Gemeinsamer Erlass der Landesregierung betreffend die Festlegung von Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen nach VOB und VOL
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Amtsblatt des Saarlandes vom 8. Januar 2009 295 Erlasse 47 Bekanntmachung der Berechnung der Mietwerte und Betriebskosten für Wohnräume (Personalunterkünfte) in Kliniken, Heimen und Anstalten des Saarlandes Vom 30. Dezember 2008 Runderlass vom 2. Juni 1976 — A/IV — 2 — VV 2758 A Wertklasse Personalunterkünfte €/m² Nutzfläche mtl. 1 ohne ausreichende Gemeinschaftseinrichtungen 6,85 2 mit ausreichenden Gemeinschaftseinrichtungen 7,60 3 mit eigenem Bad oder Dusche 8,68 4 mit eigener Toilette und Bad oder Dusche 9,66 5 mit eigener Kochnische, Toilette und Bad oder Dusche 10,30 In § 2 Abs. 5 der Richtlinien ist der Betrag von 3,99 Euro durch den Betrag von 4,11 Euro zu ersetzen. Ich bitte um weitere Veranlassung und weise hinsichtlich der Anwendung bei bestehenden Mietverhältnissen auf die mietrechtlichen Vorschriften der §§ 557 ff. BGB (i. d. F. vom 18. Juli 2002, BGBl. I S. 2909) hin. Saarbrücken, den 30. Dezember 2008 Ministerium der Finanzen Im Auftrag Schmitt 55 Gemeinsamer Erlass der Landesregierung betreffend die Festlegung von Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen nach VOB und VOL Vom 23. Januar 2009 Auf der Grundlage des Ministerratsbeschlusses vom 20. Januar 2009 ergehen zur Umsetzung von Investitionen im Baubereich und zur Beschleunigung von Beschaffungen für die saarländische Landesverwaltung folgende Regelungen: 1. Bis zu einer Wertgrenze von 1.000.000 Euro ist eine Beschränkte Ausschreibung von Bauleistungen ohne weitere Einzelbegründung zulässig. 2. Bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne weitere Einzelbegründung zulässig. 3. In Abweichung von Ziffer 14 der Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen durch die saarländische Landesverwaltung (Beschaffungsrichtlinien) vom 16. September 2008 sind bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro eine Freihändige Vergabe und eine Beschränkte Ausschreibung von Lieferungen und Leistungen nach der VOL ohne weitere Einzelbegründung zulässig. 4. Diese Beträge errechnen sich ohne Umsatzsteuer. 5. Um im Vergabeverfahren Wettbewerb und Transparenz zu gewährleisten und die Manipulationsgefahr zu minimieren, werden bei Inanspruchnahme der Wertgrenzenregelung für Beschränkte Ausschreibungen folgende Gesichtspunkte empfohlen: — formlose Information der Fachöffentlichkeit über größere Bau- oder Beschaffungsvorhaben in geeigneten Medien und Aufforderung an Unternehmen, ihr Interesse an der Beteiligung zu bekunden; — Aufforderung von in der Regel drei bis acht Bewerbern zur Abgabe eines Angebots, abhängig von Marktsituation und Auftragswert; — Streuung der Aufforderung und Wechsel der Bewerber. 6. Auch bei Freihändigen Vergaben soll dem Wettbewerb Rechnung getragen werden. Den Auftraggebern wird empfohlen, mehrere Angebote, in der Regel wenigstens drei, einzuholen. 7. Zur Minimierung der Manipulations- und Korruptionsgefahr sind geeignete organisatorische und personelle Vorkehrungen durch die Auftraggeber zu treffen. 8. Der Erlass ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Er tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 9. Den übrigen öffentlichen Auftraggebern im Saarland, insbesondere den Gemeinden, den Gemeindeverbänden und kommunalen Zweckverbänden, wird die Übernahme dieser Regelungen empfohlen. Saarbrücken, den 23. Januar 2009 Die Regierung des Saarlandes Müller Rippel Jacoby Prof. Dr. Vigener Rauber Kramp-Karrenbauer Meiser Mörsdorf