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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und VerbraucherschutzRichtlinien für den 28. saarländischen Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"

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Richtlinien für den 28. saarländischen Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz · vom 2024-02-29

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69 Richtlinien für den 28. saarländischen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Vom 29. Februar 2024 Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt schaft hat den 28. bundesweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ausgelobt. Er steht unter der Schirm herrschaft des Bundespräsidenten. Bei der Durchführung des Wettbewerbs wirkt das Bun desministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit den für den Wettbewerb in den Ländern zuständigen Ministerien sowie mit Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden und Organisationen, welche sich für die dörfliche Entwicklung engagieren, zusam men. Dem Bundesentscheid 2026 geht im Saarland ein zwei stufiges Wettbewerbsverfahren im Jahr 2025 auf Ebene der Landkreise/des Regionalverbandes Saarbrücken und auf Landesebene voraus. In Zusammenarbeit mit den Landkreisen des Saarlan des und dem Regionalverband Saarbrücken rufe ich auf zur Teilnahme am 28. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Eine Auszeichnung als Landessieger beim Landeswett bewerb 2025 ist Voraussetzung für die Teilnahme am Bundesentscheid 2026. 1. Wettbewerbsziele Zentrales Ziel des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ ist es, Bürgerinnen und Bürger zu mo tivieren, sich im Dorf zu engagieren und die Ent wicklung ihres Dorfes aktiv mitzugestalten. Das bürgerschaftliche Engagement soll dazu beitragen, die Lebensqualität im Dorf zu verbessern und das Dorf zukunftsfähig zu machen. Die Dorfbewohner sind im Zusammenspiel mit der verantwortlichen Gemeinde/Stadt aufgefordert, innovative Ideen, Konzepte und Projekte zu entwickeln und umzu setzen, um ausgehend von den spezifischen Poten zialen und Herausforderungen ihres Dorfes unmit telbar Einfluss auf dessen wirtschaftliche, soziale, ökologische, kulturelle und baulich gestalterische Entwicklung zu nehmen. Einige Herausforderungen durch den demografi schen Wandel, Infrastrukturverluste oder leer ste hende Wohn und Wirtschaftsgebäude sind in vie len Dörfern ähnlich. Dennoch sind es aber gerade die Vielfalt und die individuellen Besonderheiten, die den ländlichen Raum und die einzelnen Dörfer im Saarland auszeichnen. Die Orte unterscheiden sich durch heterogene Gegebenheiten und Poten ziale in geografisch landschaftlicher, wirtschaftli cher und soziokultureller Hinsicht, was jedem Dorf einen ganz eigenen Charakter und entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten verleiht. Und gerade hier setzt der Dorfwettbewerb in Ver bindung mit dem Engagement der Menschen vor Ort an. Es geht um die Entwicklung eines Dorfes, darum, was als Dorfgemeinschaft aus den jeweili gen Möglichkeiten über die Jahre umgesetzt wur de und wie die weitere Entwicklung aussehen soll. Die Menschen in den Dörfern sind aufgefordert, es selbst in die Hand zu nehmen, die Lebensqualität nachhaltig auch für die nächsten Generationen wei terzuentwickeln. Die Teilnahme am Wettbewerb ist Teil der Bewer tungskriterien für Förderanträge im Rahmen des Programms „Nachhaltige Dorfentwicklung Saar land“. Insgesamt darf damit die Bedeutung des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ als ein wichtiges Instrument im Rahmen der integrierten ländlichen Strukturentwicklung nicht unterschätzt werden. 2. Bewertungsrahmen Die Leistungen der Dorfgemeinschaften werden individuell unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausgangslage und der Möglichkeiten der Einfluss nahme der Dorfgemeinschaft auf die Dorfentwick lung bewertet. Es soll deutlich werden, was die Dorfgemeinschaft bereits aus dem vorhandenen Potenzial des Dorfes entwickelt hat und welche Ziele sie sich für die Zukunft ihres Dorfes gesetzt hat: „Was haben wir bislang erreicht – was tun wir für die Zukunft?“ Honoriert wird beim Wettbewerb in erster Linie die Qualität der realisierten bzw. ein geleiteten Entwicklungsschritte und nicht nur das erreichte Niveau. Dabei werden im Einzelnen folgende Bewertungs bereiche betrachtet: 2.1 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir Ziele und Konzepte entwickeln, wirtschaftliche Initiativen unterstützen und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen“ Bei der Entwicklung von Zukunftsperspektiven beschäftigt sich die Dorfgemeinschaft unter ande rem mit den Auswirkungen des demografischen Wandels im Ort. Ausgangspunkt sollte ein offener Abstimmungsprozess sein, bei dem Ideen, Leitbil der und Konzepte für ein planvolles Handeln er arbeitet werden. Dabei sind kommunale Vorgaben, interkommunale Zusammenarbeit und regionale Kooperationen von Bedeutung. Das Zusammen spiel der lokalen Akteure, zum Beispiel aus Wirt schaft, Landwirtschaft, Ehrenamt, Verwaltung, Kultur und Bildungseinrichtungen sowie privaten Initiativen, trägt maßgeblich zum Erfolg bei. Ziele, Entwicklungskonzepte und entsprechende Projekt ideen können beispielsweise in Arbeitsgruppen er arbeitet werden. Der Wettbewerb berücksichtigt, wie aus diesem Miteinander gemeinsame Aktivi täten und tragfähige Initiativen für das Dorf ent stehen. Ein wichtiger Aspekt kann auch sein, wie Herausforderungen und Rückschläge in diesen Prozessen bewältigt werden. Die wirtschaftliche Entwicklung ist eine wesentliche Grundlage für Arbeitsplätze und damit für zukunftsfähige Dörfer. Bewertet werden Initiativen der örtlichen Unter nehmen, wie produzierendes Gewerbe und das Dienstleistungsgewerbe, Land und Forstwirt schaft und Gartenbau, sowie ortsansässiger Kultur und Bildungseinrichtungen. Von besonderer Bedeutung sind Aktivitäten bei der Verbesserung der Infrastruktur, mit denen unter nehmerische Initiativen, eine Gründerkultur und der ländliche Tourismus unterstützt werden. Dazu zählen die Nahversorgung, beispielsweise durch Dorfläden oder auch Mehrfunktionshäuser, lokale Basisdienstleistungen, der Breitbandausbau und die Digitalisierung, Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Mobilität sowie die Energieversor gung auf erneuerbarer Basis. 2.2 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir sozial engagiert sind und dörfliche kulturelle Aktivitäten entfalten“ Ein weiterer Schwerpunkt sind soziale, kulturel le und sportliche Aktivitäten. Beispielhaft stehen hierfür das Vereinsleben, soziale, kirchliche und kommunale Projekte, Gemeinschaftsaktionen, interkulturelle und generationenübergreifende Ak tivitäten sowie Initiativen, die den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft unterstützen. Von beson derer Bedeutung ist das Miteinander bei der Um setzung gemeinsam getroffener Entscheidungen. Positiv bewertet werden jene Dorfgemeinschaften, die sich mit der Geschichte ihres Ortes, ihrer Tra dition und dem Brauchtum beschäftigen und durch Gemeinsinn den Ort voranbringen. Dabei werden Jung und Alt, Neubürger und Alteingesessene in die Entscheidungen über die Zukunft des Dorfes und bei konkreten Umsetzungsmaßnahmen einbe zogen. Ortsübergreifende Kooperation und regionale Ver netzung beispielsweise bei Bildungs , Betreuungs , Kultur und Tourismusangeboten oder zwischen den Vereinen tragen dazu bei, dass Menschen gerne auf dem Land leben. Eine offene Kommunikation und eine Willkommenskultur sind dabei wichtige Erfolgsfaktoren, wie auch die konkrete Mit und Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken und kommunalen Zusammenschlüssen. 2.3 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir wertschätzend und sensibel mit unserer Baukultur, der Natur und der Umwelt umgehen“ Bei einer zukunftsorientierten Entwicklung des Dorfes wird auf die Gestaltung der Bauten, eine flächensparende Siedlungsentwicklung sowie die Einbettung der Siedlung in die Landschaft geach tet. Gefragt sind Initiativen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung der ortsbildprägenden Gebäu de und der Bausubstanz, aber auch Vorhaben zur Umsetzung barrierefreier Zugänge zu öffentlichen Bereichen. Die regional und ortstypischen Baufor men und Materialien sollten beachtet sowie tradi tionelle und moderne Elemente sinnvoll verbunden werden. Projekte zur Um und Nachnutzung von Gebäuden sowie die naturnahe Gestaltung der pri vaten und öffentlichen Frei und Verkehrsflächen tragen zu einer nachhaltigen Ortsentwicklung bei und prägen das Erscheinungsbild des Dorfes. Statt neue Baugebiete auszuweisen, sollten Leerstände beseitigt sowie bestehende Gebäude und innerörtli che Baulücken genutzt werden. So wird der Boden als wichtigste Produktionsgrundlage der Landwirt schaft geschont. Die Siedlungsentwicklung sollte auf der Grundlage von gemeinsam erarbeiteten Raumplanungen und Gestaltungsordnungen sowie in Abstimmung mit den Nachbarorten geplant sein. Es ist auf den jeweiligen Charakter des Ortes und der Landschaft zu achten. Die den Ort umgebende Natur, die landwirtschaft liche Nutzung sowie die innerörtliche Gartenkul tur tragen zu einem harmonischen Ortsbild bei und prägen die Wohn und Lebensqualität. Durch Initiativen für eine dorf und standorttypische Be grünung sollten öffentliches Grün sowie Vor und Hausgärten attraktiv, artenreich und sensibel ge staltet werden. Gesucht werden außerdem Akti vitäten der Dorfgemeinschaft zur Anpassung des Dorfes und seiner Gemarkung an den Klimawan del. Dem Anlegen und Pflegen von schützenden Flurelementen und der Renaturierung von Fließ gewässern, der nachhaltigen Landbewirtschaftung, dem Schutz von Boden, Arten und Biotopen soll ten dabei besondere Bedeutung zukommen. Wich tig für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt sind die Einbindung des Dorfes in die umgebende Landschaft, die Bewahrung naturnaher Lebens räume und die Erhaltung historischer Kulturland schaften. Auch die nachfolgende Generation soll te in die genannten Zukunftsthemen eingebunden sowie durch entsprechende Aktivitäten einbezogen werden. Wissen und Erfahrungsschatz sollten wei tergegeben werden. 2.4 „Unser Dorf ist attraktiv und lebenswert – auf dem Land haben wir unsere Zukunft“ Beurteilt wird abschließend der Gesamteindruck des Dorfes. Die Jury bewertet, wie die Inhalte und Ziele des Wettbewerbs von der Dorfgemeinschaft umgesetzt werden. Ausschlaggebend sind die Akti vitäten und das große Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die dazu beitragen, den unverwechsel baren Dorf und Landschaftscharakter zu erhalten. 3 Gesamturteil Die drei Bewertungsbereiche (Nummer 2.1 bis 2.3) werden gleichgewichtet und bilden mit dem Ge samteindruck (Nummer 2.4) unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Ausgangslage des Dorfes das Gesamturteil. Im Vordergrund stehen die Fort schritte für die Entwicklung des Dorfes und das Engagement der Dorfgemeinschaft. 4. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind Dorfgemeinschaften in räumlich geschlossenen Ortschaften oder auch Ortsteilen mit überwiegend dörflichem Charak ter (allgemein mit „Dörfer“ bezeichnet) mit bis zu 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinschaften von benachbarten Dörfern mit insgesamt bis zu 3.000 Einwohnerinnen und Ein wohnern. Die Initiative zur Teilnahme kann von Vereinen, Initiativen oder Gemeindevertretungen ausgehen. Dörfern, die beim Bundesentscheid 2023 eine Goldmedaille erhalten haben, ist die Teilnahme am darauffolgenden Landeswettbewerb nicht möglich. 5. Organisation und Durchführung Zur Ermittlung der Teilnehmerdörfer am Bundes entscheid 2026 führt das Saarland im Jahr 2025 einen Landeswettbewerb durch. Der Landeswett bewerb ist zweistufig. Er gliedert sich in einen Vorentscheid auf Ebene der Landkreise/des Regio nalverbandes Saarbrücken und den Entscheid auf Landesebene. Den am Wettbewerb teilnehmenden Dörfern wird die Bildung einer örtlichen Arbeitsgruppe empfoh len, die die notwendigen Vorbereitungen trifft. Die ser Arbeitsgruppe sollten neben Personen, die am Wettbewerb besonders interessiert sind, auch Sach kundige aus den Bereichen, die im Rahmen des Wettbewerbs bewertet werden, angehören (Fach bewertungsbereiche Nr. 2.1 bis 2.3). Hilfreich ist auch die Einbindung von Vereinsmitgliedern und Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Unter nehmen. Beratungen bieten unter anderem die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprech partner bei den Landratsämtern und beim Regio nalverband Saarbrücken an. 5.1 Vorentscheid auf Ebene der Landkreise/ des Regionalverbandes Saarbrücken Zur Ermittlung der Teilnehmer am Landesent scheid führen die saarländischen Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken im Jahr 2025 eigenverantwortlich Dorfwettbewerbe durch. Die Anmeldung der Dörfer zu diesen Wettbewerben erfolgt durch die zuständigen Gemeinden (Städte) bei den zuständigen Landratsämtern/beim Regio nalverband Saarbrücken. Die Wettbewerbsausschreibungen und die Bewer tungen der an den Wettbewerben auf Ebene der Landkreise/des Regionalverbandes Saarbrücken teilnehmenden Dörfer sollen so rechtzeitig erfol gen, dass die Kreis /Regionalverbandssieger bis zum 4. Juli 2025 dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz mitgeteilt werden. Je nach Anzahl der in einem Landkreis/im Regio nalverband Saarbrücken teilnehmenden Dörfer können bei einer Beteiligung von bis zu 10 Dörfern 1 Kreis /Regionalverbandssieger, 11 bis 20 Dörfern 2 Kreis /Regionalverbandssieger, 21 bis 30 Dörfern 3 Kreis /Regionalverbandssieger und für alle angefangenen 10 weiteren Dörfer je weils ein weiterer Kreis / Regionalverbandssieger für den Landesentscheid gemeldet werden. Ab einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Dörfern wird zur Ermittlung der jeweiligen Kreis /Regio nalverbandssieger eine Bewertungskommission gebildet, deren Mitglieder vom Landrat/Regional verbandsdirektor berufen werden. Die Kommis sionsmitglieder decken die unter Nr. 2.1 bis 2.3 beschriebenen Bewertungsbereiche umfassend fachlich ab. Sie können u. a. sein: Vertreterinnen und Vertreter regionaler Verbände, Mitglieder von Kommunalvertretungen, Personen aus den Be reichen Denkmalpflege, Architektur, Siedlungs planung, Landwirtschaft, Gartenbau, Naturschutz, Landschaftspflege, Heimatpflege und Tourismus, Vertreterinnen und Vertreter des Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes sowie Personen aus kulturellen und sozialen Tätigkeitsfeldern. 5.2 Landesentscheid Träger des Wettbewerbs auf Landesebene ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes. Am Landesentscheid nehmen die von den Land kreisen/vom Regionalverband Saarbrücken ge meldeten Kreis / Regionalverbandssieger teil. Der Landesentscheid wird 2026 durchgeführt. Die Mitglieder der Bewertungskommission für den Landesentscheid werden vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbrau cherschutz berufen. Das zuständige Fachreferat leitet die Kommission. Mitglieder der Landesbe wertungskommission können Personen u. a. aus folgenden Behörden, Verbänden und Organisa tionen sein: Saarländischer Städte und Gemeinde tag, Landkreistag Saarland, Landesdenkmalamt, Architektenkammer des Saarlandes, Handwerks kammer des Saarlandes, Landwirtschaftskammer des Saarlandes, SaarLandFrauen, Verband der Gartenbauvereine Saarland/Rheinland Pfalz, Lan desjugendring Saar, Deutscher Paritätischer Wohl fahrtsverband – Landesverband Rheinland Pfalz/ Saarland, Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehren amt, anerkannte Naturschutzverbände. Die am Landesentscheid teilnehmenden Dörfer werden von der Landesbewertungskommission bereist und bewertet. Die Entscheidungen der Kommission sind endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz meldet den/die saar ländischen Landessieger bis zum 31. Oktober 2025 beim Bundesministerium für Ernährung und Land wirtschaft zur Teilnahme am Bundesentscheid 2026 an. Die Anzahl der zu meldenden Landessieger rich tet sich nach der Gesamtzahl der am 28. saarlän dischen Landeswettbewerb teilnehmenden Dörfer. Hierbei wird folgender Schlüssel verwendet: bei einer Beteiligung von bis zu 50 Dörfern 1 Landessieger, 51 bis 150 Dörfern 2 Landessieger, 151 bis 300 Dörfern 3 Landessieger. 5.3 Sonderpreis der Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Als zusätzlicher Impuls wird der Sonderpreis „Kinder und Jugend im Dorf“ der Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbrau cherschutz ausgelobt. Für den Sonderpreis können alle Dörfer nominiert werden, die am 28. saarlän dischen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zu kunft“ teilnehmen. Der Sonderpreis der Ministerin wird unabhängig von den für die Entscheidungen im Landeswett bewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ maßgeblichen Gesamtbewertungen der Dörfer vergeben. Der Sonderpreis ist ausschließlich projektbezogen aus gerichtet. Der Sonderpreis „Kinder und Jugend im Dorf“ soll ein besonderes Augenmerk auf die Altersgruppen setzen, welchen zukünftig eine tra gende Rolle zukommt. Die Einbindung von Kin dern und Jugendlichen in das Dorfleben kann dabei viele positive Effekte haben. Im Fokus stehen ins besondere — projektbezogene Beteiligungsmöglichkeiten, in denen Kinder und Jugendliche eigene Ideen entwickeln, aktiv Verantwortung übernehmen, Entscheidungen treffen, Vorhaben planen und umsetzen; — themenbezogene Einbindung von Kindern und Jugendlichen in konkrete Vorhaben im Dorf/ Vorhaben, die einen Schwerpunkt auf die Ein bindung von Kindern und Jugendlichen im Dorf setzen; — Maßnahmen, um das Dorf und das Vereinsle ben unter demografischen Gesichtspunkten zu kunftssicher zu gestalten/Vorhaben, die aktiv nachhaltige Strukturen für eine generationen übergreifende Zusammenarbeit schaffen; — indirekte Beteiligung etwa durch Arbeitsge meinschaften, die ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugend lichen im Dorf legen/Entscheidungen unter be sonderer Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen treffen; — parlamentarische Beteiligungsformen (bspw. Jugendparlamente, beratende Mitglieder in Ortsräten), durch die Kinder und Jugendliche aktiv in demokratische Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Die Landkreise bzw. der Regionalverband Saarbrü cken können dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz bis zum 4. Juli 2025 neben den Kreis /Regionalverbands siegern auch jeweils ein Dorf melden, das sich aus ihrer Sicht im Rahmen des Vorentscheids auf Ebe ne der Landkreise/des Regionalverbandes Saarbrü cken mit einem besonders kreativen und innovati ven Einzelprojekt im Bereich „Kinder und Jugend im Dorf“ dargestellt hat. Die Bewertungskommission wird im Rahmen des Landesentscheids (Nr. 5.2) auch die für den Son derpreis vorgeschlagenen Einzelprojekte vor Ort bewerten und der Ministerin für Umwelt, Kli ma, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eine Rangliste für die Vergabe des Sonderpreises unter breiten. Die Entscheidung über die Vergabe des Sonderpreises obliegt der Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. 5.4 Bundesentscheid Die vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobili tät, Agrar und Verbraucherschutz an das Bundes ministerium für Ernährung und Landwirtschaft ge meldeten saarländischen Landessieger nehmen am Bundesentscheid teil. Der Bundesentscheid wird 2026 durchgeführt. 6. Auszeichnungen Alle Teilnehmer am Landesentscheid werden mit Ehrenmedaillen in Gold, Silber oder Bronze sowie mit Ehrenurkunden und Geldpreisen ausgezeich net. Der Gewinner des Sonderpreises erhält eben falls eine Ehrenurkunde sowie einen Geldpreis. 7. Schlussvorschriften Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 29. Febru ar 2024 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die Richtlinien für den 28. saarländischen Landeswett bewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ zum Bundesent scheid 2023 vom 18. Februar 2021 außer Kraft. Saarbrücken, den 29. Februar 2024 Die Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Berg


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