Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im ländlichen Raum des Saarlandes
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Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 239 299 Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE) Vom 10. Februar 2015 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Saarland gewährt nach Maßgabe dieser 5LFKWOLQLH LP 5DKPHQ GHU YHUIJEDUHQ +DXV- haltsmittel und den Verwaltungsvorschriften ]X GHU +DXVKDOWVRUGQXQJ GHV 6DDUODQ- GHV /+2 =XZHQGXQJHQ ]XU )LQDQ]LHUXQJ von Vorhaben zur Förderung der nachhaltigen 'RUIHQWZLFNOXQJ LQ OlQGOLFKHQ *HPHLQGHQ 2UWHQXQG2UWVWHLOHQ Mittels der Richtlinie „Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung“ können Vorhaben zur Stärkung des dörflichen GemeinschaftsleEHQVGHUGRUIJHPlHQ(UKDOWXQJXQG*HVWDO- WXQJ GHV 2UWVELOGHV GHU 8PQXW]XQJ HKHPDOV land- und forstwirtschaftlicher Gebäude für Gemeinschaftseinrichtungen und der dorfökologischen Verhältnisse gefördert werden. 1.2 Das Saarland gewährt im Rahmen der verIJEDUHQ +DXVKDOWVPLWWHO QDFK $UW $EV %XFKVWDEH D G H XQG I 92 (8 1U QDFK 0DJDEH GHV 6DDUOlQGL- schen Entwicklungsplans für den ländlichen 5DXP 6(3/ GHU1D- tionalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung Ländlicher 5lXPH 155 GLHVHU)|UGHUULFKWOLQLHXQGGHU 9HUZDOWXQJVYRUVFKULIWHQ]X/+2=XZHQ- dungen aus Mitteln der EU und der GAK für die Förderung von Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten. 'LHVH 5LFKWOLQLH GLHQW GHU $XVOHJXQJ .RQ- kretisierung und verwaltungsmäßigen Ausführung des GAK-Rahmenplans bzw. der HLQVFKOlJLJHQ (8%HVWLPPXQJHQ GHU 155 XQGGHV6(3/QDFKGHQHQVLFKGLH *HZlKUXQJGHU=XZHQGXQJHQYRUUDQJLJULFK- WHW'LHIUGLH*HZlKUXQJYRQ=XZHQGXQJHQ einschlägigen EU-rechtlichen Bestimmungen gehen dieser Förderrichtlinie stets vor. (LQ $QVSUXFK DXI *HZlKUXQJ HLQHU =XZHQ- dung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaUHQ+DXVKDOWVPLWWHO 1DFKGLHVHU)|UGHUULFKWOLQLHJHZlKUWH=XZHQ- GXQJHQVLQGQDFK$UWXQG$UW92 (8 1U]XU)HVWVWHOOXQJGHU9HUHLQEDUNHLW bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der (XURSlLVFKHQ8QLRQ $EO/II PLWGHP europäischen Binnenmarkt vereinbar. 2. Gegenstand der Förderung 2.1 Nach dieser Richtlinie können gefördert werden: GLH %HWUHXXQJ GHU =XZHQGXQJVHPSIlQ- JHURGHUGHU=XZHQGXQJVHPSIlQJHULQQHQ PLWWHOV )DFKEHUDWXQJ XQG ,QIRUPDWLRQ ausgenommen ist die Betreuung durch Stellen der öffentlichen Verwaltung; 2.1.2 Umnutzung dörflicher Bausubstanz für Gemeinschaftseinrichtungen sowie ggf. bauliche Erweiterung im Rahmen der Umnutzung; 2.1.3 Vorhaben zur dorfgemäßen Erhaltung XQG*HVWDOWXQJGHV2UWVELOGHV 2.1.4 Vorhaben zur Erhaltung und Verbesserung der dorfökologischen Verhältnisse; 2.1.5 Vorhaben zur Stärkung des dörflichen *HPHLQVFKDIWVOHEHQV]XU(UKDOWXQJGHU dörflichen Identität und des dörflichen Brauchtums – wie Ausstellungen über dörfliche Entwicklung und BesonderKHLWHQ$NWLRQHQ]XU%HOHEXQJUHJLRQD- ler Bräuche und handwerklicher FähigNHLWHQ$NWLYLWlWHQXQGLQIUDVWUXNWXUHOOH Vorhaben zur Verbesserung der dörflichen Kommunikation; 2.1.6 der Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken einschließlich EHJUQGHWHU $EEUXFKYRUKDEHQ LP =X- sammenhang mit förderungsfähigen Vorhaben nach Nrn. 2.1.2 bis 2.1.5; (UIROJVNRQWUROOHIUJHI|UGHUWH3URMHNWH und Vorhaben anhand vorher vereinbarWHU=LHOLQGLNDWRUHQXQG'RNXPHQWDWLRQ der Vorhaben in Berichtform oder geeigneter öffentlich zugänglicher Darstellungsform. )U GLH )|UGHUXQJ VLQG GLH MHZHLOLJHQ (8 UHFKWOLFKHQ %HVWLPPXQJHQ LQVEHVRQGHUH 92 (8 1U GHU 6(3/ LQVEHVRQGHUH .DSLWHO die NRR (insbesondere Kapitel 5.2.4.) sowie GLHMHZHLOLJHQ%HVWLPPXQJHQGHV *$.5DK- PHQSODQV )|UGHUEHUHLFK 9HUEHVVHUXQJ GHU OlQGOLFKHQ6WUXNWXUHQ9RUKDEHQJUXSSH$,Q- WHJULHUWHOlQGOLFKH(QWZLFNOXQJ9RUKDEHQ XQGPDJHEHQG 3. Ziele und Indikatoren Die Förderrichtlinie dient der gezielten Förderung eiQHUQDFKKDOWLJHQ'RUIHQWZLFNOXQJZREHL9RUKDEHQ zur Verbesserung des dörflichen Gemeinschaftslebens und der dafür erforderlichen infrastrukturellen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt stehen. Ausgehend von der sozio-ökonomischen Analyse IUGHQ6(3/LVWHV=LHOGHU)|UGHUXQJ zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze unter Berücksichtigung der 240 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 =LHOHXQG(UIRUGHUQLVVHGHU5DXPRUGQXQJXQG Landesplanung %HODQJHGHV1DWXUXQG8PZHOWVFKXW]HV *UXQGVlW]HGHU$*(1'$ GHPRJUDILVFKHQ(QWZLFNOXQJ 5HGX]LHUXQJGHU)OlFKHQLQDQVSUXFKQDKPH GLH OlQGOLFKHQ 5lXPH DOV /HEHQV $UEHLWV XQG Erholungsräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Förderung soll zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen 6WlUNXQJGHU:LUWVFKDIWVNUDIWEHLWUDJHQ Als Indikatoren kommen zur Anwendung: =DKOGHUXQWHUVWW]WHQ9RUKDEHQ %HY|ONHUXQJV]DKO GLH YRQ GHU YHUEHVVHUWHQ ,QIUDVWUXNWXUSURILWLHUW gIIHQWOLFKH$XVJDEHQ Auf die diesbezüglichen Ausführungen in den KaSLWHOQ XQG GHV 6(3/ ZLUG verwiesen. 4. Zuwendungsempfänger (LQH =XZHQGXQJ QDFK 1U N|QQHQ HUKDO- ten: *HELHWVN|USHUVFKDIWHQ XQG GHUHQ =X- sammenschlüsse (nachfolgend: Gebietskörperschaften); 4.1.2 Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts (nachfolgend: Kirchengemeinden); QDWUOLFKH XQG MXULVWLVFKH 3HUVRQHQ VR- wie Personengemeinschaften des privaten Rechts (nachfolgend: Privatpersonen); 7HLOQHKPHUJHPHLQVFKDIWHQ XQG LKUH =XVDPPHQVFKOVVH QDFK GHP )OXUEH- UHLQLJXQJVJHVHW] VRZLH :DVVHU XQG %RGHQYHUElQGH QDFKIROJHQG 7HLOQHK- mergemeinschaften). )UGLH)|UGHUXQJHQVLQGGLHMHZHLOLJHQ%HVWLP- PXQJHQGHV*$.5DKPHQSODQV)|UGHUEHUHLFK 9HUEHVVHUXQJGHUOlQGOLFKHQ6WUXNWXUHQ9RU- habengruppe: A. Integrierte ländliche EntwickOXQJ9RUKDEHQXQGGLHMHZHLOLJHQ(8 UHFKWOLFKHQ%HVWLPPXQJHQVRZLHGLHMHZHLOLJHQ Bestimmungen der NRR (insbesondere Kapitel 5.2.4) und des SEPL 2014-2020 (insbesondere Kapitel 8.2.3.3.2.-8.2.3.3.4) maßgebend. 5. Zuwendungsvoraussetzungen 5.1 Die Vorhaben werden nur im ländlichen Raum nach Kapitel 2.2. des SEPL 2014-2020 gefördert. =XZHQGXQJHQZHUGHQQXUIUVROFKH9RUKDEHQ JHZlKUWPLWGHQHQQRFKQLFKWEHJRQQHQZXU- de. Die Bewilligungsbehörde kann hiervon in Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Als Beginn des Vorhabens gelten: GHU WDWVlFKOLFKH %HJLQQ GHU$UEHLWHQ IU GLHHLQH=XZHQGXQJEHDQWUDJWZXUGH oder GHU$EVFKOXVVHLQHV/LHIHUXQJVRGHU/HLV- tungsvertrages zur Ausführung der zu fördernden Vorhaben. Bei baulichen Vorhaben gelten die Durchführung fachlich erforderlicher Voruntersuchungen sowie die Planung und der Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist GDQQ P|JOLFK ZHQQ HLQ VRIRUWLJHV +DQGHOQ nach gesetzlichen Vorschriften geboten war XQGHLQH=XVWLPPXQJ]XPYRU]HLWLJHQ9RUKD- benbeginn nicht rechtzeitig hätte erteilt werden können. =XZHQGXQJHQZHUGHQQXUJHZlKUWZHQQEHL a) baulich kulturellem Erbe GLH]XZHQGXQJVIlKLJHQ$XVJDEHQEHL *HELHWVN|USHUVFKDIWHQ XQG 7HLO- nehmergemeinschaften als AntragVWHOOHU HLQHQ %HWUDJ LQ +|KH YRQ (XUR VRQVWLJHQ$QWUDJVWHOOHUQ HLQHQ %HWUDJ LQ+|KHYRQ(XUR übersteigen. b) allen sonstigen Vorhaben GLH]XZHQGXQJVIlKLJHQ$XVJDEHQEHL *HELHWVN|USHUVFKDIWHQ XQG 7HLO- nehmergemeinschaften als AntragVWHOOHU HLQHQ %HWUDJ LQ +|KH YRQ (XUR VRQVWLJHQ$QWUDJVWHOOHUQ HLQHQ %HWUDJ LQ+|KHYRQ(XUR übersteigen. $QWUDJVWHOOHU RGHU $QWUDJVWHOOHULQQHQ GLH HL- ner Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der EU-Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem BinnenPDUNWQLFKWQDFKJHNRPPHQVLQGHUKDOWHQNHL- QH=XZHQGXQJ ,PhEULJHQJHOWHQGLHMHZHLOLJHQ%HVWLPPXQ- JHQGHU99]X/+2XQGGHV*$.5DK- PHQSODQV )|UGHUEHUHLFK 9HUEHVVHUXQJ GHU OlQGOLFKHQ6WUXNWXUHQ9RUKDEHQJUXSSH$,Q- WHJULHUWHOlQGOLFKH(QWZLFNOXQJ9RUKDEHQ XQGGLHMHZHLOLJHQ(8UHFKWOLFKHQ%HVWLP- PXQJHQ VRZLH GLH MHZHLOLJHQ %HVWLPPXQJHQ der NRR (insbesondere Kapitel 5.2.4) und des SEPL 2014-2020 (insbesondere Kapitel 8.2.3.3.2.-8.2.3.3.4). Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 241 6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 6.1 Art und Form der Zuwendung, Finanzierungsart 'LH=XZHQGXQJZLUGDOV=XVFKXVV=XZHLVXQJ ]XU$QWHLOVILQDQ]LHUXQJLP:HJHGHU3URMHNW- förderung gewährt. 6.2 Umfang und Höhe der Zuwendung )U )|UGHUXQJHQ JHOWHQ YRUUDQJLJ GLH MHZHL- OLJHQ%HVWLPPXQJHQGHV*$.5DKPHQSODQV Förderbereich 1: Verbesserung der ländlichen 6WUXNWXUHQ 9RUKDEHQJUXSSH $ ,QWHJULHUWH OlQGOLFKH (QWZLFNOXQJ 9RUKDEHQ XQG GLH MHZHLOLJHQ (8UHFKWOLFKHQ %HVWLPPXQ- JHQ VRZLH GLH MHZHLOLJHQ %HVWLPPXQJHQ der NRR (insbesondere Kapitel 5.2.4) und des SEPL 2014-2020 (insbesondere Kapitel 8.2.3.3.2.-8.2.3.3.4). Im Rahmen dieser Bestimmungen und im Übrigen gilt: )U9RUKDEHQGHU=XZHQGXQJVHPSIlQ- JHU RGHU =XZHQGXQJVHPSIlQJHULQQHQ QDFK1UXQGN|QQHQ =XZHQGXQJHQ ELV ]X Y+ GHU ]X- wendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. %HL9RUKDEHQGLHGHU8PVHW]XQJHLQHV integrierten Entwicklungsansatzes (ReJLRQDOHQWZLFNOXQJVNRQ]HSW *HPHLQ- GHHQWZLFNOXQJVNRQ]HSW /RNDOH (QW- ZLFNOXQJVVWUDWHJLH GLHQHQN|QQHQGLH Fördersätze um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden. =XZHQGXQJHQE]Z6SHQGHQJOHLFKZHO- cher Art und Form einschließlich SachXQG$UEHLWVOHLVWXQJHQGLHHLQH*HELHWV- körperschaft oder eine Kirchengemeinde von einer nicht öffentlich-rechtlichen 6WHOOH]XU'XUFKIKUXQJGHV9RUKDEHQV IUGDVDXFKHLQH=XZHQGXQJQDFKGLH- VHU 5LFKWOLQLH EHDQWUDJW ZXUGH HUKlOW IKUHQ QLFKW ]XU 5HGX]LHUXQJ GHU =X- ZHQGXQJQDFKGLHVHU5LFKWOLQLHVRQGHUQ JHOWHQDOV(LJHQPLWWHOGHV=XZHQGXQJV- HPSIlQJHUV RGHU GHU =XZHQGXQJVHPS- fängerin. Bei Kirchengemeinden gelten auch die vom zuständigen Bistum bzw. von der zuständigen Landeskirche zur Verfügung gestellten Mittel als Eigenmittel der Kirchengemeinde. Die Summe der Eigenmittel und aller =XZHQGXQJHQ GDUI GLH +|KH GHU ]X- wendungsfähigen Ausgaben für das 9RUKDEHQQLFKWEHUVWHLJHQXQGGLHMH- weils geltenden Fördersätze nicht überschreiten. )U 9RUKDEHQ GHU =XZHQGXQJVHPSIlQ- JHU RGHU GHU =XZHQGXQJVHPSIlQJHULQ- QHQQDFK1UN|QQHQ=XZHQGXQJHQ ELV ]X Y+ GHU ]XZHQGXQJVIlKL- JHQ $XVJDEHQ JHZlKUW ZHUGHQ MHGRFK K|FKVWHQV(XURMH9RUKDEHQ %HL9RUKDEHQQDFK1UGLHGHU8PVHW- zung eines integrierten EntwicklungsanVDW]HVGLHQHQN|QQHQGLH)|UGHUVlW]HXP bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden. 6.2.3 Als zuwendungsfähige Ausgaben gelWHQ GLH QDFKJHZLHVHQHQ SURMHNWEH]R- JHQHQ $XVJDEHQ GLH XQWHU $QOHJXQJ eines strengen Maßstabes bei einer VSDUVDPHQ ]ZHFNPlLJHQ XQG ZLUW- schaftlichen Durchführung der Vorhaben entstehen und zur Erreichung des =XZHQGXQJV]ZHFNHV HUIRUGHUOLFK VLQG 0LW GHP =XZHQGXQJV]ZHFN ]XVDP- PHQKlQJHQGH (LQQDKPHQ LQVEHVRQGH- re nach dem Kommunalabgabengesetz .$* XQG |IIHQWOLFKUHFKWOLFKH =X- ZHQGXQJHQ VLQG YRQ GLHVHQ ]XZHQ- dungsfähigen Ausgaben in Abzug zu EULQJHQVRIHUQQLFKWLQ1UHWZDV anderes bestimmt ist. 6.2.3.1 Die Umsatzsteuer ist nicht zuZHQGXQJVIlKLJHVVHLGHQQGHU Antragsteller oder die Antragstellerin weist z. B. durch eine Bestätigung der FinanzbehörGHQQDFKGDVVHUIUGDVEHWUHI- fende Vorhaben nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. 6.2.3.2 Eigene Arbeitsleistungen der =XZHQGXQJVHPSIlQJHU RGHU GHU =XZHQGXQJVHPSIlQJHULQ QDFK1UQXQG VRZLH YRQ 9HUHLQHQ GLH GHQ Status der Gemeinnützigkeit EHVLW]HQ N|QQHQ LQ +|KH YRQ Y+ GHU YRP 0LQLVWHULXP der Finanzen und Europa festgelegten „Pauschbeträge für die Kosten einer Arbeitsstunde im K|KHUHQ JHKREHQHQ PLWWOHUHQ und einfachen Dienst“ (durchVFKQLWWOLFKHV -DKUHVJHKDOW RKQH =XVFKOlJH XQG 1HEHQNRVWHQ geteilt durch durchschnittliFKH MlKUOLFKH $UEHLWVVWXQGHQ als zuwendungsfähig anerkannt werden. Anwendung ILQGHW GHU ]XP =HLWSXQNW GHU Erbringung der Eigenarbeitsleitung geltende Pauschbetrag für den einfachen Dienst (der]HLW (XUR 'HU (LQVDW] privater Geräte und Maschinen ist nicht zuwendungsfähig. Eigenleistungen können anerNDQQW ZHUGHQ ZHQQ IROJHQGH Voraussetzungen erfüllt sind: a) die Eigenarbeitsleistungen müssen eindeutig abgrenzEDUXQGGHPMHZHLOLJHQ(LQ- ]HOSURMHNW]X]XRUGQHQVHLQ 242 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 b) die Eigenarbeitsleistungen müssen in unmittelbarem =XVDPPHQKDQJ PLW GHU Ausführung der geförderWHQ9RUKDEHQVWHKHQ c) anrechenbare Eigenarbeitsleistungen (eigener Personaleinsatz) müssen alternativ auch als zuwendungsfähige Fremdleistungen (Ausgaben) anerkannt ZHUGHQ N|QQHQ ZREHL GHU Einsatz eigenen Personals wirtschaftlicher sein muss DOVGLH)UHPGYHUJDEH G YRP=XZHQGXQJVHPSIlQJHU RGHU YRQ GHU =XZHQGXQJV- empfängerin sind Listen zu IKUHQGLH$XVNXQIWEHUGLH $UWGHUHUEUDFKWHQ/HLVWXQJ $XVIKUXQJVWDJ1DPHQGHV Ausführenden sowie dessen 8QWHUVFKULIW JHEHQ =XVlW]- lich sind die Listen durch das kommunale Rechnungsprüfungsamt zu bestätigen. Sollte kein kommunales Rechnungsprüfungsamt vorKDQGHQ VHLQ VR KDW GHU ]X- ständige Bauamtsvorsteher die Liste zu bestätigen. H 'LH6XPPHGHU=XZHQGXQ- gen darf die Summe der tatsächlichen zuwendungsfähigen (baren) Ausgaben im haushaltsrechtlichen Sinne nicht überschreiten. f) Arbeitsleistungen gelten nur dann als EigenarbeitsOHLVWXQJHQ ZHQQ VLH GXUFK GHQ =XZHQGXQJVHPSIlQJHU RGHU GHU =XZHQGXQJVHPS- IlQJHULQ GHVVHQ 0LWJOLH- GHU (LQZRKQHU RGHU LQ GDV Vorhaben durch besondere schriftliche Vereinbarung eingebundene Kooperationspartner und deren Mitglieder erbracht werden. 6.2.3.3 Abweichend von Nr. 1.5 BN- %HVW%DX ZHUGHQ +RQRUDUH IU Architekten- und IngenieurleisWXQJHQEHL+RFKEDXYRUKDEHQPLW HLQHP$QWHLOYRQELV]XY+ des Betrags der zuwendungsfähigen Bauausgaben (ohne Baunebenkosten KGR 700 der DIN 276) berücksichtigt. 6.3 Abstimmung mit anderen Förderprogrammen Eine Kombination von nach dieser Richtlinie gewährten Mitteln mit anderen Fördermitteln LVW QXU P|JOLFK ZHQQ VLFK GLHVH DXI XQWHU- schiedliche Bereiche des Vorhabens (FörderJHJHQVWlQGH $XVJDEHQ EH]LHKHQ $EVROXWH +|FKVWJUHQ]HQ JHOWHQ QDFK HXURSDUHFKWOLFKHQ Vorgaben dabei für das Gesamtvorhaben. 7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen 7.1 Überschreiten die Ausgaben einzelner GewerNHRGHU7HLOYRUKDEHQGHQGHU%HZLOOLJXQJ]X- JUXQGH OLHJHQGHQ %HWUDJ VR NDQQ GLHV GXUFK Ausgabeneinsparungen bei anderen Gewerken RGHU7HLOYRUKDEHQDXVJHJOLFKHQZHUGHQ'LHV JLOWQXUGDQQZHQQGDGXUFKGLHIDFKJHUHFKWH Durchführung des Gesamtvorhabens im vollen der Bewilligung zugrunde liegenden Umfang nicht beeinträchtigt wird. .|QQHQ QLFKW GXUFK GHQ =XZHQGXQJVHPSIlQ- JHU RGHU GHU =XZHQGXQJVHPSIlQJHULQ ]X YHU- tretende Ausgabensteigerungen bei einzelnen *HZHUNHQ RGHU 7HLOYRUKDEHQ QLFKW GXUFK (LQ- VSDUXQJHQEHLDQGHUHQ*HZHUNHQRGHU7HLOYRU- KDEHQ DXVJHJOLFKHQ ZHUGHQ VR NDQQ PLW YRU- KHULJHU =XVWLPPXQJ GHU %HZLOOLJXQJVEHK|UGH DXIGLH$XVIKUXQJHLQ]HOQHU7HLOYRUKDEHQRGHU *HZHUNH YHU]LFKWHW ZHUGHQ VRZHLW KLHUJHJHQ keine fachlichen Bedenken bestehen. 'LH =XZHQGXQJ ZLUG DQWHLOLJ JHNU]W ZHQQ HLQ 7HLOYRUKDEHQ RKQH =XVWLPPXQJ QDFK Nr. 7.2 nicht ausgeführt wird. Bei Verfehlung GHV=XZHQGXQJV]ZHFNVLQIROJHGHU1LFKWDXV- IKUXQJHLQHV7HLOYRUKDEHQVZLUGGHU=XZHQ- GXQJVEHVFKHLGYROOVWlQGLJPLW:LUNXQJIUGLH Vergangenheit widerrufen. $QVSUFKH GLH VLFK DXV GHU =XZHQGXQJ HU- JHEHQ VLQG VRZHLW LP =XZHQGXQJVEHVFKHLG QLFKWDXVGUFNOLFKHWZDVDQGHUHVEHVWLPPWLVW nicht auf Dritte übertragbar. 'HU =XZHQGXQJVHPSIlQJHU RGHU GLH =XZHQ- GXQJVHPSIlQJHULQ KDW LQQHUKDOE HLQHV =HLW- UDXPHV YRQ -DKUHQ JHUHFKQHW YRP (LQ- gangsdatum des Verwendungsnachweises beim Ministerium für Umwelt und VerbrauFKHUVFKXW]MHGHEDXOLFKHXQGVRQVWLJH9HUlQ- GHUXQJDQGHPJHI|UGHUWHQ2EMHNWYRUDEYRQ der Bewilligungsbehörde genehmigen zu lasVHQ:HUGHQLQQHUKDOEGLHVHV=HLWUDXPHVRKQH diese Genehmigung andere Vorhaben an dem JHI|UGHUWHQ2EMHNWGXUFKJHIKUWNDQQGHU=X- ZHQGXQJVEHVFKHLG PLW :LUNXQJ IU GLH 9HU- gangenheit widerrufen werden. 0LWKLOIH GHU =XZHQGXQJ HUZRUEHQH RGHU KHU- gestellte Gegenstände sind für die Dauer von 5 -DKUHQJHUHFKQHWYRP'DWXPGHU6FKOXVV]DK- OXQJ DQ GHQ =XZHQGXQJVHPSIlQJHU RGHU GLH =XZHQGXQJVHPSIlQJHULQ GHP =XZHQGXQJV- zweck entsprechend einzusetzen. Ist ein zweckHQWVSUHFKHQGHU(LQVDW]QLFKWPHKUP|JOLFKVR ist der Restwert dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz anteilig zu erstatten. Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 243 7.7 Bei einer Übertragung des Eigentums an GHP JHI|UGHUWHQ 2EMHNW LQQHUKDOE HLQHV =HLWUDXPHVYRQ-DKUHQJHUHFKQHWYRP Eingangsdatum des Verwendungsnachweises beim Ministerium für Umwelt und 9HUEUDXFKHUVFKXW]RGHU JHI|UGHUWHQ WHFKQLVFKHQ (LQULFKWXQJHQ (LQULFKWXQJVJHJHQVWlQGHQ *HUlWHQ XQG 0DVFKLQHQ LQQHUKDOE HLQHV =HLWUDXPHV YRQ -DKUHQ JHUHFKQHW YRP 'DWXP GHU 6FKOXVV]DKOXQJ DQ GHQ =XZHQGXQJVHPS- IlQJHURGHUGLH=XZHQGXQJVHPSIlQJHULQ PVVHQ YRP (UZHUEHU GLH PLW GHU =X- wendung verbundenen Verpflichtungen übernommen werden. Die Übertragung des Eigentums ist der Bewilligungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt eine Eigentumsübertragung ohne entsprechenGH 9HUSIOLFKWXQJ GHV 1HXHLJHQWPHUV VR NDQQGHU=XZHQGXQJVHPSIlQJHURGHUGLH =XZHQGXQJVHPSIlQJHULQ ]XU 5FN]DK- OXQJ GHU =XZHQGXQJ XQG ]XP :HUWDXV- gleich verpflichtet werden. 'DV 9RUKDEHQ LVW LQQHUKDOE GHV LP =XZHQ- dungsbescheid festgesetzten Bewilligungszeitraumes zu vollenden. Der Anspruch des =XZHQGXQJVHPSIlQJHUV RGHU GHU =XZHQ- dungsempfängerin auf Auszahlung der bewilOLJWHQ=XZHQGXQJHUOLVFKWZHQQGHUHQ$EUXI nicht innerhalb des Bewilligungszeitraumes HUIROJW+LHUYRQDXVJHQRPPHQVLQG 6LFKHUKHLWVHLQEHKDOWHVRZLH =XZHQGXQJHQGLHZHJHQLKUHU+|KHQDFK Nr. 8.5 nur in einer Summe nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt werden. Die Bewilligungsbehörde kann den Bewilligungszeitraum in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag um grundsätzlich bis zu HLQHP-DKUYHUOlQJHUQ 7.9 Der Antragsteller oder die Antragstellerin bzw. =XZHQGXQJVHPSIlQJHURGHU=XZHQGXQJVHPS- IlQJHULQLVWYHUSIOLFKWHWXQYHU]JOLFKDOOH7DW- VDFKHQ GLH IU GLH %HZLOOLJXQJ *HZlKUXQJ :HLWHUJHZlKUXQJ ,QDQVSUXFKQDKPH RGHU GDV %HODVVHQ GHU =XZHQGXQJHQ RGHU GHU VLFK DXV GHU=XZHQGXQJHUJHEHQGHQ9RUWHLOHHUKHEOLFK VLQGGHU%HZLOOLJXQJVEHK|UGHPLW]XWHLOHQ $XI GLH *HZlKUXQJ GHU =XZHQGXQJ LVW LP Rahmen der Vorhabendurchführung hinzuZHLVHQ 'HU =XZHQGXQJVEHVFKHLG NDQQ KLHU- zu weitere Bestimmungen enthalten. Bei der 'XUFKIKUXQJ YRQ 9RUKDEHQ GLH JDQ] RGHU WHLOZHLVHDXV0LWWHOQGHU(8JHI|UGHUWZHUGHQ sind die Publizitätsvorgaben der Art. 115-117 92 (8 1U HLQVFKOLHOLFK $Q- KDQJ;,, XQG$UW 92 (8 1U HLQVFKOLHOLFK $QKDQJ ,,, HLQ]XKDOWHQ :LUG ein Vorhaben ganz oder teilweise aus Mitteln GHV%XQGHVILQDQ]LHUWLVWKLHUDXIKLQ]XZHLVHQ 'LH=XZHQGXQJVEHVWLPPXQJHQQDFKGHU*$. bzw. der NRR und dem SEPL 2014-2020 bleiben unberührt. +LQVLFKWOLFK GHU 8QZLUNVDPNHLW GHU 5FN- QDKPHRGHUGHV:LGHUUXIHVGHV=XZHQGXQJV- bescheides sowie der Erstattung und Ver]LQVXQJ GHU =XZHQGXQJ JLOW GLH 1U 99 993*.]X/+2YRUUDQJLJMHGRFKGLH §§ 48-49a SVwVfG. Auf Förderungen finden vorrangig die EU-rechtlichen Bestimmungen Anwendung. 'HU =XZHQGXQJVEHVFKHLG NDQQ LQVEHVRQGHUH GDQQJDQ]RGHUWHLOZHLVHDXFKPLW:LUNXQJIU GLH9HUJDQJHQKHLWZLGHUUXIHQZHUGHQZHQQ GHU =XZHQGXQJV]ZHFN QLFKW PHKU QLFKW in dem geforderten Maße oder nicht mehr PLW GHU JHZlKUWHQ =XZHQGXQJ HUUHLFKW ZHUGHQNDQQ GDV (UJHEQLV GHU 9RUKDEHQGXUFKIKUXQJ nicht den fachlichen Anforderungen der Bewilligungsbehörde entspricht. 8. Verfahren 8.1 Antragsverfahren 'HU YROOVWlQGLJH =XZHQGXQJVDQWUDJ LVW XQ- ter Verwendung der Vordrucke nach Anlage 1a (Nichtgebietskörperschaften) bzw. 1b (Gebietskörperschaften) beim Ministerium IU 8PZHOW XQG 9HUEUDXFKHUVFKXW] ± 5HIH- UDW$±]XVWHOOHQ'HU$QWUDJLVWVFKULIWOLFK in einfacher Ausfertigung zu stellen. Die dazugehörigen Anlagen sind elektronisch zu übermitteln. 'HP$QWUDJ VLQG 3URMHNWXQWHUODJHQ ZLH ]% 3OlQH HLQH %DXEHVFKUHLEXQJ XQG HLQH .RV- tenberechnung nach DIN 276 oder Kostenvoranschläge bzw. Angebote beizufügen. Ist der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht (LJHQWPHUGHV]XI|UGHUQGHQ2EMHNWHVVRLVW eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers zur Durchführung der Vorhaben beizufügen. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz kann vom Antragsteller oder von der Antragstellerin neben diesem Antrag die Vorlage weiterer Unterlagen sowie Stellungnahmen Dritter verlangen. Es kann die Antragsunterlagen zur Beurteilung an sachverständige Dritte weiterleiten. Das Ministerium für Umwelt und VerbrauFKHUVFKXW]HQWVFKHLGHWEHUGHQ=XZHQGXQJV- antrag durch schriftlichen Bescheid. 8.2 Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn Die Bewilligungsbehörde kann auf schriftOLFKHQ$QWUDJ IU 9RUKDEHQ GLH DXV GULQJHQ- den sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen NHLQHQ$XIVFKXE ELV ]XP (UODVV GHV =XZHQ- GXQJVEHVFKHLGHVGXOGHQGLH=XVWLPPXQJ]XP vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilen. 244 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 'LH =XVWLPPXQJ ]XP YRU]HLWLJHQ 0DQDK- mebeginn hat schriftlich zu erfolgen. Sie begründet keinen Anspruch auf Gewährung HLQHU =XZHQGXQJ XQG LVW QXU ]XOlVVLJ ZHQQ HLQ I|UPOLFKHU =XZHQGXQJVDQWUDJ YRUOLHJW DXVGHPGDVJHSODQWH9RUKDEHQHUVLFKWOLFKLVW keine fachlichen Bedenken gegen die ErteiOXQJGHU=XVWLPPXQJEHVWHKHQXQGDXFKVRQVW NHLQH *UQGH HUVLFKWOLFK VLQG GLH JHJHQ GLH HWZDLJHVSlWHUH*HZlKUXQJHLQHU=XZHQGXQJ sprechen könnten. +DQGHOWHVVLFKEHLGHP]XI|UGHUQGHQ2EMHNW um ein Kulturdenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 des Saarländischen Denkmalschutzgesetzes 6'VFK* PXVVGHU%HZLOOLJXQJVEHK|UGHYRU (UWHLOXQJ GHU =XVWLPPXQJ ]XP YRU]HLWLJHQ Vorhabenbeginn die denkmalrechtliche Genehmigung bzw. eine Bestätigung der Anzeige nach § 8 SDschG bzw. eine Baugenehmigung vorliegen. In Fällen des § 8 Abs. 9 SDschG muss eine Abstimmung mit dem LandesdenkPDODPW HUIROJW VHLQ LQ GHQ )lOOHQ GHV Abs. 10 SDschG muss die Anzeige der Vorhaben und zugleich die Abstimmung erfolgt sein. (LQ$QVSUXFK DXI (UWHLOXQJ GHU =XVWLPPXQJ zum vorzeitigen Maßnahmebeginn besteht nicht. 8.3 Auswahlverfahren Auf der Grundlage der geprüften AntragsunWHUODJHQHUIROJWHLQ$XVZDKOYHUIDKUHQLQGHP die Förderwürdigkeit der Vorhaben nach einem Bewertungssystem beurteilt wird und die zu fördernden Vorhaben in gegenseitiger Konkurrenz ausgewählt werden. (LQPDO MlKUOLFK ]XP -DQXDU ZHUGHQ GLHHLQJHJDQJHQHQJHSUIWHQXQGDOVI|U- GHUIlKLJHLQJHVWXIWHQ=XZHQGXQJVDQWUlJH in das Auswahlverfahren zur Bewertung der Förderwürdigkeit einbezogen. 8.3.2 Die Bewertung ist einzelfallbezogen und richtet sich nach folgendem Punktesystem: Für Antragsteller oder Antragstellerinnen nach Nr. 4.1.1 und 4.1.4: Lfd. Nr. Auswahlkriterien Dorferneuerung und -entwicklung Ja Nein Gewichtungsfaktor Punkte 1 Liegt ein Gemeinde- oder Dorfentwicklungskonzept vor und entspricht GDV9RUKDEHQGHQ=LHOVHW]XQJHQGHU'RUIHQWZLFNOXQJVSODQXQJ" MD 3XQNWHQHLQ 3XQNWH 2 :LHDOWLVWGDV*HPHLQGHRGHU'RUIHQWZLFNOXQJVNRQ]HSW" -DKU3XQNWHIUMHGHV]XVlW]OLFKH-DKU 1 3 :XUGHGLH|UWOLFKH%HY|ONHUXQJLQGLH9RUKDEHQVSODQXQJHLQEH]RJHQ" MD 3XQNWHQHLQ 3XQNWH 1 /LHJWHLQLQWHJULHUWHU3URMHNWDQVDW]YRUGKZHUGHQJOHLFK]HLWLJ VR]LDOHNXOWXUHOOHXQGZLUWVFKDIWOLFKH$QVSUFKHDQGHQOlQGOLFKHQ 5DXPPLWGHVVHQ|NRORJLVFKHQ)XQNWLRQHQLQ(LQNODQJJHEUDFKW" MD 3XQNWHQHLQ 3XQNWH Leistet das Vorhaben einen positiven Beitrag MHMD 3XQNWHQHLQ 3XQNWH a) ]XU8PVHW]XQJHLQHUORNDOHQ(QWZLFNOXQJVVWUDWHJLH" b) ]XP(UKDOW2UWVELOGSUlJHQGHUNXOWXUKLVWRULVFKRGHUGHQNPDO- SIOHJHULVFKZHUWYROOHU%DXVXEVWDQ]" c) ]XU9HUEHVVHUXQJGHUG|UIOLFKHQ,QIUDVWUXNWXU" d) ]XU9HUEHVVHUXQJGHV|UWOLFKHQ'LHQVWOHLVWXQJVDQJHERWHV" e) ]XU9HUEHVVHUXQJGHU|UWOLFKHQ:RKQIXQNWLRQ" f) ]XU8PQXW]XQJ:HLWHUQXW]XQJOHHUVWHKHQGHURUWVELOGSUlJHQGHU *HElXGHIU*HPHLQVFKDIWVHLQULFKWXQJHQ" J ]XU9HUEHVVHUXQJGHV.XOWXUXQG)UHL]HLWDQJHERWHV" h) ]XU%HZDKUXQJGHVNXOWXUHOOHQ(UEHV" i) IU-XJHQGRGHUlOWHUH0HQVFKHQ" M ]XU6LFKHUXQJGHU0RELOLWlW" k) ]XU%LOGXQJ:HLWHUELOGXQJ" l) ]XU9HUEHVVHUXQJGHU%DUULHUHIUHLKHLW" m) ]XU6FKDIIXQJRGHU6LFKHUXQJYRQ$UEHLWVSOlW]HQ(LQNRPPHQ" n) ]XP$XIEDXRGHU]XU(UK|KXQJGHUUHJLRQDOHQ:HUWVFK|SIXQJ" o) ]XU9HUEHVVHUXQJGHUWRXULVWLVFKHQ,QIUDVWUXNWXU" p) ]XP.OLPDVFKXW]" 6 :LUGGXUFKGDV9RUKDEHQEUJHUVFKDIWOLFKHV(QJDJHPHQWJHI|UGHUW" MD 3XQNWHQHLQ 3XQNWH 1 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 245 :XUGHGHU:HWWEHZHUEÄ8QVHU'RUIKDW=XNXQIW³LQGHQ]XUFNOLH- JHQGHQVHFKV-DKUHQDOVXQWHUVWW]HQGHV,QVWUXPHQWGHUOlQGOLFKHQ (QWZLFNOXQJJHQXW]W" MD 3XQNWHQHLQ 3XQNWH Gesamtpunktzahl Für Antragsteller oder Antragstellerinnen nach Nr. 4.1.2 und 4.1.3: Lfd. Nr. Auswahlkriterien „Private Dorferneuerung“ Ja Nein Gewichtungsfaktor Punkte 1 /LHJWHLQJHVWDOWHULVFKHV*HVDPWNRQ]HSWYRU" MD 3XQNWHQHLQ 3XQNWH 1 +DQGHOWHVVLFKXPHLQHQ)ROJHDQWUDJIUGLHDEVFKQLWWVZHLVH Erneuerung bzw. Erhaltung im Rahmen einer einheitlichen MaßQDKPH" MD 3XQNWHQHLQ 3XQNWH 3 6WHKWGDV2EMHNWXQWHU(QVHPEOH'HQNPDOVFKXW]" MD 3XQNWHQHLQ 3XQNWH 1 4 'LHQWGDV9RUKDEHQGHU5HYLWDOLVLHUXQJHLQHV/HHUVWDQGJHElXGHV" MD 3XQNWHQHLQ 3XQNWH 1 'DV9RUKDEHQHQWVSULFKWGHQ=LHOVHW]XQJHQGHUQDFKKDOWLJHQ Dorferneuerung und leistet einen positiven Beitrag MHMD 3XQNWHQHLQ 3XQNWH q) zum Erhalt und der Gestaltung eines ortsbildprägenden Gebäudes r) zum Rückbau eines dorfuntypischen baulichen Missstandes s) zur Bewahrung eines dörflichen Kulturelementes (kulturelles Erbe) W ]XUGRUIJHUHFKWHQ*HVWDOWXQJYRQ9RUEHUHLFKVXQG+RIUlXPHQ unter Berücksichtigung einer ausreichenden Begrünung X ]XJHPHLQGOLFKHQRGHUJHPHLQVFKDIWOLFKHQ=ZHFNHQ v) zur Verbesserung der Barrierefreiheit Z ]XU6FKDIIXQJYRQLQQHU|UWOLFKQHXHP:RKQUDXPGXUFK8PQXW- ]XQJ lXHUH+OOH x) zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen y) zur energetischen Verbesserung (Klimaschutz) Gesamtpunktzahl 9RUKDEHQQDFKXQGGLHZH- QLJHU DOV *HVDPWSXQNWH HUUHLFKHQ gelten als nicht förderwürdig und werden nicht gefördert. 9RUKDEHQQDFKXQGGLHZH- QLJHU DOV *HVDPWSXQNWH HUUHLFKHQ gelten als nicht förderwürdig und werden nicht gefördert. 'LH =XZHQGXQJVDQWUlJH IU 9RUKDEHQ die zwar die Mindestpunktzahl erreiFKHQDEHUDXIJUXQGQLFKWDXVUHLFKHQGHU +DXVKDOWVPLWWHO NHLQH =XZHQGXQJ HU- KDOWHQN|QQHQDEJHOHKQWZHUGHQ 8.4 Bewilligungsverfahren Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für 8PZHOW±5HIHUDW$±'LH%HZLOOLJXQJHU- folgt nach pflichtgemäßem Ermessen im RahPHQGHUYHUIJEDUHQ+DXVKDOWVPLWWHOQDFK$E- schluss des Antrags- und Auswahlverfahrens entsprechend der im Auswahlverfahren festgelegten Förderrangfolge. 8.5 Anforderungs- und Auszahlungsverfahren %HL )|UGHUXQJHQ HUIROJHQ 7HLO]DKOXQJHQ QXU DXI GHU *UXQGODJH YRQ JHSUIWHQ =ZL- schenverwendungsnachweisen mit Belegen. (LQH 7HLO]DKOXQJ HUIROJW MHGRFK QXU ZHQQ der mögliche Auszahlungsbetrag mindestens (XUR EHWUlJW ,P hEULJHQ ZLUG GLH =XZHQGXQJ QDFK 3UIXQJ GHV 9HUZHQGXQJV- nachweises ausgezahlt. 8.6 Verwendungsnachweisverfahren 8.6.1 Der Verwendungsnachweis ist unter Verwendung des Vordruckes nach Anlage 2a (Nichtgebietskörperschaften) bzw. Anlage 2b (Gebietskörperschaften) in einfacher Ausfertigung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Bewilligungsbehörde kann weitere Unterlagen verlangen bzw. den Verwendungsnachweis um weitere Angaben erweitern. :LUG GHU =XZHQGXQJV]ZHFN QLFKW LQ GHP +DXVKDOWVMDKU HUIOOW LQ GHP GLH =XZHQGXQJJHZlKUWZXUGHLVWELVVSl246 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 WHVWHQV $SULO GHV IROJHQGHQ -DKUHV HLQ =ZLVFKHQYHUZHQGXQJVQDFKZHLV LP Sinne der Nr. 6.1 Satz 2 und 3 ANBest-P bzw. Nr. 6.1 Satz 2 ANBest-P-GK vorzulegen. Die Bewilligungsbehörde NDQQ DXI GLH 9RUODJH HLQHV =ZLVFKHQ- verwendungsnachweises verzichten. 6LH NDQQ MHGRFK DXFK GLH (UJlQ]XQJ GHV =ZLVFKHQYHUZHQGXQJVQDFKZHLVHV durch Belege im Sinne der Nr. 6.4 AN- %HVW3 LP 2ULJLQDO RGHU LQ .RSLH EHL Gebietskörperschaften) verlangen. Die 9RUODJH HLQHV =ZLVFKHQYHUZHQGXQJV- nachweises kann gegebenenfalls durch die Vorlage des Schlussverwendungsnachweises ersetzt werden. 8.6.3 Bei im Rahmen der VorhabendurchfühUXQJ YRP =XZHQGXQJVHPSIlQJHU RGHU YRQ GHU =XZHQGXQJVHPSIlQJHULQ YHU- JHEHQHQ $XIWUlJHQ GHUHQ JHVFKlW]WHU Auftragswert ohne Umsatzsteuer die in 5LFKWOLQLH (* E]Z LQ 5LFKWOL- QLH(8LQGHUMHZHLOVJHOWHQGHQ Fassung festgelegten Schwellenwerte (86FKZHOOHQZHUWH XQWHUVFKUHLWHW erfolgt im Rahmen der Verwaltungskontrolle der Verwendungsnachweise (Verwendungsnachweisprüfung) nur eine kursorische Prüfung der Einhaltung der Vergabebestimmungen. Geprüft wird dabei nur die Einhaltung der grundsätzlichen Regelungen. Eine weitergehende Prüfung erfolgt in diesen )lOOHQ EHL 9RUKDEHQ GLH ]XU 9RU2UW Kontrolle ausgewählt wurden. 8.6.4 Für Förderungen gelten vorrangig die EU-rechtlichen Bestimmungen zur VerZDOWXQJVXQG9RU2UW.RQWUROOHGHU=DK- lungsanträge (Verwendungsnachweise). 8.7 Abrechnungsverfahren 8.7.1 Übersteigen die tatsächlich zuwenGXQJVIlKLJHQ$XVJDEHQGHQLP=XZHQ- dungsbescheid vorläufig festgesetzten %HWUDJVREOHLEWGLH=XZHQGXQJXQYHU- ändert. 8.7.2 Unterschreiten die nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Bewilligungsbehörde festgestellten tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben GHQ LP =XZHQGXQJVEHVFKHLG IHVWJH- VHW]WHQ%HWUDJVRZLUGGLH=XZHQGXQJ JHPl1U$1%HVW3$1%HVW3*. GHPVLFKDXVGHP=XZHQGXQJVEHVFKHLG ergebenden Fördersatz entsprechend IHVWJHVHW]W 1U $1%HVW3$1%HVW P-GK findet keine Anwendung. 'DV=XZHQGXQJVYHUIDKUHQZLUGQDFK3U- fung des Verwendungsnachweises von der Bewilligungsbehörde durch die Schlusszahlung abgerechnet und abgeschlossen. (LQ$EUHFKQXQJVEHVFKHLGHUJHKWQXU ZHQQ QDFK XQG D SVwVfG bzw. Nr. 8 VV zu § 44 /+2993*. ]X /+2 L9P 1U $1%HVW3$1%HVW P-GK weitere Verfahrensschritte notwendig sind und ZHQQ GDV (UJHEQLV GHU 9HUZHQ- dungsnachweisprüfung durch die Bewilligungsbehörde bezüglich GHU +|KH GHU WDWVlFKOLFK ]XZHQ- dungsfähigen Ausgaben von den GLHVEH]JOLFKHQ$QJDEHQGHV=X- wendungsempfängers oder der =XZHQGXQJVHPSIlQJHULQ LP 9HU- wendungsnachweis abweicht. 8.7.4 Das Recht auf Rückforderung ausgezahlter Mittel aufgrund von Prüfungen durch das Ministerium für Umwelt und 9HUEUDXFKHUVFKXW] GHQ 5HFKQXQJVKRI GHV 6DDUODQGHV GLH 3UIXQJVlPWHU GHV %XQGHV GHQ %XQGHVUHFKQXQJVKRI GHQ Europäischen Rechnungshof oder der Prüfungseinrichtungen der EU bzw. nach EU-Recht bleibt auch nach Abschluss der Vorhaben unberührt. Die vorgenannten Einrichtungen haben GDV5HFKWGLH9RUDXVVHW]XQJHQIUGLH *HZlKUXQJ GHU =XZHQGXQJ GXUFK %H- VLFKWLJXQJDQ2UWXQG6WHOOHXQGGXUFK Einsichtnahme in Bücher und sonstige Belege entweder selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen und Auskünfte einzuholen. =XEHDFKWHQGH9RUVFKULIWHQ )U GLH %HZLOOLJXQJ $XV]DKOXQJ XQG $EUHFKQXQJ GHU =XZHQGXQJ VRZLH IU den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche AufKHEXQJGHV=XZHQGXQJVEHVFKHLGHVXQG GLH 5FNIRUGHUXQJ GHU JHZlKUWHQ =X- wendung gelten vorrangig die einschlägigen EU-rechtlichen Bestimmungen soZLHGDUEHUKLQDXVGLH99993*.]X /+2VRZHLWQLFKWLQGLHVHU5LFKWOL- nie Abweichungen zugelassen sind. 9. Inkrafttreten 'LHVH)|UGHUULFKWOLQLHWULWWPLWVRIRUWLJHU:LUNXQJ in Kraft und am 31. Dezember 2023 außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Richtlinie tritt die Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im ländlichen Raum des Saarlandes (Dorfentwicklungsrichtlinie DERL) vom 9. Dezember 2008 außer Kraft. 6DDUEUFNHQGHQ)HEUXDU Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz -RVW Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 247 Anlage 1a FRL-DE Seite 1 Zuwendungsantrag für Nichtgebietskörperschaften An das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat A/4 Keplerstraße 18 66119 Saarbrücken Ich beantrage hiermit eine Zuwendung im Rahmen der Dorfentwicklung. Aktenzeichen: A/4- 1. Antragsteller/in Name: Anschrift: Telefon: Telefax: Email: Eigentümer (falls abweichend von Antragsteller/in) 2. Vorhaben Bezeichnung und Anschrift des Objektes, für das die Zuwendung beantragt wird. (Straße, Gemeinde/Stadt, Orts-/Stadtteil, Postleitzahl, genaue Ortsangabe; ggf. Flurstück): Die Restaurierung des o.g. Anwesens wurde bereits aus Dorfentwicklungsmitteln gefördert: ja nein Falls ja: Bescheid vom: Aktenzeichen: Zuwendungshöhe: DER ANTRAG IST EINSCHLIEßLICH DER AUSGABENAUFSTELLUNG IN EINFACHER AUSFERTIGUNG VORZULEGEN! 248 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 Anlage 1a FRL-DE Seite 2 Zum Zwecke der Gesamtsanierung werde(n) ich/wir folgende Arbeiten durchführen: (Es können nur die hier aufgeführten Arbeiten Gegenstand einer evtl. Förderung sein) Arbeiten Zeitraum Es ist vorgesehen, das Vorhaben in Bauabschnitt(en) durchzuführen. Folgende Arbeiten werde(n) ich/wir in diesem ______ (Nummer des Bauabschnittes) Bauabschnitt durchführen: (Es können nur die hier aufgeführten Arbeiten Gegenstand einer evtl. Förderung dieses Bauabschnittes sein): Beginn des Bauabschnittes: voraussichtliches Ende: Für jeden weiteren Bauabschnitt ist ein neuer Antrag zu stellen! Ich/Wir möchte(n) das Vorhaben aus folgenden Gründen durchführen: Das zu fördernde Anwesen steht unter Denkmalschutz ja nein Falls ja: Die Maßnahme wurde abgestimmt mit (zuständiger Denkmalschützer): Die Maßnahme wurde mit einem Mitglied des Gutachterausschusses „Dorfentwicklung“ abgestimmt: ja nein Falls ja: Name des Gutachters: Mit der Planung und Bauleitung ist ein Architekt oder Ingenieurbüro beauftragt: ja nein Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 249 Anlage 1a FRL-DE Seite 3 Falls ja: Name und Anschrift: 3. Finanzierung Die Gesamtausgaben für den beantragten Bauabschnitt werden sich voraussichtlich auf € belaufen. Hierzu sind Kostenvoranschläge und Angebote als Anlage beigefügt. Ich/Wir bitte(n) um die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von €. (Der tatsächliche Fördersatz kann bis zu 30% betragen) Die Durchführung des Vorhabens ist von der grundsätzlichen Möglichkeit, eine Zuwendung zu erhalten, abhängig (§ 23 LHO). Eine finanzielle Förderung durch andere Stellen erfolgt nicht. ist erfolgt durch: ist beantragt bei: Stelle: Art der Förderung: Höhe der Förderung: Die Finanzierung des Vorhabens kann durch Eigenmittel (incl. Kredite u. Darlehen) und ggf. bereits bewilligte Drittzuwendungen sichergestellt werden. Die Finanzierung des Vorhabens ist nur dann gesichert, wenn die beantragte Landeszuwendung bzw. eine Landeszuwendung in Höhe von ________________ € gewährt wird. Ich bin zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt: ja nein Bitte Bestätigung der Finanzbehörde beifügen! 4. Genehmigung Eine Genehmigung (z.B. Baugenehmigung, denkmalrechtliche Genehmigung) ist erforderlich nicht erforderlich Falls eine Genehmigung erforderlich ist: Eine Genehmigung ist noch nicht erteilt. Die Projektunterlagen wurden der Genehmigungsbehörde ______________________ am _________ vorgelegt. Die Baugenehmigung bzw. denkmalrechtliche Genehmigung nach § 8 SDSchG ist mit Bescheid vom ___________, Aktenzeichen: _________________ erteilt. abgelehnt. 250 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 Anlage 1a FRL-DE Seite 4 5. Erklärungen der/des Antragstellers/in Der/Die Antragsteller/in erklärt/erklären, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides bzw. schriftlicher Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Referat A/4 - auch nicht begonnen wird. Als Beginn des Vorhabens gilt grundsätzlich der Beginn der Arbeiten für die ein Zuschuss beantragt wurde bzw. der Abschluss eines der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Lieferungsvertrages. Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb gelten nicht als Beginn des Vorhabens. Ein ohne Zustimmung begonnenes Vorhaben kann nicht gefördert werden. dass mit dem Vorhaben nicht vor der Erteilung der baurechtlichen (Bauschein) bzw. denkmalrechtlichen Genehmigung (§ 8 SDschG) begonnen wird, falls eine solche erforderlich ist, dass bekannt ist, dass von den Angaben dieses Antrages die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängen. Sie sind damit subventionserhebliche Tatsachen im Sinne der §§ 263 und 264 des Strafgesetzbuches. Unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug bestraft werden. Dies gilt auch für im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegende Rechnungen und Verträge sowie die Verletzung von Mitteilungspflichten. Der Antragsteller versichert daher, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben, dass bekannt ist, dass eine Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des Gesetzes über die Einrichtung einer Fördermitteldatenbank im Saarland (SFöDG) vom 2. April 2003 (Amtsbl. S. 1402 f.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26.10.2010 (Amtsbl. I S.1406) und der Saarländischen Fördermitteldatenbankverordnung (SFöDVO) vom 13. Januar 2004 (Amtsbl. S. 101 ff.) erfolgt (§ 3 Abs. 2 SFöDG). Das geltende EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, im Interesse einer verbesserten Transparenz über alle gewährten Zuwendungen mindestens einmal jährlich ein Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft gibt über die einzelnen Begünstigten, die geförderten Vorhaben bzw. die Maßnahmen, aus denen die Zuwendungen gewährt wurden, sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel. Der Antragsteller erklärt sich mit seiner Aufnahme in dieses Verzeichnis einverstanden. dass bekannt ist, dass für das Zuwendungsverfahren neben den sonstigen zuwendungsrechtlichen Bestimmungen die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (VV zu § 44 LHO) einschließlich Anlagen (Gemeinsames Ministerialblatt Saar 2001, S. 590 ff.) in der jeweils gültigen Fassung und die Dorfentwicklungsrichtlinie (DERL) gelten und dies anerkannt wird; dass bekannt ist, dass eine Bearbeitung des Antrages nur möglich ist, wenn dieser vollständig ausgefüllt und um alle erforderlichen Anlagen ergänzt wird. Bemerkungen: Dem Antrag sind folgende zur Bearbeitung erforderliche Unterlagen beigefügt: Fotografien des derzeitigen Zustandes des Anwesens (falls vorhanden können zusätzlich alte Fotografien (vor dem letzten Weltkrieg) beigefügt werden) Bauschein / denkmalrechtliche Genehmigung (soweit erforderlich) Pläne bzw. zeichnerische Darstellung, wie die vorhandene Bausubstanz restauriert werden soll Kostenvoranschläge / Angebote Vollmacht des Eigentümers (soweit erforderlich) ggf. Zuschusszusagen Dritter(bitte je zwei beifügen) ggf. Bestätigung der Finanzbehörde bzgl. Nichtberechtigung zum Vorsteuerabzug Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 251 Anlage 1a FRL-DE Seite 5 _______________________________ _________________________________ (Ort und Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift) Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn: Ich beantrage hiermit die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Nr. 1.3 VV zu § 44 LHO und Nr. 5.2 in Verbindung mit Nr. 8.2 DERL. Ich weiß, dass aus der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nicht auf die Gewährung einer Zuwendung geschlossen werden kann. Ich bin daher willens, das Vorhaben auf eigenes finanzielles Risiko durchzuführen und vorzufinanzieren. Ich erkläre, dass zumindest eine Vorfinanzierung möglich ist. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn wird erst nach Vorlage der denkmalrechtlichen Genehmigung bzw. der Baugenehmigung bei Ihnen erteilt, soweit eine solche erforderlich ist. Für die Vorlage dieser Unterlagen werde ich sorgen. Ich weiß auch, dass die Zustimmung nur erteilt wird, wenn der Zuwendungsantrag vollständig ist. Da die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn auch nur in Ausnahmefällen erteilt werden kann, begründe ich meinen Antrag wie folgt (dringende sachliche und wirtschaftliche Gründe): ______________________________________________________ ______________________________________________________ ______________________________________________________ ______________________________ _______________________________ _________________________________ (Ort und Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift) 252 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 Anlage 1b FRL-DE Seite 1 von 6 Zuwendungsantrag für Gebietskörperschaften An das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat A/4 Keplerstr. 18 66117 Saarbrücken Ich beantrage hiermit eine Zuwendung im Rahmen der kommunalen Dorfentwicklung. Aktenzeichen: A/4- 1. Antragsteller Name: Anschrift - Straße: - Ort: Auskunft erteilt: Telefon: Email: Telefax: Eigentümer: 2. Vorhabenbeschreibung 2.1 Örtlichkeit des Vorhabens: Straße: Gemeinde: Ortsteil: oder Gemarkung: Flur: Flurstücksnummer: 2.2 Vorhabenbezeichnung: 2.3 Sonstige Vorhabenbeschreibung: Maßnahmen an dem o. a. Objekt wurden noch nicht durch das Land gefördert. Im Zuge der Gesamtvorhabenumsetzung werden insgesamt folgende Arbeiten durchgeführt: DER ANTRAG IST EINSCHLIEßLICH DER AUSGABENAUFSTELLUNG IN ZWEIFACHER AUSFERTIGUNG VORZULEGEN! Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 253 Anlage 1b FRL-DE Seite 2 von 6 Es ist vorgesehen das Vorhaben in Bauabschnitten (BA) durchzuführen. Von den o. a. Arbeiten werden folgende Arbeiten in diesem Bauabschnitt (BA) durchgeführt (hierfür wird um eine Zuwendung gebeten): Für jeden weiteren BA wird ein Folgeantrag gestellt. Mit diesem BA soll voraussichtlich am/im begonnen werden. Die Fertigstellung dieses BA ist für geplant. Das Vorhaben soll durchgeführt werden, da Mit der Planung und Bauleitung ist ein Architekt oder Ingenieurbüro beauftragt. Anschrift des Büros: 3. Finanzierung1: Die Gesamtausgaben dieses BA werden sich voraussichtlich auf € belaufen. Hierzu ist eine Kostenberechnung nach DIN 276 dem Antrag beigefügt. Aufstellung der voraussichtlichen Gesamtausgaben, nach Gewerken gegliedert: Gewerk Preis in € Hierin sind keine Eigenarbeitsleistungen enthalten. Ich bitte um Gewährung einer Zuwendung in Höhe von €. Die Durchführung des Vorhabens ist von der grundsätzlichen Möglichkeit, eine Zuwendung zu erhalten, abhängig (§ 23 LHO). Eine finanzielle Förderung durch andere Stellen erfolgt nicht. 1 Wird eine Maßnahme in mehreren Bau- bzw. Finanzierungsabschnitten durchgeführt, so ist es unabdingbar notwendig die Planung sowie die Kostenberechnung nach DIN 276 für die Gesamtmaßnahme vorzulegen. 254 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 Anlage 1b FRL-DE Seite 3 von 6 Erklärung zur finanziellen Durchführbarkeit des Vorhabens: Ich bin finanziell zur Durchführung des Vorhabens mit den zur Verfügung stehenden Eigenmitteln (einschließlich Krediten und Darlehen) und ggf. bereits bewilligten Drittzuwendungen in der Lage, ohne dass eine weitere Zuwendung gewährt wird. Ich bin finanziell zur Durchführung des Vorhabens in der Lage, wenn eine Zuwendung in Form einer Bürgschaft des Landes gewährt wird (nähere Angaben unter Nr. 8). Ich bin finanziell zur Durchführung des Vorhabens in der Lage, wenn eine Zuwendung in Form eines zurück zu zahlenden Darlehens des Landes in Höhe von € gewährt wird. Ich bin finanziell zur Durchführung des Vorhabens in der Lage, wenn eine Zuwendung in Form eines nicht zurück zu zahlenden Zuschusses in Höhe von € gewährt wird. Ich bin zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt: ja nein Bitte Bestätigung der Finanzbehörde beifügen! 4. Genehmigungen / Verträge / Gutachten: 4.1 Genehmigungen: Ja Nein Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein nach § 61 LBO verfahrensfreies Vorhaben? • Wenn ja, um welches? Muss für das Vorhaben ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO durchgeführt werden? • Wenn ja, liegt die Baugenehmigung2 dem Antrag bei? • Die Baugenehmigung wird nachgereicht. Muss für das Vorhaben ein Baugenehmigungsverfahren nach § 65 LBO durchgeführt werden? • Wenn ja, liegt die Baugenehmigung dem Antrag bei? • Die Baugenehmigung wird nachgereicht. Ist für das Vorhaben eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich? • Begründung hierzu: • Wenn ja, liegt die Genehmigung dem Antrag bei? • Die Genehmigung wird nachgereicht. Ist für das Vorhaben eine wasserschutzrechtliche Genehmigung erforderlich? 2 Ohne die erforderliche baurechtliche Genehmigung bzw. Zustimmung kann weder ein Zuwendungsbescheid noch die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 255 Anlage 1b FRL-DE Seite 4 von 6 • Begründung hierzu: • Wenn ja, liegt die Genehmigung dem Antrag bei? • Die Genehmigung wird nachgereicht. Ist für das Vorhaben eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich? • Begründung hierzu: • Wenn ja, liegt die Genehmigung dem Antrag bei? • Die Genehmigung wird nachgereicht. Ist für das Vorhaben eine sonstige Genehmigung erforderlich? • Begründung hierzu: • Wenn ja, liegt sie dem Antrag bei? • Die Genehmigung wird nachgereicht. 4.2 Verträge: Ist es zur Durchführung des Vorhabens erforderlich einen Gestattungsvertrag abzuschließen? • Begründung hierzu: • Wenn ja, liegt er dem Antrag bei? • Der Vertrag wird nachgereicht. Ist es zur Durchführung des Vorhabens erforderlich einen Nutzungsvertrag abzuschließen? • Begründung hierzu: • Wenn ja, liegt er dem Antrag bei? • Der Vertrag wird nachgereicht. Ist es zur Durchführung des Vorhabens erforderlich einen sonstigen Vertrag abzuschließen? • Begründung hierzu: • Wenn ja, welchen: • Wenn ja, liegt er dem Antrag bei? • Der Vertrag wird nachgereicht. 4.3 Gutachten: Ist die Vorlage eines Verkehrswertgutachtens einer öffentlichen Stelle im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien erforderlich? • Begründung hierzu: • Wenn ja, liegt es dem Antrag bei? • Das Verkehrswertgutachten wird nachgereicht. Ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich? • Begründung hierzu: • Wenn ja, liegt sie dem Antrag bei? • Die UVP wird nachgereicht. 5. Erklärungen des Antragstellers Ich erkläre hiermit, 256 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 Anlage 1b FRL-DE Seite 5 von 6 dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides bzw. schriftlicher Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Referat A/4 - auch nicht begonnen wird. Als Beginn des Vorhabens gilt grundsätzlich der Beginn der Arbeiten für die ein Zuschuss beantragt wurde bzw. der Abschluss eines der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Lieferungsvertrages. Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb gelten nicht als Beginn des Vorhabens. Ein ohne Zustimmung begonnenes Vorhaben kann nicht gefördert werden. dass mit dem Vorhaben nicht vor der Erteilung der baurechtlichen (Bauschein) bzw. denkmalrechtlichen Genehmigung (§ 8 SDschG) begonnen wird, falls eine solche erforderlich ist, dass bekannt ist, dass von den Angaben dieses Antrages die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängen. Sie sind damit subventionserhebliche Tatsachen im Sinne der §§ 263 und 264 des Strafgesetzbuches. Unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug bestraft werden. Dies gilt auch für im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegende Rechnungen und Verträge sowie die Verletzung von Mitteilungspflichten. Der Antragsteller versichert daher, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben, dass bekannt ist, dass eine Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des Gesetzes über die Einrichtung einer Fördermitteldatenbank im Saarland (SFöDG) vom 2. April 2003 (Amtsbl. S. 1402 f.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26.10.2010 (Amtsbl. I S.1406) und der Saarländischen Fördermitteldatenbankverordnung (SFöDVO) vom 13. Januar 2004 (Amtsbl. S. 101 ff.) erfolgt (§ 3 Abs. 2 SFöDG). Das geltende EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, im Interesse einer verbesserten Transparenz über alle gewährten Zuwendungen mindestens einmal jährlich ein Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft gibt über die einzelnen Begünstigten, die geförderten Vorhaben bzw. die Maßnahmen, aus denen die Zuwendungen gewährt wurden, sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel. Der Antragsteller erklärt sich mit seiner Aufnahme in dieses Verzeichnis einverstanden. dass bekannt ist, dass für das Zuwendungsverfahren neben den sonstigen zuwendungsrechtlichen Bestimmungen die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (VV zu § 44 LHO) einschließlich Anlagen (Gemeinsames Ministerialblatt Saar 2001, S. 590 ff.) in der jeweils gültigen Fassung und die Dorfentwicklungsrichtlinie (DERL) gelten und dies anerkannt wird; dass bekannt ist, dass eine Bearbeitung des Antrages nur möglich ist, wenn dieser vollständig ausgefüllt und um alle erforderlichen Anlagen ergänzt wird. 6. Anlagen: Dem Antrag sind grundsätzlich folgende Anlagen beizufügen: 1) Allgemeine Vorhaben- und Baubeschreibung, 2) Kostenberechnung nach DIN 276 des Gesamtvorhabens, 3) Planunterlagen des Gesamtvorhabens, 4) Übersichtskarte, Lageplan, Flurkarte, 5) ggf. die von der Bauaufsicht genehmigten Bauantragsunterlagen, 6) ggf. Bestätigung der Finanzbehörde bzgl. Nichtberechtigung zum Vorsteuerabzug Bei größeren Vorhaben (ab ca. 50.000,00 € erwartetem Zuwendungsbetrag) sind zusätzlich folgende Anlagen notwendig: 7) detaillierte Vorhaben- und Baubeschreibung, 8) ggf. sonstige Genehmigungen, Verträge oder Gutachten, 9) Ausführungszeichnungen, 10) Preiskalkulation der Einzelgewerke, 11) ggf. die Gesamtkostenaufteilung nach Bau- bzw. Finanzierungsabschnitten, 12) Bauzeitenplan, 13) Bilddokumentation, 7. Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn: Ich beantrage hiermit die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Nr. 1.2c) VV-P-GK zu § 44 LHO und Nr. 5.2 i.V.m. Nr. 8.2 DERL. Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 257 Anlage 1b FRL-DE Seite 6 von 6 Ich weiß, dass aus der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nicht auf die Gewährung einer Zuwendung geschlossen werden kann. Ich bin daher willens, die Vorhaben auf eigenes finanzielles Risiko durchzuführen und vorzufinanzieren. Ich erkläre, dass eine Vorfinanzierung möglich ist. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn wird, sofern eine denkmalrechtliche Genehmigung oder eine Baugenehmigung erforderlich ist, erst nach deren Vorlage bei Ihnen erteilt. Auch für die Vorlage dieser Unterlagen werde ich (falls erforderlich) sorgen. Da die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nur in Ausnahmefällen erteilt werden kann, begründe ich meinen Antrag wie folgt: 8. Sonstige Bemerkungen: , den (Ort und Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift) (Name des Unterzeichners) 258 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 Seite 1 von 3 Anlage 2a FRL-DE VERWENDUNGSNACHWEIS für Nichtgebietskörperschaften An das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat A/4 Keplerstraße 18 66119 Saarbrücken 1. Zuwendungsempfänger Name: Anschrift: Bankverbindung: Auskunft erteilt: Telefon: Email: Telefax: 2. Vorhaben 2.1 Bezeichnung des Vorhabens wie im Zuwendungsbescheid: Zuwendungsbescheid vom: Aktenzeichen: A/4-DEP- 2.2. Sachbericht - Angaben zur Durchführung des Vorhabens (Besonderheiten, ggf. gesondertes Blatt): Wann wurde der erste Auftrag erteilt? Wann wurde mit den Arbeiten begonnen? Wann wurde das Vorhaben abgeschlossen? Wann erfolgte die Abnahme des Vorhabens? 2.3 Haben Sie auf die Gewährung der Zuwendung durch das Saarland hingewiesen? ja nein Wie ist der Hinweis erfolgt? (ggf. gesondertes Blatt, Foto) DER VERWENDUNGSNACHWEIS IST IN EINFACHER AUSFERTIGUNG VORZULEGEN! Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 259 Seite 2 von 3 Anlage 2a FRL-DE 3. Finanzierung 3.1 Bewilligte Zuwendungen – Zuschüsse / Zuweisungen (Z) Durch wen wurde ihr Vorhaben gefördert / bezuschusst? Bewilligende Stelle Datum und Aktenzeichen € Art Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz s. o. Z Z Z Bewilligter Gesamtbetrag: 3.2 Ausgaben Gesamtausgaben des Vorhabens: € davon zuwendungsfähige Ausgaben: € 3.3 Ausgabenübersicht Ausgabengliederung nach Gewerken bzw. Teilvorhaben lt. Zuwendungsbescheid (Soll) lt. Abrechnung (Ist) insgesamt davon zuwendungsfähig insgesamt davon zuwendungsfähig € € € € Summe: 3.4 Ausgabennachweis – Wann haben Sie welche Zahlung an wen und wofür geleistet? (durchgehend und vollständig chronologisch geordnet; ggf. gesondertes Blatt) Lfd. Nr. der Belege Tag der Zahlung Empfänger der Zahlung und Rechnungsgegenstand Gewerk Betrag in € Insgesamt 260 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 Seite 3 von 3 Anlage 2a FRL-DE Beizufügende Unterlagen: Belege, Rechnungen, Quittungen, u.ä. im Original 4. Erklärungen und Bestätigungen des Zuwendungsempfängers Ich erkläre hiermit, dass die bauaufsichtlichen, umweltrechtlichen und sonstigen (denkmalpflegerischen) Bedingungen und Auflagen beachtet und die dazu erforderlichen Genehmigungen eingeholt wurden; die Bedingungen und Auflagen des Zuwendungsbescheides einschl. Anlagen beachtet wurden; die Mitteilungspflichten gem. Nr. 5 ANBest-P eingehalten wurden; sparsam und wirtschaftlich verfahren, die Beschaffungen oder Leistungen in dieser Höhe angemessen und zur Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlich waren und die vergaberechtlichen Bestimmungen (Nr. 3 ANBest-P) eingehalten und eingeräumte Skonti, Rabatte, Preisnachlässe etc. in Abzug gebracht worden sind; die Inventarisierung der mit der Zuwendung mitfinanzierten Gegenstände nach Nr. 4 ANBest-P vorgenommen wurde; mit dem Vorhaben erst nach Erlass des Zuwendungsbescheides bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn begonnen wurde, alle vorgelegten Rechnungen bezahlt und alle ausgezahlten Mittel innerhalb des Verwendungszeitraumes zweckentsprechend eingesetzt wurden; das geförderte Vorhaben nicht gleichzeitig Gegenstand einer anderen Förderung war, ich also keine anderen Fördermittel oder Spenden erhalten habe und eine Doppelförderung somit nicht stattgefunden hat; die vorgeschriebenen Prüfungen bzw. Gebrauchsabnahmen durchgeführt wurden und die Angaben über das Vorhaben, seine Ausgaben und die Finanzierung vollständig und belegt sind; die in den vorgelegten Unterlagen enthaltenen Angaben mit der Örtlichkeit und den Büchern übereinstimmen und die Subventionserheblichkeit dieser Angaben und die Strafbarkeit falscher oder unvollständiger Angaben (§§ 264, 265 StGB) bekannt sind. dass bekannt ist, dass für das Zuwendungsverfahren neben den sonstigen zuwendungsrechtlichen Bestimmungen die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (VV zu § 44 LHO) einschließlich Anlagen (Gemeinsames Ministerialblatt Saar 2001, S. 590 ff.) in der jeweils gültigen Fassung Ich versichere, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Zur Nachprüfung stehen die im Zuwendungsbescheid genannten Unterlagen einschließlich Baurechnung mit Belegen zur Verfügung. (Ort) (Datum) (Unterschrift) Name des Unterzeichners Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 261 Seite 1 von 6 Anlage 2b FRL-DE Kommunal 1) Unzutreffendes bitte streichen 2) Es sind nur die Summen der Kostengruppen (bei Hochbauten mit HU-Bau nach DIN 276 gegliedert, bei anderen Bauten nach Gewerken) anzugeben. Dabei ist entsprechend den der Bewilligung zugrunde gelegten Bauunterlagen nach Gewerken und Bauabschnitten zu unterteilen, ggf. auf gesondertem Blatt Az.: A/4 VERWENDUNGSNACHWEIS - für Vorhaben der kommunalen Dorfentwicklung - An das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat A/4 Keplerstraße 18 66119 Saarbrücken 1. Zuwendungsempfänger Name: Anschrift: Bankverbindung: Auskunft erteilt: Telefon: Email: Telefax: 2. Maßnahme 2.1 Bezeichnung der Vorhaben wie im Zuwendungsbescheid: Zuwendungsbescheid vom: Aktenzeichen: A/4- 2.2. Sachbericht - Angaben zur Durchführung der Vorhaben (Besonderheiten, Bauzeiten u.s.w. ggf. gesondertes Blatt): Wann wurde der erste Auftrag erteilt? Wann wurde mit den Arbeiten begonnen? Wann wurde das Vorhaben abgeschlossen? Wann erfolgte die Abnahme des Vorhabens? 2.3 Haben Sie auf die Gewährung der Zuwendung aus Mitteln der kommunalen Dorfentwicklung durch das Saarland hingewiesen? ja nein Wie ist der Hinweis erfolgt? (ggf. gesondertes Blatt) DER VERWENDUNGSNACHWEIS IST IN EINFACHER AUSFERTIGUNG VORZULEGEN ! 262 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 Seite 2 von 6 Anlage 2b FRL-DE Kommunal 1) Unzutreffendes bitte streichen 2) Es sind nur die Summen der Kostengruppen (bei Hochbauten mit HU-Bau nach DIN 276 gegliedert, bei anderen Bauten nach Gewerken) anzugeben. Dabei ist entsprechend den der Bewilligung zugrunde gelegten Bauunterlagen nach Gewerken und Bauabschnitten zu unterteilen, ggf. auf gesondertem Blatt 3. Finanzierung 3.1 Bewilligte Zuwendungen – Zuschüsse / Zuweisungen (Z) und Darlehen (D) – 1) Bewilligende Stelle Datum und Aktenzeichen € Art MUV (Dorfentwicklung) s. o. Z Z Z Bewilligter Gesamtbetrag: 3.2 Zahlenmäßiger Nachweis Gesamtausgaben des Vorhabens: € davon zuwendungsfähige Ausgaben (Nr. 6.2.3 DERL): € davon unbare Eigenarbeitsleistungen (Nr. 6.2.3.2 DERL): € 3.3 Ausgabenübersicht (geordnet nach Gewerken, ggf. gesondertes Blatt) Ausgabengliederung 2) lt. Zuwendungsbescheid (Soll) lt. Abrechnung (Ist) insgesamt davon zuwendungsfähig insgesamt davon zuwendungsfähig € € € € Summe: 3.4 Ausgabennachweis (durchgehend und vollständig chronologisch geordnet; ggf. gesondertes Blatt) Lfd. Nr. der Belege Tag der Zahlung Empfänger der Zahlung und Rechnungsgegenstand Gewerk Betrag in € Insgesamt Rechnungsbegründende Unterlagen, wie: • kompl. Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen, Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 263 Seite 3 von 6 Anlage 2b FRL-DE Kommunal 1) Unzutreffendes bitte streichen 2) Es sind nur die Summen der Kostengruppen (bei Hochbauten mit HU-Bau nach DIN 276 gegliedert, bei anderen Bauten nach Gewerken) anzugeben. Dabei ist entsprechend den der Bewilligung zugrunde gelegten Bauunterlagen nach Gewerken und Bauabschnitten zu unterteilen, ggf. auf gesondertem Blatt • Auszahlungsnachweis der Kämmerei, • Rechnungsdurchschriften mit ggf. Aufmassblättern und Aufmasszeichnungen sind grundsätzlich beizufügen! Werden unbare Eigenleistungen geltend gemacht, sind diese gemäß Nr. 6.2.3.2 DERL zusätzlich gesondert nachzuweisen! 4. Erklärungen und Bestätigungen des Zuwendungsempfängers Ja Nein Entf. 4.1 Förmlichkeits- und Vollständigkeitsprüfung (Entspricht der Verwendungsnachweis (VN) den Anforderungen des Zuwendungsbescheides incl. Nebenbestimmungen?) Wird der VN fristgerecht vorgelegt? Ist dem VN ein vollständiger zahlenmäßiger Nachweis beigefügt? Sind die Originalbelege vorhanden und zur Einsichtnahme bereit? Ist der Sachbericht beigefügt? Liegen Berichte des Rechnungsprüfungsamtes nach § 121 Abs. 3 Nr. 3 KSVG und der beteiligten techn. Dienststellen vor und sind diese dem VN beigefügt? Wurden alle Mitteilungspflichten nach Nr. 5 ANBest-P- GK erfüllt? Waren die Ausgaben notwendig, wurde wirtschaftlich und sparsam verfahren, sind die Beschaffungen oder Leistungen in dieser Höhe angemessen und zur Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlich? Stimmen die Angaben im Verwendungsnachweis (einschl. Anlagen) mit den Originalbelegen, den Büchern, den sonstigen Unterlagen und der Örtlichkeit überein? Wurden die Vergabevorschriften nach Nr. 3 ANBest-P- GK (z.B. VOB) eingehalten und liegen die entsprechenden Submissionsprotokolle sowie die Vergabevermerke vor? War eine EU–weite Ausschreibung erforderlich? Bemerkungen zu 4.1 auf gesondertem Blatt ? 4.2 Plausibilitätsprüfung (Ist die Zuwendung zweckentsprechend verwendet worden?) Wurde das Vorhaben nach Erhalt des Zuwendungsbescheides bzw. der Zustimmung zum vorz. Maßnahmebeginn begonnen? Wurden die vorgesehenen Eigenmittel / Fremdmittel eingesetzt? 264 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 Seite 4 von 6 Anlage 2b FRL-DE Kommunal 1) Unzutreffendes bitte streichen 2) Es sind nur die Summen der Kostengruppen (bei Hochbauten mit HU-Bau nach DIN 276 gegliedert, bei anderen Bauten nach Gewerken) anzugeben. Dabei ist entsprechend den der Bewilligung zugrunde gelegten Bauunterlagen nach Gewerken und Bauabschnitten zu unterteilen, ggf. auf gesondertem Blatt Wurde die Zuwendung frist- und zweckentsprechend verwendet (Nr. 1.4 ANBest-P-GK)? Wurden alle Ausgaben im Bewilligungszeitraum geleistet und das Vorhaben innerhalb des Bewilligungszeitraumes fertig gestellt? Gibt es Abweichungen vom genehmigten Kosten- und Finanzierungsplan? Wurden die fachlichen Auflagen des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz eingehalten? Wurden die Publizitätsvorgaben eingehalten? Wurden die sonstigen Auflagen und Bedingungen erfüllt und besondere Nebenbestimmungen eingehalten? Wurden die vorgeschriebenen Prüfungen bzw. Gebrauchsabnahmen durchgeführt? Wurden ggf. die bauaufsichtlichen, umweltrechtlichen und sonstigen (z.B. denkmalpflegerischen) Bedingungen und Auflagen beachtet und die dazu erforderlichen Genehmigungen eingeholt? Handelt es sich um ein nach § 61 LBO aufgeführtes Verfahrensfreie Vorhaben? Wenn Ja, welches nach LBO: War es notwendig ein vereinfachtes Baugenehmigungs(§ 64 LBO) bzw. Baugenehmigungsverfahren (§ 65 LBO) durchzuführen? Wenn Ja, welches nach LBO: War es notwendig eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen? War eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich und wurde sie ggf. erteilt? Wurden Drittmittel von den zuwendungsfähigen Ausgaben in Abzug gebracht um einer Doppelförderung vorzugreifen? Wurden die zuwendungsfähigen Ausgaben laut Zuwendungsbescheid erreicht? Sind bei unbaren Eigenleistungen die Voraussetzungen der Nr. 6.2.3.2 DERL vollständig erfüllt worden? Bemerkungen zu 4.2 auf gesondertem Blatt ? 4.3 Sachverhalts- und Ergebnisprüfung (Ist der mit der Zuwendung beabsichtigte Zweck tatsächlich erreicht worden?) Ja Nein Wurde das Vorhaben baufachlich nach den Erkenntnissen der aktuellen Wissenschaft sowie nach dem Stand der Technik durchgeführt? Wurde der Zuwendungszweck vollständig erreicht? Entsprechen die Ergebnisse den fachlichen ErwartunAmtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 265 Seite 5 von 6 Anlage 2b FRL-DE Kommunal 1) Unzutreffendes bitte streichen 2) Es sind nur die Summen der Kostengruppen (bei Hochbauten mit HU-Bau nach DIN 276 gegliedert, bei anderen Bauten nach Gewerken) anzugeben. Dabei ist entsprechend den der Bewilligung zugrunde gelegten Bauunterlagen nach Gewerken und Bauabschnitten zu unterteilen, ggf. auf gesondertem Blatt gen? Scheint, bei Würdigung aller Fakten, die finanzielle Unterstützung durch das Land auch nachträglich als gerechtfertigt? Bemerkungen zu 4.3 auf gesondertem Blatt ? Die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Angaben im Verwendungsnachweis im Sinne der Nrn. 12 – 15 VV zu § 70 LHO (GMBl. Saar 2001 S. 680 ff.) in der jeweils geltenden Fassung wird nach vollständiger Prüfung aller Unterlagen bestätigt (sachlich und rechnerisch richtig). Ich versichere vollverantwortlich, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Die Subventionserheblichkeit dieser Angaben und die Strafbarkeit falscher oder unvollständiger Angaben (§§ 263 und 264 StGB) sind mir bekannt. (Ort) (Datum) Der Bürgermeister (Unterschrift und Dienstsiegel) Name des Unterzeichnenden Hiermit bestätige ich als für die kommunale Kasse Verantwortlicher die Übereinstimmung der im Verwendungsnachweis angegebenen Beträge mit den Büchern und Belegen gemäß Nr. 6.4 ANBest-P-GK. Ich versichere die Richtigkeit meiner Bestätigung. Die Subventionserheblichkeit dieser Bestätigung und die Strafbarkeit falscher oder unvollständiger Angaben (§§ 263 und 264 StGB) sind mir bekannt. , den Ort und Datum Der Kassenleiter ____________________ (Unterschrift) Name des Unterzeichnenden Ist eine eigene Prüfungseinrichtung (z.B. Rechnungsprüfungsamt) vorhanden, ist dieser Verwendungsnachweis nach Nr. 7.2 ANBest-P-GK von dieser zu prüfen und zu bescheinigen. Es ist keine eigene Prüfungseinrichtung vorhanden. – ENDE. Es ist eine eigene Prüfungseinrichtung vorhanden. Dazu: 266 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 12. März 2015 Seite 6 von 6 Anlage 2b FRL-DE Kommunal 1) Unzutreffendes bitte streichen 2) Es sind nur die Summen der Kostengruppen (bei Hochbauten mit HU-Bau nach DIN 276 gegliedert, bei anderen Bauten nach Gewerken) anzugeben. Dabei ist entsprechend den der Bewilligung zugrunde gelegten Bauunterlagen nach Gewerken und Bauabschnitten zu unterteilen, ggf. auf gesondertem Blatt Bezeichnung der Prüfungseinrichtung: Dieser Verwendungsnachweis wurde von mir gemäß Nr. 7.2 ANBest-P-GK geprüft. Als Ergebnis der Prüfung wird zusammenfassend festgestellt: Der Verwendungsnachweis ist in allen Punkten sachlich und rechnerisch richtig. Es gibt keinerlei Beanstandungen oder Fehler. Der Verwendungsnachweis ist vollständig. Es gibt Beanstandungen oder Fehler. Diese sind in einem gesonderten Prüfbericht (als Anlage beigefügt) genau dargestellt. Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Die Subventionserheblichkeit dieser Angaben und die Strafbarkeit falscher oder unvollständiger Angaben (§§ 263 und 264 StGB) sind mir bekannt. , den Ort und Datum ____________________ (Unterschrift) Name des Unterzeichnenden