Mittelstandsförderprogramm - Arbeitsplatzprogramm
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C:\DATEN\WINWORD\KEMPF\DTAR.DOC Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Gemeinschaftsaktion von Bund, Saarland, SIKB und DtA - Richtlinie - Mit dem Ziel, die Transparenz der Mittelstandsförderung zu erhöhen, die Antragstellung zu vereinfachen und die Kreditentscheidung weiter zu beschleunigen, werden im Rahmen dieser Gemeinschaftsaktion das DtA-Existenzgründungsprogramm, die Teile A und C des Mittelstandsförderungsprogramms des Saarlandes sowie das SIKB Ergänzungsfinanzierungsprogramm zu einem Förderprogramm zusammengeführt. Die Programmdurchführung erfolgt durch die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) und die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB). 1. Verwendungszweck a) Gründung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbständigen Existenz, auch durch Erwerb oder tätige Beteiligung. b) Festigung einer selbständigen Existenz. c) Investitionen für neue oder neuartige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren (Innovationen). d) Investitionen zur Unterstützung des Strukturwandels und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Saarland. e) Errichtung und Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze. f) Immaterielle Investitionen, insbesondere Qualifizierungs- und Weiterbildungskosten (Humankapitalinvestitionen), Aufwendungen zur Markterschließung sowie Betriebsmittelbedarf. Alle Maßnahmen können innerhalb von 8 Jahren nach Geschäftseröffnung mitfinanziert werden. Für die Finanzierung von Investitionen nach 1. d) gilt diese zeitliche Befristung nicht. Mit dem zu finanzierenden Vorhaben soll bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein; bei zinsverbilligten Darlehen darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Investitionsvorhaben. 2. Antragsberechtigte Natürliche Personen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe (einschließlich der Heilberufe). Ausgenommen sind Sanierungsfälle. 3. Umfang der Förderung Finanzierungsanteil: zu 1. a) - e): Unter Einbeziehung öffentlicher Mittel i.d.R. bis zu 75 % der Investitionen. Bei materiellen Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen erhöht sich der Finanzierungsanteil von i.d.R. 75 % um max. 25.000 EUR (oder in DEM entsprechend) je zusätzlichem Arbeitsplatz auf bis zu 100 %. Bei der Schaffung von Arbeitsplätzen ohne gleichzeitige materielle Investition beträgt der Finanzierungsanteil 25.000 EUR (oder in DEM entsprechend) je zusätzlichem Arbeitsplatz. zu 1. f): bis zu 100 %. Höchstbetrag: i.d.R. 2 Mio EUR (oder in DEM entsprechend). 4. Darlehenskonditionen Laufzeit, Zinssatz und Zinsverbilligung: zu 1. a) - e): - bis zu 10 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Festzins für die gesamte Laufzeit. - bis zu 20 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre. Festzins für die ersten 10 Jahre. - 15 Jahre; rückzahlbar in einer Summe am Ende der Laufzeit. Festzins für die ersten 10 Jahre. Nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsphase wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des ggf. geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt. zu 1. f): - 5 Jahre; rückzahlbar in einer Summe am Ende der Laufzeit. Festzins für die gesamte Laufzeit. - 6 Jahre, davon bis zu 1 tilgungsfreies Jahr. Festzins für die gesamte Laufzeit. Das Saarland verbilligt Darlehen nach 1. a-d) der Richtlinie in den ersten 10 Jahren der Darlehenslaufzeit zusätzlich im Zins. Die Zinsverbilligung wird nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung sowie der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an KMU gewährt. Unternehmen, die die KMU-Definition nicht erfüllen, können zinsverbilligte Darlehen als "De-minimis-Beihilfe" erhalten. Die Zinssätze werden am Tage der Zusage festgelegt. Die jeweils gültigen Zinssätze sind in den Übersichten "Aktuelle Konditionen der Kreditprogramme" der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) und der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) aufgeführt. Auszahlung: zu 1. a) - e): 96 % zu 1. f): 100 % Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro angefangenem Monat, sofern die Darlehen nicht spätestens bis zum Ultimo des ersten auf die Zusage folgenden Monats bei der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) bzw. bei der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) abgerufen werden. Risiko: Volles Hausbankrisiko. Außer bei Darlehen nach 1. d) und Darlehen mit der 15 jährigen Laufzeitvariante mit Endfälligkeit kann der Hausbank auf Antrag eine 40 %ige Haftungsfreistellung bei Darlehen bis zu 2 Mio EUR (oder in DEM entsprechend) gewährt werden. Bei Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung erhöht sich der Zinssatz. 5. Antragsverfahren Anträge werden auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei jedem Kreditinstitut (Hausbank) nach Wahl des Antragstellers eingereicht. Ein Rechtsanspruch auf Kredite, Zinsverbilligung und Haftungsfreistellungen aus diesem Programm besteht nicht. Saarbrücken, 7. März 2001 Dr. Hanspeter Georgi StS StS'in AdM/3 A/1 ALD D/2