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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und VerbraucherschutzRichtlinie vom 14.08.2009 zur Gewährung von Zuwendungen zur Verbilligung von Liquiditätshilfekrediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf Grundlage des Bundes-Länderprogramms und der dazu geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und dem Saarland vom 09.07.2009 - "Saarländisches Liquiditätshilfeprogramm 2009"

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Richtlinie vom 14.08.2009 zur Gewährung von Zuwendungen zur Verbilligung von Liquiditätshilfekrediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf Grundlage des Bundes-Länderprogramms und der dazu geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und dem Saarland vom 09.07.2009 - "Saarländisches Liquiditätshilfeprogramm 2009"

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz · vom 2009-08-14

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Ministerium für Umwelt Keplersraße 18 66117 Saarbrücken Richtlinie vom 14. August 2009 zur Gewährung von Zuwendungen zur Verbilligung von Liquiditätshilfekrediten . der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf Grundlage des Bund-Länder-Programms und der dazu geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und dem Saarland vom 9. Juli 2009 "Saarländisches Liquiditätshilfeprogramm 2009" 1. Zweck der Zuwendung Zweck der Zuwendung ist die Stabilisierung der Liquiditätslage landwirtschaftlicher Betriebe, um insbesondere Liquiditätsengpässe infolge der starken PreisrQckgänge auf den Agrarmärkten sowie Kostensteigerungen in den Jahren 2008 und 2009 zu überbrücken. 2. Gegenstand der Förderung Die Mittel werden als Zinsverbilligung tor Programmkredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Liquiditätssicherung gewährt, soweit die Verwendung der Darlehensmittel tor betriebliche Zwecke erfolgt. Die Programmkredite der Rentenbank werden nicht direkt, sondern im Hausbankenverfahren vergeben. Bei der Förderung handelt es sich um eine De-minimis Beihilfe im Agrarerzeugnissektor1 • 3. Zuwendungsempfänger 3.1 Gefördert werden Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsforrn, die i. S. von Art. 2 VO (EG) Nr. 1535/2007 in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind und ihren Betriebssitz im Saarland haben. , Verordnung (EO) Nr. 153512007 der Kommission vom 20. Dezember 2007 über die Anwendung der ArtikelS7 und 88 EO-Vertrag aufDe-minimis-Beihllfen im Agrarerzeugnissektor, Amtsblatt EU L 337 vom 21.12.2007, S. 35 Seite 1 von 5 3.2 Nicht gefördert werden .. Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt, " Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 1 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008. 4. Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Eine Kreditbereitschaftserklärung der Hausbank, aus der die Höhe sowie die Laufzeit des zu verbilligenden Liquiditätssicherungsdarlehens hervor geht und mit der die Hausbank bestätigt, dass es sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 1 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 handelt und dass der Liquiditätskredit notwendig ist, ist dem Antrag auf Zuwendung beizufügen. 4.2 Die beihilferechtlichen Vorgaben der De-minimis-Regelung im Agrarerzeugnissektor sind einzuhalten. Die Gesamtsumme aller einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor darf in einem Zeitraum von drei Kalenderjahren 7.500 € nicht überschreiten. In diesem Zeitraum bereits gewährte oder beantragte De-minimis-Beihllfen (Glanrindförderung) im Agrarsektor sind anzurechnen. Eine Erklärung mit Angaben zur bisherigen De-minimisFörderung irn laufenden und in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren ist der Rentenbank über die Hausbank vorzulegen. 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 5.1 Die Förderung erfolgt im Haushaltsjahr 2009 in Form einer Zinsver~~~~~~~-,-,billigIJng für.J{apil:almarktdadehen~die-'lJ)J1_JjeLl:lausbank_Qb_eLJ1ie,~~~~~~~~~ Rentenbank aus dem Programmteil "Saarländisches liquiditätshilfeprogramm" refinanziert werden. Die Zuwendung ist nicht rückzahlbar und erfolgt als Anteilfinanzierung (Prcjektförderung). Margenaufschläge für die Hausbanken sind im Rahmen des risikogerechten Zinssystems (RGZS) zulässig. Die Darlehensbeträge sind auf volle Hundert € abzurunden. 5.2 FOr Kapitalmarktdarlehen mit einer Laufzeit von vier Jahren, wird eine Zinsverbilligung von bis zu 2 %, höchstens jedoch in Höhe des von der Rentenbank festgesetzten Endkreditnehmerzinssatzes in der Preisklasse A gemäß RGZS, gewährt. Die Darlehen sind Abzahlungsdarlehen mit gleich bleibenden, halbjährlichen Tilgungsraten Seae 2 von 5 sowie einem Tilgungsfreijahr. Im Saarland ist der zinsgünstige möglich. Die Zuwendung fOr die Förderung der liquiditätshilfedarlehen nach diesen Bedingungen erfolgt gleichzeitig aus Mitteln des Bundes und des Landes. In Höhe von bis zu 70 % der zuletzt gemäß Bescheid des Jahres 2008 erhaltenen Betriebsprämienzahlung ist bis 10 Arbeitstage nach Erhalt der Betriebsprämienzahlung fOr das Jahr 2009, spätestens jedoch bis 30.12.2009, eine außerplanmäßige Tilgung der Darlehen ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. In diesem Fall wird abweichend von Absatz 1 eine Zinsverbilligung um max. 3 %, höchstens jedoch um den von der Rentenbank festgesetzten Endkreditnehmerzinssatz in der Preisklasse A gemäß RGZS, for den außerplanmäßig getilgten Datlehensbetrag gewährt. Die Zuwendung für die Höhe der Sondertilgung erfolgt aus Mitteln des Bundes. Die Höhe der zuletzt erhaltenen Betriebsprämienzahlung ist nachzuweisen. 5.3 Andere als die in der Nr. 5.2 genannten Liquiditätshilfedarlehen werden nicht gefördert. Der Gesamtwert der für eine Darlehensaufnahme gewährten Beihilfen darf dabei den in Nr. 4.2 genannten Betrag nicht Obersteigen. Die endgilltige Darlehenssumme kann daher erst nach Prüfung der Beihilfeerklärung durch die Rentenbank festgelegt werden. Für betriebliche Ausgaben, die nach diesem Förderprogramm geltend gemacht werden, ist eine Förderung nach anderen Liquiditätshilfe- und Förderprogrammen ausgeschlossen. 6. Verfahren 6.1 Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Landesamt fOr Agrarwirtschaft und Landentwicklung, Dörrenbachstraße 2, 66822 Lebach. 6.2 AntragsteIlung Der Antrag ist unter Verwendung des Vordruckes "Antrag auf Zuwendung zur Verbilligung eines Liquiditätshilfekredits der Landwirtschaftlichen Rentenbank" beim Landesamt fOr Agrarwirtschaft und Landentwicklung einzureichen. Mit dem Antrag ist eine KreditbereitSeite 3 von 5 schaftserklärung der Hausbank abzugeben. Der Antragszeitraum ist bis 30.09.2009 befristet. 6.3 Abwicklung Die Bewilligungsbehörde prüft den Antrag, entscheidet aber die Förderung, gibt die Antragsdaten in die EDV ein und erteilt unter Beachtung der zur Verfagung stehenden Haushaltsmittel bis spätestens 15 . 11 .2009 einen Bewilligungsbescheid. Im Bewilligungsbescheid ist darauf hinzuweisen, dass die Zuwendung anteilig aus Bundesmitteln erfolgt. Der Zuwendungsempfänger nimmt anschließend bei seiner Hausbank ein von der Landwirtschaftlichen Rentenbank refinanziertes Darlehen aus dem Liquiditätshilfeprogramm in Anspruch. Die Anforderung der Mittel durch. die Hausbank muss bis spätestens 30.1 1.2009 bei der Rentenbank vorliegen. Der Bund und das Saarland zahlen die Zinsverbilligung fUr die Darlehen in abgezinster Form zentral an die Landwirtschaftliche Rentenbank. Die Rentenbank erhält von der Bewilligungsbehörde eine elektronische Datei mit mindestens folgenden Angaben .: Name und Adresse des Antragsberechtigten, Bewilligungsdat um , Betriebsnummer, sowie bewilligte maximale Darlehenshöhe. 6.4 Verwendungsnachweis, Prüfung ----------____ __uD~e~ wendungsem~ängerhaLdenLLaruie~a~mßt ~f~ürwA D~gr~a~rw ~irts ~ch~a~ft~____________ _____ und Landentwicklung bis spätestens 30.09.2010 einen Nachweis über den tatSächlich in Anspruch genommenen Darlehensbetrag (Vorlage der rechtsverbindlichen Kreditverträge) sowie einen einfachen Verwendungsnachweis gern. Nr. 6.6. ANBest-P in Höhe des Darlehensbetrages vorzulegen. Es können dabei nur Aufwendungen (ohne Mehrwertsteuer) far betriebliche Zwecke anerkannt werden, die zwischen AntragsteIlung und 30.06.2010 beglichen werden und durch Rechnungs- und Zahlungsbe!ege nachgewiesen werden können. Kann der Zuwendungsempfänger die Ausgaben für betriebliche Zwecke nicht in Höhe des ausgereichten Darlehens belegen, so ist eine entsprechende Kürzung vorzunehmen . Die Belege sind zehn Jahre füt Prafungen aufzubewahren. Se ite 4 von 5 7. Sonstige Bestimmungen 7.1 Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die Fördermittel sind Zuwendungen im Sinne des §§ 23 und 44 der saarländischen Haushaltsordnung. Es gelten deshalb die VelWaltungsvorschriften 0N) zur Landeshaushaltsordnung sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P) , soweit nicht in der Richtlinie oder im Zuwendungsbescheid etwas anderes bestimmt ist. Die Nm. 1.2, 1.4, 3 und 4 der AN Best-P werden nicht angewandt. 7.2 Aufhebung des Zuwendungsbescheids, Rückforderungen Die Aufhebung (Rücknahme oder Widerruf) von Zuwendungsbescheiden und die Erstattung richten sich nach den für die Förderung einschlägigen Rechtsvorschriften und den im jeweiligen Zuwendungsbescheid enthaltenen Nebenbestimmungen. 7.3 De-minimis-Bescheinigung Die Landwirtschaftliche Rentenbank erstellt auf der Grundlage der Bewilligungsbescheide und der De-minimls-Erklärung des Antragstellers im Auftrag des Bundes- und des Ministeriums für Umwelt für jeden Antragsteller eine "De-minimis-Bescheinigung" und stellt diese dem Bund und dem Saarland zentral zur Verfügung . 8. In-Kraft-Treten Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 14. August 2009 in Kraft und mit Ablauf des 31 . Dezember 2010 außer Kraft. Saarbrücken , den 14 .August 2009 Seite 6 ...on 5 Anlrag$IO~cr (Namo , Vorname. bzw, UnlQmshmenßbQzGichn\.mg) Straße-, Hs,-Nr., Ortsleil PLZ. Ort Telefon rAn das Landesamt für Agrarwirtschaft und Landentwicklung Dörrenbachstraße 2 66 822 Lebach L I .... . ... ,J: ... ....:.::;. ,: .<. :... .. IlllVeJ<OS Numrr.er: ··i.; ;,. ,. elno~I19S!J!empel .' • " , ,~,:-",,: " -.. ;:", :;' ..... :..; , ". • ,:' • ."' " , . _, : - " -. ": ~ :. • 'I ' , ' . '" , ' :'.', : !, ".' . , Antraga,üfZuw~ti.pYii'gtiJrWtQi.I!igüng EHnes LiqÜiditätshilfekredites der LandwiJ'.t$6h~rt'lqh~~ . R~6t~hb~t!k :(L~) " . ' nach der Richllinie des Ministeriums für Umwelt - Liquiditätshilfeprogramm 2009 - Ich beantrage eine f"l Zinsverbilligung für das Ober die LR refinanzierte Kapitalmarktdarlehen mit einer Laufzeit von vier Jahren Dem Antrag habe Ich folgende Unterlagen/Nachweise - soweit erforderlich - belgefllgt: L~J Kredilbereltschartserklärung o Sonstlges: _________________ _ Angaben des AntnigstEillers .' 1. Unternehmen [] Elnzelunlernehmen [J Sonstiges Unternehmen (z . B. GbR. KG. GmbH, eG, Sonstige) Re~t&orm; ________________________________________________________ Namen der Gesellschafter, Gesellschaftsanteile (%) Mein Unternehmen ist in der Primärproduktion landwirtschaftliCher Erzeugnisse tätig C Ja Cl nein NZ. NZ K'ontröfl~ und BOilrboi!ungsvermer.ka LAL Die KapitalbeteHrgung der öffentlichen Hand belrägt mehr als 25 % des EIgenkapitals des Unternehmens r- -'j r --" ~._ .. j ja i. ,. .Jnein ~dungsräh i gos lXl\emehmen ; Auf die' b~a~trag~~ . F~tQe~'n~ p~~st~Qt k~i'I): '~i~~tS::~n~pr~eh" Sie :wird {lur.lrn ,Rahmen ~e~ü~~arer HaushaltSmiJ;tel gewährt• .~:;~fJi~~~j~~~ik%~~i~jl€~~~;~~~;~~d~~:~~~~~~~~~~~~~~;;JI:~e~~~a~~t:'nd~;~:~;I~~~~~~f~:g~~~~n. -1 - 2. Benötigte Darlehenshöhe Ich benötige zur Stabilisierung der Liquidiü:ltslage meines Unfernehm ens und 311fgrtJnd der elWarteten Aufwendung en tUr betriebliche Zwecke ein Darlehen o mit vier}ähriger laufzeit in Höhe von ______ €. Maxima le Beantragung in Höhe der Direktzah lung aus 2008 Mir ist bekannt., dass - eln Rechtsanspruch aUf die Gewährung einer Zuwendung nicht besteht und sie nur im Rahmen verfLlgbarer HaUShaltsmltlel gewährt wird. - mit einer KOrzu~ bis hin zum vollständigen Veriusl bzw. bis hin wr vol~länd~en ROcl<forderung der Zuwendung .w rechnen Ist, wenn • die Zuwendu ng durch unrichtige oder unvollsländ lge Angabel1 erwirkt wird, • niclll förderfähige Ausgeben generid gemacht werden, • Mitlä zweckwidrig verwendet \\'erden , • gegen Auflagen und Ver pflichtungen Im Zusammenhang m~ dem Emalt der Förd eru ng verstoßeI1 wird, • oder ein vergleichbar schWervAegel1der anderer Grund vorliegt. - die P.ngaban mAntrag und in den mit dem Antrag eingereichten Unterla.gervNachwelsen subventtonserhebllch Im Sinne des § 284 StGS i. V. m. dem saarländischen SUbventionsgesetz sind bZ"W: wegen SubventIonsbetrug bestraft v.nrd. • wer über subventIonserheblIche Talsachen unrichtige, unvollständige Angaben macht, • oder den Subventionsgeber Ober subventIonserhebliche Tatsachen In Unkennfnls I~sst. - das saarländische Ministerium rur Umwelt. das Sundesministerlum rur Ernähru ng, Landwirtschaft und Verbrauchersct1utz, der saarländisd1e Rechnungshof, der Bundes1'echnLrlgshofund dia BewilJigungssteUe das Recht haben. die Voraussetzungen fOrdie Gewilhrung der Fö rderung durch Besich tig ung an Orl und Steße und durch Einsichtnahme in Bücher urid sonsl~e Belege oder Förderantrage enlwoder selbslzu pril fe n oder durch Beauflragle pr üfen zu lasse n. Ich stimme ZU j dass meine Daten, soweit dies zu Prüfzwecken und aulgrund von Berlchlspfllchten enorde"lch Ist, zwiSChen der saarländischen Landwlrlschaftsverwallung, dem Bundesministerium für Ernährung, landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Landwirtschaftlichen Rentenbank ausgetauscht werden. Ich v0rpfrichta mich, - Unte!lagen, die ror die Bemessung der Förderung von Bedeutung sind, mindestens zehn Jahr. ab Bewilligung au fzubewahren. - jede Änderung, die Ausv.rkungen auf die Förderungsberedltigu~ bzw. die Förderhöhe hai, unverzOgßch der BewIlligungsste ile schriftlich mll zu teilen. Datenschutzrechtliche Hinweise: Oie mit dem Anttag ~nschl. Anlagen erhobel1e11 Daten werden zur Festst el~ng de r Fördert>erechtlgung und ·höhe benöligl und gespeichert. MilAblauf des Jahres 2020 werden diese Daten geloseht . Die Daten werden an das saarländische Ministerium für Umwelt für die überwöehung der Mitte!auszahlung sowie zur Erstellung des Agrerberichts und sonstiger vorgeseM eb ener Berichte ObermitteIl. Von den Rechtsvorschriften zum Subventionsgeseiz sowie von dEm Bestimmungen des Merkblatts zum Llquiditätshilfeprogramm 2009 habe ich K~mntnis genommen. . Ich vcrsic:here, dass die Angaben In diesem Antrag und in den eingereichten Unterlagen richtig und vollständig sind, Ort Oatum Unterschrift Antragsteller (bel Pet'$onen·bzvl. Kapl!algesellschafi9n dio mtt der Geschäftsführung beauftragte PortOnj -2-


Richtlinie vom 14.08.2009 zur Gewährung von Zuwendungen zur Verbilligung von Liquiditätshilfekrediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf Grundlage des Bundes-Länderprogramms und der dazu geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und dem Saarland vom 09.07.2009 - "Saarländisches Liquiditätshilfeprogramm 2009"Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen