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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der JustizPauschvergütung für Richter, Staatsanwälte und Protokollführer bei Leichenöffnungen

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Pauschvergütung für Richter, Staatsanwälte und Protokollführer bei Leichenöffnungen

Ministerium der Justiz · vom 2001-11-29

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2 1 0 3 29.11.2001 Pauschvergütung für Richter/innen, Staatsanwälte/-anwältinnen und Protokollführer/innen bei Leichenöffnungen AV des MdJ Nr. 24/2001 vom 29. November 2001 (2103 - 28) 1. Richter/Richterinnen, Staatsanwälte/Staatsanwältinnen und Protokollführer/Protokollführerinnen, die an gerichtlich angeordneten Leichenöffnungen teilnehmen, erhalten bei Dienstreisen oder Dienstgängen zur Abgeltung der Nebenkosten anstelle der Reisekostenvergütung nach § 4 Nr. 6, § 14 SRKG eine Pauschvergütung nach § 18 SRKG. 2. Die Pauschvergütung beträgt je Tag, an dem eine Dienstreise oder ein Dienstgang zur Teilnahme an (einer) Leichenöffnung(en) unternommen wurde, 8,00 EUR. 3. Die Kosten sind bei Kapitel 05 03 Titel 532 01 (Auslagen in Rechtssachen) zu buchen. 4. Die AV tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die AV des MfR Nr. 13/1981 vom 3. Juni 1981 (2103-28) außer Kraft. Stand: 7.11.2002


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