Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Arbeit, Soziales, Frauen und GesundheitÖffentliche Bekanntmachung in Insolvenzverfahren im Internet

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Öffentliche Bekanntmachung in Insolvenzverfahren im Internet

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit · vom 2003-08-05

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

1 5 1 0 5.8.2003 Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet AV des Ministeriums der Justiz Nr. 15 vom 5. August 2003 (1510-23) I. Auf Grund des § 9 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. März 2003 (BGBl. I S. 345), in Verbindung mit § 1 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) wird angeordnet: Die nach der Insolvenzordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen, die bisher im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht werden, werden ab dem 27. August 2003 (Redaktionsschluss des Amtsblatts des Saarlandes für die Ausgabe zum 4. September 2003) ausschließlich im Internet veröffentlicht. Die Internet-Adresse lautet: www.insolvenzen.saarland.de. II. Diese Allgemeine Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Stand: 23.10.2003


Öffentliche Bekanntmachung in Insolvenzverfahren im InternetKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen