Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Verbesserung und Neuanlage von Streuobst
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Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. Februar 2015 123 A. Amtliche Texte Richtlinien 205 Richtlinie f¸r die Gew‰hrung von Zuwendungen des Landes zur Fˆrderung von Maflnahmen zur Erhaltung, Verbesserung und Neuanlage von Streuobst (FRL-Streuobst) Vom 22. August 2014 1. Zweckbestimmung, Rechtsgrundlage 'LH 'XUFKIKUXQJ YRQ 0DQDKPHQ ]XP Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung von Streuobst wird mittels einer gezielten FˆrdeUXQJYRQ(LQ]HOSURMHNWHQGXUFK=XZHQGXQJHQ nach ß 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes /+2 QDFK 0DJDEH GHV MHZHLOV JHOWHQGHQ Haushaltsplanes des Landes unterst¸tzt. 1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gew‰hrung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet das Ministerium f¸r Umwelt und Verbraucherschutz als Bewilligungsbehˆrde im Rahmen der verf¸gbaren Haushaltsmittel. 2. Gegenstand der Fˆrderung 2.1 Pflegemaflnahmen an einzeln stehenden Obstb‰umen. Obstb‰ume in Hausg‰rten werden nicht gefˆrdert. 2.2 Pflegemaflnahmen an Hochstamm-Obstb‰uPHQDQ|IIHQWOLFKHQ:HJHQXQG6WUDHQ 2.3 Pflanzung und Pflege von Hochstamm-Obstb‰umen in Bildungs- und BetreuungseinrichWXQJHQ )|UGHUIlKLJ LVW DXFK GLH 'RNXPHQWD- tion (hˆchstens 10 % des zuwendungsf‰higen Betrages). 3. Ziele und Indikatoren Ziel der Fˆrderung ist die Erhaltung und Verbesserung von einzeln stehenden Obstbaum-Hochst‰mmen und Streuobst-Alleeb‰umen und die Neupflanzung und die Pflege von Obstbaum-Hochst‰mmen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. StreuREVWLVWQLFKWQXUHLQEHGHXWHQGHU7HLOXQVHUHU.XO- turlandschaft, sondern auch ein wertvoller Beitrag zum Erhalt der genetischen Vielfalt von Nutzpflan]HQLQXQVHUHU5HJLRQ'DUEHUKLQDXVVSLHOHQLQ- takte, gepflegte und genutzte Streuobstb‰ume durch ihre reiche Strukturierung eine herausragende Rolle f¸r Biodiversit‰t und bieten zahlreichen Tierarten einen Lebensraum. Obstbaum-Hochst‰mme als Bestandteil von Schulg‰rten oder in Auflenanlagen YRQ .LQGHUWDJHVVWlWWHQ WUDJHQ ]XU (UQlKUXQJVELO- dung von Heranwachsenden bei. $OV,QGLNDWRUHQ]XUhEHUSUIXQJGHU:LUNVDPNHLW der Fˆrdermaflnahme werden folgende Parameter herangezogen: $Q]DKOGHUJHSIOHJWHQ(LQ]HOElXPH $Q]DKOGHUJHSIOHJWHQ$OOHHElXPH $Q]DKO GHU QHX JHSIODQ]WHQ XQG JHSIOHJWHQ Obstbaum-Hochst‰mme in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen 'D]XVROOWHQSUR-DKUPLQG+RFKVWDPP± Obstb‰ume neu gepflanzt und mind. 50 vernachl‰ssigte Hochstamm-Obstb‰ume einer Erstpflege unterzogen werden. 4. Zuwendungsempf‰nger Zuwendungen f¸r Maflnahmen kˆnnen erhalten: 1DWUOLFKH3HUVRQHQXQG3HUVRQHQJHVHOOVFKDIWHQ -XULVWLVFKH3HUVRQHQGHVSULYDWHQXQG|IIHQWOL- chen Rechts. 5. Zuwendungsvoraussetzungen 5.1. Zuwendungen werden nur f¸r solche Maflnahmen gew‰hrt, mit denen noch nicht begonnen wurde. Eine entsprechende Erkl‰rung ist bei]XIJHQ 'LH %HZLOOLJXQJVEHK|UGH NDQQ YRP Verbot des vorzeitigen Maflnahmebeginns in Einzelf‰llen Ausnahmen zulassen. Als Maflnahmebeginn gelten: GHU WDWVlFKOLFKH %HJLQQ GHU$UEHLWHQ IU die eine Zuwendung beantragt wurde, oder GHU$EVFKOXVVHLQHV/LHIHUXQJVRGHU/HLV- tungsvertrages zur Ausf¸hrung der zu fˆrdernden Maflnahme. 'LH 'XUFKIKUXQJ YRQ 9RUXQWHUVXFKXQJHQ (insbesondere Bodenuntersuchungen) und Planungsarbeiten, die zur Bereitstellung von Antragsunterlagen f¸r die Fˆrderung oder f¸r erforderliche ˆffentlich-rechtliche Genehmigungen notwendig sind, sowie Grunderwerb gelten nicht als Maflnahmebeginn. 5.2 Zuwendungen werden nur gew‰hrt, wenn die Zuwendung einen Betrag i. H. v. 300,00 Euro ¸berschreitet. 5.3 Es kˆnnen nur Vorhaben gefˆrdert werden, die im Saarland durchgef¸hrt werden. 6. Art, Umfang und Hˆhe der Zuwendung 6.1 Zuwendungsart 'LH =XZHQGXQJ HUIROJW LQ )RUP GHU 3URMHNW- fˆrderung. 6.2 Finanzierungsart 'LH =XZHQGXQJ ZLUG DOV $QWHLOILQDQ]LHUXQJ bzw. Festbetragsfinanzierung gew‰hrt. 6.3 Form der Zuwendung 124 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. Februar 2015 'LH=XZHQGXQJHUIROJWJUXQGVlW]OLFKLQ)RUP eines Zuschusses bzw. einer Zuweisung. 6.4 Bemessungsgrundlage 'HU )|UGHUVDW] EHWUlJW EHL 0DQDKPHQ QDFK Nr. 2.1 bis 2.2 90 v. H. der zuwendungsf‰higen Ausgaben. Bei Maflnahmen nach Nr. 2.3 werden 55,00 Euro f¸r Pflanzung und 6,50 Euro f¸r Pflege als Zuwendung gew‰hrt. 6.5 Zuwendungsf‰hige Ausgaben Zuwendungsf‰hig sind nur solche Ausgaben, die unter Anlegung eines strengen Maflstabes bei einer sparsamen, zweckm‰fligen und wirtschaftliFKHQ'XUFKIKUXQJGHU0DQDKPHQHQWVWHKHQ 'LH 8PVDW]VWHXHU ]lKOW QXU GDQQ ]X GHQ ]X- wendungsf‰higen Ausgaben, wenn der Zuwendungsempf‰nger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Zuwendungsf‰hig nach Nr. 2.1 und 2.2 sind Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Fˆrdergegenstand entstehen. Nicht zuwendungsf‰hig sind insbesondere: 3HUVRQDODXVJDEHQGHV$QWUDJVWHOOHUV )ROJHNRVWHQLP6LQQHYRQ8QWHUKDOWXQJV- kosten (z. B. Fahrtkosten f¸r ‹berpr¸- fungszwecke), )LQDQ]LHUXQJVDXVJDEHQ $XVJDEHQ IU *HJHQVWlQGH GLH QXU ]XU 'XUFKIKUXQJ GHU 0DQDKPH HUIRUGHU- OLFK MHGRFK QLFKW LKU %HVWDQGWHLO VLQG ]%:HUN]HXJH7UDQVSRUWPLWWHOXb 9HUZDOWXQJVDXVJDEHQGHV$QWUDJVWHOOHUV (LJHQDUEHLWVOHLVWXQJHQ 6.6 Mehrfachfˆrderung :HUGHQ =XZHQGXQJHQ YRQ 'ULWWHQ RGHU DXV anderen Fˆrderprogrammen gew‰hrt, so erfolgt keine Zuwendung aus dieser Richtlinie. 6.7 Erhˆhung der Zuwendung Eine nachtr‰gliche Erhˆhung der Zuwendung nach Nr. 2.1 und 2.2 ist nur in begr¸ndeten Einzelf‰llen mˆglich, wenn im Verlauf der Maflnahme nach der Bewilligung unvorhersehbare Erschwernisse auftreten, die nicht im Verantwortungsbereich des Zuwendungsempf‰ngers liegen und zus‰tzliche maflnahmenbezogene $XVJDEHQ YHUXUVDFKHQ 'LH %HZLOOLJXQJVEH- hˆrde muss der Ausf¸hrung der zur Erhˆhung der Ausgaben f¸hrenden Maflnahme im Voraus zugestimmt haben. Antr‰ge auf Erhˆhung der Zuwendung sind unverz¸glich nach Eintritt der Erschwernisse schriftlich an die Bewilligungsbehˆrde zu richten. Ein Anspruch auf Erhˆ- hung der Zuwendung besteht nicht. 7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen 7.1 ‹berschreiten die Ausgaben einzelner (Teil-) Maflnahmen den der Bewilligung zugrunde liegenden Betrag, so kann dies durch Ausgabeneinsparungen bei anderen (Teil-)MaflQDKPHQ DXVJHJOLFKHQ ZHUGHQ 'LHV JLOW QXU GDQQ ZHQQ GDGXUFK GLH 'XUFKIKUXQJ GHU Gesamtmaflnahme im vollen, der Bewilligung zugrunde liegenden Umfang nicht beeintr‰chtigt wird. Insbesondere das Ziel, das durch die gesamte Maflnahme erreicht werden soll, muss vollumf‰nglich erreicht werden. .|QQHQ QLFKW GXUFK GHQ =XZHQGXQJVHPS- f‰nger zu vertretende Ausgabensteigerungen bei einzelnen (Teil-)Maflnahmen nicht durch Einsparungen bei anderen (Teil-)Maflnahmen ausgeglichen werden, so kann mit vorheriger Zustimmung der Bewilligungsbehˆrde auf die Ausf¸hrung einzelner (Teil-)Maflnahmen verzichtet werden, soweit hiergegen keine fachlichen Bedenken bestehen. 'LH =XZHQGXQJ ZLUG DQWHLOLJ JHNU]W ZHQQ eine (Teil-)Maflnahme ohne Zustimmung nach Nr. 7.2 nicht ausgef¸hrt wird. 7.4 Anspr¸che, die sich aus der Zuwendung ergeben, sind, soweit im Zuwendungsbescheid nicht ausdr¸cklich etwas anderes bestimmt ist, QLFKWDXI'ULWWHEHUWUDJEDU 'LH 0DQDKPH LVW LQQHUKDOE GHV LP =XZHQ- dungsbescheid festgesetzten BewilligungszeitUDXPHV]XYROOHQGHQ'LH%HZLOOLJXQJVEHK|UGH kann den Bewilligungszeitraum in begr¸ndeten F‰llen auf schriftlichen Antrag um grunds‰tzOLFKELV]XHLQHP-DKUYHUOlQJHUQ 'HU $QWUDJVWHOOHU E]Z =XZHQGXQJVHPSIlQ- ger ist verpflichtet, unverz¸glich alle Tatsachen, die f¸r die Bewilligung, Gew‰hrung, :HLWHUJHZlKUXQJ ,QDQVSUXFKQDKPH RGHU GDV Belassen der Zuwendungen oder der sich aus der Zuwendung ergebenden Vorteile erheblich sind, dem Ministerium f¸r Umwelt und Verbraucherschutz mitzuteilen. 7.7 Hinsichtlich der Unwirksamkeit, R¸cknahme RGHUGHP:LGHUUXIGHV=XZHQGXQJVEHVFKHLGHV sowie der Erstattung und Verzinsung der ZuZHQGXQJJLOW1U99993*.]X/+2 'HU =XZHQGXQJVEHVFKHLG NDQQ LQVEHVRQGHUH GDQQJDQ]RGHUWHLOZHLVHDXFKPLW:LUNXQJIU die Vergangenheit widerrufen werden, wenn GHU =XZHQGXQJV]ZHFN QLFKW QLFKW LQ GHP geforderten Mafle oder nicht mehr mit der gew‰hrten Zuwendung erreicht werden kann, GDV (UJHEQLV GHU 0DQDKPHQGXUFKIK- rung nicht den fachlichen Anforderungen des Ministeriums f¸r Umwelt und Verbraucherschutz entspricht oder JHJHQ GLH %HVWLPPXQJHQ GHU 9999 3*. GHV =XZHQGXQJVEHVFKHLGHV HLQ- schliefllich Anlagen oder dieser Richtlinie verstoflen wird. 8. Verfahren 8.1 Antragsverfahren Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. Februar 2015 125 'HU YROOVWlQGLJH =XZHQGXQJVDQWUDJ LVW XQ- ter Verwendung des als Anlage 1 beigef¸gten Musters vor Beginn der Maflnahme bei der Bewilligungsbehˆrde, Ministerium f¸r UmZHOW XQG 9HUEUDXFKHUVFKXW] ± 5HIHUDW$ ± zu stellen. 'HU$QWUDJLVWPLWDOOHQ$QODJHQLQHLQIDFKHU Ausfertigung zu stellen und mit der Originalunterschrift des Antragstellers zu versehen. 'HP$QWUDJVLQGEHL]XIJHQ a) eine detaillierte Maflnahmebeschreibung (= Erl‰uterungsbericht), die eine fachliche Pr¸fung der Maflnahme ermˆglicht, b) eine Ausgabenberechnung. 'LHVH$XVJDEHQEHUHFKQXQJ LVW GXUFK$Q- JHERWH RGHU .RVWHQYRUDQVFKOlJH PLQGHV- WHQVMHZHLOVGUHLXQWHUVFKLHGOLFKH]XMHGHU (Teil-)Maflnahme) und weitere f¸r die Beurteilung der voraussichtlichen Ausgaben erforderliche Unterlagen zu belegen. Eigenleistungen sind gesondert auszuweisen. c) einen Finanzierungsplan, d) eine Vollmacht des Eigent¸mers zur 'XUFKIKUXQJ GHU 0DQDKPH IDOOV GHU Antragsteller nicht selbst Eigent¸mer ist, H JJI GLH IU GLH 'XUFKIKUXQJ GHV9RUKD- bens erforderlichen Genehmigungen. 'DV 0LQLVWHULXP IU 8PZHOW XQG 9HUEUDX- cherschutz kann zur fachlichen Beurteilung des Vorhabens weitere Unterlagen anfordern bzw. f¸r einzelne Vorhaben von der Anforderung der Unterlagen nach den Buchstaben d) und e) ganz oder teilweise absehen. 8.2 Zustimmung zum vorzeitigen Maflnahmenbeginn 'LH %HZLOOLJXQJVEHK|UGH NDQQ DXI VFKULIWOL- chen Antrag f¸r Maflnahmen, die aus dringenden sachlichen oder wirtschaftlichen Gr¸nden keinen Aufschub bis zum Erlass des Zuwendungsbescheides dulden, die Zustimmung zum YRU]HLWLJHQ 0DQDKPHQEHJLQQ HUWHLOHQ 'LH Zustimmung zum vorzeitigen Maflnahmenbeginn hat schriftlich durch die Bewilligungsbehˆrde zu erfolgen. 8.3 Bewilligungsverfahren Es gelten die einschl‰gigen Bestimmungen der 1U99993*.]X/+2 8.4 Anforderungs- und Auszahlungsverfahren 'LH =XZHQGXQJHQ ZHUGHQ LQ HLQHU 6XPPH nach Pr¸fung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. 8.5 Verwendungsnachweisverfahren 'HU 9HUZHQGXQJVQDFKZHLV LVW XQWHU Verwendung des beigef¸gten Musters (Anlage 2) in einfacher Ausfertigung bei der Bewilligungsbehˆrde einzureiFKHQ'LH$XVIHUWLJXQJLVWPLWGHU2UL- ginalunterschrift des ZuwendungsempIlQJHUV]XYHUVHKHQ'LH9RUODJHHLQHV vereinfachten Verwendungsnachweises ist mˆglich. 8.5.2 ‹bersteigen die tats‰chlich zuwendungsf‰higen Ausgaben den im Zuwendungsbescheid festgesetzten Betrag, so bleibt die Zuwendung unver‰ndert. 8.5.3 Unterschreiten die tats‰chlich zuwendungsf‰higen Ausgaben den im Zuwendungsbescheid festgesetzten Betrag, so wird die Zuwendung gem‰fl Nr. 2.1 $1%HVW3$1%HVW3*. GHP VLFK DXV dem Zuwendungsbescheid ergebenden Fˆrdersatz entsprechend neu festgesetzt. (LQ bQGHUXQJV RGHU $EUHFKQXQJV- bescheid ergeht nur dann, wenn das Ergebnis der Verwendungsnachweispr¸fung von den Festsetzungen des Zuwendungsbescheides abweicht und GLHV HLQH bQGHUXQJ GHV =XZHQGXQJV- bescheides erforderlich macht. In allen anderen F‰llen gilt die Schlusszahlung als Abrechnung und Abschluss des Zuwendungsverfahrens. In den F‰llen der 1UHUJHKWJUXQGVlW]OLFKNHLQbQ- derungs- oder Abrechnungsbescheid. 'DV 5HFKW DXI 5FNIRUGHUXQJ DXVJH- zahlter Mittel aufgrund von Pr¸fungen durch das Ministerium f¸r Umwelt und Verbraucherschutz oder den Rechnungshof des Saarlandes bleibt auch nach Abschluss der Maflnahme unber¸hrt. 'DV 0LQLVWHULXP IU 8PZHOW XQG 9HU- braucherschutz sowie der Rechnungshof des Saarlandes haben das Recht, die Voraussetzungen f¸r die Gew‰hrung der Zuwendung durch Besichtigung an Ort und Stelle und durch Einsichtnahme in B¸cher und sonstige Belege entweder selbst zu pr¸fen oder durch Beauftragte pr¸fen zu lassen und Ausk¸nfte einzuholen. 9. Zu beachtende Vorschriften F¸r die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie f¸r den Nachweis und die Pr¸fung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die R¸ckforderung der gew‰hrten Zuwendung gelten GLH99993*.]X/+2VRZHLWQLFKWLQGLH- ser Fˆrderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind. 'LHVH5LFKWOLQLHWULWWPLWVRIRUWLJHU:LUNXQJLQ.UDIW Saarbr¸cken, den 22. August 2014 Der Minister f¸r Umwelt und Verbraucherschutz -RVW 126 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. Februar 2015 Anlage 1 An das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Referat A/4 - Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken Zuwendungsantrag Betrifft: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landes nach der FRL-Streuobst 1. Antragsteller Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ und Ort Telefon Telefax Email 2. Maßnahme Kurzbeschreibung 3. Finanzierung 3.1 Die Gesamtausgaben für die o. g. Maßnahme werden sich voraussichtlich auf € belaufen. Als Anlage ist ein gegliederter Finanzierungsplan beigefügt. Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. Februar 2015 127 3.2 Ich bitte um Gewährung einer Zuwendung nach Nr. 2.1 - 2.2 in Höhe von __________ €, nach Nr. 2.3 in Höhe von __________ €. 3.3 Die Finanzierung der Maßnahme kann durch Eigenmittel (inkl. Kredite und Darlehen) und ggf. bereits bewilligten Drittzuwendungen sichergestellt werden. Die Finanzierung der Maßnahme ist nur dann gesichert, wenn die beantragte Landeszuwendung, bzw. eine Landeszuwendung in Höhe von ____________ € gewährt wird. 3.4 Eine finanzielle Förderung durch andere Stellen erfolgt nicht. ist erfolgt durch: ist beantragt bei: Stelle: _____________________________________________________________________ Höhe der Förderung: ________________________________________________________ Stelle: _____________________________________________________________________ Höhe der Förderung: ________________________________________________________ Stelle: _____________________________________________________________________ Höhe der Förderung: ________________________________________________________ 4. Vorsteuerabzugsberechtigung Liegt eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuer) nach § 15 UstG vor? Ja. Nein. 5. Sonstige Bemerkungen 128 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. Februar 2015 6. Erklärungen des Antragstellers Der Antragsteller erklärt, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides, bzw. schriftlicher Erteilung der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat A/4, auch nicht begonnen wird. Die Durchführung evtl. erforderlicher Voruntersuchungen sowie die Planung gelten nicht als Beginn des Vorhabens. dass er zivilrechtlich zur Durchführung der Maßnahme berechtigt ist, dass ihm bekannt ist, dass von den Angaben dieses Antrages die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängen. Sie sind damit subventionserhebliche Tatsachen im Sinne der §§ 263 und 264 des Strafgesetzbuches. Unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug bestraft werden. Dies gilt auch für im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegende Rechnungen und Verträge sowie die Verletzung von Mitteilungspflichten. Der Antragsteller versichert daher, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. dass ihm bekannt ist, dass eine Bearbeitung des Antrages nur möglich ist, wenn dieser vollständig ausgefüllt und um alle erforderlichen Anlagen ergänzt wird, dass er gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Einrichtung einer Fördermitteldatenbank im Saarland (SföDG) vom 2. April 2003 (Amtsbl. S. 1402 f.) auf die Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des SFöDG hingewiesen wurde. dass ihm bekannt ist, dass für die Bewilligung und das Bewilligungsverfahren die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Haushaltsordnung einschl. Anlagen (Gemeinsames Ministerialblatt Saar 2001 S. 590 ff.) gelten und er diese anerkennt. Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift Anlagen: Finanzierungsplan Zuschusszusagen Dritter (siehe Punkt 3.3) _____________________________________________________ _____________________________________________________ Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. Februar 2015 129 Anlage 2 An das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Referat A/4 - Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken Vereinfachter Verwendungsnachweis Betreff: Aktenzeichen (siehe Zuwendungsbescheid): A/4- 1. Zuwendungsempfänger Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ und Ort Telefon Telefax Email 2. Bewilligte Zuwendungen Bewilligende Stelle Datum und Aktenzeichen Betrag in € Bewilligter Gesamtbetrag davon bislang in Anspruch genommener Betrag 3. Zahlenmäßiger Nachweis 3.1 Gesamtausgaben der Maßnahme: ____________________ € (wie im Zuwendungsbescheid) 130 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. Februar 2015 3.2 Einnahmen lt. Zuwendungsbescheid (Soll) lt. Abrechnung (Ist) € v. H. € v. H. Eigenanteil: Landesmittel: Summe: 100 100 3.3 Ausgaben Ausgabengliederung lt. Zuwendungsbescheid (Soll) lt. Abrechnung (Ist) Insgesamt € davon zuwendungsfähig € Insgesamt € davon zuwendungsfähig € Summe: Ausgabenaufstellung Tag der Zahlung Zahlungsempfänger / - grund Betrag in € Summe: Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. Februar 2015 131 4. Erklärung des Zuwendungsempfängers Ich erkläre hiermit, dass die in den vorgelegten Unterlagen enthaltenen Angaben mit der Örtlichkeit und den Büchern übereinstimmen, die Bedingungen und Auflagen des Zuwendungsbescheides einschl. Anlagen beachtet wurden, die Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes beachtet wurden, sparsam und wirtschaftlich verfahren und die Vergabevorschriften eingehalten worden sind und eingeräumte Skonti, Rabatte, Preisnachlässe etc. in Abzug gebracht worden sind, mit der Maßnahme erst nach Erlass des Zuwendungsbescheides bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn begonnen wurde, alle vorgelegten Rechnungen bezahlt und alle ausgezahlten Mittel innerhalb des Verwendungszeitraumes zweckentsprechend eingesetzt wurden, die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt wurden und die Angaben über die Maßnahme, ihre Ausgaben und die Finanzierung vollständig und belegt sind. Zur Nachprüfung durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz stehen die erforderlichen Unterlagen einschl. Belegen zur Verfügung. Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift