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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der Finanzen und für WissenschaftKatalog über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des höheren Dienstes und des gehobenen Dienstes bei den Finanzämtern (Dienstpostenbewertungskatalog h.D. u. g.D. FÄ) vom 22.04.2004 - A/4 - 1 - O 1511.83.K -

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Katalog über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des höheren Dienstes und des gehobenen Dienstes bei den Finanzämtern (Dienstpostenbewertungskatalog h.D. u. g.D. FÄ) vom 22.04.2004 - A/4 - 1 - O 1511.83.K -

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft · vom 2004-06-01

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A/4 - 1 – O 1511 K a t a l o g über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des höheren Dienstes und des gehobenen Dienstes bei den Finanzämtern (DpBewKat h.D. & g.D. FÄ 2008) vom 01. März 2008 Vorbemerkung Angaben über den Umfang einer oder mehrerer Funktionen bei einzelnen Dienstposten werden wie folgt bestimmt: - „überwiegend“ gleich „mehr als fünfzig von Hundert“, - „fast ausschließlich“ gleich „mehr als neunzig von Hundert“, - „ausschließlich“ gleich „ hundert von Hundert". DpBewKat h.D. & g.D. FÄ 2008 2 Tz. Dienstposten Einstufung - Bes.Grp. - 1. Vorsteher/in 1.1 bei den Finanzämtern Homburg, Neunkirchen, Saarbrücken Am Stadtgraben, Saarbrücken Mainzer Straße und Saarlouis A 16 1.2 bei den übrigen Finanzämtern A 15 2. Sachgebietsleiter/innen 2.1 Ständiger Vertreter/ Ständige Vertreterin des Vorstehers/der Vorsteherin entsprechend der Einstufung des Vorstehers/der Vorsteherin A 13 – A 15 2.2 Leiter/innen der Finanzkassen A 12 – A 13 2.3 Leiter/innen und Sachgebietsleiter/innen in den Betriebsprüfungsstellen 2.3.1 Leiter/in der Groß- und Konzernbetriebsprüfungsstelle A 15 2.3.2 übrige Sachgebietsleiter/innen in der Groß- und Konzernbetriebsprüfungsstelle A 14 – A 15 2.3.3 Leiter/innen einer Bezirksbetriebsprüfungsstelle A 13 – A 14 2.3.4 übrige Sachgebietsleiter/innen in den Bezirksbetriebsprüfungsstellen A 13 2.3.5 Sachgebietsleiter/innen der Sonderprüfungsdienste A 12 – A 13 2.4 Leiter/in und Sachgebietsleiter/innen in der Steuerfahndungsstelle 2.4.1 Leiter/in der Steuerfahndungsstelle A 13 – A 14 2.4.2 übrige Sachgebietsleiter/innen in der Steuerfahndungsstelle A 13 2.5 Leiter/in der Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzämter des Saarlandes A 13 – A 14 2.6 übrige Sachgebietsleiter/innen im Innendienst A 12 – A 13 DpBewKat h.D. & g.D. FÄ 2008 3 3. Betriebsprüfer/innen in den Betriebsprüfungsstellen und Steuerfahndungsprüfer/innen 3.1 Betriebsprüfer/innen, die überwiegend prüfen a) Betriebe i. S. d. § 2 Nr. 1 Buchst. a) der VO zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 BBesG (Funktionsgruppen-VO) in der jeweils geltenden Fassung, das sind zur Zeit: aa Konzerne mit einem Außenumsatz von mehr als 10 Mio. €, zu denen mindestens ein Großbetrieb i. S. d. § 2 Nr. 1 Buchst. b) der Funktionsgruppen-VO gehört, ab Großbetriebe, und zwar - Handelsbetriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 18 Mio. €, - Fertigungsbetriebe und andere Leistungsbetriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 16,7 Mio. €, - Kreditinstitute mit einem Aktivvermögen von mehr als 125 Mio. €, - Versicherungsunternehmen mit Jahresprämieneinnahmen von mehr als 24,38 Mio. €, b) Verlustzuweisungsgesellschaften, c) Bauherrengemeinschaften, d) Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften (positive Einkünfte gem. § 2 Abs. 1 Nrn. 4 - 7 EStG von über 500.000,- €) oder e) bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände mit Einnahmen über 5 Mio. €, 3.1.1 bei überwiegendem Einsatz als leitender Konzernprüfer/leitende Konzernprüferin A 13 3.1.2 übrige Betriebsprüfer/innen sowie Fachprüfer/innen A 12 – A 13 3.2 Betriebsprüfer/innen, die überwiegend Betriebe i. S. d. § 2 Nr. 1 Buchst. b) der Funktionsgruppen-VO in der jeweils geltenden Fassung prüfen, das sind zur Zeit: a) Konzerne, die nicht unter § 2 Nr. 1 Buchst. a) der Funktionsgruppen-VO fallen, b) Großbetriebe, die nicht unter § 2 Nr. 1 Buchst. a) der Funktionsgruppen-VO fallen und zwar: c) Handelsbetriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 4,5 Mio. € oder einem steuerlichen Gewinn von mehr als 150.000,- €, d) freie Berufe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 2,5 Mio. € oder einem steuerlichen Gewinn von mehr als 350.000,- €, e) andere Leistungsbetriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 3 Mio. € oder einem steuerlichen Gewinn von mehr als 150.000,- €, f) Kreditinstitute mit einem Aktivvermögen von mehr als 50 Mio. € oder einem steuerlichen Gewinn von mehr als 300.000,- €, g) Versicherungsunternehmen mit Jahresprämieneinnahmen von mehr als 15 Mio. €, h) land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einem Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten Flächen von mehr als 112.500,- € oder einem steuerlichen Gewinn von mehr als 60.000,- €, i) Fertigungsbetriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 1,1 Mio. € oder einem steuerlichen Gewinn von mehr als 60.000,- € A 12 3.3 übrige Betriebsprüfer/innen A 11 DpBewKat h.D. & g.D. FÄ 2008 4 3.4 Steuerfahndungsprüfer/innen 3.4.1 bis zu 2 Steuerfahndungsprüfer/innen, die nach Weisung des Leiters der Steuerfahndungsstelle überwiegend besonders schwierige und anspruchsvolle Fahndungsfälle prüfen, A 12 – A 13 3.4.2 übrige Steuerfahndungsprüfer/innen A 11 – A 12 4. Sonstige Außenprüfer/innen 4.1 Lohnsteuer-Außenprüfer/innen 4.1.1 Lohnsteuer-Außenprüfer/innen, die überwiegend Großbetriebe mit 100 und mehr Arbeitnehmern prüfen, (übrige Prüfer/innen siehe Dienstpostenbewertungskatalog m.D. FÄ) A 9 g.D. – A 11 4.2 Umsatzsteuersonderprüfer/innen 4.2.1 Umsatzsteuersonderprüfer/innen, die fast ausschließlich folgende Fälle prüfen: - USt-Sonderprüfungen von Fällen i. S. d. Tz. 3.1, - länder- u. staatenübergreifend abzustimmende Prüffälle mit umfangreichen Leistungsverflechtungen einschl. Sonderprüfungen der Sonderermittlungsgruppe und - Prüfungen von Verdachtsfällen auf USt-Betrug mit komplexer Begehungsweise (z. B. Karussellbetrug), A 11 – A 12 4.2.2 Umsatzsteuersonderprüfer/innen, die schwierige Fälle prüfen (z. B. Mitprüfungen der Fälle i. S. d. Tz. 3.1, Prüfungen der Fälle i. S. der Tz. 3.2, Betrugsfälle, sofern sie nicht unter Tz. 4.2.1 zu fassen sind), (übrige Prüfer/innen siehe Dienstpostenbewertungskatalog m.D. FÄ) A 10 – A 11 5. Sachbearbeiter/innen im Innendienst 5.1 in den Geschäftsstellen 5.1.1 bei dem Finanzamt Saarbrücken – Am Stadtgraben A 12 – A 13 5.1.2 bei den Finanzämtern Homburg, Neunkirchen, Saarbrücken Mainzer Straße und Saarlouis A 12 5.1.3 bei den übrigen Finanzämtern und bei den Außenstellen (soweit die Geschäftsstellen noch nicht zusammengefasst sind) A 11 DpBewKat h.D. & g.D. FÄ 2008 5 5.2 im Veranlagungsdienst 5.2.1 bei der Veranlagung von Körperschaften 5.2.1.1 bei dem Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben höchstens fünf, bei den Finanzämtern Saarlouis und Homburg jeweils höchstens zwei und bei den übrigen Finanzämtern jeweils ein Dienstposten, dessen Inhaber/in für die Steuerbezirke 100, 135, 144, 146, 147 und 149 sowie - im Bereich der Gemeinnützigkeit für die Bearbeitung schwieriger Rechtsfragen und Rechtsbehelfe, - für die Vorbereitung von verbindlichen Zusagen im Bereich der Körperschaften sowie - für die Bearbeitung von Insolvenzfällen im Bereich der Körperschaften zuständig ist, A 12 5.2.1.2 die übrigen Dienstposten für die Bearbeiter/innen des gehobenen Dienstes A 11 5.2.2 bei der Veranlagung von Personengesellschaften 5.2.2.1 bei dem Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben höchstens vier und bei dem Finanzamt Saarlouis höchstens zwei Dienstposten, deren Inhaber/innen ausschließlich für die Steuerbezirke 150 - 168 zuständig ist, A 12 5.2.2.2 bei den übrigen Finanzämtern jeweils ein Dienstposten, dessen Inhaber/in ausschließlich für die Steuerbezirke 150 - 168 oder für sämtliche Fälle der genannten Steuerbezirke zuständig ist, A 12 5.2.2.3 die übrigen Dienstposten für die Bearbeiter/innen des gehobenen Dienstes A 11 5.2.3 in den Lehrbezirken 5.2.3.1 ein Dienstposten in den Lehrbezirken für die berufspraktische Ausbildung der Finanzanwärter/innen bei den Finanzämtern Saarbrücken Am Stadtgraben, Saarlouis und Neunkirchen, dessen Inhaber/in bei der Koordination der gesamten Ausbildung der Finanzanwärter/innen mitarbeitet und in einem Kalenderjahr mindestens sechs Ausbildungsarbeitsgemeinschaften für die Finanz-/ Steueranwärter/innen leitet, A 12 5.2.3.2 die übrigen Dienstposten in den Lehrbezirken für die berufspraktische Ausbildung der Finanz-/Steueranwärter/innen A 11 5.2.4 Die übrigen Dienstposten für die Bearbeiter/innen des gehobenen Dienstes in der Veranlagung (Hierunter fallen nicht die Bearbeiter/innen der bnV.) A 9 g.D. – A 11 5.2.5 bei den Rechtsbehelfsstellen 5.2.5.1 bei dem Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben drei, bei dem Finanzamt Homburg zwei und bei den übrigen Finanzämter jeweils ein Dienstposten, dessen Inhaber/in Klagen und Revisionen bearbeitet, A 12 5.2.5.2 zusätzlich bei den Finanzämtern Saarbrücken Am Stadtgraben und Saarlouis jeweils ein Dienstposten, dessen Inhaber/in überwiegend Klagen und Revisionen bearbeitet, A 12 5.2.5.3 die übrigen Dienstposten für die Bearbeiter/innen in den Rechtsbehelfsstellen A 11 5.2.6 in den Stundungs- und Erlassstellen der Dienstposten des einzigen oder des ersten Bearbeiters/der einzigen oder der ersten Bearbeiterin A 9 g.D. – A 10 DpBewKat h.D. & g.D. FÄ 2008 6 5.3 in den Anmeldungssteuerstellen Dienstposten, deren Inhaber/innen Aufgaben eines Koordinators/einer Koordinatorin wahrnimmt, A 9 g.D. – A 11 5.4 in den Grunderwerbsteuerstellen Sachbearbeiter/innen, die Koordinierungsfunktionen ausüben, A 9 g. D. – A 11 5.5 in der Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle 5.5.1 Verkehrsteuer-Außenprüfer/in, der/die Verkehrsteuern bei den unter Tz. 3.1 genannten Betrieben prüft sowie Rechtsbehelfe und Klagen der Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle bearbeitet und zugleich Hauptsachbearbeiter/in ist, A 11 – A 12 5.5.2 übrige Sachbearbeiter/innen A 9 g.D. – A 11 5.6 in den Bewertungsstellen 5.6.1 ein Dienstposten je Bewertungsstelle, dessen Inhaber/in fast ausschließlich großflächige und hochwertige Geschäftsgrundstücke (Industrieanlagen, Warenhäuser, Banken, Verwaltungs- und Versicherungsgebäude) bewertet, A 12 5.6.2 die übrigen Dienstposten, deren Inhaber/innen Sachwertfälle mit Ausnahme einfacher Fälle (Garagengrundstücke) bearbeitet und/oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe bewertet, A 9 g.D. – A 11 5.6.3 Bausachverständige und amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige A 10 – A 12 5.7 im Vollstreckungsdienst 5.7.1 bei den Finanzämtern Homburg, Neunkirchen, Saarbrücken – Am Stadtgraben und Saarlouis jeweils ein Dienstposten, dessen Inhaber/in überwiegend für Konkurs- und Vergleichsverfahren sowie Fiskalerbschaften zuständig ist, A 12 5.7.2 die übrigen Dienstposten, deren Inhaber/innen sämtliche Konkurs- und Vergleichsfälle bearbeitet, A 11 5.7.3 die übrigen Sachbearbeiter/innen A 9 g.D. – A 11 5.8 in der Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzämter des Saarlandes 5.8.1 höchstens zwei Dienstposten, deren Inhaber/innen für Innenrevisionsfälle, besondere Verfahren (Steuerhinterziehungsfälle, die sich über mehrere Finanzamtsbezirke erstrecken, größere Steuerhinterziehungsfälle) sowie für Organisationsangelegenheiten und Einweisungsmaßnahmen neben dem/der Sachgebietsleiter/in zuständig ist, A 12 5.8.2 die übrigen Dienstposten für Sachbearbeiter/innen A 10 – A 11 5.9 in der Arbeitnehmerveranlagung Koordinatoren/Koordinatorinnen A 9 g.D. – A 11 DpBewKat h.D. & g.D. FÄ 2008 7 5.10 in den Finanzkassen Leiter/innen des Aufgabengebiets Buchführung, der/die auch in die Führungsaufgaben des Kassenleiters/der Kassenleiterin ständig eingebunden ist und besondere Aufgaben nach Weisung des Kassenleiters/der Kassenleiterin (z. B. Fertigung von Abrechnungsbescheiden) erledigt, A 10 – A 11 5.11 in der Anwendungsbetreuung 5.11.1 bei den Finanzämtern Saarbrücken Am Stadtgraben, Saarlouis und Neunkirchen A 12 5.11.2 bei den übrigen Finanzämtern A 9 g.D. – A 11 In Vertretung gez. Gerhard Wack


Katalog über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des höheren Dienstes und des gehobenen Dienstes bei den Finanzämtern (Dienstpostenbewertungskatalog h.D. u. g.D. FÄ) vom 22.04.2004 - A/4 - 1 - O 1511.83.K -Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen