Richtlinie zur Förderung von Pilotprojekten Bürgerbus im Saarland RL Bürgerbus
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46 Richtlinie zur Förderung von Pilotprojekten „Bürgerbus“ im Saarland — RL Bürgerbus — Vom 1. Januar 2020 Das Saarland gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Regelungen dieser Richtlinien und gemäß den §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) nebst den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften Zuwendungen für ehrenamtlich betriebene lokale Bürgerbusprojekte zur Ergänzung und Unterstützung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). 1. Zweck der Förderung Die Förderung soll ehrenamtlich betriebene lokale Bürgerbuspilotprojekte zur Ergänzung und Erweiterung des örtlichen Fahrtangebots vor allem im ländlichen Raum ermöglichen und solche Projekte in der Startphase unterstützen. Ziel ist dabei eine Stärkung des ländlichen Raums bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zur Reduzierung von umwelt- und klimaschädlichen Emissionen. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) als Bewilligungsbehörde aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2. Gegenstand der Förderung Definition: Als Bürgerbusprojekte gelten solche, die mit Personenkraftwagen mit bis zu neun Sitzplätzen einschließlich Fahrer (Kleinbus) mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern zur Ergänzung und Erweiterung des örtlichen Fahrtangebots durchgeführt werden. 2.1 Beratungs-, Informations-, Schulungs- und Moderationsleistungen im Vorfeld der Betriebsaufnahme. 2.2 Organisationsunterstützung Hierunter fallen insbesondere Ausgaben für: — Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, — Verwaltungs- und Sachausgaben, — Fortbildungen der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer sowie deren Fahrtkosten, — den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Verwaltungsgebühren der Führerscheinstellen für die Ausstellung, Gebühren für Erstellung Führungszeugnis), — den Nachweis der körperlichen Eignung und des Sehvermögens (G25-Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) und — Sachausgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb des Bürgerbusses. 2.3 Erstbeschaffung von möglichst barrierefreien und emissionsarmen Kleinbussen mit bis zu acht Sitzplätzen für Bürgerbusprojekte. 3. Ziele und Indikatoren Die Förderrichtlinien dienen der gezielten Förderung der Mobilität der Bevölkerung insbesondere im ländlichen Raum zur Herstellung und Sicherung möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen. Das ehrenamtliche Engagement soll ermöglicht und unterstützt sowie die finanziellen Lasten bei der Entwicklung und Etablierung eines lokalen Bürgerbusprojekts sollen gemindert werden. Dabei soll der öffentliche Personennahverkehr nicht ersetzt, sondern ergänzt werden. Als Indikatoren kommen zur Anwendung: — Anzahl der beförderten Fahrgäste im Vergleich zum Bezugsjahr 2020, — Anzahl der Fahrten und zurückgelegten Kilometer im Vergleich zum Bezugsjahr 2020 und — Anzahl der Beförderungstage im Vergleich zum Bezugsjahr 2020. 4. Zuwendungsberechtigte Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, die speziell zum Zweck eines Bürgerbusverkehrs gegründet wurden, oder diejenige Kommune, auf deren Gebiet der Verkehr überwiegend stattfindet. 5. Zuwendungsvoraussetzungen 5.1 Für die Förderung der Beratungs-, Informations-, Schulungs- und Moderationsleistungen im Vorfeld der Betriebsaufnahme ist ein Gremienbeschluss über die Zustimmung zur Einrichtung und für den Betrieb eines Bürgerbusses vorzulegen, bei Vereinen zusätzlich die Bereitschaft der Kommune zum Ausgleich eines vollständigen Defizits. Dabei sind folgende weitere Voraussetzungen zu berücksichtigen: 5.1.1 Die Mindestbedienzeit umfasst zwei Betriebstage pro Woche. 5.1.2 Die Mindestanzahl an ehrenamtlichen Fahrern/ Fahrerinnen beträgt sechs Fahrer/-innen, die den Nachweis der körperlichen Eignung und des Sehvermögens (G25-Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) vorweisen müssen. 5.2 Für die Förderung der Organisationsunterstützung und der Fahrzeugbeschaffung muss der/die Antragsteller/-in ein Betriebskonzept vorlegen. Dieses Konzept besteht aus Angaben zu dem Bedienungsgebiet, den Betriebszeiten, der Darstellung des Bedarfs an Fahrten und des Mittelbedarfs. 5.3 Weiterhin ist für die Förderung der Organisationsunterstützung und der Fahrzeugbeschaffung die Zustimmung des zuständigen Aufgabenträgers und dessen Bestätigung, dass das Projekt im Einklang mit den Planungen des Aufgabenträgers und eines vorhandenen Nahverkehrsplans steht, vorzulegen. Sollte die Förderung der Organisationsunterstützungen und der Fahrzeugbeschaffung gemeinsam mit der Förderung der Beratungs-, Informations-, Schulungs- und Moderationsleistungen beantragt werden, sind vor dem ersten Mittelabruf für die Organisationsunterstützungen und/ oder der Fahrzeugbeschaffung das Betriebskonzept nach Nr. 5.2 und die Zustimmung nach Nr. 5.3 vorzulegen. 6. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 6.1 Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. 6.2 Die Zuwendungen werden als Höchstbetragsfinanzierung in Form von Zuschüssen gewährt. 6.2.1 Beratungs-, Informations-, Schulungs- und Moderationsleistungen im Vorfeld der Betriebsaufnahme werden einmalig in Höhe von bis zu 18.000 Euro gefördert. 6.2.2 Die Organisationsunterstützung beträgt im ersten Jahr der Förderung bis zu 4.000 Euro, im zweiten und dritten Jahr jeweils bis zu 2.000 Euro für das volle Kalenderjahr. Der Betrag wird für jeden angefangenen Monat auf 1/12 des Betrages festgesetzt, sofern der Bewilligungszeitraum nicht das volle Kalenderjahr umfasst. 6.2.3 Die Erstbeschaffung (Kauf) maximal eines möglichst barrierefreien und emissionsarmen Kleinbusses mit bis zu acht Sitzplätzen für ein Bürgerbusprojekt wird mit einem Höchstbetrag von bis zu 9.000 Euro gefördert. Fahrzeug-Leasingraten werden für maximal ein Fahrzeug und längstens für drei Jahre bzw., sofern kürzer für die Dauer des Bürgerbusprojekts mit einem jährlichen Höchstbetrag bis zu 3.000 Euro gefördert. Fahrzeuge mit alternativen emissionsarmen Antrieben (z. B. Hybridantriebe, Elektroantriebe, Wasserstoffantriebe) können über ein ergänzendes Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zusätzlich gefördert werden. Die Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben erfolgt dann, bei Vorliegen der Voraussetzungen, nach den Maßgaben der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB). Behindertengerechte Fahrzeuge (z. B. barrierefrei zugänglicher Rollstuhlplatz) können auf Antrag einmalig mit bis zu 2.500 Euro über dem Höchstbetrag gefördert werden. 6.3 Auf dem Gebiet einer Kommune kann maximal ein Bürgerbusprojekt gefördert werden. 7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen 7.1 Eine Förderung nach diesen Richtlinien entfällt, wenn für den gleichen Zuwendungszweck andere vom Saarland zur Verfügung gestellte Mittel in Anspruch genommen werden könnten. Soweit eine Inanspruchnahme zusätzlicher Fördermittel zulässig ist, sind diese Mittel auf die Zuwendung nach diesen Richtlinien anzurechnen. 7.2 Bei Beendigung des Bürgerbusprojekts vor Ablauf der Zweckbindungsfrist sind Erlöse aus einer Veräußerung eines geförderten Fahrzeugs in Höhe der gewährten Zuwendungen für das Fahrzeug nach Nr. 6.2.3 an den Zuwendungsgeber zurückzuzahlen. 7.3 Die Zweckbindungsfrist für gekaufte wie auch für geleaste Fahrzeuge beträgt drei Jahre oder mindestens 75.000 km Laufleistung, 7.4 Die Maßnahme ist innerhalb des im Zuwendungsbescheid festgesetzten Bewilligungszeitraums durchzuführen. Ferner sind mit dem Verwendungsnachweis alle Rechnungen mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen einzureichen. 7.5 Der Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich alle Tatsachen, die für die Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder das Belassen der Zuwendung oder der sich aus der Zuwendung ergebenden Vorteile erheblich sind, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr mitzuteilen. Alle Angaben des Zuwendungsempfängers im Antrag, im Verwendungsnachweis und in sonstigen vorgelegten Unterlagen sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 StGB. 7.6 Hinsichtlich der Unwirksamkeit, der Rücknahme oder des Widerrufs des Zuwendungsbescheides sowie der Erstattung und Verzinsung der Zuwendung gelten die Nr. 8 VV/VV-P-GK zu § 44 LHO, die ANBest-P bzw. der ANBest-P- GK sowie die §§ 48 bis 49a des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG). Der Zuwendungsbescheid kann insbesondere dann ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn — der Zuwendungszweck nicht, nicht in dem geforderten Maße oder nicht mehr mit der gewährten Zuwendung erreicht werden kann, — das Ergebnis der Maßnahmendurchführung nicht den fachlichen Anforderungen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr gemäß dieser Richtlinie entspricht oder — gegen die Bestimmungen der VV/VV-P- GK, des Zuwendungsbescheides einschließlich Anlagen oder dieser Richtlinie verstoßen wird. 8. Verfahren 8.1 Bewilligungsbehörde ist das Referat D/6 im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Die Zuwendungsanträge sind zu richten an: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Referat D/6 Franz-Josef-Röder-Str. 17 66119 Saarbrücken Hierzu ist das Muster AN-BBRL zu verwenden. Dem Antrag beizufügen sind die Nachweise nach Ziffer 5 dieser Richtlinie. Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde bei Bedarf angefordert werden. 8.2 Von der Notwendigkeit der Zustimmung zum förderungsschädlichen Maßnahmenbeginn wird dahingehend eine Ausnahme gewährt, als dass die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn als erteilt gilt. Diese Zustimmung begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung des jeweiligen Projekts und auch keine Zusage auf Erlass eines Förderbescheids. Das finanzielle Risiko trägt der Antragsteller bzw. die Antragstellerin. Bei einer vorzeitigen Durchführung des Vorhabens sind die Zuwendungsvoraussetzungen nach Ziffer 5 dieser Richtlinie einzuhalten. 8.3 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VV-P-GK zu § 44 LHO sowie die ANBest-P bzw. der ANBest-P-GK. 8.4 Der Zuwendungsempfänger hat innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der geförderten Maßnahme die Verwendung der Zuwendung gemäß den Vorgaben des Verwendungsnachweisformblatts VV-BBRL dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr durch Vorlage nachzuweisen. Dabei muss die Fertigstellung und Abrechnung des Fördervorhabens vollständig bis spätestens vor Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen. Die Auszahlung einer bewilligten Förderung erfolgt auf Basis der Rechnungsbelege und Kaufnachweise des Fördergegenstandes. Für den Verwendungsnachweis sind ein Sachbericht, der Kauf-, Leasing-, Werk-, Dienstleistungsvertrag bzw. die entsprechenden Rechnungen mit Zahlungsnachweisen einzureichen. Im Verwendungsnachweis sind nach Kalenderjahren aufgeschlüsselt die Anzahl der beförderten Fahrgäste, die Anzahl der Fahrten, die zurückgelegten Kilometer und die Anzahl der Beförderungstage anzugeben (vgl. Punkt 3). Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr behält sich vor, Zwischenverwendungsnachweise zu verlangen. 9. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Saarbrücken, den 11. Februar 2020 Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes Rehlinger Antrag auf Gewährung einer Zuwendung an Gemeinden oder eingetragene Vereine, die speziell zum Zweck eines Bürgerbusverkehrs gegründet wurden (AN-BBRL) 1. Allgemeines Ich / Wir beantrage(n) die Gewährung eines Zuschusses aus Landesmitteln für ein ehrenamtlich betriebenes lokales Bürgerbuspilotprojekt. 2 Antragstellerin oder Antragsteller ☐ Gemeinde ☐ Eingetragener Verein Name der Gemeinde / Name des Vereins PLZ: Ort: Straße: Ansprechpartnerin / Ansprechpartner Vorsitzende / Vorsitzender: Telefon: Fax: E-Mail: Bezeichnung des Kreditinstituts: IBAN: 3 Zeitliche Durchführung des Vorhabens Beginn: T T M M J J 4 Beantragte Förderung zu den zuwendungsfähigen Kosten wird hiermit folgende Förderung beantragt: Gesamtausgaben (€): Fördergegenstand Förderung im 1. Jahr Betrag (€): Förderung im 2. Jahr Betrag (€): Förderung im 3. Jahr Betrag (€): ☐ Beratungs-, Informations-, Schulungsund Moderationsleistungen ☐ Organisationsunterstützung ☐ Fahrzeugbeschaffung ☐ Fahrzeugleasing Beantragte Förderung 5. Finanzierung Gesamtkosten: EUR davon: a) Leistungen Dritter, ohne öffentliche Förderung EUR b) Beantragte / Bewilligte öffentliche Förderung außerhalb der BürgerbusRichtlinie EUR c) Eigenanteil EUR d) Beantragte Förderung EUR 6. Erklärungen Die Antragstellerin oder der Antragsteller erklärt, a) dass die Fördermittel ausschließlich zur Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen verwandt werden. b) dass ihr / ihm bekannt ist, dass von den Angaben dieses Antrags die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängen. Sie sind damit subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches. Unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug bestraft werden. Dies gilt auch für im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegende Rechnungen und Verträge sowie die Verletzung von Mitteilungspflichten. Die Antragstellerin oder der Antragsteller versichert daher, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben, c) dass ihr / ihm bekannt ist, dass für die Bewilligung und das Bewilligungsverfahren die VV zu § 44 LHO einschl. Anlagen gelten und sie / er diese anerkennt. d) dass sie / er damit einverstanden ist, dass die Landesregierung den Ausschüssen des jeweiligen Parlaments Namen sowie Höhe und Zweck der ihr / ihm gewährten Zuwendung in vertraulicher Weise bekannt gibt. e) dass ihr / ihm bekannt ist, dass die aus dem Antrag ersichtlichen Daten von der zuständigen Behörde im Saarland auf Datenträger gespeichert und in anonymer Form für Zwecke der Statistik und der Erfolgskontrolle der Förderung verwendet werden. 7. Dem Antrag sind beizufügen: 7.1 Für die Förderung der Beratungs-, Informations-, Schulungs- und Moderationsleistungen ist mit dem Antrag der Gremienbeschluss der zuständigen Kommune über die Zustimmung zur Einrichtung und Betrieb eines Bürgerbusses vorzulegen 7.2 Für die Förderung der Organisationsunterstützungen und der Fahrzeugbeschaffung sind a) Die Zustimmung des zuständigen Aufgabenträgers und dessen Bestätigung, dass das Projekt im Einklang mit den Planungen des Aufgabenträgers und eines vorhandenen Nahverkehrsplans steht b) Ein Betriebskonzept bestehend aus Angaben zu dem Bedienungsgebiet, den Betriebszeiten, der Darstellung des Bedarfs und der Finanzierung vorzulegen. 7.3 Sollte die Förderung der Organisationsunterstützungen und der Fahrzeugbeschaffung gemeinsam mit der Förderung der Beratungs-, Informations-, Schulungs- und Moderationsleistungen beantragt werden, sind vor dem ersten Mittalabruf für die Organisationsunterstützungen und/oder der Fahrzeugbeschaffung die Unterlagen nach 7.2 a) und b) vorzulegen. Ort, Datum Unterschrift Zustimmung des Aufgabenträgers Name des Aufgabenträgers PLZ: Ort: Straße: Ansprechpartnerin / Ansprechpartner: Telefon: Fax: E-Mail: zum Bürgerbusprojekt Name der Gemeinde / Name des Vereins PLZ: Ort: Straße: Ansprechpartnerin / Ansprechpartner Vorsitzende / Vorsitzender: Telefon: Fax: E-Mail: Der Aufgabenträger erklärt, dass das vorbezeichnete Bürgerbusprojekt im Einklang mit den Planungen des Aufgabenträgers und eines vorhandenen Nahverkehrsplans steht. Ort, Datum Unterschrift Verwendungsnachweis für das Bürgerbusprojekt (VN‐BBRL): Zuwendungsempfängerin / Zuwendungsempfänger ☐ Gemeinde ☐ Eingetragener Verein Name der Gemeinde / Name des Vereins PLZ: Ort: Straße: Ansprechpartnerin / Ansprechpartner Vorsitzende / Vorsitzender: Telefon: Fax: E-Mail: Bezeichnung des Kreditinstituts: IBAN: 1 Bewilligte Zuwendungen Datum und Aktenzeichen: Fördergegenstand Förderung im 1. Jahr Betrag (€): Förderung im 2. Jahr Betrag (€): Förderung im 3. Jahr Betrag (€): ☐ Beratungs-, Informations-, Schulungs- und Moderationsleistungen ☐ Organisationsunterstützung ☐ Fahrzeugkauf ☐ Fahrzeugleasing Bewilligte Förderung 2. Sachbericht Bericht zu den Beratungs-, Informations-, Schulungs- und Moderationsleistungen, der Organisationsunterstützungen und der Fahrzeugbeschaffung. Eingehende Darstellung der Ergebnisse der Beratungs-, Informations-, Schulungs- und Moderationsleistungen sowie der Ausgaben und Anschaffungen, auf gesondertem Blatt. 3. Zahlenmäßiger Nachweis 3.1 Ausgaben Ausgaben nach Lt. Zuwendungsbescheid Lt. Abrechnung Insgesamt Davon zuwendungsfähig Insgesamt Davon zuwendungsfähig EUR EUR EUR EUR Ziffer 2.1 der Bürgerbusrichtlinie1) Ziffer 2.2 der Bürgerbusrichtlinie2) Ziffer 2.3 der Bürgerbusrichtlinie3) Summe 1) Beratungs-, Informations-, Schulungs- und Moderationsleistungen 2) Organisationsunterstützung 3) Fahrzeugbeschaffung 3.2 Einnahmen Einnahmen nach Lt. Zuwendungsbescheid Lt. Abrechnung EUR EUR Leistungen Dritter Öffentliche Förderung außerhalb der BürgerbusRichtlinie Eigenanteil Förderung nach der BürgerbusRichtlinie Summe 4. Erklärung über die Entwicklung des Bürgerbusprojekts beförderte Fahrgäste Fahrten Kilometer Beförderungstage Betriebsjahr 1 Betriebsjahr 2 Betriebsjahr 3 5. Erklärung der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers Es wird erklärt, dass die Bedingungen und Auflagen eingehalten wurden und die Angaben über das Bürgerbus-Projekt, ihre Ausgaben und die Finanzierung vollständig und belegt sind. Zu Ihrer Nachprüfung stehen die im Zuwendungsbescheid genannten Unterlagen mit Belegen zur Verfügung. Ort, Datum Unterschrift 6. Ergebnis der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde Der Verwendungsnachweis wurde anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft. Es ergeben sich keine / die aus der Anlage ersichtlichen 1 Beanstandungen. Ort, Datum Unterschrift 1 Nichtzutreffendes bitte streichen . Prüfvermerk für Bürgerbusanträge Antragstellerin / Antragsteller Name der Gemeinde / Name des Vereins: PLZ: Ort: Straße: Ansprechpartnerin / Ansprechpartner Vorsitzende / Vorsitzender: Telefon: Fax: E-Mail: Antrag vom: In Höhe von: Mit : EUR Gesamtkosten Feststellung der Bewilligungsbehörde 1. Auf Grund der Angaben im Antrag und den beigefügten Unterlagen wird festgestellt, dass das Bürgerbusprojekt der Antragstellerin/des Antragstellers dem geforderten Zweck dient. 2. Folgende zwingend benötigte Unterlagen liegen in der geforderten Qualität vor: a. ☐ Der Gremienbeschluss über die Zustimmung zur Einrichtung und Betrieb eines Bürgerbusses. Bei Vereinen zusätzlich die Bereitschaft der Kommune zu einem etwaigen Defizitausgleich. b. ☐ Das Betriebskonzept mit Angaben zu dem Bedienungsgebiet, den Betriebszeiten, der Darstellung des Bedarfs und der Finanzierung. c. ☐ Die Zustimmung des zuständigen Aufgabenträgers und dessen Bestätigung, dass das Projekt im Einklang mit den Planungen des Aufgabenträgers und eines vorhandenen Nahverkehrsplan steht. 3. Für die Durchführung hat die Antragstellerin/der Antragsteller folgende Kosten veranschlagt: EUR 4. Förderfähig ist davon folgender Betrag: EUR Aufgestellt: Ort, Datum Unterschrift