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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und SportRichtlinie zur Durchführung des Luftrettungsdienstes im Saarland

Verwaltungsvorschrift

Richtlinie zur Durchführung des Luftrettungsdienstes im Saarland

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 2006-02-01

2.
3.

a) Vorliegen einer IndikaUon nach dem Indikationska1alog für den Einsatz deI RettungllhubBchreubers vom 28.1,2004 und b) der ReUunglhub.clnuber "Chri,toph 16" .Ieht nicht zur Verfl.igung oder das Nottellgelchehen erfordert einen weiteren RTH oder der Einli8lz des RTHIITH der !,AR A.I.b..l, bringt einen medizinisch r.l.vanlen Zellvorteil gegenüber anderen erztbesetzten RBltun(lsmlHeln. Ober den Einsatz entscheidet ausschließlich die Rettungsleitstelle des Seer lendes unter Berücksichtigung der Umstande des Einzelfalles, Die I;;lnsatzUltfgKeit wird nach drei Monaten einer OberprOfung unterzogen. Frenz-JClHf·Röder-Strllllo 21 i 66119 S••rbrÜGken www,lnn.luee""nd.dll l ·i ' \


Richtlinie zur Durchführung des Luftrettungsdienstes im SaarlandKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen