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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Arbeit, Soziales, Frauen und GesundheitRichtlinien des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz für den Wettbewerb "Blickpunkt: Demographischer Wandel"

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Richtlinien des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz für den Wettbewerb "Blickpunkt: Demographischer Wandel"

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit · vom 2011-06-01

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" Richtlinien des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz für den Wettbewerb "Blickpunkt: Demographischer Wandel" Oq 0.[" �O..AAvom ........ � .......................... Hiermit rufe ich zur Teilnahme am Landeswettbewerb "Blickpunkt: Demographischer Wandel" 2011 auf. Der Demographische Wandel hat Auswirkungen auf nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche und stellt eine der zentralen Herausforderungen der Ge genwart dar. 1. Wozu dient dieser Wettbewerb? Ziel des Landeswettbewerbes "Blickpunkt: Demographischer Wandel" des Jahres 2011 ist es, sich den Herausforderungen des Demographischen Wandels zu stellen. Bei dem Wettbewerb geht es darum, sowohl im Bereich des Gesundheitswesens als auch im Bereich des Verbraucherschutzes innovative und modellhafte Beispiele ei nes gelungenen Umgangs mit dem Demographischen Wandel auszuzeichnen. Dabei kann es sich um abgeschlossene, laufende oder geplante Projekte handeln. Der Wettbewerb "Blickpunkt: Demographischer Wandel" 2011 soll dazu beitragen, das Verständnis innerhalb der Arztpraxen, der Zahnarztpraxen, der Praxen der psy chologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugend psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie der Pflegedienste, Unternehmen und Institutionen im Gesundheitswesen und im Verbraucherschutz zu stärken und die Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswirkungen des Demographischen Wandels zu ermitteln. Dabei wird insbesondere gewürdigt, was in Praxen, Unter nehmen, Organisationen und Institutionen auch ohne staatliche Förderung geleistet wird und geleistet werden kann. Der Wettbewerb wird in vier Kategorien ausgeschrieben: I. Demographischer Wandel im Bereich der Versorgung durch niedergelas sene Ärzte und Zahnärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und - therapeuten sowie Pflegedienste Im Bereich der ärztlichen Versorgung werden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, psychologische Psychotherapeutin nen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und - therapeuten sowie Pflegedienste gesucht, die sich in innovativer Weise mit den Belangen des Demographischen Wandels befassen. Dabei kann es sich ebenso um besondere Behandlungsstrategien oder Bera tungen hinsichtlich der Alltagsgestaltung von älteren Patientinnen und Patienten handeln, wie um eine außergewöhnliche Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 11. Demographischer Wandel in den Unternehmen und Institutionen des Ge sundheitswesens Gesucht werden Projekte, die in oder von Unternehmen des Gesundheitswe sens und den Institutionen des Gesundheitswesens beispielhaft Bereiche des Demographischen Wandels aufgreifen. Dabei kann es sich um die Förderung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeit nehmer oder eine besondere Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeit nehmern im Zusammenhang mit dem Demographischen Wandel oder aber um demographiegerechte Personalplanung wie zielgruppenspezifischer Aufklä rungsarbeit oder Vorgehensweise bei der Aufgabenerledigung handeln. Zudem sind auch Projekte in dem Wettbewerb willkommen, in denen Geschäftsmodelle entwickelt werden, die den Bedingungen und den Folgen des Demographischen Wandels kreativ Rechnung tragen. 111. Innovative Lösungen im technischen Verbraucherschutz in Bezug auf den Demographischen Wandel Hierbei geht es darum, Entwickler und Produzenten von innovativen Produkten im Bereich des technischen Verbraucherschutzes, die im Bezug zu der Demo graphischen Entwicklung und ihren gesundheitlichen Folgen stehen, auszu zeichnen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Produkte handeln, die auf die spezifi schen Bedürfnisse der unterschiedlichen Alterskohorten bzw. auf Personen un terschiedlicher kultureller Herkunft ausgerichtet sind. IV. Beispielhafte Entwicklungen im wirtschaftlichen Verbraucherschutz in Be zug auf den Demographischen Wandel In dieser Wettbewerbskategorie werden Produkte gesucht, die in besonderer Weise die unterschiedlichen Bedürfnisse der unterschiedlichen Generationen berücksichtigen. Dabei kann es sich z.B. um Verträge und deren Zusätze handeln, die besonders kundinnen- und kundenverständlich formuliert werden und ein hohes Maß an Transparenz aufweisen. Darüber hinaus behält sich der Minister für Gesundheit und Verbraucherschutz vor, einen ihm besonders innovativ erscheinenden Wettbewerbsbeitrag mit einem Son derpreis auszuzeichnen. 2. Teilnahmebedingungen - Wer darf mitmachen? Die Teilnahmeberechtigung ist für die einzelnen Kategorien unterschiedlich und ge staltet sich wie folgt: I.Demographischer Wandel im Bereich der Versorgung durch niedergelas sene Ärzte, psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeu ten, Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflegedienste Teilnahmeberechtigt sind alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und therapeuten sowie Pflegedienste im Saarland. Pro niedergelassener Praxis bzw. Pflegedienst ist ein Wettbewerbsbeitrag möglich. ILDemographischer Wandel in den Unternehmen und in den Institutionen des Gesundheitswesens Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen des Gesundheitswesens (hierunter fallen u.a. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Alten- und Pflegeein richtungen, Unternehmen der Gesundheitsbranche) und Institutionen des Ge sundheitswesens (z.B. Kammern und Krankenkassen) mit Hauptsitz oder Nie derlassung im Saarland. Bei Unternehmen und Institutionen mit 100 Mitarbei tern und weniger ist ein Vorschlag zulässig, bei Unternehmen mit 101 bis 1.000 Mitarbeitern sind zwei Vorschläge, bei Unternehmen und Institutionen mit über 1.000 Mitarbeitern drei Vorschläge möglich. IILlnnovative Lösungen im technischen Verbraucherschutz in Bezug auf den Demographischen Wandel Teilnahmeberechtigt sind alle Entwickler und Produzenten mit Hauptsitz oder Niederlassung im Saarland. Bei Entwicklern und Produzenten mit 100 Mitarbei tern und weniger ist ein Vorschlag möglich, bei Entwicklern und Produzenten mit 101 bis 1.000 Mitarbeitern sind zwei Vorschläge, bei Entwicklern und Produ zenten mit über 1.000 Mitarbeitern drei Vorschläge möglich. IV.Beispielhafte Entwicklungen im wirtschaftlichen Verbraucherschutz in Be zug auf den Demographischen Wandel Hierbei sind alle Unternehmen und unternehmensbezogenen Institutionen mit Hauptsitz oder Niederlassung im Saarland teilnahmeberechtigt. Die Zahl der möglichen Vorschläge entspricht der Staffelung in den vorangegangenen Punk ten. Die vorgeschlagenen Projekte sollen zu wesentlichen Teilen im Saarland stattgefun den haben bzw. stattfinden, die Produkte im Wesentlichen im Saarland entwickelt worden sein. 3. Bewertungskommission Eine sachverständige Bewertungskommission, die vom Minister für Gesundheit und Verbraucherschutz berufen wird, beurteilt die Leistungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Entscheidung dieser Kommission ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 4. Bewertungsrahmen - Was ist gefordert? Die Leistungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen Ausgangslage und den individuellen Möglichkeiten der Einflussnah me bewertet. Dabei soll deutlich werden, welche Ziele sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gesetzt haben und was getan wurde, um diese Ziele zu erreichen. Eine besondere Bedeutung haben Maßnahmen und Aktivitäten der letzten drei Jahre. Der Demographische Wandel beeinflusst durch kontinuierliche Veränderungen Poli tik, Gesellschaft und Wirtschaft. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können und sollen den notwendigen Anpassungsprozess an den Demographischen Wandel aktiv mitgestalten. Leitbilder und Entwicklungsstrategien - Ideen, Konzepte und Planungen - für die Zukunft sollen dazu beitragen, wirtschaftliche Potenziale zu nutzen und die Lebensqualität zu steigem. Dabei geht es insbesondere darum, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Patientinnen und Patienten bzw. Kundinnen und Kunden bei der Ge samtentwicklung des jeweiligen Projektes einzubinden. 5. Wettbewerbskriterien Die Jury beurteilt die eingereichten Projektbeschreibungen nach folgenden Kriterien: • Innovativität - wird den Herausforderungen des Demographischen Wandels mit neuen Ideen begegnet? • Angemessenheit gegenüber den Herausforderungen des Demographischen Wandels - sind die Projekte angesichts der Herausforderungen angemessen, übertrieben oder zu zaghaft? • Angemessenheit des Mitteleinsatzes - werden die Projekte effizient durchge führt? • Modellhaftigkeit - können die Projekte als Beispiel für andere Projektträger dienen? • Einbindung sozial Benachteiligter - werden sozial Benachteiligte in das Pro jekt eingebunden? • Qualifikation - erlangen Personen durch die Projektteilnahme einen Wissens fortschritt in Bezug auf den Demographischen Wandel und seine Folgen? • Intergenerationalität - werden Personen unterschiedlichen Alters bewusst in das Projekt eingebunden? • Dauerhaftigkeit - sind die Projekte so ausgelegt, dass sie eine dauerhafte Wirkung erzielen können? 6. Anmeldung zum Wettbewerb 2011 Wettbewerbsbeiträge sind bis 30.09.2011 beim Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz Stichwort "Blickpunkt: Demographischer Wandel" Ursulinenstr. 8-16 66111 Saarbrücken einzureichen. Jedes Projekt ist einzeln auf einem Formblatt (Anlage) darzustellen. Dieses Formblatt ist im Internet unter www.gesundheit.saarland.de abrufbar. Zusätzlich sind pro Pro jekt zehn Seiten Anlagen (durchnummeriert) möglich. 7. Auszeichnungen - Was können die Gewinner erwarten? Pro Kategorie werden ein erster, ein zweiter und ein dritter Preis vergeben. Jeder Preisträger erhält eine Urkunde durch den Minister für Gesundheit und Verbraucher schutz. Dotiert sind die ersten Preise mit je 3.000 Euro, die zweiten mit 2.000 Euro und die dritten mit 1.000 Euro. 8. Schlussvorschrift Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01. Juni 2011 in Kraft. Saarbrücken, den .. . . . . . q�.�..(!........ Der Minis er für Gesundheit und Verbraucherschutz


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