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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und EnergieRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, aktives Risikomanagement und Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm Saarland)

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, aktives Risikomanagement und Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm Saarland)

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie · vom 2012-04-26

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Amtsblatt des Saarlandes vom 10. Mai 2012 551 A. Amtliche Texte Erlasse 538 Erlass betreffend die Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Grundschule in Oberwürzbach Vom 27. April 2012 Az.: A 3/ B 2 — I.2.6.11 Die Errichtung und der Betrieb der von dem eingetragenen Verein Elterninitiative für Montessoripädago!"#$%&'()*+*,-)$).$/.$ )-0& )')'$102'(3452*)$6%7'- -)3370!$ 102'(3452*)$ 89$ :&3)';)*3<$ &*3$ =03&->3452*)$ werden hiermit gemäß § 7 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz) vom 30. Januar 1962, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. November 2011 (Amtsbl. I S. 422), mit Wirkung vom 1. August 2012 staatlich genehmigt. Die Schule erhält damit nach § 9 Abs. 1 des Privatschulgesetzes das Recht, Kinder zur Erfüllung ihrer Schulpflicht aufzunehmen. Saarbrücken, den 27. April 2012 Ministerium für Bildung Im Auftrag Lion Richtlinien 522 Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, aktives Risikomanagement und Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm Saarland) Vom 26. April 2012 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Der Beratung von Existenzgründern, kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe durch externe Fachleute kommt im Zuge des sich immer schneller vollziehenden wirtschaftlichen und technologischen Wandels und der dadurch be(!' -)'$ ?'()02' )'$ ()0$ @)--+)A)0+33!-2&-!7'$ eine wachsende Bedeutung zu. Dies gilt aber auch für Unternehmen, deren Organisationsstrukturen angepasst werden müssen, um neuen Anforderungen gerecht zu werden bzw. die sichtbar in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten können. Die Maßnahme soll dazu dienen, mögliche Defizite im betriebswirtschaftlichen Bereich zu erkennen und zu beheben (aktives Risikomanagement). Schließlich ist die erfolgreiche Gestaltung der Unternehmensnachfolge für die Unternehmen, die Beschäftigten sowie für den Wirtschaftsstandort Saarland in den nächsten Jahren von größter Bedeutung. Speziell für Übergeber sollen Anreize zum rechtzeitigen und zielgerichte-)'$:&'()*'$ )345&;;)'$A)0()'.$ Daher gewährt das Land auf der Grundlage des § 23 des Gesetzes Nr. 1052 zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Freien Berufe in der Wirtschaft (Mittelstandsförderungsgesetz — MFG) vom 21. Juli 1976 (Amtsbl. S. 841) Existenzgründern, kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe Zuwendungen zu den Kosten externer Beratungen. Die Zuwendungen werden im Rahmen der zur /)0;, 2' $ 3-)5)'()'$ :&235&*-39!--)*$ '&45$ Maßgabe dieser Richtlinien gewährt. Soweit in den Richtlinien nichts anderes bestimmt ist, finden auch die Bestimmungen des § 44 ()0$ :&235&*-370('2' $ ()3$ B&&0*&'()3$ CD:EF$ vom 3. November 1971 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1999 (Amtsblatt 2000 S. 194 ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Dezember 2011 (Amtsbl. I S. 556) und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrif-)'$ C//GD:EF$ !'$ ()0$ H&332' $ ()0$ I)"&''-- machung vom 27. September 2001 (GMBl. Saar 2001, S. 553), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 2. Februar 2011 (Amtsbl. II 2011, S. 267) Anwendung. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet die mittelverwaltende Stelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren :&235&*-39!--)*. 2. Gegenstand der Förderung Gefördert werden können Existenzgründungsberatungen sowie Beratungen betriebswirtschaftlicher, finanzieller, organisatorischer und technischer Art. Das Programm gliedert sich in folgende Teile auf: I. Beratung vor der Gründung II. Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Gründung III. Aktives Risikomanagement IV. Unternehmensnachfolge 552 Amtsblatt des Saarlandes vom 10. Mai 2012 Von der Förderung ausgeschlossen sind: $ J$ I)0&-2' )'#$ (!)$ 3!45$ ,+)0A!) )'($ &2;$ Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen beziehen, $ J$ I)0&-2' )'$ K7'$ L'-)0')59)'#$ (!)$ +)!$ K)0- bundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen durchgeführt werden; für Beratungen von natürlichen Personen gilt dies sinngemäß, $ J$ (!)$82;3-)**2' $+&20)!;)0$M)2G$7()0$L9+&2- pläne, die Übernahme von Ausschreibungen, Angebotsbearbeitungen, die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) sowie die Erarbeitung von EDV-Software, $ J$ 2-&45-)0*!45)$ B-)**2' '&59)'#$ N2&*!-O-3- prüfungen sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen, sofern sie überwiegender Teil einer Beratung sind, $ J$ 8"P2!3!-!7'3G$ 2'($ /)09!--*2' 3-O-! ")!-)'$ sowie Tätigkeiten des laufenden Geschäftsbetriebes einschließlich des Managements auf Zeit, $ J$ I)0&-2' )'#$ (!)$ &23$ &'()0)'$ Q;;)'-*!45)'$ Mitteln bezuschusst werden, $ J$ L'-)0')59)'$ ()0$ L'-)0')59)'3+)0&-2' #$ Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung. Die Beratungen sollen unternehmerische Ent345)!(2' )'$ K70+)0)!-)'#$ "7'"0)-)$ :&'(*2' 3- empfehlungen entwickeln sowie im Zusammenhang damit Anleitungen zu ihrer Umsetzung geben. Inhalt und Ergebnis der Beratung sind in einem ausführlichen schriftlichen Beratungsbericht wiederzugeben. Im Rahmen des Beratungsauftrags muss der Bericht mindestens beinhalten eine Analyse der Situation des beratenen Unternehmens, die ermittelten Schwachstellen und darauf aufbauend konkre-)$ :&'(*2' 3)9R;)5*2' )'$ 9!-$ ()-&!**!)0-)'$ Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis. Bestandteil des Berichts sind ggf. auch )03-)**-)$S7'>)R-)#$:&'(+,45)0$)-4.. Beratungen zur Vorbereitung einer Existenzgründung müssen klären, ob und auf welche Weise das Gründungsvorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann. Die Berich-)$ 9,33)'$ )!')$ T0,;2' $ ()3$ E+U)"-3$ 2'($ ()3$ Betreibers, der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse, der Unternehmenskonzeption, des Investitions- und Finanzierungskonzepts und der Wirtschaftlichkeit enthalten. Dem Existenz0,'()0$ 9,33)'$ :&'(*2' 3)9R;)5*2' )'$ 9!-$ den entsprechenden detaillierten Anleitungen zur Umsetzung gegeben werden. $ V9$W)!*R07 0&99$68"-!K)3$X!3!"79&'& )9)'-<$ soll die Beratung auf die Unternehmensfelder Wachstum, Innovation und Finanzierung konzentriert werden. $ V9$ W)!*R07 0&99$ 6L'-)0')59)'3'&45;7* )<$ sind die Ist-Aufnahme der Strukturdaten des Unternehmens, die Erarbeitung eines Übergabefahrplans, die Ermittlung eines überschlägigen Unternehmenswertes sowie Einzelfragen der Unternehmensnachfolge Gegenstand der geförderten Beratungsleistungen. Die Beratungen müssen wettbewerbs- und vertriebsneutral durchgeführt werden. 3. Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen 3.1 Beratung vor der Gründung $ Y!)$ Z2A)'(2' )'$ A)0()'$ ()0$ 6Z)'-0&*)$ ;,0$ Produktivität und Technologie Saar e. V.“ (ZPT) zwecks Weiterleitung an Letztempfänger gewährt. Als Letztempfänger sind antragsberechtigt: $ J$ $'&-,0*!45)$T)037')'#$(!)$3!45$!9$I)0)!45$()0$ gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe im Saarland selbständig machen wollen. 3.2 Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Gründung $ Y!)$ Z2A)'(2' )'$ A)0()'$ ()0$ 6Z)'-0&*)$ ;,0$ Produktivität und Technologie Saar e. V.“ (ZPT) zwecks Weiterleitung an Letztempfänger gewährt. Als Letztempfänger sind antragsberechtigt: $ J$ $"*)!')$ 2'($ 9!--*)0)$ L'-)0')59)'$ ()0$ )- werblichen Wirtschaft und der Freien Berufe nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Gründung, die im Saarland ihren Sitz haben. Die Unternehmen müssen unabhängig sein und ihr Umsatz darf im Jahr vor der Antragstellung (!)$ ;7* )'()'$ :Q453- 0)'>)'$ '!45-$ ,+)03450!-- ten haben: Unternehmen des produzierenden 1)A)0+)3$2'($()3$:&'(A)0"3$ [\$%!7.$=207 sonstige Unternehmen 10 Mio. Euro Als unabhängig gelten Unternehmen, die sich zu weniger als 25 % im Besitz eines oder meh0)0)0$L'-)0')59)'$+);!'()'#$(!)$()0$U)A)!*! )'$ Definition kleiner und mittlerer Unternehmen der Europäischen Gemeinschaft nicht entsprechen. 3.3 Aktives Risikomanagement $ Y!)$Z2A)'(2' )'$A)0()'$()0$6B&&0*O'(!345)'$ Investitionskreditbank AG“ (SIKB) zwecks Weiterleitung an die Letztempfänger gewährt. Als Letztempfänger sind antragsberechtigt: $ J$ $L'-)0')59)'$ ()0$ )A)0+*!45)'$ @!0-345&;-$ und der Freien Berufe, die im Saarland ihren Sitz haben. 3.4 Unternehmensnachfolge $ Y!)$ Z2A)'(2' )'$ A)0()'$ ()0$ 6Z)'-0&*)$ ;,0$ Produktivität und Technologie Saar e. V.“ (ZPT) Amtsblatt des Saarlandes vom 10. Mai 2012 553 2'($ ()0$ 6:&'(A)0"3"&99)0$ ()3$ B&&0*&'()3$ C:@SF<$ >A)4"3$ @)!-)0*)!-2' $ &'$ (!)$ D)->-- empfänger gewährt. Als Letztempfänger sind antragsberechtigt: $ J$ $V'5&+)0#$1)3)**345&;-)0$2'($ )345O;-3;,50)'- de Gesellschafter kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Sitz im Saarland, die ihr Unternehmen übergeben wollen. Die Unternehmen müssen unabhängig sein, dürfen nicht mehr als 50 Beschäftigte haben und ihr Umsatz darf im Jahr vor der Antragstellung die ;7* )'()'$ :Q453- 0)'>)'$ '!45-$ ,+)03450!--)'$ haben: Unternehmen des produzierenden 1)A)0+)3$2'($()3$:&'(A)0"3$ [\$%!7.$=207 sonstige Unternehmen 10 Mio. Euro Als unabhängig gelten Unternehmen, die sich zu weniger als 25 % im Besitz eines oder meh0)0)0$L'-)0')59)'$+);!'()'#$(!)$()0$U)A)!*! )'$ Definition kleiner und mittlerer Unternehmen der Europäischen Gemeinschaft nicht entsprechen. 4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen 4.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Z2345233$CT07U)"-;Q0()02' F$!'$()0$H709$)!')0$ Anteilsfinanzierung gewährt. 4.1.1 Beratung vor der Gründung $ Y!)$ Z2A)'(2' $ +)*O2;-$ 3!45$ &2;$ ]\\$ =207$ U)$ Tagwerk der Beratung. Zuwendungsfähig sind 5Q453-)'3$^$W& A)0")$U)$8'-0& 3-)**)0.$Y!)$Z2- wendungsempfänger haben von den Kosten der I)0&-2' $ U)$ W& A)0"$ 9!'()3-)'3$ )!')'$ =! )'- &'-)!*$!'$:Q5)$K7'$_\\$=207$>2$-0& )'.$I)!$L'- terschreitung der Eigenanteile wird die Zuwendung um den vollen Betrag der Unterschreitung gekürzt. 4.1.2 Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Gründung $ Y!)$ Z2A)'(2' $ +)*O2;-$ 3!45$ &2;$ [\\$ =207$ U)$ Tagwerk der Beratung. Zuwendungsfähig sind 5Q453-)'3$^$W& A)0")$U)$L'-)0')59)'$2'($S&- *)'()0U&50.$ Y!)$ Z2A)'(2' 3)9R;O' )0$ 5&+)'$ K7'$()'$S73-)'$()0$I)0&-2' $U)$W& A)0"$9!'- ()3-)'3$)!')'$=! )'&'-)!*$!'$:Q5)$K7'$`\\$=207$ zu tragen. Bei Unterschreitung der Eigenanteile wird die Zuwendung um den vollen Betrag der Unterschreitung gekürzt. 4.1.3 Aktives Risikomanagement $ Y!)$ Z2A)'(2' $ +)*O2;-$ 3!45$ &2;$ ]\\$ =207$ U)$ Tagwerk der Beratung. Zuwendungsfähig sind 5Q453-)'3$ [\$ W& A)0")$ U)$ L'-)0')59)'.$ Y!)$ Zuwendungsempfänger haben von den Kosten ()0$ I)0&-2' $ U)$W& A)0"$ 9!'()3-)'3$ )!')'$ =!- )'&'-)!*$ !'$ :Q5)$ K7'$ _.a\\$ =207$ U)$ W& A)0"$ zu tragen. Bei Unterschreitung der Eigenanteile wird die Zuwendung um den vollen Betrag der Unterschreitung gekürzt. 4.1.4 Unternehmensnachfolge $ Y!)$ Z2A)'(2' $ +)*O2;-$ 3!45$ &2;$ [\\$ =207$ U)$ Tagwerk der Beratung. Zuwendungsfähig sind 5Q453-)'3$a$W& A)0")$U)$L'-)0')59)'.$Y!)$Z2- wendungsempfänger haben von den Kosten der I)0&-2' $ U)$ W& A)0"$ 9!'()3-)'3$ )!')'$ =! )'- &'-)!*$!'$:Q5)$K7'$`\\$=207$>2$-0& )'.$I)!$L'- terschreitung der Eigenanteile wird die Zuwendung um den vollen Betrag der Unterschreitung gekürzt. 4.2 Zuwendungsfähig sind nur solche Beratungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht in Auftrag gegeben wurden. 5. Verfahren b._$ 8'-0O )$()0$ZTW#$()0$:@S$2'($()0$BVSI Die Zentrale für Produktivität und Technolo!)$ B&&0$ ).$/.$ CZTWF#$ (!)$ :&'(A)0"3"&99)0$ ()3$ B&&0*&'()3$ C:@SF$ 2'($ (!)$ B&&0*O'(!345)$ Investitionskreditbank (SIKB) beantragen die erforderlichen Zuwendungen für Zuschüsse im X&59)'$ ()0$ U)A)!*3$ K7'$ !5')'$ &+>2A!4")*'- den Teilprogramme (ZPT: Nr. 3.1, 3.2. sowie -)!*A)!3)$ `.]c$ :@Sd$ -)!*A)!3)$ `.]c$ BVSId$ `.`F$ beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft zur Weitergabe an die in Nr. 3 genannten Letztempfänger. 5.2 Anträge der Letztempfänger Anträge auf Förderung sind $ J$ $;,0$ (!)$ W)!*R07 0&99)$ I)0&-2' $ K70$ 10,'- dung (3.1) und Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Gründung (3.2) $ ;709*73$+)!$()0$6Z)'-0&*)$;,0$T07(2"-!K!-O-$2'($ Technologie Saar e. V.“ (ZPT), Franz-JosefRöder-Str. 9, 66119 Saarbrücken, einzureichen. :&'(A)0"3+)-0!)+)$ 0)!45)'$ !50)$ 8'-0O )$ ,+)0$ (!)$ 6:&'(A)0"3"&99)0$ ()3$ B&&0*&'()3<#$ :7- henzollernstraße 47- 49, 66117 Saarbrücken, zur Weiterleitung an die ZPT ein. $ J$ $;,0$ (&3$ W)!*R07 0&99$8"-!K)3$ X!3!"79&- nagement (3.3) $ ;709*73$ +)!$ ()0$ 6B&&0*O'(!345)'$ V'K)3-!-!7'3- kreditbank AG“ (SIKB), Franz-Josef-RöderStr. 17, 66119 Saarbrücken, einzureichen. $ J$ $;,0$ (&3$ W)!*R07 0&99$ L'-)0')59)'3'&45- ;7* )$C`.]F$K7'$e+)0 )+)0'$&23$:&'(A)0"3- betrieben $ ;709*73$ +)!$ ()0$ 6:&'(A)0"3"&99)0$ ()3$ B&&0- *&'()3<#$ :75)'>7**)0'3-0.$ ]f$G$]g#$ aa__f$ B&&0- brücken, und von allen übrigen Übergebern ;709*73$+)!$()0$6Z)'-0&*)$;,0$T07(2"-!K!-O-$2'($ Technologie Saar e. V.“ (ZPT), Franz- Josef-Röder-Str. 9, 66119 Saarbrücken, einzureichen. $ Y)0$ 8'-0& $ 5&-$ U)A)!*3$ ;7* )'()$ 8' &+)'$ >2$ enthalten: 554 Amtsblatt des Saarlandes vom 10. Mai 2012 $ J$ M&9)$2'($8'3450!;-$()3$8'-0& 3-)**)03# $ J$ 1) )'3-&'($()3$L'-)0')59)'3# $ J$ $8' &+)'$ >20$ %!- *!)(345&;-$ +)!$ V'(23-0!)G$ 2'($:&'()*3"&99)0$h$:&'(A)0"3"&99)0# $ J$ L93&->$()3$/70U&50)3#$ ;.$"7'37*!(!)0-# $ J$ $Y&03-)**2' $()0$ )3)**345&;-30)45-*!45)'$I)- teiligungsverhältnisse, $ J$ I)3450)!+2' $()3$I)0&-2' 3 ) )'3-&'()3# $ J$ K70&233!45-*!45)0$Z)!-R2'"-$()0$I)0&-2' # $ J$ $8' )+7-$()3$I)0&-)03$9!-$T;*!45-)'5);-$2'($ Angabe von Zahl und Kosten der Beratungstage, $ J$ $)!')$ =0"*O02' $ ,+)0$ (!)$ B2+K)'-!7'3)05)+- lichkeit der im Antrag gemachten Angaben 37A!)$,+)0$(!)$6Y)$9!'!9!3<GX) )*2' $()0$ Europäischen Union (Erklärungsvordrucke 3!'($ +)!$ ()0$ ZTW#$ ()0$ :@S$ 2'($ ()0$ BVSI$ erhältlich). b.`$ I)A!**! 2' $ ()0$ 8'-0O )$ ()0$ ZTW#$ ()0$ :@S$ und der SIKB $ e+)0$ (!)$8'-0O )$ ()0$ ZTW#$ ()0$ :@S$ 2'($ ()0$ SIKB entscheidet das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen der verfügbaren :&235&*-39!--)*.$=3$*) -$!'$()'$I)A!**! 2' 3+)- scheiden fest, dass die Zuwendungsmittel an die Letztempfänger unter Einhaltung dieser Richtlinien und — soweit zutreffend — der Verwal-2' 3K703450!;-)'$ >2$ i$ ]]$ D:E$ A)!-)0>2 )+)'$ sind. Insbesondere ist hierbei sicherzustellen, dass die maßgebenden Bestimmungen des Zuwendungsbescheides (einschließlich der Nebenbestimmungen), soweit zutreffend, auch für die Letztempfänger Geltung erlangen. In den Bewilligungsbescheiden kann zugelassen werden, dass die Verwendungsnachweise der ZPT, ()0$:@S$2'($()0$BVSI$!'$H709$K7'$)!';&45)'$ Verwendungsnachweisen erbracht werden. 5.4 Weitergabe der Zuwendung an Letztempfänger $ Y!)$ZTW#$(!)$:@S$2'($(!)$BVSI$*)!-)'$(!)$Z2- wendungen unter Beachtung der Förderricht*!'!)'#$ ()3$ :&235&*-3G$ 2'($ /)0 &+)0)45-3$ 2'($ der Bestimmungen des Zuwendungsbescheides mittels Zuwendungsvertrag an antragsberechtigte Letztempfänger weiter. $ Y!)$ ZTW#$ (!)$ :@S$ 2'($ (!)$ BVSI$ ,+)0>)2 )'$ 3!45$ K7'$ ()0$ N2&*!;!"&-!7'$ 2'($ Z2K)0*O33! ")!-$ der Berater und von ihrer Eignung für den Beratungsgegenstand. Sie können hierfür die Vorlage aussagefähiger Referenzen, insbesondere bisher erstellter, ggf. anonymisierter Beratungsberichte, sowie von Nachweisen der unternehmensberatenden Tätigkeit verlangen (z. B. Gewerbean9)*(2' #$ :XG823>2 #$ 1)3)**345&;-3K)0-0& F.$ Sie können auch ihnen bereits vorliegende sonstige Erkenntnisse auswerten. Werden die Nachweise nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig geführt oder bestehen Zweifel an der Eignung oder der Zuverlässigkeit des Beraters, "Q'')'$ (!)$ ZTW#$ (!)$ :@S$ 2'($ (!)$ BVSI$ ()'$ Berater ablehnen. Sie können geeignete andere Berater vorschlagen. Die Auszahlung der Zuwendung darf frühestens nach Vorlage des Beratungsberichts, der Rechnung des Beraters sowie des Nachweises über (!)$Z&5*2' $()3$:7'70&03$)0;7* )'.$I)!$I&0>&5- lungen wird kein Zuschuss gewährt. 6. Schlussbestimmungen, Inkrafttreten 6.1 Mit dem Antrag auf Zuwendung evtl. verbundene Kosten trägt der Letztempfänger. 6.2 Soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind, gelten für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis, die Prüfung der Verwendung und die ggf. erfor()0*!45)'$ ?'()02' )'$ 7()0$ 82;5)+2' )'$ ()0$ Zuwendungsbescheide und die Rückforderung der gewährten Zuwendung die §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung und die §§ 48, 49, 49 a des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung des Saarlandes. Die Zuwendungen werden zudem auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung von Art. 87 und 88 EG-Ver-0& $ &2;$ 6Y)G9!'!9!3<GI)!5!*;)'$ C8I*.$ =L$ M0.$ D$`fg#$B.$b$K79$[^.$Y)>)9+)0$[\\aF$&*3$6Y)G minimis“-Beihilfen gewährt. 6.3 Zuwendungen nach diesen Richtlinien sind Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches (StGB). Deshalb finden bei Verstößen gegen das Subventionsrecht sowohl diese Vorschrift als auch §§ 2 - 6 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 Anwendung. Alle förderungsrelevanten Angaben im Antrag und in der Berichterstattung sind subventionserheblich im Sinne von § 2 des Gesetzes über die Vergabe von Subventionen vom 25. Mai 1977 (Amtsbl. S. 598). 6.4 Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, hat das Recht, U)()0>)!-$ (2045$ =!'3!45-'&59)$ !'$ (!)$ +)-0!)+*!- chen Unterlagen die Verwendung der Mittel zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes '&45$i$g_$()0$:&235&*-370('2' $()3$B&&0*&'()3$ bleibt hiervon unberührt. 6.5 Diese Richtlinien treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, aktives Risikomanagement und Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm Saarland) vom 16. März 2009 (Amtsbl. S. 583) außer Kraft. Saarbrücken, den 26. April 2012 Der Minister der Finanzen zugleich mit der Leitung des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft beauftragt Jacoby


Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, aktives Risikomanagement und Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm Saarland)Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen