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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der JustizRichtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt)(JVVS 9350)

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt)(JVVS 9350)

Ministerium der Justiz · vom 2009-01-01

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Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) AV des MdJ Nr. 13/2012 vom 10. Dezember 2012 (J 9350 - 5) I. Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder haben eine Neufassung der einheitlich geltenden Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten vereinbart. Die Neufassung tritt für das Saarland am 1. Januar 2013 in Kraft. II. Die Neufassung der Richtlinien wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Richtlinien erscheinen in Kürze im R.v.Decker’s Verlag Heidelberg als Ergänzungslieferung zum Sonderdruck. Sie werden zudem ab 1. Januar 2013 mit sämtlichen Anlagen (außer den Mustern) auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.de) abrufbar sein. Die AV des MiJAGS Nr. 16/2008 vom 8. Dezember 2008 (J 9350-5) wird mit Ablauf des 31. Dezember 2012 aufgehoben. Saarbrücken, den 10. Dezember 2012 SAARLAND Ministerium der Justiz In Vertretung gez. Dr. Morsch


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