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Rauchen im dienstlichen Bereich

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit · vom 2001-09-12

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SAARLAND Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales AIVI1-1055-/01 Saarbrücken, den 12.09.2001 An die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause Gesundheitsberichterstattung Saarland -Krebsregister Virchowstraße 7 beim Statistischen Landesamt 66119 Saarbrücken Rauchen im dienstlichen Bereich Verfügung vom 16.07.1992 - A1V11 -1065-192 - Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher der Dienststelle müssen in ihren Verhaltensgewohnheiten aufeinander Rücksicht nehmen. Dieses Rücksichtgebot gilt auch für das Rauchen am Arbeitsplatz. Die erwiesene gesundheitsschädliche Wirkung, auch des Passivrauchens, erfordert jedoch ergänzend eine Ordnung, die dem Schutz vor Schäden und Belästigungen durch Tabakrauch Vorrang einräumt. Deshalb wird im Einvernehmen mit dem Personalrat folgende Hausordnung über das Rauchen im dienstlichen Bereich neu erlassen: 1. Raucherinnen und Raucher und Nichtraucherinnen und Nichtraucher sind nach Möglichkeit in getrennten Räumen unterzubringen. Soweit Raucherinnen und Raucher und Nichtraucherinnen und Nichtraucher gemeinsam in Arbeitsräumen untergebracht sind, ist das Rauchen nicht gestattet. 2. Die Büroräume sind regelmäßig zu lüften. Die Belüftung darf nicht zur Beeinträchtigung anderer Beschäftigter führen (indem etwa die Bürotür offen gelassen wird). 3. In den Räumlichkeiten mit Publikumsverkehr ist das Rauchen während der Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern nicht gestattet. Ebenfalls untersagt ist das Rauchen im Aufzug, in den sonstigen innerbetrieblichen Verkehrsräumen (Flure, Treppenhaus, Toiletten etc.) sowie in den Liegeräumen für werdende oder stillende Mütter (§ 32 Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 (BGBl. I S. 729), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Dezember 1996 (BGBl. 1 S. 1541). 4. Bei Sitzungen und sonstigen dienstlichen Zusammenkünften besteht ein generelles Rauchverbot. Den Bedürfnissen der Raucherinnen und Raucher sollte allerdings durch entsprechende Pausenregelungen entsprochen werden. 5. In den Dienstfahrzeugen ist das Rauchen untersagt. Ich bitte um Beachtung. Dr. Regina Görner


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