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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Arbeit, Soziales, Frauen und GesundheitRichtlinien des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Förderung von Investitionen für Werkstätten für behinderte Menschen nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – SchwbAV (Förderrichtlinie Werkstätten für behinderte Menschen)

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Richtlinien des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Förderung von Investitionen für Werkstätten für behinderte Menschen nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – SchwbAV (Förderrichtlinie Werkstätten für behinderte Menschen)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit · vom 2021-07-02

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Richtlinien des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Förderung von Investitionen für Werkstätten für behinderte Menschen nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – SchwbAV (Förderrichtlinie Werkstätten für behinderte Menschen)Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen