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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der JustizRechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO) (JVVS 9341)

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO) (JVVS 9341)

Ministerium der Justiz · vom 2012-01-24

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Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivilsachen Rechtshilfeordnung in Zivilsachen (ZRHO) AV des MdJ Nr. 2/2012 vom 24. Januar 2012 (J 9341 – 2) I. Die zuständigen Bundesressorts und die Landesjustizverwaltungen haben zum Zwecke einer einheitlichen Verwaltungspraxis die Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO) vom 19. Oktober 1956 mit Wirkung zum 1. April 1957 in Kraft gesetzt und durch die Ausgabe eines Sonderdrucks an die Gerichte und Justizverwaltungsbehörden veröffentlicht. Seit dem Jahr 1959 werden Änderungen der ZRHO der gerichtlichen und behördlichen Rechtshilfepraxis durch die Übersendung von Ergänzungslieferungen der KulturbuchVerlag GmbH in Berlin bekannt gegeben. Derzeit gilt die ZRHO in der Fassung der 36. Ergänzungslieferung zur Loseblattsammlung (mit Redaktionsstand November 2011). II. Um eine höhere Aktualität der Informationen zu gewährleisten, haben Bund und Länder vereinbart, Änderungen oder Neufassungen der ZRHO im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers zu veröffentlichen. Mit den Bekanntmachungen des Bundesamtes für Justiz im Bundesanzeiger gelten die bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften auch im Saarland. III. Den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden auch weiterhin die Ergänzungslieferungen zur Loseblattsammlung der ZRHO zur Verfügung gestellt. Zudem kann im Internet unter der Adresse {HYPERLINK "http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls/jmi/ir_lan_start"} das Informationsangebot IR-Online zum Internationalen Rechtshilfeverkehr in Zivilsachen aufgerufen werden. IV. Diese Vorschriften treten am 24. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die LV des JM Nummer 13/1957 vom 25. März 1957 (JVVS 9341 - 2) außer Kraft. Saarbrücken, den 24. Januar 2012 SAARLAND Ministerium der Justiz In Vertretung Schild


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