Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland (Agrarinvestitionsförderung und Diversifizierung)FRL-AFP/FID
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Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 399 A. Amtliche Texte Richtlinien 399 Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland (Agrarinvestitionsförderung und Diversifizierung) FRL-AFP/FID Vom 11. März 2015 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen 1. Vorbemerkung ..................................................399 2. Prosperitätsgrenze.............................................400 3. Grundpfandrechte .............................................400 4. Zweckbindungsfrist ..........................................400 ,QIRUPDWLRQVXQG3XEOL]LWlWVPDQDKPHQIU die Öffentlichkeit ..............................................400 6. Verfahrensbestimmungen .................................400 7. Ausnahme von der Anwendung des Vergaberechts.................................................................401 9RU]HLWLJHU0DQDKPHQEHJLQQ ........................401 9. Kontrollen und Sanktionen ...............................401 10. Verwendungsnachweisverfahren ......................401 Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage ..............402 2. Gegenstand der Förderung ...............................402 3. Zuwendungsfähige Ausgaben...........................403 4. Ziele und Indikatoren .......................................404 4.1. Ziele ..................................................................404 4.2. Indikatoren........................................................404 5. Zuwendungsvoraussetzungen ...........................404 6. Sonstige Bedingungen ......................................405 7. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen .......405 8. Sonstige Zuwendungsbestimmungen ...............406 9. Verfahren ..........................................................406 Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID) 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage ..............407 2. Gegenstand der Förderung ...............................407 3. Ziele und Indikatoren .......................................407 3.1. Ziele .................................................................408 3.2. Indikatoren .......................................................408 4. Zuwendungsvoraussetzungen ..........................408 5. Sonstige Bedingungen .....................................408 6. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen ......408 7. Verfahren ..........................................................409 Anlage 1: Punktesystem zum Auswahlverfahren für das AFP ab 2014 .......................................410 Anlage 2: Punktesystem zum Auswahlverfahren für die FID ab 2014 ........................................ 411 Anlage 3: Referenzkostensystem RP ...................413 Allgemeine Bestimmungen 1. Vorbemerkung Das Saarland gewährt auf der Grundlage der geltenden EU-Verordnungen und des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014-2020 und im Rahmen des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAKG) vom 21. Juli 1988 (BGBl. I S. 1055) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem jeweiligen vom Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” beschlossenen Rahmenplan VRZLH QDFK 0DJDEH GLHVHU )|UGHUULFKWOLQLH GHU Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) vom 3. November 1971 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1999 (Amtsbl. 2000 S. 194) in der jeweils geltenden Fassung und den 9HUZDOWXQJVYRUVFKULIWHQ]X/+2 99/+2 in der jeweils geltenden Fassung Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen für LQYHVWLYH0DQDKPHQLP 6DDUODQG]XU 8QWHUVWW]XQJ der Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft. Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind zu berücksichtigen. Diese Förderrichtlinie dient der Ergänzung, Auslegung, .RQNUHWLVLHUXQJXQGYHUZDOWXQJVPlLJHQ$XVIKUXQJ der einschlägigen EU- und nationalen Bestimmungen, 400 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 nach denen sich die Gewährung der Zuwendungen stets vorrangig richtet. Die für die Gewährung von Zuwendungen einschlägigen EU-rechtlichen Bestimmungen gehen dieser Förderrichtlinie stets vor. Nach dieser Förderrichtlinie gewährte Zuwendungen sind nach Art. 14 und Art. 18 VO (EU) Nr. 702/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Abl. L 193/1 ff.) mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aufgrund seines SIOLFKWJHPlHQ (UPHVVHQV LP 5DKPHQ GHU YHUIJED- ren Haushaltsmittel sowie nach zusätzlichen, durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz festzulegenden Auswahlkriterien, nach welchen Prioritäten zu setzen und Konditionen festzulegen sind, um eine zielgerichtete Förderungsdurchführung sicherzustellen oder das Antragsvolumen und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufeinander abzustimmen. Die Bewertung und Auswahl der im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) und der Diversifizierung (FID) förderfähigen Projekte erfolgt künftig nach einem Punkteverfahren. Förderungsfähig sind Investitionen mit Beitrag zum Verbraucher-, Umwelt-, Tier-, oder Klimaschutz sowie Ressourcenschutz. Nach dieser Förderrichtlinie zu fördernde Vorhaben dürfen nicht aus Mitteln anderer öffentlicher Programme gefördert werden. Abweichend hiervon ist die Kumulation mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder der Förderbanken der Länder bei Einhaltung der in dieser Förderrichtlinie genannten beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen zulässig. 2. Prosperitätsgrenze Es wird im Rahmen der Durchführung der Förderung nach diesen Grundsätzen sichergestellt, dass die Prosperität des Zuwendungsempfängers oder der Zuwendungsempfängerin geprüft wird. Die Summe der positiven Einkünfte (Prosperitätsgrenze) des Antragstellers oder der Antragstellerin darf zum Zeitpunkt der Antragstellung im Durchschnitt der letzten drei vorliegenden Steuerbescheide 110.000,00 Euro je Jahr bei Ledigen und 140.000,00 Euro je Jahr bei Eheleuten nicht überschritten haben. In begründeten Einzelfällen kann auch nur der letzte vorliegende Steuerbescheid herangezogen werden. Soweit ein Steuerbescheid nicht vorliegt, ist der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft dem Buchführungsabschluss zu entnehmen oder anhand von Standarddeckungsbeiträgen zu ermitteln; sonstige Einkünfte sind im Einzelnen nachzuweisen. Bei juristischen Personen oder PersonengesellschafWHQ HLQVFKOLHOLFK *PE+ &R .* JHOWHQ GLHVH Voraussetzungen jeweils für alle Gesellschafter und Gesellschafterinnen, Genossenschaftsmitglieder und Aktionäre sowie Aktionärinnen (jeweils mit Ehegatten bzw. Ehegattinnen), sofern diese hauptberuflich im Unternehmen tätig sind oder über einen Kapitalanteil von mehr als 5 Prozent verfügen. Falls die Summe der positiven Einkünfte einer der genannten Kapitaleigner bzw. -eignerinnen 110.000,00 Euro je Jahr bei Ledigen und 140.000,00 Euro je Jahr bei Eheleuten überschreitet, wird das zuwendungsfähige Investitionsvolumen um den Prozentanteil gekürzt, der dem Kapitalanteil dieser Kapitaleigner bzw. -eignerinnen entspricht. 3. Grundpfandrechte ,P 5DKPHQ DOOHU )|UGHUXQJHQ JHPl GLHVHU )|UGHU- richtlinie wird auf eine Sicherung durch ein Grundpfandrecht im Grundbuch zur Absicherung vorzeitiger Rückforderungen verzichtet. 4. Zweckbindungsfrist Die Förderung von Investitionen erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die geförderten Bauten, baulichen Anlagen und die hierfür erforderliche baugebundene Technik innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Jahren ab Fertigstellung (Datum der wirtschaftlichen Übernahme oder Inbetriebnahme) und/oder Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren ab Lieferung (Datum der Inbetriebnahme) YHUlXHUWYHUSDFKWHWRGHUQLFKWPHKUGHP=ZHFNGHU Förderung entsprechend verwendet werden. 5. Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Öffentlichkeit Auf die Gewährung der Zuwendung ist im Rahmen der Vorhabendurchführung hinzuweisen. Der Zuwendungsbescheid kann hierzu weitere Bestimmungen enthalten. Bei der Durchführung von Vorhaben, die ganz oder teilweise aus Mitteln der EU gefördert werden, sind die Publizitätsvorgaben der Art. 115-117 VO (EU) 1UHLQVFKOLHOLFK$QKDQJ;,,XQG$UW 92 (8 1UHLQVFKOLHOLFK$QKDQJ,,,HLQ- zuhalten. Wird ein Vorhaben ganz oder teilweise aus Mitteln des Bundes finanziert, ist hierauf hinzuweisen. 6. Verfahrensbestimmungen Ein vollständiger Antrag auf Förderung ist beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat A/4 vorzulegen. Ein Antrag ist vollständig, wenn folgende Unterlagen enthalten sind: 1DPHXQG*U|HGHV8QWHUQHKPHQV Beschreibung des Vorhabens oder der Tätigkeit, HLQVFKOLHOLFK GHV %HJLQQV XQG $EVFKOXVVHV GHV Vorhabens bzw. der Tätigkeit, Standort des Vorhabens oder der Tätigkeit eine Aufstellung der beihilfefähigen Kosten Art und Höhe der beantragten Beihilfe Investitionskonzept samt Finanzierungsplan Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 401 Nachweis über Einhaltung der Prosperitätsgrenze Angaben zu den entscheidungsrelevanten KriteriHQJHPl$QODJHXQG 0DQDKPHQEHVFKUHLEXQJ Nachweis über Einhaltung der Besonderen AnforGHUXQJHQJHPlGLHVHU5LFKWOLQLH $)3 Bei Vorliegen aller Unterlagen wird eine entsprechende Eingangsbestätigung von der Bewilligungsbehörde versandt. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen können nachgereicht werden. Die Bewilligungsbehörde, das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, entscheidet über den Antrag in Form eines Prüfvermerks. Sie kann sich zur Erstellung des Prüfvermerkes eines externen Sachverständigen bedienen. 7. Ausnahme von der Anwendung des Vergaberechts 7.1 Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finan]HQXQG(XURSD 1XPPHU99]X/+2 ZHU- GHQDEZHLFKHQGYRQ1UGHU99]X/+2GLH Nummern 3.1 und 3.2 der ANBest-P im Rahmen der Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen nicht angewandt. 7.2 Um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bewertung der Ausgabenschätzungen im Rahmen der Antragsprüfungen sicherzustellen und einen effizienten und wirtschaftlichen Einsatz der bereitgestellten öffentlichen Mittel zu erreichen, werden die nachfolJHQGHQ IU DOOH 0DQDKPHQ JHOWHQGHQ 5HJHOXQJHQ getroffen. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz fordert jährlich das für das laufende Bewilligungsjahr zu verwendende LBD-Referenzkostensystem bei dem für die Landwirtschaftsförderung zuständigen Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz an. Dieses Referenzkostensystem basiert auf den in den letzten drei Jahren in Rheinland-Pfalz geförderten Investitionsobjekten und den hierzu in der dortigen Landwirtschaftlichen Betriebsdatenbank (LBD) erfassten Bruttoinvestitionsvolumen sowie den dazugehörigen Einheiten (Plätze/Betten/m3). 7.3 Im Rahmen der Antragsprüfung ist bei baulichen 0DQDKPHQ GDV 5HIHUHQ]NRVWHQV\VWHP DQ]XZHQGHQ soweit deren Kosten darin erfasst sind. Die in den Anträgen vorgelegten Ausgabenschätzungen sind auf der Grundlage des Referenzkostensystems zu bewerten. Das Überschreiten der im Referenzkostensystem festgelegten Kostenrahmen ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Überschreitung kann nur nach Vorlage einer von einer unabhängigen sachverständigen Person angefertigten gutachterlichen Stellungnahme anerkannt werden. In dieser Expertise sind die Gründe für die Überschreitung des zulässigen Kostenrahmens sowie der wirtschaftliche und sparsame Einsatz der öffentlichen Mittel für die Bewilligungsbehörde nachvollziehbar darzustellen. Um dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Genüge zu tun, ist bei Überschreiten der vorgenannten Referenzkosten im Zuwendungsbescheid zur Auflage zu machen, dass der Zuwendungsempfänger oder die Zuwendungsempfängerin Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter bzw. Anbieterinnen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben hat und, falls mehrere Anbieter bzw. Anbieterinnen am Markt vertreten sind, mindestens drei Angebote einzuholen hat. %HL EDXOLFKHQ 0DQDKPHQ GLH LQ HLQHP DQGHUHQ Referenzkostensystem enthalten sind (z. B. ALB-Hessen oder KTBL-Datensammlung), kann dieses zugrunde gelegt werden. Wird ein anderes Referenzkostensystem verwendet, ist dies zu begründen. Im Übrigen ist wie bei Nutzung des LBD-Referenzkostensystems zu verfahren. 6LQG GLH .RVWHQ EDXOLFKHU 0DQDKPHQ QLFKW LQ einem Referenzkostensystem enthalten, sind in der Regel mindestens drei vergleichbare Kostenangebote fachkundiger und leistungsfähiger Anbieter bzw. Anbieterinnen vorzulegen. Das ermittelte kostenJQVWLJVWH 9HUJOHLFKVDQJHERW LVW DOV PDJHEOLFKH %H- messungsgrundlage für die Zuwendungsgewährung heranzuziehen. Können keine drei vergleichbaren Kostenangebote vorgelegt werden, ist eine vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für das Saarland angefertigte gutachterliche Stellungnahme erforderlich, durch die der wirtschaftliche und sparsame Einsatz der öffentlichen Mittel für die Bewilligungsbehörde nachvollziehbar nachgewiesen wird. 7.6 Die im Einzelfall angewendete Prüfungsmethode und deren Ergebnis sind in den Verwaltungsakten plausibel und nachprüfbar zu dokumentieren. 8. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn Ab dem Inkrafttreten dieser Richtlinie gilt unabhängig YRQGHU1U99]X/+2GLH)|UGHUIlKLJNHLW ab dem Datum des vollständigen Antragseinganges als gegeben. 9. Kontrollen und Sanktionen Die Kontrollen sowie die Anwendung von SanktioQHQ ZHUGHQJHPlGHQJHOWHQGHQ (8%HVWLPPXQJHQ durchgeführt. 10. Verwendungsnachweisverfahren Der Verwendungsnachweis ist unter Verwendung des beigefügten Musters (Anlage) in einfacher Ausfertigung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Ausfertigung ist mit der Originalunterschrift des Zuwendungsempfängers oder der Zuwendungsempfängerin zu versehen. Mit der fachlichen Prüfung des Verwendungsnachweises können auch externe Sachverständige beauftragt werden. Übersteigen die tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben den im Zuwendungsbescheid festgesetzten Betrag, so bleibt die Zuwendung unverändert. Unterschreiten die tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben den im Zuwendungsbescheid festgesetzten Betrag, so wird die =XZHQGXQJ JHPl 1U $1%HVW3$1%HVW3*. dem sich aus dem Zuwendungsbescheid ergebenden Fördersatz entsprechend neu festgesetzt. Ein Änderungs- oder Abrechnungsbescheid ergeht nur dann, wenn das Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung von den Festsetzungen des Zuwendungsbe402 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 scheides abweicht und dies eine Änderung des Zuwendungsbescheides erforderlich macht. In allen anderen Fällen gilt die Schlusszahlung als Abrechnung und Abschluss des Zuwendungsverfahrens. Das Recht auf Rückforderung ausgezahlter Mittel aufgrund von Prüfungen durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz oder den beteiligten Prüfbehörden der EU-Kommission oder alle Landesrechnungsprüfungsbehörden bleibt auch nach AbVFKOXVVGHU0DQDKPHXQEHUKUW Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten vorrangig die einschlägigen EU-rechtlichen Bestimmungen sowie darüber KLQDXVGLH99993*.]X/+2VRZHLWQLFKWLQ dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen sind). Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie alle beteiligten Rechnungsprüfungsbehörden haben das Recht, die Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung durch Besichtigung an Ort und Stelle und durch Einsichtnahme in Bücher und sonstige Belege entweder selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen und Auskünfte einzuholen. Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Saarland gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Art. 17 Abs. 1 Buchstabe a) 92 (8 1U QDFK 0DJDEH GHV 6DDU- ländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014-2020 (SEPL 2014-2020), der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung Ländlicher Räume (NRR), dieser FörGHUULFKWOLQLHXQGGHU9HUZDOWXQJVYRUVFKULIWHQ]X LHO Zuwendungen aus Mitteln der EU und der GAK zur Förderung an landwirtschaftliche Unternehmen für LQYHVWLYH 0DQDKPHQ ]XU 8QWHUVWW]XQJ GHU :HWWEH- werbsfähigkeit einer nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft. Die Interessen der Verbraucher und Verbraucherinnen, die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind ebenso zu berücksichtigen wie die Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen. Ein Anspruch des Antragstellers oder der Antragstellerin auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund SIOLFKWJHPlHQ(UPHVVHQV 2. Gegenstand der Förderung Zuwendungsfähig sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter durch Schaffung der baulichen und technischen Voraussetzungen zur Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen, welche einem oder mehreren der genannten Ziele dienen. Darüber hinaus sind besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umweltoder Klimaschutz und zusätzlich im Falle von Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz entsprechend den Vorgaben der Anlage 1 des Rahmenplans der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ in der jeweils gültigen Fassung zu erfüllen.1) Auflistung der besonderen Anforderungen Verbraucherschutz Erzeugung von Produkten mit höherer Qualität aus dem Bereich anerkannter Lebensmittelqualitätsregelungen nach den vier Qualitätsregelungen der *HPHLQVFKDIWJHPl$UWLNHO$EVGHU92 (* Nr. 1305/2013 Biokennzeichnungsverordnung, Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen, traditionelle Spezialitäten, Titel VI Gemeinsame Marktorganisation Wein oder anerkannten Qualitätsregelungen des Saarlandes bzw. Regionallabel Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette durch nachweislichen Absatz von mindestens 10 % des Gesamtbetriebsumsatzes in der Region direkt an die Endverbraucher und Endverbraucherinnen (z. B. Eierverkauf). Die Region bezieht sich auf einen Radius von 75 km um den Betriebssitz herum. Teilnahme an mindestens einem Lebensmittelqualitätsprogramm nach Artikel 17 Absatz 1b der VO (EG) Nr. 1305/2013, bei denen die Mitgliedstaaten anerkennen, dass bestimmte Kriterien gewährleistet sind, z. B. QZ-Schwein, QZ-Rind, QM-Milch, Eier (QZ, QZBW), KAT GLOBALGAP. Umweltschutz Der Viehbesatz des landwirtschaftlichen Unternehmens darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 2,00 GV je Hektar selbst bewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche im Mitgliedstaat Deutschland betragen.¹ Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes, insbesondere von Wasser und/oder Energie durch Vorlage von Wasserabrechnungen/Stromabrechnungen aus dem Zeitraum vor der Förderung, aus denen mindestens eine Absenkung einer der beiden Ressourcen von 10 % hervorgeht. Bei Gewächshausanlagen ist die Einsparung gegenüber einer Referenz darzustellen; ReferenzJHZlFKVKDXVLVWHLQJHPlGHQ5LFKWOLQLHQIUGDV Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau vom 24. Februar 2011 betrachtete Anlage. %HUHFKQXQJ DQKDQG GHV 8PUHFKQXQJVVFKOVVHOV IU *URYLHKHLQKHLWHQ QDFK dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 403 Wärmenutzung aus einer bestehenden Biogasanlage oder aus Biomasse (LQH$EGHFNXQJYRQDXHQVWHKHQGHQ*OOHODJHUQ und/oder Gärsubstratlagern ist vorhanden. Eine überdachte Mistplatte ist vorhanden. Ein Lagerraum für flüssige Wirtschaftsdünger/ Gärsubstrate und/oder Festmist für einen Zeitraum von mindestens 9 Monaten ist zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhanden.² Zur Optimierung und Einsparung von N-Dünger und der damit verbundenen Nitratproblematik wird in dem Betrieb ein N-Sensor in Kombination mit einem GPS-gesteuerten Mineraldüngerstreuer eingesetzt. Zur Optimierung und Minimierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln wird in dem Betrieb eine GPS-gesteuerte Teilbreitenschaltung beim Pflanzenschutzgerät eingesetzt. Zur Reduzierung des NH3-Austrages in die Luft wird in dem Betrieb ein Schleppschlauch-System/ Injektionsverfahren zur bodennahen Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger eingesetzt. Zur Minimierung von Schäden, die durch Erosion entstehen, insbesondere Abschwemmungen von Oberböden, wird in dem Betrieb überwiegend (mehr als 50 % der selbst bewirtschafteten Ackerflächen im Mitgliedstaat Deutschland) auf eine pfluglose Bewirtschaftung (Mulch- und Direktsaatverfahren) der Ackerböden gesetzt. In dem Betrieb wird nach den anerkannten Regeln des ökologischen Landbaus gewirtschaftet. In dem Betrieb werden über Winter auf mindestens 10 % der selbst bewirtschafteten Ackerflächen im 0LWJOLHGVWDDW'HXWVFKODQGUHJHOPlLJ=ZLVFKHQ- früchte angebaut. Klimaschutz Der Betrieb verfügt über einen Grünlandanteil von über 50 % (lt. Flächennutzungsnachweis im „Antrag auf Agrarförderung“), gemessen an der gesamten selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Mitgliedstaat Deutschland. Der Betrieb beteiligt sich zu mehr als 25 % seiner selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Mitgliedstaat Deutschland an einer AgrarXPZHOWPDQDKPH Investitionen in die Lagerung von Obst, Gemüse und sonstigen Gartenbauerzeugnissen sind förderfähig, wenn gegenüber einer Referenzsituation (Zeitpunkt vor der Förderung) eine Verringerung des Energieeinsatzes von 10 % erreicht wird (Nachweis erfolgt durch Vorlage von Berechnungen zur Planung). Zur Reduzierung des NH4-Austrages in die Luft wird in dem Betrieb ein Schleppschlauch-System zur Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger eingesetzt. Der Betrieb verfügt über eine Stromversorgung, die aus selbst erzeugten erneuerbaren Energien besteht und zu Teilen für den Eigenverbrauch genutzt wird. In Gewächshäusern/Gartenbaubetrieben kommt bereits die Nutzung regenerativer Energiequellen für die Wärmeversorgung zum Einsatz. ,QGHP%HWULHEZLUG]XU5HGX]LHUXQJGHV&22-AusVWRHVPLQGHVWHQVHLQ(OHNWURIDKU]HXJHLQJHVHW]W In Gartenbaubetrieben kommen in Gewächshäusern, GLHLQGHU+HL]SHULRGHEHLEHU&WHPSHULHUW werden, mehrlagige Systeme in der Gewächshaushülle (mindestens Doppelglas in Stehwand/ Giebel und ein funktionierender Energieschirm im Dachbereich (= Referenzgewächshaus) nach den Richtlinien für das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau von 24. Februar 2011) zum Einsatz. Ein wesentlicher Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz wird durch die Produktion von landwirtschaftlicher Biomasse zur energetischen oder stofflichen Nutzung erreicht. In dem landwirtschaftlichen Unternehmen wird bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung solche Biomasse produziert. 2) 3. Zuwendungsfähige Ausgaben sind: Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der InQHQZLUWVFKDIW HLQVFKOLHOLFK GHU IU GHQ 3URGXN- WLRQVSUR]HVV QRWZHQGLJHQ &RPSXWHUVRIWZDUH ELV zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsgutes, allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen, bis zu einem Höchstsatz von insgesamt 12 % der in den ersten beiden Tirets der vorgenannten Bemessungsgrundlage der zuwendungsfähigen Ausgaben. Investitionen in Bereichen mit betrieblichen Referenzmengen sind nur im Rahmen dieser Referenzmengen zuwendungsfähig. Dies gilt nicht für Investitionen im Bereich der Milcherzeugung. Der Nachweis der betrieblichen Referenzmenge ist spätestens bei Vorlage des Verwendungsnachweises zu erbringen. Die Gebühren für die Betreuung von Investitionsvorhaben sind bei einem zuwendungsfähigen baulichen Investitionsvolumen von mehr als 100.000,00 Euro zuwendungsfähig. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind: Erwerb von Produktionsrechten und Gesellschaftsanteilen, Erwerb von Tieren oder Aufstockung aus eigener Nachzucht, Erwerb von Pflanzrechten oder Pflanzen, es sei denn, sie dienen der Anlage von Dauerkulturen, 'LH%HUHFKQXQJHUIROJWDQKDQGYRQ$QODJH ]X$EV 1lKUVWRIIDQIDOO bei landwirtschaftlichen Nutztieren der Düngeverordnung – DüV in der jeweils geltenden Fassung 404 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 Ersatzinvestitionen, 0DVFKLQHQXQG*HUlWHIUGLH$XHQZLUWVFKDIW Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft, sofern sie nicht mit dem Gebäude funktional verbunden sind, laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen, Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen, Investitionen in Wohnungen und Verwaltungsgebäude, Landankauf, Maschinen- und Erntelagerhallen auch in Verbindung mit Stallbauten, mit Ausnahme klimatisierter Lagerräume für Obst-, Gemüse und sonstige Sonderkulturen, Erwerb von gebrauchten mobilen und immobilen Gegenständen, Mieten, Pachten oder Leasing von Gegenständen, Binnenfischerei und Aquakultur, Investitionen im Bereich Pelztierhaltung, Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende bauliche Anlagen und technische Einrichtungen, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz begünstigt werden können. 4. Ziele und Indikatoren Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig im Saarland. Sie trägt wesentlich zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der ländlichen Räume als Siedlungs-, Wirtschafts- und Erholungsraum bei. Auf rund 78.000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, von denen mehr als die Hälfte Grünland ist, wirtschaften ca. 1.200 Unternehmen in unterschiedlichen Rechtsformen, konventionell oder ökologisch, mit oder ohne 7LHUKDOWXQJ&D$UEHLWVNUlIWHVLQGLQGHQODQG- wirtschaftlichen Unternehmen tätig. Dazu werden weitere Arbeitsplätze in den vor- und nachgelagerten Bereichen sowie im Dienstleistungssektor erhalten und gesichert. 4.1. Ziele Ziel der Förderung ist die flächendeckende Stärkung der Wirtschaftskraft landwirtschaftlicher Unternehmen, verbunden mit dem Anliegen, Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu steigern. Dabei müssen die Betriebe so ausgestattet werden, dass diese den Belangen des Tier-, Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutzes gerecht werden. 4.2. Indikatoren Als Indikatoren zur Überprüfung der Wirksamkeit der )|UGHUPDQDKPH ZHUGHQ IROJHQGH 3DUDPHWHU KHUDQ- gezogen: Im Durchschnitt der 3./4. und 5. Buchführungsergebnisse nach der Förderung müssen sich die Kennzahlen „Eigenkapitalentwicklung“, „Umsatz“ und „Gewinn“ positiv entwickeln. Die im Betrieb eingesetzten Arbeitskräfte müssen im gleichen 5-Jahreszeitraum mindestens den Stand von vor der Förderung aufzeigen, oder es muss ein Produktivitätsfortschritt (messbar durch Umsatz je Arbeitskraft) feststellbar sein. Die Arbeitssituation im Betrieb muss sich insgesamt in dem 5-Jahreszeitraum verbessert haben. Dies ist durch ein Interview mit dem Betriebsleiter oder der Betriebsleiterin zu erfragen und zu beurteilen. Die geforderten Unterlagen sind der Bewilligungsbehörde von Antragstellern oder den Antragstellerinnen mit Buchführungsauflage (Verpflichtung besteht ab einem Nettoinvestitionsvolumen von 50.000,00 Euro) jährlich zur Verfügung zu stellen. Die Auswertung ist über einen Zeitraum von 6 Jahren nach Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie jährlich durch die von der Bewilligungsbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragten Stelle für das Saarland zu erstellen, in kumulierter Form auszuwerten und dem Referat A/4 des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mitzuteilen. 5. Zuwendungsvoraussetzungen Gefördert werden Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die im Sinne des Anhangs 1 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG- Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (ABl. L 214 vom 9.8.2008, S. 3) in der jeweils geltenden Fassung Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen sind, wenn entweder deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und GLHLQ$EVDW]GHV*HVHW]HVEHUGLH$OWHUVVL- cherung der Landwirte (ALG) genannte MindestJU|HHUUHLFKWRGHUEHUVFKULWWHQZLUG oder wenn das Unternehmen einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt. Als Tierhaltung im Sinne des 1. Tirets gelten auch die Imkerei sowie die Wanderschäferei. Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 405 Nicht gefördert werden Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt oder die sich im Sinne der „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten“ $%O & YRP 6 LQ 6FKZLHULJ- keiten befinden. 6. Sonstige Bedingungen Allgemeine Anforderungen Der Zuwendungsempfänger oder die Zuwendungsempfängerin hat: berufliche Fähigkeiten (Ausbildungsnachweis oder Dokumentation durch die von der Bewilligungsbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragte Stelle für das Saarland) für eine RUGQXQJVJHPlH )KUXQJ GHV %HWULHEHV QDFK]X- weisen. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften muss mindestens ein Mitglied der Unternehmensleitung diese Voraussetzung erfüllen, grundsätzlich eine Vorwegbuchführung für mindestens 2 Jahre vorzulegen (d. h. mindestens 2 Buchführungsabschlüsse), ab einer Investition i. H. v. 50.000,00 Euro eine RUGQXQJVJHPlH %XFKIKUXQJ IU PLQGHVWHQV 5 Jahre vom Zeitpunkt der Bewilligung an fortzuführen und vorzulegen, einen Nachweis in Form eines Investitionskonzeptes über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens XQGGHUGXUFK]XIKUHQGHQ0DQDKPHQ]XHUEULQ- gen, im Falle einer Kooperation den KooperationsverWUDJ XQG EHL .RRSHUDWLRQHQ JHPl 9HURUGQXQJ (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487) zusätzlich einen Geschäftsplan sowie sonstige Unterlagen, welche die Konzeption und die Ziele der Kooperation aufzeigen, vorzulegen. Aus der Vorwegbuchführung soll sich eine angemessene Eigenkapitalbildung des Unternehmens nachweisen lassen. Das Investitionskonzept soll eine Abschätzung der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des UnternehPHQV DXIJUXQG GHU GXUFK]XIKUHQGHQ 0DQDKPH ]X- lassen. Existenzgründung Bei Unternehmen, die während eines Zeitraumes von höchstens zwei Jahren vor Antragstellung gegründet wurden und die auf eine erstmalige selbstständige Existenzgründung zurückgehen, gelten die gleichen =XZHQGXQJVYRUDXVVHW]XQJHQPLWGHU0DJDEHGDVV statt einer angemessenen Eigenkapitalbildung ein angemessener Eigenkapitalanteil am Unternehmen und am zu fördernden Vorhaben sowie GLH:LUWVFKDIWOLFKNHLWGHUGXUFK]XIKUHQGHQ0D- nahmen durch eine differenzierte Planungsrechnung nachzuweisen ist. Die Pflicht zur Vorwegbuchführung entfällt. Diese Bestimmungen gelten nicht für Unternehmen, die infolge einer Betriebsteilung oder im Rahmen der Hofnachfolge neu gegründet wurden. Junglandwirte und Junglandwirtinnen „Junglandwirte“ und „Junglandwirtinnen“ sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 40 Jahre alt sind, über eine ausreichende berufliche Qualifikation verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Landwirt oder Landwirtin niederlassen; Junglandwirte und Junglandwirtinnen, die gefördert werden, müssen zusätzlich zur Erfüllung der allgemeinen Anforderungen und ggf. der Anforderungen zur Existenzgründung nachweisen, dass die geförderte Investition während eines Zeitraumes von fünf Jahren nach der erstmaligen Niederlassung als Allein- oder Mitunternehmer bzw. -unternehmerin („Junglandwirt“ bzw. „Junglandwirtin“ ist Betriebsinhaber bzw. -inhaberin) in einem landwirtschaftlichen Betrieb getätigt wird. 7. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen Zuwendungsart Die Zuwendung erfolgt in Form der Projektförderung. Finanzierungsart Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Form der Zuwendung Die Zuwendung erfolgt grundsätzlich in Form eines Zuschusses bzw. einer Zuweisung. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000,00 Euro je Antrag. Die Förderung wird begrenzt auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von 2,0 Mio. Euro. Diese Obergrenze kann in den Jahren von 2014 bis 2020 höchstens einmal ausgeschöpft werden. Der Gesamtwert der gewährten Zuwendungen darf 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. den Betrag von 249.000,00 Euro je Antrag, maximal 400.000,00 Euro in 3 Jahren, nicht übersteigen. Höhe der Zuwendungen Bei den in dieser Förderrichtlinie beschriebenen Investitionen können folgende Zuwendungen gewährt werden: Für Investitionen, die die baulichen AnforderunJHQDQHLQHEHVRQGHUVWLHUJHUHFKWH+DOWXQJJHPl Anlage 1 Teil B des Rahmenplans der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ in der jeweils gültigen Fassung erfüllen, kann eine Zuwendung in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. 406 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 Für sonstige förderfähige Investitionen sowie für (UVFKOLHXQJVPDQDKPHQ NDQQ HLQH =XZHQGXQJ in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Der Abstand zwischen dem Fördersatz nach Anlage 1 Teil A und Anlage 1 Teil B des Rahmenplans der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ in der jeweils gültigen Fassung muss mindestens 20 %-Punkte betragen. Bei der Haltung von Milchkühen und Aufzuchtrindern, Mastrindern und Mutterkühen beträgt der Abstand mindestens 10 %-Punkte. (UVFKOLHXQJVNRVWHQVLQGQXU]XZHQGXQJVIlKLJZHQQ XQGVRZHLWGLH(UVFKOLHXQJHLQHU9HUOHJXQJGHV%H- WULHEHV RGHU ZHVHQWOLFKHU %HWULHEVWHLOH LQ GHQ$XHQ- bereich dient und die Betriebsverlegung im erheblichen öffentlichen Interesse liegt. Junglandwirte und -wirtinnenförderung: bei Junglandwirten und -wirtinnen kann zusätzlich eine Zuwendung in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 20.000,00 Euro, gewährt werden. Förderung der Betreuung: Betreuergebühren werden in Höhe von GHV ]XZHQGXQJVIlKLJHQ ,QYHVWLWLRQVYR- lumens bis zu 500.000,00 Euro, GHV (XUR EHUVFKUHLWHQGHQ zuwendungsfähigen Investitionsvolumens als zuwendungsfähig anerkannt. Der Sockelbetrag der zuwendungsfähigen Betreuergebühren beträgt 6.000,00 Euro, der Höchstbetrag 17.500,00 Euro. Der Fördersatz beträgt max. 60 % der zuwendungsfähigen Betreuergebühren. Eine weitere Förderung der Betreuung mit Zuschüssen ist ausgeschlossen. Höhe der Zuwendung im Falle von Kooperationen Investitionen, die im Rahmen einer Kooperation JHPl$UWLNHO9HURUGQXQJ (8 1U des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487) durchgeführt werden, können einen Aufschlag von bis zu 10 %-Punkten auf die genannten Zuwendungssätze erhalten. 8. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Evaluation Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz stellt im Zuge der Durchführung der Förderung sicher, dass die für eine Evaluation erforderlichen Daten erhoben werden können. Dabei kann das Ministerium externe Sachverständige beauftragen. Beim BMEL-Jahresabschluss kann das Ministerium die Erstellung nachfolgender, zwischen Bund und Ländern abgestimmter Abschnitte der Buchführung jeweils für fakultativ erklären: Forderungenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel, Einzelaufstellung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Naturalbericht, ergänzende Angaben zum Unternehmen und persönliche Angaben. Anstelle des BMEL-Jahresabschlusses kann in Ausnahmefällen zur Vermeidung von Härten vom Ministerium auch die Vorlage eines steuerlichen Jahresabschlusses akzeptiert werden. In diesem Falle kann jedoch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit verlangt werden. Kumulierbarkeit Neben einer investiven Förderung ist in demselben BeUHLFK HLQH )|UGHUXQJ QDFK GHU 0DQDKPH Ä1DFKKDO- tige markt- und standortangepasste LandbewirtschafWXQJ³ DXV GHP 3DNHW GHU $JUDUXPZHOWPDQDKPHQ „Förderung besonders tiergerechter Haltungsverfahren“ (z. B. Sommerweidehaltung) möglich, sofern diese im Saarland angeboten wird. Eine Kumulierbarkeit mit einem zinsvergünstigten Darlehen von der landwirtschaftlichen Renten- und Kreditbank ist möglich, jedoch darf die Beihilfeintensität von 40 % nicht überschritten werden. 9. Verfahren Im Antrag auf Förderung nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm legt der Antragsteller oder die Antragstellerin Unterlagen für die Ermittlung der Bewertungskriterien vor. Je nach Auswahl der Bewertungskriterien erreicht der Antrag eine bestimmte Punktzahl (vgl. Tabelle „Auswahlkriterien für das Agrarinvestitionsförderprogramm“). Die Mindestpunktzahl zur Erlangung einer Zuwendung beträgt 30 % der maximal erreichbaren Punkte. Nach der Festlegung der Punkte werden die Anträge einem Auswahlverfahren unterzogen (siehe Anlage 1 dieser Richtlinie). Die Anträge sind jährlich spätestens bis zum 31. März beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einzureichen. Die Reihenfolge der Bewilligung erfolgt ab der höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge (bei gleicher Punktzahl ab dem früheren mit Datumsstempel dokumentierten Beratungsgespräch) bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel. Sofern nach Abschluss des Ranking-Verfahrens mit den ausgewählten Projekten nicht alle verfügbaren Haushaltsmittel belegt werden können, kann die Bewilligungsbehörde einen zweiten Auswahltermin festlegen. Die von der Bewilligungsbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragte Stelle erstellt einen Bewertungsvorschlag. Ein Gremium, bestehend aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des zuständigen Fachreferates des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, des zuständigen Referates A/4 des Ministeriums für Umwelt und Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 407 Verbraucherschutz und der ELER-Zahlstelle des Saarlandes stellt fest, ob der Ranking-Vorschlag der von der Bewilligungsbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragten Stelle angenommen wird. Die von der Bewilligungsbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragte Stelle kann zur Beratung hinzugezogen werden. Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID) 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Die gesamtwirtschaftlichen und sektoralen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft bedingen deren stetigen Strukturwandel. Nicht alle Inhaber und Inhaberinnen landwirtschaftlicher Unternehmen werden auch in Zukunft ein ausreichendes Einkommen aus der landwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften können. Das Saarland gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Art. 19 Abs. 1 Buchstabe b) 92 (8 1U QDFK 0DJDEH GHV 6DDU- ländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014-2020 (SEPL 2014-2020), der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung Ländlicher Räume (NRR), dieser FörGHUULFKWOLQLHXQGGHU9HUZDOWXQJVYRUVFKULIWHQ]X LHO Zuwendungen aus Mitteln der EU und der GAK zur Förderung an landwirtschaftliche Unternehmen, welche die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit verfolgen und damit einen Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes des Saarlandes leisten. Ein Anspruch des Antragstellers oder der Antragstellerin auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund SIOLFKWJHPlHQ(UPHVVHQV 2. Gegenstand der Förderung Gefördert werden Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum, die die Bedingungen des Artikel 5, Prioritäten der Union für die Entwicklung des ländlichen Raums der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487) sowie die Bedingungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) bzw. der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 9) erfüllen. Zuwendungsfähig sind die nachfolgend aufgeführten Ausgaben, soweit sie für die zu fördernden Vorhaben notwendig sind: Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen im Rahmen der Schaffung zusätzlicher (LQNRPPHQVTXHOOHQ HLQVFKOLHOLFK &RPSXWHU- software, bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsgutes und allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen, bis zu einem Höchstsatz von insgesamt 12 % der genannten zuwendungsfähigen Ausgaben. Eingeschränkte Zuwendung Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ können nur bis zur Gesamtkapazität von 25 Gästebetten gefördert werden. Bei Brennereien sind nur Investitionen im Bereich der Direktvermarktung von Abfindungs- sowie Verschlusskleinbrennereien (mit einer jährlichen Alkoholproduktion bis zu 10 hl) zuwendungsfähig. Brennereigeräte werden gefördert, soweit es sich um die Modernisierung bestehender Brennereien handelt. Zuwendungsausschluss Nicht zuwendungsfähig sind: ,QYHVWLWLRQHQ GLH DXVVFKOLHOLFK GLH (U]HXJXQJ von Anhang-I-Erzeugnissen (Liste zu Artikel 38 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Kommission (AEUV)) betreffen, laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen, Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen und Anlageinvestitionen für die Produktion von erneuerbaren Energien, die nach dem EEG förderfähig sind. 3. Ziele und Indikatoren Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig im Saarland. Sie trägt wesentlich zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der ländlichen Räume als Siedlungs-, Wirtschafts- und Erholungsraum bei. Auf rund 78.000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, von der mehr als die Hälfte Grünland ist, wirtschaften ca. 1.200 Unternehmen in unterschiedlichen Rechtsformen, konventionell oder ökologisch, mit oder ohne 7LHUKDOWXQJ&D$UEHLWVNUlIWHVLQGLQGHQODQG- wirtschaftlichen Unternehmen tätig. Dazu werden weitere Arbeitsplätze in den vor- und nachgelagerten Bereichen sowie im Dienstleistungssektor erhalten und gesichert. Das Einkommen, welches aus der reinen landwirtschaftlichen Tätigkeit erwirtschaftet wird, reicht nicht in allen Fällen aus, den Fortbestand der unternehmerischen Tätigkeit zu gewährleisten. 408 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 3.1. Ziele Ziel dieser Förderung ist es, Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen 5DXP]XHUVFKOLHHQXQG]XI|UGHUQXQGGDPLWYHUEXQ- den die flächendeckende Stärkung der Wirtschaftskraft landwirtschaftlicher Unternehmen zu sichern. Dadurch können Arbeitsplätze im ländlichen Raum langfristig gesichert werden. Die Betriebe müssen so ausgestattet werden, dass diese den Belangen des Tier-, Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutzes gerecht werden. 3.2. Indikatoren Als Indikatoren zur Überprüfung der Wirksamkeit der )|UGHUPDQDKPHZHUGHQEH]RJHQDXIHLQHQ-DKUHV- zeitraum, folgende Parameter herangezogen: Im Durchschnitt der 3., 4. und 5. Buchführungsergebnisse nach der Förderung müssen sich die Kennzahlen „Eigenkapitalentwicklung“, „Umsatz“ und „Gewinn“ positiv entwickeln. Bei nichtlandwirtschaftlichen Investitionen sind für die Auswertung auch die Kennzahlen aus gewerblichen oder anderen Abschlüssen heranzuziehen. Die im Betrieb eingesetzten Arbeitskräfte müssen in dem 5-Jahreszeitraum mindestens den Stand vor der Förderung aufzeigen, oder es muss ein Produktivitätsfortschritt (messbar durch Umsatz je Arbeitskraft) feststellbar sein. 'LH$UEHLWVVLWXDWLRQLP%HWULHEHLQVFKOLHOLFKJH- förderter Betriebszweige muss sich insgesamt in dem 5-Jahreszeitraum verbessert haben. Dies ist durch ein Interview mit dem Betriebsleiter oder der Betriebsleiterin zu erfragen und zu beurteilen. Die Auswertung ist 6 Jahre nach Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie jährlich durch die von der Bewilligungsbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragte Stelle für das Saarland zu erstellen, in kumulierter Form auszuwerten und dem Referat A/4 des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mitzuteilen. Sollten dabei die gesetzten Ziele nicht erreicht werden, so ist eine Anpassung der Förderkriterien durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und ggf. eine Anpassung der Förderziele durchzuführen. 4. Zuwendungsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind: Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und GLHGLHLQ$EVDW]GHV*HVHW]HVEHUGLH$O- terssicherung der Landwirte (ALG) genannte MinGHVWJU|HHUUHLFKHQRGHUEHUVFKUHLWHQ Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen, Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten bzw. -gattinen und mitarbeitende )DPLOLHQDQJHK|ULJH JHP $EVDW] $/* VR- weit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln, Kooperationen. Kooperationen im Rahmen der Förderung von Investitionen zur Diversifizierung sind Zusammenschlüsse im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487) von mindestens zwei landwirtschaftlichen Betrieben („kollektive Investitionen“) im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487) von Landwirten oder Landwirtinnen oder Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, die mit weiteren Landwirten oder Landwirtinnen und Einrichtungen zusammenarbeiten. Die Organisationen und Einrichtungen der Land- und Ernährungswirtschaft müssen überwiegend von Mitgliedern aus land- und ernährungswirtschaftlichen Unternehmen getragen werden und auf vertraglicher Grundlage zusammenarbeiten. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt und Unternehmen, die sich im Sinne der „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in 6FKZLHULJNHLWHQ³ $%O & YRP S. 2) in Schwierigkeiten befinden. 5. Sonstige Bedingungen Der Zuwendungsempfänger oder die Zuwendungsempfängerin hat in Form eines Investitionskonzeptes einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des UnterQHKPHQV XQG GHU GXUFK]XIKUHQGHQ 0DQDKPHQ ]X erbringen. 6. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen Zuwendungsart Die Zuwendung erfolgt in Form der Projektförderung. Finanzierungsart Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Form der Zuwendung Die Zuwendung erfolgt grundsätzlich in Form eines Zuschusses bzw. einer Zuweisung. Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 409 Mindestinvestitionsvolumen Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000,00 Euro Höhe der Zuwendung Es kann eine Zuwendung von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Höhe der Zuwendung bei Kooperationen Investitionen, die im Rahmen einer Kooperation getätigt werden, können mit einer zusätzlichen Zuwendung von bis zu 10 %-Punkten zu dem genannten Zuwendungssatz gefördert werden. 7. Verfahren Im Antrag auf Förderung nach dem Diversifizierungsförderprogramm legt der Antragsteller oder die Antragstellerin die Unterlagen für die Ermittlung der Bewertungskriterien vor. Je nach Auswahl der Bewertungskriterien erreicht der Antrag eine bestimmte Punktzahl (vgl. Tabelle „Auswahlkriterien für das Agrarinvestitionsförderprogramm“). Die Mindestpunktzahl zur Erlangung einer Zuwendung beträgt 30 % der maximal erreichbaren Punkte. Nach der Festlegung der Punkte werden die Anträge einem Auswahlverfahren unterzogen (siehe Anlage 2 dieser Richtlinie). Die Anträge sind jährlich spätestens bis zum 31. März beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einzureichen. Die Reihenfolge der Bewilligung erfolgt ab der höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge (bei gleicher Punktzahl ab dem früheren mit Datumsstempel dokumentierten Beratungsgespräch) bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel. Die von der Bewilligungsbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragte Stelle erstellt einen Bewertungsvorschlag. Ein Gremium, bestehend aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des zuständigen Fachreferates des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, des zuständigen Referates A/4 des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und der EGFL/ELER-Zahlstelle des Saarlandes stellt fest, ob der Ranking-Vorschlag der von der Bewilligungsbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragten Stelle angenommen wird. Die von der Bewilligungsbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragte Stelle kann zur Beratung hinzugezogen werden. Diese Förderrichtlinie tritt am 11. März 2015 in Kraft XQGWULWWDP'H]HPEHUDXHU.UDIW Saarbrücken, den 11. März 2015 Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Jost 410 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 — Anlage 1: Punktesystem zum Auswahlverfahren für das AFP ab 2014 — Für alle Antragsteller und Antragstellerinnen Investitionsschwerpunkt Bewertungskriterium Punkte mögliche Punkte Antrag Für alle Antragsteller und Antragstellerinnen Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen z. B. Zwischenfruchtanbau (Beleg der Förderbehörde ist beizufügen) oder Beteiligung an der Ökologisierungs-Komponente (Greening) AFP/FID-Förderung in den letzten 5 zurückliegenden Jahren < 100.000 Euro (Im Rahmen der Förderung/Bewilligung im AFP ausgezahlte bzw. zur Auszahlung festgesetzte Fördermittel < 100.000 Euro.) Betriebe mit angemessener bereinigter Eigenkapitalbildung > 5.000,00 Euro im Durchschnitt der letzten drei Buchführungsergebnisse oder Existenzgründer (max. 2 Jahre vor der Antragstellung, keine Hofnachfolge) erhalten automatisch 10 Punkte. Schaffung von landwirtschaftlichen Einkommensalternativen/neuen Produktionszweigen im Zusammenhang mit einer Investition Investition trägt der Verbesserung der regionalen Produktion und Vermarktung bei (Verbraucher-, Umwelt-, und Klimaschutz) und steigert die regionale Wertschöpfungskette im Saarland (Milchtankstelle, Verkaufsautomat, etc.). Vorhaben mit hoher Öffentlichkeitswirksamkeit (z. B. Besucherfenster, Besucherraum, Verkaufsgewächshaus etc.) 7HLOQDKPHDQIDFKVSH]LILVFKHQ:HLWHUELOGXQJVPDQDKPHQLQQHUKDOEGHU letzten 3 Jahre vor Antragstellung (mind. 3 belegte Teilnahmen) 10 Antragsteller bzw. Antragstellerin ist Junglandwirt bzw. Junglandwirtin, Junggärtner bzw. Junggärtnerin oder Jungwinzer bzw. Jungwinzerin und am Tag der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre. Der Betriebssitz des geplanten Investitionsvorhabens befindet sich im „benachteiligten Gebiet“. 5 Verbesserung der Produktqualität durch Managementsysteme (z. B. GlobalGAP, QM, QS, Öko-Verbandzugehörigkeit etc. ) 5 Ökobetrieb 5 Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im ländlichen Raum 10 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 10 Maximal mögliche Punkte Investitionsschwerpunkt Bewertungskriterium Punkte mögliche Punkte Antrag Für alle Tierhaltungen Investitionen mit extensiven Grünland < 1,40 RGV/ha HFF im KalenderMDKUYRUGHU$QWUDJVWHOOXQJĺ7LHUKDOWXQJ +DOWXQJVYHUEHVVHUQGH8PEDXPDQDKPHQEHVWHKHQGHU6WDOODQODJHQ JU|HUH6WlOOHRIIHQH6WlOOH.XKEUVWHĺ7LHUNRPIRUW Investitionen in Stallbau (lediglich Errichtung neuer Ställe) 5 Geflügelhaltung oder Schweinehaltung (Förderung des saarländischen Anteils am Gesamtbedarf), steigert die regionale Wertschöpfungskette im Saarland Investition beabsichtigt die Premiumförderung nach Anlage 20 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 411 Rinderhaltung: Vollständige Umstellung von Anbindehaltung auf LaufVWDOOKDOWXQJ 1DFK8PVHW]XQJGHU0DQDKPHGDUINHLQH+DOWXQJPHKULQ Anbindung erfolgen.) Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltung auf Betrieben mit Dauergrünland !GHU/)GHV%HWULHEHV =DKOHQDXVGHU$JUDUI|UGHUXQJPDJHEHQG 10 Schaffung von Gülle-Lagerkapazität für mindestens neun Monate (nur wenn nach dem Neubau von Güllelagerstätten eine Lagerkapazität von mindestens neun Monaten vorhanden ist) bzw. die Schaffung von Festmistlagerkapazität für mindestens 6 Monate. Die Lagermöglichkeit muss innerhalb der EU-Zweckbindungsfrist auch bei Bestandsausweitung erhalten bleiben. (LQH%HUHFKQXQJGHU*URYLHKHLQKHLWHQXQGGHV*OOH-DXFKHDQIDOOV im Zieljahr ist beizufügen, sowie eine Berechnung zur Lagerkapazität, differenziert nach Lagerstätten. Berechnungsgrundlage sind die Angaben im Bauantrag, aufbauend auf den Vorgaben in der Düngeverordnung. Gepachtete Güllebehälter können nur berücksichtigt werden, wenn sie in den Baugenehmigungsunterlagen aufgeführt sind. Modernisierung bestehender Lagerstätten für andere Wirtschaftsdünger Investition zur Verringerung von Luftschadstoffen durch Biofilter der Abluftwäsche in Veredelungsproduktion, welche speziell dem Umweltschutz dienen. Maximal mögliche Punkte 70 Investitionsschwerpunkt Bewertungskriterium Punkte mögliche Punkte Antrag Wein-, Garten-, Ackerbau und Sonstiges Nutzung/Investition in moderne Techniken zur Minderung von Umweltbelastungen durch ein geschlossenes Bewässerungs- und Düngesystem oder durch automatisierte Regel- und Applikationstechnik im Gartenbau Nutzung/Investition in moderne Techniken zur Minderung des Energieverbrauchs im Gartenbau und energetische Modernisierung bestehender Gewächshäuser Nutzung/Investition Klimatisierte Lagerräume für Obst-, Gemüse und sonstige Sonderkulturen 5 Anwendung biologischer und biotechnischer Pflanzenschutzverfahren im Garten- und Weinbau 5 Maximal mögliche Punkte — Anlage 2: Punktesystem zum Auswahlverfahren für die FID ab 2014 — Investitionsschwerpunkt Bewertungskriterium Punkte mögliche Punkte Antrag Für alle Antragsteller und Antragstellerinnen Teilnahme an Klassifizierungssystemen im Bereich Landtourismus 10 Investition zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen (z. B. Kochschrank, Brötchenformmaschine, Regiomat etc. ) Schaffung mindestens eines neuen, auf Vollzeit umgerechneten Dauerarbeitsplatzes Diversifizierungsinvestitionen in Verbindung mit regional erzeugten Produkten (z. B. Direktvermarktung) 10 Investitionen in benachteiligten Gebieten 5 Antragsteller oder Antragstellerin hat Ausbildung in einem landwirtschaftlichen Beruf oder in dem künftigen geplanten Vorhaben. 10 412 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 (UVFKOLHXQJQHXHU0lUNWH 10 'LH0DQDKPHQZHUGHQQLFKWLQ2UWHQPLWPHKUDOV(LQZRKQHUQ durchgeführt. 5 AFP/FID-Förderung in den letzten 5 zurückliegenden Jahren < 100.000 Euro (Im Rahmen der Förderung/Bewilligung im AFP ausgezahlte bzw. zur Auszahlung festgesetzte Fördermittel < 100.000 Euro.) Investitionen mit extensiven Grünland < 1,40 RGV/ha HFF im KalenderMDKUYRUGHU$QWUDJVWHOOXQJĺ7LHUKDOWXQJ 7HLOQDKPHDQIDFKVSH]LILVFKHQ:HLWHUELOGXQJVPDQDKPHQLQQHUKDOEGHU letzten 3 Jahre vor Antragstellung (mind. 3 belegte Teilnahmen) 10 Maximal mögliche Punkte 100 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 — Anlage 3 Referenzkostensystem RP — BNRZD: 276 07 Name, Anschrift: IOB- Nr. Einheit Anteiliges BruttoinvestitionsAnzahl von Investition berechneter Wert der eigenen Referenz-kosten obere Stabw. Mittelwert obere Standardabweichung € € € Anzahl € ja/nein 3 Urlaub a.d. Bauernhof € / Bett 29.055.00 41.037.94 6 Milchkuhstall € / Platz 6.005.46 8.060.89 7 Mutterkuhstall € / Platz 3.072.04 4.382.71 8 sonst. Rinderstall € / Platz 2.945.96 3.832.50 9 Mastschweinestall € / Platz 397.99 597.60 10 Zuchtsauenstall € / Platz 2.153.81 2.586.97 11 Pferdestall € / Platz 4.109.45 6.575.98 12 Reithalle € / m3 BRI 41.22 44.65 13 Schafstall € / Platz 341.70 341.70 14 Ziegenstall € / Platz 1.926.00 1.926.00 16 Legehennenstall € / Platz 48.67 68.77 17 Mastgeflügelstall € / Platz 177.55 177.55 19 Flüssigmistlager € / m3 Lagerraum 65.47 98.45 20 Wirtschaftsdunglager € / m3 Lagerraum 73.01 98.33 21 Maschinenhalle € / m3 BRI 51.42 83.50 22 Lager f. Betriebsmittel (Heu, Silage, Kraftfutter, Dünger usw.) € / m3 BRI 49.33 64.78 23 Lager f. Erzeugnisse (Getreide, Gemüse, Obst, usw. ohne Wein) € / m3 BRI 57.79 73.42 24 Flaschenwein-Kellerwirtschaftsraum € / m3 BRI 123.52 202.14 25 Fassweinbau-Kellerwirtschaftsraum € / m3 BRI 109.99 182.44 26 Direktvermarktungsgebäude/-raum (AFP) € / m3 BRI 327.83 455.73 27 Gewächshaus-Neubau € / m3 BRI 132.22 132.22 28 Gewächshaus-Umbau € / m3 BRI 24.66 24.66 29 Biomasseanlage € / kW 5.337.41 7.052.81 66 Direktvermarktungsgebäude/-raum (FID) € / m3 BRI 345.64 499.79 Vergleichsberechnung zum Referenzkostensystem Antragsjahr 2014 Referenzkosten RLP Investitionsobjekt 414 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 VERWENDUNGSNACHWEIS An das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat A/4 Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken 1. Zuwendungsempfänger Name: Anschrift: IBAN: BIC: Auskunft erteilt: Telefon: Email: Telefax: 2. Vorhaben 2.1 Bezeichnung des Vorhabens wie im Zuwendungsbescheid: Zuwendungsbescheid vom: Aktenzeichen: A/4- 2.2. Sachbericht - Angaben zur Durchführung des Vorhabens (Besonderheiten, ggf. gesondertes Blatt): Wann wurde der erste Auftrag erteilt? Wann wurde mit den Arbeiten begonnen? Wann wurde das Vorhaben abgeschlossen? 2.3 Haben Sie auf die Gewährung der Zuwendung gemäß Nr. 5 der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland hingewiesen ? ja nein Wie ist der Hinweis erfolgt? (ggf. gesondertes Blatt, Foto) Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 415 3. Finanzierung 3.1 Bewilligte Zuwendungen Durch wen wurde Ihr Vorhaben gefördert / bezuschusst? Bewilligende Stelle Datum und Aktenzeichen € Art Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz s. o. Z Z Z Bewilligter Gesamtbetrag: 3.2 Ausgaben Gesamtausgaben des Vorhabens: € davon zuwendungsfähige Ausgaben: € 3.3 Ausgabenübersicht Ausgabengliederung nach Gewerken bzw. Teilvorhaben lt. Zuwendungsbescheid (Soll) lt. Abrechnung (Ist) insgesamt davon zuwendungsfähig insgesamt davon zuwendungsfähig € € € € Summe: 3.4 Ausgabennachweis (Bitte Anlage zum Ausgabennachweis ausfüllen) 416 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 4. Erklärungen und Bestätigungen des Zuwendungsempfängers Ich erkläre hiermit, dass die bauaufsichtlichen, umweltrechtlichen und sonstigen Bedingungen und Auflagen beachtet und die dazu erforderlichen Genehmigungen eingeholt wurden; die Bedingungen und Auflagen des Zuwendungsbescheides einschl. Anlagen beachtet wurden; die Mitteilungspflichten gem. Nr. 5 ANBest-P eingehalten wurden; sparsam und wirtschaftlich verfahren, die Beschaffungen oder Leistungen in dieser Höhe angemessen und zur Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlich waren und die vergaberechtlichen Bestimmungen eingehalten und eingeräumte Skonti, Rabatte, Preisnachlässe etc. in Abzug gebracht worden sind; das geförderte Vorhaben nicht gleichzeitig Gegenstand einer anderen Förderung war, ich also keine anderen Fördermittel oder Spenden erhalten habe und eine Doppelförderung somit nicht stattgefunden hat; die vorgeschriebenen Prüfungen bzw. Gebrauchsabnahmen durchgeführt wurden und die Angaben über das Vorhaben, seine Ausgaben und die Finanzierung vollständig und belegt sind; die in den vorgelegten Unterlagen enthaltenen Angaben mit der Örtlichkeit und den Büchern übereinstimmen und die Subventionserheblichkeit dieser Angaben und die Strafbarkeit falscher oder unvollständiger Angaben (§§ 264, 265 StGB) bekannt sind. Ich versichere, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Zur Nachprüfung stehen die im Zuwendungsbescheid genannten Unterlagen zur Verfügung. ________________________________ _________________________________ (Ort, Datum) (Unterschrift) Name des Unterzeichners Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 417 Zuwendungsantrag auf Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft An das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat A/4 Keplerstraße 18 66119 Saarbrücken Ich beantrage hiermit eine Zuwendung im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland (Agrarinvestitionsförderung und Diversifizierung) ☐Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Junglandwirte und -wirtinnenförderung Förderung der Betreuung 1. Antragsteller/in Name: Anschrift: Telefon: Telefax: Email: Eigentümer (falls abweichend von Antragsteller/in) InVeKoS-Nr: Geburtsdatum: 2. Rechtsform des Unternehmens: 418 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 3. Vorhaben Kurzbeschreibung des Investitionsvorhabens: Beginn und Abschluss des Vorhabens: Standort des Vorhabens (genaue Anschrift): Beschreibung der Größe des Unternehmens: Detaillierte Maßnahmenbeschreibung (ggf. gesonderte Stellungnahme als Anlage): Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 419 4. Finanzierung Die Gesamtausgaben werden sich voraussichtlich belaufen auf € brutto € netto Hierzu sind Kostenvoranschläge und Angebote als Anlage beigefügt. Die Ausgaben liegen innerhalb des Referenzkostensystems. Ich/Wir bitte(n) um die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von €. Die Durchführung des Vorhabens ist von der grundsätzlichen Möglichkeit, eine Zuwendung zu erhalten, abhängig (§ 23 LHO). Eine finanzielle Förderung durch andere Stellen erfolgt nicht. ist erfolgt durch: ist beantragt bei: Stelle: Art der Förderung: Höhe der Förderung: Die Finanzierung des Vorhabens kann durch Eigenmittel (incl. Kredite u. Darlehen) und ggf. bereits bewilligte Drittzuwendungen sichergestellt werden. Die Finanzierungsplanung stellt sich wie folgt dar: Finanzierungsmittel Betrag Eigenmittel Kredite/Darlehen Bewilligte Drittzuwendungen Sonstiges Zuwendung Summe Die Finanzierung des Vorhabens ist nur dann gesichert, wenn die beantragte Zuwendung in Höhe von ________________ € gewährt wird. 420 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 5. Genehmigung Eine Genehmigung (z.B. Baugenehmigung) ist erforderlich nicht erforderlich Falls eine Genehmigung erforderlich ist: Eine Genehmigung ist noch nicht erteilt. Die Projektunterlagen wurden der Genehmigungsbehörde ______________________ am _________ vorgelegt. 6. Auflistung der besonderen Anforderungen (bitte zutreffend ankreuzen) Verbraucherschutz Erzeugung von Produkten mit höherer Qualität aus dem Bereich anerkannter Lebensmittelqualitätsregelungen nach den vier Qualitätsregelungen der Gemeinschaft gemäß Artikel 22 Abs.1 der VO (EG) Nr.1305/2013 o Biokennzeichnungsverordnung, o Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen, o traditionelle Spezialitäten, Titel VI Gemeinsame Marktorganisation Wein oder o anerkannten Qualitätsregelungen des Saarlandes bzw. Regionallabel Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette durch nachweislichen Absatz von mindestens 10 % des Gesamtbetriebsumsatzes in der Region direkt an die Endverbraucherinnen (z.B. Eierverkauf). Die Region bezieht sich auf einen Radius von 75 km um den Betriebssitz herum. Teilnahme an mindestens einem Lebensmittelqualitätsprogramm nach Artikel 17 Absatz 1 b, der VO (EG) Nr.1305/2013 bei denen die Mitgliedstaaten anerkennen, dass bestimmte Kriterien gewährleistet sind. z. B. o QZ-Schwein, o QZ-Rind, o QM-Milch, o Eier (QZ, QZBW), KAT o GLOBALGAP Umweltschutz Der Viehbesatz des landwirtschaftlichen Unternehmens darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 2,00 GV je Hektar selbstbewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche im Mitgliedsstaat Deutschland betragen. Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes, insbesondere von Wasser und/oder Energie durch Vorlage von Wasserabrechnungen/Stromabrechnungen aus dem Zeitraum vor der Förderung aus denen mindestens eine Absenkung einer der beiden Ressourcen von 10% hervorgeht. Bei Gewächshausanlagen ist die Einsparung gegenüber einer Referenz darzustellen; Referenzgewächshaus ist ein gemäß den Richtlinien für das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau vom 24. Februar 2011 betrachtete Anlage. Wärmenutzung aus einer bestehenden Biogasanlage oder aus Biomasse Eine Abdeckung von außenstehenden Güllelagern und/oder Gärsubstratlagern ist vorhanden. Eine überdachte Mistplatte ist vorhanden. Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 421 Ein Lagerraum für flüssige Wirtschaftsdünger/Gärsubstrate und/oder Festmist für einen Zeitraum von mindestens 9 Monaten ist zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhanden. Zur Optimierung und Einsparung von N-Dünger und der damit verbundenen Nitratproblematik wird in dem Betrieb ein N-Sensor in Kombination mit einem GPS- gesteuerten Mineraldüngerstreuer eingesetzt. Zur Optimierung und Minimierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln wird in dem Betrieb eine GPS gesteuerte Teilbreitenschaltung beim Pflanzenschutzgerät eingesetzt. Zur Reduzierung des NH3 Austrages in die Luft wird in dem Betrieb ein Schleppschlauch-System/Injektionsverfahren zur bodennahen Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger eingesetzt. Zur Minimierung von Schäden, die durch Erosion entstehen, insbesondere Abschwemmungen von Oberböden, wird in dem Betrieb überwiegend (mehr als 50% der selbstbewirtschafteten Ackerflächen im Mitgliedsstaat Deutschland) auf eine pfluglose Bewirtschaftung (Mulch- und Direktsaatverfahren) der Ackerböden gesetzt. In dem Betrieb wird nach den anerkannten Regeln des ökologischen Landbaus gewirtschaftet. In dem Betrieb werden über Winter auf mindestens 10% der selbstbewirtschafteten Ackerflächen im Mitgliedsstaat Deutschland regelmäßig Zwischenfrüchte angebaut Klimaschutz Der Betrieb verfügt über einen Grünlandanteil von über 50 % (lt. Flächennutzungsnachweis im „Antrag auf Agrarförderung“) gemessen an der gesamten selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Mitgliedsstaat Deutschland. Der Betrieb beteiligt sich zu mehr als 25% seiner selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Mitgliedsstaat Deutschland an einer Agrarumweltmaßnahme. Investitionen in die Lagerung von Obst, Gemüse und sonstigen Gartenbauerzeugnissen sind förderfähig, wenn gegenüber einer Referenzsituation (Zeitpunkt vor der Förderung) eine Verringerung des Energieeinsatzes von 10% erreicht wird (Nachweis erfolgt durch Vorlage von Berechnungen zur Planung). Zur Reduzierung des NH4 Austrages in die Luft wird in dem Betrieb ein Schleppschlauch-System zur Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger eingesetzt. Der Betrieb verfügt über eine Stromversorgung, die aus selbst erzeugten erneuerbaren Energien besteht und zu Teilen für den Eigenverbrauch genutzt wird. In Gewächshäusern/Gartenbaubetrieben kommt bereits die Nutzung regenerativer Energiequellen für die Wärmeversorgung zum Einsatz. In dem Betrieb wird zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes mindestens ein Elektrofahrzeug eingesetzt. In Gartenbaubetrieben kommen in Gewächshäusern, die in der Heizperiode bei über 12 °C temperiert werden, mehrlagige Systeme in der Gewächshaushülle (mindestens Doppelglas in Stehwand/Giebel und ein funktionierender Energieschirm im Dachbereich (= Referenzgewächshaus) nach den Richtlinien für das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau von 24. Februar 2011) zum Einsatz. 422 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 Ein wesentlicher Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz wird durch die Produktion von landwirtschaftlicher Biomasse zur energetischen oder stofflichen Nutzung erreicht. In dem landwirtschaftlichen Unternehmen wird bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung solche Biomasse produziert. 7. Erklärungen der/des Antragstellers/in Der/Die Antragsteller/in erklärt/erklären, dass bekannt ist, dass von den Angaben dieses Antrages die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängen. Sie sind damit subventionserhebliche Tatsachen im Sinne der §§ 263 und 264 des Strafgesetzbuches. Unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug bestraft werden. Dies gilt auch für im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegende Rechnungen und Verträge sowie die Verletzung von Mitteilungspflichten. Der Antragsteller versichert daher, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben, dass bekannt ist, dass eine Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des Gesetzes über die Einrichtung einer Fördermitteldatenbank im Saarland (SFöDG) vom 2. April 2003 (Amtsbl. S. 1402 f.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26.10.2010 (Amtbl. I S.1406) und der Saarländischen Fördermitteldatenbankverordnung (SFöDVO) vom 13. Januar 2004 (Amtsbl. S. 101 ff.) erfolgt (§ 3 Abs. 2 SFöDG). Das geltende EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, im Interesse einer verbesserten Transparenz über alle gewährten Zuwendungen mindestens einmal jährlich ein Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft gibt über die einzelnen Begünstigten, die geförderten Vorhaben bzw. die Maßnahmen, aus denen die Zuwendungen gewährt wurden, sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel. Der Antragsteller erklärt sich mit seiner Aufnahme in dieses Verzeichnis einverstanden. dass bekannt ist, dass für das Zuwendungsverfahren neben den sonstigen zuwendungsrechtlichen Bestimmungen die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (VV zu § 44 LHO) einschließlich Anlagen (Gemeinsames Ministerialblatt Saar 2001, S. 590 ff., in der jeweils geltenden Fassung) und die FRL-AFP/FID gelten und dies anerkannt wird; dass bekannt ist, dass eine Bearbeitung des Antrages nur möglich ist, wenn dieser vollständig ausgefüllt und um alle erforderlichen Anlagen ergänzt wird. Bemerkungen: _______________________________ _________________________________ (Ort und Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift) Dem Antrag sind folgende zur Bearbeitung erforderliche Unterlagen beigefügt: Investitionskonzept samt Finanzierungsplan Nachweis über Einhaltung der Prosperitätsgrenze (Steuerbescheide der letzten 3 Jahre) Kostenvoranschläge / Angebote /Aufstellung der beihilfefähigen Kosten Nachweis über Einhaltung der Besonderen Anforderungen gemäß o.a. Richtlinie ggf. Zuschusszusagen Dritter ggf. Bestätigung der Finanzbehörde bzgl. Nichtberechtigung zum Vorsteuerabzug Angaben zu den entscheidungsrelevanten Kriterien gemäß Anlage 1 der o.a. Richtlinie Sonstiges Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 423 Zuwendungsantrag auf Förderung von Investitionen zur Diversifizierung An das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat A/4 Keplerstraße 18 66119 Saarbrücken Ich beantrage hiermit eine Zuwendung im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland (Agrarinvestitionsförderung und Diversifizierung) 1. Antragsteller/in Name: Anschrift: Telefon: Telefax: Email: Eigentümer (falls abweichend von Antragsteller/in) InVeKoS-Nr: Geburtsdatum: 2. Rechtsform des Unternehmens: 424 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 3. Vorhaben Kurzbeschreibung des Investitionsvorhabens: Beginn und Abschluss des Vorhabens: Standort des Vorhabens (genaue Anschrift): Beschreibung der Größe des Unternehmens: Detaillierte Maßnahmenbeschreibung (ggf. gesonderte Stellungnahme als Anlage): Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 425 4. Finanzierung Die Gesamtausgaben werden sich voraussichtlich belaufen auf € brutto € netto Hierzu sind Kostenvoranschläge und Angebote als Anlage beigefügt. Die Ausgaben liegen innerhalb des Referenzkostensystems. Ich/Wir bitte(n) um die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von €. Die Durchführung des Vorhabens ist von der grundsätzlichen Möglichkeit, eine Zuwendung zu erhalten, abhängig (§ 23 LHO). Eine finanzielle Förderung durch andere Stellen erfolgt nicht. ist erfolgt durch: ist beantragt bei: Stelle: Art der Förderung: Höhe der Förderung: Die Finanzierung des Vorhabens kann durch Eigenmittel (incl. Kredite u. Darlehen) und ggf. bereits bewilligte Drittzuwendungen sichergestellt werden. Die Finanzierungsplanung stellt sich wie folgt dar: Finanzierungsmittel Betrag Eigenmittel Kredite/Darlehen Bewilligte Drittzuwendungen Sonstiges Zuwendung Summe (Investitionssumme netto) Die Finanzierung des Vorhabens ist nur dann gesichert, wenn die beantragte Zuwendung in Höhe von ________________ € gewährt wird. 426 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 Ich habe in den letzten drei Jahren De-minimis-Beihilfen erhalten: ja nein falls ja; in Höhe von _______________ € 5. Genehmigung Eine Genehmigung (z.B. Baugenehmigung) ist erforderlich nicht erforderlich Falls eine Genehmigung erforderlich ist: Eine Genehmigung ist noch nicht erteilt. Die Projektunterlagen wurden der Genehmigungsbehörde ______________________ am _________ vorgelegt. 7. Erklärungen der/des Antragstellers/in Der/Die Antragsteller/in erklärt/erklären, dass bekannt ist, dass von den Angaben dieses Antrages die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängen. Sie sind damit subventionserhebliche Tatsachen im Sinne der §§ 263 und 264 des Strafgesetzbuches. Unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug bestraft werden. Dies gilt auch für im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegende Rechnungen und Verträge sowie die Verletzung von Mitteilungspflichten. Der Antragsteller versichert daher, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben, dass bekannt ist, dass eine Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des Gesetzes über die Einrichtung einer Fördermitteldatenbank im Saarland (SFöDG) vom 2. April 2003 (Amtsbl. S. 1402 f.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26.10.2010 (Amtbl. I S.1406) und der Saarländischen Fördermitteldatenbankverordnung (SFöDVO) vom 13. Januar 2004 (Amtsbl. S. 101 ff.) erfolgt (§ 3 Abs. 2 SFöDG). Das geltende EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, im Interesse einer verbesserten Transparenz über alle gewährten Zuwendungen mindestens einmal jährlich ein Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft gibt über die einzelnen Begünstigten, die geförderten Vorhaben bzw. die Maßnahmen, aus denen die Zuwendungen gewährt wurden, sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel. Der Antragsteller erklärt sich mit seiner Aufnahme in dieses Verzeichnis einverstanden. dass bekannt ist, dass für das Zuwendungsverfahren neben den sonstigen zuwendungsrechtlichen Bestimmungen die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (VV zu § 44 LHO) einschließlich Anlagen (Gemeinsames Ministerialblatt Saar 2001, S. 590 ff., in der jeweils geltenden Fassung) und die FRL-AFP/FID gelten und dies anerkannt wird; dass bekannt ist, dass eine Bearbeitung des Antrages nur möglich ist, wenn dieser vollständig ausgefüllt und um alle erforderlichen Anlagen ergänzt wird. Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 427 Bemerkungen: _______________________________ _________________________________ (Ort und Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift) Dem Antrag sind folgende zur Bearbeitung erforderliche Unterlagen beigefügt: Investitionskonzept samt Finanzierungsplan Nachweis über Einhaltung der Prosperitätsgrenze (Steuerbescheide der letzten 3 Jahre) Kostenvoranschläge / Angebote bzw. Kostensaufstellung der beihilfefähigen Kosten Nachweis über Einhaltung der Besonderen Anforderungen gemäß o.a. Richtlinie ggf. Zuschusszusagen Dritter ggf. Bestätigung der Finanzbehörde bzgl. Nichtberechtigung zum Vorsteuerabzug Angaben zu den entscheidungsrelevanten Kriterien gemäß Anlage 1 der o.a. Richtlinie Sonstiges Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 2. April 2015 Anlage: Ausgabennachweis um Verwendungsnachweis Blatt-Nr.:_____ Zuwendungsempfänger: Gewerk Lfd. Nr. der Belege Tag der Zahlung Empfänger der Zahlung und Rechnungsgegenstand Rechnungsbetrag bezahlter Betrag abzüglich nicht in Anspruch genommene Skonti und Rabatte Mehrwertsteuer bezahlter Betrag (netto) Summe: Beizufügende Unterlagen: Belege, Rechnungen, Quittungen ______________________________ _____________________________________________ (Datum) (Unterschrift)