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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und VerbraucherschutzRichtlinie zur Förderung der Neupflanzung von Obstbäumen zur extensiven Neuanlage von Streuobstwiesen (FRL-Streuobst-Neupflanzung)

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Richtlinie zur Förderung der Neupflanzung von Obstbäumen zur extensiven Neuanlage von Streuobstwiesen (FRL-Streuobst-Neupflanzung)

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz · vom 2017-03-10

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Richtlinie zur Förderung der Neupflanzung von Obstbäumen zur extensiven Neuanlage von .Streuobstwiesen (FRL-Streuobst-Neupflanzung) • Ministenum fu: Umwelt und Verbraucherschutz SAARLAND ............... . .. .. •.••••••.•...... .......,- .••...•;.:•••••.•...... ...•.......:.~ •••.... -0· .••..• :-:.: ..... 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Streuobstbestände erfüllen aufgrund ihrer extensiven Bewirtschaftung vielfältige positive ökologische Funktionen. Neben ihrem Beitrag zum Boden- und Wasserschutz bieten sie als reich strukturierte Biotope zahlreichen Vögeln, Insekten, Reptilien und Kleinsäugern einen Lebensraum und gelten so als artenreichste Lebensgemeinschaften in Mitteleuropa. Neuanpflanzungen selten gewordener; regionaler und standortangepasster Obstsorten tragen wesentlich zum Erhalt von extensiven Streuobstwiesen und der mit ihnen verbundenen Artenvielfalt bei. 1.2. Das Saarland gewährt Zuwendungen für die Pflanzung von Obstbäumen zur extensiven Obsterzeugung nach Maßgabe des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" in der jeweils geltenden Fassung 1, der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) des Saarlandes sowie dieser Richtlinie. 1.3. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Über die Gewährung von Zuwendungen entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Grund pflichtgemäßen Ermessens. 2. Gegenstand der Förderung Förderfähig ist die Neupflanzung von Obstbäumen (freie Stammhöhe mindestens 180 cm) zur extensiven Obsterzeugung auf Flächen im Saarland. Dabei werden nur Obstsorten nach der Anlage 1 gefördert. 3. Ziele und Indikatoren 3.1. Ziel ist die Einführung bzw. Beibehaltung dieses besonders nachhaltigen und standortangepassten Produktionsverfahren im Obstbau zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums stehen. 3.2. Als Indikator zur Überprüfung der Wirksamkeit der Fördermaßnahme wird die Anzahl an neugepflanzten Obstbäumen als Parameter herangezogen. 4. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften. 1 Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 1988 (BGBI. I S. 1055), in der jeweils geltenden Fassung. s. Zuwendungsvoraussetzung 5.1. Ein extensiver Obstbestand ist eine mit Obstbäumen bepflanzte Fläche, deren Stammhöhe bis zum Kronenansatz mindestens 1,80 m misst und deren Bestandsdichte 100 Bäumelha bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 10m nicht unterschreitet. Zur Bestandsdichte zählen sowohl der Altbestand als auch die Neupflanzungen von Obstbäumen. Bei der Pflanzung von Obstbäumen sind die Vorgaben zum Grenzabstand nach dem saarländischen Nachbarrechtsgesetzes zu beachten und es ist sicherzustellen, dass der Mindestabstand von 10m zu den Nachbarobstbäumen nicht unterschritten wird. 5.2. Als Neuanpflanzung im Sinne von Nr. 2. dieser Richtlinie gelten keine Nachpflanzungen, zu denen der Zuwendungsempfänger bereits im Rahmen bestehender Fördermaßnahmen verpflichtet ist. 5.3. Die Neuanpflanzungen müssen auf landwirtschaftlichen Flächen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe e) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 erfolgen. Unter einer landwirtschaftlichen Fläche ist Dauergrünland, Dauerweideland, Ackerland oder eine mit Dauerkulturen genutzte Fläche zu verstehen. 5.4. Aus verwaltungsökonomischen Gründen und im Sinne der Wirksamkeit der Maßnahme wird eine Bagatellgrenze in Höhe von 800,- Euro pro Zuwendung nach dieser Richtlinie (Gesamtbetrag öffentlicher Mittel in 5 Jahren) festgesetzt. 6. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen 6.1. Die Zuwendungen werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung nach Pauschalen gewährt. 6.2. Die Höhe der Zuwendung beträgt 55 Euro pro gepflanzten Baum im Pflanzjahr und 6,50 Euro pro Baum und Jahr für die Pflege in den vier Folgejahren. 7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen 7.1. Der Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre. Er beginnt am 15. Oktober im Jahr der AntragsteIlung und Bewilligung der Zuwendung. Das Pflanzjahr umfasst jeweils den Zeitraum vom 15. Oktober im Antrags- und Bewilligungsjahr bis zum 14. Oktober des Folgejahres. Danach beginnt die 4jährige Pflegeverpflichtung. Ab diesem Zeitpunkt muss der Zuwendungsempfänger die Verpflichtungen nach dem GAK-Fördergrundsatz und dieser Richtlinie erfüllen. Eine Mitteilung an die Bewilligungsbehörde über das genaue Datum der Fertigstellung der Maßnahme ist im Rahmen des Zwischenverwendungsnachweises innerhalb von 2 Monaten seitens des Antragstellers erforderlich (siehe 8.3.) 7.2. Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung sind: • Verwendung von regionaltypischen und an die örtlichen Boden- und Klimaverhältnisse angepassten Obstbaumsorten gemäß Anlage mit einer Mindeststammhöhe von 1,80 m. . • Der gepflanzte Baum muss auf einer Sämlingsunterlage oder einer stark wachsenden Unterlagensorte veredelt sein. • Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich bei Neupflanzungen zur Offen haltung der Baumscheibe, zum Schutz der Jungbäume gegen Wildverbiss und bei Beweidung zu einer geeigneten Baumabsicherung. • Nach der Pflanzung abgestorbene Bäume sind mit entsprechenden Bäumen zu ersetzen • Der Zuwendungsempfänger stellt sicher, dass im Verpflichtungszeitraum nach dem Pflanzschnitt mindestens 2 Erziehungsschnitte durchgeführt werden. • Die Beseitigung von Bäumen während des Verpflichtungszeitraums ist nicht zulässig. • Der Antragsteller muss einen Nachweis erbringen, dass die Person, die die Pflegearbeiten durchführt, über eine fachliche Qualifikation für Schnittmaßnahmen (z.B. entsprechende Berufsausbildung, Lehrgangsbescheinigung, Teilnahmebescheinigung an Schnittkurs, Baumwart) verfügt. • Eine regelmäßige Bewirtschaftung bzw. Pflege unter und zwischen den Bäumen ist zu gewährleisten. • Der Anteil einer Obstart darf 75% der gesamten Anzahl an neugepflanzten Obstbäumen nicht übersteigen. Der Anteil an Apfelbäumen muss mindestens 25% der gesamten Anzahl an neugepflanzten Obstbäumen betragen. 7.3. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, während des Verpflichtungszeitraumes • die einschlägigen obligatorischen Grundanforderungen gemäß Titel VI Kapitel I der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, • die einschlägigen Mindestanforderungen für den Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln oder • sonstige einschlägige verpflichtende Anforderungen des nationalen Rechts zu beachten, die mit den Förderverpflichtungen der Maßnahme in direktem Zusammenhang stehen. 7.4. Die Zuwendung wird gemäß Artikel 97 Abs. 1 und 2 der VO (EU) Nr. 1306/20133 in Verbindung mit Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/20132 gekürzt oder nicht gewährt, wenn der Zuwendungsempfänger während des Verpflichtungszeitraumes aufgrund einer ihm zurechenbaren Handlung oder Unterlassung die Pflichten nach Nummer 7.3. nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig in seinem gesamten Betrieb erfüllt. In diesem Fall wird der Gesamtbetrag der in dem Förderjahr zu gewährenden Zuwendung, in dem die Pflichten nach Nummer 7.3. nicht erfüllt wurden oder werden, gekürzt oder nicht gewährt. Die Entscheidung über die Höhe der Kürzung oder über die Nichtgewährung der Zuwendung ergeht entsprechend den einschlägigen Vorschriften des Europäischen Rechts. Im Übrigen gelten die nationalen Bestimmungen. 8. Verfahren 8.1. Antragsverfahren Der vollständige Zuwendungsantrag ist unter Verwendung des als Anlage 2 beigefügten Musters vor Beginn der Maßnahme bis zum 15. Mai eines Jahres bei der Bewilligungsbehörde, Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, -Referat A/4- zu stellen. Der Antrag ist mit allen Anlagen in einfacher Ausfertigung zu stellen und mit der Originalunterschrift des Antragstellers zu versehen. Dem Antrag sind beizufügen: a) eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung (=Erläuterungsbericht), die eine fachliche Prüfung der Maßnahme ermöglicht, b) eine Ausgabenberechnung, c) eine Angabe des Standortes der Bäume unter Verwendung der Katasterangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück Zähler/Nenner), d) ein Nachweis über die Nutzungsberechtigung bei in Erbengemeinschaft oder nicht im Eigentum befindlichen Flächen des Zuwendungsempfängers (pachtvertrag oder sonstige Erklärungen) auf eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren (Verpflichtungszeitraum), e) ggfls. die für die Durchführung des Vorhabens erforderliche Genehmigungen. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz kann zur fachlichen Beurteilung des Vorhabens weitere Unterlagen anfordern bzw. für einzelne Vorhaben von der Anforderung der Unterlagen nach den Buchstaben d) und e) ganz oder teilweise absehen. 8.2. Bewilligungsverfahren Die Bewilligungsbehörde entscheidet über den Zuwendungsantrag sowie die Mittelbewilligung durch schriftlichen Bescheid entsprechend den Bestimmungen der Nr. 4 WNV-P-GK zu § 44 LHO. 8.3. Anforderungs- und Auszahlungsverfahren Bei der Neupflanzung von Obstbäumen im Rahmen der Förderung extensiver Obstbestände ist innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Vorhabens ein Zwischenverwendungsnachweis (Anlage 3) vorzulegen. Dem Zwischenverwendungsnachweis ist das, den Angaben im Zuwendungsantrag entsprechende und mit dem Zuwendungsbescheid übersandte, Orthofoto beizufügen, aus dem die Standorte der neu gepflanzten Obstbäume unter Angabe des Flurstücks und der Parzellennummer erkennbar sind (manuelle Eintragung). Die Zuwendung für die Neupflanzungen wird nach Vorlage des Zwischenverwendungsnachweises ausgezahlt. Nach Ende des Verpflichtungszeitraums und nach Prüfung der Fördervoraussetzungen und - bestimmungen werden die Zuwendungen für die 4-jährige Pflegeverpflichtung ausgezahlt. 8.4. Verwendungsnachweisverfahren Der Verwendungsnachweis ist unter Verwendung des beigefügten Musters (Anlage 4) in einfacher Ausfertigung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Ausfertigung ist mit der Originalunterschrift des Zuwendungsempfängers zu versehen. Ein Änderungs- oder Abrechnungsbescheid ergeht nur dann, wenn das Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung von den Festsetzungen des Zuwendungsbescheides abweicht und dies eine Änderung des Zuwendungsbescheides erforderlich macht. In allen anderen Fällen gilt die Schlusszahlung als Abrechnung und Abschluss des Zuwendungsverfahrens. Das Recht auf Rückforderung ausgezahlter Mittel aufgrund von Prüfungen durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz oder den Bundesrechnungshof bzw. den Rechnungshof des Saarlandes bleibt auch nach Abschluss der Maßnahme unberührt. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, der Bundesrechnungshof sowie der Rechnungshof des Saarlandes haben das Recht, die Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung durch Besichtigung an Ort und Stelle und durch Einsichtnahme in Bücher und sonstige Belege entweder selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen und Auskünfte einzuholen. 9. Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggfls. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die WNV-P-GK zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind. 10. Inkrafttreten, Geltungsdauer Diese Richtlinie tritt am 10.03.2017 in Kraft und am 31.12.2022 außer Kraft. Die Richtlinie zur Pflanzung von Obstbäumen zur extensiven Obsterzeugung (FRL-Obst-extensiv) tritt am 10.03.2017 außer Kraft. Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Reinhold Jost Anlage 1 -Obstsortenliste nach Obstarten • Ä f I ~pe : Alkmene Grasblümchen Pinova Berner Rosenapfel Großer Rheinischer Bohnap- Piros Boikenapfel fel Porzenapfel Börtlinger Weinapfel Harberts Renette Prinz Albrecht von Preußen Brettacher Hauxapfel Reanda Brills Sämling Hilde Rebella Champagner Renette Idared Reglindis Cox Orangenrenette Ingrid Marie Relinda Croncels Jakob Fischer Remo Doppelter Bellefleur Jakob Lebel Retina Duddeljung James Grieve Rewena Eifeler Rambur Jonagold Rheinischer Bohnapfel Eisenapfel Jonathan Rheinischer Winterrambour Engelsberger Renette Josef Musch Riesenboiken Erbachhofer Mostapfel Judenapfel Rote Stern re nette Erbachhofer Weinapfel Kaiser Wilhelm Roter Bellefleur Feys Rekord Klarapfel Roter Berlepsch Fiesta Lohrer Rambur Roter Boskoop Flandrischer Rambur Lothringer Rambur Roter Trierer Weinapfel Florina Lothringer Renette Schöner von Nordhausen Galloway Pepping Luxemburger Renette Schweizer Orangenapfel Geheimrat Dr. Oldenburg Luxemburger Triumph Topaz Gelber Edelapfel Mautapfel Von Zuccalmaglios Renette Gerlinde Melrose Weißer Klarapfel Golden Delicious Moseler Eisenapfel Weißer Trierer Weinapfel Goldparmäne Mutterapfel Wiesenapfel Goldrenette Ontario Wintergoldparmäne Goldrenette aus Blenheim Pilot Winterprinzenapfel • Birnen' Alexander Lucas Graue Junker Hans Oberösterreicher Weinbirne Betzelsbirne Großer Katzenkopf Pastorenbirne Boc' s Flaschenbirne Gute Graue Pleiner Mostbirne Champagner Bratbirne Harrow Sweet Schweizer Wasserbirne Clapps Liebling Kariserbirne Sievenicher Mostbirne Concorde Kieffers Sämling Teiterbirne Condo Kludderbirne Tongern Conference Konferenzbirne Trockener Martin Doppelte Philippsbirne Köstliche aus Charneu Veldenzer Eierbirne Luxemburger Mostbirne Vereinsdechantsbirne Gelbe Koresser Nägelesbirne Wahlsehe Schnapsbirne Gellerts Butterbirne Neue Poiteau Wallebirne Gräfin von Paris Novembra Wilwerbirne • Quitten: Cydora Robusta Konstantinopler Portugieser Birnenquitte • Pflaumenl Zwetschgenl Mirabellen: Bühler Frühzwetschge Jojo Presenta Elena Katinka Quilins Reneklode Große Grüne Reneklode Metzer Mirabelle Wangenheimer Frühzwetsche Hanita Nancy Mirabelle Hauszwetschge Ortenauer Spätzwetsche • Pfirsiche" Benedicte Red Haven Roter Ingelheimer Kernechter vom Vorgebirge Revita Roter Weinbergspfirsich • Kirschen" Süßkirschen Regina Sauerkirschen Hedelfinger Riesenkirsche Schneiders späte Knorpelkir- Fanal Benjaminler sche Ludwigs Frühe Burlat Spanisch Braune Morina Dolleseppler Summit Saphir Kordia Sunburst Lapins Sweetheart .• Walnüsse" Geisenheimer Nummer 26 Geisenheimer Nummer 139 Wunder von Monrepos Geisenheimer Nummer 120 Weinsberg 1 Sämlinge • Mispel • Speierling/Mehlbeere/Elsbeere • Esskastanie Diese Liste ist nicht abschließend" Die Zulassung weiterer Obstsorten ist in Absprache mit der Bewilligungsbehörde möglich. FRL-Obst-extensiv Anlage 2 Seite 1 von 3 • Ministerium rttr Umwelt und Verbraucherschutz . . .0- .-. • . ....•.••.•......•.........•••..•.••.•....... SAARLAN D .;.;.:.: •...~.~ •••••• 11•••••• :· ...... . " An das Ministerium für Umwelt Und Verbraucherschutz -Referat A/4- Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken Zuwendungsantrag Pflanzung von Obstbäumen zur extensiven Obsterzeugung Ich beantrage hiermit eine Zuwendung nach §44 LHO iV.m. §23 LHO aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 1. Zuwendungsempfänger Name,Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon Telefax Email Kreditinstitut: Ble: IBAN: 0 E Bankverbindunq FRL-Obst-extensiv Seite 2 von 3 2. Finanzierung Anzahl der Neupflanzungen (mindest. 10) Förderung durch andere Stellen ja Cl nein D .. Name des Forderprogramms Antragstellernummer Gesamtausgaben der Maßnahme: Beantragte Zuwendung*: .. .. Es werden55€ pro Neupflanzung und 6,50€ fur Jahr und Baum für die Pflege In den 4 Folgejahren gewährt. 3. Anlagen Maßnahmenbeschreibung unter der Angabe der D Obstsorten Ausgabenrechnung D Angabe der Standorts der Neupflanzung (Gemarkung, D Flur, Flurstück (Zähler/Nenner)) mit Angabe Altbestand Vollmacht des Eigentümers oder Pachtvertag (für D mind.5 Jahre) 4. Bemerkungen FRL-Obst-extensiv Seite 3 von 3 5. Erklärung des Antragstellers Ich erkläre hiermit, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides, bzw. schriftlicher Erteilung der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat A/4, auch nicht begonnen wird. Die Durchführung evtl. erforderlicher Voruntersuchungen sowie die Planung gelten nicht als Beginn des Vorhabens; dass ich zivilrechtlich zur Durchführung der Maßnahme berechtigt bin; dass mir bekannt ist, dass von den Angaben dieses Antrages die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängen. Sie sind damit subventionserhebliche Tatsachen im Sinne der §§ 263 und 264 des Strafgesetzbuches. Unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug bestraft werden. Dies gilt auch für im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegende Rechnungen und Verträge sowie die Verletzung von Mitteilungspflichten. Der Antragsteller versichert daher, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben; dass mir bekannt ist, dass eine Bearbeitung des Antrages nur möglich ist, wenn dieser vollständig ausgefüllt und um alle erforderlichen Anlagen ergänzt wird; dass ich gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Einrichtung einer Fördermitteldatenbank im Saarland (SföDG) vom 2. April 2003 (Amtsbl. S. 1402 f.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Oktober 2010 (Amtsbl. I S. 1406), auf die Speicherung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im Sinne des SFöDG hingewiesen wurde; dass mir bekannt ist, dass für die Bewilligung und das Bewilligungsverfahren . die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Haushaltsordnung einschI. Anlagen (Gemeinsames Ministerialblatt Saar 2001 S. 590 ff.), in der jeweils geltenden Fassung, gelten und ich diese anerkenne; dass mir bekannt ist, dass für das Zuwendungsverfahren neben den sonstigen zuwendungsrechtlichen Bestimmungen die Förderrichtlinie "FRL-Obstextensiv" in der aktuellen Fassung gilt; dass mir bewusst ist, dass kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht und ich diese Gegebenheit anerkenne. Ort Datum Unterschrift ggf. Dienstsiegel . Name des Unterzeichners Anlage 3 Seite 1 von 3 • Ministerium fur . .., .. Umwelt und .- •• •••••••••••..• Verbraucherschutz ••••• ~: •••••••••••••.. SAARLAN D .:.:-: ...:.:.:~~~:.~ ...:.:.....•.....•:.'. . . ...... ' .. An das Ministerium für Umwelt Und Verbraucherschutz -Referat A/4- Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken Zwischenverwendungsnachweis Pflanzung von Obstbäumen zur extensiven Obsterzeugung Ich übersende hiermit den Zwischenverwendungsnachweis innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Pflanzmaßnahme 1. Zuwendungsempfänger IAktenzeichen: I A/40435-0003# Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon Telefax Email Kred itinstitut: Ble: IBAN: D E Bankverbmdung Seite 2 von 3 2. Maßnahme Zuwendungsbescheid vom: Anzahl der bewilligten Neupflanzungen: Anzahl der gepflanzten Obstbäume: Gesamtausgaben der Maßnahme: Bewilligte Zuwendung*: .. .. Es werden 55€ pro Neupflanzung und 6,50€ fur Jahr und Baum fur die Pflege In den 4 Folgejahren gewährt. 3. Sachbericht Zeitpunkt der letzten Neupflanzung Nachweis über den Standort der DNeupflanzungen ist beigefügt (Orthophoto) Zahlenmäßiger Nachweis der Obstbäume Dist beigefügt 4. Ausgaben Rechnungsdatum Lieferant Anzahl der Obstbäume Seite 3 von 3 5. Erklärung des Antraqstellers Ich erkläre hiermit, dass die in den vorgelegten Unterlagen enthaltenen Angaben mit der Örtlichkeit und den Büchern übereinstimmen, dass die Bedingungen und Auflagen des Zuwendungsbescheides einschließlich Anlagen beachtet wurden, o dass die Bestimmungen unter Punkt 7.2 der Richtlinie zur Pflanzung von Obstbäumen zur extensiven Obsterzeugung vom 05.11.2015 eingehalten wurden, insbesondere dass, o regional typische und an die örtlichen Boden- und Klimaverhältnisse angepasste Obstbaumsorten gemäß Anlage 1 mit einer Mindeststammhöhe von 1,80 m verwandt wurden, o der gepflanzte Baum auf einer Sämlingsunterlage oder einer stark wachsenden Unterlagensorte veredelt ist, o bei der Pflanzung ein Mindestabstand zwischen den Bäumen von 10 Metern eingehalten wurde, und der max. Bestand an Obstbäumen pro Grundstück von 100Bäumen/ 1ha nicht überschritten wurde. o der Anteil einer Obstart 75% der gesamten Anzahl an neugepflanzten Obstbäumen nicht übersteigt und der Anteil an Apfelbäumen mindestens 25% der gesamten Anzahl an neugepflanzten Obstbäumen beträgt. dass mit der Maßnahme erst nach Erlass des Zuwendungsbescheides bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn begonnen wurde, und die für die Zuwendung maßgeblichen Zahlungen innerhalb des Verwendungszeitraumes zweckentsprechend erfolgt sind, dass die Angaben über die Maßnahme, ihre Ausgaben und die Finanzierung vollständig und belegt sind. Ort Datum Unterschrift ggf. Dienstsiegel Name des Unterzeichners Anlage 4 Verwendungsnachweis (VN) - Pflanzung von Obstbäumen zur extensiven Obsterzeugung - ., Mill1~;\('lUIIlI tur UIIIWelt und vcrbraucl Insel rutI. SAARLAND An das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat A/4 Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken 1. Zuwendungsempfänger , Name: Anschrift: Verantwortlich für Telefon: den VN: Email: Telefax: Kontoinhaber: IBAN: Ble: 2. Vorhaben und bewilligte Zuwendungen , 2.1 Bezeichnung des Vorhabens wie im Zuwendungsbescheid: Zuwendungsbescheid vom: Aktenzeichen: A/4- 2.2 Sachbericht - Angaben zur Vorhabensdurchführung Der Sachbericht ist gesondert beigelegt. Er enthält Angaben Anzahl und Sorten der Neupflanzungen. zur Lage sowie Zeitpunkt der letzten Neupflanzung: Anzahl der Neupflanzungen: Nachweis über den Standort der Neupflanzungen (Orthofoto mit entsprechenden Dja Eintragungen) wurde dem Zwischenverwendu ngsnachweis beigefügt. Nachweis über die fachliche Qualifikation für Schnittmaßnahmen der Pflegearbeiten Dja durchführenden Personen 2.3 Bewilligte Zuwendungen Bewilligende Stelle: Datum und Aktenzeichen: Betrag: Art: Ministerium für Umwelt s.o. bei 2.1 € Zuwen und Verbraucherschutz dung Eine finanzielle Förderung durch andere Stellen D erfolgt nicht. I D erfolgt. I D ist in Höhe von € beantragt bei 3. Ausgaben Für die beantragten Neupflanzungen bzw. Pflegemaßnahmen sind Kosten in Höhe von insgesamt € entstanden. Übersicht über die für die Zuwendungsmaßnahme vorliegenden und bezahlten Rechnungen: Rechnungsd Lieferant Bei Neupflanzung Anzahl atum Obstsorte angeben, bei Obstbäume Pflege "P" eintragen 4. Erklärung des Zuwendungsempfängers Ich erkläre hiermit, - dass die in den vorgelegten Unterlagen enthaltenen Angaben mit der Örtlichkeit und den Büchern übereinstimmen, - dass die Bedingungen und Auflagen des Zuwendungsbescheides einschließlich Anlagen beachtet wurden, - dass mit der Maßnahme erst nach Erlass des Zuwendungsbescheides bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn begonnen wurde, alle vorgelegten Rechnungen bezahlt und alle ausgezahlten Mittel innerhalb des Verwendungszeitraumes zweckentsprechend eingesetzt wurden, - dass die Angaben über die Maßnahme, ihre Ausgaben und die Finanzierung vollständig und belegt sind. (Ort) (Datum) (U ntersch ritt) (Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben) Nicht vom Zuwendungsempfänger auszufüllen! Ergebnis der Prüfung durch das Fachreferat Der Verwendungsnachweis wurde hinsichtlich der notwendigen Vollständigkeit, offenbarer Unrichtigkeiten, der ordnungsgemäßen Vorhabendurchführung und der Übereinstimmung mit dem beantragten Vorhaben fachlich geprüft. D Dabei wurden keinerlei Beanstandungen festgestellt. Auf den besonderen Prüfvermerk wird Bezug genommen. D Es gibt Beanstandungen / Änderungen / Abweichungen, die im gesonderten Prüfvermerk dargestellt werden. Hierauf wird Bezug genommen. D Der Zuwendungszweck wurde erreicht. D Der Zuwendungszweck wurde nicht erreicht. Die zuwendungsfähigen Ausgaben wurden erreicht / nicht erreicht! überschritten und betragen: -------_€ Saarbrücken, den (Datum~ JUnterschriftL Ergebnis der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde (Referat A/4) Der Verwendungsnachweis wurde an hand der vorliegenden Unterlagen geprüft. Es ergaben sich D keine D die aus der Anlage ersichtlichen Beanstandungen. Saarbrücken, den (Datum) JUnterschrif!L Abrechnungsbescheid erforderlich? D Ja D Nein


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