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VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Rauchen im dienstlichen Bereich

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 1995-10-04

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Rauchen im dienstlichen Bereich Beschäftigte sowie Besucher und Besucherinnen der Dienststelle müssen in ihren Verhaltensgewohnheiten aufeinander Rücksicht nehmen. Dieses Rücksichtsgebot gilt auch für das Rauchen am Arbeitsplatz. Die erwiesene gesundheitsschädliche Wirkung auch des Mitrauchens erfordert jedoch ergänzend eine Ordnung, die dem Schutz vor Schäden und Belästigungen durch Tabakrauch Vorrang einräumt. Deshalb wird im Einvernehmen mit dem Personalrat folgende Hausordnung über das Rauchen im dienstlichen Bereich erlassen: 1. Raucher/-innen und Nichtraucher/-innen sind nach Möglichkeit in getrennten Räumen unterzubringen. Soweit Raucher/-innen und Nichtraucher/-innen gemeinsam in Arbeitsräumen untergebracht sind, ist das Rauchen nicht erlaubt. 2. In den Räumlichkeiten mit Publikumsverkehr ist das Rauchen während der Anwesenheit von Besucher/-innen nicht gestattet. Ebenfalls untersagt ist das Rauchen im Aufzug sowie in den sonstigen innerbetrieblichen Verkehrsräumen (Flure, Toiletten usw.); in ausreichend belüfteten Verkehrsräumen (z. B. Treppenhaus) sollte das Rauchen nach Möglichkeit unterbleiben. 3. Bei Sitzungen und sonstigen dienstlichen Zusammenkünften besteht ein generelles Rauchverbot. Den Bedürfnissen der Raucher/-innen sollte allerdings durch entsprechende Pausengestaltung entsprochen werden. 4. In Dienstfahrzeugen ist das Rauchen untersagt. Ich bitte um Beachtung. In Vertretung gez. Dr. Pernice An alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im H a u s e ( Dr. Pernice )


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