Richtlinien für den 26. Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" zum Bundesentscheid 2019
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224 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 16. Februar 2017 61 Richtlinien für den 26. saarländischen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ zum Bundesentscheid 2019 Vom 16. Februar 2017 Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat den 26. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ausgelobt. Er steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Bei der Durchführung des Wettbewerbs wirkt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit den in den Ländern zuständigen Ministerien, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie mit den in der dörflichen Entwicklung engagierten Behörden, Organisationen und Bundesverbänden zusammen. Dem Bundeswettbewerb 2019 geht im Saarland ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren im Jahr 2017 auf Ebene der Landkreise/des Regionalverbands Saarbrücken und im Jahr 2018 auf Landesebene voraus. In Zusammenarbeit mit den Landkreisen des Saarlandes und dem Regionalverband Saarbrücken rufe ich auf zur Teilnahme am 26. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Eine erfolgreiche Platzierung beim Landeswettbewerb 2018 ist Voraussetzung für die Teilnahme am Bundeswettbewerb. 1. Wettbewerbsziele Zentrales Ziel des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ ist es, Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, sich im Dorf zu engagieren und die Entwicklung ihres Dorfes aktiv mitzugestalten. Die Aktion soll dazu beitragen, die Lebensqualität im Dorf zu verbessern und das Dorf zukunftsfähig zu machen. Die Dorfbewohner sind im Zusammenspiel mit der verantwortlichen Gemeinde aufgefordert, innovative Ideen, Konzepte und Projekte zu entwickeln und umzusetzen, um ausgehend von den spezifischen Potenzialen und Herausforderungen ihres Dorfes unmittelbar Einfluss auf dessen wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung zu nehmen. Einige Herausforderungen durch den demografischen Wandel, Infrastrukturverluste oder leerstehende Wohnund Wirtschaftsgebäude sind in vielen Dörfern ähnlich. Dennoch sind es aber gerade die Vielfalt und individuelle Besonderheiten, die den ländlichen Raum und die einzelnen Dörfer im Saarland auszeichnen. Die Orte unterscheiden sich durch ganz individuelle Gegebenheiten und Potenziale in geografisch-landschaftlicher, wirtschaftlicher und soziokultureller Hinsicht, was jedem Dorf einen ganz eigenen Charakter und entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten verleiht. Und gerade hier setzt der Dorfwettbewerb in Verbindung mit dem Engagement der Menschen vor Ort an. Es geht um die Entwicklung ihres Dorfes, darum, was sie als Dorfgemeinschaft aus den individuellen Möglichkeiten ihres Dorfes über die Jahre gemacht haben und wie sie sich die weitere Entwicklung ihres Dorfes vorstellen. Die Menschen in den Dörfern sind aufgefordert, es selbst in die Hand zu nehmen, die Lebensqualität in den Dörfern nachhaltig auch für die nächsten Generationen weiterzuentwickeln. Durch die Teilnahme am Wettbewerb werden Vorleistungen erbracht, die eine Antragstellung im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (SEPL 2014 – 2020) erleichtern. Insgesamt darf damit die Bedeutung des Wettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ als ein wichtiges Instrument im Rahmen der integrierten ländlichen Strukturentwicklung nicht unterschätzt werden. 2. Bewertungsrahmen Die Leistungen der Dörfer werden individuell vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen Ausgangslage und den aktiven Mitgestaltungsmöglichkeiten der Dorfgemeinschaft beurteilt. Es soll deutlich werden, was hat die Dorfgemeinschaft bislang aus dem vorhandenen Potenzial des Dorfes gemacht und welche Ziele hat sie sich für die Zukunft ihres Dorfes gesetzt: „Was haben wir bislang erreicht – Wo wollen wir zukünftig hin?“ Honoriert wird beim Wettbewerb in erster Linie die Qualität von eingeleiteten Entwicklungsschritten und nicht das erreichte Niveau. Dabei werden im Einzelnen folgende Bewertungsbereiche betrachtet: 2.1 Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen Ausgangspunkt der Bewertung ist die aktive Auseinandersetzung der Menschen mit dem eigenen Dorf. Die Dorfgemeinschaft soll sich ausgehend von den aktuell feststellbaren Veränderungen und Herausforderungen in einem offenen Prozess mit den Zukunftsperspektiven ihres Ortes beschäftigen. Welche Folgen bringt der demografische Wandel mit sich? Wo liegen zukünftig die funktionalen Schwerpunkte des Dorfes und in welchen Bereichen bieten sich Erwerbspotenziale am Ort und in der Region? Wie kann die Infrastruktur zukunftsfähig gemacht werden? Die Ergebnisse sollen in einem individuellen und stimmigen Entwicklungskonzept samt übergeordnetem Leitbild münden, das die Weichenstellung für planvolles Handeln und die unmittelbare aktive Projektumsetzung legt. Die Beschäftigung mit dem regionalen Kontext und Möglichkeiten der Kooperation und Aufgabenteilung mit benachbarten Orten ist wichtiger Bestandteil. Eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ist von besonderer Bedeutung für prosperierende Dörfer. Bewertet werden Initiativen der Dorfgemeinschaft, der örtlichen Unternehmer sowie der Gemeinde zur Erschließung und Nutzung von Innovations-, Wertschöpfungs-Erwerbspotenzialen in den unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen im Dorf (Landwirtschaft, Handwerk, Dienstleistung, Tourismus etc.). Hier sind insbesondere Aktivitäten von Bedeutung, mit denen unternehmerische Eigeninitiativen unterstützt, Nahversorgung, Basisdienstleistungen und Mobilität gesichert, der ländliche Tourismus entwickelt sowie eine nachhaltige Energieversorgung gefördert wird. 2.2 Soziales Engagement und kulturelle Aktivitäten Bewertet werden soziale, kulturelle, ökologische und sportliche Aktivitäten, die das Gemeinschaftsleben von Jung und Alt fördern und zur Steigerung der Lebensqualität im Dorf beitragen. Wichtige Bausteine hierbei sind die Aktivität des Vereinslebens, soziale, kirchliche und kommunale Projekte, Selbsthilfeinitiativen und Gemeinschaftsaktionen innerhalb der Dorfgemeinschaft, interkulturelle und generationenübergreifende Aktivitäten sowie Initiativen, die den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft und die Integration von Neubürgern unterstützen. 2.3 Baugestaltung und Siedlungsentwicklung Baugestaltung und Siedlungsentwicklung sowie ein raumsparendes Flächenmanagement sind wesentliche Elemente einer zukunftsorientierten Dorfentwicklung. Gefragt sind Maßnahmen und Initiativen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung der ortsbildprägenden Bausubstanz. Dies in Verbindung mit entsprechend ortsgerechter Gestaltung und Einbindung von Neuund Umbauten. Auch die attraktive, naturnahe und an den örtlichen Bedarf angepasste Gestaltung der öffentlichen und privaten Frei- und Verkehrsflächen, insbesondere in der Ortsmitte, ist wesentlicher Teil des äußeren Erscheinungsbildes des Dorfes. Die Umsetzung barrierefreier Zugänge zu öffentlichen Bereichen gewinnt hierbei ebenfalls an Bedeutung. Die Innenentwicklung soll Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete haben. Hierbei spielen insbesondere Vorhaben und Initiativen zur Um- und Nachnutzung bzw. dem Rückbau leer stehender Gebäude eine wichtige Rolle. 2.4 Grüngestaltung und das Dorf in der Landschaft Ortsbild sowie Wohn- und Lebensqualität im Dorf werden vom Grün und der Gartenkultur geprägt. Dies umfasst die Begrünung und naturnahe Gestaltung öffentlicher Frei- und Grünflächen sowie Freizeit- und Naherholungsanlagen – aber auch die dorfgerechte Begrünung von privaten Gärten, Hofräumen und Gebäuden. Wichtig für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt ist zudem die Vernetzung zwischen Siedlung und umgebender Landschaft. Hierbei spielt die Gestaltung und Eingrünung des Ortsrandes im Zusammenspiel mit der Pflege charakteristischer Landschaftsbestandteile und historischer Kulturlandschaftselemente eine wichtige Rolle. Dies als ein Beitrag zu Biotopvernetzung, Bewahrung und Entwicklung naturnaher Lebensräume sowie Bewahrung biologischer Vielfalt und einer vielfältigen Kulturlandschaft. Auch vorbeugenden Maßnahmen, wie dem Anlegen schützender Flurelemente, der Renaturierung von Fließgewässern oder zur Förderung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung, ist vor dem Hintergrund von Klimawandel und Extremwetterereignissen eine wichtige Bedeutung beizumessen. Grundlage ist die Förderung des notwendigen Verständnisses für ökologische Zusammenhänge bei den Dorfbewohnern, insbesondere Kindern und Jugendlichen, durch entsprechende Bildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. 2.5 Gesamteindruck Zusätzlich zu den Fachbewertungsbereichen wird der Gesamteindruck des Dorfes und das Engagement der Dorfgemeinschaft im Hinblick auf die Inhalte und Ziele des Wettbewerbs beurteilt. Ausschlaggebend für die Bewertung sind die Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger für die Zukunftsfähigkeit ihres Dorfes. Im Sinne einer ganzheitlichen Entwicklung wird auch berücksichtigt, wie die vier Fachbewertungsbereiche miteinander verknüpft werden. Ferner wird beim Gesamteindruck auch der Umgang mit gestalterischen Gesichtspunkten im Hinblick auf die Herausbildung eines unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakters bewertet. 2.6 Gesamturteil Die vier Fachbewertungsbereiche werden gleich gewichtet und bilden mit dem Gesamteindruck unter Berücksichtigung der Ausgangslage des Dorfes das Gesamturteil. In allen Bereichen stehen die eigenständigen Leistungen der Dorfgemeinschaft im Vordergrund. 3. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind alle räumlich geschlossenen Gemeinden oder Gemeindeteile (allgemein mit „Dörfer“ bezeichnet) mit überwiegend dörflichem Charakter mit bis zu 3.000 Einwohnern. Dörfer, die beim Bundeswettbewerb eine Goldmedaille erhalten haben, ist die Teilnahme am darauf folgenden Landeswettbewerb nicht möglich. 4. Organisation und Durchführung Zur Ermittlung der Teilnehmerdörfer am Bundesentscheid 2019 führt das Saarland einen Landeswettbewerb durch. Der Landeswettbewerb ist zweistufig. Er gliedert sich in einen Vorentscheid auf Ebene der Landkreise/des Regionalverbands Saarbrücken im Jahr 2017 und den Landesentscheid im Jahr 2018. Den am Wettbewerb teilnehmenden Dörfern wird die Bildung einer örtlichen Arbeitsgruppe empfohlen, die die notwendigen Vorbereitungen trifft. Diesem Arbeitskreis sollten neben Personen, die am Wettbewerb besonders interessiert sind, auch Sachkundige aus den Bereichen, die beurteilt und bewertet werden, angehören. Hilfreich ist auch die Einbindung von Vereinsmitgliedern und Wirtschaftsbeteiligten. Beratungen bieten unter anderem die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Landratsämtern und beim Regionalverband Saarbrücken an. 4.1 Kreis-/Regionalverbandswettbewerb Als Vorentscheidung für den 26. Landeswettbewerb führen die saarländischen Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken im Jahr 2017 eigenverantwortlich Dorfwettbewerbe durch. Voraussetzung für die Durchführung eines Kreis- bzw. des Regionalverbandsentscheids ist die Mindestteilnehmerzahl von drei Dörfern. 226 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 16. Februar 2017 Die Anmeldung der Dörfer bei den zuständigen Landratsämtern/beim Regionalverband Saarbrücken erfolgt durch die zuständigen Gemeinden (Städte). Die Wettbewerbsausschreibungen und Bereisungen zu den Kreis- bzw. dem Regionalverbandsentscheid sollten so rechtzeitig erfolgen, dass die Sieger bis zum 31. Oktober 2017 dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mitgeteilt werden. Zur Ermittlung der Sieger auf Kreis-/Regionalverbandsebene wird eine Bewertungskommission gebildet, deren Mitglieder vom Landrat/Regionalverbandsdirektor berufen werden. Die Kommissionsmitglieder decken die Bewertungskriterien umfassend fachlich ab. Sie können u. a. aus folgenden Organisationen sein: Regionale Verbände, Kommunalvertretungen und Personen aus den Bereichen Denkmalpflege, Architektur, Landwirtschaft, Landschaftspflege und Naturschutz sowie Gartenbau, Tourismus wie auch Vertreter des Handwerks und der Dienstleistungen sowie aus kulturellen und sozialen Tätigkeitsfeldern. 4.2 Landeswettbewerb Träger des Wettbewerbes ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes. Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb ist die erfolgreiche Platzierung an einem der vorangegangenen Entscheide. Je nach Anzahl der Teilnehmerdörfer auf Kreis-/Regionalverbandsebene können bei einer Beteiligung von bis 10 Dörfern 1 Kreis-/Regionalverbandsieger, 11 bis 20 Dörfern 2 Kreis-/Regionalverbandsieger, 21 bis 30 Dörfern 3 Kreis-/Regionalverbandsieger, und für jede angefangene 10 weitere Dörfer jeweils ein weiterer Kreis-/Regionalverbandssieger für den Landesentscheid gemeldet werden. Der Landesentscheid wird 2018 durchgeführt. Die Bewertungskommission für den Landesentscheid wird vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz benannt. Das zuständige Fachreferat leitet die Kommission. Mitglieder der Landeskommission können Personen u. a. aus folgenden Behörden, Verbänden und Organisationen sein: Saarländischer Städte- und Gemeindetag, Landesdenkmalamt, Institut für Landeskunde im Saarland, Architektenkammer des Saarlandes, Handwerkskammer des Saarlandes, Saarland-Frauen, Verband der Gartenbauvereine Saarland/Rheinland-Pfalz, Landkreistag, Landwirtschaftskammer des Saarlandes, Landesjugendring Saar, Paritätischer Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland, Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt, anerkannte Naturschutzverbände. Die Entscheidung dieser Kommission ist endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz meldet die saarländischen Landessieger bis zum 31. Dezember 2018 zur Teilnahme am Bundesentscheid an. 4.3 Bundeswettbewerb Der Bundeswettbewerb 2019 wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ausgeschrieben. Voraussetzung für die Meldung zum Bundesentscheid 2019 ist die erfolgreiche Teilnahme am Landeswettbewerb 2018 entsprechend dem nachstehenden Schlüssel: bis zu 50 Teilnehmern 1 Landessieger von 51 bis 150 Teilnehmern 2 Landessieger von 151 bis 300 Teilnehmern 3 Landessieger 5. Auszeichnungen Alle Teilnehmer am Landeswettbewerb werden mit Ehrenmedaillen in Gold, Silber oder Bronze sowie mit entsprechenden Ehrenurkunden ausgezeichnet; die für den Bundesentscheid qualifizierten Landessieger erhalten außerdem einen Geldpreis. 6. Schlussvorschriften Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 16. Februar 2017 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die Richtlinien des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, für den Landeswettbewerb 2014 „Unser Dorf hat Zukunft“ vom 24. Januar 2014 außer Kraft. Saarbrücken, den 16. Februar 2017 Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Jost