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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der JustizGeschäftliche Behandlung von Rückerstattungssachen (JVVS 1454-61)

Verwaltungsvorschrift

Geschäftliche Behandlung von Rückerstattungssachen (JVVS 1454-61)

Ministerium der Justiz · vom 1967-03-06

1.

ordnung geführt. Dem Registerbuchstaben O ist zur Unterscheidung von sonstigen Prozessen ein „r“ hinzuzufügen. Daneben ist ein Verhandlungskalender nach Muster 30 und ein Namensverzeichnis nach § 38 Nr. 5 der Aktenordnung zu führen.

2.

ten Berufungs- und Beschwerderegister eingetragen und dort durch einen Vermerk in Spalte Bemerkungen des Registers besonders kenntlich gemacht. (Aufhebungsvorschrift) 1 Jetzt Liste 20. Stand: 20.1.2005


Geschäftliche Behandlung von Rückerstattungssachen (JVVS 1454-61)Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen