Geschäftliche Behandlung von Rückerstattungssachen (JVVS 1454-61)
1.
ordnung geführt. Dem Registerbuchstaben O ist zur Unterscheidung von sonstigen Prozessen ein „r“ hinzuzufügen. Daneben ist ein Verhandlungskalender nach Muster 30 und ein Namensverzeichnis nach § 38 Nr. 5 der Aktenordnung zu führen.
2.
ten Berufungs- und Beschwerderegister eingetragen und dort durch einen Vermerk in Spalte Bemerkungen des Registers besonders kenntlich gemacht. (Aufhebungsvorschrift) 1 Jetzt Liste 20. Stand: 20.1.2005