Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz"InVeKoS Vor-Ort-Kontrollen Risikoanalysen ""Flächen (A)"", ""Tiere (B,C)"" und ""Schlachthöfe (D)"" v. 6.6.00"

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

"InVeKoS Vor-Ort-Kontrollen Risikoanalysen ""Flächen (A)"", ""Tiere (B,C)"" und ""Schlachthöfe (D)"" v. 6.6.00"

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz · vom 2000-03-24

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

Ministerium ruf Umwelt Postfach 102461 65024 Saarbrtlcken Herrn Direktor der Landwirtschaftskammer für das Saarland Lessingstr. 12 66115 Saarbrücken InVeKoS Vor-Ort-Kontrollen Risikoanalysen "Flächen (Al", "Tiere (B,C)" und "Schlachthöfe (0)" Sehr geehrter Herr Schmeer, Saarland Minist erium für Umwelt Abteilung 8 Ländlicher Raum. Landwirtschaft, Forsten ~-RiS/OO-Ga Telefon: 06811 Telefax: 0681 1 e-mail: Datum: 06.06.2000 Kundendienstzeiten: Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr Mo-Do 13 :00-15:30 Uhr zur Auswahl der vor Ort zu kontr611ierenden Unternehmen erhalten Sie als Anlage die Kriterien und Beschreibungen der Bund-/Länder"Arbeitsgruppe zur Risikoanalyse "Flächen, Tiere und Schlachthöfe" ( Stand: 23. , 24. und 30.03.2000), die ab dem Antragsjahr 2000 im Saarland unter Beachtung folgender Ergänzungen anzuwenden sind. Die Vorgaben 11. meinem Schreiben vom 30.04.1999 Az.: G/3 - 2391-410/99 - Ga werden hierdurch ersetzt. Bei der Anwendung der Risikoanalysen sind alle saarländischen Unternehmen einem Zuständigkeitsgebiet zuzuordnen. Es ist sicherzustellen, dass zu den Flächenangaben der Maßnahmen Flächenzahlungen VO (EG) 1251/99, Ausgleichszulage VO (EG) 1257/99, . Kulturlandschaftsprogramm VO (EG) 1257/99 und Tierprämien VO (EG) 1254/99 und 2467/98 mit Futterflächen GVE-Besatz und Grünlandanteil ,e inschließlich der Fernerkundungskontrollen mindestens 5% der Antragsteller je Maßnahme vor Ort kontrolliert werden. Bei allen im Flächenbereich durch Prüfer vor Ort kontrollierten Antragstellern ist, soweit Tiere 11. Antrag vorhanden, auch der Tierbestand zu kontrollieren. Dies gilt bei Kontrollen durch Fernerkundung nur für Betriebe, die einer Nachkontrolle im Betrieb zu unterziehen sind. Die Überprüfung dieser Tierbestände ist bei der Risikoanalyse Bund C (Tiere) anzurechnen. ' .' Öffentlicher Personennahverkehr hilft unsere Umwelt zu schütZen: Sie erreichen uns mit den Saartal·Unien 10, 17. 20, 22. 25, 26, 30, 31, ,36. 37, 'S8, 40 , 42, 46. 47, 49 (H alt estell e Gute nbergstraße bzw. LuisenbrOcke) ~Ke~p~le~r~st~ra~ß~e~1~8~16~6~1~1~7~S~aa~r~b~r ü~c~ke~n~· ______ ____ ____________ __~______~II~ . " www.saarland.de ~ Über die Vor-art-Kontrollen muss der EU eine nach Risiko- und Zufa"lIsauswahl getrennte Auswertung vorgelegt werden. Um der EU-Forderung nach einem Anteil reiner Zufallsauswahl zu entsprechen, sind im Saarland jährlich 5 Flächenkontrollfälle aus der Grundgesamtheit aller Antragsteller mit Flächenbezug unter Anwendung eines Zufallsgenerators zu ermitteln. Zusätzlich werden nach Risikoauswahl neben den Fernerkundungsbetrieben mindestens 2 Unternehmen die an der Extensivierungsprämie teilnehmen, 2 Unternehmen wegen der Kontrollergebnissen aus Vorjahren und 2 Unternehmen wegen der Entwicklung gegenüber dem Vorjahr kontrolliert. Wird der 6% Mindestkontrollumfang bei einer Flächenmaßnahme auf diese Weise nicht erreicht, ist der fehlende Anteil ebenfalls als Zufallsauswahl aus der Grundgesamtheit aller Antragsteller mit Flächenbezug zu ermitteln. Bei allen Tiermaßnahmen ist eine Zufallsauswahl von 2% der Unternehmen sicherzustellen. Als Schlachthof (Betrieb) im Sinne der Risikoanalyse D zählen auch kleine Schlachtbetriebe (selbstschlachtende Metzger und Direktvermarkter). Ich weise darauf hin, dass die Auswahl der vor Ort zu kontrollierenden Unternehmen unter der Verantwortung des Fachbereiches "Technischer Prüfdienst" der Landwirtschaftskammer vorzunehmen ist.· Erforderliche Ausweitungen des Kontrollumfanges aufgrund der Vorgaben für bedeutende Unregelmäßigkeiten (Anlage 2) sind unbedingt zu beachten und unverzüglich dem Referat 8/1 schriftlich zu melden. Mit freundlichen Grüßen --------~lmcA~~~~----~-------------------------------------------------------- t'König Anlagen: 4 Durchschrift Kontrollsteile EU-Fonds (KEUF) Referat B/1 Herrn Rauls Referat B/2 Fa. Fujitsu-Siemens Herrn Groß zur Kenntnis. Bund-lLänder-Arbeitsgruppe Stand: 24.03.2000 Risikoanalyse Flächen (A) Nach Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 legt die zuständige Behörde 8nhand einer Risikoanalyse und je nach der Repräsentativität der eingereichten. Beihilfeanträge fest, welche Anträge vor Ort kontrolliert werden sollen. Die Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 enthält die Durchfuhrungsbestimmungen zum integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem fur bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen, die in Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 aufgefuhrt sind., In 2 Arbeitsunterlagen, die als Anlagen beigefugt sind, konkretisiert die Europäische Konunission ihre Vorstellungen zu der Auswahl der vor Ort zu kontrollierenden Anträge. Dies ist zum einen die .Arbeitsunterlage "Risikoanalyse gemäß Artikel 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92" vom 20. April 1998 - D (98) VI/5304/98 - und zum anderen die Arbeitsunterlage ,,zur erhöhung der Kon-. , trolldichte wegen Feststellung von erheblichen Unregelmäßigkeiten in den Anbauflächenangaben VI/7105/98 Rev.I-DE vom 21.01.1999". Da zu dem Zeitpunkt der Einreichung der Beihilfeanträge Flächen (15.05.) die aktuellen Antrags" . . daten noch nicht vollständig EDV - mässig erfasst sind, jedoch baldmöglichst mit der Vor- OrtKontrolle zu beginnen ist, kann die Risikoanalyse zum Teil auch auf der Grundlage der Antragsdaten des Vo!;ahres durchgefuhrt werden. Zufallsauswahl In der Arbeitsunterlage ,;Risikoanalyse gemäß Artikel 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92" vom 20. April 1998 fordert die Europäische Konunission, einen Teil der zu pmfenden Anträge aufgrund eines Stichprobenverfahrens durch Zufallsauswahl zu bestimmen.. "Zu diesem Zweck müsste eine erste, fur die Anträge insgesamt repräs!'lntlltive Stichprobenauswahl getroffen werden, und zwar durch Anwendung eines Stichprobenverfahrens, am besten mit Zufallsauswahl der beantragten Währungseinheiten (ZWE bzw. auch wertproportionales Auswahl. - 2 - .verfahren genannt) oder mit systematischer Zufallsauswahl der Anträge!. Eine solche Stichprobe könnte dann bis zur Höhe der Gesamtzahl der zu kontrollierenden Anträge durch' die durch Risikoanqlyse zu bestimmenden Anträge aufgestockt werden." Die Arbeitsgruppe hat sich für das Verfahren der systematischen Zufallsauswahl der Anträge entschieden. Der erste Schritt bei der Stichprobenplanung ist die Definition der Grundgesamtheit. Als Grundgesamtheit dient die Summe aller außer mit S (Sonstige) gekennzeichneten Flächen des Flächenund Nutzungsverzeichnisses in Hektar. Anschließend wird das zu ermittelnde Auswahlintervall durch Division der Grundgesamtheit durch die Stichprobengröße ermittelt: Als Stichprobengröße dient ein Prozent der Summe aller Unternehmen, für die Beihilfeanträge eingereicht wurden (u). Der Europäische Rechnungshof hat bei dem Gespräch im BML am 28.01.2000 aufArbeitsebene dargelegt, dass die Zufallsauswahl nicht mehr als 20 % (J Prozentpunkt von 5 Prozentpunkten der Beihilfeanträge Flächen) der zu kontrollierend~n Anträge umfassen soll und dazu dient, die Qualität der Risikoauswahlzu überprüfen.:.Das Ergebnis der Berechnul,1g ergibt das Auswahliiltervall, anhand dessen die Unternehmen in Abhängigkeit von der Anzahl der beantragten Fläche (ha) ausgewählt werden. Die Auswahl wird in der nachfolgenden Tabelle beschrieben: Umfang beantragte Kumulierter Um- Ailswahlintervall Auswahl Unternehmens- Fläche (ha) fang beantr:rte 200 ha (1- n) nummer . Fläche (ha 3 200 215 200 X 5 300 565 400 X 7 30 605 600 X ........... .. .... . .... . .. ,,Eine ZWE-Auswahl könnte sich auf rund 300, eine systematische Zufallsauswahl auf rund 1.000 Anträge stätzen. Dieses Verfahren müsste den in den Mitgliedstaaten zuständigen zertifizierung~stellen bekannt sein." .. - 3 - Würde ein Unternehmen wegen der großen Anzahl von beantragten Flächen (ha) zweimal ausgewählt werden, wird beim 2. Mal das danach folgende Unternehmen ausgewählt. Risikoauswahl 1. Bezüglich der Abkürzungen wird auf das Abkürzungsverzeichnis verwiesen. 2. Werden integrierte Kontrollen durchgefuhrt (in einem Unternehmen werden mehrere beantragte Maßnahmen bei e~er Vor-Ort-Kontrolle einbezogen), kann ein bereits im Rahmen anderer Risikoanalysen (z.B. tfsf, SPR) vollständig kontrolliertes Unternehmen bei dieser Risikoanalyse imgerechnet werden (bei r). 3. Bei Anwendung der Fernerkundung im Gebiet einer oder mehrerer zuständiger Behörden findet die Risikoanalyse keine Anwendung, sie muss jedoch in den Gebieten, in denen nicht mittels Fernerkundung.kontrolliert wird, d~rchgefuhrt werden. Werden im Gebiet mindestens einer zuständigen Behörde mehr als 5 % der dortantragstellenden Unternehmen mittels Fernerkundung kontrolliert, ist fur die Gebiete des jeweiligen Bundeslandes, in denen nicht mittels Fernerkundung kontrolliert wird, ein neuer (angepasster) Prozentsatz PL.GGFE % fur die noch verbleibenden vor Ort ZU kontrollierenden Unternehmen zu ennitteln oder festzulegen (siehe Beispiel zur Ermittlung des Prozentsatzes zur Risikoanalyse ,,Flächen" bei Fernerkundung) . Damit soll sichergestellt werden, dass die Vor-Ort-Kontrolleneinerseits flächendeckend und andererseits proportional in den einzelnen Zuständigkeitsgebieten stattfinden. Die Risikoanalyse ______--'i""st'-'u"'n"'a"'b"'ha"'·n=gig voneinander fur jede zuständige Behörde durchzufuhren. 4. Es werden Unternehmen (w) vor Ort kontrolliert, die an der Extensivierungsprärnienregelung teilnehmen. Diese Unternehmen umfassen bis zu 0,5 % der antragstellenden Unternehmen; jedoch nicht mehr als 10 % der TeilnehIner an der Extensivierungsprämienregelung. 5. Es werden Unternehmen (y) vor Ort kontrolliert, die im Vorjahr gemäß Art. 9 Abs. 2 der VO (EWG) Nr. 3887/92 gekürzt od<:)r gemäß Art. 9 Abs. 3 der VO (EWG) Nr. 3887/92 von der betreffenden Beihilferege1ung ausgeschlossen wurden. Diese Unternehmen umfassen maximal 0,5 % der antragstellenden Unternehmen. 6. Die Unternehmen (z), die aufgrund ihrer Entwicklung g~genüber dem Vorjahr kontrolliert werden, umfassen maximal 0,5 % der antragstellenden Unternehmen. Zur Beurteilung können beispielsweise folgende Kriterien herangezoge~ werden: - 4 - a) erstmalige Antragsteller; b) Antragsfläche hat sich im Vergleich zum VOljahrum 100 % bzw. ab einer festzulegenden Hektarzahl um 50 % vergrößert; .' ,S'C!.a,..2a"'.,{:~<>k A -f1d'd."",?;".;.. Festzulegende Hektarzahl: .' *' ~ J="-7=k~4";"'<Fd"" Festgesetzt wird beispielsweise die im Vorjahr durchschnittlich beantragte Hektarzahl (inc!. Futterfläche), ab der sich die Antragsfläche bei einem Unternehmen im Folgejahr (aktuelles Jahr) nur um mindestens die Hälfte vergrößert haben muss, Um in die Vor-Ort-Kontrolle miteinbezogen zu werden. Damit soll sichergestellt werden, dass auch größere Unternehmen, deren Flächen sich erheblich verändert, aber' noch nicht verdoppelt haben, kontrolliert werden. Beispiel: Durchschnittlich beantragte Hektarzahl in 1999: 60 ha. bis 60 ha in 1999: wenn Verdoppelung der Fläche 2000 gegenüber 1999; d.h. es werden die Unternehmen kontrolliert, die im Vorjahr rur maximal 60 ha Flächen Ausgleichszahlungen beantragt haben und deren Antrag sich 2000 auf mindestens das Doppelte bezieht. mehr als 60 ha in 1999: wenn 1 Yz -faches der Fläche 2000 gegenüber 1999; d.h. es werden die Unternehmen kontrolliert, die im Vorjahr rur mehr. als 60 ha Flächen Ausgleichszahlungen beantragt haben und deren Antrag sich 2000 auf mindestens das I Y:z-fache bezieht. c) Anbau von Hartweizen. 7. Der Rest (r) der vor Ort zu kontrollierenden Unternehmen wird unterteilt in Unternehmen mit I--------'einer-:A:nt1'agsfiäehe-bis-zu-l-5-h.a-(i'y}und-glltemellmell-mit-elner-Aa1tr~g&fläGlle4lb~r-J-S-ha-{r.,,1,·--lI--- Die Länder können in Anlehnung an die alte KIeinerzeugerregelung einen anderen Wert als 15 ha festlegen. Der Anteil der Unternehmen bis 15 ha (r1) bzw. über 15 ha (r2) an dem Rest (r) der vor Ort zu kontrollierenden Unternehmen ergibt sich aus dem Anteil der jeweils beantragten Flächen an der insgesamt beantragten Fläche. Es sollte geprüft werden, ob die 100 größten Zahlungsempfanger pro Bundeslap.d seit Beginn der Agrarreform überproportional geprüft worden sind. , 8. Die Anzahl der zu kontrollierenden Unternehmen erhöht sich ggf. aufgrund nicht plausibler Ergebnisse aus der VerwaltungskontroJle. - ------ ._ ---- ~ 5 - 9. Werden in einem Gebiet 'oderTeilgebiet bei Vor-Ort-Kontrollen gemäß Artikel 6 Absatz 3 der VO (EWG) Nr. 3887/92 bedeutende Unregelmäßigkeiten festgestellt, sind die Vor-Ort-Kontrollen im aktuellen Jahr zahlenmäßig zu erweiterri. Darüber hinaus ist im Folgejahr fur dieses Gebiet oder Teilgebiet der Prozentsatz fur Vor-OrtKontrollen angemessen zu erhÖhen. Der Umfang der Erhöhung ergibt sich aus der Arbeitsunterlage der Kommission zur Erhöhung der Kontrolldichte wegen Feststellung von erheblichen Unregelmäßigkeiten in den Anbauflächenangaben ..: VIl7! 05/98 Rev.!-DE vom 21.01.1999, übersandt mit BML-Schreiben vom 28.01.1999 (Az: 414-12-0(7). (A)'l~e..?) 10. Betriebe,die sonstige Maßnahmen beantragen (z.B. Ausgleichszulage oder Agrarumweltmaßnahmen), können in das Auswahlverfahren einbezogen werden . .' 11 . Es mussfur jedes Antragsjahr sichergestellt werden, dass jeder Antrag im Rahmen der Risikoanalyse ausgewählt werden könnte. Alle nach den bisherigen 'Risikofa~oren nicht ausgewählten Antragsteller werden bei dem Rest (r) der vor Ort zu kontrollierenden Untemehme~ berücksichtigt. Bund-/Länder-Arbeitsgruppe X<i nom "o=Xo *5%-nGFE Zufallsauswahl - tJ ' Risikoauswahl - w • - y - % = r ( Stand: 30.03.2000 Risilwanalyse Flächen (A) gemliß Artikel 6 Absatz 4 Verordnung (EWG) NI', 3887/92 antragstellende untrnehmen im Gebiet der zuständigen Behörde Unternehmen, die itteJs FE kontrolliert werden vor Ort zu kontroll erende UnternehmenSottu-ZaHttf: ~eI=~ % ScU:<.". ZaH .,,{: Unternehmen, die l Ufgrund der Zufallsauswahl ausgesucht Wurden (no ' .1%- Punkt, entspricht 20 % von no) .5 A..Yw.jj, ., . •. .f'fe.Zll!". Unternehmen, die n der Extensivjerungsprämienregelung teilnehmen ,(max, ne • 0,5%- Punkt, entspricht max. 10 % .e. A''-/Nt _ von nojedochnichf mehr als 10% der Teilnehmer an der Extensivierungsprämienregelung) .!feltit. Unternehmen weg~n Kontrollergebnissen aus VOIjahr, (max. 110 * 0,5%- Punkt,_entspricht max,'l0 % von lle) Unternehmen wegtjn EntwiCklung gegenüber Vorjahr (max, no * 0,5%- Punkt, entspricht max. 10 % von no) Rest der vor Ort Zt!Controllierenden Unternehmen = r,Unternehmeni! einer Aittragsfläche bis zu 15 ha = r2 Unternehmen it einer An!ragsfläche über 15 ha ."- ~ .,z A..-Iv..'iUetL~y , :tA...{~.·r .!IcUIf.Y / .'.. Bund-fLänder-Arbeitsgruppe' 23.03.2000 Beispiel zur Ermittlung des Prozentsatzes für Vor- Ort- Kontrollen im Rahmen der Risikoanalyse Flächen bei Anwendung der Fernerkundung . Zahl der Anträge 1.000 600 800 XL= 2.400 Zahl der theoreti&ch vor Ort zu 50 30 40 nL= (5 %) Zahl der mittels Fernerkundung 0 60 0 nOOFE = Unternehmen Zahl der noch vör Ort zu 120 - 60 nt.-GGFE = FE Zahl der Anträge in den Gebieten 2.400 - 600 XL·OOFE = ohne FE 1.800 Prozentsatz fur vor Ort zu 6011.800' 100 % PL.GGFE % = kontrollierende Unternehmen in den 3,33 % Gebieten ohne FE .. - . Zahl der vor Ort zu kontrollierenden 33 -- 27 nL.GGFE = FE insgesamt kontrollierte 33 60 27 nL= I , Bund-lLänder-Aibeitsgruppe· Stand: 23.,03.2000 Risikoanalyse Tiere (B, C) (B: Sonderprämie männl. Rinder, Mutterkuhprämie, Schlachtprämie; C: Mutterschafprämie) Nach Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Ne 3887/92 legt die zuständige Behörde anband einer Risikoanalyse und je nach der Repräsentativität der eingereichten Beihilfeanträge Tiere fest, welche Anträge vor Ort kontrolliert werden sollen. Die Verordnung (EWG) Ne 3887/92 enthält die Durchfiihrungsbestimmungen zum integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem rur bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen, die in Artikel I der Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 aufgeruhrt sind. In einer Aibeitsunterlage und einem Schreiben, die als Anlagen beigerugt sind, konkretisiert die Europäische KOlJ1missiOn ihre Vorstellungen zu der Auswahl der vor Ort zu kontrollierenden Anträge. Dies sind die Aibeitsunterlage "Risikoanalyse gemäß Artikel 6 der Verordnung IEWG) Ne 3887/92" vom 20. April 1998 - D (98) VII5304/98 -und das Schreiben der Kommission vom 20.02.1997 - Nr. 08420 - zur Erhöhu~g des KO~OllumfangS bei bedeutenden Unregelmäßigkeiten. C4~k!,d) C1"z;,r ~) . . Die Risikoanalyse wird. integriert durchgeruhrt, d.h. in einem Unternehmen werden mehrere beantragte Maßnahmen bei einer VOK einbezogen. Dabei sind im Rahmen der jeweiligen Beihilferegelung mindestens 10% der Beihilfeanträge bzw. Antragsteller bei der Sondeiprämie und Schlachtprämie, die in einem Kalenderjahr gestellt werden, vor Ort zu kontrollieren. Zufallsauswahl In der Aibeitsunterlage ,,Risikoanalyse gemäß Artikel 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 vom 20. April 1998 - D (98) VIl5304/98 - fordert die Europäische Kommission, einen Teil der zu prü. fenden Anträge aufgrund ein.,s Stichprobenverfahrensdurch Zufallsauswahl zu bestimmen. "Zu diesem Zweck müsste eine erste, rur die Anträge insgesamt repräsentative Stichprobenauswahl getroffen werden, und zwar durch Anwendung eines Stichprobenverfahrens, am besten mit Zufallsauswahl der beantragten Währungseinheiten (ZWE bzw. auch wertproportionales Auswahlverfahren genannt) oder mit systematischer Zufallsauswahl der Anträgel . Eine so}che Stichprobe könnte dann bis zur Höhe der Gesamtzahl der zu kontrollierenden Anträge durch die durch Risikoanalyse zu bestimmenden Anträge aufgestockt werden." Eine ZWE-AuswahJ könnte sich auf rund 300, eine systematische Zufallsauswahl auf rund 1.000 Anträge slÜtzen, Dieses Verfahren 'müsste den i'n den Mitgliedstaaten zuständigen Zertifizierungsstellen bekannt sein. .~ - 2 - Die Arbeitsgruppe hat sich ruf das Verfahren der systematischen Zufallsauswahl entschieden. Als Grundgesamiheit dient die Summe der rum Zeitpunkt der Risikoanalyse beantragten Tiere bzw. zugeteilten Prämienrechte. Es werden getreMte Grundgesamtheiten ruf die Rinderprämie und Mutterschafprämie gebildet. Das AuswahlinterVall wird durch Division der Grundgesamtheit durch die Stichprobengröße ennittelt. Als Stichprobengröße dienen zwei Prozent der Summe der antragstellenden Unternehmen bzw. Inhaber von Prämienansprüchen. Der EWOpäi$che Rechnungshof hat bei dem Gespräch im BML aufArbeitsebene am 28.01.2000 dargelegt, dass die Zufallsauswahl nicht mehr als 20 % (2 Prozent der Grundgesamtheit) der zu kontrollierenden Anträge umfassen soll. Dies kaM wie folgt realisiert werden: . Für die ZufaUsauswahl werden die beantragten Tiere Gede Ohrmarke wird nur einmal gezählt) bzw. die Prämienansprüche (PA) der antragstellenden Unternehmen aufaddiert. Die Summe wird durch die Anzahl der auszuwählenden Unternehmen dividiert. Das Ergebnis ist das Auswahlintervall, mit dem die Unternehmen in Abhängigkeit von der Anzahl der beantragten Tiere / PA in der Zufallsauswahlausgewählt werden. Dazu werden Unternehmensnummer und die im Unternehmen beantragten Tiere / PA, sowie die kumulierte Summe beantragte Tiere / PA in einer Tabelle abgelegt. Die erforderliche Anzahl der Unternehmen wird ausgewählt, indem das AuswahlintervaU mit 1 - n (Ergebnis darf nicht> Summe aller beantragten Tiere / PA sein) multipliziert wird. Die Auswahl . wird in der nachfolgenden Tabe lle beschrieben'. . Anzahl beantragte Kumulierte Anzahl Auswahlintervall Unternehmensnr.. Tiere /PA beantragte 200X (1- n) Tiere / PA 1 5 5 . 9 50 695 , ....... ....... Würde ein Unterneljmen wegen der großen Anzahl von beantr<\gten Tieren / PA zweimal ausgewählt werden, wird beim 2. Mal das danach folgende Unternehmen ausgewählt. Auswahl X X X - 3 - Risikoauswahl I. Bezüglich der Abkürzungen wird auf das Abkürzungsverzeiclmis verwiesen . 2. Die Risikoanalyse wird unabhängig voneinander in jedem Zuständigkeitsgebiet und rur die Rinderpräinien bzw. Mutterschafprämie getrennt durchgeruhrt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Vor-Ort-Kontrollen nicht nur flächendeckend, sondern auch proportional in den einzelnen Zuständigkeitsgebieten in ausreichendem Umfang durchgeruhrt werden. 3.1 Es werden die Unternelunen(v) im Gebiet der zuständigen Behörde vor Ort kontrolliert, bei denen im Vo~ahr Verstöße gegen die VO (EG) Nr. 820/97 festgestellt worden sind. Die auf dieser Grundlage zu kontrollierenden Unternehmen umfassen maximal I % der antragstellenden Unternehmen (XG). 3.2Es werden dieDnternehmen(y) vor Ort kontrolliert, die im Vo~ahr gern. Art . 10 derVO (EWG) Nr. 3887/92 in der rur 1999 geltenden Fassung sanktioniert wurden: Diese Unternehmen umfassen maximall % der antragstellenden Unternehmen . .' 4. Die Unternehmen (z), die aufgrund ihrer Entwicklung gegenüber dem Vorjahr kontrolliert werden, umfassen maximal I % der antragstellenden Unternehmen . Zur Beurteilung wird folgendes Kriterium herangezogen: . erstmalige Antragsteller bei den Rinderprämien oder der Mutterschafprämie. 5. Vor Ermittlung von rl und r2 ist es erforderlich, die Anzahl der Unterpehmen festzulegen, die im Rahmen anderer Risikoanalysen ausgewählt und kontrolliert wurden. Dabei kann es sich um Unternehmen (ar) handeln, die t.B. im Rahmen der Risikoanalyse A ausgewählt wurden . .~ 6. Der Rest Cr) der zu kontrollierenden Unternehmen wird unterteilt in Unternehmen mit einer festzulegenden Tierzahl bis zu x Tiere (rl) und Unternehmen mit einer Tierzahl über x Tiere (r2). Der Anteil der Unternehmen bis x Tiere (r1) bzw. über x Tiere (r2) an dem Rest Cr) der vor Ort zu kontrollierenden Unternehmen ergibt sich aus dem Anteil der jeweiis beantragten Tiere zu den insgesamt beantragten Tieren. Es sollte geprüft werden, ob die 100 größten Zahlungsempfanger pro Bundesland seit Beginn . der Agrarreform überproportional geprüft worden sind . . 7. Die Anzahl der zu kontrollierenden Unternehmen erhöht sich ggf. aufgrund nicht plausibler Ergebnisse aus der Verwaltungskontrolle. I - 4 - 8. Werden in einem Gebiet öder einem Teilgebiet bei Vor-Ort-Kontrollen gemäß Artikel 6 Absatz 3 der VO (EWG) Nr. 3887/92 bedeutende Unregelmäßigkeiten festgestellt, sind die Vor-OrtKontrollen im aktuellen Jahr zahlenmäßig zu erweitern. Darüber hinaus ist im Folgejahr bei diesem Gebiet bzw. Teilgebiet der Prozentsatz rur Vor-OrtKontro!1en Geweils ausgehend vom Basisprozentsalz 10 %) angemessen zu erhöhen. Der Umfang der Erhöhung ergibt sich aus dem Schreiben der Kommission Nr. 08420 vom 20.02.1997, übersandt mit BML-Schreiben vom 01.04.1997 (Az: 414-12-0/3). C4", 0.,.e.3) 9. Es muss rur jedes Antragsjahr sichergeste!1t werden, dass jeder Antrag mindestens einmal im Rahmen der Risikoanalyse ausgewählt werden könnte. Alle nach den bisherigen Risikofaktoren nicht ausgewählten Antragsteller werden bei dem Rest (r) der vor Ort zu kontrollierenden Unternehmen berücksichtigt. Im Antragsverfahren "Sonderprämie männliche Rinder" und "Schlachtprämie" ist die Risikoanalyse mehrfach durchzuführen und zusätzlich abschließend nach Ende des Kalenderjahres. Diese Antragsteller gehen in die Größe Xo ein. Dabei werden nur solche Antragsteller nicht ausgewählt, deren Anträge bereits Gegenstand einer Vor-Ort-Kontrolle waren. Sollte sich vor der Abschlussrisikoanalyse ergeben, dass maßnahmenbezpgen die 10 % nicht erreicht werden, ist maßnahmenbezogen (Il(;) auf 10 % aufzufüllen. Die Auswahl erfolgt zufallsbezogen. I ( ; Bund-lLänder-Arbeitsgruppe Risikoanalyse Tiere (ß) Mutterkllhprämie Sonderprämie für männliche Rinder Schlachtpräinie gemliß Artikel 6 Absatz 4 Verordnung (EWG) NI'. 3887/92 ~ .""""OIM" U", ~hm," im G,bi,,,,, m","'i,," Bo,,,"oG' =XG * 10% vorürt zu kontrollie~'nde Unternehmen . '. Zufallsauswahl (Bezug: - bei Mutterkl1cn: . Anzahl der zur Verfugung stehenden Prämienrechte . - bei Sonderpr.mie; Schlachtprämie·= beantragte Tiere zum Zeitpunkt der Risikoanalyse) - u Unternehmen, die aufgrund der Zufallsauswahl ausgesucht wurden (xG • 2 %, entspricht 20 % von nG} Stand: 23.03.2000 ~~~ l .V Unternehmen wegen Verstößen gege die VO (EG) Nr. 8·20/97 im Vorjahr (mal(. XG * I %, entspricht max. 10 % von nG) . . . y Unternehmen wegen Erge~nissen au~ Kontrollen gerriä.ß VO (EWG) Nr, 3887/92 im Vorjahr (max. XG • 1%, entspricht max. 10 % von na) z Unternehmen wegen Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (max. XG * 1%, entspncht max. 10 % von no) r Rest 'der vor Ort zu kontrOllierendenjbnternehmen . . . . ~-~ . - . . . ar = anrecllenbarer Rest (Unternel men d'er Risikogruppe, die bereits fur Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen anderer Prämienrilaßnahmen ausgewählt wurden) I r1 = aus der unteren Hälfte. einer t{stzulegenden Tierzahl r2 = aus der oberen Hälfte einer f$tzulegenden Tierzahl ( Bund-/Länder-Arbeitsgruppe Stand: 23.03.2000 • Risikoanlilyse Tiere Mutterschafprämie (C) gemäß lArtikel6 Absatz 4 Verordnung (EWG) NI'. 3887/92 '0 """,,,,,,",, u",~L_ 'm G,h<~'~ M""""" B""",, nG = XG • 10% vor Ort zu kontrollierJnde Unternehmen --:fallsauswahl (Bezug: Anzahl beantragtJ Tiere) '. - u Unternehmen, die aufgrund der ZUfa) sauswahl ausgesucht wurden (xG • 2 %, entspricht 20 % von na) Risikoauswahl - - y Unternehmen wegen Erge~nissen au Kontrollen gemä.ß VO (EWG) Ne. 3887/92 im Vorjahr (max. Xo * 1%, entspricht max. 10 % von no) - z Unternehmen wegen EntwIcklung gegenüber dem Vorjahr (max. xG· 1%, entsprIcht max. 10 % von nG) f Rest der vor Ort ZU kontrollierenden b nternehmen davou: _ ar = -anrechenbarer Rest (Unternel)men der Risikogruppe, die bereits fUr Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen anderer Prämienmaßnahmen ausgewählt wurden) r, = aus der unteren Hälfte einer festzulegenden Tierzahl r2 = aus der oberen Hälfte einer fdstzulegenden Tierzahl Bund-lLänder-Arbeitsgruppe Stand: 30.03.2000 Risikoanalyse Schlachthöfe (D), in denen beantragte Rinder geschlachtet wurden Nach Artikel 6 Absatz 6a der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92werden Schlaohthöfe, in denen Rinder fur die Sonderprämie gemäß Artikel 4 Absatz 6 undfur die allgemeine Schlachtprämie nach Artikel 11 der Verordnung (BG) Nr. 1254/1999 geschlachtet wurden, fur eine Kontrolle vor Ort an Hand einer Risikoanalyse ausgewählt. Es müssen mindestens 30 % aller teilnehmenden Schlachthöfe (Betriebe) ausgewählt werden, mindestens 5 % der Schlachttiere, fur die ein Antrag fur ein bestimmtes Jahr gestellt wurde, müssen in den Schlachthöfen kontrolliert werden. Weitere Auswahlbestimmungen sind im Gemeinschaftsrecht nicht festgelegt. Arbeitsunterlagen der Kommission zur Anwendung von Artikel 6 Absatz 6a liegen derzeit nicht vor. Zufallsauswahl Auf eine Zufallsauswahl wird fur 2000 verzichtet, weil entsprechende Grunddaten, die bei der Anwendung des neu eingefugten Artikel 6 Absatz 6a herangezogen werden könnten, nicht vorliegen. Risikoauswahl 1. Die Risikoanalyse bezieht sich je Bundesland auf die Schlachtbetriebe, in denen im Lande im laufenden Jahr beantragte Sonder- und/oder Schlachtprämientiere geschlachtet wurden. Hierbei muss gegebenenfalls auf die Amtshilfe der anderen Bundesländer zurückgegriffen werden. 2. Schlachtbetriebe, bei denen es im Vorjahr zu Verstößen gegen die Verordnung (BG) Nr. 820/97 gekommen ist (v), werden mit bis zu 3 %-Punkten fur eine örtliche Kontrolle ausgewählt. 3.1 Schlachtbetriebe, in denen im Vorjahr Verstöße nach Artikel 10e Absatz 2 der Verordnung (BWG) Nr. 3887/92 festgestellt wurden (y), werden alle erneut fur eine örtliche Prüfung vorgesehen. - 2- 3.2 Schlachtbetriebe, die erstmals Prämientiere im VOIjahr geschlachtet haben (z), werden mit bis zu 3 %-Punkten fur eine örtliche Kontrolle ausgewählt. Die Risikoauswahlgruppen y und z werden erst ab 2001 berücksichtigt. Dies darf aber nicht dazu fuhren, c:iass die Mindestquoten von 30 % der Schlachtbetriebe (auch tur die neue Schlachtprämie) und 5% der Antragstiere im Jahr 2000 nicht erreicht werden. 4. Der Rest der zu kontrollierenden Schlachtbetriebe (r) wird per Zufallsauswahl gezogen. Die Auswahl ist gegebenenfalls zu erhöhen, bis 5 % der beantragten Tiere aus dem laufenden Jahr fur die Sonderprämie und die Schlachtprämie in den ausgewählten Schlachtbetrieben kontrolliert werden können. Die zu prüfenden Antragstiere müssen repräsentativ sein (Artikel 6 Absatz 6a letzter Unterabsatz der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92). Die Risikoanalyse ist ggf.mehrfach durchzufuhren, auf jeden Fall abschließend nach Ende des Antragjahres, um die It. Verordnung vorgegebenen Prozentsätze zu erreichen. 5. Alle nach den Risikofaktoren nicht ausgewählten Schlachtbetriebe werden bei dem Rest (r) der vor Ort zu kontrollierenden Schlachtbetriebe berücksichtigt. ( Bund-lLänder-Arbeitsgruppe Stand: 23 .03.2000 Xo no - xo * 30% v - y z (y, z ab 2001) = r Risikoanalyse Schlachthöfe (D) gemäß Ar~ikel 6 Alls. 6a der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 Teiltiehmende Schlachthöfe, in d+nen beantragte Rinder aus dem Gebiet des zuständigen Bundeslandes geschlachtet wurden vor Ort zu kontrollierende Schlaclllhöfe Schlachthöfe wegen Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 820/97 im Vorjahr(max. Xo • 3 %, entspricht max. 10 % von no) Schlachthöfe wegen Ergebniss4 aus Kontrollen gemäß Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 im Vorjahr . . (Verstöße 1.egen Artikel 10e Absatz 2) Schlachthöfe wegen Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (neue Unternehmen) (max. xG' 3 %, entspricht max. 10 % von nG) I Rest der vor Ort zu kontrÖllieren en Unternehmen - per Zufallsauswahl Wird die Vorgabe, mindeste s 5% der Gesamtanzahl Tiere zu kontrollieren, fur die ein Prämienantrag im laufenden Jahr im , jeweiligen Land gestellt wu de, nicht erful~t> wird die Zufallsauswah( von Schlachthöfen solange wiederholt, bis dieser Mindestkontrollsatz erreicht ist. Bund,lLänder,Arbeitsgruppe· 23.03.2000 ar Abkürzungsverzeichnis bei der Risikoanalyse Anrechenbarer Rest Unternehmen im Gebiet der zuständigen Behörde, die vor Ort kontrolliert werden . müssen, naFE Unternehmen im Gebiet einer zuständigen Behörde, die mittels Femerkundung kontrolliert werden, llaGFE . p r u v w Unternehmen im Bundesland, die mittels Fernerkundung (u.U. in den Gebieten mehrerer zuständiger Behörden) kontrolliert werden, Unternehmen im Bundesland, die vor Ort kontrolliert werden müssen, Unternehmen im Gebiet der zuständigen Behörde, die auch im Rahmen der Mutterkuhprämie und/oder der Sonderprämie zur Kontrolle ausgewählt wurden, verbleibende Unternehmen im Bundesland (außerhalbder Gebiete der zuständigen Behörden, in denen mittels F.ernerkundung kontrolliert wird), die vor Ort kontrolliert werden müssen, Prozentsatz für Vor-Ort-Kontrollen in den Gebieten der zuständigen Behörden, in denen nicht mittels Fernerkundung kontrolliert wird, Rest der Vor-Ort zu kontrollierenden Unternehmen im Gebiet .der zuständigen Behörde, Antragstellende Unternehmen insgesamt im Gebiet der zuständigen Behörde, die durch Zufallsauswahl ausgesucht wurden, Unternehmen im Gebiet der zuständigen Behörde, die aufgrund von Verstößen gegen die VO (EG) Nr. 820/97 im VOljahr kontrolliert wergen müssen, Unternehmen im Gebiet der zuständigen Behörde, die an der Extensivierungsprämienregelung teilnehmen,, Antragstellende Unternehmen insgesamt im Gebiet der zuständigen Behörde, . y z - 2- Antragstellende Unternehmen insgesamt im Bundesland, Antragstellende Unternehmen in den Gebieten der zuständigen Behörden, wo keine Femerkundung angewendet wird, Unternehmen im Gebiet der zuständigen Behörde, .die aufgrund von Sanktionen gemäß VO (EWG) Nr. 3887/92 im Vo~ahr kontrolliert werden müssen, Unternehmen im Gebiet der zuständigen Behörde, die aufgrund ihrer Entwicklung gegenüber dem Vorjahr kontrolliert werden müssen, EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION VI LANDWIRTSCHAFT VI.A.I Verwaltung und allgemeine Angelegenheiten, .Haushalt und Finanzen; Rechnungsabschluß EAGFV Bewertung . . VI.A.I.3 Rechnungsabsc.hluß EAGFL- S"ektor Kulturpß .anzen . ARBEITSUNTERLAGE VI/7105/98 Rev.l - DE 21.1.1999 ZUR ERHÖHUNG DER KONTROLLDICHTE WEGEN FESTSTELLUNG VON ERHEBLICHEN UNREGELMÄSSIGKElTEN IN DEN ANBAUFLÄCHENANGABEN • Nach Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 gilt folgendes: "Werden bei den Besuc\len vor Ort in einem Gebiet oder in einern Teilgebiet bedeutende Unregelmässigkeiten festgesteht, so fUhren die zuständigen Behörden im laufenden Jahr zusätzliche Kontrollen durch und sehen fur dieses Gebiet bzw. Teilgebiet im kommenden Jahr einen .höheren ·Prozentsatz von Anträgen vor, die einer Kontrolle zu unterziehen sind." Mehrere Delegationen beantragen eine genauere Auslegung der "bedeutenden Unregelmässigkeiten" und des "höheren Prozentsatzes von Anträgen", die zu kontrollieren sind: Die Festlegung der nach Massgabe der festgestellten erheblichen Unregelmässigkeiten anZuwendenden Mindestkontrollsätze stützt sich 'auf die Aufstellung in der Anlage. 1. ALLGEMEINER GRUNDSATZ Grundsätzlich ist die Tabelle so wie angegeben anzuwenden. Kann ein Mitgliedstaat jedoch unwiderlegbar nachweisen, daß der Prozentsatz der Anomalien . auf die Wirksamkeit seiner Risikoanalyse zurückzufUhren ist, so ist der Prozentsatz der Anomalien,' welcher solche Beihilfeanträge betrifft, die auf der Grundlage einer Risikoanalyse kontrolliert wurden, getrennt von dem zu prüfen, welcher Beihilfeanträge . betrifft, die auf der Grundlage einer zufalligen Auswahl kontrolliert wUrden. .. Der Mitgliedstaat muß daher unbedingt folgende Bedingungen genauestens eingehalten ~~: ... . . • die Risikoanalyse muß klar definiert und streng angewendet worden sei~; , . ' der Anteil der Zufallsstichproben muß der Arbeitsuntetlage Dok. Nr. VIl5304/98 vom 20.4.1998 entsprechen; . • die von Referat VI-A.1-3 verlangten Kontrollstatistiken ennöglichen eine eindeutige Unterscheidung der nach dem Zufallsverfahren ausgewählten Kontrollen und der auf der Grundlage einer Risikoanalyse durchgefuhrten Kontrollen. . . Wenn eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt wird, gilt der allgemeine Grundsatz. 2. ERHÖHUNG DES KONTROLLSATZES DER BEllITLFEANTRÄGE "ZUFALLSSTICHPROBE" In diesem Fall darf die Tabelle in Anhang 1 nur auf der Grundlage des Prozentsatzes der in der Zujallsstichprobe festgestellten Anomalien angewendet werden. Die auf diese Weise festgesetzten Erhijhungen des Kontrollsatzes müssen nach dem Zujallsverjahren auf die gesamte zu kontrollierende Population angewendet werden, außer wenn erkennbar .ist, daß ein bedeutender Teil der festgestellten Anomalien einen bestimmten Aspekt der Beihilferegelung betrifft; in diesem Fall muß die Erhöhung des Kontrollsatzes vorrangig auf diesen Aspekt ausgerichtet sein. Beispiel: Wenn ein hoher Prozentsatz der in der Zufallsstichprobe festgestellten Anomalien Öllein betrifft, so sind vorrangig; aber nicht ausschließlich, solche Anträge verstärkt zu kontrollieren, die sich auf Öllein beziehen. Außerdem ist dieser Aspekt in die Risikoanalyse des folgenden Wirtschaftsjahres einzubeziehen . .' 3. ERHÖHUNG DES KONTROLLSATZES DER BEllITLFEANTRÄGE "RISIKOANALYSE" Eine ordnungsgemäß durchgefuhrte Risikoanalyse fuhrt logischerweise dazu, daß ein höherer Prozentsatz an Anomalien aufgedeckt wird als bei einer zufalligen Auswahl. Es empfiehlt sich daher, eine nicht so starke Erhöhung des Kontrollsatzes zu fordern, da dieser naturgemäß bereits höher ist. Es ist jedoch auch nicht möglich" eine Erhöhung des Kontrollsatzes aus dem einfachen Grund, daß dieser Satz bereits höher ist, ganz auszuschließen. , Wenn beispielsweise anhand der Risikoanalyse 25 % der Beihilfeanträge ausgewählt werden, die einen Antrag auf einen Zuschlag fur Hartweizen enthalten, und die Prüfung ergibt,. daß die Bedingungen fur die Gewährung des Zuschlags fur Hartweizen nicht erfullt sind, könnten die finanziellen Risiken tUr den EAGFL so hoch sein, daß zusätzliche Kontrollen gerechtferti&t wären. Da der Kontrollsatz bereits höher ist, scheint es angemessen, unabhängig von der Zahl der betroffenen Dossiers nur die in der ersten Zeile der Tabelle in Anhang I aufgefiihrten Erhöhungen anzuwenden. 4. FOLGENDE PuNKTE SIND BESONDERS ZU ERLÄlITERN: • Unter dem von der Behörde festgesetzten Satz ist der Prozentsatz zu verstehen, der von der mit der Kontrolle vor Ort beauftragten Dienststelle (im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 1663/95) einzuhalten ist. Bestimmen jedoch die Kommissionsdienststellen einen anderen als den vorgeschriebenen Mindestsatz, richtet sich die Erhöhung des Kontrollsatzes nach diesem geänderten Satz; - 2 . , • diese Regelung ist nicht nur auf den Mitgliedstaat sondern auch auf kleinere Verwaltungseinheiten anwendbar (Beispiele: Ämter in Deutschland, Provinzialbüros in Spanien usw.); . • . eine Erhöhung der Kontrolldichte vor Ort kann auf regionaler Ebene beschlossen werden, die ZahlsteJlen sind jedoch von den festgesteJlten Problemen und getroffenen Beschlüssen in Kenntnis zusetzen . Die Zahlstellen müssen im Rahmen · ihrer Zuständigkeit gegebenjlnfalls von sich aus einen höheren Prozentsatz der zu kontrollierenden Anträge durchsetzen; . • damit im laufenden Jahr noch zusätzliche KontroJlen durchgefuhrt werden können, muss eine Erhöhung des Kontrollsatzes schnellstmögliehst 'beschlossen werden. Es kann zu diesem Zweck akzeptiert werden,dass ein solcher Beschluss anhand von vorläufigen Angiilien getroffen wird. Eine. Erhöhung des Prozentsatzes der Anträge, die im folgenden Jahr zu kontrollieren sind, ist aber unter Zugrundelegung endgültiger Angaben zu beschliessen. Anhang: I .••.. :f.'.~~~~';,,;;:' . " . . ~.~. .;. >:. ~~> :.<: . .': :.~: .:, ,, UnregelQiäßlgkeiten In % derÄllzah!:<tÖn überprUften Belhilfearili:ligen, in ~ehen sähktio~~ri ' anzuweriden <~11ld , . : .~ .;../! ' ii20 % ' .. ~." -. " '(' ; '.~ :. 20 r.. 50 %, ~, 50% ~ ;, { ..'! .l·l'~' .,'.:.,. ,:TL,~,:"~t;, . : ANHAN.G f '.',:. ;-, . ./ ' . .'" ~ ~: ~. ';:' ., # 1:.. ..' .:,.; " '.j\ :f.,,:~: :'~~ . ...'/ ' : ~ / .1 , 'J,:.< :, :~::; ,,,, i),"'';'' ., '~; :~ "Nlchl'iorgefundl~r1eFiä~hah (aufFläc!;lerllJmfahg odEirl<Ulturart bcizcitJen) joD;., der kontrollierten Fläche ':~ ., I' i ' .~. .. "- .•\. ~.", -.. .'}'" . ' ,. ' =3 %(A)i . . i r"<3~ ·I~ %n ···· ·)1' ~ .2~\ ~;' 1:;' > 20 o~ n '. . , 1 :' . "_ .~:~~:"; : ~.~ ;:~:~~ : ::.: ., Von der zustä~digen Behörde festgelegter Kontrollumf~ng .' . . . I Von der zustä~digen Behörde feslg legt6(' Konlrollumf ng I' ;. Von der zustä~digel1 , Behörde festg legteI!" kontrollumfan x 1,5 i-> A ~ ~'.' }' ~ . c' .; j:::, f· '. :· '-'., :",;/. '~~,~ ~7·t~ "'.~ Von der zuständigen BehÖrde fesjgelegtsl .', !<orilrühumalng x 1;5 " 0 ::' • •j;;~ \. '~; )lO(ider zu~t~hdig!=lr i Qehörde fe!1"l gelegtEjt . konlrollumUing x 2,0 1 ~r - '. VQn .derzuslähdigen 'l'lehörde fe~lgelegtEir Konlrollumfang x 2,5 ';- '.,:., .~:; .',~.~ .. ,; ,. q ~"-\" '''; ' . '- " .' ~~ ~.- ~ ;;.(:,'~': .'. ~z. ''-;. vorfdeFzusliindigen ijehör~e feslg'hl~gttir.......... ,--- ' '''' .~ ,. l(ontrolliJmfang x 2,5 ~\ ;: :&';'~;-':/ ':.,:' .-{~ .;~y. Ydji der zust~n,~ge.h fJeltGn~e festg-el~gler KPhft!SlIumfaiig ~ 3; b f. .j it- - _:~ "; "~'. :J::~';;~ , Vcinderzustiliidigen adlt~~e feslgeli9gt~t kdhlfbllumfang ~ 5;0 :, . , ' .::;. !:~; ",~ . ,I' ~ Von der zuständige(j Behörde f!li!igelegler Konfrollumfang x 3,b ... ( ~. Von der zuständigen · . Behörde fe~tgelegt&r Konlrollumfang x 4,0 ~' . ;~ - .: ', :(" 100% .< r .i<:~:; t . . ,;t)'~. ,;,f '. . . . . (~) [liese Pt6l~ntangaberi geben den Durchschnitt de im Rlih!11ert vön Stichproben nicht vorgeitjßdenen Fläd;eri ""itiet, Einfach ausgedrückt kön~teri z,B. lOo/~ tjJ vo~ , !ÖÖO Beihilteanträgen mit einer zuviel emel~t!\ilrjäche von 30% ents/lteche~> ,pj~ ProzenisiUzeiiind nicht zu vefWbchselnmii den in Art. 9 der Vo (lW) Ne 3887/92 genannten Differenzen, ie sielt aUf iIIe einzelneti Beihilfeanträgebeilelilin. . (. ",. ~ .,..... .. ... 4 ~'. ,.: "'.' . ',). ., - . .. .. ' ..~;,"','Sc!n:geebrteoF.rau . Freclien, . . . . ,D-'.SAt. ..l _ _ . ' , .. -"' . ,, ':Oll1·1iö) W; . ~ '. D(97) Vrn00'2J97 (pEMSA\DE\ooo3':doc) . ". I . :$, ,"" mrlÜlhreni;.schi:&.eri \itl4'-I2;,Qf3.·,vom :ii :};2.~1:l)9.6iStC1'l~ 'Sit:·,;diejJ;:~g~ , ;wie , am,,;Fall .. der : c',~ ",' ,,~'.iEmöP\lIlg .des. KontrollUp)faqgs ',beLbedelltenden , I,JQ~linäl3igkeiren ',Z11 , ;Y~ jst, " ..' .' . 'I ,t~,~\bittcn :UlnStelhingnahmeZu..dcrii vOIl , .De!.iischland·;1.~~7llrlg~tenVemJu:C:D . . . .. ... .', In Artike16Al1satz 3 der Verm;qnung (EWG) Nr. 3887/92.heißt es wie folgt: . ", ,c:,; ~ rw.erdcn ':hci·:w ;.Besuch=t,wor :i0n:,1iil ·cincIl!fGebiet.~, 'einen.i~T.'Cilgebi~~_de .,.. .. j i' " ',. ,' " ..•.. \'U~i;lmäß.iiMtCri:~~ellt ,:!,Sit:Jibren'die.~Wt.'Beh~'l.iin ilru~ lahr '''''''' '' ' / .·:'if,,,triJsätzlic.he )K.Ontmllen:ifittCh,und ' Sliheh :furdi~~: G~1;ii~:bzo/;;;IeWebiet , jll!~~en' . )< , . " " . ' . ;&~.: Jahr l i:incn ',höheren . l'rozent5at2.,ivon j.A.ritrlig<:n .~or, :d1C ;einer ,:X:ontrolle ; Ztf.'.:untemehen .•' sind.. " Zu Ihrem Vorschlag können deshalb mehrere Bemerkungen gemacht werden: : !: \:;~'...,;: !Es : rol1re '~r.itW'hirlgewiese!l' : werdeni ·:daß;}!diese !Rcge~g ni'Chtnur auf. ' Ebene- 'der , .,,' ':;· " .,.tBundesländer sondern auch auf Ebene kleinerer Verwaltungseinheiten 'angewendet . . . . . - wird; . . . . . 1 . . '. \ ',';S,. L'if{iliber. \ ~ie ,.Erhöhung ,.der Kontmi1di~ ~ " QI't, ~t'?l=I!1.""bi~I:feIl ,~;0~ ..;r;Iit ", . ",' ;. ' \ >i6 ; ~ ~tigim 1~'f~~tjli}'dilrft~!h<si'f;lr"l~gelt ;~n i''itie,;i:h:Ie ..:; .. 4'. , . ' "" gute An'wenmmg der ZIlSi!lifIi':hen:~m~:~i~$\lf; Vod:r~e11Sein' ;, ; :'~ i ' ' des Anbaus, unmöglich machen. Die ~\funt l zusätzlicher Kont.ro\1.en ist im __-..,,_.-,i",, ' \ ., • ·1übtig~;.nicät" abl:!ängi.g-v~n~ei'-Z-ahkler-verhängten-Sirafen;oonuem vo.m ,Aumet""en--- - ---,·-:,-, -,. - - - .)~ ;i\ : .,jierlieblicher<Unregelmäßigkeiten. Es ist deshalb vertretbar, daß die erforderlichen . :,: 1 .\ " ':Entscheidungen : aiihaild . ;:pr1l['lfigel:~ ge.troffenwCl;d~;" . " ': ,," "•.1' .; ~ Bundesrninisterium für Ernährung, '" "': 'Landwirtschaft und .FOIsten :.' -z.Hd. Frau Frechen .: ·:, POStfach 14'02 ~ 10 '. D.. 53107BONN - .. --, Rue de I, Lo1200, 6·1049 BT1llteUe,lWet.traat 200, B·l049Brussel·aelglen - 80ro, Telefon, Durchwahl: (+32·2)29""""", Zentrale 299 .11 .11. Telefax: 29 ."",,_:.. . . . Fernschreiber. COMEU B .218n . Telegramma~resse: COMEUR Brasset ...., VlI7002f97 (pEMSA\I)E\0003.doc) • die unter Punkt a) IhresS 'chr~ibens vorgesehene' Erhöhung der Kontrolldicllle ist , . vielschichtig und zu begrenzt. wir' empfehlen Ihnen weiterhin, nur ,eine beschränkte .' i, ,» . / ' ; , ~ " Zahl von "bedeutenden" Fällen zugrunde zu' legen (beispielsweise ''Weniget' <äls 20ro. mehr als 20% undrnehr als 50% der' Unterlagen. auf die Sanktionen anzuwenden .., sind). Die vorgeschlagene Erhöhung der Kontrolldichte , ist mich1 .,ausreichend ' , ~'i; angepaßt. Im ersten Fall wäre eine geeignete Erhöhung der KOllirOlldichte eine . Verdoppelung der vorher angewendeten Kontrollrate und; im zwehenFall , eine voll~tändige Überprüfung (100%); '...•.... • . was clieanorm~ihäufigen Verstöße gemäß p~ b) I~es Schreibens angeht;,kanil die ;.,:,,i-;V" Erhöhung der Koritrolldichtc,in dei T~d,er Regio1ll!lbehörd!:"jib e rlassen.werden;.. wenn "c,:" /'. :"11;, die einzelstaatlichen Behörden· über ;.das 'äUfgetreterie ProbleriiinKerintriisgeSetZt sind ,i ' " .• "'i" und die getroffenen Entscheidungen berücksich~gtwerden; ..'. . .' ..'. ,; ,' ,,,: > .! 3;ilid!.. di~,'lI,orstCheM , genannWl . 1i>.~tfu]ldicht.en l g~bUlig4 .ist 'eine'; Erhöhllll,& ,der im . . :, ;; :,," 'i" , "" ·tcilgeiiden JaHr fälligen Kontrolldichte nilch densel1i~n Grundsätzen wie im .laufenden .' : ".;. Jahr vertretbar: . . .. .. ,. ", ,,, : . '. ",":: '.. ; ,;Soll.Sii:l): ;zu,'lI!:n ~ or.Sfeqend.en , ~ng~"7,i1Sä_ ' F ra,.cien ei:geben.~chte'iCh' , ! ·;'t .'; ;f ~i'/~;!t;' ,~" Sie.:: ~ bi~el1, ;-,mit :" d~r. ~~tä(\Q,igc;n" ~teilUl\!l i,';va~A.L1·,}tat·\;. Alisricl1ruqg ; . defd n Ihrem .''c ':' ' ,:'..'<:r,. '·; > j::Scb.rÄ.ben~v9~gcschl~g.e!i\cn· 1li1~en'Sit2ll,llg.V'trbindüngiaufzunehmen. : .. Mit freundlichen Grüßen . ·t . · . '-,' ". -;~ .' . :: : .' .;KG!li~ : .. ,,'., ~~<~< :f Stäridige'V.e~g 'D.euiSch1ands . : f~ ' bei der Europäischen Union "':~ ' Rue Jacques de Lalaing 19 - 21 1040 Brüssel .. ,. ." . ,; i.'. ' . ".!' :. 1:'. : ., . ~, - --- - -----_.. B}'lL , Referat 41 d :27 .0 :: ° 199 7 ]8 79 ' ,: "';. . ~. . . "'Ein öh un g des Ko mroll umfanges . litif'berleut,e'liäen ' Unregeimillligkeiten ' ,"'J'CC"I";J"';,"~~" . . ;. , '" ;1) im laufenden Kalenderjahr (z.,s. 1996) . . . ' P' ~: (;i i": . ' . ' o ,,: . ~ ,- '. " ,; :\':. .Für die BemeSS"illl2 , eines dz öh~Kollll'Oj)llntfanqe:!.'im,iJWieruien ,Jabc -s indmcc.'l ':keirte ,e.v-'!.laez: ' ~" "' ~~ -'i ?alen über den U~ : der S3:nkäonett~:z....~Ui!ldfd~liOtweirdigeri~;ch~idUngveffilg~" .'. i i;';',~ , ': ' 11;;, ' " ., bar (E)V<. ~ige. ~g ,deiVot•.On:~'KOmrqn=:gebnisse':nod.'i ';,niehI:j.ngesc..'tiossen undEei J.' , : ~ .\ t !\, · ",S ' . 0 ' . , • • L... .... ~~, '. : i. '~ . .... <' .- ',. <. " . ,~. ";'., • "' ,i ,C;;" !' ;,.re::nnung"tier !•. ·a=one.'l nOC!l i'll1C:;i.~:I01g!, ·wenn2O:!l'wl'll,:t\i.t 'lor ,.on;,~ttöl!eni endet ). " > i'i.. ;. Deshalb ,gelten foigende Verfahren: ,,' .. .. ,:.: .. '.. ::; ~. • --: • .' . ~ . " .' , . . . , , ' . , '. c . "i. ": :D'ie Notw endi'gkelt' zur''EmaliLlhg 'des Nfinridtklinrroili;at:zes von5.·o;oOzw ! P :t ~ 'a\ls Ri siko.Ol: :' ~ 'I ~:.i~'-:;( .~" : ~,~. " ;~ al~e" \)d~?,"r:c ~·t l';k 'i si: ''2e2ebert ' w,e...m:jV, böß~t:'tiie.::u , Sari.ktibnec. :nacn ':A..rL 9,~.1...cs.o, 2 b ~ ,! ". . ~ . .... - . ' . ,,. : . . An, lO .der VO (EWG) Ne :i8 87192 ruhten könnten, in einern bes. i mmt en Gebier Ü.B G e· . ; :r~;,;rir~ ~m~;,;;,~~;*.r.rube!ie.~~~:)h ~ :mtlbii, alS ::wr" 'dJ ~ör ;Oh : koritrbilie!'re!l ,. IJnt=&.m en aufrre- . '~ )i ~:;' ?~~tlle!i.. Zunach.st : , r;io~gt.·. eii:le En~ 00 .die ' k6inrome!"te.~ ütlt-eme'hmen voraussich ti ic~ sanki: ·~r . ' tiocie n: ~;.de:;,od~ · nicin: Danach .ls: .OieAnzaru der yoraussichtiic.'l. zus-,.nJaionierenden lJ n' ,· Ä'!~j )}1:::~;!~f t~e.~~ ~ :\ i ~ ':~ ~.-nältni$.; ~ Setzen : Zll~ ':'~~ . d~r kanfr6I1iert~~i,Unie!-nehmen .(Errnittlun 2: de s .. /,', ,":-;, ', : .~;n=, ;; is![,k ;ti~Feriniri~ !~i~~~~ ' ~f ais'ZO ·t. i~ llri 'b i s ; ~3 (l % , t<l:,sinri-~ie i ' ; ,.')' .. . ',;, 'Nfuitiestkonii8llsätzezU'verdoppe!l\ "'d: h: ' ~$ ~ Bdiiilfeanträge.lf1achen a$.iil 0 % '!Iild die .• : ' ., ' r ', .' ', y~ " ; ,~ I ; '.' ~ ,~ .~ ,.. ', . --~c -'-",;.,;;",-,;,,,,,,C". .;;B2!e;,;iiu!'.!!·i l!!-e",3Il~~e Tiere aUl 20 %. Lieg! rie r erri'ilnelte Pr ozentsatz v on Sankt ;,nen inriema lb der r ' \~ :'\':. '.~~~:':- .' " k6ntrOilie:Le..~ >t]iltt:."rlebin.en' ·!lbe \Sl1 .~o ~ '. 5in(i · :all.e:..int.;betreffencien C--ebi~t'. anttagst ellenae!1 U n"1', ,. ,'" .,.. . -'. " I,', : " ternehmen'zu .·konrroilieren. , Beispiel zum ,Bereic.!1 FlJic.hen: L Sc hrin _. SC hri lt AnrragsteHet m,. ..betreiie:lricil Gebiet vo r Ort zu kontrollieren (5%) 'davon voraussichtlich ;ZU sanktionieren Prozentsa tz (sanktionierJkontrollien) 50'- ~/a> " j ~ ' ~ o :;';: ' 20~% .r darinn:,, ·Nercioppdung .,des .MindestkontroUsatzes aunO % : ". zusätziich zu kontroHieren G::s amtl;:ontrailumfang ... • . L 000 Uprerne hmen '50 Unternehmen . 17 Unterne hmen 34% 50 Unternehmen 10 0 1;ntem e hrn en ", . -: ,.1 , .." " ,.'. ;;1/ Eine>~;;önd.~~; Knlmöll~·~~Fttg<g. ti:J.'ron.mt:ii.:ti:Wl~l:in:1en, ! ,ve..-~"l' 6r, , .;;" bestimmter Verstoß im Verhältnis.Z!l aile:f;:Y'llrstößen. relativ häufig aufuil1;Ples~ Verstöße !', müss~n rutht unbedingt ZU Sanktionen rutJ&C Die Erhöhungiii'eS : KOtWO~es liegt be! , 8· so icile.'1Fällen im Ermesse.'l .der kontrollierenden Behörde. Die oberste Landes beh ärde sowie .$ . ·· ~:; ':' ;I ~- .. ;.1t '1;.'" .:. ,.. '. • . . . .. ;" • _. , a ' .. .... . • " _ " , ,. !.;~: ' " iallS , an':md= ,~l:clle ,aogesdel!·,--"<l1e:nac:l iee: ,'1lo.. :: (EWG) :,!\i" ,,, J29i7Q, :,e:nge."lc:::Jrel:e Zahl- " ' .' ','!-" ~ ' ,:" ••• ' • •' .' , " , " " ,," " ,'. ' .... ' ', ' . :',;-". , stene ·:we:de:f:Überm6miiJ ~iiäuDlte , Ve.rs-.ößeunii ~Cie~,liie..:am>e!!l:ffii'e.~eh·'K:otraclhn3ßnahmen- . " - , ..•. .: .. , .' , i ' ~' ·i : .,,- ,'I h). : ;im;,bmmenden {folg"nden} J:ilir (1997) , I:"" .,J '" ;".. ' '. . , : , ~ c', ,<:/ :' ;~ :, EÜIi'cift ';~e~essung,eines h6i1i.-::-~ Komro~.:anges , ilTdmmmendenjili(!99 7) sind die danr, . I:..~... "..-.}:~:""'.~!... ' v efPj" Jb ~·r en !, e;;-~e...,na!d;lhezü2iich:. l tie: <~~o .rii~..tejt" fU.nteme!L"'Ile! l/aus j;1 , 996 . ~ :.b erÜck- :, '~ -:: _ . .. .>.' ~. ' \'~ \ S:&iii3en ~ ' DeshaJb-·giit · !plgendes'.Ve.~en: .' .' .~i e ...-\nzZhl o.e; ·199.6 v.ar On : konO'oiI i e!"'i:e ~ und smlkr io ruerten ·Uni er7lei"lme:1 iSi: ~ n s V er nä it cis . );; ,:,, ~9~~~,: ,~~..mni: , ~~ ~f:$kmtim : ,~h~enQ~ ; ~~ie! ·.;:f99.6 · vot ·::O~:~llie:ten5j, nr~ r•• (. ». lle±ml:::l. .+".<':. ,, '~'... ,.: .lj.e2t eer: ,~:6 .~ ""'::a~~ : b"ei~ ' ~z~ · d.ei: b ed=o."'ten d ~n ,-U.tcte2cimäßi.2keiIe!l , ,a!.,!s 199 6 \ibe :- ,;.. ,>; ~ ' ~O%;: '~ ' ~ ? der ~eS'tkoniroUShn: V~tt ; ;S~ .b~ )p~i=E a~~;:~ s ;ko~SJ;~ o~ ~; ,{oo;~- 'fuf, "1991 . ," . .<llla!o:!tzur Verfahrensweise im Vorjahr: ,zu , emöhe,"l, .... '. . ', . ..( " "-"' ." ....... ; . ', . :: ,.', .' . ,'. ~ '; . . ,' . ~ . . BrüsseJ" den 20. April.l998 . ':,' '·'l .",,';~):liJI$304l9I$JJl!LOWE'iJ1l4..DOC) "?ARBE1'I'SUN'TERLAGE • '. ,.: ..... :' 'Risikoanalvse gemäß Artikel 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 '!'i:Naclt Atiikel 6 Absatz 4derVerortim.mg'{EWGJNr. 3887/92 'legt die zustäIldigeBehörde "',:~~':,lffihand "timer Risik6aruliyse"unä 'der >Reptäsentlitivität "der '1lirtger~clrten . Beihilfeanträge . :;·Y.;fest, we!cheAnträge Nor'Orl'kontrolfiert.;werdenlBei·der;RisikoanaJyse:werden .folgende !~ßF1ktoren"berücksichtigt . . 'Beilülfebeträge; ·i':;);"l,Zahtded!arZellen,:.Fläche.bzW'.•ZahLäer,TJ.ere;.;i'Ur die .die Beilulfe.ixmrtragt. wird; . -:}EntWicl,dung'ge,genilbeiociem ;Vorjahr; - sonstige von den Mitgliedstaaten festzulegende Parameter. ·····\;':f~.~GS'Ring,&hliiT';=dtjlcimwigSabIlG:bli!ß:aIStäMip,~"soIlte·ein··T1li1 der ~211prüli=denAnträge lIIlfgtiindeiner Zrifullsauswahl bestimrni\Verlien. . 'fZu dieSem Zweck: .. müßte eine erste, .mr.die ;Anträge insgesamt repräsentative ~iStichprobenal!Swahl ,.~etroffeil . ,werden".und. zwar durch., Anwendung.eines .. ""?"Slichpiobe1'1vemihrens/illlTi'besten:mt'ZufaIlsaUswahl der '~en·.währungseinbeiten .';;"q:wEbZw. . Auch . wertpropOMlonales AuswahJ-.verfahren·· .jJenannt)· oder mit ;"'systematisCher ZufallsaUsWahl der'Anträgef'Eine solChe 'Stichprobe ist liarinbis in Höhe -~---~;F.;';~r-z.u-k.ontr,Qllicreruien-"~mig.e-dur.ch-die-durch-Risik"anaJJSe-zu,------ i i".btsti!1lll1eriden Anträge aufgestockt werden. kDieses Ve:fahren soHte alle ab 1.6.1998f1,ir Tiere gestellten und alle die Ernte 1998 ';. betreffenden flächenbezogenen Anträge einbeziehen. , Y'Wasdie tfd;:Kommissionjährlich zu übermittelnden KontroHergebnisse angdtt, so sollten ";'die Ergebliiilse der Zufallsauswahl und die der Risikoanalyse' .1J,aCh,dengt:Dri Il1l1 en , "'Vorgaben getrennt angefuhrt werden. 1. Eine ZYJE-Auswahl könnte sich auf rund 300, eillesystematisclJe Zufallsauswahl ;wfnmd LDGO Asdge:~~' ':'!l)itses" Vetfahren, .;\1IiIlIte;;'idenlF!Jl.. i;den'~';P.."...,,;~ir'· .."'.' " " .' Zertifizieinngsslj:llen bekannt sein. Rue .de Ja Lci'aoo~ ,B .. 1D49-l3nJxe1les1WetStraa:t.200~ ß..'049~ - BelgleA..,..BOm:,,L1ao 10139 , "'".ölefori:',DIlit:h....nq~'3'Zi~.;_:a.1~111'_2I615OS, Fernschreiber: COMEUB 21877 .-Telegrammadresse;-'CbMe.'trR"BrüsseL a6 ~I o$":})-C--/4> ENTWURF 090597.1 .DOC Herrn Direktor der Landwirtschaftskammer Lessingstr. 12 66115 S.aarbrücken InVeKoS G/3 - 2390-825/97 - Ga/Sehr Her r Gauer xxxx'75 39 - 35 12.05.1997 Risikoanalyse "Flächen, Tiere und Ausgreichszulage" zur Auswahl der vor Ort zu kontrollierenden Unternehmen Als Anlage erhaltl:ln Sie zur Risikoanalyse "Flächen, Tiere und Ausgleichszulage" die Kriterien und B!i!schreibungen (Stand: 15.05.1997), die ab dem Antragsjahr 1997 im Saarland zur Auswahl der vor Ort zu kontrollierenden Unternehmen anzuwenden sind. Die Risikoanaly.se B findet im Saarland keine Anwendung. Sofern bei den. Unternehmen, deren Flächen im Antragsjahr durch Fernerkundung kOI!- troli)ert werden nicht alle Unternehmen folgende Maßnahmen -----'- --~·KtJlttlf!'ffaf12:-eliatlSgleieh~A1t.1A§ "--- ---- ---- ---- ---- - __ - Ausgleichszulage, - Tierprämien mit Futterflächen GVE-Besatz und - Beihilfen.Kulturlandschaftsprogramm beantragt haben, 'ist der Wert" r" der Risikoanalyse A (Flächen) so zu erhöhen, daß für jede der v. g. Maßnahmen die FläChen für insgesamt mindestens 5 % der Antragsteller je Maßnahme vor Ort kontrolliert werden. Bei allen im Flächenbereich durch Prüfer vor Ort kontrollierten Antragstellern ist, soweit Tiere It. Antrag vorhanden, auch der Tierbestand zu kontrollieren . Dies gilt im Rahmen der Fernerkundung nur für Betriebe, die einer Nachkontrolle im Betrieb zu unterziehen sind. Die Überprüfung dieser Tietbestände ist bei den Risikoanalysen C, 0 und E (Tiere) anzurechnen. . '- - 2 - Für die vor Ort zu kontrollierenden Antragsteller " Tiere ", die ni cht bereits in der Flächenkonirolle (Risikoanalyse A) enthalten sind, ist zusätzlich eine Stichprobe von 10 % der Unternehmen mit jeweils 10 % der Futterflächen dieser Unternehmen zu kontrollieren, Nach Beendigung deszweimonatigen Haltungszeitraums für Tiere der Ausgleichszulage hat die Prüfung nach dem Bestandsregister zu erfolgen, Ich weise darauf hi n, daß die Auswahl der vor Ort zu kontrollierenden Unternehmen unter der Verantwortung des Fachbereichs ,; Technischer Prürdienst" der Landwirtschaftskammer vorzuriehmen ist. Im Auftrag !Z ,A.;: Schowalter Anlage zur Kenntnis o Referat G/2 o Referat G/3 Herrn Rauls o Fa. SNI Herrn Groß Bund-lLänder-ArbeitsgntlJll!;.!l 414-12-0/3 . (Gnmdlage für die Risikoanalysen) /Is";-:,. A1i-? Stand: 20. I l.1996 IMaflnahme IFläche~kontrollen JYiaflnahmenspczifiSeh bei Fliiehenlwntrollen Ticr-ffiei'bestandslwntrollcn ztl beaeh ten . . Preisausgleichszahlungen .1 (PA) MutterschafjJrämie (MSP) Gilt flir alle preisausgleichsberechtigten und präm:ienrelevanten I--:--c--~-:-,------;---;-=,.,-j Flächen: Mutierkuhprämie (MKP) It . Risikoanalyse .. Sonderprämie rur männl. mind. 5 % der BeihiI- Rinder (SPR) ' feanträge "Flächen" (= mind. 5 % der Flächen- und Nutzungsnachweise); Kontrollen insbesondere hinsichtlich Lage, Größe und Nutzung Ausgleichszulage fur benachteiligte Gebiete (AGZ) zUlSätzlich Kontrollen hinsichtlich ortsüblichem Anba,iu ndr bei Beantragung der Sonderbeihilfe; Kontrollen ha,iuptsächlich auch 'im Rahmen der Verwaltungskontnllle .' I ZlEi ' ätzlieh Kontrollen der Futterflächen hinsichtlich 7 - onatszeitraum und aussch!. Nutzung durch P' " lientiere (aucldm Rahmen der Vor-OrtKbntrollen It. Risikoanalysen MKP und SPR) It. Risikoanalyse MSP mind. 10 % der Antragstell.er; Kontrollen insbesondere hinsichtlich Bestand im Haltllngszeitraum. Bestandsregister. Kennzeichimug. EiLaentumsverhältnissc. It. Risikoanalyse MKP bzw. SPRjeweils mind. 10 % : der Antragsteller; Kontrollen·insbesondere hinsichtlich ldentifizienmg, Bestandsregister~hmng, Einhaltung des Haltungszeit- . . raumes. • It. Risikoanalyse PA mind. 5 % der Beihilfeanträge "Flächen" (bzw. bei Vor-OrtCKontrollen nach Femerkundung) .' • It. Ris ikoanalyse MSP, MKP, SPRjcweils rnind. 10 % der Antragsteller; • lt. gesonderter Risikoanalyse AGZ, L111s nicht 10 % der Antragsteller AGZ erreicht werden; Kontrollen insbesondere hinsichtlich Idcpti.(izierung, , Bestandsregister, Einhalturig des Haltungszeitraumes fur relevanten Tierbestand iti GVE. Referat 414 414-12-0/3 Bezeichnungen 29.01.1996 Antragstellende Unternehmen insgesamt im Gebiet der zuständigen Behörde IlGFE Unternehmen im Gebiet einer zuständigen Behörde, die mittels Fernerkundung kontrolliert werden y z XL-GGFE Unternehmen im Gebiet der zuständigen Behörde, die vor Ort kontrolliert werden müssen. Unternehmen im Gebiet der zuständigen BehÖrde, die aufgrund der Kontrollergebnisse aus dem Vorjahr kontrolliert werden müssen. Unternehmen im Gebiet der zuständigen Behörde, die aufgrundihrer Entwicklung gegenüber dem Vorjahr kontrolliert werden müssen. Antragstellende Unternehmen insgesamt im Bundesland Antragstellende Unternehmen in den Gebieten der zuständigen Behörden, wo keine Fernerkundung angewendet wird. nL Unternehmen im Bundesland, die vor Ort kontrolliert werden müssen. IlG<:;FE Unternehmen im Bundesland, die mittels Fernerkundung (u.v. in den Gebieten mehrerer zuständiger Behörden) kontrolliert werden. verbleibende Unternehmen im Bundesland (außerhalb der Gebiete der zuständigen Behörden, in denen mittels Fernerkundung kontrolliert wird), die vor Ort kontrolliert werden müssen. Prozentsatz fur Vor-Ort-Kontrollen in den Gebieten der zuständigen Behörden, in denen nicht mittels Fernerkundungkontrplliert wird. .' Bund-lLänder-Arbeitsgruppen 414-12-0/3 llisikoanalysen A und B (Für alle Flächenkontrollen) . - /tS;"s; /1.J!l? Stand: 20.1 Ll996 I. Werden integrierte Kontrollen durchgefuhrt (in einem Unternehmen werden alle beantragten Maßnahmen bei einer Vor-Ort-Kontrolle einbezogen), kann ein bereits im Rahmen andererRiSFP ' . . - - sikoanalysen (z.B. MSP, SPR) vollständig kontrolliertes Unternehmen bei dieser Risikoanalyse angerechnet werden (bei ri bis 50 %, bei r2 bis 30 %). - 2. Bei Anwendung der Fernerkundung im Gebiet einer oder mehrerer zuständiger Behörden wird die Risikoanalyse teilweise oder ganz außer Kraft gesetzt, muß jedoch in den Gebieten, in denen nicht mittels Fernerkundung kontrolliert wird, durchgefuhrt werden. Werden im Gebiet inindestens einer zuständigen Behörde mehr als 5 % der arttragstellimden Unternehmen mittels. . ' . Fernerkundung kontrolliert, ist fur die Gebiete des jeweiligen Bundeslandes, _in denen nicht mittels Fernerkundung kontrolliert wird, ein neuer (angepaßter) Prozentsatz Pu;oi'E % !Ur die noch verbleibenden vor Ort zu kontrollierenden Unternehmen zu ermitteln. Damit soll sichergestellt werden, daß-die Vor-Ort-Kontrollen einerseits flächendeckend und andererseits proportional in den einzelnen Zuständigkeitsgebieten stattfinden. Die Risikoanalyse ist unabhängig voneinander furjede zuständige Behörde durchzufuhren. _ _ -'-___3....._li!S-wel'..IetHJIe-Unt-effiefimen-(y}-vor-Brt-k,ontrolliert;-die-Jm-Voljalu gellläß~~s:L der V.O (EWG) Nr. 3887/92 folgendennaßen sanktioniert wurden: Ausschluß (auch teilweise) wegen absichtlich oder grob fahrlässig falsch gemachter Angaben Sanktionierung wegen AbweiChungen von mehr als 20 % in einem Block. Diese Unternehmen umfas~e~ maximal 0,5 % der antragstellenden Unternehmen. 4. Die Unternehmen (z), die aufgrund ihrer Entwicklung gegenüber dem VO/jahr kontrolliert wer- - den, umfassen maximal 0;5 % der antragstellenden Unternehmen. Zur Beurteilung einer ,,Auffalligkeit" können beispielsweise folgende Kriterien herangezogen werden: - 2 - a) erstmalige AntragsteUer b) Antragsfläche hat sich im Vergleich zum V OIjahr um 100 % bzw. ab einer festzuleg:enden Hektanahl um 50 % ve,größert. .sa~rZa>u:/: ~k A-t2&l'a:O,Z. ' . Festzule2ende Hektarzahl: ?bk ;z::.7'24~.r'-' ~ Festgesetzt wird beispielsweise die im Vorjahr durchschnittlich beantragt'e Hektarzahl ( inc!. Futterfläche), ab der sich die Antragsfläche bei ein em Unternehmen im Folgejahr (aktuelle~ Jahr) nur um mindestens die Hälfte vergrößert haben muß, um indie Vor-Ort-Kontrolle mi teinbezo gen tu werden. Damit soll sicherji;estellt werden, daß auch größere Unternehmen, deren Flächen sich erheblich verändert, aber noch nicht verdoppelt haben, kontrolliert werden. Beispiel: Durchschnittlich beantragte Hektarzahl in 1995: 60 ha. - bis 60 ha in 1995: wenn Verdoppelung der Fläche 1996 gegenüber 1995; d.h. ,es werden die Unternehmen kontrolliert, die im Vorjahr rur maximal 60 ha Flächen A~sgleichszah , lungen beantragt haben und deren Antrag,sich 1996 auf mindestens das Doppelte bezieht. mehr als 60 ha in 1995: wenn 1 Y2 -faches der Fläche 1996 gegenüber 1995; d.,h. es werden die Unternehmen korttrolliert, die im Vorjahr rur mehr als 60 ha Flächen Ausgleichs- ' zahlungen beantragt haben und deren Antrag sich 1996 auf mindestens das 1 'Il-fache bezieht. c) 'Übergang von der vereinfachten zur allgemeinen Regelung oder umgekehrt. cl) Abweichung von mehr als 10 % bei Eiweißpflanzen-, Ölsaaten- bzw. Ölleinflächen, mindestens aber 3 ha. - - - ----.,,) .-':;E's werden uberproportlOnal mehr' Aliträge der allgemeinen Regelung als Kleinerzeugeranträge kontrolliert.Eine entsprechende Anpass~ng ~on rl und ,2 erfolgt durch Änderung der Prozentsätze (Muster 40:60) im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet. 6. Beihilfeanträge "Flächen", die sich ausschließlich auf die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, die beantragte Scinderbeihilfe im Rahmen der Mutterschafprämie bzw. aufFutterfläehen beziehen, werden im Rahmen der Auswahl der Kleinerzeuger berücksichtigt. 7. Bei der Ber~chnung der festzulegenden Hektarzahl im RaJunen der allgemeinen Regelung werden auch die Futterflächen berückSichtigi . - 3 - 8. Bei der Berechnung der Durchschnittswerte bzw. bei den festzulegenden Hektarzahlen bei der allgemeinen Regelung wird grundsätzlich den regionalen Besonderheiten Rechnung getragen, d.h. die Länder legen diese Grenzwerte entsprechend dyn örtlichen Gegebenheiten entWeder landesweit oder nach Zuständigkeitsgebieten (z.B. Kontrollbezirke, Kreise o.ä.) fest. Festgesetzt werden könnte z.B. die durchschnittlich beantragte Hektarzahl (inct Futterfläche) oder die am meisten vorkommende Flächengröße. Beispiel: Durchschnittlich beantragte Fläche liegt bei 120 ha: untere Hälfte: obere Hälfte: weniger als 120 ha beantragte Fläche mehr als 120 ha beantragte Fläche Sa(u·kl-fd. ~k=~~ 9. Die Anzahl der zu kontrollierenden Unternehmen erhöht sich ggf. aufgrund nicht plausibler Ergebnisse aus der VeIWaltungskontrolle. 10. Bei den vor Ort zu kontrollierenden Unternehmen sind mindestens alle Stillegungs- und Ölsaatenflächen zu kontrollieren. 1 L Treten im Gebiet der zuständigen Behörde bedeutende Unregelmäßigkeiten auf, sind die VorOrt-Kontrollen im aktuellen JahT zahlenmäßig zu eIWeitern. Bedeutende Unregelmäßigkeiten können beispielsweise auftreten, wenn ein bestimmter Verstoß im Verhältnis zu allen Verstößen relativ häufig auftritt oder ein bestimmter Verstoß, der als schwerwiegend einzustufen ist, bei einer Vielzahl von Antragstellern auftritt. Im Folgejahf ist der Prozentsatz Geweils ausgehend vom Basisprozentsatz 5 %) rur Vor-OrtKontrollen angemessen zu erhöhen . . / ...vi:!. Ver,., u/ &1tL ~ ..z7..3./I-1..'/:; A:z. W7-'-r1-2-0/i' ~ Eu 2)o'(',o-.'''!'-tfA<--. o<f~~ ~ ~""~-.P~ Bund-/Länder-Arbeitsgnlppen 414-12-0/3 /lS"'s'/I.J.J? Stand: -20.11 . 1996 nG=xG*S% RisilwanalyseA Art. 6 Abs. 4 derYO (EWG) Nr. 3887/92 Bereich Flächen - In den jeweiligen G~bieten der zuständigen Behörden (z.B. Ämter fÜr Landwi!1schaft) werden jeweils weniger als 5 'tP der Beihilfeanträge "Flächen" mittels Fernerkilndllng kontrolliel1 - XG nGrn nGFE y z antragstellende lJ'nterriehmen im Gebiet ·der zuständigen Behörde Unternehmen, die mittels FE kontrolliert werden vor Ort zu kOltt ollierende. Unternehmen Unterne.hmenw gen Kontrollergebnissen aus Vorjahr (max. XG • 0,5 00) .. Unternehmen w gen Entwicklung gegenüber Vorjahr (max. XG • 0,5 *) . r Rest der vor Or1l zu kontrollier'enden Uriternehmen 1:1 = r * 60 % r .. = r * 40 % , Kleinerzeuger und/oder nur Ausgleichszulbge/ SonderbeihiIre MSp1bnv. nllrFlltterflächpn 30% 20% 50% davon Kleinerzeuger undloder nur Alisgleichszulaßel . Sonderbeihilfe MSP bzw. nur Futterflächen nur Kleinerzellger Unternehmen der Ri~ikogruppe, die bereitsl fÜr ' , Vor-Ort-Kontrollen Im Rahmen anderer prl~n1en maßnahmen (siehe RJsikoanalysen C, D, E, I ') ausgewählt wurden und zusätzliche Zufall R\Jswahl, falls Anzahl bereits au.sgewählter und an.rec~ enbarer Unternehmen< 50% (wenn keine Anrechnjmg erfolgt, . müssen hier 50 % berücksichtigt werden) VO (EWG) Nr. 3493/90 Art. 2 Abs. 2 Unlerabs. 2 Allgemeine Regelung und ggr. Ausgleichszlllage/ Sonderbeihilfe MSpl davon 50 % aus der oberen Hälfte einer festzulegen Hektarzahl 20 %aus der unteren Hälfte einer festzulegenden Hektarzahl 30 % Unternehmen der RJsikogmppe, die bereits fur Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen anderer Prämienmaßnahmen (siehe RJsikoanalysen C; D, E, F) ausgewiihlt wurden und zusätzliche Zufallsauswaltl, falls Anzahl ausgewählter und'anrechenbarer Unternehmen< 30 % (wenn keine Anrechnung erfolgt, müssen hier 30 % berücksichtigt werden). Bund-/Länder-ArbeitsgruQQen 414-12-0/3 Risikoanalyse ß Art. 6 Abs. 4 der VO (EWG) Ne 3887/92 Bereich Flächen Stand: 20.11.1996 - Im Gebiet mindesten. werden mehr als 5 % aber nicht landesweit p% - 1. Festzulegender f'rozentsatz fur Vor-O kontrolliert wird ontroJlen in den Gebieten, in denen nicht mittels Fernerkundung XL ~GFß nL=XL* 5 % nGGfE L -GGFE = flL - nGGfE ::<iGFe % = nlAiGW~L-GGFE * 100 % . antrags tell ende Unternehmen im Bundesland antragstellende Unternehmen in den Gebieten, in denen nicht mittels Fernerkundllng kontrolliert wird vor Ort zu kontrollierende Unternehmen insgesamt Unternehmen insgesamt, die mittels Fernerkundung kontrolliert werden. vor Ort zu kontrollierende Unternehmen in den Gebieten, in denen nicht mittels Fernerkundung kontrolliert wird . Prozentsatz fur vor Ort zu kontrollierende Unternehmen in den Gebieten, in denen nicht mittels Fernerkundung kDntrolliert wird (min. 0,5 %) 2. Risikoanalyse na=X, iir die Gebiete, in denen nicht mittels Femerkundung kontrolliert wird / XG antragstellende Unternehmen im Gebiet der zuständig7n Bel ö~• Pt-GGI'E % -vor Ort zu kontrollierende Unternehmen -y Unternehmen wegen Kontrollergebnissen aus VOIjah - (max. XG * 0.,5 %) z Unternehmen wegen Entwicklung gegenü~rVorjahr (max. XG * 0.,5 %) r Rest der vor Ort zu kontrolliero.ulen Unternehmen r, = I" 60 -% Sondel'beihilfe MSpl bzw. nur Futterfläcl en - davon - - - J 3D %Klcinerzeuger- und/oder nur Ausgleichszul gel Sonderbeihilfe MSP bzw. nur Futterfläche 20% 50.% nur Kleinerzeuger . Unternehmen der Risikogruppe, die bere' rur Vor~Ort-Kontrollen im Rahmen ande Pr 'mienmaßnahmen (siehe Risikoanalyse , D; E, F) ausgewählt wurden und zu" iehe Zufal sauswahl, - falls Anzahl bereits aus ahlter und anrec enbarer Unternehmen-< 50. % wenn keine Anrechn ng erfolgt, müssen hier 50. 0 erüeksichtigt werden) va mWG) Nr. 3493/90 Art. 2 Abs . 2 Unlerabs, 2 davon . 50. % aus der oberen Hälfte einer festzulegen Hektarzahl 20. % aus der unteren Hälfte einer festzulegenden Hektarzahl 30. :% Unternehmen der Risikogruppe, die bereits'filr • VorCOrt-Kontrollen im Rahmen anderer Prämienmaßnahmen (siehe Risikoanalysen C, D, E, F) ausgewlihlt wurden und zusätzliche ZIIr,I!lsallswnhl, falls Anzahl ausgewählter und anrechenbarer Unternehmen< 3D % (wenn keine Anrechnung erfolgt, müssen hier 3D % berücksichtigt werden) Bund-/Länder-Arbeiisgruppen 414-12-0/3 Risiko analysen C,.D und E (Für die Tierprämienrnaßnahmen) /ISS/f.j'.!{? Stand: 20. 11.1996 1. Werden integrierte Kontrollen durchgefuhrt (in einem Unternehmen Vferden alle beantragten Maßnahmen bei einer Vor-Ort-Kontrolle~inbezogen) kann ein bereits im Rahmen anderer . Risikoanalyse~j-)Jtändig kontnilliertes Untemelunen bei dieser Risikoanalyse angerechnet werden (bei r MSP;.MKP bis 30 %, bei r SPR bis 50 %). 2. Die Risikoanalyse wird unabhängig voneinander in jedem Zuständigkeitsgebiet durchgefiihrt. Dabei ist sicherzustellen, daß ·die Vor-Ort-Kontrollen nicht nur flä~hendeckend, sondern auch proportional in den einzelnen Zuständigkeitsgebieten in ausreichendem Umfang (siehe Pkt. 5) durchgefuhrt werden. Es ist anzustreben, die Kontrollen bei der SonderPrämie so durchzufuhren, daß auch Prämienanträge ·einbezogen werden, weil nur so die Einhaltung des Haltungszeitraumes überprüft werden kann. Teilweisewird dazu eine zweite Vor-Ort-Kontrolle erforderlich sein. 3. Es werden die Unternehmen (y) vor Ort kontrolliert, die im VOl:jahr gern. Art. 10 der VO (EWG) Nr. 3887/92 folgenderrnaßensanktioniert WUrden: \ ---::::----;;---pAl15StllliIß wegen abs1chtlich oder grob fahrlässig falsch gemachter Angaben, - bei Anträgen biszu20 Tieren auf Mutterkuh-lInd Mutterschafprärnie: .Sanktionierung wegen AbweichlIngen von mehr als 4 Tieren, . . . - bei Anträgen mit mehr als 20 Tieren aufMutterkuh- lInd Mutterschafprärnie: SanktioIiierung wegen AbweichlIngen von mehr als 20 %, - bei Anträgen auf Sonderprärnie: Sanktionierung von mehr als 30 % der Einze1anträge nach obigen Kriterien (siehe Mutterkuh- lInd Mutterschafprämie ). Diese Unternehmen umfassen maximal 1 % dei antragstellenden Unternehmen. 4. Die Unternehmen (z), die aufgrund ihrer EntwickllIng gegenüber dem V OIjahr kontrolliert werden, umfassen maximal 1 % der eingegangenen Beteiligwgserklärlffigen qder Mantelbögen (Sonderprärnie) bzw. Anträge (Mutterkuhprämie lInd Mutterschafpräriue) . ._---_.. _- -. '-'~/ ~.rr(,.( • ~./I"'" ~ K"'~: -"'1"~x~ , '7 /,er< .-n " .cu " = .--1<'0 .%!?eS7{,J<dSre >r".Jß ·~ ,(M " ~t> - 2"- ::: . ~ -;;A,.,f,:ps- t;4 <fo . ;Y., ,. " ~ = So ;>0 " ij'eu(I'<"s ab ~.-1 , = -?o~ <., Zur Beurteilung einer "Auffalligkeit" können beispielsweise folgende Kriterien herangezogen werden: a) erstmalige Antragsteller, b) Tierzahl hat sich im Vergleich zum Vo~ahr um mehr als 20 % vergrößert. Bei kleinen Beständen (weniger als x Tiere) kann festgelegt werden, daß dieses Kriterium nicht mehr gilt. 5. Es werden überproportional mehr Anträge kontrolliert, deren Tierzahl bzw. Prämienzahl (bei der Sonderprämie) eine festzulegende Tieranzahl bzw. Prämienanzahl übersteigt. Bei der Festle81!ng dieser Zahlen bzw. bei derBerechnung von Durchschnittswerten wird gru'1dSiÜzli~h den regionalen Besonderheiten Rechnung getragen, d.h. die Länder legen diese Grenzwerte ' entsprechend den örtlichen Gegebenheiten entweder landesweii oder ri~ch Zuständigkeitsgebieten (z.B. Kontrollbezirke, Kreise o.ä.) fest. Beispiel: obere/untere Hälfte der festzulegenden Tierzahl (Mutterkuh- und Mutterschafprärnie) Festgesetzt werden könnte z.B. die durchschnittlich beantragte Tierzahl oder die am meisten vorkommende Tierzahl. Die durchschnittlich beantr~gte TierZaW liegt beispielsweise bei 20: untere Hälfte: höchstens 20 beantragte Tiere obere Häifte: .' mehr als 20 beantragte Tiere Die Mindest:zahl an Vor-Ort-Kontrollen von 1Ö % der Beteiligungserklärungen oder Mantelbögen (Sonderprämie) bzw. der Anträge (Mutterkuhpräniie und Mutterschafprämie) s.oll in den. jeweiligen Gebieten der zuständigen Behörden mindestens 20 % des Prämienvolumens ab- . decken. Sollten die durch Risikoanalyse ausgewählten Unternehmen dafür nicht ausreichen, müssen zusätzliche Kontrollen durchgefuhrt werden. 6. Die Anzahl der zu kontrollierende!) Unternehmen erhöht sich ggf. aufgrund nicht plausibler Ergebnisse aus der Verwaltungskontrolle . . 7. In den vor Ort zu kontrollierende!) Unternehmen im Ra.hmen der Sonderprärnie sind bei mindestens 20 % der Tiere im Bestand die Ohrmarkennunimern am Tier abzulesen und mit den Eintragungen im Bestandsverzeichnis zu vergleichen (siehe auch Muster für Prütberichte). In Unternehmen mit sehr großen Beständen kann ein Obergrenze festgelegt werden. Bei festgestellten Unregelmäßigkeiten müssen mehr Tiere/Ohrmarkennummern überprüft werden. ~ 3 - 8. Treten im Gebiet der zuständigen Behörde ~deutende Unregelmäßigkeiten auf, sind die VorOrt-Kontrollen im aktuellen Jahr zahlenmäßig zu erweitern. Bedeutende Unregelmäßigkeiten können beispielsweise auftreten,. wenn - ein bestimmter Verstoß im Verhältnis zu allen Verstößen relativ häufig auftritt oder - ein bestimmter Verstoß, der als schwerwiegend einzustufen ist, bei einer Vielzahl von Antragstellern auftritt. Im Folgejahr ist der Prozentsatz Geweils ausgehend vom Basisprozentsatz 10 %) rur Vor-OrtKontrollen angemessen zu erhöhen. 4>W. !/ev-;..,.,.:,...4- Mt,!... ~ -Z;>-..3/1!?..J';; //2, W?--4.c-~ß ~ cf.( -~ A4-. c<f'w.o ~ ":;'o,<,..:?;?- ßund-lLänder-Arbeitsgrullllen 414-12-0/3 r r r ( -1S. S/f..'l'.!i'? Stand: 20.1 1.1996 Risilwanalyscn C und D Art. 6 Abs. 4 der VO (EWG) Nr. 3887192 utterschafprämie lind Mutterkuhprämie . Xo na"" Xa * 10% Y z r • •+ antragstellende Unternehmen im Gebiet der zuständigen Behörde vorOrt zu kontrollierende Unternehmen Unternehmen' wegen Kontrollergebnissen aus VOljahr (max. xG' 1%) Unternehmen wegen Entwicklung gegenüber Vorjahr (max . )(0 • 1%) Rest der vor Ort zu kontrollierenden Unternehmen davon 50% 20% 30% aus der oberenHälfte einer festzulegenden Tierzahl aus der linteren Hälfte einer festzulegenden Tierzahl Unternehmen der llisikogmppe, die bereits flir Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen anderer Prämienmaßilahmen (siehe llisikoanalysen A oder B, C bzw. D, E und F)a;;sgewlihlt wurdenulld zusätzlj'che Zufalls auswahl falls Anzahl ausgewählter und anrechenbarerUnternehmen < 30% (wenn keine Anrechnung erfolgt, müssen hier 30% be.ücksichtigt werden) . , BUlld-ILänder-Arbeitsgrullll.!m 414-12-0/3 r r r .//s.S/!.:{!fi Stand: 20.11.1996 Risikoanalysen E Art. 6 Abs. 4 derVO (EWG) Nr. 3887/92 Sonderprämie für männliche Rinder XG nG=xG* 10%. y z r • • • antragstellende Untemehmen im Gebiet der 'zuständigen Behörde vor ort zu kontrollierende Unternehmen Untemehmenwegen Kontrollergebnissen aus Vorjahr (max. Xa' 1%) Untemehmen wegen Entwicklung gegenüber Vorjahr (max. XG • 1%) Rest der vor ort zu kOl1trollierenden Untemehmen davon 30% 20% 50% aus der oberen' Hälfte einer festzulegenden Anzahl an beantragten Pramien (Summe der jeweils anrechenbaren Tiere je Altersklasse) aus der unteren Hälfte einer festzulegenden Anzahl an beantragten Prämien .' . (Summe der jeweils anreclJenbaren Tiere je Altersklasse) Unternehmen der Risikogmppe, die bereits fur Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen anderer Prämienmaßnahmen (siehe Risikoanalysen A oder B,. C, D und F) allsgewlihlt wurden lind zusätzliche Zufallsl\uswahl falls Anzahl ausgewählter ünd anrechenbarer Unternehmen< 50% (wenn keine Anrechnung erfolgt, müssen hier 50% berücksichtigt werden) AS;S;//..!?!!? Bund-lLänder-Arbeitsgruppen 414-12-0/3 Stand: 20,11.1996 Risikoanalyse F (Tierbestandskontrollen im'Rahmen der AE;>gleichszulage rur benachteiligte Gebiete bei Unternehmen mit Tierhaltung) 1, Wurden die prämienrelevanten Tiere bereits im Rahmen anderer Risikoanalysen (Flächen, ~f MKP, SPR) vor Ort kontrolliert, können die betroffenen Unternehmen zahlenmäßig angerechnet werden (siehe dazu .schreiben der Europäischen Kommission vom 07,10, 19961VI137937), Die restlichen Unternehmen werden durch Zufallsauswahl ermittelt, 2. Die Risikoanalyse wird unabhängig voneinander injedem Zuständigkeitsgebiet durchgeruhrt, Dabei ist sicherzustellen, daß die Vor-Ort-Kontrollen nicht nur flächendeckend, sondern auch proportional in den einzelnen Zuständigkeitsgebieten durchgeruhrt werden," ' Für den Fall der Flächenkontrolle mittels Fernerku~dung (FE) im benachteiligten Gebiet gilt folgende Ausnahme: - Innerhalb der FE-Kontrollzone ist der Tierbestand in den Unternehmen zu überprüfen, die nach Fernerkundung noch vor Ort kontrolliert werden. Die restlichen Unternehmen, in denen der Tierbestand rur die Ausgleichszulage zu kontrollieren ist, dürfen .außerhalb der FE-Kontrollzone liegen. Damit ~rd ei'ne übermäßigeKonzentration der Tietbestandskontrollen in einem Gebiet(FE- ---_-.----1Iffi(ontri'lHzeneJ-veffflieEkn~lltrollen-wer.den -mebr gestr.eut _________________ 3. Die Anzahl der zu kontrollierenden Unternehmen erhöht sich ggf. aufgrund nicht plausibler Ergebnisse aus der Verwaltungskontrolle, 4, Treten im Gepiet der zuständigen Behörde bedeutende Unregelmäßigkeiten auf, sind die Vor. Ort-Kontrollen im aktuellen Jahr zahlenmiißig zu erweitern. Bedeutende Unregelmäßigkeiten kOl]Ilenbeispielsweise auftreten, wenn ein besiirnri-tter Verstoß im Verhältnis zu alldn Verstößen r~lativ häufig auftritt oder - ein bestimmter Verstoß, der als schwerwiegend einzustufen ist, bei einer Vielzahl von Antragstellern auftnti. Im Folgejahr ist der Prozentsatz Geweils ausgehend yom Basisprozentsatz 10 %) rur Vor-OrtKontrollen angemessen zu erhöhen, . . LI. V.ev)'O,e",k Mt!.. ~ ,zr..3,/1.$??/tz, W~-4i!-o/.J' .~ 6:H- ~;/tY, ",.yY";:'o ic". &:>, ~ -l';? Bund-/Länder-Arbeits'gm~ , 414-12-0/3 Risikoallalyse F Art. 6 Abs. 4 der va (EWG)Nr. 3887/92 /I.S; 5;/j,J'.:!7 Stand: 20 . J 1. J 996 Ausgleichszulage ~iir benacbteiligte Gebiete ( Unternehmen mit Ticrhaltllng) Xo no=xo*10% a/b cde r 'antragstellende Unternehmen im Ge biet der zuständigen Behörde . vor Ort zu kontrollierende Unternehmen Unternehmen, die durch die Risikoanalyse A bzw. 13 ausgewählt wurden und A'lIsgldchszulage (mit Tierhaltllng). beantragt haben (bzw, Unternehmen, die nach Fernerkundung vor Ort ]wntrollielt wurden und Ausgleichszulage (mit Tierhaltung) beantragt haben) , Unternehmen, die im 'Rahmen der Risikoanalysen C, D und E - aber nicht durch A bzw. B oder nach Fernerkundung- ausgewählt wurden und Ausgleichszulage (mit Tierhaltung) beiul1ragt haben . Rest oer vo-r Ort zu kontrollierenden Unternehmen DieselAnzahl wird zufällig ausgewählt. BML. Referat 414 414-12-0/3 27.03.1997 Erhöhung des Kontrollumfanges bei bedeutenden Unregel~äßigkeit~n a) im laufenden Kalenderjahr (z.R 1996) Für die Bemessung eines höheren Kontrollumfanges im iaufenden Jahr sind noch keine exakten Daten über den Umfang der Sanktionen zum Zeitpunkt der notwendigen Entscheidung verrugbar (EDV-mäßige Erfassung der VorcOrt-Kontrollergebnisse noch nicht abgeschlossen und Berechnung der Sanktionen noch nicht erfolgt, wenn Zeitraum nir VorCOrt-Kontrollen endet). .. ...• . Deshalb gelten folgende Verfahren: Auf der Grundlage der Sanktionen Die Notwendigkeit zuf Erhöhung des Mindestkontrollsatzes von 5 % bzw. PL-GGF'E ,aus Risikoanalyse oder 10 % ist gegeben, wenn Verstöile, die zu Sanktionen nach Art. 9 Abs, 2 bzw, Art. 10 der VO (EWG) Nr. 3887/92 fuhren könnten, in einem bestimmten Gebiet (z.B. Gemeinde, Kreis, Amtsbereich) bei mehr als 20 % der vor Ort kontrollierten Unternehmen auftn;- ten, Zunächst erfolgt eine Einstufung, ob die kontrollierten Unternehmen voraussichtlich sanktior~ert werden oder nicht. Danach ist die Anzahl der voraussichtlich zu sanktioni'erenden Unternehmen ins Verhältnis zu setzeri zur Anzahl der kontrollierten Unternehmen ,(Ermittlung des Prozentsatzes), Ist der so ermittelte Prozentsatz größer als 20 % und bis zu 50 %, so sind die Mindestkontrollsätze zu verdoppeln,. d.h., fur die Beihilfeanträge Flächen auf 'J0 % und die Beihilfeanträge Tiere auf 20 %. Liegt der ermittelte Prozentsatz von Sanktionen innerhalb der -------k-enfr-el!i~ru...meh.men-iib.er:..5D.%...sind.aJleJm.betreffenden ·Gebiet aritragstellenden U ntemehmen zu kontrollieren: Beispiel zum Bereich Flächen: 1. Schritt 2. Schritt Antragsteller im betreffenden Gebiet vor Ort zu k:ontrollieren (5 %) . , davon voraussichtlich zu sanktionieren Prozentsatz (sanlctioniert/kontrolliert) 50 %> 34 % > 20 %, darum Verdoppelung des Mindestkontrollsatzes auf J0 % zusätzlich zu k:ontrollieren Gesamtkoritrollumfang 1.000 Unternehmen 50 Unternehmen 17 Unternehmen 34 % 50 Unternehmen 100 Unternehmen · - 2 - Anhand der Häufigkeit bestimmter Verstöße Eine Erhöhung des Kontrollumfanges ist unabhängig davon auch dann vorzunehmen wenn ein. ' .' bestimmter Verstoß im Verhältnis zu allenVerstößen relativ häufig auftritt. Diese Verstöße müssen nicht unbedingt zu Sanktionen fuhren. Die Erhöhung des Kontrollumfanges liegt bei solchen Fällen im Ennessen der kontrollierenden Behörde. Die oberste Landeshehörde sowie - falls an anderer Stelle angesiedelt -die nach derVO (EWG) Nr. 729/70 eingerichtete Zahlstelle werden über anonnal häufige Verstöße und die hierauf ergriffenen Kontrollmaßnahmen unterrichtet. b) im kommenden (folgenden) Jahr (1997) Für die Bemessung eines höheren Kontrollumfanges im kommenden Jahr (1997) sind die dann verfugbaren exakten Daten bezüglich der sanktionierten Unternehm,n aus 1996 zu berücksichtigen. Deshalb gilt folgendes Verfahren: Die Anzahl der 1996 vor Ort kOnlrolJierten'und sanktionierten Unternehmen ist ins Verhältnis zu setzen zur Anzahl der insgesamt im betreffenden Gebiet 1996 vor Ort kontrollierten Unternehmen. Liegt der so exakt berechnete Prozentsatz der b.edeutenden Unregelmäßigkeiten aus 1996 über 20%, so ist derMindestkontrollsatz von 5% 'bzvie PL-CGFE aus Risikoanalyse oder 10% fur 1997 analog zur Verfahrenswdse im Vo~ahr zu erhöhen. LV '-I-1~/-.A~-U/0 ;20. FEV 1997, lVIII 08420 . EUROPÄISCHE KOMMISSION ,Vu? 6<!i--/ /<0GENERALDIREKTIONVI - -_._ ... . LANDWIRTSCHAFT ~ Vel"Haltung und allgememe Ange!egenhelten, Haushalt und Fmanzen; ReChnun9s~ FJtr.1 C -" . Bewertung J ) .. -5.- '.-> VI.A.!.4 _Bewertung der Maßnahmen für die LandwIrtschaft 101 . t..,,(~~ Brüssel, den I .f S ~':4;1r,/ " D(97) VI17002/97 (PEMSAIDEI0003.doc) h 7-)J Betr.: IJ . $// e-" ;;,~ ./- , Ihre Schreiben vom 20.12.1996 und 17.9.1996 (414-12-0/3) S" /] Sehr geehrte Frau Frechen, mit Ihrem Schreiben 414-12-0/3 vom 17.9.1996 stellen Sie die Frage, wie im Fall der Erhöhung des Kontrollumfangs bei bedeutenden Uruegelmäßigkeiten zu verfahren ist, und bitten um Stellungnahme zu dem von Deutschland 1997 angewandten Verfahren. In Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EWG).Nr.3887/92 heißt es wie folgt "Werden bei den Besuchen vor Ort in einern Gebiet oder einem Teilgebiet bedeutende Unregelmäßigkeiten festgestellt, so führen die zuständigen Behörden im laufenden Jahr zusätzliche Kontrollen durch und sehen für dieses Gebiet bzw. Teilgebiet im kommenden Jahr einen höheren Prozentsatz von Anträgen vor, die einer Kontrolle zu unterziehen sind." Zu Ihrem Vorschlag können deshalb mehrere Bemerkungen gemacht werden: • Es sollte darauf hingewiesen werden, daß diese Regelung nicht nur auf Ebene der Bundesländer sondern auch auf Ebene kleinerer Verwaltungseinbeiten angewendet wird; • da über die Erhöhung derKontrolldiclite vor Ort erst entschiede!) würde, wenn die endgültigen Sanktionen festgelegt sind, dürften sich Verspätungen ergeben, die eine gute Anwendung der zusätzlichen. Untersuchungen, beispielsweise auf Vorhandensein des Anbaus, · unmöglich machen. Die Anwendung zusätzlicher Kontrollen ist irn übrigen nicht abhängig von der Zahl der verhängten Strafen, sondern vorn Auftreten erhebhcher Unregelmaßlgkeltelr.-ESlSfäesllälb vertretbar; claß<lie erforderllEl1e"'n,---------- Entscheidungen anband vorläufiger Angaben getroffen werden; Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft.und Forsten z.Hd. Frau Frechen Postfach 14 02 70 D-53107 BONN r'8undesminis ter ium tür E.mänrung. I I-Landw ir1scha!t und Forsten " . _ P ·:";s!-e inq,ang - I ; . ~/ l : Eing 2 5. Feb.1997 ; i Abt.lRa,>t(/Iy' . \\ AZ.:! . __ .~ I · . . /.' ! Rue de la Loi 200, 8-'1049 BruxellesIWelstraat 200, B~1 049 Brussel - 8elgien ~ Süro: Telefon: Durchwahl: (+32·2)29: .......... Zentrale 299.11.11. Telefa~: 29 ....... :.. . ~ernsch{e i ber: COMEU B. 21877. Telewammadresse: COMEUR BrOsse t '. . VI17002/97 (PEMSA\DE\0003.doc) • die unter Punkt a) Ihres Schreibens vorgesehene Erhöhung der Kontrolldichte ist vielschichtig und Zu begrenzt. Wit empfehlen Ihnen weiterhin, nur eine beschränkte Zahl von "bedeutenden". Fällen zugrunde zu legen (beispielsweise weniger als 20%, mehr als 20% und mehr als 50% der Unterlagen, auf die Sanktionen anzuwenden sind). Die vorgeschlagene Erhöhung der Kontrolldichte ist nicht ausreichend angepaßt. Im ersten Fall wäre eine geeignete Erhöhung der Kontrolldichte eine Verdoppelung der vorher angewendeten Kontrollrate und, im zweiten Fall, eine vollständige Überprüfung (100%); • was die anormal häufigen Verstöße gemäß Punkt b) Ihres Schreibens angeht, kann. die Erhöhung der Kontrolldichte in der Tat der Regionalbehörde überlassen werden, wenn die einzelstaatlichen Behörden über das aufgetretene Problem in Kenntnis gesetzt sind und die getroffenen Entscheidungen berücksichtigt werden; • sind die vorstehend genannten Kontrolldichten gebilligt, ist eine Erhöhung der im folgenden Jahr fiil1igen Kontrolldichte nach denselben Grundsätzen wie im laufenden Jahr vertretbar. . Sollten sich zu den vorstehenden Ausführungen zusätzliche Fragen ergeben, möchte ich . , '. , Sie bitten, mit der zuständigen Abteilung VI-A.1.4 zur Ausrichtung der in Ihrem Schreiben vorgeschlagenen bilateralen Sitzung Verbindung aufzilnehmen. Mit freundlichen Grüßen Kopie: ~----c:--~~-<>S·t.äfldi~~flg-Deu.tschlands--:-~~~~~~~~~~~~~~~~.-----c~~~~~~~ bei der Europäischen. Union Rue Jacques de Lalaing 19-21 1040 Brüsse 1


"InVeKoS Vor-Ort-Kontrollen Risikoanalysen ""Flächen (A)"", ""Tiere (B,C)"" und ""Schlachthöfe (D)"" v. 6.6.00"Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen