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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und SportMelderecht hier: Verfahren bei einer zukunftsgerichteten Anmeldung

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Melderecht hier: Verfahren bei einer zukunftsgerichteten Anmeldung

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 2007-08-01

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. ,-' .. . .- MinisteriumfQrInneres Famme Frauen undSPOrt Postfach10 2441 66024 SaarbrÜcken Meldebehörden im Saarland 11. E-Mail-Verteiler Melderecht; Mlnisterium für Inneres, Familie, Frauen und Sport DIenstgebäude: MalrlZer Straße 136 66121 Saarbrücken Tel.: (0681)962-{) E-Mall-Adresse: poststelle@iMen.saarland.de 31. Juli 2007 Bearbelter. � Durchwahl: 962-..... Fax: (0681'962-_ E-Mail: . S ren.saarland.da �: e 4-2755-40113,1 hier: Verfahren bei einer zukunftsgerichteten Anmeldung Nach § 13 Abs. 1 des Meldegesetzes (MG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2006 (Amtsbl. S. 278) obliegt die Pflicht zur Anmeldung der Person, die eine Wohnung bezieht. Meldepflichtiger Sachverhalt ist somit das Beziehen einer Wohnung, Dabei ist "Beziehen" ein tatsächlicher Vorgang und keine Rechtshand lung. Eine Meldepflicht wird erst dann begründet, wenn dieser Vorgang abgeschlos senen ist. Ein "Beziehen einer Wohnung" liegt nicht vor, wenn konkret oder vage die Absicht besteht, die Wohnung zukünftig zu benutzen. Demzufolge kann eine Anmeldung bei der Meldebehörde g'rundsätzlich erst ab EinzugSdatum erfolgen. In begründeten Fäl len halte ich es indes ausnahmsweise für vertretbar, die Anmeldung auch vorzeitig, d. h. vor dem Einzug, entgegenzunehmen. Eine rechtliche Verpflichtung der MeIde behörde hierfür besteht allerdings nicht. Macht die meldpflichtige Person jedoch glaubhafte Angaben über einen in Kürze (etwa ein bis zwei Wochen) bevorstehen den Einzug, insbesondere über den Tennin, kann die Meldebehörde die Meldung entgegennehmen. Die Speicherung der Anmeldedaten im Melderegister darf hingegen erst am Ein zugsdatum erfolgen, da eine Rückmeldung mit einem Einzugsdatum" das in der Zu kunft liegt, nicht dem Standard OSCI-XMeld entspricht und daher zurückgewiesen Franz-Josef-Röder Straße 21 66, 19 Saarbrücken www.saarland.de SO J/lhre ".:l.:lrlaM_ SchBn. rl;>« d!!da bist. " , , �. -. . ' ' ., '0 :\ wird, Darüber hinaus werden mit der Anmeldung u.a. zahlreiche regelmäßige Daten übermittlungen ausgelöst, durch die die Empfänger mit einer unzutreffenden und damit rechtswidrigen Datenübermittlung vermeidbar in einen falschen Kenntnisstand versetzt werden. Über Ihr eingesetztes Fachverfahren sollte hier zweckmäßigerweise gewährleistet werden, dass Sie die Daten zwar schon vor dem Einzugsdatum erfassen können, die Verarbeitung im Melderegister aber erst am Einzugsdatum mittels einer im Fachver fahren programmierten Wiedervorlage automatisiert erfolgt. Soweit Ihr Fachverfahren über keine "automatisierte Wiedervorlage" verfügt, bleibt Ihnen nur eine manuelle Wiedervorlage und Verarbeitung der Daten am Einzugsdatum. Auch die Ausstellung von Bescheinigungen, die sich auf die neue Wohnung bezie hen, sollten nicht vor diesem Termin ausgegeben werden. Soweit eine meldepflichti ge Person in diesen Fällen sofort eine Meldebestätigung wünscht, muss die MeIde bestätigung mit dem Hinweis "gültig ab (Einzugsdatum)" versehen werden. Anderen falls wäre die Meldebestätigung bel einer vorzeitigen Entgegennahme der Anmel dung durch die Meldebehörde nach Registrierung im Melderegister auf dem Postweg zu übersenden. Ich bitte, nach diesem bundeseinheitlich abgestimmten Verfahren vorzugehen. Im tJftrag


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