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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturNeufassung der Richtlinien für die Zahlung von Prüfungshonoraren im Bereich des Ministeriums für Kultus, Bildung und Sport

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Neufassung der Richtlinien für die Zahlung von Prüfungshonoraren im Bereich des Ministeriums für Kultus, Bildung und Sport

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 1977-01-10

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Neufassung der Richtlinien für die Zahlung von Prüfungshonoraren im Bereich des Ministeriums für Kultus, Bildung und Sport Vom 10. Januar 1977 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für die Berechnung der Honorare sind die unter II festgelegten Vergütungssätze maßgebend. Bei diesen Sätzen handelt es sich um Höchstbeträge. 2. Die Anzahl der bei einer Prüfung eingesetzten Prüfer sowie die erforderliche Durchführung einer Zweitkorrektur richtet sich nach den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. 3. Die festgelegten Honorarsätze für die mündlichen, praktischen und fachlichen Prüfungen gelten jeweils für eine Prüfungsdauer von 60 Minuten je Prüfer, ausgenommen die Prüfungen II 2 d und 3 b. Bei kürzerer Prüfungsdauer erfolgt die Honorarzahlung anteilmäßig. Nehmen mehr Prüfer an einer Prüfung teil als die Prüfungsordnung vorsieht, wird das Honorar entsprechend aufgeteilt. Die Protokollführung ist von den Beisitzern ohne besondere Honorarzahlung mit zu übernehmen. 4. Mit dem Honorar sind alle Aufwendungen, die üblicherweise durch die schriftlichen Prüfungsarbeiten entstehen, abgegolten. 5. Mit der Prüfung beauftragte Personen erhalten mit Wohn- oder Dienstort im Saarland Fahrtkosten, mit Wohn- und Dienstort außerhalb des Saarlandes Reisekosten. Für die Bewilligung sind die jeweiligen Bestimmungen des Reisekostenrechts maßgebend. 6. Prüfer, zu deren Tätigkeit die Ausbildung der zu prüfenden Kandidaten gehört, haben keinen Anspruch auf Honorarzahlung nach diesen Richtlinien. 7. Die Honorarforderung ist innerhalb einer Ausschlußfrist von drei Monaten schriftlich zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Prüfung. 8. Prüfungsvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende, die dem Ministerium für Kultus, Bildung und Sport angehören, erhalten kein Prüfungshonorar. Im übrigen werden Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende wie Prüfer behandelt. II. Vergütungssätze DM 1. Grund- und Hauptschulen a) Erste Prüfung für das Lehramt an Grund und Hauptschulen Hausarbeit Erstkorrektur 50,- Zweitkorrektur 30,- Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 7,- Zweitkorrektur 4,50 (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 10,- Zweitkorrektur 6,- Mündliche Prüfung Prüfer 15,- Beisitzer 7,50 b) Zweite Prüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen Hausarbeit Erstkorrektur 30,- Zweitkorrektur 20,- Lehrproben 6,- Mündliche Prüfung Prüfer 15,- Beisitzer 7,50 c) Prüfung zum nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlußzeugnisses Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 5,- Zweitkorrektur 3,- (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 7,- Zweitkorrektur 4,50 DM Mündliche Prüfung Prüfer 7,- Beisitzer 3,50 2. Realschulen a) Fachprüfung für das Lehramt an Realschulen Hausarbeit Erstkorrektur 50,- Zweitkorrektur 30,- Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 7,- Zweitkorrektur 4,50 (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 10,- Zweitkorrektur 6,- Mündliche Prüfung Prüfer 15,- Beisitzer 7,50 b) Pädagogische Prüfung für das Lehramt an Realschulen Hausarbeit Erstkorrektur 30,- Zweitkorrektur 20,- Lehrproben 6,- Mündliche Prüfung Prüfer 15,- Beisitzer 7,50 c) Fremdenprüfung zur Erlangung des Abschlußzeugnisses einer Realschule Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 5,- Zweitkorrektur 3,- (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 7,- Zweitkorrektur 4,50 DM Mündliche Prüfung Prüfer 7,- Beisitzer 3,50 d) Praktische Prüfung (Vorprüfung im Fach Leibesübung) im Rahmen der Fachprüfung für das Lehramt an Realschulen je Fach 10,- 3. Gymnasien a) Wissenschaftliche oder Künstlerische Prüfung für das Lehramt an Gymnasien 1. Staatsprüfung Hausarbeit Erstkorrektur 70,- Zweitkorrektur 40,- Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 10,- Zweitkorrektur 6,- (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 15,- Zweitkorrektur 9,- Mündliche Prüfung Prüfer 20,- Beisitzer 10,- b) Praktische Prüfung (Vorprüfung im Fach Leibesübung) im Rahmen der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien je Fach 10,- c) Allgemeine Prüfung in Erziehungswissenschaft Mündliche Prüfung Prüfer 20,- Beisitzer 10,- d) Pädagogische Prüfung für das Lehramt an Gymnasien — 2. Staatsprüfung — Hausarbeit Erstkorrektur 50,- Zweitkorrektur 30,- Lehrproben 10,- DM Mündliche Prüfung Prüfer 20,- Beisitzer 10,- 4. Ergänzungsprüfung zur Reifeprüfung in Latein, Griechisch und Hebräisch Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 5,- Zweitkorrektur 3,- (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 7,- Zweitkorrektur 4,50 Mündliche Prüfung Prüfer 7,- Beisitzer 3,50 5. Ergänzungsprüfung deutscher Staatsangehöriger mit ausländischem Reifezeugnis (Nostrifizierungsprüfung) Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 7,- Zweitkorrektur 4,50 (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 10,- Zweitkorrektur 6,- Mündliche Prüfung Prüfer 15,- Beisitzer 7,50 6. Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung (Begabtenprüfung) Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 7,- Zweitkorrektur 4,50 (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 10,- Zweitkorrektur 6,- DM Mündliche Prüfung Prüfer 15,- Beisitzer 7,50 7. Prüfungen des Studienkollegs - Aufnahme- und Feststellungsprüfung - Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 7,- Zweitkorrektur 4,50 (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 10,- Zweitkorrektur 6,- Mündliche Prüfung Prüfer 15,- Beisitzer 7,50 8. Berufsbildende Schulen a) Gewerblich-technischer und hauswirtschaftlich-sozialpflegerischer Bereich aa) Wissenschaftliche Prüfung (1. Staatsprüfung) für das Lehramt des höheren Dienstes an beruflichen Schulen im Saarland (gewerblichtechnischer und hauswirtschaftlich-sozialpflegerischer Bereich) Hausarbeit Erstkorrektur 70.- Zweitkorrektur 40,- Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 10,- Zweitkorrektur 6,- (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 15,- Zweitkorrektur 9,- Mündliche Prüfung Prüfer 20,- Beisitzer 10,- DM ab) Pädagogische Prüfung (2. Staatsprüfung) für das Lehramt des höheren Dienstes an beruflichen Schulen im Saarland (gewerblichtechnischer und hauswirtschaftlich-sozialpflegerischer Bereich) Hausarbeit Erstkorrektur 50,- Zweitkorrektur 30,- Lehrproben 10,- Mündliche Prüfung Prüfer 20,- Beisitzer 10,- ac) Prüfung für das Technische Lehramt (Lehrer der Fachpraxis) an beruflichen Schulen im Saarland Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 7,- Zweitkorrektur 4,50 (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 10,- Zweitkorrektur 6,- Lehrproben 6,- Mündliche Prüfung Prüfer 15,- Beisitzer 7,50 ad) Staatliche Technikerprüfung Korrektur einer konstruierenden Prüfungsarbeit Erstkorrektur 40,- Zweitkorrektur 30,- Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 7,- Zweitkorrektur 4,50 (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 10,- Zweitkorrektur 6,- Mündliche Prüfung Prüfer 15,- Beisitzer 7,50 DM b) Kaufmännischer Sektor ba) Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt des höheren Dienstes an kaufmännischen Schulen (1. Staatsprüfung) Hausarbeit Erstkorrektur 70,- Zweitkorrektur 40,- Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 10,- Zweitkorrektur 6,- (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 15,- Zweitkorrektur 9,- Mündliche Prüfung Prüfer 20,- Beisitzer 10,- bb) Pädagogische Prüfung für das Lehramt des höheren Dienstes an kaufmännischen Schulen (2. Staatsprüfung) Hausarbeit Erstkorrektur 50,- Zweitkorrektur 30,- Lehrproben 10,- Mündliche Prüfung Prüfer 20,- Beisitzer 10,- bc) Prüfung zur Erlangung der Lehrbefähigung in Kurzschrift und Maschinenschreiben Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 7,- Zweitkorrektur 4,50 (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 10,- Zweitkorrektur 6,- Lehrproben 6,- Mündliche Prüfung Prüfer 15,- Beisitzer 7,50 DM bd) Pädagogische Prüfung für technische Lehrer (Kurzschrift und Maschinenschreiben) Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 7,- Zweitkorrektur 4,50 (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 10,- Zweitkorrektur 6,- Lehrproben 6,- Mündliche Prüfung Prüfer 15,- Beisitzer 7,50 9. Staatliche Musiklehrerprüfung Künstlerische Prüfung 15,- Unterrichtsproben 10,- Mündliche Prüfung (Methodik) Prüfer 10,- Beisitzer 5,- 10. Staatliche Prüfung für Übersetzer, Dolmetscher und fremdsprachliche Wirtschaftskorrespondenten Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 7,- Zweitkorrektur 4,50 (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 10,- Zweitkorrektur 6,- Mündliche Prüfung Prüfer 15,- Beisitzer 7,50 11. Staatliche Sportschule a) Staatl. Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung als Turn- und Sportlehrer(in) im freien Beruf Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 7,- Zweitkorrektur 4,50 (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 10,- Zweitkorrektur 6,- Mündliche Prüfung Prüfer 15,- Beisitzer 7,50 b) Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung im Schulsonderturnen Hausarbeit Erstkorrektur 20- Zweitkorrektur 15,- Lehrproben 6,- Mündliche Prüfung Prüfer 15,- Beisitzer 7,50 c) Schwimmeisterprüfung Klausurarbeit (Prüfungsdauer bis 3 Std.) Erstkorrektur 7,- Zweitkorrektur 4,50 (Prüfungsdauer über 3 Std.) Erstkorrektur 10,- Zweitkorrektur 6,- Lehrproben 6,- Mündliche Prüfung Prüfer 15,- Beisitzer 7,50 12. Die Vergütung für die Führung der Aufsicht bei Klausurarbeiten beträgt je volle Stunde 5,- III. Die Neufassung der Richtlinien tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft.


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