Richtlinien des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Förderung von Investitionen für Werkstätten für behinderte Menschen nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV (Förderrichtlinie Werkstätten für behinderte Menschen)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.
Diese Vorschrift trägt keinen erfassten Text.