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Prämienplan für das Ideennetz

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 2001-09-25

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Prämienplan für das Ideennetz Der Ideenkreis hat in seiner Sitzung vom 25. September 2001 nach Nummer 6.5 der Richtlinien für das Ideennetz in der saarländischen Landesverwaltung (GMBl. Saar 1999 S.152), geändert durch Beschluss vom 27. November 2000 (GMBl. Saar S. 220) den folgenden ab 1. Januar 2002 gültigen Prämienplan beschlossen. Grundsätze der Prämienberechnung 1. Die Prämierungsentscheidung hat • die Vorteile der Verwaltung • das Engagement der Einreichenden und • die Originalität des Vorschlags zu berücksichtigen. 2. Der Ideenkreis setzt für angenommene Vorschläge Geldprämien fest. Wünscht der/die Einreichende eines Vorschlags die Gewährung von Freizeit, so bildet die festgesetzte Prämie bis zu dem Höchstbetrag von 500,-- EUR die Basis für die Umrechnung der Prämie in Freizeit. Der Ideenkreis kann für abgelehnte Vorschläge eine Anerkennungsprämie gewähren, sofern die besonderen Gründe des Einzelfalles dies rechtfertigen. 3. Die Berechnung der Prämie bei angenommenen Vorschlägen richtet sich danach, ob der Vorschlag zu einer berechenbaren Ersparnis führt oder nicht. Bei Vorschlägen mit berechenbarer Ersparnis bildet die Nettoersparnis des der Umsetzung folgenden Kalenderjahres die Grundlage für die Prämienberechnung innerhalb des Prämienrahmens. Bei Vorschlägen mit nicht berechenbarer Ersparnis richtet sich die Berechnung nach dem unten angeführten Bewertungsschlüssel. 4. Der Ideenkreis berücksichtigt bei der Entscheidung zur Prämierung, ob der/dem Einreichenden für den Vorschlag bereits geldwerte Vorteile zuerkannt oder in Aussicht gestellt worden sind. - 2 - Prämienberechnung bei Vorschlägen mit berechenbarer Ersparnis 1. Die Prämie beträgt in der Regel 20 vom Hundert der Nettoersparnis desjenigen Jahres, das der Umsetzung des Vorschlages folgt. Der Ideenkreis kann in begründeten Ausnahmefällen auch einen höheren Vomhundertsatz festlegen, sofern der wiederkehrende Nutzen, der Aufwand und die schöpferische Leistung des Vorschlages dies rechtfertigen. Die Prämie wird auf einen Betrag, der durch 25 teilbar ist, aufgerundet. 2. Beträgt die errechnete Prämie weniger als 2.500,-- EUR, so kann die Prämie bis zu diesem Betrag aufgestockt werden, wenn der Vorschlag auch erheblichen immateriellen Nutzen (z. B. für die Motivation der Bediensteten, für die Arbeitssicherheit, für das Ansehen der Verwaltung in der Öffentlichkeit) erwarten lässt. 3. Ist die Ersparnis hinreichend schätzbar und der Vorschlag bereits umgesetzt oder dessen Verwirklichung in Aussicht gestellt, so setzt der Ideenkreis eine Abschlagszahlung bis zur Hälfte der zu erwartenden Prämie fest. Die Abschlagszahlung setzt voraus, dass die zu erwartende Prämie mindestens 250,-- EUR beträgt. Prämienberechnung bei Vorschlägen mit nicht berechenbarer Ersparnis 1. Die Berechnung der Prämie richtet sich nach den Bewertungskriterien A, B und C und den zugeordneten Wertungspunkten. 2. Die Summe der Punkte nach A und B wird mit dem Leistungsfaktor C multipliziert. Der Prämienbetrag errechnet sich aus der Multiplikation der Gesamtpunkte mit dem Faktor 20 (Punktwert). Die Prämie wird auf einen Betrag, der durch 25 teilbar ist, aufgerundet. A) Grad der Verbesserung, beurteilt nach dem erzielten Fortschritt, dem Allgemeinnutzen und der Reife der Ausarbeitung: a) geringe oder mittlere Verbesserung, wenn der Vorschlag noch keine endgültige Lösung zeigt 1 - 5 Punkte b) mittlere Verbesserung, wenn der Vorschlag weitgehend umgesetzt werden kann 6 - 13 Punkte c) gute Verbesserung mit bedeutenden Vorteilen 14 - 21 Punkte d) sehr gute Verbesserung mit bedeutenden Vorteilen 22 - 27 Punkte e) hervorragende Verbesserung mit sehr großen Vorteilen - 3 - 28 - 33 Punkte B) Grad der Anwendung, Umfang der Umsetzung a) einmalige Anwendung (einmalig, an nur einer Stelle) 1 - 10 Punkte b) Anwendung in geringem Umfang (mehrfach, an wenigen Stellen, für einen kleinen Personenkreis) 11 - 20 Punkte c) Anwendung in großem Umfang (an zahlreichen Stellen, für einen großen Personenkreis) 21 - 30 Punkte d) Anwendung in großem Umfang (für den Bereich der Landesverwaltung) 31 – 40 Punkte e) Anwendung in sehr großem Umfang (an sehr vielen Stellen, für einen sehr großen Personenkreis, auch über die Landesverwaltung hinaus gehend) 41 - 50 Punkte C) Leistung Zu berücksichtigen ist, ob es sich um einen ganz oder teilweise neuen Gedanken aus dem eigenen oder einem fremden Arbeitsgebiet handelt. Bei Gruppenvorschlägen ist die Gruppenleistung besonders zu berücksichtigen. a) geringfügige Leistung Faktor 0,5 b) mittlere Leistung Faktor 1 c) gute Leistung Faktor 1,5 d) sehr gute Leistung Faktor 2 e) hervorragende Leistung Faktor 3 Saarbrücken, 25. September 2001


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