Organisation der Arbeitsgerichtsbarkeit - Einrichtung eines zentralen Dienstes
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Organisation der Arbeitsgerichtsbarkeit Einrichtung eines zentralen Dienstes AV des MdJ Nr. 2/2018 vom 15. März 2018 (J 7650-16#003) I. Zum Betrieb der Geschäftsstellen des Arbeitsgerichts Saarland und des Landesarbeitsgerichts Saarland wird nach § 7 Abs. 1 Satz 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes die Organisationseinheit „Zentrale Dienste“ eingerichtet. Dieser obliegen zugleich alle anfallenden allgemeinen Justizverwaltungsaufgaben. Das Nähere regelt der Geschäftsverteilungsplan. II. Diese AV tritt am 1. April 2018 in Kraft. Saarbrücken, den 15. März 2018 S A A R L A N D Ministerium der Justiz In Vertretung gez. Roland Theis