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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und VerbraucherschutzRichtlinien für den 27. Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" zum Bundesentscheid 2023

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Richtlinien für den 27. Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" zum Bundesentscheid 2023

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz · vom 2021-02-17

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61 Richtlinien für den 27. saarländischen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ zum Bundesentscheid 2023 Vom 17. Februar 2021 Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat den 27. bundesweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ausgelobt. Er steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Bei der Durchführung des Wettbewerbs wirkt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit den für den Wettbewerb in den Ländern zuständigen Ministerien, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie mit Vertreterinnen und Vertretern von in der dörflichen Entwicklung engagierten Verbänden und Organisationen zusammen. Dem Bundesentscheid 2023 geht im Saarland ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren im Jahr 2022 auf Ebene der Landkreise/des Regionalverbands Saarbrücken und auf Landesebene voraus. In Zusammenarbeit mit den Landkreisen des Saarlandes und dem Regionalverband Saarbrücken rufe ich auf zur Teilnahme am 27. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Eine Auszeichnung als Landessieger beim Landeswettbewerb 2022 ist Voraussetzung für die Teilnahme am Bundesentscheid 2023. 1. Wettbewerbsziele Zentrales Ziel des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ ist es, Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, sich im Dorf zu engagieren und die Entwicklung ihres Dorfes aktiv mitzugestalten. Das bürgerschaftliche Engagement soll dazu beitragen, die Lebensqualität im Dorf zu verbessern und das Dorf zukunftsfähig zu machen. Die Dorfbewohner sind im Zusammenspiel mit der verantwortlichen Gemeinde aufgefordert, innovative Ideen, Konzepte und Projekte zu entwickeln und umzusetzen, um ausgehend von den spezifischen Potenzialen und Herausforderungen ihres Dorfes unmittelbar Einfluss auf dessen wirtschaftliche, soziale, ökologische, kulturelle und baulich-gestalterische Entwicklung zu nehmen. Einige Herausforderungen durch den demografischen Wandel, Infrastrukturverluste oder leer stehende Wohn- und Wirtschaftsgebäude sind in vielen Dörfern ähnlich. Dennoch sind es aber gerade die Vielfalt und individuelle Besonderheiten, die den ländlichen Raum und die einzelnen Dörfer im Saarland auszeichnen. Die Orte unterscheiden sich durch individuelle Gegebenheiten und Potenziale in geografisch-landschaftlicher, wirtschaftlicher und soziokultureller Hinsicht, was jedem Dorf einen ganz eigenen Charakter und entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten verleiht. Und gerade hier setzt der Dorfwettbewerb in Verbindung mit dem Engagement der Menschen vor Ort an. Es geht um die Entwicklung Ihres Dorfes, darum, was Sie als Dorfgemeinschaft aus den individuellen Möglichkeiten Ihres Dorfes über die Jahre gemacht haben und wie Sie sich die weitere Entwicklung Ihres Dorfes vorstellen. Die Menschen in den Dörfern sind aufgefordert, es selbst in die Hand zu nehmen, die Lebensqualität nachhaltig auch für die nächsten Generationen weiterzuentwickeln. Die Teilnahme am Wettbewerb ist Teil der Bewertungskriterien für Förderanträge im Rahmen des Programms „Nachhaltige Dorfentwicklung Saarland“. Insgesamt darf damit die Bedeutung des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ als ein wichtiges Instrument im Rahmen der integrierten ländlichen Strukturentwicklung nicht unterschätzt werden. 2. Bewertungsrahmen Die Leistungen der Dorfgemeinschaften werden individuell unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausgangslage und der Möglichkeiten der Einflussnahme der Dorfgemeinschaft auf die Dorfentwicklung bewertet. Es soll deutlich werden, was die Dorfgemeinschaft bereits aus dem vorhandenen Potenzial des Dorfes entwickelt hat und welche Ziele sie sich für die Zukunft ihres Dorfes gesetzt hat: „Was haben wir bislang erreicht – was tun wir für die Zukunft?“ Honoriert wird beim Wettbewerb in erster Linie die Qualität der realisierten bzw. eingeleiteten Entwicklungsschritte und nicht nur das erreichte Niveau. Dabei werden im Einzelnen folgende Bewertungsbereiche betrachtet: 2.1 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir Ziele und Konzepte entwickeln, wirtschaftliche Initiativen unterstützen und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen“ Bei der Entwicklung von Zukunftsperspektiven beschäftigt sich die Dorfgemeinschaft u. a. mit den Auswirkungen des demografischen Wandels im Ort, im überörtlichen und im regionalen Kontext. Ausgangspunkt kann ein offener Abstimmungsprozess sein, bei dem Ideen, Leitbilder und Konzepte für ein planvolles Handeln erarbeitet werden. Dabei sind kommunale Festlegungen und Vorgaben sowie interkommunale Zusammenarbeit und regionale Kooperationen von Bedeutung. Das Zusammenspiel der Akteure, z. B. aus Wirtschaft, Landwirtschaft, Ehrenamt, Verwaltung, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie privaten Initiativen, macht das soziale Kapital der Region aus. Ziele, Entwicklungskonzepte und entsprechende Projektideen können z. B. in einer Zukunftswerkstatt oder in Arbeitsgruppen erarbeitet werden. Der Wettbewerb berücksichtigt, wie aus diesem Miteinander gemeinsame Aktivitäten und tragfähige Initiativen für das Dorf entstehen. Ein wichtiger Aspekt kann auch sein, wie Herausforderungen und Rückschläge in diesen Prozessen bewältigt werden. Die wirtschaftliche Entwicklung ist eine wesentliche Grundlage für Arbeitsplätze und damit für zukunftsfähige Dörfer. Bewertet werden Initiativen der örtlichen Unternehmen, wie das produzierende und das Dienstleistungsgewerbe, die Land- und Forstwirtschaft und der Gartenbau, sowie Initiativen der ortsansässigen Kultur- und Bildungseinrichtungen. Von besonderer Bedeutung sind Aktivitäten bei der Verbesserung der Infrastruktur, mit denen unternehmerische Initiativen, eine Gründerkultur und der ländliche Tourismus unterstützt werden. Dazu zählen die Nahversorgung, z. B. durch Dorfläden oder auch Mehrfunktionshäuser, lokale Basisdienstleistungen wie u. a. der Breitbandausbau und Maßnahmen zur Sicherung der Mobilität sowie die Energieversorgung auf erneuerbarer Basis. Idealerweise sind die Projekte und Aktivitäten klimaneutral. 2.2 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir sozial engagiert sind und dörfliche kulturelle Aktivitäten entfalten“ Im Mittelpunkt stehen soziale, kulturelle und sportliche Aktivitäten, die das Gemeinschaftsleben attraktiver gestalten. Beispielhaft stehen hierfür das Vereinsleben, soziale, kirchliche und kommunale Projekte, Gemeinschaftsaktionen, interkulturelle und generationenübergreifende Aktivitäten sowie Initiativen, die den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft unterstützen. Von besonderer Bedeutung ist das Miteinander bei der Umsetzung gemeinsam getroffener Entscheidungen. Erfolgreich sind die Dorfgemeinschaften, die sich mit der Geschichte ihres Ortes, ihrer Tradition und dem Brauchtum beschäftigen und durch Gemeinsinn den Ort voranbringen. Dabei werden Jung und Alt, Neubürger und Alteingesessene in die Entscheidungen über die Zukunft des Dorfes und bei konkreten Umsetzungsmaßnahmen einbezogen. Ortsübergreifende Kooperation und regionale Vernetzung, beispielsweise bei Bildungs-, Betreuungs-, Kultur- und Tourismusangeboten oder zwischen den Vereinen, tragen dazu bei, dass Menschen gerne auf dem Lande leben. Eine offene Kommunikation und Willkommenskultur sind dabei wichtige Erfolgsfaktoren, wie auch die konkrete Mit- und Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken und kommunalen Zusammenschlüssen. 2.3 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir wertschätzend und sensibel mit unserer Baukultur und der Natur und Umwelt umgehen“ Bei einer zukunftsorientierten Entwicklung des Dorfes wird auf die Gestaltung der Bauten, eine flächensparende Siedlungsentwicklung sowie das Einbetten der Siedlung in die Landschaft geachtet. Gefragt sind Initiativen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung der ortsbildprägenden Gebäude und der Bausubstanz, aber auch die Umsetzung barrierefreier Zugänge zu öffentlichen Bereichen. Gewürdigt wird die Beachtung der regional- und ortstypischen Bauformen und Materialien. Traditionelle und moderne Elemente sollten sinnvoll verbunden werden. Projekte zur Um- und Nachnutzung von Gebäuden sowie die naturnahe Gestaltung der privaten und öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen tragen zu einer nachhaltigen Ortsentwicklung bei und prägen das Erscheinungsbild des Dorfes. Um der Natur nicht noch mehr Flächen zu entreißen, ist eine Umnutzung und Leerstandsbeseitigung vorzugswürdig gegenüber dem Ausweisen neuer Baugebiete zu wählen. Die Siedlungsentwicklung sollte auf der Grundlage von gemeinsam erarbeiteten Raumplanungen und Gestaltungsordnungen sowie in Abstimmung mit den Nachbarorten geplant sein. Es ist auf den jeweiligen Charakter des Ortes und der Landschaft zu achten. Ein harmonisches Ortsbild und die Wohn- und Lebensqualität werden wesentlich von der den Ort umgebenden Natur, dem Grün und der Gartenkultur geprägt. Durch Initiativen für eine dorf- und standorttypische Begrünung sollten öffentliches Grün sowie Vor- und Hausgärten attraktiv, artenreich und sensibel gestaltet werden. Gesucht werden Aktivitäten der Dorfgemeinschaft zum Klimaschutz in der Region. Wichtig für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt sind zudem die Einbindung des Dorfes in die umgebende Landschaft, die Bewahrung naturnaher Lebensräume und die Erhaltung historischer Kulturlandschaftselemente. Dem Anlegen und Pflegen von schützenden Flurelementen und der Renaturierung von Fließgewässern, der nachhaltigen Landbewirtschaftung, dem Bodenschutz sowie dem Arten- und Biotopschutz sollte dabei besondere Bedeutung zukommen. Auch die nachfolgende Generation sollte an die Zukunftsthemen wie Ökologie, Natur-, Klima- und Artenschutz herangeführt, Wissen und Erfahrungsschatz weitergegeben und in entsprechende Aktivitäten einbezogen werden. 2.4 „Unser Dorf ist attraktiv und lebenswert – auf dem Land haben wir unsere Zukunft“ Beurteilt wird abschließend der Gesamteindruck des Dorfes. Die Jury bewertet, wie die Inhalte und Ziele des Wettbewerbs von der Dorfgemeinschaft gemeinschaftlich und in einem harmonischen Zusammenspiel aller Fachbewertungsbereiche umgesetzt werden. Ausschlaggebend sind die Aktivitäten und das große Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die dazu beitragen, den unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakter zu erhalten. 2.5 Gesamturteil Die drei Fachbewertungsbereiche (Nr. 2.1 bis 2.3) werden gleich gewichtet und bilden mit dem Gesamteindruck (Nr. 2.4) unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Ausgangslage des Dorfes das Gesamturteil. Im Vordergrund stehen die Fortschritte für die Entwicklung des Dorfes und das Engagement der Dorfgemeinschaft. 3. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind Dorfgemeinschaften in räumlich geschlossenen Ortschaften oder auch Ortsteilen mit überwiegend dörflichem Charakter (allgemein mit „Dörfer“ bezeichnet) mit bis zu 3 000 Einwohnern sowie Gemeinschaften von benachbarten Dörfern mit insgesamt bis zu 3 000 Einwohnern. Die Initiative zur Teilnahme kann von Vereinen oder Gemeindevertretungen ausgehen. Dörfern, die bei einem Bundesentscheid eine Goldmedaille erhalten haben, ist die Teilnahme am darauf folgenden Landeswettbewerb nicht möglich. 4. Organisation und Durchführung Zur Ermittlung der Teilnehmerdörfer am Bundesentscheid 2023 führt das Saarland im Jahr 2022 einen Landeswettbewerb durch. Der Landeswettbewerb ist zweistufig. Er gliedert sich in einen Vorentscheid auf Ebene der Landkreise/des Regionalverbands Saarbrücken und den Entscheid auf Landesebene. Den am Wettbewerb teilnehmenden Dörfern wird die Bildung einer örtlichen Arbeitsgruppe empfohlen, die die notwendigen Vorbereitungen trifft. Dieser Arbeitsgruppe sollten neben Personen, die am Wettbewerb besonders interessiert sind, auch Sachkundige aus den Bereichen, die im Rahmen des Wettbewerbs bewertet werden, angehören (Fachbewertungsbereiche Nr. 2.1 bis 2.3). Hilfreich ist auch die Einbindung von Vereinsmitgliedern und Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Unternehmen. Beratungen bieten unter anderem die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Landratsämtern und beim Regionalverband Saarbrücken an. 4.1 Vorentscheid auf Ebene der Landkreise/des Regionalverbands Saarbrücken Zur Ermittlung der Teilnehmer am Landesentscheid führen die saarländischen Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken im Jahr 2022 eigenverantwortlich Dorfwettbewerbe durch. Die Anmeldung der Dörfer zu diesen Wettbewerben erfolgt durch die zuständigen Gemeinden (Städte) bei den zuständigen Landratsämtern/beim Regionalverband Saarbrücken. Die Wettbewerbsausschreibungen und die Bewertungen der an den Wettbewerben auf Ebene der Landkreise/des Regionalverbands Saarbrücken teilnehmenden Dörfer sollen so rechtzeitig erfolgen, dass die Kreis-/Regionalverbandssieger bis zum 15. Juli 2022 dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mitgeteilt werden. Je nach Anzahl der in einem Landkreis/im Regionalverband Saarbrücken teilnehmenden Dörfer können bei einer Beteiligung von bis zu 10 Dörfern 1 Kreis-/Regionalverbandssieger, 11 bis 20 Dörfern 2 Kreis-/Regionalverbandssieger, 21 bis 30 Dörfern 3 Kreis-/Regionalverbandssieger und für alle angefangenen 10 weiteren Dörfer jeweils ein weiterer Kreis-/Regionalverbandssieger für den Landesentscheid gemeldet werden. Ab einer Mindestteilnehmerzahl von zwei Dörfern wird zur Ermittlung der jeweiligen Kreis-/Regionalverbandssieger eine Bewertungskommission gebildet, deren Mitglieder vom Landrat/Regionalverbandsdirektor berufen werden. Die Kommissionsmitglieder decken die unter Nr. 2.1 bis 2.3 beschriebenen Bewertungsbereiche umfassend fachlich ab. Sie können u. a. sein: Vertreterinnen und Vertreter regionaler Verbände, Mitglieder von Kommunalvertretungen, Personen aus den Bereichen Denkmalpflege, Architektur, Siedlungsplanung, Landwirtschaft, Gartenbau, Naturschutz, Landschaftspflege, Heimatpflege und Tourismus, Vertreterinnen und Vertreter des Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes sowie Personen aus kulturellen und sozialen Tätigkeitsfeldern. 4.2 Landesentscheid Träger des Wettbewerbs auf Landesebene ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes. Am Landesentscheid nehmen die von den Landkreisen/vom Regionalverband Saarbrücken gemeldeten Kreis-/Regionalverbandssieger teil. Der Landesentscheid wird 2022 durchgeführt. Die Mitglieder der Bewertungskommission für den Landesentscheid werden vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz berufen. Das zuständige Fachreferat leitet die Kommission. Mitglieder der Landesbewertungskommission können Personen u. a. aus folgenden Behörden, Verbänden und Organisationen sein: Saarländischer Städteund Gemeindetag, Landkreistag Saarland, Landesdenkmalamt, Architektenkammer des Saarlandes, Handwerkskammer des Saarlandes, Landwirtschaftskammer des Saarlandes, SaarLandFrauen, Verband der Gartenbauvereine Saarland/Rheinland-Pfalz, Landesjugendring Saar, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland, Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt, anerkannte Naturschutzverbände. Die am Landesentscheid teilnehmenden Dörfer werden von der Landesbewertungskommission bereist und bewertet. Die Entscheidungen der Kommission sind endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz meldet den/die saarländischen Landessieger bis zum 31. Oktober 2022 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Teilnahme am Bundesentscheid 2023 an. Die Anzahl der zu meldenden Landessieger richtet sich nach der Gesamtzahl der am 27. saarländischen Landeswettbewerb teilnehmenden Dörfer. Hierbei wird folgender Schlüssel verwendet: Bei einer Beteiligung von bis zu 50 Dörfern 1 Landessieger, 51 bis 150 Dörfern 2 Landessieger, 151 bis 300 Dörfern 3 Landessieger. 4.3 Sonderpreis des Ministers für Umwelt und Verbraucherschutz Als zusätzlicher Impuls wird der Sonderpreis „Nachhaltige Dorfentwicklung“ des Ministers für Umwelt und Verbraucherschutz ausgelobt. Für den Sonderpreis können alle Dörfer nominiert werden, die am 27. saarländischen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ teilnehmen. Der Sonderpreis des Ministers wird unabhängig von den für die Entscheidungen im Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ maßgeblichen Gesamtbewertungen der Dörfer vergeben. Der Sonderpreis ist ausschließlich projektbezogen ausgerichtet. Im Fokus stehen insbesondere kreative und innovative Projekte, Lösungsansätze oder Konzepte von Dorfgemeinschaften, die nachhaltig dazu beitragen, — das Dorf unter demografischen, ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zukunftssicher zu gestalten; — ganzheitliche Konzepte und Projekte zur langfristigen Entwicklung des Dorfes anzustoßen; — aktiv Strukturen für eine generationenübergreifende Solidargemeinschaft im Dorf zu fördern; — Energie- und Klimaschutzprojekte im Dorf umzusetzen und zu entwickeln, die als Modell für andere Dörfer Vorbildcharakter besitzen; — Arbeits- und Wertschöpfungsprojekte im Dorf zu fördern, zu erhalten oder weiterzuentwickeln; — das Thema Nachhaltigkeit in Bezug auf die Nutzung von Ressourcen und Verwendung umweltfreundlicher Materialien zu verankern; — die Umwelt und die Landschaft im und um das Dorf sauber zu halten; — die Nahversorgung im Dorf zu fördern; — die Kommunikation und das soziale Dorfleben zu fördern; — Kinder- und Jugendliche für die Themen Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz oder Landschaftspflege zu sensibilisieren; — durch Bürgerwerkstätten sowie soziale und umweltpolitische Aktionen der Dorfbevölkerung die Lebensbedingungen zu fördern. Die Landkreise bzw. der Regionalverband Saarbrücken können dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bis zum 15. Juli 2022 neben den Kreis-/Regionalverbandssiegern auch jeweils ein Dorf melden, das sich aus ihrer Sicht im Rahmen des Vorentscheids auf Ebene der Landkreise/ des Regionalverbands Saarbrücken mit einem besonders kreativen und innovativen Einzelprojekt im Bereich „Nachhaltige Dorfentwicklung“ dargestellt hat. Die Landesbewertungskommission wird zusätzlich zu ihrer Jurytätigkeit im Rahmen des Landesentscheids (Nr. 4.2) auch die für den Sonderpreis vorgeschlagenen Einzelprojekte vor Ort bewerten und dem Minister für Umwelt und Verbraucherschutz eine Rangliste für die Vergabe des Sonderpreises unterbreiten. Die Entscheidung über die Vergabe des Sonderpreises obliegt dem Minister für Umwelt und Verbraucherschutz. 4.4 Bundesentscheid Die vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gemeldeten saarländischen Landessieger nehmen am Bundesentscheid teil. Der Bundesentscheid wird 2023 durchgeführt. 5. Auszeichnungen Alle Teilnehmer am Landesentscheid werden mit Ehrenmedaillen in Gold, Silber oder Bronze sowie mit Ehrenurkunden und Geldpreisen ausgezeichnet. Der Gewinner des Sonderpreises „Nachhaltige Dorfentwicklung“ erhält ebenfalls eine Ehrenurkunde sowie einen Geldpreis. 6. Schlussvorschriften Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 17. Februar 2021 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die Richtlinien für den 27. saarländischen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ zum Bundesentscheid 2022 vom 22. Januar 2020 außer Kraft. Saarbrücken, den 17. Februar 2021 Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Jost


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