#!&S=(3# ,( &3!+&'7.((!1!(%+&(#80%& 25#+%& !5!80%4&-!5$<( !5%&+#80&3#!+!+&*,%.1*%#+80&,1&!#(&S*$!(3!50*$7`*05&7"K9&S*$!(3!5`*059 Nicht-Abonnenten: 6*+&'1%+7$*%%&W!#$&Z&K#53&#1&M!5N=(3,( +).5%*$&3!+&O**5$*(3!+&,(%!5&KKK9*1%+7$*%%9+**5$*(393!&*1%$#80&&-!5@22!(%$#80%&,(3&N*((&3.5%&*$+&Q!+*1%3.N,1!(%&N.+%!(25!#& !$!+!(& werden. Die abgerufenen Dokumente sind mit Hilfe einer Volltextrecherche durchsuchbar und dürfen unentgeltlich gespeichert bzw. ausgedruckt werden. 6*5=7!5& 0#(*,+& 7!+%!0%& 3#!& :@ $#80N!#%4& 3*+&'1%+7$*%%& W!#$& Z& 7!#& 3!5&'1%+7$*%%+%!$$!& 3!5& O%**%+N*("$!#& 3!+& O**5$*(3!+& ,(3& 7!#& 3!(&'1%+ !5#80%!(& #1& O**5$*(3& K<05!(3& 3!5& Geschäftszeiten in elektronischer und gedruckter Form einzusehen. Die Amtsblattstelle und die Amtsgerichte leisten Unterstützung beim Aufruf und Auffinden der elektronischen 6.N,1!(%!&,(3& !K<05$!#+%!(4&3*++&`!3!5&*,2&+!#(!&S.+%!(&',+35,8N!&.3!5&S.)#!(&&!#(!+&!$!N%5.(#+80!(&6.N,1!(%+&!50*$%!(&N*((9&',2&M!5$*( !(&=7!5$*++!(&3#!&'1%+7$*%%+%!$$!& ,(3&3#!&'1%+ !5#80%!& ! !(&j7!5(*01!&3!5&S.+%!(&!#(!(&7! $*,7# %!(&',+35,8N&!#(!+&!$!N%5.(#+80!(&6.N,1!(%+9&6*(!7!(&#+%&!+&1@ $#804&3*+&'1%+7$*%%&W!#$&Z&K<05!(3&3!5& Q!+80<2%+"!#%!(&7!#&3!(&+**5$<(3#+80!(&Q!1!#(3!(&!#(",+!0!(&,(3&3.5%&*,2&!# !(!&S.+%!(&',+35,8N!&.3!5&S.)#!(&*(2!5%# !(&",&$*++!(9 6#!&'1%+7$*%%+%!$$!&7!5!80(!%&2=5&3!(&',+35,8N&.3!5&3#!&A.%.N.)#!&!#(!5&O!#%!&3!+&'1%+7$*%%!+&W!#$&Z&D4Ia&P,5.&,(3&2=5&3#!&?! $*,7# ,( &3!+&',+35,8N!+&R4DD&P,5.4&7!#&T.+%-!5- sand jeweils zuzüglich Postgebühren. 6*+&'1%+7$*%%&W!#$&ZZ&N*((&*$+&P#("!$!n!1)$*5&F!$!N%5.(#+80!+&Q!+*1%3.N,1!(%&#1&T6Ai'BA.51*%&.3!5&&T*)#!53.N,1!(%G& ! !(&P5+%*%%,( &3!+&`!K!#$# !(&P#("!$0!2%)5!#+!+& zuzüglich der Postgebühren bei der Saarländischen Druckerei und Verlag GmbH bestellt werden. Lieferungen sind zahlbar im Voraus. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, da die Landesregierung mit der Herausgabe des Amtsblattes eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende hoheitliche Aufgabe erfüllt. Hinweis für Inserenten: 6*+&'1%+7$*%%&3!+&O**5$*(3!+&!5+80!#(%&#(&3!5&d! !$&`!3!&/.80!&*(&!#(!1&6.((!5+%* 9&6*1#%&!#(!&M!5@22!(%$#80,( &!#(!+&Z(+!5!(%!(%!n%!+&*(&!#(!1&6.((!5+%* & !K<05$!#+%!%& K!53!(&N*((4&1=++!(&3#!+!&W!n%!&#(&3!5&M.5K.80!&7#+&`!K!#$+&:#%%K.80&IC9DD&L05&7!#&3!5&'1%+7$*%%+%!$$!&!#( ! *( !(&+!#(&,(3&3#!&d=8N *7!&%!51#(!&2=5&!52.53!5$#80!&S.55!N- turabzüge eingehalten werden. Der Preis pro mm Veröffentlichungstext beträgt 0,90 Euro. Herstellung und Vertrieb, Entgegennahme von Bestellungen und Barverkauf im Namen und für Rechnung des Herausgebers: O**5$<(3#+80!&65,8N!5!#&,(3&M!5$* &Q17\4&/!5(!5B-.(BO#!1!(+BO%5*;!&RI4&^^EhR&O**5K!$$#( !(4&W!$!2.(&FD&^U&RUG&U&^JBD4&W!$!2*n&FD&^U&RUG&U&^JBC&JD Amtsblattverkaufsstelle in Saarbrücken, Bleichstraße 21–23, 66111 Saarbrücken. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.15–18.00 Uhr, Freitag 8.15–17.00 Uhr. Herausgeber und Redaktion: Saarland — Der Chef der Staatskanzlei — Amtsblattstelle, Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken, Telefon: (06 81) 5 01-11 13/11 38, Telefax: 5 01-12 56, E-Mail: amtsblatt@staatskanzlei.saarland.de


Gemeinsame Förderrichtlinie des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport zur Herrichtung von Mietwohnungen für ältere und behinderte MenschenKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen