Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) Einzelförderrichtlinie NMOB - "Mobilität gut durchdacht"
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.
Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) Einzelförderrichtlinie NMOB- „Mobilität gut durchdacht" Vom 01.01.2023 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz fördert kreative Ideen als Beitrag für eine ökologisch und sozial nachhaltige Mobilitätswende und Verkehrswende in der Zukunft für das Saarland. Aus diesem Grund fördert das Saarland im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe dieser Richtlinie und den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der derzeit gültigen Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) kommunale und interkommunale Ideen zur Verbesserung einer nachhaltigen Mobilitäts- und Verkehrswende. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz als Bewilligungsbehörde aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und Schwerpunktsetzungen. Diese Richtlinie ist Teil des Richtlinienpakets zur Förderung der „Nachhaltigen Mobilität im Saarland" (RL NMOB). 2. Gegenstand der Förderung Gefördert werden externe Personal- und Sachkosten für das Entwickeln von kommunalen, interkommunalen oder betrieblichen Ideen, die in Umsetzungskonzepten münden. Diese Mobilitätskonzepte müssen insbesondere konkrete Umsetzungsvorschläge und Finanzierungsstrategien in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verkehrsunternehmen und/oder mit Privaten enthalten, des Weiteren Ist-Analysen und konkrete Zukunftsszenarien. Reine Radverkehrskonzepte werden nicht im Rahmen der Richtlinie NMOB „Mobilität gut durchdacht", sondern im Rahmen der Richtlinien NMOB „Rad" gefördert. 3. Ziele und Indikatoren Das Ziel der vorliegenden Richtlinie ist: die Weiterentwicklung der Mobilität durch kreative Umsetzungskonzepte im Bereich des ÖPNV und der ergänzenden Mobilitätsformen. Indikatoren, Sollwerte für das mit der Förderrichtlinie verfolgte Ziel sind: Kosten je gefördertem Umsetzungskonzept; Sollwert: 83.400 € Anzahl der geförderten Umsetzungskonzepte; Sollwert: 12 4. Zuwendungsempfängerinnen / Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind: 1. Kommunen, kommunale Zweckverbände, und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die grundsätzlich in kommunaler Trägerschaft stehen,1 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts 3. die von den Aufgabenträgern des ÖPNV gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG) vom 30. November 2016 in der jeweils geltenden Fassung unter Beachtung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2007 beauftragten Verkehrsunternehmen und ihre Subunternehmer oder 4. öffentliche und private Verkehrsunternehmen, auch Verkehrsunternehmensverbünde, die Linienverkehr mit eigener Genehmigung betreiben und grundsätzlich ihren Sitz im Saarland haben.2 Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes. 5. Zuwendungsvoraussetzungen > Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in Nummer 1 WAA/- P-GK (Verwaltungsvorschrift) zu § 44 LHO geregelt und von dem Zuwendungsempfänger bei der Antragstellung nachzuweisen. Darüber hinaus gelten folgende Regelungen: e > > > Der Zuwendungsantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Mit dem Vorhaben darf erst nach der Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn schriftlich erteilen. Als Vorhabenbeginn gilt derAbschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe). Die jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorschriften bei derAuftragsvergabe sind einzuhalten und nachweisbar zu dokumentieren. Der Antragsteller hat schriftlich anzugeben, ob er für die beantragte Maßnahme bereits andere Fördermittel beantragt oder erhalten hat. Ansprüche, die sich aus der Zuwendung ergeben, sind, soweit im Zuwendungsbescheid nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, nicht auf Dritte übertragbar. Mit den Mobilitätskonzepten werden die Bereiche Mobilitätswende, Verkehrswende, Infrastruktur und Flächennutzung gemeinsam betrachtet. Die intermodale Vernetzung der Verkehrsträger soll vorangebracht werden. In Bezug auf die Verkehrsunternehmen ist das jeweils geltende Beihitferecht zu beachten. Die Einhaltung möglicher beihilferechtlicher Anforderungen ist durch den Antragsteller sicherzustellen. Das gilt auch in Bezug auf Dokumentationserfordemisse. Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune 1 Für kommunale antragsberechtigt. 2 Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, wird keine Förderung gewährt. Dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, die eine eidesstatische Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind. > Die Mobilitätskonzepte müssen insbesondere folgende Aspekte beinhalten: > Erstellung einer Problemanalyse des Status-Quo der kommunalen Mobilität > Erstellung eines Maßnahmenkatalogs mit Definition und Beschreibung konkreter Maßnahmen zur Zieterreichung > Beschreibung von verkehrslenkenden und verkehrsverlagernden Maßnahmen > Priorisierung der Einzelmaßnahmen nach kurz-, mittel- und langfristig > Festlegung eines Monitoring Prozesses zur Evaluierung der Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung und möglicher Umsetzungshemmnisse sowie deren Überwindung > Prognose der Verkehrsentwicklung vor Ort > Festlegung von Zielwerten zur Verkehrsentwicklung in Abstimmung mit den Klimaschutzzielen der Landesregierung > Beschreibung der Planungsprozesse zur öffentlichen Beteiligung > Das Mobilitätskonzept muss eine nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit sowie den Aufbau und die Pflege eines Netzwerkes (mit anderen Kommunen/anderen Verkehrsunternehmen) einbeziehen. > Die nachhaltige Verknüpfung mit bereits bestehenden Strategien und Plänen zum Thema Mobilität auf Landes- und kommunaler Ebene (wie der Verkehrsentwicklungsplan des Saarlandes, Nahverkehrspläne, Elektromobilitätskonzepte, Wasserstoffkonzepte, Stadtentwicklungsplänen, Lärmschutz- und Luftreinhaltepläne, Radverkehrskonzepte etc.) ist zu berücksichtigen. > Zuwendungsempfänger werden verpflichtet, die in den geförderten Vorhaben erhobenen Verkehrs- und Mobilitätsdaten dauerhaft der Bewilligungsbehörde oder einer von ihr benannten Stelle unter einer freien Datenlizenz zur Verfügung zu stellen. > Bei Förderungen gemäß dieser Richtlinie verpflichtet sich der Zuwendungsempfänger, spätestens drei Jahre nach Erstellen des Mobilitätskonzeptes mindestens eine sich aus dem Konzept ergebende investive Maßnahme umzusetzen. Andernfalls ist die insgesamt ausgezahlte Fördersumme zurückzuzahlen. Sofern die Umsetzung sich aus dem geförderten Konzept ergebender Maßnahmen nicht möglich ist, ist dies gegenüber der Bewilligungsbehörde schriftlich zu begründen. > Alte gewonnenen Erkenntnisse aus der jeweiligen Förderung sind der Zuwendungsgeberin unaufgefordert schriftlich mitzuteilen, spätestens mit Vorlage des Verwendungsnachweises. 6. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 6.1 Art der Zuwendung Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung. Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Die Zuwendung erfolgt grundsätzlich in Form eines Zuschusses oder einer Zuweisung. 6.2 Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage der Zuwendung sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die bei einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nach den jeweils gültigen Regeln der Technik und Vergabevorschriften zur Entwicklung der Vorhaben erforderlich sind. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für externe Personal- und externe Sachkosten für das Entwickeln von kommunalen, interkommunalen oder betrieblichen Ideen, die in Umsetzungskonzepten münden. Nicht zuwendungsfähig sind: a) die Mehrwertsteuer, sofern der Zuwendungsempfänger gemäß § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, b) Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers, c) Finanzierungskosten insbesondere Zinsen, d) Mehrausgaben und Ausgaben für Nachträge, Mehraufwand und Leistungsänderungen, die dem Zuwendungsempfänger nach Bewilligung der Zuwendung entstehen, e) Kosten, die ein anderer als der Träger des Vorhabens zu tragen verpflichtet ist, f) Verwaltungskosten, g) Kosten für die Erstellung der Projektskizze (vgl. Ziffer 8.1.1). Weitere Mindestanforderungen können im Rahmen des Zuwendungsbescheides festgelegt werden. Darüber hinaus können Rahmenbedingungen zu den Fördervorhaben gesondert in den ergänzenden FAQ-Erläuterungen zu dieser Verwaltungsvorschrift festgelegt werden. 6.3 Förderhöhe Die Höhe der Förderung beträgt max. 75 % derzuwendungsfähigen Personalkosten und max. 75 % der zuwendungsfähigen Sachkosten, höchstens kumulativ jedoch 150.000 €. 6.4 Beihilferechtliche Grundlagen Die beihilferechtliche Würdigung erfolgt auf der Basis der jeweils geltenden beihilferechtlichen Vorschriften. 6.5 Kumulation Die Kumulation von Zuwendungen, die nach dieser Richtlinie gewährt werden, mit anderen Zuwendungen ist zulässig, sofern es sich nicht um Landesmittel oder eine Doppelförderung der Maßnahme handelt. Förderungen Dritter werden grundsätzlich von den zuwendungsfähigen Ausgaben in Abzug gebracht. 7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Anlage 2 zu § 44 LHO für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und der Anlage 3 zu den § 44 LHO für Zuwendungen zur Projektförderung bei Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-P-GK), zu den W zu § 44 LHO sowie die sonstigen Zuwendungsbestimmungen in den Anlagen zu diesen Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung. 7.1 Dauer der Zweckbindung Die Zweckbindungsfrist beginnt mit dem Tag der letztmaligen Auszahlung der Fördermittel und endet nach 5 Jahren. 7.2 Durchführung der Maßnahme Die Maßnahme ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes abzuschließen. im Zuwendungsbescheid festgesetzten 7.3 Mitteilungspflichten Der Antragsteller oderZuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich alle Tatsachen, die für die Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder das Belassen der Zuwendung oder der sich aus der Zuwendung ergebenden Vorteile erheblich sind, dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz schriftlich mitzuteilen. Alle Angaben des Zuwendungsempfängers im Antrag, im Verwendungsnachweis, Schlussverwendungsnachweis und in sonstigen vorgelegten Unterlagen sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 StGB. 7.4 Widerruf und Rücknahme Der Zuwendungsbescheid kann insbesondere dann ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn der Zuwendungszweck nicht erreicht wird, das Ergebnis nicht den fachlichen Anforderungen der Bewilligungsbehörde gemäß dieser Richtlinie entspricht. 7.5 Dokumentation Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, die Förderung entsprechend dem Merkblatt „Publizitätspflichten im Rahmen der NMOB Förderstrategie" kenntlich zu machen. Die Zuwendungsempfänger informieren dabei über die Förderung ihres Vorhabens auf ihrer Internetseite. Der Hinweis hat für die Dauer der Zweckbindungsfrist dort zu verbleiben. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, Unterlagen zu bewilligten Fördervorhaben zur Verfügung zu stellen, damit diese im Internet oder in einer internetbasierten Projektdatenbank dargestellt werden können. Der Zuwendungsempfänger hat im Schlussverwendungsnachweis schriftlich darzustellen, wie der dauerhafte Publizitätsnachweis erfolgt ist. 8. Verfahren 8.1 Zweistufiges Förderverfahren Das Förderverfahren ist zweistufig, bestehend aus Projektskizze und - nach Aufforderung - förmlichem Förderantrag (vgl. Anlage 1- Vordruck Nr. 1). Die Projektskizze muss das Umsetzungskonzept, die umzusetzenden Projekte mit Zeitstrahl und die Finanzierung (Businessplan) enthalten. Über die Gewährung von Zuwendungen entscheidet das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zweimal im Jahr. Der Förderaurruf zur ersten Phase wird rechtzeitig auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz veröffentlicht. 8.1.1 Vorlagen und Auswahl von Projektskizzen In der ersten Verfahrensstufe sind dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz die unter 8.1 genannte Projektskizze in schriftlicher und digitaler Form vorzulegen. Den Projektskizzen ist eine Darstellung (maximal beizufügen: 10 Seiten) mit folgender Gliederung > Darstellung des/der unmittelbar umzusetzenden Projekte(s) > Ressourcenplanung (Gesamtkosten/Gesamtausgaben, Förderbedarf, Fremdund Eigenmittel) > Projektorganisation und Zeitplan > Öffentlichkeitsarbeitskonzept > Stellungnahme des Aufgabenträgers und Abstimmung mit anderen Verkehrsunternehmen saarlandweit Auf der Grundlage der Bewertung und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel werden von der Bewiiligungsbehörde nach Anhörung eines Expertengremiums die am besten für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Expertengremium besteht aus zwei Vertretern des Zuwendungsgebers, einem Vertreter des Aufgabenträgers, ggf. einem Vertreter der Saarländischen Nahverkehrs-Service GmbH (SNS GmbH) und einem Vertreter des Zweckverbands Personennahverkehr Saarland (ZPS). Das Auswahlergebnis wird allen Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die Interessenten haben einen Anspruch auf Einsicht des Protokolls des Auswahlverfahrens. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen. Die Bewertungskriterien und die Förderaufrufe (zweimal im Jahr) werden auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz veröffentlicht. 8.1.2 Antragsverfahren in der zweiten Verfahrensstufe werden die Einreicher der ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Aus der Vorlage eines Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Die Zuwendungsanträge sind in schriftlicher Form zu richten an: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Referat A/4 Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken oder in digitaler Form zu richten an: Poststelle@umwelt.saarland.de Die Beantragung der Förderung erfolgt mittels Formblatt - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität im Saarland (AN-NMOB Mobilität gut durchdacht, Anlage 1) vor Vorhabenbeginn. Die Anträge sind bis zum 15. November des jeweiligen Haushaltsjahres zu stellen. 8.2 Verwendungsnachweisverfahren Der Zuwendungsempfänger hat nach Abschtuss der geförderten Maßnahme die Verwendung der Zuwendung gemäß den Vorgaben des Verwendungsnachweisformblatts VN-NMOB Mobilität gut durchdacht (Anlage 3) dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz durch Vorlage schriftlich nachzuweisen. Die Frist zur vollständigen Abrechnung des Fördervorhabens und zur Vorlage des Verwendungsnachweises richtet sich nach den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides. Die Auszahlung einer bewilligten Förderung erfolgt auf Basis der vorzulegenden Rechnungen mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen des Fördergegenstandes. Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, im Einzelfall zusätzliche Vor-Ort-Prüfungen durchzuführen. Das Formular Verwendungsnachweis ist zusammen mit einer Gesamtkostenaufstellung und folgender Unterlagen einzureichen: > Mobilitätskonzept in digitaler Form und Papierform > Maßnahmenkatalog in digitaler Form und Papierform > Bestätigung des Auftraggebers über die Annahme des Konzepts > Bestätigung der Kommune und beteiligter Akteure, für einen Zeitraum von fünf Jahren zu Evaluierungszwecken Unterlagen über die Umsetzung des Mobilitätskonzepts vorzuhalten und auf Verlangen der Bewilligungsbehörde vorzulegen. 8.3 Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die WA/V- P-GK zu § 44 LHO. 9. lnkrafttreten/ Außerkrafttreten Diese Richtlinie tritt am 01.01.2023 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft. Die Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ^r)^^Petra Berg 01.12.2022 Anlage 1 zu der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) Einzelförderrichtlinie NMOB- „Mobilität gut durchdacht" Vordrucke 1. Zuwendungsantrag (Phase 2 des Antragsverfahrens) 2. Verwendungsnachweis 01.12.2022 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität im Saarland - Einzelförderrichtlinie NMOB- „Mobilität gut durchdacht" (Phase 2 des Antragsverfahrens) Die Anträge sind bis zum 15. November des jeweiligen Haushaltsjahres zu stellen. Wichtiger Hinweis: Nach der Landeshaushaltsordnung (LHO) des Saarlandes dürfen Projektförderungen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden. Das heißt, dass mit den Arbeiten der beantragten Vorhaben erst dann begonnen werden darf, wenn der Bewilligungsbescheid (Zuwendungsbescheid) den Antragstellern zugegangen und bestandskräftig geworden ist. Wichtig ist, dass noch keine Zahlungen getätigt und rechtliche Verbindlichkeiten (z.B. Vertragsabschlüsse) eingegangen werden. Muss vor Erhalt des Bewilligungsbescheides (Zuwendungsbescheid) zwingend mit den beantragten Arbeiten begonnen werden müssen, kann ein vorzeitiger Maßnahmebeginn unter Angabe des Grundes beantragt werden. Erst nach schriftlicher Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns darf der Antragsteller mit dem Vorhaben anfangen, d.h. der Antragssteller darf erst nach Erhalt der Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn rechtliche Verbindlichkeiten förderunschädlich eingehen.. 1. Allgemeines Ich/Wir beantrage(n) die Gewährung einer Zuwendung aus Landesmitteln. 2. Antragsteller D Kommune D kommunale Zweckverbände D Juristische Person des öffentlichen Rechts D Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen D die von den Aufgabenträgern des ÖPNV gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG) vom 30. November 2016 in der jeweils geltenden Fassung unter Beachtung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2007 beauftragten Verkehrsunternehmen oder ihre Subunternehmer D öffentliche und private Verkehrsunternehmen, auch Verkehrsunternehmensverbünde, die Linienverkehr mit eigener Genehmigung betreiben und grundsätzlich ihren Sitz im Saarland haben 01.12.2022 3. Gegenstand der beantragten Förderung D kreative Umsetzungskonzepte im Bereich des ÖPNV und ergänzender Mobilitätsformen zur Verbesserung einer nachhaltigen Mobilitätswende und Verkehrswende. Name des Projektes: Name des Vorhabenträgers: PLZ: Ort: Straße: Ansprechpartnerin / Ansprechpartner Telefon: Fax: E-Mail: Bezeichnung des Kreditinstituts: I BAN: 4. Beschreibung und Begründung des unter Ziffer 3 bezeichneten Vorhabens Die vorgesehenen Maßnahmen sowie die damit bezweckten Ziele sind in einer Anlage zum Antrag gesondert darzustellen, um den Sachverhalt möglichst ohne zeitraubende Rückfragen beurteilen zu können. Die Mobilitätskonzepte müssen insbesondere folgende Aspekte beinhalten: > Erstellung einer Problemanalyse des Status-Quo der kommunalen Mobilität > Erstellung eines Maßnahmenkatalogs mit Definition und Beschreibung konkreter Maßnahmen zurZielerreichung > Beschreibung von verkehrslenkenden und verkehrsverlagernden Maßnahmen > Priorisierung der Einzelmaßnahmen nach kurz-, mittel- und langfristig > Festlegung eines Monitoring Prozesses zur Evaluierung der Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung und möglicher Umsetzungshemmnisse sowie deren Überwindung. > Prognose der Verkehrsentwicklung vor Ort > Festlegung von Zielwerten zur Verkehrsentwicklung in Abstimmung mit den Klimaschutzzielen der Landesregierung > Beschreibung der Planungsprozesse zur öffentlichen Beteiligung 01.12.2022 5. Beantragte Förderung Hiermit wird folgende Zuwendung beantragt: Höhe der Zuwendung (€):. 6. Zeitliche Durchführung des Vorhabens D Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wird hiermit beantragt. Begründung: Beginn: T T MM J J Beendigung: T T M MJ J Falls Maßnahmen in mehreren Jahren durchgeführt werden Aufteilung der Maßnahmen Jahr: Betrag (€): 01.12.2022 7. Finanzierung Vorgesehene Gesamtkosten der Maßnahme: _EUR davon: a) Leistungen Dritter, ohne öffentliche Förderung _EUR b) Beantragte / Bewilligte öffentliche Förderung außerhalb der RL-NMOB Mobilität gut durchdacht Wenn ja, wo beantragt: EUR c) Eigenanteil _EUR d) Beantragte Förderung (aus Ziffer 5) _EUR Eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG liegt vor (Zutreffendes ankreuzen): D ja D nein 8. Erklärungen Die Antragstellerin oder der Antragsteller erklärt, a) dass die Fördermittel ausschließlich zur Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen verwandt werden. b) dass die Finanzierung der unter Ziffer 7 aufgeführten mit dem Vorhaben verbundenen Kosten gesichert ist. c) dass mit dem Vorhaben nicht vor Antragstellung begonnen wurde oder vor der evtl. Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns begonnen wird. d) dass bekannt ist, dass von den Angaben in diesem Antrag die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängen. Falsche Angaben sind damit subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches. Unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug bestraft werden. Dies gilt auch für im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegende Rechnungen und Verträge sowie die Verletzung von Mitteilungspflichten. Die Antragstellerin oder der Antragsteller versichert daher, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. e) dass bekannt ist, dass für die Bewilligung und das Bewilligungsverfahren die W zu § 44 LHO einschl. Anlagen gelten und diese anerkannt werden. f) dass sie / er damit einverstanden ist, dass die Landesregierung den Ausschüssen des Parlaments Namen sowie Höhe und Zweck der ihr / ihm gewährten Zuwendung in vertraulicher Weise bekannt gibt. g) und willigt ein, dass die aus dem Antrag ersichtlichen Daten von der zuständigen Behörde im Saarland auf Datenträger gespeichert und in anonymer Form für Zwecke der Statistik und der Erfolgskontrolle der Förderung verwendet werden. 01.12.2022 9. Dem Antrag sind beizufügen (als pdf-Datei und schriftlich per Post): a) eine Kopie der befürworteten Projektskizze (Phase 1 des Antrages), b) ggf. ein ergänzender Erläuterungsbericht zur Projektskizze, c) Erklärung über Vorsteuerabzugsberechtigung (soweit erforderlich), d) Kostenermittlung (ggf. ausweichend von der in der Projektskizze angegeben Kosten mit Begründung), e) „De-minimis"-Erklärung (soweit erforderlich). f) Gemäß Nr. 3.4 W-P-GK sind Anträge ab einer beantragten bzw. zu gewährenden Zuwendung über 50.000 EUR von der Kommunalaufsichtsbehörde zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist als Stellungnahme dem Antrag beizufügen. Bei Fortführungsmaßnahmen kann auf frühere Unterlagen (Anträge, Zuwendungsbescheide) verwiesen werden. Die Bewilligungsbehörde kann ggfl. weitere Unterlagen nachfordern, soweit dies für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich ist. Ich/Wir versichere(n) die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und der beigefügten Unterlagen. Ort, Datum Unterschrift 01.12.2022 Verwendungsnachweis einer Zuwendung zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität im Saarland - Einzelförderrichtlinie NIMOB- „Mobilität gut durchdacht" a Zwischenverwendungsnachweis Nr. D Schlussverwendungsnachweis 1. Zuwendungsempfänger D Kommune D kommunale Zweckverbände D Juristische Person des öffentlichen Rechts D Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen D die von den Aufgabenträgern des ÖPNV gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG) vom 30.November 2016 in der jeweils geltenden Fassung unter Beachtung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2007 beauftragten Verkehrsunternehmen oder ihre Subunternehmer Q öffentliche und private Verkehrsunternehmen, auch Verkehrsunternehmensverbünde die Linienverkehr mit eigener Genehmigung betreiben und grundsätzlich ihren Sitz im Saarland haben. Name des Zuwendungsempfängers: PLZ: Ort: Straße: Ansprechpartnerin / Ansprech partner Telefon: Fax: E-Mail: Bezeichnung des Kreditinstituts: I BAN: 01.12.2022 2. Bewilligte Zuwendung Bewilligende Stelle: Vorzeitiger Maßnahmebeginn genehmigt am: Maßnahmebeginn durch Auftragsvergabe am: Höhe der Zuwendung (€): Datum und Aktenzeichen des Zuwendungsbescheids: In Anspruch genommener Betrag (€): _EUR EUR 3. Sachbericht (eingehende Darstellung der Durchführung der Maßnahme, Zeitplan, eine Kopie des fertiggestellten geforderten Konzeptes) Gesondertes Blatt - 4. Bewilligungszeitraum von .. bis 5. Zahlenmäßiger Nachweis Gesamtausgaben der Maßnahme (€): Zuwendungsfähige Kosten (€) _EUR E U R 6.1 Einnahmen Einnahmen nach Lt. Zuwendungsbescheid Lt. Abrechnung EUR EUR a) Leistungen Dritter, ohne öffentliche Förderung b) Beantragte / Bewilligte öffentliche Förderung außerhalb der RL- NMOB- Mobilität gut durchdacht c) Eigenanteil 01.12.2022 d) Beantragte Förderung Summe 6.2 Ausgaben Ausgaben nach Lt. Zuwendungsbescheid Insgesamt EUR Davon zuwendungsfähig Lt. Abrechnung Insgesamt EUR EUR Davon zuwendungsfähig EUR Summe 6.3 Zwischenverwendungsnachweise Ggf. Datum bereits eingereichter Zwischenverwendungsnachweise: Nr. Datum: Nr. _ Datum: Nr. _ Datum: Nr. _ Datum: 7. Erklärung des Zuwendungsempfängers Es wird erklärt, dass mindestens eine sich aus dem Konzept ergebende investive Maßnahme spätestens drei Jahre nach Erstellen des Mobilitätskonzeptes umgesetzt wird. (Sofern die Umsetzung sich aus dem geförderten Konzept ergebender Maßnahmen nicht möglich ist, ist dies der Bewilligungsbehörde schriftlich zu begründen.) Zu ihrer Nachprüfung darf die Bewilligungsbehörde Unterlagen fordern und/oderVor-Ort-Sichtungen durchführen. Ort, Datum Unterschrift 8. Ergebnis der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde Der Verwendungsnachweis wurde anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft. Es ergeben sich keine / die aus der Anlage ersichtlichen (Nichtzutreffendes bitte streichen) Beanstandungen. Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum Unterschrift