Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz"InVeKoS-Preisausgleichszahlungen ""Flächen"" und ""Tiere"" bei Flächen mit Trockenfutterbeihilfe"

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

"InVeKoS-Preisausgleichszahlungen ""Flächen"" und ""Tiere"" bei Flächen mit Trockenfutterbeihilfe"

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz · vom 1997-08-20

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

/ j Landwi rtscha:tskammer fur das Saarland Lessmgstraße 12 66~21 Saarbrucken lIiVeKDS 20.051991 hier: Prelsausgleichszahiungen "Flächen" und "Tiere" t::el Flächen mit Trockentutter_ beihilfe Flächen, deren AL.fwuchs kunstlieh getrocknet wird und für die dar Landwirt Trockeniutterbelhilfe aureh die BLE erhalt, können nicht für Preisausgleichszahlungen ;m Rahmen der Kulturpfianzenregelung und auch nicht als Fut:erfläche für Tierpramlen berucksichtigt werden (VO (EG) Nr. 785196 Art 2 (1a) und va (EG) Nr 620/96). Diese Fläcr,en dunen daher im Flachen- ur.d Nutzungsnachweis nie h t mit"A' (Ausglelc,'lszahlungen) oder "F" (Futterflachen) cOdjert werden. Für die Trockenfutlerbelhiife z·.. gelassene Ausgangs€rzeugnisse Sind Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken, Futlerlegumlr,osen, Graser und als Genzpflanze grün geerntetes Getreice (einschi Mais). Kulturpflanzen, von Genen die Körner geerntet werden, Sind nicht zugelassen, Für Untersaaten und Zwischenfruchle, die auf Getreide-, Mais-, Ölsaaien-, Eiweißoflanzen- oder Leinsamenflachen (A-Fiachen) nach der Ernte der Hauptfrucht angebaut werden, kann jedoch ab dem Erntejahr 1996 die Trockenfutterbeihilfe gewahrt werden (auch wenn für die Hauptfruc:-.l Ausgleichszahlungen nach der Kulturpflanzenregelung beantragt werden). Zwischenfruchte, die vor der Aussaat der Hauptfrucht (Getreide, MaiS, ÖI- saaten, Eiweißpflanzen Geer Leinsamen) geerntet werden (Anbau Im Vo~anr), kennen nldlt mll Beihilfe ;';ünstlich getrocknet werden. Für Untersaaten und ZWlschenfrCochte, die auf Flachen erzeugt werden, die als Futterflache fur Tierpramlen angegeben werden (F-Fiachen), wird ~eine Trockenfulterbeihllfe gewahrt. Die Futterfl~che (F-Fiache) Ist somit vollstandig von der beihilfefahlgen Trocknung ausgeschlossen eie konJL.:nktL.relle Stiilegur-:gsflache Ist eber,so vo,;sta:id;g \lcn cer beihilfefahlgen Trocknung ausgeschlossen. - 2 - Fi.lr Fle.chen, für eie die Aus;;leichszulage in ben",chieiliglen Gebieten gewahrt ',vird. karT, cer Landwirt neo€n der Trockenfutterbeihilfe auch die Ausgleichszulage erhalten. Die Bundesanstalt fOr Landwirtschaft und Ernahrung (BLE) und die Landwirtschaftskam_ mer fur das Sa,srland sind verpflichtet, zu überpnJ;en, daß für Flact,an, für die 7rockenfutterbeihilfe gewahrt wird, kelr.e Ausgleichszahlungen nach der Kulturpilanzenregelur)g beantragt bzw diese nicht als Futterfiachen fOr Tierprämien ausgewiesen 'Nerden, Die BLE führt zu diesem Zweck einen Datenabgleic<'l zWischen den Angaben beim Trocknungswer~~ und den Antragsdaten eurer., Werden bei diesem Datena~gleich nicht zuiassige Doppelbeantragungen festgestellt, ist durch die Landwirtschaftskammer für das Saarland sicherzustellen, daß keine PreisaL.:sgleicnszahlung für Kulturpflanzen bZN. Anrechnung als Futterflache erfolgt. Zu Unrecllt gezahlt würde bei einer Doppelförderung immer die Kulturpflanzenausgleichszahlung bzvv Tlerpr5mie Ggfls. sind Rückforderungen zu veranlassen. . Jeder Erzeuger, der den Aufwuc~,s von Flächen kOnstlicr, trocknen läßt, muß beim . . Trocknungswerk eine Aufstellung dieser Flachen abgeben. Ir. dieser Fiachenerklarung sind die Betriebsnummer des Erzeugers bei der Landwirtschaftskammer für das Saarland die Nummem der Schläge, deren Autwuchs getrocknet wird sowie die F,ächengröße dieser Flächen ;;;nzugeben. Damii diese Angaben identisch Sind mit den Angaben Im Flächen- und Nutzungsnachweis (Dalenabgleich), scilten 518 zeitgleich vorgenomfilen werden. Empfehlenswert ist auch, daß der Landwirt eine Kopie des ausgefüllten Fiäcnen- und Nutzungsnachweises anfertigt, die er dann zur Erstellung seiner Flächenerkiarung gegenüber dem Trocknungswerk verwenden kann. Wird der Jahresaufwuchs einer Fläche nur teilweise kunstlieh getrocknet (z. 8. bei Grunland nur ein Schnitt), ist trotzdem die gesamte Flaclle, von der Futter künstlich getrocknet wird, für Ausgieichszahlungen Im Rahmen der KLJlturpflanzenregelung und zur Anrechnung als Futterflache ausgeschlossen. I~ftrag !f!a'uf Schowal\er


"InVeKoS-Preisausgleichszahlungen ""Flächen"" und ""Tiere"" bei Flächen mit Trockenfutterbeihilfe"Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen