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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der Finanzen und für WissenschaftKatalog über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des mittleren Dienstes bei den Finanzämtern (Dienstpostenbewertungskatalog m. D. FÄ) vom 22.04.2004 - A/4 - 1 - O 1511.84.K -

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Katalog über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des mittleren Dienstes bei den Finanzämtern (Dienstpostenbewertungskatalog m. D. FÄ) vom 22.04.2004 - A/4 - 1 - O 1511.84.K -

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft · vom 2004-06-01

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A/4 – 1 – O 1511.84.K K a t a l o g über die Bewertung der Dienstposten der Beamten/Beamtinnen des mittleren Dienstes bei den Finanzämtern (Dienstpostenbewertungskatalog m. D. FÄ) vom 22. April 2004 Vorbemerkung Angaben über den Umfang einer oder mehrerer Funktionen bei einzelnen Dienstposten werden wie folgt bestimmt: - „überwiegend“ gleich „mehr als fünfzig von Hundert“, - „fast ausschließlich“ gleich „mehr als neunzig von Hundert“, und - „ausschließlich“ gleich „ hundert von Hundert‘“. Tz. Dienstposten Sachbearbeiter/Bearbeiter/Mitarbeiter/innen Einstufung - Bes.Gr. - 1. in der Veranlagung 1.1 in Veranlagungsbezirken mit überwiegend Kapital- oder Personengesellschaften A 9 m. D. + Z 1.2 in den Veranlagungsstellen innerhalb eines Bezirkes mit drei Bearbeiter/innen einer der beiden Dienstposten des mittleren Dienstes, dessen Inhaber/in schwierige Fälle (Verlustabzug, Fälle des § 15 a UStG (Berichtigung des Vorsteuerabzuges), der §§ 14, 14 a, 16 u. 17 EStG (Fälle der Betriebsveräußerungen), des Übergangs der Gewinnermittlungsart u. der Vorermittlung in Rechtsbehelfsverfahren) übertragen sind, A 9 m. D. + Z 1.3 in den Veranlagungsstellen bei einem Lehrbezirk für Finanzanwärter/innen oder Steueranwärter/innen mit drei Bearbeitern/Bearbeiterinnen*) einer der beiden Dienstposten des mittleren Dienstes, dessen Inhaber/in die in Tz. 1.2 genannten schwierigen Fälle übertragen sind und in der Ausbildung der Anwärter mitarbeitet, *) Dem Lehrbezirk müssen mindestens 60 v. H. der Zahl der Veranlagungssignale zugewiesen sein, die ein Veranlagungsbezirk mit drei Bearbeitern/Bearbeiterinnen der Tz 1.2 zu bearbeiten hat. A 9 m. D. + Z 1.4 in den übrigen Veranlagungsstellen A 7 – A 9 m. D. 1.5 in den Arbeitnehmerstellen A 6 m. D. – A 9 m. D. 2. im Prüfungsdienst 2.1 Steuerfahndungsprüfer/innen A 9 m. D. + Z 2.2 betriebsnahe Veranlagung A 9 m. D. 2.3 Umsatzsteuersonderprüfer/innen A 9 m. D. + Z 2.4 Lohnsteueraußenprüfer/innen A 9 m. D. + Z 3. in der Geschäftsstelle 3.1 der Finanzämter Saarbrücken Am Stadtgraben, Saarbrücken Mainzer Straße, Saarlouis und Neunkirchen A 8 – A 9 m. D. 3.2 der übrigen Finanzämter A 6 m. D. - A 8 4. in den Finanzkassen 4.1 Leiter/innen des Aufgabengebietes Zahlungsverkehr A 9 m. D. + Z 4.2 Sachbearbeiter/innen in der Buchhaltung 2, denen mindestens drei Bearbeiter/innen zugeordnet sind und die besonders schwierige Aufgaben (z. B. Kontenübernahmen von außerhalb des Saarlandes, Anweisungen zu speicherkontenübergreifenden Umbuchungen) bearbeiten, A 8 – A 9 m. D. 4.3 Sachbearbeiter/innen Zahlungsverkehr A 7 – A 9 m. D. 4.4 übrige Bearbeiter/innen A 7 – A 8 5. in den Stundungs- und Erlassstellen der zweite und der weitere Bearbeiter/die zweite und die weitere Bearbeiterin A 7 – A 9 m. D. 6. in den Anmeldungssteuerstellen 6.1 Bearbeiter/innen - in der zentralen Umsatzsteuerstelle für im Ausland ansässige Unternehmer beim Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben sowie in der zentralen Arbeitgeberstelle für die lohnsteuerliche Bearbeitung ausländischer Arbeitnehmerverleihfirmen beim Finanzamt Völklingen, - denen die Bearbeitung der Anmeldungssteuerverfahren für juristische Personen, Personengesellschaften und Insolvenzfälle übertragen ist, - denen die Bescheinigungsverfahren nach den §§ 39 b Abs. 6, 39 d Abs. 1 und 39 c Abs. 4 EStG sowie das Erstattungsverfahren für die Lohnsteuer französischer Grenzgänger (Leiharbeitnehmer) übertragen sind, A 9 m. D. 6.2 übrige Bearbeiter/innen A 6 m. D. - A 8 7. in den Vollstreckungsstellen 7.1 Vollziehungsbeamte/-beamtinnen A 6 m. D. – A 9 m. D. 7.2 im Innendienst A 6 m. D. – A 9 m. D. 8. in den Bewertungsstellen 8.1 ein Dienstposten je Bewertungsstelle, dessen/deren Inhaber/in fast ausschließlich Grundstücke im Ertragswertverfahren bewertet, die besondere Ermittlungen für die Feststellung ihres Wertes erforderlich machen (z. B. Fälle der §§ 92 und 94 BewG), und einfache Sachwertfälle (Garagengrundstücke) bearbeitet, A 9 m. D. + Z 8.2 Dienstposten in den Bewertungsservicestellen sowie die Bearbeitung von Zurechnungsfortschreibungen A 6 m. D. - A 7 8.3 die übrigen Dienstposten A 6 m. D. – A 9 m. D. 9. in den Kraftfahrzeugsteuerstellen 9.1 ein/e Sachbearbeiter/in je Kfz-Steuer-Stelle, der/die überwiegend schwierige Kfz-Steuer-Fälle (z. B. Aufklärung von Auslandssachverhalten, Insolvenzfälle) sowie die nicht abgeholfenen Einsprüche der Kfz-Steuerstelle bearbeitet, A 9 m. D. + Z 9.2 sonstige Sachbearbeiter/innen A 8 – A 9 m. D. 9.3 Mitarbeiter/innen A 6 m. D. – A 7 10. in den Grunderwerbsteuerstellen A 6 m. D. – A 9 m. D. 11. in der Erbschaftsteuerstelle A 6 m. D. – A 9 m. D. 12. in der Systemverwaltung A 9 m. D. + Z 13. in den Servicestellen A 9 m. D. In Vertretung Beglaubigt gez. Gerhard Wack


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