Richtlinie zur Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden Schulen
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1178 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 15. Dezember 2016 345 Richtlinien zur Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden Schulen im Saarland Vom 6. Dezember 2016 1. Definition Berufs- und Studienorientierung Eine fundierte Berufs- und Studienorientierung ist Grundlage für eine aktive Gestaltung der eigenen Bildungs- und Berufsbiografie. Schulische Berufs- und Studienorientierung ist ein individueller Prozess der Annäherung und Abstimmung zwischen den eigenen Interessen, Stärken und Wünschen sowie den eigenen Einstellungen, Haltungen und Orientierungen der Schülerinnen und Schüler auf der einen Seite und den Möglichkeiten, Bedarfen und Anforderungen der Arbeits- und Berufswelt auf der anderen Seite. Es schließt den Erwerb grundlegenden Wissens über die Berufs- und Arbeitswelt, über die Anforderungen im Ausbildungssystem und des Studiums ein. Der Begriff „Berufsorientierung“ umfasst die „Studienorientierung“. Studienorientierung ist eine spezielle Ausprägung der Berufsorientierung und hat eine spezifische inhaltliche Ausrichtung des Orientierungsprozesses auf die Aufnahme eines Studiums zum Gegenstand. Im Rahmen der Studienorientierung wird die Berufsorientierung entsprechend den besonderen Anforderungen an die Planungen des Übergangs in den Hochschulbereich spezifiziert. Die Berufs- und Studienorientierung unterstützt und fördert gezielt den Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler und befähigt sie, die eigene Berufsbiografie als individuellen Prozess aktiv zu gestalten. Eine systematisch gestaltete Berufs- und Studienorientierung erfolgt in vernetzten Strukturen, in denen Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und außerschulische Begleiter und Partner jeweils spezifische Aufgaben übernehmen und die Jugendlichen darin unterstützen, die eigene Berufsbiografie erfolgreich zu organisieren und zu gestalten. Eine Checkliste mit Qualitätskriterien einer systematischen Berufs- und Studienorientierung ist als Anlage beigefügt (vergleiche Anlage 1). 2. Rechtlicher Rahmen Die Schule ist im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags verpflichtet, ihren Beitrag zur Berufsund Studienorientierung von Jugendlichen zu leisten (§ 1 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes). Dieser Auftrag leitet sich ab aus den Vorgaben der Verfassung des Saarlandes. Artikel 24a Absatz 1 der Verfassung des Saarlandes besagt: „Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung seiner Würde, auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf Bildung sowie auf gewaltfreie Erziehung zu Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit.“ Unterricht und Erziehung haben das Ziel, den jungen Menschen so heranzubilden, dass er seine Aufgabe in Familie und Gemeinschaft erfüllen kann (Artikel 26 der Verfassung des Saarlandes). Gemäß § 1 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes bestimmt sich der Auftrag der Schule daraus, dass jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seinen Anlagen und Fähigkeiten entsprechende Erziehung, Unterrichtung und Ausbildung hat, und dass er zur Übernahme von Verantwortung und zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in Staat und Gesellschaft vorbereitet werden muss. Gemäß Artikel 30 der Verfassung des Saarlandes ist die Jugend zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen. Zur Konkretisierung dieses Erziehungs- und Unterrichtsauftrags der Schule wurden die Richtlinien zur Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden Schulen im Saarland erarbeitet. Weitere Regelungen, insbesondere zu einzelnen Schulformen beziehungsweise Maßnahmen und Instrumenten, sind den einschlägigen Verordnungen, Erlassen, Richtlinien, Lehrplänen, Rundschreiben und Vereinbarungen zu entnehmen. 3. Gesamtkonzeption einer systematischen Berufsund Studienorientierung Die schulische Berufs- und Studienorientierung stellt eine verpflichtende Querschnittsaufgabe der allgemein bildenden Schulen dar und erfolgt in vernetzten Strukturen, indem sie in Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten, der schulischen Sozialarbeit, der Agentur für Arbeit, den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen, den Kammern, den Gewerkschaften und den Verbänden sowie anderen Bildungs- und Beratungsinstitutionen wahrgenommen wird. Schulleitung und Lehrkräfte, Die Schule nimmt in diesem Prozess eine koordinierende und gestaltende Funktion ein, die sich an dem individuellen Orientierungs- und Entscheidungsprozess der jeweiligen Schülerin und des jeweiligen Schülers ausrichtet. Eine systematische schulische Berufs- und Studienorientierung sieht drei Handlungsfelder vor. HF 1: Phasen, Inhalte und Instrumente der Berufsund Studienorientierung HF 2: Verankerung und Organisation in der Schulstruktur HF 3: Kooperationen, Netzwerke und Schnittstellengestaltung Vor diesem Hintergrund legt jede Schule in ihrem schulspezifischen fächerübergreifenden Konzept der Berufs- und Studienorientierung die berufs- und studienorientierenden Maßnahmen und Inhalte fest, regelt die organisatorische und inhaltliche Gestaltung sowie die Zuständigkeiten und die Einbindung der außerschulischen Partner. Die Berufs- und Studienorientierung der Sekundarstufe I aller Schulformen und der gymnasialen Oberstufe bauen dabei systematisch aufeinander auf. 4. Handlungsfeld 1: Phasen, Inhalte und Instrumente der Berufs- und Studienorientierung Die Berufs- und Studienorientierung ist ein individueller Prozess der Schülerin oder des Schülers, der in unterschiedlichen Phasen verläuft und sich an den individuellen Voraussetzungen, Einstellungen und Potenzialen der Schülerinnen und Schüler orientiert. Kernziel der schulischen Berufs- und Studienorientierung ist die Förderung der individuellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zur Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf beziehungsweise in das Studium. Zu diesem Zweck sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, ihren individuellen Prozess der Berufs- und Studienorientierung erfolgreich zu durchlaufen, um abschließend eine fundierte und eigenverantwortliche Berufswahlentscheidung treffen zu können. Als zentrale Grundprinzipien sind zu beachten: • die Erweiterung des Berufswahlspektrums der Schülerinnen und Schüler, • der Abbau von gegebenenfalls geschlechtsspezifischen, soziokulturellen, religiösen oder ethnischen Hemmnissen und • eine ressourcenorientierte Wahrnehmung von besonderen sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen sowie • die Ausrichtung der Berufs- und Studienorientierung an der individuellen Zielsetzung und an den individuellen Potenzialen der jeweiligen Schülerinnen und Schüler. Thematische Bestandteile des schulspezifischen Konzeptes sind: • Orientierung durch Selbstreflexion und Fremdeinschätzung • Orientierung durch Informationen und Wissen • Orientierung durch praktische Erfahrungen in der Berufswelt • Orientierung durch die Gestaltung von Bewerbungsprozessen • Orientierung durch Prozessbegleitung und -dokumentation. Die Ausgestaltung dieser thematischen Bestandteile erfolgt kompetenzorientiert. Es ist dabei sicherzustellen, dass neben der Orientierung sowohl spezifische Kompetenzen zur Gestaltung des eigenen Berufs- und Studienorientierungsprozesses gefördert werden sowie ein Beitrag zur allgemeinen Kompetenzförderung bei den Schülerinnen und Schülern geleistet wird. Die einzelnen Instrumente verfolgen dabei jeweils unterschiedliche Ziele und kommen in unterschiedlichen Phasen zum Einsatz. 1180 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 15. Dezember 2016 Phasen und Inhalte des Berufswahlprozesses in der Sekundarstufe I Orientierung durch Selbstreflexion und Fremdeinsch ätzung : Was kann ich? Was m öchte ich? Was ist mir wichtig? Instrumente Kompetenzbilanz/ -analyse (z.B. ProfilPASS f ür junge Menschen, Berufswahlpass) Potenzialanalysen, z.B. bestehend aus einer Auswahl von Aufgaben aus dem ProfilPASS f ür junge Menschen und hamet2 bzw. hamet e Berufsorientierungstests usw. Inhalte Stärken und Potenziale Kompetenzen Zukunftsvorstellungen Vereinbarkeit von Familie und Beruf usw. Orientierung durch Informationen und Wissen: Welche Berufe und Karrierewege gibt es? Wie sieht die Arbeitsmarktsituation aus? Was sind verl ässliche Anlaufstellen? Instrumente Medien (z.B. B ücher, Brosch üren, Internetquellen) Pers önliche Beratungs- und Informationsgespr äche (z.B. Berufsberatung) Berufsorientierende Veranstaltungen im Klassenverband / BIZ (Berufsberatung) Berufsinformationsveranstaltungen Ausbildungsmessen Informationsveranstaltungen zur Berufsund Arbeitswelt usw. Inhalte Berufsbilder Ausbildungs- und Karrierewege, z.B. Duale Ausbildung Studieren ohne Abitur Rahmenbedingungen und Regelungen der Arbeitswelt formale Zugangsbedingungen Ausbildungs- und Studienfinanzierung (BAF ÖG für Sch üler/innen und Studierende, Stipendien) usw. Orientierung durch praktische Erfahrungen in der Berufswelt: Wie sieht die Praxis aus? Ist das wirklich mein Traumberuf? Inwieweit werde ich den Anforderungen gerecht? Instrumente Betriebserkundungen von Praktikumsbetrieben und Ausbildungsbetrieben Vorbereitung und Durchf ührung eines Sch ülerbetriebspraktikums Tagespraktika berufsorientierter Wochentag Aktionstage Berufeparcours Genderorientierte Praxistage usw. Inhalte fachliche Kompetenzen überfachliche Kompetenzen/Soft Skills Reflexion/Entscheidung über den zuk ünfigen schulischen oder beruflichen Weg usw. Orientierung durch die Gestaltung von Bewerbungsprozessen: Wie pr äsentiere ich mich erfolgreich? Wie werde ich Auswahlkriterien gerecht? Instrumente Bewerbungstraining zur Erstellung von Bewerbungsunterlagen Handlungsorientiertes Bewerbertraining zu den Themen Bewerbungsgespr äche, Eignungstests usw. Inhalte Bewerbungsschreiben und Lebenslauf online-Bewerbungen anforderungsorientierte Selbstpr äsentation / "Selfmarketing" usw. Übergang erfolgreich vollziehen - Ausbildung - weitere schulische Qualifizierung Prozessbegleitung und Dokumentation: Welche Entwicklungen habe ich vollzogen? Instrumente: Berufswahlportfolio, pers önliche Beratungsgespr äche Inhalte: Zeugnisse und formale Bescheinigungen, Entscheidungsprozesse, Entwicklungsprozesse, anlassbezogene Fragen und Probleme Phasen und Inhalte des Berufswahlprozesses in der Gymnasialen Oberstufe Saar (GOS) Orientierung durch Selbstreflexion und Fremdeinsch ätzung : Was kann ich? Was m öchte ich? Was ist mir wichtig? Instrumente Teilnahme an einem Verfahren zur Kompetenzfeststellung/-analyse (z.B. ProfilPASS f ür junge Menschen, Berufswahlpass) usw. Inhalte Stärken und Potenziale Kompetenzen Zukunftsvorstellungen Vereinbarkeit von Familie und Beruf Eignung f ür Studieng änge und/oder Ausbildungsberufe usw. Orientierung durch Informationen und Wissen: Welche Berufe und Karrier ewege gibt es? Wie sieht die Arbeitsmarktsituation aus? Was sind verl ässliche Anlaufstellen? Instrumente Berufsinformationsveranstaltungen Studien- oder Berufsberatung Ausbildungsmessen Informationsveranstaltungen zur Berufsund Arbeitswelt Pers önliche Beratungs- und Informationsgespr äche (Berufsberatung) Berufsorientierende Veranstaltungen im Klassenverband (Berufsberatung) usw. Inhalte Berufsbilder Ausbildungs- und Karrierewege Rahmenbedingungen und Regelungen der Arbeitswelt formale Zugangsbedingungen Studium an einer Hochschule Duales Studium Duale Ausbildung Ausbildungs- und Studienfinanzierung (BAF ÖG für Sch üler/innen und Studierende, Stipendien) usw. Orientierung durch praktische Erfahrungen in der Berufswelt: Wie sieht die Praxis aus? Ist das wirklich mein Traumberuf? Inwieweit werde ich den Anforderungen gerecht? Instrumente Betriebserkundungen Berufsfelderkundungen Oberstufenpraktikum Hochschulerkundung usw. Inhalte fachliche Kompetenzen überfachliche Kompetenzen/ Soft Skills Reflexion/Entscheidung über den zuk ünftigen beruflichen oder schulischen Weg usw . Orientierung durch die Gestaltung von Bewerbungsprozessen: Wie pr äsentiere ich mich erfolgreich? Wie werde ich Auswahlkriterien gerecht? Instrumente Bewerbungstraining zur Erstellung von Bewerbungsunterlagen Üben von Bewerbungsgespr ächen und Eignungstests Handlungsorientiertes Bewerbertraining zu den Themen Bewerbungsgespr äche, Eignungstests usw. Inhalte Bewerbungsschreiben und Lebenslauf Online-Bewerbungen Zulassungs- und Bewerbungsverfahren der Hochschulen anforderungsorientierte Selbstpr äsentation / "Selfmarketing" usw. Übergang erfolgreich vollziehen - Ausbildung - Studium - weitere schulische Qualifizierung Prozessbegleitung und Dokumentation: Welche Entwicklungen habe ich vollzogen? Instrumente: Berufswahlportfolio, pers önliche Beratungsgespr äche Inhalte: Zeugnisse und formale Bescheinigungen, Entscheidungsprozesse, Entwicklungsprozesse, anlassbezogene Fra gen und Probleme 1182 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 15. Dezember 2016 Orientierung durch Selbstreflexion und Fremdeinschätzung Dieser thematische Bestandteil im schulspezifischen Konzept zur Berufs- und Studienorientierung zielt darauf ab, dass sich Schülerinnen und Schüler über ihre individuellen Interessen, Wünsche und Zukunftsvorstellungen sowie über ihre Stärken, Potenziale und Kompetenzen im Klaren sind. Dieser Klärungs- und Selbstreflexionsprozess konzentriert sich nicht alleine auf den Bereich Arbeit und Beruf, sondern nimmt zugleich allgemeine Werte und Ziele, die auch private Fragestellungen betreffen (zum Beispiel Vereinbarkeit von Familie und Beruf), mit in den Blick. Eine systematische Förderung dieses Prozesses erfolgt insbesondere durch folgende Verfahren: • Kompetenzbilanzierungen und Potenzialanalysen • Interessens- und Berufsorientierungstests • Feedbackprozesse und persönliche Beratungsgespräche Vor dem Hintergrund der eigenen Zukunftsvorstellungen sowie des individuellen Profils sollen die Schülerinnen und Schüler Hinweise auf Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten ableiten, die sie bei zukünftigen vor allem beruflichen Entscheidungen leiten sollen, z. B. • bei der Wahl des Schülerbetriebspraktikums, • bei der Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz, • bei der Wahl von Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen, • gegebenenfalls bei weiteren Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit und • bei der Wahl eines Studiums. Beitrag zur allgemeinen Kompetenzförderung: Die Schülerinnen und Schüler nehmen Individualität und Vielfalt in soziokultureller, religiöser oder ethnischer Hinsicht wahr und verstehen sie als Stärke. Die Schülerinnen und Schüler benennen persönliche Visionen und vertreten diese anderen Personen gegenüber (Selbstpräsentation). Die Schülerinnen und Schüler nehmen angemessene Selbsteinschätzungen vor. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich in konstruktiver Weise mit Fremdeinschätzungen auseinander und integrieren diese in ihr Selbstbild. Orientierung durch Informationen und Wissen Um den individuellen Prozess der Orientierung zu steuern und zu gestalten, benötigt die Schülerin oder der Schüler umfassende Informationen, individuelle Unterstützung und entsprechende Kompetenzen. Diese umfassen zum einen Orientierungskompetenzen im Bereich der allgemeinen Möglichkeiten der Arbeits- und Berufswelt, wie zum Beispiel: • Informationen über das Ausbildungs- und Berufssystem sowie über Studienmöglichkeiten und Rahmenbedingungen und Regelungen der Arbeitswelt (Berufsbilder, inhaltliche Anforderungen, formale Zugangsbedingungen, Ausbildungs- und Karrierewege, Rechte und Pflichten in der Arbeitswelt etc.) • Informationen über die Arbeitsmarktsituation • Informationen über berufliche und akademische Weiterbildungsmöglichkeiten. Im Prozess der Berufs- und Studienorientierung dienen diese Informationen dazu, den Jugendlichen eine realistische Vorstellung von Arbeitsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Zum anderen benötigen Schülerinnen und Schüler Handlungskompetenzen zur eigenständigen Gestaltung des Berufs- und Studienorientierungsprozesses. Dies umfasst einen Überblick über den Verlauf und die schulischen Angebote im Orientierungsprozess sowie zu konkreten Möglichkeiten der Unterstützung (zum Beispiel Anlaufstellen, Informationsquellen usw. (vergleiche Anlage 2)). Unterschiedliche informationsorientierte Angebote können genutzt und zielgerichtet im Berufs- und Studienorientierungsprozess eingesetzt werden, z. B.: • spezielle Medien, wie beispielsweise Bücher, Broschüren und Zeitschriften sowie Datenbanken, Filme, Internetseiten etc., wie sie insbesondere auch durch die Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt werden • persönliche Informations- und Beratungsgespräche, zum Beispiel mit Berufsberaterinnen und Berufsberatern der Agentur für Arbeit, außerschulischen Expertinnen und Experten und so weiter • Besuch von Berufswahlmessen/-märkten, Tagen offener Türen in Betrieben und Hochschulen, Informationstagen sowie weiteren Veranstaltungen zu Themen der Berufs- und Arbeitswelt. Beitrag zur allgemeinen Kompetenzförderung: Die Schülerinnen und Schüler erschließen sich zielgerichtet Informationen und Unterstützung für ihre Fragen der Berufsorientierung. Die Schülerinnen und Schüler erkennen die geschlechts- und behinderungsspezifischen Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt sowie deren traditionsbedingte und ethnische Überlagerung und reflektieren diese kritisch. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Rahmenbedingungen der Berufs- und Arbeitswelt. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Anforderungen in den individuell relevanten Berufsbereichen beziehungsweise Studiengängen und reflektieren diese vor dem Hintergrund des individuellen Profils. Orientierung durch praktische Erfahrungen in der Berufswelt Im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung sollen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, praktische Erfahrungen mit der Berufs- und Arbeitswelt zu sammeln. Diese Praxiserfahrungen dienen zum einen der Erprobung und Weiterentwicklung der eigenen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen (Soft Skills). Zum anderen sollen die Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen ihre eigenen beruflichen Vorstellungen, Ziele und Wünsche reflektieren. Es lassen sich zwei Formen praktischer Erfahrungsräume unterscheiden: • punktuelle Angebote, die berufliche Realität mit geringer Komplexität in einem klar umgrenzten Aufgabengebiet abbilden, und • prozessorientierte Angebote, in denen die berufliche Realität mit höherer Komplexität abgebildet wird. Punktuelle Angebote mit praktischen Erfahrungen der Berufswelt sind zum Beispiel: • Betriebserkundungen • Berufsfelderkundungen • Aktionstage für Jungen und Mädchen • Teilnahme an handlungsorientierten ökonomischen Wettbewerben • „Lange Nacht der Industrie“ • IHK-Aktionstag Handel und Tourismus • Projekttag: Schule und Arbeitswelt • Berufeparcours • Planspiel „Ready Steady Go“ • Hochschulinformationsbesuche • Peer-Kontakte und Austausch mit jungen Berufstätigen Prozessuale Angebote mit praktischen Erfahrungen der Berufswelt sind z. B.: • Dreiwöchiges Schülerbetriebspraktikum • Berufsorientierter Wochentag • Schülerfirmen beziehungsweise Schülergenossenschaften • Oberstufenpraktikum • Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP) Beitrag zur allgemeinen Kompetenzförderung: Die Schülerinnen und Schüler planen und führen in beruflichen Anforderungssituationen eigenständige Handlungen durch und kontrollieren diese bezogen auf die Ergebnisqualität. Die Schülerinnen und Schüler treten in angemessener und regelkonformer Weise in beruflichen Kontexten auf, bringen sich selbst ein und arbeiten mit Kolleginnen und Kollegen zusammen. Orientierung durch die Gestaltung von Bewerbungsprozessen Das Konzept zur Berufs- und Studienorientierung zielt darauf ab, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, die einzelnen Bestandteile eines Bewerbungsprozesses erfolgreich zu gestalten. Dies umfasst das Kennenlernen unterschiedlicher Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie das Verstehen der zugrunde liegenden Auswahlkriterien. Einzelne Bestandteile im Konzept der Berufs- und Studienorientierung sind unter anderem: • Erprobung betrieblicher, schulischer oder hochschulischer Auswahl- bzw. Assessmentverfahren, • Erstellung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Bewerbungsmappe, Online-Bewerbung, Hochschulbewerbung und so weiter) und • Vorbereitung von Bewerbungsgesprächen. Beitrag zur allgemeinen Kompetenzförderung: Die Schülerinnen und Schüler bringen in anforderungsorientierter und systematischer Weise ihre eigenen Stärken und Fähigkeiten sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form zum Ausdruck (Selbstpräsentation). Orientierung durch Prozessbegleitung und -dokumentation Die Berufs- und Studienorientierung stellt einen längerfristigen Prozess dar, in dessen Verlauf die Schülerinnen und Schüler vor unterschiedlichen und wechselnden Fragen und Herausforderungen stehen. Sie sammeln unterschiedliche Erfahrungen und Erkenntnisse, auf deren Grundlage sie Entscheidungen treffen, spezifizieren oder auch revidieren. Im Rahmen einer kontinuierlichen Prozessbegleitung und -dokumentation wird dieser Prozess strukturiert, um so den Schülerinnen und Schülern zum einen eine grundlegende Orientierung über den Prozessverlauf zu ermöglichen und zum anderen die erworbenen Erkenntnisse und vorgenommenen Entscheidungen zu sichern und damit für nachfolgende Entscheidungsprozesse nutzbar zu machen. Die systematische Prozessdokumentation stellt die Verknüpfung der einzelnen von den Schülerinnen und Schülern wahrgenommenen Angebote im Sinne eines sinnvollen Gesamtprozesses sicher. Als Instrumente kommen u. a. zum Einsatz: • das Berufswahlportfolio, in dem sowohl produktorientierte Bestandteile (Bescheinigungen, Arbeitszeugnisse und Ähnliches in Form eines Fachportfolios) der Dokumentation individuel1184 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 15. Dezember 2016 ler und formal erworbener Leistungen dienen, als auch prozessorientierte Bestandteile (Struktur der individuellen Arbeits- und Berufswegeplanung, Dokumentation von Selbstreflexions- und Entscheidungsprozessen) als Orientierung und Unterstützung dienen und • die persönlichen Beratungsgespräche, die sowohl einem festen, verbindlichen Rhythmus folgen, als auch anlassbezogen die Thematisierung aktueller Probleme und Klärungsbedarfe ermöglichen. Beitrag zur allgemeinen Kompetenzförderung: Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren eigene Entwicklungen und Entscheidungsprozesse in nachvollziehbarer und systematischer Weise. Die Schülerinnen und Schüler gestalten ihren Berufsund Studienorientierungsprozess zielgerichtet und planvoll. 5. Handlungsfeld 2: Verankerung und Organisation in der Schulstruktur 5.1 Organisation der Berufs- und Studienorientierung Berufs- und Studienorientierung als schulische Querschnittsaufgabe Die Berufs- und Studienorientierung ist eine Querschnittsaufgabe der allgemein bildenden Schulen. Die Grundlage ist eine schulspezifische Konzeption, die auf den Richtlinien zur Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden Schulen im Saarland und gegebenenfalls auf den einschlägigen Regelungen für die jeweilige Schulform basiert. Organisation der Berufs- und Studienorientierung in der Sekundarstufe I Gemeinschaftsschule Die Verordnung – Schulordnung – über die Bildungsgänge und die Abschlüsse der Gemeinschaftsschule sieht vor, folgende konkrete Maßnahmen verbindlich durchzuführen: • Vermittlung von grundlegenden berufsorientierenden Kompetenzen im Fach Arbeitslehre sowie im Wahlpflichtfach Beruf und Wirtschaft gemäß den Lehrplanvorgaben • Kompetenzfeststellung in Klassenstufe 7 • Potenzialanalyse anlassbezogen für ausgewählte Schülerinnen und Schüler • Schülerbetriebspraktikum in Klassenstufe 8 • Umsetzung individueller berufsorientierender Förderkonzepte (zum Beispiel als Ergebnis der Potenzialanalyse) • Portfolioarbeit • Dokumentation der individuellen Berufsorientierung durch Nachweise und Bescheinigungen, die den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden können. Hinzu kommen im Wahlpflichtbereich die Angebote der Schule, die ebenfalls berufsorientierende Aspekte berücksichtigen. Berufsorientierende Aspekte sind darüber hinaus in den Lehrplänen verschiedener Fächer auf der Hinweisebene enthalten. Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen und daher nicht im Fach Beruf und Wirtschaft unterrichtet werden, erhalten auf diese Weise eine grundlegende Orientierung, wobei die berufsorientierenden Aspekte außerhalb der Fächer Arbeitslehre und Beruf und Wirtschaft fachbezogen berücksichtigt werden. Die Gemeinschaftsschulen haben nach § 9 Absatz 3 der Verordnung – Schulordnung – über die Bildungsgänge und die Abschlüsse der Gemeinschaftsschule die Möglichkeit, einen berufsorientierten Wochentag in Klassenstufe 9 anzubieten. Gymnasium Die Gymnasien im Saarland führen in der Sekundarstufe I ein Schülerbetriebspraktikum durch. Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Berufsorientierung im Kontext der Vor- und Nachbereitung des Schülerbetriebspraktikums stehen den Gymnasien Maßnahmenvorschläge und Hinweise auf entsprechende Bezüge im Lehrplan zur Verfügung. Berufsorientierende Aspekte sind darüber hinaus in den Lehrplänen verschiedener Fächer auf der Hinweisebene enthalten. Förderschule Im Sinne einer gleichwertigen, auf Inklusion ausgelegten Bildung werden an den Förderschulen mit Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung Berufsorientierungsangebote wie in den Regelschulen vorgehalten. Aufgrund der besonderen Bedürfnisse schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie den Förderschwerpunkten Hören und Sehen werden darüber hinaus besondere Angebote und Unterstützungen bei der Konzeption der berufsorientierenden Maßnahmen berücksichtigt. Dies gilt ebenso für Schülerinnen und Schüler mit einem entsprechenden Unterstützungsbedarf, die eine allgemein bildende Regelschule besuchen. An den Förderschulen für geistige Entwicklung werden die Schülerinnen und Schüler in den letzten Schuljahren intensiv auf den Übergang von der Schule in eine praktische Tätigkeit nach individueller Möglichkeit in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet. Ergänzend zu den schulischen Angeboten der beruflichen Orientierung werden Elemente der Initiative Inklusion – Handlungsfeld 1 eingesetzt. Entsprechendes gilt für Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die eine allgemein bildende Regelschule besuchen. Organisation der Berufs- und Studienorientierung in der Gymnasialen Oberstufe Saar (GOS) Auch für die gymnasiale Oberstufe ist die Berufs- und Studienorientierung ein zentraler Auftrag. Somit wird der Prozess der Berufs- und Studienorientierung aufbauend auf den Inhalten in der Sekundarstufe I fortgesetzt. Eine modular aufgebaute Konzeption greift die berufsorientierenden Inhalte und Maßnahmen in der Sekundarstufe I auf und führt sie im Sinne einer Berufs- und Studienorientierung weiter und vertieft diese. Die Implementierung von berufs- und studienorientierenden Inhalten in der gymnasialen Oberstufe kann zum Beispiel auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen: • modulare beziehungsweise punktuelle Angebote • verbindliche Elemente im Seminarfach 5.2 Schulspezifische Konzeption Schulkonzept Das schulspezifische Konzept soll auf Grundlage der einschlägigen Regelungen die schulischen und regionalen Gegebenheiten sowie die Prinzipien der Genderorientierung und Inklusion, der Einbeziehung von Kooperationspartnern und der Qualitätssicherung berücksichtigen. Somit verfügen Gemeinschaftsschulen, Förderschulen und Gymnasien über ein Konzept zur Berufs- und Studienorientierung, das • bildungsgangbezogen verbindliche Maßnahmen und ihre Organisationsformen über die Jahrgangsstufen hinweg ausweist, • unterrichtliche und außerunterrichtliche Maßnahmen und Inhalte darstellt, • die Umsetzung der Maßnahmen dokumentiert, • die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, • sich an den Qualitätskriterien orientiert und • im Rahmen der konzeptionellen Entwicklung und Weiterentwicklung alle an einer Schule beteiligten Akteure einbindet. Beteiligung der Schulgremien Bei der Entwicklung des schulischen Berufs- und Studienorientierungskonzeptes sind die beteiligten Akteure, insbesondere das Kollegium, die Agentur für Arbeit, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern in geeigneter Form frühzeitig einzubinden. Die Schulkonferenz einer Schule beschließt auf Vorschlag der Gesamtkonferenz über das Konzept. Zur Qualitätssicherung des Konzeptes zur Berufs- und Studienorientierung wird die Umsetzung jährlich gemeinsam mit den in diesem Schuljahr beteiligten Lehrkräften, der Schülervertretung, der Elternvertretung, der Berufsberatung sowie gegebenenfalls weiteren Kooperationspartnern ausgewertet, das Ergebnis dokumentiert und den beteiligten Akteuren zugänglich gemacht. 5.3 Zuständigkeit Ein Schulleitungsmitglied trägt entsprechend der Aufgabenbeschreibung der Funktionsstelle die Gesamtverantwortung. Die Hauptverantwortlichkeit für die Konzeption sowie für deren Inhalte und Maßnahmen im Bereich der Berufs- und Studienorientierung liegt bei dem Schulleitungsmitglied oder ist verantwortlich an eine Lehrkraft delegiert. Die Schulen benennen eine feste Ansprechpartnerin beziehungsweise einen festen Ansprechpartner für den Bereich der Berufs- und Studienorientierung sowohl für die schulinterne Kommunikation als auch für die Vertretung nach außen. Verantwortlich für die konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und Ziele zeichnen die einzelnen Lehrkräfte, die die Schülerinnen und Schüler in den betroffenen Jahrgängen unterrichten. 5.4 Berufs- und Studienorientierung im Prozess schulischer Entwicklung Die Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung im Sinne dieser Richtlinien wird als Aufgabe von Schulentwicklung verstanden, die über die Ebene der engeren Unterrichtsgestaltung hinausgeht. Sie stellt in diesem Sinne einen spezifischen Qualitätsentwicklungsprozess in der jeweiligen Schule dar, in dessen Verlauf sich Schulen zielgerichtet verändern. Entsprechend bedarf es einer schulinternen Zielfindung (zum Beispiel Formulierung von Jahreszielen) hinsichtlich der Berufs- und Studienorientierung sowie einer systematischen Prozesssteuerung (zum Beispiel in Form von Steuergruppen). Berufs- und Studienorientierung ist zudem als systemische Aufgabe zu verstehen, die sowohl die internen als auch die externen Akteure (zum Beispiel Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, schulische Sozialarbeit, Agentur für Arbeit, Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen, Kammern, Gewerkschaften und Verbände usw.) einbezieht. Für eine qualitativ hochwertige Berufs- und Studienorientierung ist zudem die Einbindung externer Expertinnen und Experten als Beraterinnen und Berater erforderlich und im Rahmen außerschulischer Lern- und Handlungsfelder zu realisieren. Berufs- und Studienorientierung stellt eine Querschnittsaufgabe aller Fächer sowie Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer dar. Die jeweiligen Inhalte und Methoden werden dem Alter und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler entsprechend ausgewählt. Zugleich ist es erforderlich, gemeinsam mit externen Expertinnen und Experten außerschulische Lern- und Erfahrungsfelder zu realisieren. Schulische Berufs- und Studienorientierung richtet sich nicht nur an die Schülerinnen und Schüler, sondern bezieht auch die Lehrerinnen und Lehrer mit ein. Berufs- und Studienorientierung ist grundsätzlich Aufgabe jeder einzelnen Lehrkraft. Gleichzeitig sollte 1186 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 15. Dezember 2016 sichergestellt sein, dass mehrere Lehrerinnen und Lehrer als Team über vertiefte Kenntnisse im Bereich der Berufs- und Studienorientierung verfügen, um Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf zu beraten und um gegenüber den außerschulischen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern sowie auch den Erziehungsberechtigten als kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner fungieren zu können. Das Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM), das Institut für Lehrerfort- und -weiterbildung (ILF) sowie das Landesinstitut für Präventives Handeln (LPH) bieten regelmäßig entsprechende Fortbildungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer an. Hinweise auf Projekte und Maßnahmen werden regelmäßig auf dem saarländischen Bildungsserver veröffentlicht. Informations- und Unterrichtsmaterialien zur Berufsund Studienorientierung können kostenfrei über das Ministerium für Bildung und Kultur bezogen werden. 6. Handlungsfeld 3: Kooperationen, Netzwerke und Schnittstellengestaltung Berufsorientierung ist eine kooperative Aufgabe und erfordert eine ausgewogene Einbindung unterschiedlicher Akteure: • Eltern – Erziehungsberechtigte • Bundesagentur für Arbeit – Berufsberatung der Agentur für Arbeit • Betriebe/Wirtschaft/Kammern/Gewerkschaften/ Verbände • Netzwerke, z. B. SCHULEWIRTSCHAFT • schulische Sozialarbeit • Träger und Institutionen mit zusätzlichen Angeboten für besondere Schülergruppen • Berufliche Schulen/Hochschulen. Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit Die Gemeinschaftsschulen, Förderschulen und Gymnasien arbeiten intensiv mit den Berufsberatungen der Agentur für Arbeit zusammen (Kooperationsvereinbarung). Dazu zählen unter anderem jährliche Abstimmungen der Maßnahmen und Projekte und kurzfristige Informationen über bedeutsame Entwicklungen. Das schulische Konzept zur Berufsorientierung berücksichtigt die Angebote der Bundesagentur für Arbeit: • Berufsberatung in Einzel- oder Gruppensettings, • Durchführung schulischer Informationsveranstaltungen, • Umfangreiches, flächendeckendes Selbstinformationsangebot, • Berufsorientierende Informationen und Medien, • Berufs-, Ausbildungs- und studienkundliche Informationen zur unterrichtlichen und individuellen Nutzung. Kooperationen mit Wirtschaft, Kammern und Verbänden Die Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Verwaltung, Kammern, Hochschulen, Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen, Gewerkschaften und Verbänden zielt darauf ab, Schülerinnen und Schüler praxisnah auf die Anforderungen in einem Ausbildungsberuf (auch theoriereduziert) oder einer beruflichen Tätigkeit vorzubereiten, Kenntnisse über einzelne Berufe und die Rahmenbedingungen und Regelungen der Arbeitswelt zu vermitteln, Geschlechterstereotypen abzubauen und Perspektiven mit einer Ausbildung aufzuzeigen. Netzwerke Die Verzahnung und Vernetzung der unterschiedlichen Akteure im Bereich der Berufs- und Studienorientierung bündelt Kräfte, schafft Synergieeffekte und fördert den Austausch, wie zum Beispiel im Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT. Weiterführende allgemein bildende und berufsbildende Schulen und Hochschulen Durch eine Zusammenarbeit zwischen der Schule und anderen weiterführenden allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie den Hochschulen erhalten die Schülerinnen und Schüler durch zum Beispiel Praktika, Hospitationen, Erkundungen oder Informationsveranstaltungen zum Studium, zum dualen Studium und zur dualen Ausbildung vertiefende Einblicke und Informationen. Elternarbeit Die Erziehungsberechtigten sind in die Gestaltung der schulischen Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung einzubeziehen. Sie können die Gelegenheit erhalten, sich in ihrer „Beruflichkeit“ zu präsentieren und sind dann Akteure im schulischen Berufs- und Studienorientierungsprozess, zum Beispiel im Rahmen von • Berufsinformationsveranstaltungen, bei denen unterschiedliche Berufe bzw. Berufsfelder vorgestellt werden, oder bei • Betriebserkundungen. Eltern sind zudem selbst Zielgruppe für Informationen zur Berufs- und Studienorientierung, wie zum Beispiel: • Elterninformationsabende • Elterngespräche mit laufbahnberatenden und berufsorientierenden Aspekten • Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT • Mehrsprachigkeit von Eltern berücksichtigen – besonderes Informationsbedürfnis von Eltern mit Migrationshintergrund • zielgruppenspezifische Informationsangebote. Externe zielgruppenspezifische Angebote Für eine erfolgreiche Berufs- und Studienorientierung ist eine intensive Kooperation mit der Jugendhilfe und der Behindertenhilfe wichtig, damit die Prozesse, Inhalte und Maßnahmen optimal an den Bedürfnissen und der Lebenswelt der Jugendlichen ausgerichtet werden. Kooperation mit Bildungs- und Projektträgern sowie sozialen Einrichtungen Bildungsträger und soziale Einrichtungen ergänzen das schulspezifische Konzept mit ihren zielgruppenspezifischen Angeboten, wie zum Beispiel Berufseinstiegsbegleitung, AnschlussDirekt und ALWIS e. V. Die Angebote unterteilen sich zum einen in spezifische, individuelle Maßnahmen für benachteiligte oder gefährdete Jugendliche, zum anderen in Breitenangebote zur Unterstützung der allgemein bildenden Schulen, wie Berufsorientierungsseminare, Kompetenzfeststellungsverfahren und Werkstattangebote. Schulische Sozialarbeit Die folgenden allgemeinen Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe sind als Grundlage für eine verzahnte Zusammenarbeit im Bereich der Berufs- und Studienorientierung gemäß § 13 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zu sehen: 1. Förderung aller Kinder und Jugendlichen, • die in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung Förderung benötigen, • die zum Ausgleich sozialer oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen verstärkt der Unterstützung bedürfen. 2. Die Beratung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten in Erziehungsfragen ist ein Beitrag zur allgemeinen Förderung der Erziehung in Familien. Auf diese Art und Weise werden sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweisen in den schulischen Prozess der Berufs- und Studienorientierung eingebracht. 7. Qualitätskriterien in der Berufs- und Studienorientierung Schulische Berufs- und Studienorientierung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe mit langfristigen Konsequenzen für die Lebensplanung Jugendlicher, für die Fachkräftesicherung in Unternehmen sowie die Bildungsplanung. Deshalb muss der Qualitätssicherung eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dies beinhaltet die kontinuierliche Überprüfung, inwieweit die praktische Umsetzung geeignet ist, die beabsichtigten Ziele unter gegebenen Rahmenbedingungen zu erreichen und welche Weiterentwicklungen möglich und erforderlich sind. Zur Einschätzung der Qualität in der Planung und Umsetzung einzelner Instrumente und Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung werden jeweils Qualitätsstandards zugrunde gelegt. Darüber hinaus legt die Schule ihrem Konzept zur schulischen Berufs- und Studienorientierung folgende übergreifende Qualitätskriterien zu Grunde: Prozess- und Anschlussorientierung • Die einzelnen Instrumente und Maßnahmen sind sinnvoll miteinander verknüpft. • Die kontinuierliche Prozessbegleitung ist ausgerichtet an der individuellen Persönlichkeitsentwicklung und den individuellen Erfordernissen der Schülerinnen und Schüler. • Anschlüsse im Übergangsprozess werden individuell vorbereitet. Multiperspektivität und Variabilität • Die individuellen Voraussetzungen und Potenziale werden in der gesamten Breite berücksichtigt. • Die individuellen Vorstellungen der Schülerinnen und Schüler werden einbezogen. • Methodische Variabilität sowie der Einsatz unterschiedlicher Instrumente ermöglichen den Schülerinnen und Schülern individuelle Lernzugänge. • „Externe Faktoren“ und Rahmenbedingungen werden berücksichtigt. • Die Vielfalt und Breite der Arbeits- und Berufsfelder sowie alternative Übergangswege werden in angemessener Weise abgebildet. Transparenz und Verbindlichkeit • Die Verantwortlichkeiten sind innerhalb des Kollegiums klar und verbindlich geregelt. • Die Schulen benennen eine feste Ansprechpartnerin beziehungsweise einen festen Ansprechpartner für den Bereich der Berufs- und Studienorientierung sowohl für die schulinterne Kommunikation als auch für die Vertretung nach außen. • Schulleitung und Lehrerkollegium identifizieren sich mit der Berufs- und Studienorientierung der Schule. • Die einzelnen Maßnahmen werden verlässlich an der Schule durchgeführt. • Es gibt eine transparente Dokumentation, die sowohl den Gesamtprozess als auch Inhalte und Vorgehensweise der einzelnen Maßnahmen für alle beteiligten Akteure abbildet. • Das Konzept bietet Raum für Flexibilität, um Sonderfällen in angemessener Weise gerecht zu werden. Vernetzung, Partner und Netzwerkarbeit • Die Netzwerkarbeit spiegelt die Vielfalt der für die Berufs- und Studienorientierung relevanten Akteure wider. 1188 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 15. Dezember 2016 • Das schulische Konzept orientiert sich an regionalen Spezifika und Umfeldbedingungen. • Die Zuständigkeiten, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Handlungsfelder und Schnittstellen zwischen schulischen und außerschulischen Angeboten sind eindeutig definiert. • Die Zusammenarbeit beruht auf gegenseitiger Wertschätzung und einer Kooperation auf Augenhöhe. Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit • Die Optimierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch eine regelmäßige Evaluation und kritische Prüfung. • Eine entwicklungsorientierte Feedbackkultur zwischen allen Akteuren ist etabliert. • Regelmäßige Fortbildungen zu aktuellen Themen rund um die Berufs- und Studienorientierung werden realisiert und wahrgenommen. 8. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Saarbrücken, den 6. Dezember 2016 Der Minister für Bildung und Kultur Commerçon Anlagen: Anlage 1: Checkliste zur Qualitätsförderung H a n d l u n g s f e l d Phasen, Inhalte und Instrumente der Berufs- und Studienorientierung Prozess- und Anschlussorientierung Die einzelnen Instrumente der Berufs- und Studienorientierung sind sinnvoll miteinander verknüpft. Es erfolgt eine systematische Berücksichtigung und Weiterführung vorangegangener Inhalte und Ergebnisse. Es erfolgt eine kontinuierliche Prozessbegleitung, die an dem individuellen Entwicklungs- und Orientierungsprozess sowie den individuellen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet ist. Es werden individuelle Anschlüsse im Übergangsprozess vorbereitet. Multiperspektivität und Variabilität Im Orientierungsprozess werden sowohl die Vorstellungen, Voraussetzungen und Potenziale der Schülerinnen und Schüler als auch externe Anforderungen und Rahmenbedingungen in den Blick genommen. Im Orientierungsprozess erfolgt eine angemessene Abbildung von Vielfalt und Breite realisierbarer Arbeits- und Berufsfelder sowie alternativer Übergangswege. Durch methodische Variabilität sowie den Einsatz unterschiedlicher Instrumente und praxisbezogener Erfahrungsräume werden individuelle Lern- und Erkenntniszugänge ermöglicht. Transparenz und Verbindlichkeit Die inhaltliche, methodische und zeitliche Abfolge der einzelnen Instrumente und Phasen ist für die Schülerinnen und Schüler ersichtlich und anschaulich visualisiert. Die jeweiligen Ziele der einzelnen Instrumente sind für Schülerinnen und Schüler transparent und die Ergebnisse werden entwicklungsorientiert zurückgemeldet. Die einzelnen Instrumente und Inhalte stehen allen Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Jahrgänge verlässlich zur Verfügung. Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit Die einzelnen Instrumente erfüllen die jeweils zugrundeliegenden fachlichen Qualitätsstandards. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, in systematischer Weise Feedback zur Umsetzung und zu dem Nutzen der einzelnen Instrumente zu geben. Die Schülerinnen und Schüler werden in die Weiterentwicklung der einzelnen Instrumente in angemessener Weise einbezogen. 1190 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 15. Dezember 2016 H a n d l u n g s f e l d Verankerung und Organisation in der Schulstruktur Prozess- und Anschlussorientierung Es liegt ein Gesamtkonzept vor, in dem der gesamte Prozess der Berufs- und Studienorientierung schulspezifisch ausformuliert ist. Die einzelnen Instrumente und Inhalte im Prozess der Berufs- und Studienorientierung sind integraler und fächerübergreifender Bestandteil unterschiedlicher Unterrichtsfächer beziehungsweise des Curriculums. Die Ergebnisse und Erkenntnisse werden im Rahmen unterrichtlicher (Förder-) Prozesse aufgegriffen. Multiperspektivität und Variabilität Die schulspezifische Konzeption ist das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses in den unterschiedlichen Schulgremien. Berufs- und Studienorientierung ist ein Thema des gesamten Lehrerkollegiums und wird regelmäßig in Konferenzen thematisiert. Es gibt innerhalb des Kollegiums Strukturen zur Bearbeitung spezifischer Fragen und Themen zur Berufs- und Studienorientierung. Transparenz und Verbindlichkeit Ein Schulleitungsmitglied trägt entsprechend der Aufgabenbeschreibung der Funktionsstelle die Gesamtverantwortung. Es gibt klare und verbindliche Regelungen von Verantwortlichkeiten für die einzelnen Instrumente, Inhalte und Phasen der Berufs- und Studienorientierung innerhalb des Kollegiums. Vorgehensweisen werden systematisch dokumentiert, so dass diese jederzeit von anderen Lehrkräften übernommen werden können. Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit Es erfolgt eine kontinuierliche Optimierung der einzelnen Instrumente im Rahmen einer systematischen schulinternen Evaluation. Es erfolgt regelmäßig eine kritische Prüfung und Anpassung der Gesamtkonzeption hinsichtlich veränderter Rahmenbedingungen. Es werden regelmäßig Fortbildungen zu aktuellen Themen rund um die Berufs- und Studienorientierung realisiert und von den Lehrkräften wahrgenommen. H a n d l u n g s f e l d Kooperationen, Netzwerke und Schnittstellengestaltung Prozess- und Anschlussorientierung Die Einbindung außerschulischer Akteure erfolgt im gesamten Prozess der schulischen Berufs- und Studienorientierung. Außerschulische Aktivitäten werden systematisch vor- und nachbereitet. Der Kooperationsprozess zeichnet sich durch gegenseitige Wertschätzung und Austausch auf Augenhöhe aus. Multiperspektivität und Variabilität Die eingebundenen Akteure bilden die gesamte Breite der zentralen Akteursgruppen im Berufs- und Studienorientierungsprozess ab. Die Einbindung der Akteure wird den regionalen Spezifika und Umfeldbedingungen gerecht. Durch die Einbindung der Akteure werden unterschiedliche Perspektiven auf die Berufs- und Studienorientierung ermöglicht. Transparenz und Verbindlichkeit Es bestehen schriftliche Kooperationsvereinbarungen. Es erfolgt eine transparente Dokumentation und Definition der Zuständigkeiten und Schnittstellen zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren. Die Funktion und der Stellenwert der Akteure im Gesamtprozess der schulischen Berufs- und Studienorientierung sind für diese transparent und anschaulich visualisiert. Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit Es besteht eine entwicklungsorientierte Feedbackkultur zwischen allen Akteuren. Die eingebundenen Akteure haben die Möglichkeit, in systematischer Weise Feedback zur schulischen Vorbereitung und Umsetzung der einzelnen Instrumente zu geben. Die außerschulischen Akteure werden in angemessener Weise in die Weiterentwicklung der jeweiligen Instrumente einbezogen. – Anlagen 2 und 3 nicht abgedruckt –