Richtlinien für den 27. Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" zum Bundesentscheid 2022
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21 Richtlinien für den 27. saarländischen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ zum Bundesentscheid 2022 Vom 22. Januar 2020 Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat den 27. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ausgelobt. Er steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Bei der Durchführung des Wettbewerbs wirkt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit den in den Ländern zuständigen Ministerien, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie mit den in der dörflichen Entwicklung engagierten Behörden, Organisationen und Bundesverbänden zusammen. Dem Bundeswettbewerb 2022 geht im Saarland ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren im Jahr 2020 auf Ebene der Landkreise/des Regionalverbands Saarbrücken und im Jahr 2021 auf Landesebene voraus. In Zusammenarbeit mit den Landkreisen des Saarlandes und dem Regionalverband Saarbrücken rufe ich auf zur Teilnahme am 27. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Eine erfolgreiche Platzierung beim Landeswettbewerb 2021 ist Voraussetzung für die Teilnahme am Bundeswettbewerb. 1. Wettbewerbsziele Zentrales Ziel des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ ist es, Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, sich im Dorf zu engagieren und die Entwicklung ihres Dorfes aktiv mitzugestalten. Die Aktion soll dazu beitragen, die Lebensqualität im Dorf zu verbessern und das Dorf zukunftsfähig zu machen. Die Dorfbewohner sind im Zusammenspiel mit der verantwortlichen Gemeinde aufgefordert, innovative Ideen, Konzepte und Projekte zu entwickeln und umzusetzen, um ausgehend von den spezifischen Potenzialen und Herausforderungen ihres Dorfes unmittelbar Einfluss auf dessen wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung zu nehmen. Einige Herausforderungen durch den demografischen Wandel, Infrastrukturverluste oder leer stehende Wohnund Wirtschaftsgebäude sind in vielen Dörfern ähnlich. Dennoch sind es aber gerade die Vielfalt und individuelle Besonderheiten, die den ländlichen Raum und die einzelnen Dörfer im Saarland auszeichnen. Die Orte unterscheiden sich durch ganz individuelle Gegebenheiten und Potenziale in geografisch-landschaftlicher, wirtschaftlicher und soziokultureller Hinsicht, was jedem Dorf einen ganz eigenen Charakter und entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten verleiht. Und gerade hier setzt der Dorfwettbewerb in Verbindung mit dem Engagement der Menschen vor Ort an. Es geht um die Entwicklung Ihres Dorfes, darum, was Sie als Dorfgemeinschaft aus den individuellen Möglichkeiten Ihres Dorfes über die Jahre gemacht haben und wie Sie sich die weitere Entwicklung Ihres Dorfes vorstellen. Die Menschen in den Dörfern sind aufgefordert, es selbst in die Hand zu nehmen, die Lebensqualität nachhaltig auch für die nächsten Generationen weiterzuentwickeln. Die Teilnahme am Wettbewerb ist Teil der Bewertungskriterien für Förderanträge im Rahmen des Programms nachhaltige Dorfentwicklung Saarland. Insgesamt darf damit die Bedeutung des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ als ein wichtiges Instrument im Rahmen der integrierten ländlichen Strukturentwicklung nicht unterschätzt werden. 2. Bewertungsrahmen Die Leistungen der Dörfer werden individuell vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen Ausgangslage und vor den aktiven Mitgestaltungsmöglichkeiten der Dorfgemeinschaft beurteilt. Es soll deutlich werden, was die Dorfgemeinschaft bislang aus dem vorhandenen Potenzial des Dorfes gemacht hat und welche Ziele sie sich für die Zukunft ihres Dorfes gesetzt hat: „Was haben wir bislang erreicht? Wo wollen wir zukünftig hin?“ Honoriert wird beim Wettbewerb in erster Linie die Qualität von eingeleiteten Entwicklungsschritten und nicht das erreichte Niveau. Dabei werden im Einzelnen folgende Bewertungsbereiche betrachtet: 2.1 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir Ziele und Konzepte entwickeln, wirtschaftliche Initiativen unterstützen und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen“ Bei der Entwicklung von Zukunftsperspektiven beschäftigt sich die Dorfgemeinschaft u. a. mit den Auswirkungen des demografischen Wandels im Ort, im überörtlichen und im regionalen Kontext. Ausgangspunkt kann ein offener Abstimmungsprozess sein, bei dem Ideen, Leitbilder und Konzepte für ein planvolles Handeln erarbeitet werden. Dabei sind kommunale Festlegungen und Vorgaben und interkommunale Zusammenarbeit und regionale Kooperationen von Bedeutung. Das Zusammenspiel der Akteure, z. B. aus Wirtschaft, Landwirtschaft, Ehrenamt, Verwaltung, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie privaten Initiativen, macht das soziale Kapital der Region aus. Ziele, Entwicklungskonzepte und entsprechende Projektideen können z. B. in einer Zukunftswerkstatt oder in Arbeitsgruppen erarbeitet werden. Der Wettbewerb berücksichtigt, wie aus diesem Miteinander gemeinsame Aktivitäten und tragfähige Initiativen für das Dorf entstehen. Ein wichtiger Aspekt kann auch sein, wie Herausforderungen und Rückschläge in diesen Prozessen bewältigt werden. Die wirtschaftliche Entwicklung ist eine wesentliche Grundlage für Arbeitsplätze und damit für zukunftsfähige Dörfer. Bewertet werden Initiativen der örtlichen Unternehmen wie das produzierende und das Dienstleistungsgewerbe, die Land- und Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie der ortsansässigen Kultur- und Bildungseinrichtungen. Von besonderer Bedeutung sind Aktivitäten bei der Verbesserung der Infrastruktur, mit denen unternehmerische Initiativen, eine Gründerkultur und der ländliche Tourismus unterstützt werden. Dazu zählen die Nahversorgung, z. B. durch Dorfläden oder auch Mehrfunktionshäuser, lokale Basisdienstleistungen wie u. a. der Breitbandausbau und Maßnahmen zur Sicherung der Mobilität sowie die Energieversorgung auf erneuerbarer Basis. Idealerweise sind die Projekte und Aktivitäten klimaneutral. 2.2 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir sozial engagiert sind und dörfliche kulturelle Aktivitäten entfalten“ Im Mittelpunkt stehen soziale, kulturelle und sportliche Aktivitäten, die das Gemeinschaftsleben attraktiver gestalten. Beispielhaft stehen hierfür das Vereinsleben, soziale, kirchliche und kommunale Projekte, Gemeinschaftsaktionen, interkulturelle und generationenübergreifende Aktivitäten sowie Initiativen, die den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft unterstützen. Von besonderer Bedeutung ist das Miteinander bei der Umsetzung gemeinsam getroffener Entscheidungen. Erfolgreich sind die Dorfgemeinschaften, die sich mit der Geschichte ihres Ortes, ihrer Tradition und dem Brauchtum beschäftigen und durch Gemeinsinn den Ort voranbringen. Dabei werden Jung und Alt, Neubürger und Alteingesessene in die Entscheidungen über die Zukunft des Dorfes und bei konkreten Umsetzungsmaßnahmen einbezogen. Ortsübergreifende Kooperation und regionale Vernetzung, beispielsweise bei Bildungs-, Betreuungs-, Kultur- und Tourismusangeboten oder zwischen den Vereinen, tragen dazu bei, dass Menschen gerne auf dem Lande leben. Eine offene Kommunikation und Willkommenskultur sind dabei wichtige Erfolgsfaktoren, wie auch die konkrete Mit- und Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken und kommunalen Zusammenschlüssen. 2.3 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir wertschätzend und sensibel mit unserer Baukultur und der Natur und Umwelt umgehen“ Bei einer zukunftsorientierten Entwicklung des Dorfes wird auf die Gestaltung der Bauten, eine flächensparende Siedlungsentwicklung sowie das Einbetten der Siedlung in die Landschaft geachtet. Gefragt sind Initiativen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung der ortsbildprägenden Gebäude und der Bausubstanz, aber auch die Umsetzung barrierefreier Zugänge zu öffentlichen Bereichen. Gewürdigt wird die Beachtung der regional- und ortstypischen Bauformen und Materialien. Traditionelle und moderne Elemente sollten sinnvoll verbunden werden. Projekte zur Um- und Nachnutzung von Gebäuden sowie die naturnahe Gestaltung der privaten und öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen tragen zu einer nachhaltigen Ortsentwicklung bei und prägen das Erscheinungsbild des Dorfes. Um der Natur nicht noch mehr Flächen zu entreißen, ist eine Umnutzung und Leerstandsbeseitigung vorzugswürdig gegenüber dem Ausweisen neuer Baugebiete zu wählen. Die Siedlungsentwicklung sollte auf der Grundlage von gemeinsam erarbeiteten Raumplanungen und Gestaltungsordnungen sowie in Abstimmung mit den Nachbarorten geplant sein. Es ist auf den jeweiligen Charakter des Ortes und der Landschaft zu achten. Ein harmonisches Ortsbild und die Wohn- und Lebensqualität werden wesentlich von der den Ort umgebenden Natur, dem Grün und der Gartenkultur geprägt. Durch Initiativen für eine dorf- und standorttypische Begrünung sollten öffentliches Grün sowie Vor- und Hausgärten attraktiv, artenreich und sensibel gestaltet werden. Gesucht werden Aktivitäten der Dorfgemeinschaft zum Klimaschutz in der Region. Wichtig für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt sind zudem die Einbindung des Dorfes in die umgebende Landschaft, die Bewahrung naturnaher Lebensräume und die Erhaltung historischer Kulturlandschaftselemente. Dem Anlegen und Pflegen von schützenden Flurelementen und der Renaturierung von Fließgewässern, der nachhaltigen Landbewirtschaftung, dem Bodenschutz sowie dem Arten- und Biotopschutz sollte dabei besondere Bedeutung zukommen. Auch die nachfolgende Generation sollte an die Zukunftsthemen wie Ökologie, Natur-, Klima- und Artenschutz herangeführt, Wissen und Erfahrungsschatz weitergegeben und in entsprechende Aktivitäten einbezogen werden. 2.4 „Unser Dorf ist attraktiv und lebenswert – auf dem Land haben wir unsere Zukunft“ Beurteilt wird abschließend der Gesamteindruck des Dorfes. Die Jury bewertet, wie die Inhalte und Ziele des Wettbewerbs von der Dorfgemeinschaft gemeinschaftlich und in einem harmonischen Zusammenspiel aller Fachbewertungsbereiche umgesetzt werden. Ausschlaggebend sind die Aktivitäten und das große Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die dazu beitragen, den unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakter zu erhalten. 2.5 Gesamturteil Die drei Fachbewertungsbereiche (2.1 bis 2.3) werden gleich gewichtet und bilden mit dem Gesamteindruck (2.4) unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Ausgangslage des Dorfes das Gesamturteil. Im Vordergrund stehen die Fortschritte für die Entwicklung des Dorfes und das Engagement der Dorfgemeinschaft. 3. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind alle räumlich geschlossenen Gemeinden oder Gemeindeteile (allgemein mit „Dörfer“ bezeichnet) mit überwiegend dörflichem Charakter mit bis zu 3.000 Einwohnern. Dörfern, die beim Bundeswettbewerb eine Goldmedaille erhalten haben, ist die Teilnahme am darauf folgenden Landeswettbewerb nicht möglich. 4. Organisation und Durchführung Zur Ermittlung der Teilnehmerdörfer am Bundesentscheid 2022 führt das Saarland einen Landeswettbewerb durch. Der Landeswettbewerb ist zweistufig. Er gliedert sich in einen Vorentscheid auf Ebene der Landkreise/des Regionalverbands Saarbrücken im Jahr 2020 und den Landesentscheid im Jahr 2021. Den am Wettbewerb teilnehmenden Dörfern wird die Bildung einer örtlichen Arbeitsgruppe empfohlen, die die notwendigen Vorbereitungen trifft. Diesem Arbeitskreis sollten neben Personen, die am Wettbewerb besonders interessiert sind, auch Sachkundige aus den Bereichen, die beurteilt und bewertet werden, angehören. Hilfreich ist auch die Einbindung von Vereinsmitgliedern und Wirtschaftsbeteiligten. Beratungen bieten unter anderem die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Landratsämtern und beim Regionalverband Saarbrücken an. 4.1 Kreis-/Regionalverbandswettbewerb Als Vorentscheidung für den 27. Landeswettbewerb führen die saarländischen Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken im Jahr 2020 eigenverantwortlich Dorfwettbewerbe durch. Voraussetzung für die Durchführung eines Kreis- bzw. des Regionalverbandsentscheids ist die Mindestteilnehmerzahl von drei Dörfern. Die Anmeldung der Dörfer bei den zuständigen Landratsämtern/beim Regionalverband Saarbrücken erfolgt durch die zuständigen Gemeinden (Städte). Die Wettbewerbsausschreibungen und Bereisungen zu den Kreis- bzw. dem Regionalverbandsentscheid sollten so rechtzeitig erfolgen, dass die Sieger bis zum 31. Oktober 2020 dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mitgeteilt werden. Zur Ermittlung der Sieger auf Kreis-/Regionalverbandsebene wird eine Bewertungskommission gebildet, deren Mitglieder vom Landrat/Regionalverbandsdirektor berufen werden. Die Kommissionsmitglieder decken die Bewertungskriterien umfassend fachlich ab. Sie können u. a. aus folgenden Organisationen sein: regionale Verbände, Kommunalvertretungen und Personen aus den Bereichen Denkmalpflege, Architektur, Landwirtschaft, Landschaftspflege und Naturschutz sowie Gartenbau, Tourismus wie auch Vertreter des Handwerks und der Dienstleistungen sowie aus kulturellen und sozialen Tätigkeitsfeldern. 4.2 Landeswettbewerb Träger des Wettbewerbs ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes. Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb ist die erfolgreiche Platzierung an einem der vorangegangenen Entscheide. Je nach Anzahl der Teilnehmerdörfer auf Kreis-/Regionalverbandsebene können bei einer Beteiligung von bis zu 10 Dörfern 1 Kreis-/Regionalverbandssieger, 11 bis 20 Dörfern 2 Kreis-/Regionalverbandssieger, 21 bis 30 Dörfern 3 Kreis-/Regionalverbandssieger, und für alle angefangenen 10 weiteren Dörfer jeweils ein weiterer Kreis-/Regionalverbandssieger für den Landesentscheid gemeldet werden. Der Landesentscheid wird 2021 durchgeführt. Die Bewertungskommission für den Landesentscheid wird vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz benannt. Das zuständige Fachreferat leitet die Kommission. Mitglieder der Landeskommission können Personen u. a. aus folgenden Behörden, Verbänden und Organisationen sein: Saarländischer Städte- und Gemeindetag, Landesdenkmalamt, Architektenkammer des Saarlandes, Handwerkskammer des Saarlandes, SaarlandFrauen, Verband der Gartenbauvereine Saarland/Rheinland-Pfalz, Landkreistag, Landwirtschaftskammer des Saarlandes, Landesjugendring Saar, Paritätischer Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland, Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt, anerkannte Naturschutzverbände. Die Entscheidung dieser Kommission ist endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz meldet die saarländischen Landessieger bis zum 31. Dezember 2021 zur Teilnahme am Bundesentscheid an. 4.3. Sonderpreis des Ministers Der Sonderpreis ist ausschließlich projektbezogen ausgerichtet. Im Fokus des Sonderpreises „Nachhaltige Dorfentwicklung“ liegen insbesondere kreative und innovative Projekte, Lösungsansätze oder Konzepte von Dorfgemeinschaften, die nachhaltig dazu beitragen, — das Dorf aus demografischen, ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zukunftssicher zu gestalten; — ganzheitliche Konzepte und Projekte zur langfristigen Entwicklung des Dorfes anzustoßen; — aktiv Strukturen für eine generationenübergreifende Solidargemeinschaft im Dorf zu fördern; — Energie- und Klimaschutzprojekte im Dorf umzusetzen und zu entwickeln, die als Modell für andere Dörfer Vorbildcharakter besitzen; — Arbeits- und Wertschöpfungsprojekte im Dorf zu fördern, zu erhalten oder weiterzuentwickeln; — das Thema Nachhaltigkeit in Bezug auf die Nutzung von Ressourcen und Verwendung umweltfreundlicher Materialien zu verankern; — die Umwelt und die Landschaft in und um das Dorf sauber zu halten; — die Nahversorgung im Dorf zu fördern; — die Kommunikation und das soziale Dorfleben zu fördern; — Kinder- und Jugendliche für die Themen Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz oder Landschaftspflege zu sensibilisieren; — durch Bürgerwerkstätten sowie soziale und umweltpolitische Aktionen der Dorfbevölkerung die Lebensbedingungen zu fördern. 4.4 Bundeswettbewerb Der Bundeswettbewerb 2022 wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ausgeschrieben. Voraussetzung für die Meldung zum Bundesentscheid 2022 ist die erfolgreiche Teilnahme am Landeswettbewerb 2021 entsprechend dem nachstehenden Schlüssel: bis zu 50 Teilnehmer 1 Landessieger von 51 bis 150 Teilnehmer 2 Landessieger von 151 bis 300 Teilnehmer 3 Landessieger 5. Auszeichnungen Alle Teilnehmer am Landeswettbewerb werden mit Ehrenmedaillen in Gold, Silber oder Bronze sowie mit entsprechenden Ehrenurkunden und Geldpreisen ausgezeichnet; das Dorf, das den Sonderpreis verliehen bekommt, erhält ebenfalls eine Ehrenurkunde sowie einen Geldpreis. 6. Schlussvorschriften Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 22. Januar 2020 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die Richtlinien des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz für den Landeswettbewerb 2018 „Unser Dorf hat Zukunft“ vom 16. Februar 2017 außer Kraft. Saarbrücken, den 22. Januar 2020 Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Jost